Fachbeiträge & Kommentare zu Lagebericht

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Gesetzliche Bestandteile und Gliederung des Prüfungsberichts

Rn. 15 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die in § 321 Abs. 1 Satz 1 kodifizierte Grundnorm, nach der "über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der Prüfung" zu berichten ist, erfährt ihre Konkretisierung durch die Sätze 2f. des Abs. 1 sowie die Abs. 2 bis 4a. Im Einzelnen unterscheidet der Gesetzestext folgende Berichtselemente: Stellungnahme zur Beurteilung der Lage der KapG oder ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Überarbeitung der EU-CSR-Richtlinie

Tz. 35 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Im April 2021 hat die EU-Kommission den Entwurf einer überarbeiteten CSR-Richtlinie vorgelegt. Dabei wurde mit der Bezeichnung als "Corporate Sustainability Directive" eine Abkehr von den zuvor verwendeten Begriffen "Corporate Social Responsibility" oder "Non-Financial (Reporting Directive)" vorgenommen (vgl. ausführlich Deloitte, 2021). Tz. ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemein

Tz. 166 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Mit der Veröffentlichung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) im Bundesgesetzblatt am 18.04.2017 (vgl. BGBl. I 2017, S. 802–814) wurde die Richtlinie 2014/95/EU (vgl. ABl. EU L 330 vom 15.11.2014) final in deutsches Recht umgesetzt. Damit wurde ein Prozess beendet, der spätestens mit der Veröffentlichung der sog. Binnenmarktakte (...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Berichterstattung bei freiwilligen Prüfungen

Rn. 93 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Bei freiwilligen Prüfungen bestimmen sich Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und AP, wobei gesellschaftsvertragliche und satzungsmäßige Regelungen zu berücksichtigen sind. Freiwillige Prüfungen kommen insbesondere vor bei PersG und Stiftungen unterhalb der Schwelle des PublG, als "...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / cc. Besondere Befreiungsregelungen durch "künstliche Konsolidierung"

Tz. 89 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Für einen Übergangszeitraum bis zum 06.01.2030 gestattet Art. 48i der modifizierten Bilanzrichtlinie (vgl. Art. 1 Nr. 16 CSRD) EU-Tochterunternehmen eines Drittlandunternehmens eine sog. "künstliche Konsolidierung" der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Danach kann eines der EU-Tochterunternehmen alle in den persönlichen Anwendungsbereich der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 111 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Baetge/Kirsch/Thiele (2004), Bilanzanalyse, 2. Aufl., Düsseldorf. Dusemond/Küting/Wirth (2018), Küting/Weber: Der Konzernabschluss, 14. Aufl., Stuttgart. Ernst (1999), Auswirkungen des KonTraG auf Rechnungslegung und Prüfung – ein Beitrag zur Schließung der Erwartungslücke, in: Baetge (Hrsg.), Auswirkungen des KonTraG auf Rechnungslegung und P...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / b. Konkretisierung der Berichtspflichten nach DRS 20

Tz. 16 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Eine Konkretisierung der Konzernlageberichtspflichten erfolgt im Rahmen des Deutschen Rechnungslegungs Standards DRS 20 "Konzernlagebericht" des DRSC. Die Berichterstattung über nichtfinanziellen Leistungsindikatoren wurde durch DRS 20 idF vom 14.09.2012 im Wesentlichen in den Wirtschaftsbericht verortet. Einzelne Ausführungen sollen dann noc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Dieses Gesetz ist anwendbar in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denenmehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Konzernlageberichts

Tz. 7 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen müssen gem. § 315e Abs. 1 HGB ihren verpflichtend aufzustellenden IFRS-Konzernabschluss um einen Konzernlagebericht nach § 315 HGB erweitern (vgl. Grottel/Kreher, in: Beck Bil.-Komm., 11. Aufl., § 315e, Tz. 10). Die Regelungen des § 315e HGB gelten sowohl für Kapitalgesellschaften als auch für Personen...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Analyse von Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns

Tz. 60 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Seit dem BilReG im Jahr 2004 sind der Geschäftsverlauf und die Lage des Konzerns nicht nur darzustellen. Gemäß § 315 Abs. 1 Satz 2 HGB sind diese zusätzlich zu analysieren. Entgegen dem Gesetzeswortlaut ist auch das Geschäftsergebnis als ein Element des Geschäftsverlaufs darzustellen und zu analysieren (vgl. Tz. 58). Tz. 61 Stand: EL 50 – ET: ...mehr

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ZErb 06/2023, Die Familieng... / IV. Zulässsiger Förderzweck

