Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

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Neustarthilfe, FAQ / 2.4 Wie finde ich heraus, ob meine bzw. die Einkünfte meiner Kapitalgesellschaft oder meiner Genossenschaft zu einem Antrag auf Neustarthilfe berechtigen?

Eine Voraussetzung der Antragsberechtigung ist, dass Sie bzw. Ihre Kapitalgesellschaft oder Ihre Genossenschaft den überwiegenden Teil der Gesamteinkünfte in 2019 (Ausnahmen zum betrachteten Zeitraum gelten u.a. bei Gründungen nach dem 1. Januar 2019 oder bei Elternzeit in 2019, siehe unten) aus selbständigen bzw. vergleichbaren Tätigkeiten beziehen; sofern die weiteren Vora...mehr

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Aktuelle Aspekte bei der Ge... / b) Fiktion von Rechtsformen als Gewerbebetrieb

Ergänzend zu den Gewerbebetrieben kraft Betätigung fingiert das GewStG auch manche Rechtsformen als Gewerbebetrieb. Dazu gehört gem. § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG in vollem Umfang die Tätigkeit von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften einschließlich europäischer Genossenschaften sowie Versicherungs- und Pensionsfondsvereinen auf Gegenseitigkeit. Beachten Sie: Soweit sie einen wirtsc...mehr

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Aktuelle Aspekte bei der Ge... / a) Gewerbebetrieb kraft Betätigung

Eine originäre gewerbliche Tätigkeit liegt nach Maßgabe des § 15 Abs. 2 S. 1 EStG dann vor, wenn es sich um eine selbständige nachhaltige Betätigung handelt, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird, sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und die weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien B...mehr

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / II. Aufsatzübersicht 2022

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften

1 Einführung 1.1 Überblick Rz. 1 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: (1) Gesamtdarstellungen: Benz/Blumenberg/Crezelius, Erbschaftsteuerreform 2016, München 2017; Crezelius, Erbschaftsteuerreform 2016: Ein rechtssystematischer Überblick, ZEV 2016, 541; Dorn/Könekamp, Reduktion der Schenkungsteuer bei der Unternehmensnachfolge, NWB 2021, 12; Erkis, Die Erbschafts...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.2.3 Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 442 Der Nachsteuertatbestand in Nr. 2 bezieht sich auf begünstigt erworbenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§ 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Rz. 443 Zu einer Nachversteuerung kommt es danach in folgenden Fällen (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 ErbStG [1]): Veräußerung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, Veräußerung der selbst bewirtschafteten Grundstücke, Beendigung ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 21 Die steuerliche Förderung der Unternehmensnachfolge hat in Deutschland eine lange Tradition. Die Verschonung erfolgte viele Jahrzehnte vor allem (mittelbar) durch eine niedrige Bewertung. Das BVerfG hat die niedrige Bewertung im Jahr 2006 allerdings für verfassungswidrig erklärt.[1] Die Bewertung muss sich für alle Vermögenswerte einheitlich am gemeinen Wert orientier...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 206 Der Abzugsbetrag wurde erstmals im Rahmen des Erbschaftsteuerreformgesetzes 2009[1] in das Gesetz eingeführt. Rz. 207 Der Gesetzgeber hat den Abzugsbetrag damals wie folgt begründet [2]: Zitat Der Abzugsbetrag von 150.000 Euro soll eine Wertermittlung und aufwändige Überwachung von Klein- und Kleinstfällen (z. B. Kleinhandel, kleinere Handwerker oder auch Betriebe der La...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.2 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Rz. 20 Geltung hat die Tarifermäßigung nach § 32c EStG nur für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Handeln muss es sich um Einkünfte i. S. d. § 13 EStG . Tätigkeitsbezogene Einschränkungen bestehen insoweit nicht. Von daher werden auch Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieben i. S. d. § 13 Abs. 2 EStG von der Tarifermäßigung erfasst. Gleiches gilt für...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 6 Nicht begünstigte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 32c Abs. 4 EStG)

Rz. 46 Bei der Ermittlung der tatsächlichen und der durchschnittlichen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bleiben zur Vermeidung einer doppelten tariflichen Begünstigung außer Betracht außerordentliche Einkünfte nach § 34 Abs. 2 EStG, nach § 34a EStG begünstigte nicht entnommene Gewinne sowie Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen i. S. d. § 34b Abs. 1, 2 EStG. Die g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32c Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

