Fachbeiträge & Kommentare zu Lebenspartner

Kommentar aus SGB Office Professional
Kossens, SGB XIV § 36 Fahrk... / 2.1.2 Übernahme der Betreuungskosten

Rz. 11 Übernommen werden nach Satz 3 auch die notwendigen Kosten für zu pflegende oder zu betreuende Familienangehörige sowohl für die Berechtigten als auch für die notwendigen Begleitpersonen für Kinder und Jugendliche. Von Satz 3 werden die Fälle umfasst, in denen eine Betreuung für zu pflegende oder zu betreuende Personen notwendig ist, weil der Berechtigte wegen der Inan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 82b Höhe u... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Höhe des Qualifizierungsgeldes und bestimmt, wie es zu bemessen ist. Die Regelungen sind insbesondere anzuwenden, wenn die Agentur für Arbeit bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen des § 82a die Ermessensentscheidung getroffen hat, dass im Einzelfall an einen Arbeitnehmer Qualifizierungsgeld erbracht werden soll. Dann ist § 82b heranzuzieh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 107 Renten... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift ersetzt § 1302 RVO, § 81 AVG. Die dortigen Regelungen sind im Wesentlichen übernommen worden. Geregelt wird der Anspruch auf eine Rentenabfindung bei Wiederheirat. Hierdurch soll der Start in eine neue Ehe/eingetragene Lebenspartnerschaft erleichtert und ein Anreiz für eine neue Ehe/eingetragene Lebenspartnerschaft und Aufgabe nichtehelicher oder gleich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 54a Einsti... / 2.5 Ausschluss der Förderung (Abs. 5)

Rz. 26 Eine Förderung von Personen, die bereits eine Berufsausbildung (schulisch oder betrieblich) oder ein Studium abgeschlossen haben, kommt nicht in Betracht. Eine abgeschlossene Berufsausbildung liegt nur dann vor, wenn ein Berufsabschluss in einem nach dem BBiG, der HwO oder nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften anerkannten Beruf erworben wurde, für den die A...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 2.1.2 Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV)

Insbesondere die Melde- und Aufzeichnungspflichten nach dem MiLoG werden durch die Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung dahingehend eingeschränkt, dass sie nicht für Arbeitnehmer gelten, deren verstetigtes, regelmäßiges Monatsentgelt 4.319 EUR (brutto) überschreitet (bei der Ermittlung des verstetigten Monatsentgelts sind – ungeachtet ihrer Anrechenbarkeit auf den ge...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.5 Höhe des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld beträgt gemäß § 105 SGB III 67 % für Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen würden – die also selbst mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 3–5 EStG haben oder deren Ehegatte oder Lebenspartner mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 4 und 5 des EStG hat, wenn beide Ehegatten oder Lebenspar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 2.6.1 Ehegatte/eingetragener Lebenspartner mit Zulageberechtigung nach § 79 S. 2 EStG (Abs. 2 S. 1)

Rz. 14 Ist der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner[1] des Zulageberechtigten nicht selbst originär zulageberechtigt, so erhält er eine abgeleitete Zulageberechtigung nach § 79 S. 2 EStG, wenn die dort aufgelisteten Voraussetzungen (vgl. im Einzelnen § 79 EStG Rz. 11 bis 18) erfüllt sind. Für diese abgeleitete Zulageberechtigung musste der Ehegatte bis einschließlich Vz ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 3.4 Besonderheiten bei Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern

Rz. 11 Gehören beide Ehegatten (eingetragene Lebenspartner sind diesen gleichgestellt, vgl. Rz. 3b) zum Kreis der Zulageberechtigten, so steht jedem Ehegatten die Zulage[1] aus eigenem Recht zu, wenn er in seiner Person die Voraussetzungen für die Zulage erfüllt, also insbes. ein Altersvorsorgevertrag auf seinen Namen abgeschlossen wurde und die erforderlichen Mindest- bzw. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 85... / 4 Anspruchszuordnung bei miteinander verheirateten oder verpartnerten Eltern (Abs. 2)