Über die Frage, was im Einzelfall als zulässige Fördertätigkeit anerkannt werden kann, besteht momentan viel Rechtsunsicherheit. Die Legaldefinition der Genossenschaft in § 1 Abs. 1 GenG, wonach der Zweck der Genossenschaft darauf gerichtet sein muss, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern, schließt eine Familieng...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / aa.1 Überblick

Tz. 118 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die beiden Querschnittsstandards sind für alle Themen der Nachhaltigkeit anzuwenden, wobei der ESRS 1 keine Berichtspflichten ( Disclosure Requirements – DR) bezüglich der Nachhaltigkeitsthemen ( Sustainability Matters ) definiert, sondern vielmehr die allgemeinen Anforderungen der Berichterstattungspflichten regelt. Zusätzlich regelt ESRS 1 vi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Regelungskontext und Reichweite

Rn. 14 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Verschwiegenheit als Verbindlichkeit des AP gegenüber dem geprüften UN, konkret gegenüber seinen gesetzlichen Vertretern, ist das Korrelat zu den umfassenden Auskunfts- und Einblicksrechten nach § 320 (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 323 HGB, Rn. 26). Zusätzlich zur vertragsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem geprüften UN ist das...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Befreiungsmöglichkeiten von der Aufstellung des Konzern­lageberichts

Tz. 22 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Pflicht zur Konzernrechnungslegung in Deutschland ist in den §§ 290–293 HGB geregelt. Dies ist unabhängig davon, ob der Konzernabschluss und -lagebericht unter den Bedingungen des § 315e HGB aufgestellt wird. Folglich richtet sich die Befreiung von der Aufstellung des Konzernabschlusses und -lageberichts nach den handelsrechtlichen Vorsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Buchführungs- und Jahresabschlusszwecke als wesentliche Basis für die hermeneutische Gewinnung der GoB

Rn. 29 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Wie aus der Übersicht unter HdR-E, Kap. 2, Rn. 26, hervorgeht, sind die Buchführungs- und JA-Zwecke eine bedeutende Grundlage zur Auslegung und Ermittlung von GoB. Diese Zwecke müssen ermittelt werden, bevor GoB ausgelegt bzw. gewonnen werden können. Allerdings ist die Ermittlung der handelsrechtlichen Buchführungs- und JA-Zwecke ein ähnlich ...mehr

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Jahresabschluss / 1.3.5 Lagebericht

Ferner haben Kapitalgesellschaften und KapCo-Gesellschaften einen Lagebericht aufzustellen. Hierin werden der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so dargestellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Es ist hierin auch einzugehen auf nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetret...mehr

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Bestätigungsvermerk / 2.2.4 Verantwortung für den Jahresabschluss und ggf. den Lagebericht

Dieser Abschnitt im Bestätigungsvermerk beschreibt die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und ggf. den Lagebericht.[1] Praxis-Beispiel Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer N.N. und Z.Z. der ...GmbH) sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutsch...mehr

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Bestätigungsvermerk / 2.2.5 Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

S. hierzu IDW PS 400 n. F. Kapitel 2.3.3.7. Rn. 63 und A A61 (Formulierungshilfen). Für die Verortung der Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts[1] räumt IDW PS 400 n. F. ein Wahlrecht ein. Die Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers muss enthalten sein: innerhalb des Bestätigungsvermerks, inne...mehr

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Bestätigungsvermerk / 2.2 Vermerk über die Prüfung des Abschlusses und des Lageberichts

2.2.1 Prüfungsurteile Es ist im einleitenden Abschnitt der Gegenstand der Prüfung zu nennen, der aus dem Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) unter Einbeziehung der Buchführung sowie dem Lagebericht besteht. Darüber hinaus müssen das geprüfte Unternehmen, das geprüfte Geschäftsjahr sowie die angewendeten Rechnungslegungsvorschriften und Prüfungsgrundsätze bez...mehr

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Bestätigungsvermerk / 2.2.1 Prüfungsurteile

Es ist im einleitenden Abschnitt der Gegenstand der Prüfung zu nennen, der aus dem Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) unter Einbeziehung der Buchführung sowie dem Lagebericht besteht. Darüber hinaus müssen das geprüfte Unternehmen, das geprüfte Geschäftsjahr sowie die angewendeten Rechnungslegungsvorschriften und Prüfungsgrundsätze bezeichnet werden.[1] Pr...mehr

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Bestätigungsvermerk / 2.2.2 Grundlage für die Prüfungsurteile

