Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung / Zusammenfassung

Begriff Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam kündigen, wenn die Kündigung durch Gründe bedingt ist, die in der Person (personenbedingt) oder in dem Verhalten (verhaltensbedingt) des Arbeitnehmers liegen, oder wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung / 1 Dringende betriebliche Erfordernisse

1.1 Inner- und außerbetriebliche Umstände Der Personalbedarf eines Betriebs oder Unternehmens ist von zahlreichen externen und internen Faktoren abhängig. Als kündigungsschutzrechtlich relevante außerbetriebliche Umstände kommen nur solche in Betracht, die einen konkreten Bezug zu dem Betrieb des Arbeitgebers haben. Nur wenn sich die betriebsexternen Faktoren (z. B. Auftragsm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Betriebsbedingtheit hat im Kündigungsschutzprozess der Arbeitgeber.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung / 2 Ordnungsgemäße Sozialauswahl

Liegen betriebliche Gründe vor, hat der Arbeitgeber eine Sozialauswahl zwischen mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern zu treffen, die für eine Kündigung in Betracht kommen. Wurde die Sozialauswahl nicht ordnungsgemäß durchgeführt, ist die betriebsbedingte Kündigung allein aus diesem Grund sozial ungerechtfertigt und damit unwirksam.[1] Die Darlegungs- und Beweislast dafür, da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung / 3 Abfindungsanspruch

Eine betriebsbedingte Kündigung löst keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch aus. Ist eine betriebsbedingte Kündigung wirksam, endet das Arbeitsverhältnis vielmehr grundsätzlich ohne gesonderte Entschädigung. In der Kündigungserklärung kann der Arbeitgeber jedoch die Zahlung einer Abfindung anbieten, die nur dann gezahlt werden soll, wenn der Arbeitnehmer keine Kündigungsschu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung / 1.1 Inner- und außerbetriebliche Umstände

Der Personalbedarf eines Betriebs oder Unternehmens ist von zahlreichen externen und internen Faktoren abhängig. Als kündigungsschutzrechtlich relevante außerbetriebliche Umstände kommen nur solche in Betracht, die einen konkreten Bezug zu dem Betrieb des Arbeitgebers haben. Nur wenn sich die betriebsexternen Faktoren (z. B. Auftragsmangel, Absatzschwierigkeiten, Umsatzrückg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung / 1.2 Unternehmerentscheidung

Der Arbeitgeber kann auf außer- oder innerbetriebliche Umstände unterschiedlich reagieren, d. h. er kann anstelle von Kündigungen auch andere Maßnahmen ergreifen (z. B. Abbau von Überstunden, Versetzungen, Verstärkung der Werbemaßnahmen, Preissenkung, Verbesserung der Produktqualität). Hierbei steht ihm ein unternehmerisches Ermessen zu. Die grundsätzliche Freiheit der Unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung / Arbeitsrecht

1 Dringende betriebliche Erfordernisse 1.1 Inner- und außerbetriebliche Umstände Der Personalbedarf eines Betriebs oder Unternehmens ist von zahlreichen externen und internen Faktoren abhängig. Als kündigungsschutzrechtlich relevante außerbetriebliche Umstände kommen nur solche in Betracht, die einen konkreten Bezug zu dem Betrieb des Arbeitgebers haben. Nur wenn sich die betr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umgang mit Low Performance ... / 5 Zusammenfassung

Die Komplexität von Arbeitsverhältnissen lässt sich über die Anwendung der Methodik AZU strukturieren und systematisieren. Die Erfahrung in der Anwendung von AZU hat gezeigt, dass frühzeitiges Handeln wesentlich dafür ist, ob ein Arbeitsverhältnis positiv fortgesetzt werden kann oder ob eine Trennung die sinnvolle Lösung ist. Wesentlich ist es, die Probleme im Arbeitsverhält...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umgang mit Low Performance ... / Zusammenfassung

Überblick Jeder arbeitet so gut er kann. Diese Devise gilt leider nicht immer für alle Mitarbeiter. Beschäftigte, die es im Büro lieber gemütlich angehen lassen oder das Gespräch mit Kollegen ihrer eigentlichen Aufgabe vorziehen, verärgern nicht nur den Arbeitgeber, sondern auch die Kollegen. Minderleister, die so genannten "Low Performer", erbringen nicht die Arbeitsleistun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umgang mit Low Performance ... / 1 Einleitung