Rz. 13 Für Eltern, die die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nach § 26 Abs. 1 EStG erfüllen – die tatsächliche Zusammenveranlagung wird nicht vorausgesetzt (§ 79 EStG Rz. 13) –, enthielt § 85 Abs. 2 S. 1 EStG schon seit Einführung der Altersvorsorgezulage eine besondere Zuordnungsregelung: Danach wird die Kinderzulage für Kinder, die zu beiden Eltern in einem Kind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 1 Entstehung, Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 86 EStG ist bereits vor seinem Inkrafttreten in Zusammenhang mit der Änderung des § 10a EStG durch Einbeziehung der zunächst von der Förderung nicht erfassten Beamten geändert worden (§ 10a EStG Rz. 2).[1] Ebenfalls als Folgeänderung zu § 10a EStG ist die Vorschrift im Zusammenhang mit der Einbeziehung beurlaubter Beamter etc. in den Kreis der Zulageberechtigten mit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 84 Grundzulage

Rz. 1 Die Zulage setzt sich aus der Grundzulage nach § 84 EStG und ggf. einer Kinderzulage nach § 85 EStG zusammen. Beide Zulagen waren in der Übergangszeit bis 2008 wie folgt gestaffelt: Rz. 1a Seit dem Beitragsjahr 2008 betrug die Grundzulage 154 EUR. Ab dem Beitragsjahr 2018 beträgt die Gru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 79 EStG umschreibt den Kreis der Stpfl., die eine Altersvorsorgezulage nach Abschn. XI beanspruchen können. Da die Zulageregelung nach den ersten Gesetzentwürfen im Gesetzgebungsverfahren zunächst zusammen mit dem (alternativen) Sonderausgabenabzug in § 10a EStG geregelt war[1] und erst im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens in Abschn. XI des EStG verselbstständigt word...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 3.2 Versicherungspflichtige nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte

Rz. 9 Nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte versicherungspflichtig sind grundsätzlich der Landwirt[1], mitarbeitende Familienangehörige[2], der Ehegatte des Landwirts[3]. Dieser Personenkreis ist einbezogen, weil er zwar nicht durch Leistungseinschränkungen, aber durch Beitragserhöhung bei gleichbleibendem Leistungsniveau von der Rentenreform ebenfalls betroffen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 2 Regelungszweck und Regelungsinhalt

Rz. 5 Die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge – und damit auch die in Abschn. XI geregelte Altersvorsorgezulage (AVZ) – soll grds. nur einem bestimmten Personenkreis zugutekommen, nämlich den durch die Rentenstrukturreform und den flankierenden Maßnahmen im öffentlichen Dienst Betroffenen. Daran hat der Gesetzgeber trotz entsprechender Aufforderungen[1] nichts –...mehr

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Umzugskostenvergütungen in ... / 4.1 Beförderung des Umzugsguts

Die Erstattung der notwendigen Kosten durch den Arbeitgeber für das Befördern des Umzugsguts von der bisherigen zur neuen Wohnung ist steuerfrei. Eine ggf. vom Umzugsspediteur in Rechnung gestellte Autobahnmaut ist ebenfalls steuerfrei.[1] Umzugsgut sind die Wohnungseinrichtung und in angemessenem Umfang andere bewegliche Gegenstände sowie Haustiere. Das Umzugsgut muss am Tag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umzugskosten / 3.3 Pauschalen für Umzugskosten ohne Nachweis

Sonstige Umzugsauslagen ohne Nachweis können in pauschaler Höhe steuerfrei erstattet werden. Der Pauschbetrag für sonstige Umzugskosten beträgt beim Berechtigten ab 1.3.2024: 964 EUR[1], ab 1.4.2022: 886 EUR[2], ab 1.4.2021: 870 EUR. Für jede andere Person (Ehegatte, Lebenspartner sowie Kinder, Stief- und Pflegekinder, die auch nach dem Umzug mit dem Berechtigten in häuslicher Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umzugskostenvergütungen in ... / 4.9.2 Berechtigter und andere Personen

