Fachbeiträge & Kommentare zu Lebenspartner

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2.2.1 Allgemeines

Die Anwendung des § 27 ErbStG setzt voraus, dass der Letzterwerber im Verhältnis zum Vorerwerber der Steuerklasse I angehören muss, wie auch der Vorerwerber im Verhältnis zum ursprünglichen Schenker oder Erblasser der Steuerklasse I anzugehören hat. Hierunter fallen u. a. der Ehegatte (§ 15 Abs. 1 Stkl. I Nr. 1 ErbStG), die Kinder und Stiefkinder (§ 15 Abs. 1 Stkl. I Nr. 2 E...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 2.3.1 Allgemeines

Erbschaft- und schenkungsteuerlich betrifft die Problematik von Gemeinschaftskonten insbesondere Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 2.3 Anfall von derselben Person

Damit § 14 ErbStG zur Anwendung kommt, müssen dem Erwerber die Vermögensvorteile von derselben Person anfallen (vgl. auch R E 14.1 Abs. 1 Satz 1 ErbStR 2019). Wenden z. B. die Eltern ihrem Kind Vermögen zu und nimmt ein Elternteil zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb der 10-Jahresfrist) eine weitere Schenkung an das Kind vor, wird eine Zusammenrechnung nur mit dessen erste...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 1.3.1 Allgemeines

Ist ein Gemeinschaftskonto vereinbart worden, sind alle als Kontoinhaber aufgeführten Personen Gläubiger oder Schuldner des Kreditinstituts.[1] Im Normalfall kommen dafür Ehegatten und eingetragene Lebenspartner in Betracht. Zu differenzieren ist hier zwischen dem Und-Konto sowie dem Oder-Konto.mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.8.3 Familienheim

Der Übergang eines Familienheims im Erbfall bleibt für Ehegatten und den eingetragenen Lebenspartner steuerfrei.[1] Gleiches gilt auch für den Übergang auf Kinder.[2] Dies dürfte wohl auch bei einer angeordneten Vor- und Nacherbschaft gelten.[3]mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.1.3 Quantitative steuerbefreite Erwerbe

Unter die quantitativen steuerbefreiten Erwerbe fallen:[1] Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG); persönliche Freibeträge (§ 16 ErbStG); Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG). Dieser gilt auch für eingetragene Lebenspartner. Ist eine quantitative Befreiungsvorschrift gegeben, muss eine Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG vorgenommen werden....mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.3.1 Allgemeines

Entscheidet sich der Nießbrauchsberechtigte für eine jährliche Versteuerung nach dem Jahreswert, so ist fraglich, wie die ihm zustehenden Freibeträge (persönlicher Freibetrag nach § 16 ErbStG und besonderer Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG) zu berücksichtigen sind. Ist die nießbrauchsberechtigte Person der Ehegatte, so rechnet auch die steuerfreie Zugewinnausgleichsfor...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.1.2 Qualitative steuerbefreite Erwerbe

Unter die qualitativen steuerbefreiten Erwerbe fallen:[1] Zuwendung eines Familienheims unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG); Erwerb eines Familienheims von Todeswegen unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG) Erwerb eines Familienheims von Todeswegen bei Kindern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) unter bestim...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 2.2 10-Jahreszeitraum

Eine Zusammenrechnung ist nur dann vorzunehmen, wenn der zeitliche Abstand zwischen dem ersten und dem letzten Erwerb nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Außerhalb des 10-Jahreszeitraums stattfindende Erwerbe sind somit nicht einzubeziehen. Praxis-Tipp Abwarten der Zehnjahresfrist Damit kommt nach Ablauf der 10-Jahresfrist der persönliche Freibetrag wieder erneut zur Anwendung. Au...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 1.2 Gründe für bzw. gegen die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft

Die folgenden Gründe können für den Erblasser Beweggrund sein, eine Vor- und Nacherbschaft anzuordnen:[1] Bestimmte Personen (z. B. der geschiedene Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner nach der Aufhebung der Lebenspartnerschaft) sollen nicht an seinem Vermögen teilhaben. Praxis-Beispiel Ziel Ausschluss des geschiedenen Ehegatten Der vermögende E hat sich von seiner Frau...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / Zusammenfassung

Überblick In vielen Fällen räumt der vermögendere Ehegatte dem anderen Ehegatten die Verfügungsmöglichkeit an seinem Konto ein, d. h. das bisherige Einzelkonto wird in ein Gemeinschaftskonto umgewandelt. Ziel ist meist die Absicherung des nicht vermögenden oder nicht verdienenden Ehegatten. Hieraus können sich jedoch erbschaft- und schenkungsteuerliche Probleme ergeben. Das ...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.4.8 Besteuerung von gesetzlichen Vermächtnissen