Low Performance gehört zu den regelmäßigen Herausforderungen im Unternehmen. Sie ist Teil des Arbeitsalltags und beschäftigt Führungskräfte und Personalverantwortliche in gleicher Weise. Nach den allgemeinen Erfahrungswerten in der Beratung gibt es im Unternehmen ca. 20 % herausragende Arbeitsverhältnisse, 70 % gute und solide Arbeitsverhältnisse und ca. 10 % problematische ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umgang mit Low Performance ... / 3 AZU – Analyse, Zielbestimmung, Umsetzung – als strukturierte Vorgehensweise

AZU klärt, welche Situation die Führungskraft im Arbeitsverhältnis vorfindet – Analyse – und wie das eigentliche Ziel – Fortsetzung als ausgeglichenes Arbeitsverhältnis oder Trennung – lautet. Auf der Ebene der Umsetzung – U – wird erarbeitet, wie das in Ebene Z definierte Ziel umgesetzt werden kann. Abb. 2: Methodik AZU Im Rahmen der Analyse werden in den fünf Feldern Arbeitsl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitslosengeld / 8.2 Voraussetzung des versicherungswidrigen Verhaltens

Voraussetzung einer Sperrzeit ist, dass der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten hat, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Versicherungswidriges Verhalten liegt nach § 159 SGB III vor bei Arbeitsaufgabe, Arbeitsablehnung, unzureichenden Eigenbemühungen, Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, Meldeversä...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutzrecht: Überblick / 6 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einer Frau ist unzulässig während ihrer Schwangerschaft (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG), bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MuSchG), bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umgang mit Low Performance ... / 2 Begriff des schwierigen Arbeitsverhältnisses – "Low Performance"

Auf den ersten Blick scheint es einfach zu sein. Man weiß vermeintlich genau, was mit" Low Performance" gemeint ist. Einmal Low Performer – immer Low Performer. Erst auf den zweiten Blick erschließt sich, wie vielfältig, individuell und komplex der Begriff ist. Die Schlechtleistung kann zahlreiche Ursachen und Gründe haben, die jeweils ein unterschiedliches Vorgehen – persön...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitslosengeld / 7.4.2 Voraussetzungen

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht bei einer Entlassungsbestätigung, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Der Arbeitnehmer muss wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Entlassungsentschädigung erhalten oder zu beanspruchen haben. Das Arbeitsverhältnis ist ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers beendet worden. Bei unkün...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Austrittsinterviews richtig... / 4.2 Der richtige Zeitpunkt

Führen Sie das Gespräch baldmöglichst nach Eingang der Kündigung bzw. Bekanntwerden der Trennung, spätestens jedoch am letzten Arbeitstag. Laden Sie den Mitarbeiter hierzu unter vier Augen ein, stellen Sie sicher, dass der Termin nicht "untergeht". Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer – insbesondere, wenn das Unternehmen damit "überrascht" wurde – ist es sehr wichtig, das Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Austrittsinterviews richtig... / 2 Ziele des Austrittsinterviews

Führungskräfte können aus einem Austrittsinterview wichtige Informationen gewinnen: den Austrittsgrund erfahren (familiäre Gründe, gesundheitliche Gründe, Fortbildung, fehlende Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten, Gehalt/Sozialleistungen, sonstige Gründe) Feedback vom Mitarbeiter erhalten (betriebliche Regelungen, Betriebs- und Abteilungsklima, Führungskompetenz der Vorge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.10 § 14 KStG (Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als Organgesellschaft)

• 2019 Zuordnung von Kapitalbeteiligungen zu einer inländischen Betriebsstätte einer Personengesellschaft bei Vorhandensein ausländischer Mitunternehmer / § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 ff. KStG Fraglich ist, in welchen Fällen Deutschland als Betriebsstättenstaat das Besteuerungsrecht an Anteilen von Kapitalgesellschaften hat, wenn an einer inländischen Personengesellschaft ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Austrittsinterviews richtig... / 4.1 Verantwortung

Die originäre Verantwortung trägt bei der Kündigung der direkte Vorgesetzte. Sie als Personaler verantworten diese jedoch indirekt mit (in Form der unternehmensweiten Fluktuationskennzahlen) und sind natürlich auch "Leidtragender" jeglichen Weggangs, da die Ersatzbeschaffung i. d. R. – zumindest administrativ – über Sie abgewickelt wird. Daher haben Sie ein großes Interesse ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 2.2.2 Ergänzende Konsultationsvereinbarungen mit Österreich und der Schweiz