Der Zuschlag kann für den Berechtigten und jede andere Person i. S. d. § 6 Abs. 3 Satz 1 BUKG, die auch nach dem Umzug mit dem Berechtigten in häuslicher Gemeinschaft lebt, gezahlt werden. Andere Person i. S. d. § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG Personen i. S. d. § 6 Abs. 3 Satz 1 BUKG sind der Ehegatte, der Lebenspartner sowie die ledigen Kinder, Stief- und Pflegekinder.[1] Den anderen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umzugskosten / 2 Berufliche Veranlassung

Ein beruflicher Anlass für den Umzug liegt vor, wenn er bedingt ist durch eine Versetzung, einen Arbeitsplatz-/Stellenwechsel, einen Wohnungswechsel aufgrund der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder zur Begründung oder Beendigung einer doppelten Haushaltsführung des Arbeitnehmers.[1] Weiterhin gilt der Umzug als beruflich veranlasst, wenn er im ganz überwiegenden...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzierungsberatung als n... / 2.6.3 Checklisten

Die folgenden Checklisten können bei der Erstellung des Businessplans unterstützen. Sie decken die wichtigsten Punkte der meisten Investitionsvorhaben ab, können jedoch keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit für jede denkbare Fallkonstellation erheben, da jedes Investitionsvorhaben vom Inhalt und Umfang her anders strukturiert ist. Die Checklisten sind ggf. durch indivi...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.5 Anwendung auf eingetragene Lebenspartner

In den Erbschaftsteuerrichtlinien wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Regelungen für Ehegatten zum güterrechtlichen Zugewinnausgleich auch für eingetragene Lebenspartner gelten (vgl. R E 5.2 Abs. 4 ErbStR 2011).mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.5 Anwendung auf eingetragene Lebenspartner

In den Erbschaftsteuerrichtlinien wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Regelungen für Ehegatten zum erbrechtlichen Zugewinnausgleich auch für eingetragene Lebenspartner gelten (vgl. R E 5.1 Abs. 7 ErbStR 2019).mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.5.3.2 Tod des eingetragenen Lebenspartners

1. Erbrecht des Lebenspartners ohne Berücksichtigung der Zugewinngemeinschaft Auch beim Tod eines eingetragenen Lebenspartners ist die Höhe des Erbteils eines Lebenspartners davon abhängig, welche Verwandten des Erblassers noch vorhanden sind bzw. welcher Ordnung diese zugehörig sind und in welchem Güterstand die Lebenspartner gelebt haben. Unabhängig vom gewählten Güterstand ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.5 Zivilrechtliche Behandlung des eingetragenen Lebenspartners

1.5.1 Allgemeines Da auch der eingetragene Lebenspartner die Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 ErbStG geltend machen kann (und dies ggf. rückwirkend), soll hier kurz auf die entsprechenden zivilrechtlichen Regelungen eingegangen werden. 1.5.2 Zugewinngemeinschaft Auch eingetragene Lebenspartner leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nichts anderes vereinbart ...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.3 Verzicht des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners auf die Ausgleichsforderung

Verzichtet ein Ehegatte auf die entstandene Ausgleichsforderung, kann unter der Voraussetzung, dass sie unentgeltlich erfolgt, eine freigebige Zuwendung an den anderen Ehegatten gegeben sein.[1] Eine Abfindung, die der ausgleichsberechtigte Ehegatte erhält, weil er auf seine entstandene Ausgleichsforderung verzichtet, ist ebenfalls steuerfrei.[2] Verzichtet ein Ehegatte auf di...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.2.1 Allgemeines

Nach § 5 Abs. 2 ErbStG gehört eine Ausgleichsforderung in den folgenden Fällen nicht zum Erwerb des § 3 ErbStG und § 7 ErbStG: a) Der Zugewinn wird in anderer Weise als durch den Tod des Ehegatten oder Lebenspartners beendet. Dies kann zum einen die Beendigung der Ehe durch Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft sein. Oder die Ehegatten (eingetragenen Lebenspartner) ...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.5.2 Zugewinngemeinschaft

Auch eingetragene Lebenspartner leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nichts anderes vereinbart haben (§ 6 Satz 1 LPartG). In diesem Fall gelten die für Ehegatten entsprechenden Bestimmungen (§ 6 Satz 2 LPartG i. V. m. § 1363 Abs. 2 BGB sowie § 1364 BGB – § 1390 BGB). Es kann daher auf die obigen Ausführungen verwiesen werden (Punkt 1.1 und 1.2). Praxis-Beisp...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.2 Anwendungsbereich des § 5 Abs. 1 ErbStG

Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 ErbStG findet Anwendung, wenn der Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners beendet wird. Im Einzelnen kommen hier folgende Möglichkeiten in Betracht:[1] Der überlebende Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner wird gesetzlicher Erbe. Der überlebende Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.1 Allgemeines

Wird die Zugewinngemeinschaft dadurch beendet, dass ein Ehegatte verstirbt, und wird der Zugewinn nicht nach § 1371 Abs. 2 BGB ausgeglichen, bleibt eine nach der güterrechtlichen Lösung zu ermittelnde fiktive Ausgleichsforderung steuerfrei (§ 5 Abs. 1 ErbStG). Wichtig Anwendung auch auf eingetragene Lebenspartner Dies gilt auch für den eingetragenen Lebenspartner. Ungeklärt is...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.5.3.1 Allgemeines

Die Zugewinngemeinschaft bei eingetragenen Lebenspartnern endet, wenn die Lebenspartner ihre Lebenspartnerschaft aufheben, den Güterstand wechseln oder beim Tod eines Lebenspartners.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.5.1 Allgemeines

Da auch der eingetragene Lebenspartner die Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 ErbStG geltend machen kann (und dies ggf. rückwirkend), soll hier kurz auf die entsprechenden zivilrechtlichen Regelungen eingegangen werden.mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3.5 Umrechnung der fiktiven Ausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG

a) Rechtslage bis Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020 Weichen die Verkehrswerte von den Steuerwerten ab, ist nur der Teil der Ausgleichsforderung steuerfrei, welcher dem Verhältnis des Steuerwerts des Endvermögens zum Verkehrswert des Endvermögens entspricht (§ 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG). Diese Vorschrift ist in 2009 trotz Anhebung der Steuerwerte beibehalten worden. Es s...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3.4 Rückwirkende Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft

Haben Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner ihren bisherigen Güterstand (durch Ehevertrag oder Lebenspartnerschaftsvertrag) aufgehoben und rückwirkend den Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart, bestimmt § 5 Abs. 1 Satz 4 ErbStG, dass als Zeitpunkt des Eintritts des Güterstands der Tag des Vertragsschlusses gilt. Wichtig Keine rückwirkende Anerkennung Das Erbschaft...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3.3 Abweichende ehevertragliche Vereinbarungen

Zivilrechtlich haben die Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner die Möglichkeit, auch von den Vorschriften nach §§ 1373 – 1383 BGB und § 1390 BGB abweichende güterrechtliche Vereinbarungen zu treffen. Erbschaftsteuerlich finden diese keine Berücksichtigung (§ 5 Abs. 1 Satz 2 ErbStG). Im Einzelnen kann das folgende ehevertragliche Vereinbarungen betreffen: Die Ehegatten neh...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.4 Güterstandsschaukel

Als Güterstandsschaukel wird die bewusste Änderung des ehelichen Güterstands bezeichnet, welcher zu Lebzeiten der Ehegatten vorgenommen wird.[1] Güterstandsschaukeln können zivilrechtlich oder auch steuerrechtlich motiviert sein.[2] Steuerrechtlich ist insbesondere die Beendigung der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft mit Wechsel zur Gütertrennung und mit anschließender Neubegr...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.2.2 Berücksichtigung der Ausgleichsforderung beim Verpflichteten

a) Allgemeines Die dem überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner zustehende Ausgleichsforderung stellt für den Verpflichteten (Erben) eine Nachlassverbindlichkeit dar. Diese kann der Verpflichtete von seinem Erwerb gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abziehen. Die Bewertung der Verbindlichkeit erfolgt dabei mit dem Nennwert. Überträgt der Verpflichtete an Erfüllung s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.6.3 Gestaltungsmöglichkeiten beim Berliner Testament

