Fachbeiträge & Kommentare zu Lebenspartner

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.7 Angemessenheit bei Wohnsitzauflage

Rz. 232a Abs. 1a war in der Zeit v. 6.8.2016 bis 24.7.2017 in Kraft. Die Regelung griff die Wohnsitzregelung nach § 12a Abs. 2 und 3 AufenthG auf. Die Wohnsitzregelung bestimmt grundsätzlich, dass ein Ausländer, der als Asylberechtigter, Flüchtling i. S. v. § 3 Abs. 1 AsylG oder subsidiär Schutzberechtigter i. S. v. § 4 Abs. 1 AsylG anerkannt worden ist oder dem nach den §§ ...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.6 Ausbildungsförderung

Rz. 47a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 bis 5 regelt wie schon Nr. 1 und 2, anders als die Überschrift der Vorschrift vermuten lässt, im Wesentlichen zu berücksichtigendes Einkommen, um dem Vorrang der Ausbildungsförderung vor dem Bürgergeld gerecht zu werden. Absetzungen bestimmte § 11b Abs. 2. Vor diesem Hintergrund konnte der frühere § 1 Abs. 1 Nr. 10 Bürgergeld-V mit Wirkung zum 1.8...mehr

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Jung, AsylbLG § 3a Bedarfss... / 2.1.1. Differenzierung nach Bedarfsstufen

Rz. 4 Abs. 1 regelt die Bedarfsstufen für den monatlichen notwendigen persönlichen Bedarf, soweit dieser vollständig durch Geldleistungen gedeckt wird. Der Begriff des notwendigen persönlichen Bedarfs wird in § 3 Abs. 1 Satz 2 legaldefiniert (vgl. § 3 Rz. 15). Es handelt sich um die Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens. Gemeint ist damit insbe...mehr

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Jung, AsylbLG § 3a Bedarfss... / 2.1.3 Regelbedarfsstufe 2

Rz. 14 Gemäß Abs. 1 Nr. 2a werden Ehegatten oder Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft mit einem Partner zusammenlebende erwachsene Leistungsberechtigte der Regelbedarfsstufe 2 zugeordnet. Mit dem niedrigeren Bedarfssatz sollen Einspareffekte durch gemeinsame Haushaltsführung berücksichtigt werden (Grube/Wahrendorf/Flint/Leopold, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung beschreibt die Umsetzung des der Bemessung zugrunde zu legenden Bruttoentgelts aus dem Bemessungszeitraum nach § 151 oder aufgrund einer fiktiven Bemessung nach § 132 in ein Leistungsentgelt als Nettoentgelt, aus dem das konkrete Arbeitslosengeld (Alg) nach Maßgabe des § 149 als allgemeiner Leistungssatz oder erhöhter Leistungssatz prozentual errechnet wer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 24 Versich... / 2.2 Versicherungspflichtverhältnis

Rz. 3 Arbeitslosenversicherungspflicht oder Beitragspflicht zur Arbeitsförderung besteht, wenn ein Versicherungspflichtverhältnis besteht. Dieses ist denkbar bei beschäftigten Personen (§ 25) und sonstigen Versicherungspflichtigen (§ 26). Versicherungspflichtverhältnisse werden kraft Gesetzes begründet. Zutreffend sind Versicherungspflichtverhältnisse auf Personen in bestimm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

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Beitragspflichtige Einnahme... / 1.8.1 Gesetzlich krankenversicherte Ehegatten/Lebenspartner

Das Einkommen des anderen Ehegatten/Lebenspartners wird bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt, wenn dieser ebenfalls Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist.mehr

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Beitragspflichtige Einnahme... / 1.8.2 Nicht gesetzlich krankenversicherte Ehegatten/Lebenspartner

Ist der andere Ehegatte/Lebenspartner nicht gesetzlich krankenversichert und erzielt er ein Einkommen bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze, ist die Familienversicherung für berücksichtigungsfähige unterhaltsberechtigte Kinder nicht ausgeschlossen. Für die Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens sehen die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler in diesem Falle vor, dass für j...mehr

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FF 01/2024, Keine Rückforderung von Leistungen an den nichtehelichen Lebenspartner aus dem Gewinn bei Wer wird Millionär

BGB § 313 Abs. 1 § 488 Abs. 1 § 780 § 812 Abs. 1 Leitsatz 1. Ein nachträglicher korrigierender Eingriff in eine im Rahmen einer Partnerschaft gemachte Zuwendung, die aus einem Gewinn des leistenden Partners gemacht wurde, lässt sich nach der Trennung der Partner mit Unbilligkeit nicht begründen. 2. Dass der Gewinn des leistenden Partners, der dessen Lebenssituation ausschließli...mehr

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Rentensplitting / 1.2 Lebenspartner eingetragener Lebenspartnerschaften

Seit 1.1.2005 ist die Möglichkeit des Rentensplittings auf Lebenspartner eingetragener Lebenspartnerschaften[1] ausgeweitet. Seit dem 1.10.2017 kann keine neue Lebenspartnerschaft mehr begründet werden. Vielmehr können gleichgeschlechtliche Personen fortan die Ehe schließen. Am 30.9.2017 bestehende Lebenspartnerschaften bestehen fort bzw. die Lebenspartner entscheiden sich f...mehr