In diesem Abschnitt sind die Art und der Umfang der Prüfung zu beschreiben.[1] Unter Bezugnahme auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) des IDW muss der Abschlussprüfer darauf hinweisen, dass die Prüfung so geplant und durchgeführt wurde, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden konnte, ob die Rechnungslegung frei von wesentlichen Mängeln ist. Wes...mehr

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Bestätigungsvermerk / 1 Handelsrechtliche Grundlagen

Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften (große und mittelgroße) und Personenhandelsgesellschaften gem. § 264a Abs. 1 HGB (z. B. GmbH & Co. KG) müssen durch einen Abschlussprüfer geprüft werden.[1] Für kleine Kapitalgesellschaften besteht keine Prüfungspflicht; dies gilt natürlich auch für die Kleinstkapitalgesellschaft. [2] Abschlussprüfer können Wirtscha...mehr

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Bestätigungsvermerk / 3.3 Versagungsvermerk

Bei den folgenden Sachverhalten muss der Abschlussprüfer einen Versagungsvermerk gem. § 322 Abs. 2 Nr. 3 HGB erteilen:[1] Es liegen wesentliche Beanstandungen gegen den Jahresabschluss vor, die sich auf diesen als Ganzes auswirken und so bedeutend oder zahlreich sind, dass eine bloße Einschränkung des Bestätigungsvermerks nicht mehr angemessen ist. Die Auswirkungen von vorlieg...mehr

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Bestätigungsvermerk / 3.4 Hinweise auf Bestandsgefährdungen

Im Rahmen des Bestätigungsvermerks muss auf Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, gesondert hingewiesen werden.[1] Dabei genügt es, wenn – wie im folgenden Formulierungsbeispiel – auf den Lagebericht verwiesen wird. Praxis-Beispiel Hinweis auf Bestandsgefährdungen gem. IDW PS 400 n. F. "Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weise ich auf die Ausführungen im...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / 3.1 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

Die Voraussetzungen für die Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks gem. § 322 Abs. 2 Nr. 1 HGB sind gegeben, wenn keine wesentlichen Beanstandungen gegen die Buchführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht zu erheben sind und keine besonderen Umstände vorliegen, aufgrund derer bestimmte wesentliche Teile der Rechnungslegung nicht mit hinreichender Sicherhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss / 1.3.3 KapCo-Gesellschaften

Personenhandelsgesellschaften i. S. v. § 264a Abs. 1 HGB sind von der Verpflichtung befreit, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen, wenn eine natürliche Person oder eine offene Handelsgesellschaft, eine Kommanditgesellschaft oder eine andere Personengesellschaft mit einer natürlichen Person persönlich haftender Gesellschaft...mehr

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Bestätigungsvermerk / Zusammenfassung

Begriff Für bestimmte Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften besteht die gesetzliche Verpflichtung, den von ihnen aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Der Bestätigungsvermerk (Testat) ist die Zusammenfassung des im Prüfungsbericht detailliert erläuterten und dargestellten Prüfungsergebnisses. Gesetze, Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / 3.2 Eingeschränkter Bestätigungsvermerk

Ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk gem. § 322 Abs. 2 Nr. 2 HGB ist dann zu erteilen, wenn wesentliche Beanstandungen gegen abgrenzbare Teile des von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts oder der Buchführung bestehen; oder wenn abgrenzbare Teile der Rechnungslegung aufgrund besonderer Umstände nicht mit hinreichender Sicherheit beur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss / 1.4.2 Kapitalgesellschaften und gleichgestellte Personengesellschaften

Die Aufstellungsfristen für Kapitalgesellschaften und ihnen gem. § 264a HGB gleichgestellte Personengesellschaften hängen davon ab, zu welcher Größenklasse die Gesellschaft gehört.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / 2.2.3 Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Der Abschlussprüfer muss für die ggf. erforderliche Berichterstattung im Bestätigungsvermerk im Zusammenhang mit wesentlichen Unsicherheiten über die Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem. § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB die IDW EPS 270 n. F. beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / 2 Aufbau und Inhalte des Bestätigungsvermerks

Der Bestätigungsvermerk besteht grundsätzlich aus folgenden Teilen: Überschrift (Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers); Empfänger (zu prüfendes Unternehmen); Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts; Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Name des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers; Ort der Niederlassung des Abschlussp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Vorbereitu... / 1 Zusammenstellen der Unterlagen