Haben die Ehegatten ein Berliner Testament errichtet, in denen sie ihre gemeinschaftlichen Kinder als Schlusserben eingesetzt haben, so ist dies aus steuerlicher Sicht regelmäßig nachteilig. Denn zum einen werden die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG der Schlusserben zum erstversterbenden Ehegatten verschenkt, darüber hinaus erhöht sich auch die Steuerprogression (si...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.5.3 Beendigung der Zugewinngemeinschaft

1.5.3.1 Allgemeines Die Zugewinngemeinschaft bei eingetragenen Lebenspartnern endet, wenn die Lebenspartner ihre Lebenspartnerschaft aufheben, den Güterstand wechseln oder beim Tod eines Lebenspartners. 1.5.3.2 Tod des eingetragenen Lebenspartners 1. Erbrecht des Lebenspartners ohne Berücksichtigung der Zugewinngemeinschaft Auch beim Tod eines eingetragenen Lebenspartners ist di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Aufteilung des Sparer-Pauschbetrages bei Ehegatten/Lebenspartnern (§ 20 Abs 9 S 3 EStG)

Rn. 1606 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 20 Abs 9 S 3 EStG sieht eine Aufteilung des Sparer-Pauschbetrages bei Ehegatten/Lebenspartnern vor. So ist zunächst der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag je zur Hälfte also iHv EUR 1 000 bei jedem Ehegatten/Lebenspartner abzuziehen. Sind die KapErtr eines Ehegatten/Lebenspartners niedriger als EUR 1 000, so ist der anteilige Sparer-Pauschbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag bei Ehegatten/Lebenspartnern (§ 20 Abs 9 S 2 EStG)

Rn. 1605 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird nach § 20 Abs 9 S 2 EStG ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von EUR 2 000 gewährt. Diese Regelung gilt entsprechend für Lebenspartner (§ 2 Abs 8 EStG). Werden Ehegatten/Lebenspartner nicht nach §§ 26, 26b EStG zusammen, sondern besonders oder getrennt veranlagt, so kann jeder einen Sparer-...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abgeltungsteuer

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 ist durch Einführung der sog. Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden aber auch auf realisierte Kursgewinne eine einheitliche Kapitalertragsteuer von 25 % nebst 5,5 % Solidaritätszuschlag einzubehalten. Soweit ein Steuerpflichtiger einer kirchensteuerpflichtigen Glaubensgemeinschaft angehört, ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Inhalt und Regelungszweck der Vorschrift

Rn. 1590 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 20 Abs 9 EStG regelt in S 1 Hs 1, dass bei der Ermittlung der Einkünfte aus KapVerm als WK ein Sparer-Pauschbetrag von EUR 1 000 abzuziehen ist; in S 1 Hs 2, dass der Abzug der tatsächlichen WK ausgeschlossen ist; in S 2, dass bei Ehegatten – iVm § 2 Abs 8 EStG auch bei Lebenspartnern – ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von EUR 2 000 abzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / c. Mietrecht

§ 563 BGB besagt: (1) Der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, tritt mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein. In Abs. 2 wird das auf alle Haushaltsgenossen erweitert. Nach Abs. 3 kann der automatisch Eingetretene dem Eintritt widersprechen und nach Abs. 4 kann der Vermieter dem Eingetretenen nur aus wichtigem Grund kündi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2024, zfs Aktuell / 3.2 Prozesskostenhilfebekanntmachung 2024