1 Inhalt und Zweck Rz. 1 § 32c EStG sieht eine Tarifermäßigung vor. Geltung hat sie nur für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG. Rz. 2 Die Tarifermäßigung erfolgt nach § 32c Abs. 1 S. 1 EStG nach Ablauf von 3 Vz, die zu einem Betrachtungszeitraum zusammengefasst werden. Maßgebende Betrachtungszeiträume – die Tarifglättung ist bis 2022 befristet – sind di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 32c EStG sieht eine Tarifermäßigung vor. Geltung hat sie nur für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG. Rz. 2 Die Tarifermäßigung erfolgt nach § 32c Abs. 1 S. 1 EStG nach Ablauf von 3 Vz, die zu einem Betrachtungszeitraum zusammengefasst werden. Maßgebende Betrachtungszeiträume – die Tarifglättung ist bis 2022 befristet – sind die Zeiträume 2014 b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4.2 Durchschnittliche Einkünfte

Rz. 37 Nach § 32c Abs. 2 S. 1 EStG wird die fiktive tarifliche ESt für jeden Vz des in Betracht kommenden Betrachtungszeitraums gesondert ermittelt. Maßgebend für die Berechnung der fiktiven tariflichen ESt sind nach § 32c Abs. 2 S. 2 EStG die fiktiven begünstigten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Auf die tatsächlichen begünstigten Einkünfte aus Land- und Forstwirtsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.4 Betrachtungszeitraum

Rz. 29 Anzuwenden ist § 32c EStG nach § 52 Abs. 33a S. 1, 2 EStG erstmals für den Vz 2016. Der erste Betrachtungszeitraum umfasst die Vz 2014 bis 2016. Ein Vz entspricht einem Kj. Ohne Bedeutung für den Betrachtungszeitraum ist das Wirtschaftsjahr. Eine betriebsbezogene Ermittlung der Tarifermäßigung erfolgt nicht. Vielmehr werden die zusammengefassten Einkünfte aus Land- un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.2 Andere Einkünfte

Rz. 40 Nach § 32c Abs. 3 S. 1 EStG ist eine anteilige Berechnung der Tarifermäßigung durchzuführen, wenn außer den begünstigten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft noch andere Einkünfte erzielt werden. Maßgebend für die Verhältnisrechnung sind die positiven stpfl. begünstigten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die der Summe der positiven Einkünfte gegenüberzustel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.3 Antrag

Rz. 24 Die Tarifermäßigung ist nach § 32c Abs. 1 S. 1 EStG nur auf Antrag zu gewähren. Dem Stpfl. steht insoweit ein Wahlrecht zu. Dieses kann er für jeden der 3 Betrachtungszeiträume unterschiedlich ausüben. Da es sich um eine Tarifermäßigung handelt, ist eine Erhöhung der tariflichen ESt ausgeschlossen. Liegen in diesen Fällen die Voraussetzungen des § 32c EStG vor, ist ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4.1 Allgemeines

Rz. 36 Die fiktive tarifliche ESt, die auf die stpfl. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft entfällt, wird nach § 32c Abs. 2 S. 1 EStG für jeden Vz des Betrachtungszeitraums gesondert ermittelt. An die Stelle der tatsächlichen treten nach § 32c Abs. 2 S. 2 EStG die durchschnittlichen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Die durchschnittlichen Einkünfte aus Land- und Fo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.1 Allgemeines

Rz. 39 Die Tarifermäßigung bezieht sich nur auf den Betrag, der auf die begünstigten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft entfällt. Werden auch andere Einkünfte erzielt, ermittelt sich nach § 32c Abs. 3 S. 1 EStG die auf die stpfl. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft entfallende tarifliche ESt aus dem Verhältnis der positiven stpfl. Einkünfte aus Land- und Forstwirtsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3 Ehegatten

Rz. 42 § 32c Abs. 3 S. 3 EStG regelt die Ermittlung der Tarifermäßigung bei Ehegatten. Danach sind bei nach §§ 26, 26b EStG zusammenveranlagten Ehegatten für die Ermittlung der Einkünfte jeder Einkunftsart die Einkünfte zusammenzurechnen. Zusammenveranlagte Ehegatten werden also für Zwecke der Ermittlung der Tarifermäßigung als Einheit angesehen. In allen anderen Fällen werd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.2 Verluste