§ 3 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG sieht eine Besteuerung von sonstigen Erwerben vor, auf die die für Vermächtnisse geltenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts Anwendung finden. Im Einzelnen sind dies insbesondere: Der Voraus des Ehegatten oder auch eingetragenen Lebenspartners[1] Hier ist aber zu beachten, dass dieser Erwerb steuerfrei gestellt ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) Der Dreißi...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / Zusammenfassung

Überblick Vermögensübergänge, die in der engeren Familie innerhalb eines kurzen Zeitraums mehrfach stattfinden, führen in der Regel zu einer erheblichen Steuerbelastung für dieses Vermögen. Diese erhöhte Steuerbelastung soll durch § 27 ErbStG abgemildert werden. Diese Vorschrift sieht für Vermögen, welches innerhalb eines 10-Jahreszeitraums mehrfach den Vermögensinhaber wechs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2.2.1 Grundsatz

Rz. 8 Grundsätzlich bedarf es eines Leistungsgebots, da der Vollstreckungsschuldner von den Maßnahmen der Vollstreckung nicht überrascht werden soll.[1] Nach der Entscheidung des BFH v. 29.9.1976[2] müssen dabei die folgenden Angaben in einem Leistungsgebot vorhanden sein, damit das Leistungsgebot dem Schutzcharakter gerecht werden kann: Der Vollstreckungsschuldner muss unter...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Betreuungsverhältnis zum Kind

Rz. 7 Zweite Voraussetzung ist ein Betreuungsverhältnis zu einem Kind, das im Haushalt – nicht notwendig des Arbeitnehmers – zu betreuen und zu erziehen ist und das noch keine 3 Jahre (bzw. 8 Jahre) alt ist. Der Arbeitnehmer muss das Kind selbst erziehen und kann das nicht weitgehend einem Dritten, auch nicht anderen Familienmitgliedern, überlassen.[1] Rz. 8 Es muss sich bei ...mehr

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Jansen, SGB VI § 104 Minder... / 2.3 Unterhaltsberechtigte Personen

Rz. 6 Im Gegensatz zum früheren Recht kann die versagte Rente nicht mehr an alle Angehörigen, die der Rentenberechtigte überwiegend unterhalten hat, gezahlt werden, sondern nur noch an unterhaltsberechtigte Ehegatten, Lebenspartner und Kinder. Im Gegensatz zur früheren Regelung ist eine Unterhaltszahlung nicht erforderlich. Der Anspruch auf Unterhalt reicht aus. Infolge der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 105a Witwenrente und Witwerrente in Sonderfällen (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung § 105a ist durch das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner v. 20.11.2015 (BGBl I S. 2010) mit Wirkung zum 26.11.2015 aufgehoben worden. Dadurch kann künftig auch der überlebende Lebenspartner, dessen vor 2005 eingetragene Lebenspartnerschaft nach damaligem Rechts weiter bestehen konnte, wenn sein Lebenspartner daneben eine Ehe einging, einen ...mehr

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Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In der Vorschrift werden die früher auf verschiedene Stellen im BSHG verteilten Regelungen, wer Leistungsberechtigter ist, zusammengefasst, wobei es sich seit der letzten Änderung der Vorschrift nur noch um eine allgemeine Umschreibung handelt. Rz. 3 Mit dem vormaligen Abs. 1 wurde im Wesentlichen inhaltsgleich die Regelung des früheren § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 BSHG übe...mehr

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Sauer, SGB III § 174 Überna... / 2.1 Systematik der Kranken- und Pflegeversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld

Rz. 12 Grundsätzlich sind auch Bezieher von Alg in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Das bestimmt § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. In den Schutz der sozialen Pflegeversicherung sind kraft Gesetzes alle Personen einbezogen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind (§§ 1 Abs. 2 Satz 1, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB XI). Damit sind Bezieher von Alg...mehr

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Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.1 Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 1 erhält Hilfe zum Lebensunterhalt, wer seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus seinem Einkommen und Vermögen, bestreiten kann. Die Vorschrift ist eine Konkretisierung des in § 2 Abs. 1 verankerten Nachranggrundsatzes. Rz. 8 Was der notwendige Lebensunterhalt ist, beschreibt § 27a...mehr