Am 27.12.2023 ist die Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2024 – PKHB 2024) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I 2023 Nr. 403 v. 27.12.2023). Darin werden die Freibeträge, die für die Bewilligung von PKH vom Einkommen der Partei abzuziehen sind, bekanntgemacht. Sie betragen nunmehr für die Partei, ihren Ehegatten od...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2024, Beratungshilfe... / II. Änderungen und deren Auswirkungen

Ab dem 1.1.2024 gilt derjenige als bedürftig, dem ein geringeres Einkommen als 20,00 EUR im Monat, gemessen an der obigen Berechnungsmethode, verbleibt. Zwar erscheint es legitim, die Freibeträge anzupassen, denn der starke Anstieg der Regelsätze bei Sozialhilfe und Bürgergeld um rund 12 % wirkt sich nach § 115 ZPO auch auf die Freibeträge bei PKH und damit auch auf die Bera...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2024, Beratungshilfe... / I. Allgemeines

Wie jedes Jahr wurden auch zum Jahreswechsel 2023/2024 die PKH-Freibeträge angepasst. Aufgrund der PKH-Bekanntmachung zu § 115 ZPO [1] betragen die ab dem 1.1.2024 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1b und Nr. 2 sowie S. 5 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, wie folgt: Hinweismehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2024, Der Verfahrensk... / 2. Rechtsstreit – gerichtliche und außergerichtliche Kosten

Unter einem Rechtsstreit wird jedes Verfahren vor einem deutschen und gegebenenfalls auch einem ausländischen Gericht verstanden. Dieser Begriff ist weit zu fassen.[25] Dazu zählen also nicht nur die Verfahren vor den Familiengerichten, welche durch die Trennung und Scheidung zu führen sind, sondern auch sämtliche Zivilklagen vor den ordentlichen Gerichten, den Strafgerichten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.7.2 Anwendungsbereich des § 25 ErbStG

Das Abzugsverbot des § 25 ErbStG hängt von den folgenden Voraussetzungen ab. Personenkreis: Nutzungsberechtigter ist der Schenker; Nutzungsberechtigter ist der Ehegatte des Schenkers; Nutzungsberechtigter ist der Ehegatte des Erblassers. Ist Nutzungsberechtigter eine andere Person, als eine der vorgenannten, so ist die Vorschrift des § 25 ErbStG nicht anwendbar. Dies hat zur Folg...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.6 Auswirkungen der Steuersatzänderung in der Steuerklasse II und III

Mit der Erbschaftsteuerreform wurde der Steuersatz in den Steuerklassen II und III bis zu einem Erwerb von 6.000.000 EUR einheitlich auf 30 % festgelegt. Für darüber hinausgehende Erwerbe betrug der Steuersatz damit im Jahr 2009 einheitlich 50 %. Darüber hinaus kommt für Personen der Steuerklassen II und III ein persönlicher Freibetrag von 20.000 EUR zur Anwendung. Ab dem Ja...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.3 Abzug der Nießbrauchslast

Die Nießbrauchslast kann uneingeschränkt abgezogen werden. Dies gilt auch unabhängig davon, für wen der Nießbrauch bestellt worden ist.[1] Praxis-Beispiel Abzug der Nießbrauchslast Vater V schenkt seinem Sohn S im Januar 2024 ein nicht zu Wohnzwecken vermietetes Grundstück (Steuerwert 815.000 EUR). Im Gegenzug hat S dem Vater an dem Grundstück ein Nutzungsrecht einzuräumen. De...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.2 Ausschlagung des Vermächtnisses

Ebenso wie ein Erbe die ihm angefallene Erbschaft ausschlagen kann, steht auch dem Vermächtnisnehmer das Recht zu, das mit dem Erbfall[1] angefallene Vermächtnis auszuschlagen.[2] Hat der Vermächtnisnehmer das Vermächtnis angenommen, kann er es nicht mehr ausschlagen. Es reicht dabei ein schlüssiges Handeln. Im Gegensatz zur Ausschlagung einer Erbschaft[3], gibt es für die Au...mehr