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Rentensplitting / 6.1 Rentensplitting zu Lebzeiten beider Ehegatten/Lebenspartner

Wird ein Rentensplitting zu Lebzeiten beider Ehegatten/Lebenspartner durchgeführt, kann dieses sich lohnen. Voraussetzung dabei ist, dass die eigene Altersrente bei Tod des anderen Ehegatten/Lebenspartners nach dem Rentensplitting höher wäre als ohne Rentensplitting plus einer späteren Witwen-/Witwerrente nach Einkommensanrechnung. Bei der Einkommensanrechnung werden die Ein...mehr

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Rentensplitting / 2.3 Splitting zu Lebzeiten beider Ehegatten/Lebenspartner

Die Ehegatten bzw. Lebenspartner können sich für das Rentensplitting erst entscheiden, wenn das Versicherungsleben abgeschlossen ist. Das ist der Fall, wenn beide Ehegatten bzw. Lebenspartner erstmalig nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, Anspruch auf eine Vollrente wegen Alters haben oder ein Ehegatte bzw. Lebenspartner erstmalig nach Ablauf de...mehr

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Rentensplitting / 2.1 Erklärung der Ehegatten/Lebenspartner

Die Ehegatten bzw. Lebenspartner müssen durch eine gemeinsame Erklärung bestimmen, dass die von ihnen in der Ehezeit bzw. Lebenspartnerschaftszeit erworbenen Rentenansprüche zu gleichen Teilen zwischen ihnen aufgeteilt werden. Verstirbt ein Ehegatte bzw. Lebenspartner, kann diese Erklärung von dem überlebenden Ehegatten bzw. Lebenspartner alleine vorgenommen werden. Das Rente...mehr

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Beitragspflichtige Einnahme... / 1.8 Ehegatteneinkommen/Einkommen des Lebenspartners

Schon seit Langem hat die Rechtsprechung entschieden, dass bei der Beitragsbemessung freiwillig Versicherter die Hälfte des Bruttoeinkommens des anderen Ehegatten/Lebenspartners (nach dem LPartG) zugrunde zu legen ist, wenn dieser nicht der gesetzlichen Krankenversicherung angehört.[1] Die Berücksichtigung des Einkommens des nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Landw... / 4.2 Ehegatten landwirtschaftlicher Unternehmer und Lebenspartner

Als landwirtschaftlicher Unternehmer gilt beschränkt auf das ALG auch der Ehegatte des landwirtschaftlichen Unternehmers. Voraussetzung ist, dass die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte des Landwirts nicht – unabhängig von der Arbeitsmarktlage – voll erwerbsgemindert[1] i. S. d. Rentenversicherung ist. Die Ehegatten müssen innerhalb von 3 Monaten nach Übe...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.7 Ehegatten/Lebenspartner

Für Ehegatten und gleichgeschlechtliche Lebenspartner ist die Umstellung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Regelfall keine gute Wahl. Einkommensteuer fällt bereits dann an, wenn das von beiden Partnern erzielte zu versteuernde Einkommen im Jahr insgesamt 23.208 EUR (doppelter Grundfreibetrag für das Jahr 2024; ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / 4 Tod eines Ehegatten/Lebenspartners mit dem Splittingzuwachs

Die Übertragung bleibt beim Tod eines Ehegatten bzw. Lebenspartners grundsätzlich erhalten. Verstirbt der Ehegatte bzw. Lebenspartner mit dem Splittingzuwachs, kann das Splitting durch den überlebenden Ehegatten bzw. Lebenspartner rückgängig gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Verstorbene aus dem Rentensplitting noch keine angemessenen Rentenleistungen erhalte...mehr

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Rentensplitting / 6.2 Rentensplitting nach dem Tod eines Ehegatten/Lebenspartners

Ein Rentensplitting nach dem Tod eines Ehegatten könnte sich lohnen, wenn der überlebende Ehegatte/Lebenspartner ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erzieht und durch das Rentensplitting einen Anspruch auf Erziehungsrente erlangen würde; hier ist zu beachten, dass erzieltes Einkommen ggf. auf die Erziehungsrente anzurechnen ist, dauerhaft hohe Einkünfte bezieht und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbb) Anspruchsberechtigte auf das Elterngeld sind (§ 1 BEEG)

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§ 3 Testament für Patchwork... / 3. Eintritt in das Mietverhältnis

Rz. 56 Wenig Beachtung finden die Rechtsfolgen, die sich hinsichtlich eines bestehenden Mietverhältnisses beim Tode eines Mieters ergeben. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich in den §§ 563 und 564 BGB. Zu beachten sind hier insbesondere folgende Konstellationen: Waren der verstorbene Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner und der Hinterbliebene gemeinsame Mieter...mehr

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Rentensplitting / 3.2 Einzelsplitting

Für die Eheleute bzw. