Fachbeiträge & Kommentare zu Lagebericht

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 1.1.1 Inhaltliche Prüfpflicht

Rz. 1 Große Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen öffentlichen Interesses mit durchschnittlich mehr als 500 Beschäftigten, die ihren Sitz in EU-Mitgliedstaaten haben, sind derzeit gem. der RL 2014/95/EU[1] (kurz NFRD) verpflichtet, Informationen im Zusammenhang mit fünf Mindestbelangen der Nachhaltigkeit offenzulegen.[2] Zu diesen Mindestbelangen gehören Umwelt-, Sozial- und ...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 3 Fazit

Rz. 109 Mit ESRS E2 werden die in der Diskussion um die Nachhaltigkeitsberichterstattung häufig im Zentrum stehenden Klimaaspekte um Angaben zur Umweltverschmutzung ergänzt. Die finale Version des Standards hat sich von den in den Entwürfen zunächst sehr allgemein klingenden, stets unter dem Wesentlichkeitsvorbehalt stehenden Angabepflichten, die eher ein legalistisches Verh...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 9 Fazit

Rz. 102 Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass bis zur Einführung von einheitlichen Standards für die Prüfung künftiger Nachhaltigkeitserklärungen innerhalb des (Konzern-)Lageberichts seitens der EU-Kommission noch teils für die Prüfpraxis relevante Fragestellungen zu klären sein werden. Vor dem Hintergrund des Mitgliedstaatenwahlrechts zur Zulassung von unabhängigen Er...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 2.2 Ergänzende nationale Vorgaben

Rz. 8 In Ergänzung zum ESEF RTS bestehen nationale Vorgaben, die sich regelmäßig aus einer nationalen Konkretisierung der RTS-Vorgaben sowie aus der Umsetzung der CSRD in nationales Recht begründen. Rz. 9 Im Handelsrecht sind zusätzliche Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im ESEF zu erwarten. Am 247.2024 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) de...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 2.1 Konzeption und Verbindlichkeit

Rz. 7 In jedem der aktuell vorliegenden Rahmenwerke wird unterstellt, dass verbesserte Nachhaltigkeitsangaben gut für die Kapitalmärkte sind. Den Nachweis bleiben gleichwohl alle Standardsetzer schuldig. Die zusätzliche Transparenz und Rechenschaftspflicht der Unternehmen, die durch die neuen Offenlegungen entstehen, können – und sollen im Fall der CSRD – das Verhalten der U...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.12 ESRS S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

Rz. 149 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-16 zielen darauf ab, Einkommensungleichheiten darzustellen: Zum einen sind etwaige geschlechtsspezifische Verdienstunterschiede (auch: " gender pay gap ") unter den Arbeitnehmern des Unternehmens aufzuzeigen, zum anderen die innerbetriebliche Einkommensspreizung zwischen dem höchsten Einkommen und dem Medianeinkommen (ESRS S1.95 f.). Fo...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 31 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der CSRD ist geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe zu solchem Fachwissen...mehr

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§ 5 Vorbemerkungen zu ESRS E1 – E5

Rz. 1 Die themenbezogenen Standards "Environmental" umfassen ESRS E1 "Klimawandel", ESRS E2 "Umweltverschmutzung", ESRS E3 "Wasser- und Meeresressourcen", ESRS E4 "Biologische Vielfalt und Ökosysteme" sowie ESRS E5 "Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft". Trotz der thematischen Abgrenzung zwischen den jeweiligen Standards bestehen inhaltliche Überschneidungen. Teilw. rei...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.5 ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Rz. 62 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. e) der CSRD ist geregelt, dass Unternehmen auch Angaben über das Vorhandensein von Anreizsystemen für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpft sind, zu machen haben. Diese Berichtsvorgabe wird in den Offenlegungsanforderungen des ESRS 2 GOV-3 näher konkretisiert. Ziel dieser Offenl...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 6.2 Stichtagsprinzip und Vergleichsinformationen

Rz. 140 Wie für die Finanzberichterstattung, so ist auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung das Stichtagsprinzip zu beachten. Hierbei ist auf die gleichen Auslegungen abzustellen, d. h. darauf, inwieweit ein Sachverhalt vor oder nach dem Berichtsstichtag materialisiert ist (z. B. verursachte Emissionen). Grds. gilt wie für die Finanzberichterstattung, dass alle Informa...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 4 Berichtsgrenzen (Konsolidierungskreis, Wertschöpfungskette und Vergleichszahlen)

