Fachbeiträge & Kommentare zu Lebenspartner

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2 Die steuerrechtliche Anknüpfung an das Zivilrecht

Rz. 72 § 15 Abs. 3 ErbStG gilt für Fälle, in denen der Ersterbende Vollerbe (Einheitslösung, Rz. 70) wird: Dies führt zu einer Vereinigung seines Vermögens mit dem Nachlass des Erstverstorbenen zu einem einheitlichen Vermögen. Konkret knüpft § 15 Abs. 3 ErbStG zunächst an die Norm § 2269 Abs. 1 BGB hinsichtlich der Art der Verfügung an. §§ 2269 Abs. 1 BGB enthält zwar nur ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.4 Die gesetzlichen Leitideen und deren verfassungsrechtlicher Rahmen

Rz. 4 Der Gesetzgeber verfolgt mit der Erbschaftsteuer in ihrer derzeitigen Ausgestaltung das Ziel, den durch den Erbfall anfallenden Vermögenszuwachs jeweils gemäß seinem Wert[1] – aber mit unterschiedlichen Steuersätzen und Freibeträgen nach Maßgabe des Verwandtschaftsgrads und der Höhe des Erbes[2] – zu belasten. In dem der Erbschaftsteuerreform 2008 zugrunde liegenden Bes...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5 Zuwendung des Familienheims (§ 13 Abs. 1 Nrn. 4a–4c ErbStG)

Rz. 25 Gegenüber der Rechtslage nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F.[1] hat der Gesetzgeber im Zuge der Reform des ErbStG durch das Gesetz vom 24.12.2008[2] und der Neuregelung des § 13 Abs. 1 Nrn. 4a–4c ErbStG mit Wirkung zum 1.1.2009 die Möglichkeiten der steuerfreien Zuwendung des zu Wohnzwecken genutzten Familienheims unter Familienangehörigen erheblich ausgeweitet.[3] D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.2 Geschwister

Rz. 36 Der Geschwisterbegriff ist erfüllt, wenn die Begünstigten zumindest ein gemeinsames Elternteil (halbbürtig) haben. Dies gilt für eheliche und nichteheliche Kinder. Auch die Kombinationen leibliches und adoptiertes Kind bzw. adoptiertes Kind und adoptiertes Kind erfüllen trotz fehlender Verwandtschaft untereinander den Geschwisterbegriff.[1] Bringen jedoch Vater und Mut...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.3 Abkömmlinge der in § 15 Abs. 1 I Nr. 2 ErbStG genannten Kinder und Stiefkinder

Rz. 21 Bei Übertragung von Vermögen auf Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder des Erblassers oder Schenkers – i. d. R. die Enkel – im Rahmen einer Erbschaft oder durch Schenkung kommt ebenfalls die Steuerklasse I zur Anwendung. Ein Vorversterben der Kinder ist – seit dem ErbStG 1996 entgegen einer früheren Rechtslage – für die Einstufung in die günstigste Steuerklasse nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.3 Zuwendung des Familienheims von Todes wegen an Kinder und Enkelkinder (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG)

Rz. 40 § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG befreit gegenüber der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F.[1] den Erwerb des Familienheims von Todes wegen durch Kinder und Kinder verstorbener Kinder i. S. d. Steuerklasse I Nr. 2 – der Erwerb des Familienheims durch eine Zuwendung unter Lebenden ist angesichts des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.2 Kinder und Stiefkinder

Rz. 13 Der zivilrechtliche Kindesbegriff ist die Basis zur Bestimmung des erbschaftsteuerlichen Kindesbegriffs. So werden zivil- wie erbschaftsteuerrechtlich Kinder, die im Zeitpunkt des Erbfalls gezeugt, aber noch nicht geboren waren, als schon geboren behandelt. Der Kindesbegriff des Erbschaftsteuerrechts geht jedoch mit der gleichberechtigten Aufnahme der Stiefkinder[1] ü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienangehörige / 3.1 Ehegatten/Lebenspartner/Abkömmlinge