Rz. 50 Die Tarifermäßigung kommt nach § 32c Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG nicht in Betracht, wenn Verluste des ersten Vz eines Betrachtungszeitraums in den letzten Vz des vorhergehenden Betrachtungszeitraums zurückgetragen werden. Ohne Bedeutung ist, ob die zurückgetragenen Verluste die begünstigten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und/oder die übrigen Einkünfte betreffen.[1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1 Allgemeines

Rz. 17 Die Tarifermäßigung nach § 32c EStG erfolgt jeweils für einen Zeitraum von 3 Vz. Diese werden zu einem Betrachtungszeitraum zusammengefasst. Für diesen Betrachtungszeitraum wird – bezogen auf die begünstigten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft – der Unterschiedsbetrag zwischen der Summe der nach § 32c Abs. 3 EStG ermittelten tariflichen ESt aller Vz des Betrachtu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Rz. 9 § 34b EStG gilt grundsätzlich im Rahmen der unbeschränkten und der beschr. Steuerpflicht. Bei natürlichen Personen ist es gleichgültig, ob sie die entsprechenden Einkünfte als Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer erzielen. Ausreichend ist auch eine Bewirtschaftung des Forstbetriebs als Pächter oder Nießbraucher, sofern dem Pächter oder Nießbraucher das uneingeschr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 8.2 Änderung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 56 Der ESt-Bescheid, der auch die Tarifermäßigung beinhaltet, ist nach § 32c Abs. 6 S. 1 EStG zu ändern, soweit sich die Besteuerungsgrundlagen innerhalb des Betrachtungszeitraums geändert haben. Zu den Besteuerungsgrundlagen gehören neben den begünstigten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft auch alle weiteren Besteuerungsgrundlagen, die sich auf das zu versteuernde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.5 Tarifermäßigung

Rz. 34 Für den jeweils in Betracht kommenden Betrachtungszeitraum wird im Hinblick auf die begünstigten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG der Unterschiedsbetrag zwischen der Summe der tariflichen ESt aller Vz des Betrachtungszeitraums und der Summe der fiktiven tariflichen ESt aller Vz des Betrachtungszeitraums ermittelt. Die Berechnung der anteilige...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gesellschafter von Personengesellschaften

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Personengesellschaften deutschen Rechts sind insbesondere die offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), > Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) und die atypische stille Gesellschaft. Zivilrechtlich kann eine natürliche Person an der Gesellschaft beteiligt und zugleich als ArbN, zB als Geschäftsführer, für sie tätig se...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.3 Beihilferechtliche Vorgaben

Rz. 53 Mit den Regelungen in § 32c Abs. 5 S. 1 Nr. 3 bis 6 i. V. m. Abs. 5 S 2, 3 EStG werden die beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission umgesetzt. Mit dem Antrag auf Gewährung der Tarifermäßigung muss der Stpfl. nach § 32c Abs. 5 S. 2 EStG erklären, dass die Voraussetzungen nach § 32c Abs. 5 S. 1 Nr. 3 bis 6 EStG vorliegen. Erfüllt werden müssen die einzelnen Voraus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 9.1 Allgemeines

Rz. 44 § 34b Abs. 3 EStG enthält die eigentliche Tarifermäßigung. Sie gilt für alle Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen. Grundsätzlich unterliegen nach § 34b Abs. 3 Nr. 1 EStG die Einkünfte aus den ermittelten außerordentlichen Holznutzungen der Hälfte des durchschnittlichen Steuersatzes, der sich ergeben würde, wenn die tarifliche ESt nach dem gesamten z. v. E. zu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Investitio... / 4.1 Regelung bis einschließlich 2019

Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Freiberufler können für ihre aktiven Unternehmen einen Investitionsabzugsbetrag beanspruchen, wenn sie im Jahr der Inanspruchnahme die folgenden Größenordnungen nicht überschreiten: Einnahmen-Überschussrechnung: Gewinn vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags darf nicht höher sein als 100.000 EUR Bilanzierung: Betriebsvermögen darf nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 1 Erwerbsvorgänge zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Nr. 1)

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 1 GrEStG sind Grundstücksübertragungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus Anlass des Übergangs von Aufgaben oder aus Anlass von Grenzänderungen befreit. Trotz des Wortlauts der Vorschrift, nach der nur gefordert wird, dass das Grundstück von einer auf die andere "juristische Person" übergeht, müssen sowohl der Veräußerer als auch de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.7 Ermittlung der anrechenbaren Steuer und Durchführung der Anrechnung