Rz. 49 Gem. ESRS 1 soll die Nachhaltigkeitserklärung für denselben Berichtskreis wie für die finanzielle Berichterstattung erstellt werden, abzustellen ist auf das Konzept der "operational control" (ESRS 1.62). Demnach hat eine unter den Anwendungsbereich der CSRD fallende Muttergesellschaft in der konsolidierten Berichterstattung auch die Nachhaltigkeitsinformationen für ih...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 4.2 Interoperabilität zwischen ESRS und IFRS SDS

Rz. 34 Als Reaktion auf die Forderung nach einer global baseline (Rz 1 f.) haben die IFRS Foundation und EFRAG im Mai 2024 als Ergebnis einer gemeinsamen Anstrengung Leitlinien zur Angleichung der IFRS SDS und ESRS veröffentlicht.[1] Inhaltlich konzentrieren sich die Leitlinien auf klimabezogene Angaben und decken daher hauptsächlich die Anforderungen von IFRS S2 und, soweit...mehr

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§ 1A Synopse CSRD und LkSG / 3 Unsicherheiten durch die nationale Umsetzung

Rz. 8 Der (Regierungs-)Entwurf des CSRD-UmsG spricht die Wechselwirkung zwischen dem Nachhaltigkeitsbericht nach ESRS und den Vorgaben des LkSG unmittelbar an: So soll mit der Offenlegung eines im Einklang mit den ESRS stehenden Nachhaltigkeitsberichts als Teil des Lageberichts die Pflicht zur Einreichung des LkSG-Berichts entfallen (§ 10 Abs. 5 und 6 LkSG-E). Die Berichtspf...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 1.1.3 Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung gem. CSRD

Rz. 7 Die verpflichtende externe materielle Prüfpflicht wird durch die Corporate Sustainability Reporting Directive[1] (CSRD) normiert (siehe zum Zeitplan der Umsetzung § 1 Rz 8). Die in einem ersten Schritt extern materiell mit begrenzter Sicherheit zu prüfenden Inhalte umfassen demnach:[2] die Übereinstimmung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den gesetzlichen Anforde...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.12 ESRS 2 IRO-2 – In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten

Rz. 117 Die Angabepflicht des ESRS 2 IRO-2 zielt darauf, ein Verständnis zu schaffen für die Angabepflichten gem. ESRS, die in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. Dies umschließt Darstellungen dazu, warum bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte bzw. Datenpunkte nicht in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen wurden. In Anbetracht der Fülle an Informationen, über die ...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.3 ESRS G1-2 – Management der Beziehungen zu Lieferanten

Rz. 25 Nach ESRS G1.12 hat ein Unternehmen Informationen über das Management seiner Beziehungen zu seinen Lieferanten und die Auswirkungen auf seine Lieferkette vorzulegen, sofern diese Informationen zuvor bei der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich eingestuft wurden. Diese Informationen sollen nach ESRS G1.12 externen Berichtsadressaten helfen, ein Verständnis hinsichtlic...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 8.1 Relevanz

Rz. 84 Hinsichtlich des Informationscharakteristikums der Relevanz ist insbes. auf die Wesentlichkeit der Information für die Nutzer der Nachhaltigkeitserklärung abzustellen. Gem. ESRS 1.QC1 wird Nachhaltigkeitsinformation u. a. dann als relevant eingestuft, wenn diese in einem Unterschied in der Nutzerentscheidung – vor dem Hintergrund der doppelten Wesentlichkeit – münden ...mehr

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Aktuelle Brennpunkt-Themen / Jahresabschluss

Jahresabschluss-Checklisten 2024 Stellen Sie sich aus diesen Jahresabschluss-Checklisten Ihre eigene individu...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.15 Besondere Berichterstattung im Lagebericht der AG aufgrund der Pflicht zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts

Sofern ein Abhängigkeitsbericht zu erstellen ist,[1] ist die Schlusserklärung des Abhängigkeitsberichts im Lagebericht anzugeben.[2] Bei einer kleinen AG, deren Vorstand keinen Lagebericht zu erstellen braucht, soll diese in den Anhang aufgenommen werden.[3]mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.5 Besondere Erläuterungen und Versicherungen im Lagebericht

Die Besonderheiten der Berichterstattung im Lagebericht bei Kapitalmarktorientierung wurden durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vom 18.4.2017[1] umfassend neu gefasst.[2] Zuvor hatte dieser Bereich letztmalig durch das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz eine Neuregelung erfahren.[3] Bereits durch dieses Gesetz wurde die Berichterstattungspflicht im Lagebericht für ka...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 6.2 Jahresabschluss und Lagebericht