Zur DBA-rechtlichen Frage, ob das Besteuerungsrecht für die Entlassungsentschädigung dem früheren Tätigkeitsstaat oder dem Ansässigkeitsstaat (Wohnsitzstaat) zusteht, wurden Konsultationsvereinbarungen mit der Schweiz und Österreich geschlossen. Nach der Konsultationsvereinbarung vom 17.3.2010 mit der Schweiz [1] muss danach differenziert werden, ob einer Abfindung Versorgung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 6 Sperrklausel des § 6 Abs. 4 GrEStG

Rz. 20 Sämtliche Vergünstigungen des § 6 Abs. 1 bis 3 GrEStG stehen unter dem Vorbehalt der Sperrklausel des § 6 Abs. 4 GrEStG. Danach sind die genannten Vergünstigungen insoweit ausgeschlossen, als der erwerbende Gesamthänder innerhalb von 5 Jahren vor dem Erwerbsvorgang seinen Anteil an der Gesamthand durch Rechtsgeschäft unter Lebenden erworben hat (§ 6 Abs. 4 S. 1 GrEStG...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutzrecht: Überblick / 2.2 Geltungsdauer/zeitlicher Rahmen

Das Mutterschutzgesetz gilt zunächst für die Dauer der Schwangerschaft, für die anschließende Schutzfrist (§ 3 Abs. 2 MuSchG) und im Hinblick auf eine Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses sogar bis zum Ablauf von 4 Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche oder der Entbindung (§ 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG). Stillende und nicht voll leistungsfähi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Change Management / 1.2.3 Widerstand in Veränderungsprozessen

Widerstand akzeptieren Es gibt keine Veränderung ohne Widerstand. Wandel bewirkt Verunsicherung, weil gewohnte und geregelte Handlungs- und Interessenfelder durcheinander geraten. Sich an Neues zu gewöhnen, ist schwierig. Widerstand ist eine normale Begleiterscheinung von Veränderungsprozessen. Er hat eine Schutzfunktion für die Ausbildung und Sicherstellung von Identität und...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.8 § 9 ErbStG (Entstehung der Steuer)

• 2020 Fondsgebundene Lebensversicherung mit Termfix-Klausel / Zeitpunkt der Steuerentstehung / § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG Im Rahmen von Nachlass- und Nachfolgeplanungen finden vielfach fondsgebundene Lebensversicherungspolicen mit Termfix-Klauseln Verwendung. Mit der Termfix-Klausel wird erreicht, dass ein entstandener Anspruch auf die Versicherungsleistung erst zu ei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutzrecht: Überblick / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Mutterschutzgesetz hat der Gesetzgeber den Anspruch der schwangeren Frau auf Schutz und Fürsorge aus dem Grundgesetz umgesetzt. Der Arbeitgeber hat dabei unterschiedliche Pflichten: Gesetzliche und ärztliche Beschäftigungsverbote sind zu beachten und Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen, was auch zu einer völligen Freistellung der Frau von der Tätigke...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutzrecht: Überblick / 7.1 Hoheitliche Befugnisse

Die Aufsicht über die Ausführung des Mutterschutzgesetzes ist Sache der Bundesländer. Welche staatlichen Stellen zuständig sind, ergibt sich aus landesrechtlichen Regelungen – i. d. R. sind dies die Arbeitsschutzbehörden. Die Aufsichtsbehörden beraten den Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Pflichten sowie die bei ihm beschäftigten Personen zu ihren Rechten und Pflichten nac...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 6.6 § 20 UmwStG (Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft)

• 2019 Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum bei Einbringungen durch eine Kapitalgesellschaft im Kapitalgesellschaftskonzern / § 20 Abs. 5 UmwStG Der BFH hat mit Urteil v. 7.3.2018, I R 12/16 entgegen der Auffassung der FinVerw entschieden, dass eine Minderung der Anschaffungskosten des Einbringenden nach § 20 Abs. 7 Satz 3 UmwStG 1995 durch Entnahmen im Rückwirkungs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.39 § 22 EStG (Arten der sonstigen Einkünfte)

• 2019 Carsharing / § 22 Nr. 3 EStG / § 15 EStG / § 23 EStG Fraglich sind Einkünfte und Einkünfteermittlung beim privaten Carsharing. Die Vermietung des privaten Pkw im Carsharing kann zu Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG oder zu Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG führen. Voraussetzung ist insbesondere das Vorliegen der Gewinnerzielungs- bzw. der Einkünfteerzielungsab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.7 § 4 EStG (Gewinnbegriff im Allgemeinen)