Rz. 55 Die anrechenbare ausländische Steuer führt zur Kürzung der deutschen Erbschaftsteuer, wobei sich die Anrechnung betragsmäßig auf die deutsche Steuer beschränkt. Eine Erstattung der ausländischen Steuer findet also nicht statt. Die deutsche Steuer ist hierbei zunächst so zu berechnen, dass der Auslandserwerb in den steuerpflichtigen Erwerb eingestellt wird. Rz. 56 Ist e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bewertung eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft für Zwecke der Erbschaftsteuer

Leitsatz 1. Der bewertungsrechtliche Begriff "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" ist tätigkeitsbezogen. Zivilrechtliches Eigentum an Grund und Boden oder am Besatz ist unerheblich. 2. Ist für die Bewertung des Wirtschaftsteils eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs der Liquidationswert maßgebend, kann ausnahmsweise der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gef...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundsteuerreform: Flächenb... / a) Land- und Forstwirtschaft

Die Bewertung der land- und forstwirtschaftlichen Fläche erfolgt mit dem Ertragswert. Dieser ergibt sich aus der Ertragsfähigkeit des Grund und Bodens. Ertragsfähigkeit in diesem Sinne ist der bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung gemeinhin und nachhaltig erzielbare Reinertrag eines pacht- und schuldenfreien Betriebes mit entlohnten fremden Arbeitskräften (§ 236 Abs. 2 Satz 2 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.4.9 Privilegierungstatbestände

Rz. 30 Die §§ 55a und 55b GewO nennen einzelne Privilegierungstatbestände, unter deren Voraussetzungen der Gewerbetreibende keiner Reisegewerbekarte bedarf. Bei gemischten Tätigkeiten ist hinsichtlich der Frage, ob eine Reisegewerbekarte erforderlich ist oder nicht, auf den Schwerpunkt der Leistung abzustellen. Wird nach § 55a bzw. § 55b GewO keine Reisegewerbekarte benötigt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 19a Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: S. die Hinweise vor § 13a ErbStG. 1 Überblick Rz. 1 Mit der Tarifbegrenzung gem. § 19a ErbStG soll die Unternehmensnachfolge steuerlich in den Fällen zusätzlich entlastet werden, in denen der Erblasser oder Schenker keine Nachfolger in der Steuerklasse I (z. B. Kinder) hat.[1] Rz. 2 Für den Erwerb von begünstigtem (unternehmeri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4 Keine Doppelbegünstigung (§ 13d Abs. 3 Halbs. 2 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 78 Die Steuerbefreiung wird nur dann gewährt, wenn die Grundstücke "nicht zum begünstigten Betriebsvermögen oder begünstigten Vermögen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13a gehören".[1] Rz. 79 Mit dieser Regelung soll eine doppelte Begünstigung (einerseits für unternehmerisches Vermögen, andererseits für vermietete Wohnimmobilien) verhindert werden.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 159 Abgrenzung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen zum Grundvermögen

Schrifttum: Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, Abgrenzungs- und Einzelfragen zur Bedarfsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, StW 1998, 20; Eisele, Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 11/2008, 895; Eisele, ErbStRG: Bewertung des land- und forstwirtschaftlich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Ausnahmefall Existenzgrundlage

Rz. 19 [Autor/Stand] Über § 159 Abs. 2 BewG wird sichergestellt, dass die künftige Nutzung einer noch land- und forstwirtschaftlich genutzten Fläche i.d.R. dann nicht zu einer Bewertung als Grundvermögen führt, wenn diese Fläche die Existenzgrundlage des Betriebsinhabers darstellt. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine Schutzvorschrift zugunsten des Betriebsinhabers, m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 113 EStG: Anspruchsberechtigung

Rn. 8 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 113 EStG bestimmt den Kreis der Anspruchsberechtigten. Anspruchsberechtigt sind nur nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt StPfl (dazu s Rn 13, die im VZ 2022 (ggf auch nur für einen Teil des Jahres) Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG erzielt haben. Die Tätigkeit muss weder zu einem bestimmten Zeitpunkt noch für eine Min...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuerpflicht (§ 119 EStG)

Rn. 56 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 119 EStG regelt die StPfl der Energiepreispauschale und die Erfassung der Energiepreispauschale als Einnahme im VZ 2022 (vgl BMF FAQs EPP VIII.1. (Stand 20.07.2022)). Da § 2 Abs 1 EStG die sieben Einkunftsarten abschließend auflistet (vgl Musil in H/H/R, § 2 EStG Rz 66 (Januar 2019)), ist eine Steuerbarkeit der Energiepreispauschale nur da...mehr

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Steuerbefreiung für Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG

Leitsatz Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob dem Kläger die Regelverschonung nach § 13a ErbStG für auf ihn schenkweise übertragene Anteile an einer OHG zu gewähren sind. Sachverhalt Der Vater des Klägers schloss mit dem Sohn (Kläger) im Jahr 2018 einen Übergabevertrag. Vater und Sohn waren an der B.A.- OHG beteiligt. Sie vereinbarten, dass der Vater seine OHG-Beteiligun...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Art. 28 Abs. 2 S. 3 GG garantiert den Gemeinden eine wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle mit Hebesatzrecht. Den Gemeinden ist nach Art. 106 Abs. 6 S. 2 GG das Recht einzuräumen, im gesetzlich vorgegebenen Rahmen die Hebesätze der GewSt festzusetzen. Diese sich aus dem GG ergebende verfassungsrechtliche Verpflichtung erfüllt § 16 GewStG. Rz. 3 § 16 GewStG beinhaltet 2 ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / i) Kürzung bei Ersatzwirtschaftswerten

Werden für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (im Beitrittsgebiet) anstelle der Einheitswerte Ersatzwirtschaftswerte gem. § 125 Abs. 2 BewG der Besteuerung zugrunde gelegt, so ist zur Ermittlung des Eigentumsanteils am Ersatzwirtschaftswert (§ 126 Abs. 2 BewG) für Zwecke der gewerbesteuerlichen Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG zunächst eine Aufteilung der bewirtschafte...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.1 Allgemeines

Rz. 4 Gewerbetreibende, die der GewSt-Pflicht unterliegen, haben neben der ESt-Erklärung bzw. der Steuererklärung nach § 181 Abs. 2 AO oder der KSt-Erklärung eigenständig eine GewSt-Erklärung i. S. einer Erklärung zur Festsetzung des GewSt-Messbetrags und, soweit erforderlich, eine Zerlegungserklärung abzugeben.[1] Auf die Abgabe dieser Steuererklärungen kann nicht verzichte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 3 Abs. 10 UStG regelt einen Sonderfall der sonstigen Leistung in Form einer Werkleistung. Im Wirtschaftsleben – insbesondere in der Landwirtschaft und im handwerklichen Bereich – begegnet man häufig Vorgängen, die aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers wie Tauschgeschäfte, also wie Lieferung und Gegenleistung, ablaufen und auch nach bürgerlichem Recht als Taus...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.4.1 Persönliche Steuerpflicht und Steuerbefreiung

Rz. 227 Genossenschaften sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG unbeschränkt steuerpflichtig. Bestimmte Genossenschaften, die sich auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft betätigen, sind jedoch nach § 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG von der KSt befreit. Zweck dieser Steuerbefreiung ist die agrarpolitische Förderung land- und forstwirtschaftlicher, insbesondere kleinbäuerlicher Betriebe, ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.2 Vereine

Rz. 248 Die Regelungen für steuerbefreite Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sind auch auf Vereine im Bereich der Land- und Forstwirtschaft anzuwenden.[1] Dies gilt sowohl für rechtsfähige als auch für nicht rechtsfähige Vereine.mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.2.3 Überblick über die landesrechtliche Abweichungen zum Bundesrecht

Rz. 75 Bayern weicht insbesondere bei der Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) durch die Einführung eines sog. – reinen – "Flächenmodells" und der damit verbundenen Folgeänderungen und erforderlichen Ergänzungen partiell vom bundesgesetzlich geregelten Grundsteuer- und Bewertungsrecht ab (Rz. 80 ff.). Rz. 76 Des Wei...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.3.3 Überblick über die landesrechtlichen Abweichungen

Rz. 127 Hamburg weicht insbesondere bei der Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) durch die Einführung eines sog. "Wohnlagemodells"und der damit verbundenen Folgeänderungen und erforderlichen Ergänzungen partiell vom bundesgesetzlich geregelten Grundsteuer- und Bewertungsrecht ab (Rz. 132 ff.). Rz. 128 Analog zu den ...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.2.4.3 Systematik des – reinen – "Flächenmodells"

Rz. 82 Auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Kernvorschriften des bayerischen – reinen – "Flächenmodells" nach Art. 1-5 BayGrStG stellt sich der Ablauf zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) schematisch wie folgt dar: a) Feststellung der Äquivalenzbeträge Rz. 83 Auf der ersten Verfahrensstufe des bayerischen ...mehr