§ 286 AktG beinhaltet verschiedene Bestimmungen hinsichtlich des Jahresabschlusses einer KGaA, die sich aus den Besonderheiten dieser Rechtsform ergeben. Diese werden nachfolgend angesichts der eingeschränkten praktischen Bedeutung der KGaA nur kurz skizziert.[1] 6.2.1 Feststellung des Jahresabschlusses Die Hauptversammlung beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusse...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.2 Umfang des Jahresabschlusses

Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB besteht der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft und damit auch jeder AG grundsätzlich – es sei denn, es handelt sich um eine Kleinstgesellschaft nach § 267a HGB [1] – aus: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Anhang. Diese 3 Bestandteile bilden eine Einheit und sind von den gesetzlichen Vertretern der AG grundsätzlich innerhalb der ersten ...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.10.1 Vorlage an den Aufsichtsrat

Zuständig für die Erstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand der AG. Nach der Aufstellung des Jahresabschlusses hat dieser den Jahresabschluss nebst Lagebericht[1] – falls ein solcher aufgestellt wurde – dem Aufsichtsrat vorzulegen, damit dieser den Jahresabschluss prüfen kann. Gleiches gilt für einen Konzernabschluss oder einen nach internationalen Standards für Offe...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / Zusammenfassung

Überblick Das HGB kennt eine Vielzahl von Bestimmungen zur Rechnungslegung, die für Kapitalgesellschaften die allgemeinen Regelungen über den Jahresabschluss ergänzen. Diese Bestimmungen betreffen neben speziellen Regelungen zu einzelnen Bilanzposten vor allem den Lagebericht, den Anhang und die Offenlegung des Jahresabschlusses und weiterer Unterlagen sowie die Prüfung des ...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 6.2.4 Angabepflichten im Anhang

Im Anhang der KGaA sind zwar die Bezüge von Geschäftsführung und Aufsichtsrat anzugeben; der Gewinnanteil, der auf den Kapitalanteil eines persönlich haftenden Gesellschafters entfällt, ist jedoch nicht angabepflichtig.[1]mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 6.2.1 Feststellung des Jahresabschlusses

Die Hauptversammlung beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses. Dieser Beschluss bedarf der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafter.[1] Damit müssen, wenn die Satzung nichts anderes vorsieht, alle persönlich haftenden Gesellschafter zustimmen.mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 6.2.3 Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung

§ 286 Abs. 3 AktG bestimmt, dass bei einer KGaA die Gewinne und Verluste, die auf persönlich haftende Gesellschafter entfallen, in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht gesondert ausgewiesen werden müssen.[1]mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 6.2.2 Darstellung des Kapitals bei der KGaA

In § 286 Abs. 2 AktG werden verschiedene Vorgaben zur Darstellung des Kapitals der persönlich haftenden Gesellschafter in der Bilanz der KGaA gemacht. Diese decken sich im Wesentlichen mit der Darstellung, die bei Kapitalgesellschaften & Co. zu erfolgen hat. Die Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter sind nach dem Posten "Gezeichnetes Kapital" gesondert auszuw...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.11.1 Gegenstand der Prüfung

Nach § 171 AktG hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss nebst Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag zu prüfen. Gleiches gilt für einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht sowie einen internationalen Einzelabschluss. Zu prüfen ist, ob die Rechnungslegung im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und eventuellen Satzungsbestimmungen steht. Die Prüfung überschneide...mehr

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Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 1.2 Aufstellungsverpflichtung

Rz. 4 In den angelsächsischen Ländern bzw. nach internationalen Rechnungslegungsnormen gehört ein Cashflow Statement bereits seit Jahren zum Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses. Dabei sind nach IFRS IAS 7 "Cash Flow Statements" und für die US-GAAP SFAS 95 "Statement of Cash Flows" relevant. In Deutschland ist die Kapitalflussrechnung erst seit 1998 gem. § 297 Abs. 1 Sat...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.3 Bedeutung der Größenklassen nach § 267 HGB

Nach § 267 HGB sind alle Kapitalgesellschaften in 3 Größenklassen eingeteilt. Zusätzlich ist durch die Einführung des § 267a HGB eine 4. Größenklasse von Kleinstkapitalgesellschaften geschaffen worden. Diese Einteilung erfolgt anhand von 3 Kriterien (Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl).[1] Mindestens 2 der 3 Kriterien müssen an 2 Bilanzstichtagen nacheinander erfü...mehr

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Antw... / 3 Was ist im Vergleich zum übrigen Lagebericht beim Nachhaltigkeitsbericht anders?