Der Arbeitgeber muss grundsätzlich für jeden Mitarbeiter prüfen, ob es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt und ob Sozialversicherungspflicht besteht. Bei der Neueinstellung von Ehegatten/Lebenspartnern oder Abkömmlingen (Kinder, Enkelkinder) muss der Arbeitgeber bei der Anmeldung (Abgabegrund "10") das Schlüsselkennzeichen "1" angeben.[1] 3.1.1 Statusfeststellungsver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienangehörige / Zusammenfassung

Begriff Als Familienangehörige gelten z. B. Ehegatten, Verlobte, Lebenspartner, geschiedene Ehegatten, Verwandte, Verschwägerte und sonstige Familienangehörige. Die Qualifizierung der Tätigkeit von Angehörigen erfordert die Zuordnung bzw. Abgrenzung zwischen Familienrecht und Arbeitsrecht, die auch über die Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften entscheidet. Für die entgelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienangehörige / 4 Beiträge/Meldungen/Leistungen für Familienangehörige

Für beschäftigte sozialversicherungspflichtige Familienangehörige und Lebenspartner sind die Gesamtsozialversicherungsbeiträge wie bei nicht verwandten Beschäftigten zu berechnen und abzuführen.[1] Für die An- und Abmeldungen sowie für die sonstigen Meldungen gelten ebenfalls weitgehend die für sonstige Beschäftigte zu erstattenden Meldungen. Soweit es sich bei dem Familienan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienangehörige / 3.1.1 Statusfeststellungsverfahren

Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung leitet aufgrund des Schlüsselkennzeichens ein Statusfeststellungsverfahren ein, mit dem Rechtsklarheit zur Versicherungspflicht geschaffen wird. Das Verfahren endet mit einem entsprechenden Bescheid der Clearingstelle. Insofern ist der Arbeitgeber in diesen Fällen von seiner Alleinverantwortung für die korrekte Beurteilung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienangehörige / 1 Abgrenzung einer entgeltlichen Beschäftigung zur familienhaften Mitarbeit

Im Betrieb mitarbeitende Familienangehörige sind grundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen versicherungspflichtig zur Sozialversicherung wie nicht verwandte Arbeitskräfte.[1] Da beim Einsatz von Angehörigen oftmals die Grenzen zwischen familienhafter Unterstützung und einem tatsächlichen Arbeitsverhältnis fließend sind, ist eine besondere Abgrenzung zur familienhaften...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienangehörige / 3.1.2 Bindungswirkung der BA an Statusentscheidung

Die Bundesagentur für Arbeit ist an die Statusentscheidungen der Clearingstelle leistungsrechtlich gebunden.[1] Das gilt hinsichtlich der Zeiten, für die das Bestehen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses festgestellt wurde. Praxis-Tipp Hinzutritt der Angehörigeneigenschaft bei bestehender Beschäftigung Tritt die Angehörigeneigenschaft (z. B. durch Heirat ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienangehörige / 2 Merkmale für eine Beschäftigung zwischen Angehörigen

Ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung zwischen Angehörigen kann angenommen werden, wenn der Angehörige in den Betrieb des Arbeitgebers wie eine fremde Arbeitskraft eingegliedert ist und die Beschäftigung tatsächlich ausübt, der Angehörige dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt[1], der Angehörige anstelle einer fremden Arbeitskraft bes...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.3 Welche Geschäfte steuerbefreit sind

Außer der Bagatellgrenze von 2.500 EUR sind folgende Vorgänge von der Grunderwerbsteuer befreit: Grundstücksschenkungen und Erwerbe von Todes wegen, Grundstückserwerbe durch Miterben im Rahmen von Erbauseinandersetzungen, Grundstückserwerbe unter Ehegatten oder Lebenspartnern, Grundstückserwerbe zum Zwecke der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung oder nach Aufhebung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / b) Ehegatten, Lebenspartner