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Jung, SGB XII § 20 Eheähnli... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung überträgt inhaltsgleich den früheren § 122 BSHG. Lediglich die lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft war dort noch nicht erwähnt. Rz. 3 Die Vorschrift trägt dem Grundsatz Rechnung, dass es nicht gerechtfertigt ist, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft bei Voraussetzungen und Umfang von Sozialhilfeleistungen besser z...mehr

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Jansen, SGB VI § 104 Minder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Das Rentenreformgesetz 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) sah die Streichung der Worte "Berufsunfähige oder Erwerbs unfähige" zum 1.1.2000 vor. Durch das Korrekturgesetz v. 19.12.1998 (BGBl. I S. 3843) ist der Termin um ein Jahr verschoben worde...mehr

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Jansen, SGB VI § 104 Minder... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift hat die frühere Regelung in § 1277 Abs. 2 und 3 RVO, § 54 AVG abgelöst. Eine Änderung zum früheren Recht ist insoweit eingetreten, als die versagte Rente nicht mehr an alle Angehörigen, die der Rentenberechtigte überwiegend unterhalten hat, gezahlt werden kann, sondern nur an unterhaltsberechtigte Ehegatten, Lebenspartner und Kinder. Im SGB VI gilt der ...mehr

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Jung, SGB XII § 20 Eheähnli... / 3 Literatur

Rz. 35 Battes, Die rechtliche Behandlung der nichtehelichen Lebensgemeinschaften in der Bundesrepublik Deutschland, Entwicklungen im Recht der Familie und der außerehelichen Lebensgemeinschaften 1989, 21. Beaucamp/Mädler, Sozialrechtliche Einkommensanrechnung bei eheähnlichen Gemeinschaften, ZfSH/SGB 2006, 323. Brocke, Die eheähnliche Gemeinschaft, SGb 1988, 433. Debus, Die ehe...mehr

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Jansen, SGB VI § 105 Tötung... / 2.1 Ausschluss

Rz. 2 § 105 schließt die Personen von der Gewährung einer Rente wegen Todes aus, die den Tod des Versicherten vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft herbeigeführt haben (vgl. auch BSG, Urteil v. 8.2.2017, B 14 AS 3/16 R). Der Rentenausschluss betrifft die Hinterbliebenenrenten (§§ 46, 48, 243, 243a und 304) und die Erziehungsrenten (§ 47). Insoweit hat der Gesetzgeber gege...mehr

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Jansen, SGB VI § 101 Beginn... / 2.4 Rentensplitting nach Rentengewährung

Rz. 10 Durch Abs. 4 wird der Beginn von Auswirkungen in der Rentenhöhe durch Zu- oder Abschläge als Folge eines Rentensplittings bei laufenden Renten geregelt. Abweichend von § 48 SGB X soll den Rentenversicherungsträgern mit der Neuregelung in Abs. 4 die Möglichkeit gegeben werden, die Rentenbescheide der Ehegatten bzw. Lebenspartner auch rückwirkend von dem Kalendermonat a...mehr

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Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.2 Anspruch auf Grundsicherung (Abs. 2)

Rz. 33 Abs. 2 begründet im Anschluss an die Übernahme der Vorschriften des Grundsicherungsgesetzes in das SGB XII (§§ 41 bis 46) den grundsätzlichen Anspruch auf diese Leistung. Im Wesentlichen enthält Abs. 2 allerdings nur Klarstellungen bzw. Wiederholungen der in §§ 41 und 43 genannten Voraussetzungen: Rz. 34 Abs. 2 Satz 1 beschreibt den Kreis der Leistungsberechtigten, ind...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.1 Einführung

Rz. 20 Der Gesetzgeber hat in Abs. 1 den Begriff des Versicherten als Voraussetzung für die Meldepflicht gewählt, obwohl die Regelung konzeptionell an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses i. S. d. § 7 Abs. 1 anknüpft (dazu auch Rz. 27). Der Arbeitgeber oder ein anderer Meldepflichtiger ist gehalten, der Einzugsstelle (Krankenkasse – vgl. § 28h Abs. 1) jeden in der ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.7 Meldeinhalt (§ 28a Abs. 3)

Rz. 100 Welche Angaben eine Meldung zu enthalten hat, ergibt sich aus Abs. 3. Die Meldeinhalte sind so gestaltet, dass die notwendigen Informationen für alle beteiligten Versicherungsträger mitgeteilt werden. Die Meldungen enthalten hiernach insbesondere die in Satz 1 unter den Nr. 1 bis 9 und zusätzlich in Satz 2 unter den Nr. 1 bis 4 gelisteten Daten. Das Adverb "insbesond...mehr

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Jung, SGB XII § 20 Eheähnli... / 2.2 Rechtsfolgen