Anders als bei der sonst üblichen Rechnungslegung sind zum einen die Berichtsgrenzen beim Nachhaltigkeitsbericht deutlich erweitert. Es ist über die gesamte Wertschöpfungskette zu berichten. So ist etwa bei der Angabe von Treibhausgasemissionen nicht nur das eigene Unternehmen zu betrachten, sondern auch z. B. die Treibhausgase einzubeziehen, die bei der Produktion der Vorpr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSRD-Umsetzungsgesetz: Antw... / 2 Was muss wo berichtet werden?

Die verpflichteten Unternehmen haben nach § 289b HGB-E ihren Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht zu ergänzen, der in einem gesonderten Abschnitt darzustellen ist. Bei der Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts sind die Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards (ESRS)) verpflichtend zu beachten, die die Anfor...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSRD-Umsetzungsgesetz: Antw... / 5 Was ist bei Aufstellung und Offenlegung zu beachten?

Als Teil des Lageberichts wird der Nachhaltigkeitsbericht ebenso nach § 325 HGB offengelegt, wie bislang die Rechnungslegungen. Allerdings kommt es mit der CSRD-Umsetzung hier zu einer weiteren Digitalisierung der Rechnungslegung. Konkret haben verpflichtete Unternehmen ihren (Konzern-)Lagebericht in dem in Art. 3 ESEF-Verordnung[1] festgelegten einheitlichen elektronischen B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSRD-Umsetzungsgesetz: Antw... / 9 Gibt es Änderungen am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Ja, mit der Einführung von Nachhaltigkeitsberichten als Teil des Lageberichts soll auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bezüglich des gesonderten Sorgfaltspflichtenberichts nach § 10 Abs. 2 LkSG geändert werden. Konkret ist vorgesehen, dass, um die Dopplung der Berichterstattung zu vermeiden, der Sorgfaltspflichtenbericht entfallen kann, wenn ein pflichtgemäß...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
CSRD-Umsetzungsgesetz: Antw... / 7 Welche Sanktionen gibt es für fehlerhafte oder nicht offengelegte Nachhaltigkeitsberichte?

Der Nachhaltigkeitsbericht wird ohne weitere Besonderheiten bei den handelsrechtlichen Sanktionen als Teil des Lageberichts angesehen. Damit gelten bei nicht erfolgter Offenlegung die Zwangsstrafen nach § 335 HGB, für die in der Realität nur sehr selten denkbaren unrichtigen Darstellungen nach § 331 HGB Freiheitsstrafen und Ordnungswidrigkeiten bei der fehlerhaften Aufstellung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Herausforde... / 4.2 Inhalt

Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung ist wesentlich umfangreicher und detaillierter, als die bisherige nicht-finanzielle Erklärung.[1] Mit der CSRD sind die inhaltlichen Anforderungen gestiegen.[2] Der Nachhaltigkeitsbericht ist nicht mehr nur eine Erklärung über das Verständnis des Geschäftsverlaufs, das Geschäftsergebnis, die Lage des Unternehmens sowie die Auswirkung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Herausforde... / 3 Begrifflichkeiten

Unternehmen haben schon jetzt zahlreiche Berichtspflichten. Nach deutschem Recht sind Kapitalgesellschaften[1] und Personen(handels)gesellschaften mit vergleichbarer Haftungsstruktur[2] dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss i. S. v. §§ 24 ff. HGB und einen Lagebericht i. S. v. § 289 HGB zu erstellen. Am 26.6.2013 begann die Europäische Union, die Berichtspflichten von Unte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Herausforde... / 3.2.1 Nicht-finanzielle Erklärung

Am 22.10.2014 erweiterte die EU die Berichtspflichten von Unternehmen um eine sog. "nicht-finanzielle Erklärung".[1] Damit verpflichtete die EU große Unternehmen mit Kapitalmarktbezug und mehr als 500 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt, in den Lagebericht eine (zusätzliche) Erklärung über nicht-finanzielle Aspekte aufzunehmen, die mindestens Angaben zu Umwelt-, Sozial- und A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Herausforde... / 2 Rolle von HR und Betriebsrat bei der Berichterstattung

Die Neuerungen im Nachhaltigkeitsrecht betreffen auch immer mehr den Bereich HR. Nachhaltigkeit und HR ist ein Thema mit vielen Facetten. Es geht dabei nicht nur um die soziale Verantwortung von Unternehmen für die eigenen Mitarbeiter.[1] Die HR-Optimierung hat auch Auswirkungen, wie eine nachhaltige Unternehmensentwicklung von Geschäftspartnern und Investoren im Außenverhält...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Herausforde... / 3.2.2 Nachhaltigkeitsbericht