Rz. 651 Die Verjährung von Ansprüchen zwischen Ehegatten und Lebenspartnern (i.S.d. LPartG) ist gehemmt, solange diese Gemeinschaft besteht (Dauer des gemeinsamen Zusammenlebens).[670] § 207 S. 1 und § 207 S. 2 Nr. 1 BGB entsprechen dem bis zum 31.12.2001 geltenden Recht (§ 204 S. 1 und 3 BGB a.F.[671]). Rz. 652 Die Hemmung beginnt mit dem Tag der Eheschließung bzw. Begründun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 4 Übergangs-/Vertrauensschutzregelungen

Für folgende Personenkreise bestehen Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen: Bezieher von Witwen- und Witwerrenten oder einer Erziehungsrente, wenn der versicherte Ehegatte/Lebenspartner vor dem 1.1.2002 verstorben ist oder zwar nach dem 31.12.2001 verstorben ist, die Ehe/Lebenspartnerschaft jedoch vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehegatte/Lebenspartner ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 2.1.3 Bekanntgabe gegenüber dem Stpfl., bei dem die Prüfung durchgeführt werden soll

Rz. 23 Nach § 197 Abs. 1 S. 1 AO sind die dort genannten Regelungen dem Stpfl. bekannt zu geben, "bei dem die Außenprüfung durchgeführt werden soll". Das ist derjenige, dessen steuerliche Verhältnisse überprüft werden sollen und dem aufgegeben wird, die Außenprüfung in dem den in der Prüfungsanordnung näher beschriebenen Umfang zu dulden und bei ihr mitzuwirken.[1] Gegenüber...mehr

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§ 5 Verjährung / 2. Hemmung aufgrund familiärer und ähnlicher Gründe

Rz. 645 § 207 BGB – Hemmung der Verjährung aus familiären und ähnlichen Gründenmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Familienmitversicherung

Rz. 1046 Ehegatten, Lebenspartner und Kinder haben nach Maßgabe von § 10 SGB V, § 25 SGB XI [1115] Anspruch auf Familienmitversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Krank zur Welt gekommene Kinder (Neugeborene) haben trotz der "Vorerkrankung" Anspruch auf Kranken- und Pflegeversicherungsschutz. Rz. 1047 Beim späteren Ausscheiden aus der Fa...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 9 Zusammentreffen mehrerer Renten

Unter Umständen kann auch ein Anspruch auf mehrere Renten wegen Todes bestehen, z. B. aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei ist eine bestimmte Reihenfolge maßgebend, nach der das Einkommen auf diese Renten anzurechnen ist. Vorrangig wird das Einkommen auf die Hinterbliebenenrente der Unfallversicherung angerechnet. Der Tei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergangsgeld (Rentenversic... / 4.2 Freiwillig Versicherte/versicherungspflichtige Selbstständige

Für Leistungsempfänger mit Arbeitseinkommen und von der Versicherungspflicht befreite Arbeitnehmer mit Arbeitsentgelt, die im Kalenderjahr vor Beginn der Leistung zur medizinischen Rehabilitation Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet haben, wird die Berechnungsgrundlage aus 80 % des diesen Beiträgen zugrunde liegenden Einkommens ermittelt.[1] Berücksichtigt werden neben ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Blindenhilfe / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Grundvoraussetzung für die Leistung ist das Vorliegen von Blindheit. Diese Feststellung trifft auf Antrag die für die Durchführung des SGB XIV zuständige Behörde (grds. Versorgungsamt).[1] An die positive Entscheidung des Versorgungsamts ist damit auch der Sozialhilfeträger bei seiner Entscheidung über die Gewährung von Blindenhilfe gebunden.[2] Blinden Menschen stehen Perso...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Verdienstausfall

Rz. 474 Krankengeld,[361] Verletztengeld, Übergangsgeld, Verletztenrente,[362] Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit[363] und Arbeitslosengeld sind auf den Haushaltsführungsschaden zu verrechnen, wenn und soweit dieser auf § 842 BGB (Verdienstausfall) gestützt ist. Rz. 475 Soweit der Ausfall der verletzten Person (Hausfrau, Hausmann) zu den vermehrten Bedürfnissen (Eigenv...mehr

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§ 5 Verjährung / 2. Synopse (§§ 194 BGB ff.)

Rz. 18 Synoptische Darstellung der Rechtsänderungen des Verjährungsrechtes im BGB seit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz: Übersicht 5.1: Synopse Verjährungsrecht vor und nach der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Gefährdung der Kindesinteressen

Rz. 649 § 181 BGB – Insichgeschäft Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht. Rz. 650 § 1629 BGB a.F. – Vertretung des Kindes (Fassung b...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergangsgeld (Rentenversic... / 4.1 Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer

Der Berechnung des Übergangsgeldes werden 80 % des Regelentgelts aus dem maßgeblichen Bemessungszeitraum zugrunde gelegt (Berechnungsgrundlage).[1] Schließt sich das Übergangsgeld an eine andere Entgeltersatzleistung (Krankengeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung) an, wird auf die Bemessungsgrundlage für diese Leistungen zurückgegriffen.[2] Wichtig Bemes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Allgemeines

Rz. 813 Die Eheschließung führt (wie z.B. §§ 1429, 1454 BGB zeigen) nicht automatisch zu einer allgemeinen gegenseitigen Vertretungsbefugnis der Ehegatten. Nach § 1357 BGB, § 8 Abs. 2 LPartG kann ein Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartners den anderen Partner zwar durch ein von ihm ohne Absprache vorgenommenes Rechtsgeschäft zugleich mitverpflichten; dieses gilt aber nur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / ee) ALG II

Rz. 439 Für Arbeitslosenhilfeempfänger wurden seit dem RRG 1992 Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung abgeführt. Die Beitragshöhe orientierte sich bis zum 31.12.1999 an einer Grenze von 80 % des der Lohnersatzleistung zugrunde liegenden Arbeitsentgeltes. Ab 1.1.2000 galt als beitragspflichtige Einnahme nur noch die tatsächlich gezahlte Arbeitslosenhilfe (§ 166 Abs. 1 Nr. 2a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 8 Wie wird der Pfändungsbetrag bei Lohnpfändung durch einen Unterhaltsgläubiger berechnet (§ 850d ZPO)?

Unterhaltsgläubiger sind: die Verwandten in gerader Linie (Kinder, Enkel, Großeltern), Ehegatte, auch bei Getrenntlebenden, früherer Ehegatte, die Mutter eines nicht ehelichen Kindes gem. §§ 1615l, 1615n BGB, Lebenspartner bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (§ 5 LPartG). Das Arbeitseinkommen unterliegt bei einer Pfändung wegen eines Unterhaltsanspruchs in doppelter Hinsic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.2.4 Unterhaltsberechtigte Personen

Nachdem nunmehr das pfändbare Nettoeinkommen ermittelt ist, besteht der nächste Schritt darin, anhand der amtlichen Lohnpfändungstabelle den pfändungsfreien Betrag festzustellen. Maßgebend hierfür ist die Anzahl der kraft Gesetzes unterhaltsberechtigten Personen, denen auch tatsächlich Unterhalt geleistet wird. Unterhaltsberechtigt sind Ehegatte, früherer Ehegatte, Verwandte in ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
FAQ zum Lohn- und Einkommen... / Warum steht bei der Einzelveranlagung und beim Splittingverfahren die gleiche Tarifformel?