• 2019 Überentnahmen bei Personengesellschaften als Organträger/§ 4 Abs. 4a EStG Die Finanzverwaltung vertritt wohl die Auffassung, dass es bei Organschaften, bei denen Organträgerin eine Personengesellschaft ist, systematisch zu Überentnahmen i.S.v. § 4 Abs. 4a EStG kommt, wenn die Gesellschafter der Organträgerin deren Gewinn entnehmen. Dem dürfte nicht zu folgen sein. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.12 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)

• 2019 Bitcoins als Finanzmittel / § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG Umsatzsteuerlich sind Bitcoins Zahlungsmittel. Ertragsteuerlich sind Bitcoins im Privatvermögen als andere Wirtschaftsgüter i. S. v. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusehen. Im Betriebsvermögen dürfte es sich bei Bitcoins um sonstige Vermögensgegenstände bzw. immaterielle Vermögensgegenstände handeln. Fraglich ist die erbs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.2.4 Fristgebundene außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

In Ausnahmefällen sieht die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung vor, dass auch bei grundsätzlichem Ausschluss der ordentlichen Kündigung noch eine fristgebundene außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zulässig ist. Auch in diesen Fällen ist – im Interesse des Arbeitnehmers – für die Anwendung der Ruhensregelung von der Kündigungsfrist auszugehen, die ohne den Ausschlu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.2.3 Ordentliche Kündigung nur bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung

Kann einem "unkündbaren" Arbeitnehmer nur bei Zahlung einer Entlassungsentschädigung ordentlich gekündigt werden, gilt eine fiktive Kündigungsfrist von einem Jahr. Dies gilt auch dann, wenn die Abfindung im Rahmen eines Sozialplans vereinbart worden ist.[1] Die Kündigungsfrist von einem Jahr gilt jedoch nicht, wenn alternativ eine Kündigungsmöglichkeit mit kürzerer Kündigungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.1 Ordentliche Kündigung

Ist eine ordentliche Kündigung möglich, ist die Kündigungsfrist des Arbeitgebers zugrunde zu legen. Dies ist grundsätzlich die Frist – einschließlich des Endtermins (z. B. Monats- oder Quartalsende) – die sich aus dem Gesetz, dem Tarifvertrag bzw. dem Einzelarbeitsvertrag ergibt. Die für den Arbeitgeber maßgebliche Frist gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer gekündigt hat un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.2 Ausschluss der ordentlichen Kündigung

3.2.1 Zeitlich begrenzter Ausschluss Ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber zeitlich begrenzt ausgeschlossen, ist von der Frist auszugehen, die ohne den Kündigungsausschluss maßgebend gewesen wäre. Diese Fallgestaltung betrifft in erster Linie Arbeitnehmer, denen ein besonderer Kündigungsschutz zusteht, wie Mitglieder des Betriebsrats, A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.2.1 Zeitlich begrenzter Ausschluss

Ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber zeitlich begrenzt ausgeschlossen, ist von der Frist auszugehen, die ohne den Kündigungsausschluss maßgebend gewesen wäre. Diese Fallgestaltung betrifft in erster Linie Arbeitnehmer, denen ein besonderer Kündigungsschutz zusteht, wie Mitglieder des Betriebsrats, Arbeitnehmerinnen während der Schwang...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.2.2 Zeitlich unbegrenzter Ausschluss

Ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber zeitlich unbegrenzt ausgeschlossen, ist eine fiktive Kündigungsfrist von 18 Monaten maßgeblich. Die Berechnung dieser fiktiven Kündigungsfrist bezieht sich nicht auf einen bestimmten Endtermin (Monats- oder Quartalsende). Achtung Keine rückwirkenden Änderungen zulasten der Arbeitslosenversicherung m...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3 Kündigungsfrist

Für die Prüfung, ob ein Arbeitsverhältnis vorzeitig im Sinne der Ruhensregelung beendet wurde, ist entscheidend, ob die maßgebliche Kündigungsfrist eingehalten worden ist. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen der "ordentlichen Kündigung" und Sachverhalten mit einem "Ausschluss der ordentlichen Kündigung". 3.1 Ordentliche Kündigung Ist eine ordentliche Kündigung möglich, ist...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Frühzeitige Arbeitsuche / 4 Hinweispflicht für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber gelten im Zusammenhang mit der frühzeitigen Arbeitsuche neue Mitwirkungs- und Hinweispflichten. Sie "sollen" gekündigte oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer "frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung der Agentur für Arbeit informieren,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4 Ruhenszeitraum

Dem Ziel der Ruhensregelung entsprechend ruht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld grundsätzlich bis zu dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist geendet hätte.[1] Diese Frist beginnt mit der Kündigung, die der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorausgegangen ist. Beim Fehlen einer solchen Kündigung beginnt sie mit dem Tag der Verei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Rechtsfolgen) / 1.1 Beginn