Rz. 23 § 20 führt dazu, dass der nicht hilfesuchende Partner der eheähnlichen Gemeinschaft mit seinem gesamten Einkommen und Vermögen genauso behandelt wird wie der nicht getrennt lebende Ehegatte oder Lebenspartner. Personen, die mit Hilfebedürftigen in eheähnlicher Gemeinschaft leben, sind zwar nicht auskunftspflichtig nach § 117 Abs. 1 Satz 1, aber gemäß § 117 Abs. 1 Satz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.5 Erweiterte Hilfe und Aufwendungsersatz (Abs. 5)

Rz. 45 Absatz 5 regelt einen Aufwendungsersatz für den Fall, in dem Sozialhilfe geleistet worden ist, obwohl die Deckung des Bedarfs aus eigenem Einkommen und Vermögen möglich bzw. zumutbar war. Die Hilfe wird als erweiterte Hilfe bezeichnet. Die Vorschrift betrifft sowohl die Hilfe zum Lebensunterhalt (Abs. 1) als auch die Grundsicherung (Abs. 2) und die besonderen Hilfen d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.3 Hilfe in besonderen Lebenslagen (Abs. 3)

Rz. 37 Absatz 3 betrifft die übrigen Leistungen des SGB XII nach dessen Kap. 5 (Hilfen zur Gesundheit), Kap. 7 (Hilfe zur Pflege), Kap. 8 (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) und Kap. 9 (Hilfe in anderen Lebenslagen). Die Vorschrift stand früher am Beginn des Abschn. 3 BSHG (Hilfe in besonderen Lebenslagen), umfasste aber auch dort schon die heute in K...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.4.2 Meldetatbestände

Rz. 82 Nach § 6 DEÜV ist eine Anmeldung zu erstatten, wenn eine Beschäftigung aufgenommen wird, die zumindest in einem Versicherungszweig der Versicherungspflicht unterliegt oder für die der Arbeitgeber einen Beitragsanteil zu entrichten hat. Auch geringfügig Beschäftigte (§ 8 SGB IV) sind anzumelden. Eine Anmeldung ist auch dann erforderlich, wenn nach einer Unterbrechung d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anspruchsvorrang des am Monatsanfang Kindergeldberechtigten

Leitsatz Sind zu Beginn eines Monats nur Kindergeldberechtigte vorhanden, die das Kind nicht in ihren Haushalt aufgenommen haben, bleiben diese gegenüber einem im Laufe des Monats hinzutretenden weiteren Anspruchsberechtigten auch dann vorrangig kindergeldberechtigt, wenn der hinzugetretene Kindergeldberechtigte das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Der durch die Haus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3 Berichtigung in der Zuordnung (Nr. 2)

Rz. 5 Nr. 2 durchbricht die sich aus Nr. 1 ergebende Maßgeblichkeit der Vorschriften des BewG für den Fall, dass Wirtschaftsgüter eines Ehegatten oder Lebenspartners bei der Zusammenveranlagung als land- oder forstwirtschaftliches Vermögen oder als Betriebsvermögen dem anderen Ehegatten oder Lebenspartner zugerechnet worden sind. Dies ist möglich, weil die Zurechnung mehrere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 Die Voraussetzungen, unter denen eine Zusammenveranlagung mehrerer Personen erfolgt, die zu einer nach § 268 AO aufteilbaren Gesamtschuld führt, richten sich nach den Vorschriften des materiellen Steuerrechts. Zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden Ehegatten und ihnen nach § 2 Abs. 8 EStG gleichgestellte Lebenspartner, wenn sie die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2 Gesamtschuld durch Zusammenveranlagung

Rz. 7 Nach § 268 AO aufteilbar ist nur die Gesamtschuld [1] aus der Zusammenveranlagung zu einer Steuer vom Einkommen oder zur Vermögensteuer. Das Wesen der Zusammenveranlagung besteht darin, dass die Besteuerungsgrundlagen von zwei oder mehr Personen zusammengefasst werden und die Steuer auf dieser Grundlage festgesetzt wird.[2] Im Fall der ESt werden Ehegatten und ihnen nach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 Entgegen seiner Überschrift legt § 271 AO keinen besonderen – von § 270 AO abweichenden – Aufteilungsmaßstab fest, sondern trifft nur nähere ­Bestimmungen darüber, wie die nach § 270 AO ins Verhältnis zu setzenden Steuerbeträge für die einzelnen Gesamtschuldner zu ermitteln sind. Dies war deshalb erforderlich, weil die VSt kein Wahlrecht zwischen Zusammenveranlagung un...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.7.1 Erstattung der Fahrtkosten

§ 10a räumt den Auszubildenden einen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten für eine Familienheimfahrt im Monat ein. Unter Familienheimfahrten sind Fahrten vom jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder vom Ort der auswärtigen Berufsschule, deren Besuch vom Ausbildenden veranlasst wurde, zum Wohnort der Eltern, des Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.5 Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen (§ 850d ZPO)

Rz. 28 § 850d ZPO schränkt den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen für den Fall ein, dass die Zwangsvollstreckung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche betrieben wird. Deshalb hat diese Norm für das Vollstreckungsverfahren nach der AO allenfalls mittelbare Bedeutung. Sie kommt nur zum Tragen, wenn Pfändungen nach der AO mit Pfändungen wegen Unterhaltsansprüchen zusammentre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unternehmerversicherung / 3 Freiwillige Versicherung

Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner können der Unfallversicherung freiwillig beitreten, soweit sie weder kraft Gesetzes noch kraft Satzung unfallversichert sind.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unternehmerversicherung / 1 Versicherung kraft Gesetzes

Kraft Gesetzes gegen Unfall versichert sind Hausgewerbetreibende, Zwischenmeister, landwirtschaftliche Unternehmer und Küstenschiffer und Küstenfischer einschließlich der im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten und Lebenspartner[1], die nicht bereits selbst als Beschäftigte versichert sind, sowie Unternehmer im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege (z. B. Altenpfleger, K...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unternehmerversicherung / Zusammenfassung

Begriff Unternehmer sind in der Unfallversicherung pflichtversichert, soweit es das Gesetz selbst oder die Satzung der zuständigen Berufsgenossenschaft vorsieht. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherung für Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten ode...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unternehmerversicherung / 2 Versicherung kraft Satzung

Die Berufsgenossenschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Versicherung auf Unternehmer auszudehnen, die nicht kraft Gesetzes pflichtversichert sind. In die Versicherung einbezogen werden können auch die im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner der kraft Satzung versicherten Unternehmer. Die Satzung der Berufsgenossenschaft muss die Voraussetzunge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 281a Zahlu... / 2.1 Voraussetzungen für die Zahlung von Beiträgen

Rz. 4 Die Beitragszahlung in allen Fallgruppen nach Abs. 1 setzt voraus, dass das Familiengericht rechtskräftig und wirksam über den Versorgungsausgleich entschieden hat (§ 53g Abs. 1 FGG, § 629d ZPO). Rz. 5 Nach Abs. 1 Nr. 1 hat der Ausgleichspflichtige das Recht, seine durch den Abschlag an Entgeltpunkten (Ost) geminderten angleichungsdynamischen Rentenanwartschaften durch ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.4 Lohnsteuerklassenwechsel

Rz. 29 Der Lohnsteuerklassenwechsel unter Ehegatten ist eine Sonderform der Lohnsteuerklassenänderung (§ 39 Abs. 6 i. V. m. § 2 Abs. 8 EStG). Die Regelung ist seit dem 24.7.2014 auch auf Lebenspartnerschaften anzuwenden, jedoch ist sie auf Lebenspartnerschaften nicht nur entsprechend anwendbar, wie die Gesetzesbegründung das ausweist, sondern aufgrund ihrer Formulierung unmi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.3 Änderung der Lohnsteuerklasse

Rz. 18 Für die Änderung sämtlicher Lohnsteuerabzugsmerkmale ist die Finanzverwaltung, in der Regel also das örtliche Finanzamt zuständig. Änderungen werden auf Antrag oder in einem automatisierten Verfahren vorgenommen. Änderungen werden automatisiert angestoßen, wenn dafür mitgeteilte Daten der Meldebehörden ursächlich sind. Wird die Änderung auf den ersten Tag eines Monate...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 2.3.1 Lohnsteuerklasse

Rz. 8a Das BVerfG hat den Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig erklärt (Beschluss v. 7.5.2013, 2 BvR 909/06). Das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG zugunsten der Ehe kann demnach die Ungleichbehandlung von Lebenspartnern nicht rechtfertigen. Zwar darf der Gesetzgeber die Ehe grundsätzlich gegenüber...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.2 Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte

Rz. 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 sieht Leistungen für die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten vor. Spezielle Voraussetzungen für den Zugang zu dieser Leistung für Jugendliche unter 25 Jahren enthält Abs. 6. Zu den relevanten Sachverhalten des Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gehören: der erstmalige Bezug einer (eigenen) Wohnung durch einen erwerbsfähigen Leistungsber...mehr