Die Tarifformel ist in § 32a EStG definiert. Sie gilt sowohl für Alleinstehende als auch Verheiratete/Verpartnerte. Die Besonderheit des Splittingverfahrens bei zusammen veranlagten Ehegatten/Lebenspartnern ergibt sich daraus, dass die tarifliche Einkommensteuer hier für die Hälfte des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens ermittelt und anschließend verdoppelt wird.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / b) Übertragung begünstigter Altersvorsorgeaufwendungen auf überlebenden Ehegatten/Lebenspartner

Voraussetzungen: Die Folgen der schädlichen Verwendung treten nicht ein, wenn die Ehegatten/Lebenspartner im Zeitpunkt des Todes des Zulageberechtigten nicht dauernd getrennt gelebt haben (§ 26 Abs. 1 EStG) und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-/EWR-Staat oder ihren vor dem 1.1.2021 (Zeitpunkt, ab dem das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 61 Beitrag... / 2.2.1 Personenkreis

Rz. 11 Nach Abs. 2 Satz 1 erhalten Beschäftigte, die in Erfüllung ihrer Versicherungspflicht nach den §§ 22 und 23 bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind und für sich und ihre Angehörigen oder Lebenspartner, die bei Versicherungspflicht des Beschäftigten in der sozialen Pflegeversicherung nach § 25 versichert wären, Vertragsleistungen beanspruchen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 2.2 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Rz. 7 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 41 SGB XII Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind i. S. d. § 43 Abs. 2 SGB VI, sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräfte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.4.2 Grundstücksübertragung zwischen Ehegatten/Lebenspartnern und Verwandten in gerader Linie

Grundstücksübertragungen zwischen Eheleuten, Lebenspartnern und Verwandten in gerader Linie sind generell von der Besteuerung ausgenommen, was der Erleichterung vorweggenommener Erbfolge dient und es den Beteiligten erspart, erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen zu berücksichtigen.[2] Hiervon ausgehend bleibt es bei der Verminderung des Anteils des Gesamthänders a...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausverbot (WEG - WEMoG) / 2.3.1 Innenverhältnis

Im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer zueinander kann ein Hausverbot nicht wirksam beschlossen werden. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, einem anderen Wohnungseigentümer gegenüber ein Hausverbot auszusprechen. Kein Wohnungseigentümer kann von der Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums im Wege des Hausverbots ausgeschlossen werden. Achtung K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 1 Vorteile eines Arbeitsverhältnisses mit Ehegatten/Lebenspartnern

Besteht mit dem Ehegatten ein Arbeitsverhältnis nicht nur auf dem Papier und wird es tatsächlich gelebt, können sich eine Reihe von steuerlichen Vorteilen ergeben. Weil die Lohnzahlungen des Arbeitgebers an seinen Ehegatten/Lebenspartner für die Mitarbeit im Betrieb als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, verringern sie den Gewinn des Unternehmens. Das führt zu einer Minderun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.4 Arbeitslohn gemäß tatsächlicher Leistung

Wesentlich ist die Vereinbarung über die Höhe des an den Ehegatten/Lebenspartner zu zahlenden Arbeitslohns. Regelmäßig wird ein Arbeitslohn gezahlt werden, den ein fremder Arbeitnehmer bei gleichem Umfang und gleicher Art der Tätigkeit erhalten würde.[1] Abweichend kann aber auch ein niedrigerer Arbeitslohn als üblich vereinbart werden, es sei denn, dass er so unüblich niedri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.1 Grundsätzliche Anforderungen

Grundvoraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mit Ehegatten/Lebenspartnern eindeutig und ernsthaft vereinbart ist und entsprechend den bereits zu Beginn des Vergütungszeitraums getroffenen Vereinbarungen auch tatsächlich durchgeführt wird. Es muss inhaltlich sowohl in der Vereinbarung als auch in der Durchführung dem entsprechen, was bei Arbeitsverträgen unter fremden Drit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 1 Beschäftigung gegen Entgelt

Mitarbeitende Ehegatten oder Lebenspartner unterliegen unter den gleichen Voraussetzungen der Sozialversicherungspflicht wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Voraussetzung für das Zustandekommen von Sozialversicherungspflicht ist, dass durch den Ehegatten oder Lebenspartner ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt ausgeübt wird. Das Arbeitsentgelt ist beit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.3 Klare Regelungen zur Arbeitszeit