Die Sperrzeit beginnt – unabhängig vom Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung – mit dem Tag nach Eintritt des Ereignisses, das die Sperrzeit begründet. Im Fall der Arbeitsaufgabe oder Kündigung ist dies grundsätzlich der Tag nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses, im Fall der Arbeitsablehnung oder der Ablehnung der Eingliederungsmaßnahme der auf die Ablehnung folgende Tag. I...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 1 Ruhensregelung

Das Arbeitsförderungsrecht verwendet für Abfindungen und sonstige Leistungen, die wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, den umfassenderen Begriff der Entlassungsentschädigung. Eine solche Entlassungsentschädigung führt dann, aber auch nur dann zum Ruhen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig, d. h. ohne Einhaltung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosmeldung / 3 Frühzeitige Arbeitsuche

Unabhängig von der für einen Leistungsanspruch erforderlichen persönlichen Meldung besteht die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur "frühzeitigen Arbeitsuche". Diese fordert ebenfalls nur noch grundsätzlich eine persönliche Vorsprache bei der Agentur für Arbeit, grundsätzlich spätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bzw. eines nicht-betrieblichen Ausbildungsv...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Rechtsfolgen) / 1.1.2 Mehrere Sperrzeiten durch dasselbe Ereignis

Werden mehrere Sperrzeiten durch dasselbe Ereignis begründet (z. B. gleichzeitiger Eintritt der Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe und der Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung), so folgen sie in der gesetzlich vorgegebenen Reihenfolge nacheinander. Mit demselben Ereignis meint der Gesetzgeber aber nicht denselben Tatbestand, sondern dasselbe Ereignisdatum. Dies ergibt si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.1 Verkürzung

Von dem Grundsatz des Ruhens bis zum Ende der maßgeblichen Kündigungsfrist sieht das Gesetz in mehrfacher Hinsicht Ausnahmen vor, nach denen sich der Ruhenszeitraum verkürzt. Danach ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld längstens ein Jahr, längstens bis zu dem Tag, an dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist hätte kündigen können oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilarbeitslosengeld / 2.2 Arbeitslosmeldung

Wie das Arbeitslosengeld wird auch das Teilarbeitslosengeld frühestens ab dem Tag gezahlt, an dem sich der Antragsteller persönlich bei dem für den Wohnort zuständigen Arbeitsagentur (teil)arbeitslos gemeldet hat.[1] Unabhängig davon, muss der Arbeitnehmer sich nach Empfang der Kündigung nach § 38 Abs. 1 SGB III frühzeitig arbeitsuchend melden. Ist die Kündigungsfrist länger,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.2.3 Ermittlung des Ruhenszeitraums

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht für so viele volle Kalendertage, wie der Arbeitnehmer gebraucht hätte, den fiktiven Entgeltanteil der Abfindung als Arbeitsentgelt zu verdienen. Für diese Berechnung ist zunächst das Arbeitsentgelt zu ermitteln, das der Arbeitnehmer in der letzten Beschäftigungszeit kalendertäglich erzielt hat. Letzte Beschäftigungszeit sind die am Tage ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbußen / 1 Abgrenzung

Bei leichteren Verletzungen der Arbeitspflicht oder kleinen Verstößen gegen die Ordnung des Betriebs sind oft die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder die Kündigung keine zweckmäßigen Reaktionen. Betriebsbußen, auch Betriebsstrafen genannt (z. B. förmlicher Verweis, Verwarnung, Geldbuße, Gehaltskürzung), eignen sich hierzu besser. Sie sind nur dann wirksam, wenn ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.7 Kündigungsschutz

Ebenso ergeben sich für geringfügig entlohnte Beschäftigte grundsätzlich keine Besonderheiten beim Kündigungsschutz. Wie alle anderen Teil- und Vollzeitkräfte genießen sie den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sowie den besonderen Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen (z. B. Schwangere oder schwerbehinderte Menschen). Auch geringfüg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.1.2 Arbeitsrechtliche Folgen des Eintretens von Versicherungspflicht

Trotz sorgfältiger Dokumentation der geringfügig entlohnten Beschäftigung kann es infolge des Überschreitens der Geringfügigkeitsgrenze zu einer unvorhergesehenen Versicherungspflicht des geringfügig entlohnten Beschäftigten kommen. Der Eintritt der Versicherungspflicht berührt dabei die arbeitsrechtlichen Vereinbarungen nicht. Das bedeutet, dass die Vereinbarungen hinsichtli...mehr