Die Erstellung des Jahresabschlusses kann grundsätzlich in 3 Arbeitsschritte unterteilt werden: Zusammenstellen der Unterlagen (Abschluss vorbereiten) und Abstimmen der Buchführung Umbuchungen laufender Bewegungen und Erstellen der Abschlussbuchungen Aufstellen des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, ggfs. Anhang und Lagebericht). Es gibt bei den Jahresabschl...mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 2.2 Befreiungsmöglichkeiten von der Pflicht zur Konzernrechnungslegung

Rz. 43 Die grundsätzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichts nach den vorstehend beschriebenen Kriterien würde dazu führen, dass unabhängig von der jeweiligen Unternehmensgröße bei Erfüllung des § 290 HGB oder des § 11 Abs. 1 PublG eine Konzernrechnungslegungspflicht bestünde.[1] Im Fall mehrstufiger Mutter-Tochter-Verhältnisse wären zud...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss nach HGB / 3.5 Prüfung und Publizität der Konzernrechnungslegung

Rz. 90 Gem. § 316 Abs. 2 HGB sind der Konzernabschluss und -lagebericht durch einen Abschlussprüfer, der gem. § 318 Abs. 1 Satz 1 HGB grundsätzlich von den Gesellschaftern des Mutterunternehmens bestellt werden muss, zu prüfen.[1] Diese Pflicht gilt gem. § 14 PublG auch für Unternehmen, die über das Publizitätsgesetz zur Konzernrechnungslegung verpflichtet sind. Wenn kein ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss nach HGB / 3.3 Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK)

Rz. 66 Auch wenn der Konzernabschluss nicht direkt aus einer Konzernbuchführung, sondern über die Konsolidierung von Abschlüssen erstellt wird, sind bei seiner Erstellung neben den kodifizierten Normen die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK) zu beachten. Sowohl der für den Einzelabschluss gültige § 264 Abs. 2 HGB als auch § 297 Abs. 2 HGB, der die analoge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss nach HGB / 3.4.7 Konzernlagebericht

Rz. 87 Neben den in § 297 Abs. 1 HGB genannten Bestandteilen des Konzernabschlusses muss jedes zur Konzernrechnungslegung verpflichtete Mutterunternehmen gem. § 290 HGB in den ersten 5 Monaten des Konzerngeschäftsjahres für das vergangene Konzerngeschäftsjahr einen Konzernlagebericht aufstellen, der ein eigenständiges Informationsinstrument darstellt.[1] In ihm sind gem. § 3...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erstmalige Einrichtung eine... / 5. Zielgröße Frauenanteil

Gemäß § 52 Abs. 2 S. 2 GmbHG hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und unter den Geschäftsführern sowie Fristen zur Erreichung festzulegen. Die Festlegung erzeugt aber keine rechtliche Bindung und begründet auch keine Rechte von Dritten. Möglichkeit zur Änderung von Zielgrößen und Fristen: Das zuständige Organ kann jederzeit durch einen neuen B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konsolidierung von Aufwand ... / 2.1 Notwendigkeit und Vorgehen der Zwischenergebniseliminierung

Rz. 2 Unabhängig von der Rechtsform eines Unternehmens dürfen Gewinne im Jahresabschluss gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB nur dann berücksichtigt werden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind.[1] Demgegenüber haben die in den §§ 249, 252 und 253 HGB kodifizierten Prinzipien, d. h. Vorsichts- und Niederstwertprinzip, zur Folge, dass mit dem Imparitätsprinzip dr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Inventur: Bewertung und Buc... / 2.1 Grundsatz der Einzelbewertung

Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind zum Abschlussstichtag nach Handelsrecht grundsätzlich einzeln und isoliert voneinander zu bewerten.[1] Wesentlicher Zweck dieser Vorschrift liegt darin, die Saldierung der Einzelwerte zu verhindern. Bei einer Gruppe von Gegenständen werden dadurch möglicherweise große Wertunterschiede aufgedeckt und Risiken transparent gemacht. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.5.1 Vorlagepflicht

Rz. 30 Nach § 97 Abs. 1 AO kann die Finanzbehörde die Vorlage von Urkunden verlangen, soweit dies zum Beweis eines steuerlich relevanten Sachverhalts erforderlich ist. § 150 Abs. 4 S. 1 AO normiert für den Beteiligten eine solche Vorlagepflicht für Unterlagen, d. h. schriftliche Beweismittel[1], bereits bei Abgabe der Steuererklärung.[2] Rz. 31 Die Unterlagen sind nicht notwe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genossenschaft: Rechnungsle... / 2.3 Lagebericht

Rz. 13 § 336 Abs. 1 HGB fordert von Genossenschaften neben dem Jahresabschluss die Aufstellung eines Lageberichts und mittels entsprechenden Verweises in § 336 Abs. 2 HGB die Anwendung derjenigen Vorschriften, die für Kapitalgesellschaften gelten. Die für kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB geltende Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB ist nach § 33...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erklärung zur Unternehmensf... / 5 Gliederungsvorschlag

Rz. 21 Die nachfolgende Tabelle stellt eine mögliche Gliederung für eine geschlossene Corporate Governance Berichterstattung im Rahmen der Erklärung zur Unternehmens- bzw. Konzernführung dar.[1] Die Inhalte zu den einzelnen Gliederungspunkten beruhen auf gesetzlichen Angabepflichten mit dem Stand des ARUG II, Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) sowie dem aktuellen Deut...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 4.4 Offenlegungsmöglichkeiten

Rz. 19 Grundsätzlich ist die Erklärung zur Unternehmensführung bzw. zur Konzernführung als ein gesonderter Abschnitt in den (Konzern-) Lagebericht zu integrieren. Der Gesetzgeber lässt jedoch ein Ausgliederungswahlrecht in § 289f Abs. 1 Satz 2 HGB zu, wonach die Angaben gesondert auf einer Internetseite statt im (Konzern-) Lagebericht veröffentlicht werden können, was jedoch...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 2.1 Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses

Rz. 4 Gem. § 336 Abs. 1 HGB i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 GenG hat der Vorstand als gesetzlicher Vertreter der Genossenschaft den Jahresabschluss sowie den Lagebericht in den ersten 5 Monaten des laufenden Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr aufzustellen, vgl. § 336 Abs. 1 Satz 2 HGB. Eine größenabhängige Erleichterung gem. § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB für kleine K...mehr

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Erstanwendung IFRS / 1 Einführung

Rz. 1 Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2004 beginnen, sind nach der entsprechenden EU-Verordnung EG 1606/2002 [1] Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen auf Basis der IFRS aufzustellen. Nach Schätzungen waren seinerzeit von der Erstanwendung der IFRS per 1.1.2005 in Deutschland etwa 750 und EU-weit etwa 7.000 Unternehmen betroffen.[2] Die Mitgliedstaaten ...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 3.7 Konzernspezifika

Rz. 14 Der Gesetzgeber unterstellt, dass das Mutterunternehmen für den Konzern und für sich selbst gleiche Unternehmensführungsgrundsätze zugrunde legt.[1] Somit kommt es diesbezüglich in großen Teilen zu Wiederholungen der Aussagen aus dem Lagebericht des Mutterunternehmens. Fraglich ist jedoch, wie vorzugehen ist, wenn dies etwa aufgrund von kürzlich erfolgten Übernahmen n...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 2 Handelsrechtlicher Jahresabschluss der Genossenschaft

Rz. 3 § 242 Abs. 1 Satz 1 HGB verpflichtet alle Kaufleute zur Aufstellung eines aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bestehenden Jahresabschlusses. Nach § 336 Abs. 1 Satz 1 HGB haben Genossenschaften diesen um einen Anhang zu erweitern und darüber hinaus grundsätzlich auch einen Lagebericht zu erstellen. Kleinstgenossenschaften können die Erleichterungen, die Kleinst...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 4.2 Aufstellungsintervall

Rz. 17 Auch wenn einige Inhalte der Erklärung nicht jährlich anfallenden Änderungen unterliegen, fordert der Gesetzgeber eine jährliche Berichterstattung durch die Integration der Erklärung oder zumindest des Verweises in den Lagebericht. Auch die Entsprechenserklärung ist jährlich abzugeben. Gleichwohl können dann viele Passagen aus der vorherigen Erklärung übernommen werde...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Bei Unternehmen des öffentlichen Interesses (sog. Public Interest Entities) befindet sich die externe Berichterstattung spätestens seit der Finanzkrise 2008/2009 in einer zentralen Umbruchphase. Aufgrund der zunehmenden Komplexität durch die Megatrends der Vernetzung und Digitalisierung, die nicht selten disruptive Geschäftsmodelle zur Folge haben, ist die traditionell...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 2.5 Prüfung gem. § 53 GenG einschließlich des Jahresabschlusses

Rz. 16 Nach § 54 GenG muss jede Genossenschaft einem Prüfungsverband angehören. I. d. R. wird dieser die gesetzliche Pflichtprüfung gem. § 53 Abs. 1 GenG vornehmen. Nach § 53 Abs. 2 GenG findet Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014, der u. a. die Pflicht zur externen Prüferrotation postuliert, keine Anwendung. Nach § 53 Abs. 1 GenG sind die wirtschaftlichen Verhältnisse...mehr