Am 14.12.2022 hat die EU die nicht-finanzielle Erklärung von Unternehmen durch den sog. "Nachhaltigkeitsbericht" ersetzt und umgestaltet.[1] Inzwischen liegt sowohl ein Referenten- als auch ein Regierungsentwurf des BMJ vor, der die Vorgaben der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nahezu wörtlich in deutsches Recht überträgt.[2] Die Umgestaltung beschränkt sich nicht auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Gewinnermittlung (§ 1a Abs 3 S 6 KStG)

Tz. 50 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 HR-lich liegt auch nach der Option eine Pers-Ges vor, so dass auch die für diese Rechtsform geltenden Vorschriften maßgebend sind. Dh, die ggf nach § 264a HGB geltenden erweiterten Rechnungslegungsvorschriften der §§ 264 bis 330 HGB, sind auch nach der Option zu beachten. Dies gilt auch für Fragen der Prüfungs- und Publizitätspflicht. Indire...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 253 (Rn. 412–415 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 412 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bei einer Verletzung der Regelungen des § 253 können sich diverse Rechtsfolgen ergeben. Nach HGB sind hierbei die Straf- und Bußgeldvorschriften der §§ 331ff. zu beachten. Danach werden die gesetzlichen Vertreter und die Mitglieder eines AR einer KapG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft, wenn u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB §§ 342–342p Ergänzende Vorschriften für bestimmte umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne [Ertragsteuerinformationsbericht]

Rz. 1 Zur Verankerung des Ertragsteuerinformationsberichts hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2021/2101/EU [1] im Hinblick auf die Offenlegung von länderbezogenen Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen erlassen und in die §§ 342–342p HGB in das Handelsrecht integriert. Dieses wurde am 21.6.2023 im Bundesgesetzbl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abhängigkeitsbericht / 4 Prüfung des Abhängigkeitsberichts

Der durch den Vorstand erstellte Abhängigkeitsbericht ist nach § 313 AktG zusammen mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht dem Abschlussprüfer der Gesellschaft vorzulegen.[1] Denn der gesetzliche Abschlussprüfer ist per Gesetz auch für die Prüfung des Abhängigkeitsberichts zuständig, einer gesonderten Beauftragung bedarf es nicht. Im Fall einer nicht prüfungspflichtigen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abhängigkeitsbericht / 3 Folgen eines Pflichtenverstoßes

Wird gegen die Pflichten im Zusammenhang mit der Aufstellung und Prüfung des Abhängigkeitsberichts verstoßen, kann dies verschiedene Folgen nach sich ziehen.[1] Insbesondere macht sich der Vorstand, da er pflichtwidrig handelt, schadensersatzpflichtig.[2] Zudem wird das Fehlen eines Abhängigkeitsberichts regelmäßig zur Folge haben, dass der Vorstand nicht entlastet wird. Wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abhängigkeitsbericht / 1 Allgemeines und Adressat der Norm

Die Pflicht zur Aufstellung und Prüfung eines Abhängigkeitsberichts besteht, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen besteht.[1] Es handelt sich hierbei um einen faktischen Konzern.[2] Ausgeschlossen sind damit insbesondere die Fälle, in denen ein Beherrschungsvertrag oder eine Eingliederung gegeben ist.[3] Liegt ein solcher faktischer Kon...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abhängigkeitsbericht / 2.1.3 Beurteilung und Schlusserklärung

Bestandteil des Abhängigkeitsberichts ist schließlich die Beurteilung des Vorstands der abhängigen Gesellschaft hinsichtlich aller berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte und Maßnahmen. Er hat die Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung zu beurteilen sowie, ob durch die Maßnahmen ein Nachteil für die abhängige Gesellschaft eingetreten ist.[1] Zudem ist nach § 312 Abs. 1 Ak...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaften: Bes... / 2.2.1 Umfang der Pflichten bei Kapitalgesellschaften & Co.

Nach § 264a HGB sind Kapitalgesellschaften, die am Stichtag nicht zumindest eine natürliche Person als voll haftenden Gesellschafter haben, dazu verpflichtet, die ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften anzuwenden.[1] Dies bedeutet insbesondere,[2] dass: der Jahresabschluss grundsätzlich aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang besteht.[3] der Jahresabschl...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 8.1 Jahresabschluss

Rz. 90 Den Umfang der Pflichtangaben zu latenten Steuern im Jahresabschluss regelt § 285 Nr. 29, 30 und 30a HGB. Zum Berichtsumfang gehören die folgenden Angaben: Differenzengrundlage, steuerliche Verlustvorträge, verwendeter Steuersatz, latente Steuersalden von Steuerschulden am Ende des Geschäftsjahres, Veränderungen der Salden. Rz. 91 Die Erläuterung, auf welchen Differenzen di...mehr