Zunächst sind die zu leistenden Arbeiten vertraglich konkret zu beschreiben. Allein die Formulierung "Mitwirkung bei verwaltungstechnischen Arbeiten im Betrieb, insbesondere die Vorbereitung der Buchhaltung und des Zahlungsverkehrs" reicht nicht aus. Sie lässt den tatsächlichen Umfang der Arbeit nicht erkennen. Wie bei Verträgen zwischen Fremden ist für das Arbeitsverhältnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Unter einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis ist ein Beschäftigungsverhältnis zu verstehen, in dem ein Ehegatte als Arbeitgeber und der andere Ehegatte als Arbeitnehmer fungiert. Dies gilt entsprechend für gleichgeschlechtliche Ehepartner sowie Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Wegen der besonderen Beziehung der Ehegatten bzw. Lebenspartner untereinander ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.2 Fremdvergleich

Eine steuerliche Anerkennung setzt insbesondere voraus, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind und inhaltlich den zwischen Fremden üblichen Vereinbarungen entsprechen.[1] Dieser Grundsatz gilt sowohl für Bar- als auch für Sachlohn. Hinweis Dienstwagen an Arbeitnehmer-Ehegatten Nach Auffassung des BFH ist die Überlassung eines Firmen-Pkw zur uneingeschr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 2 Gütergemeinschaft

Der gesetzliche Güterstand einer Ehe spielt grundsätzlich keine Rolle für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung. Ehegatten sind nicht versicherungspflichtig, wenn ehevertraglich Gütergemeinschaft vereinbart wurde und der Betrieb zum Gesamtgut der Gütergemeinschaft gehört. In diesen Fällen ist der mitarbeitende Ehegatte oder Lebenspartner Mitunternehmer und nicht Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 2 Lohnsteuerabzug

Der an den Ehegatten oder Lebenspartner gezahlte Arbeitslohn kann nach den allgemeinen Grundsätzen nach den persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) oder pauschal besteuert werden, z. B. bei geringfügiger Beschäftigung mit 2 %.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.5 Nachweis- und Aufzeichnungspflicht

Nachzuweisen ist insbesondere, dass durch die Mitarbeit des Angehörigen eine fremde Arbeitskraft ersetzt wird. An den Nachweis der Ernsthaftigkeit können strengere Anforderungen gestellt werden als bei Verträgen mit Fremden.[1] Die vom Arbeitnehmer-Ehegatten/-Lebenspartner erbrachte Arbeitsleistung ist – wie üblich – durch Belege, z. B. in Form von Stundenzetteln, nachzuweise...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 4.1 Kinder im Betrieb der Eltern

Die zuvor genannten Grundsätze für die steuerrechtliche Anerkennung von Arbeitsverhältnissen mit dem Ehegatten/Lebenspartner gelten entsprechend für Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisse mit Kindern, die im elterlichen Betrieb mitarbeiten.[1] Bei Verträgen über Aushilfstätigkeiten oder gar über eine Berufsausbildung von Kindern im elterlichen Betrieb prüft die Finanzverwaltun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 4 Statusfeststellungsverfahren

Arbeitgeber müssen in der Anmeldung zur Sozialversicherung zusätzlich angeben, ob zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Beziehung als Ehegatte oder Lebenspartner besteht.[1] Dadurch wird das obligatorische Statusfeststellungsverfahren ausgelöst.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Erwerbe von Lebenspartnern (§ 37 Abs. 5 ErbStG)

Rz. 23 § 37 Abs. 5 ErbStG regelt die rückwirkende Anwendung der näher bezeichneten Vorschriften auf Erwerbe von Lebenspartnern. Zu dieser rückwirkenden Neuregelung war der Gesetzgeber aufgrund des BVerfG-Beschlusses vom 21.7.2010[1] verpflichtet. Diese rückwirkende Neuregelung ist allerdings auf noch nicht bestandskräftige Bescheide beschränkt; eine Erstattung überzahlter Er...mehr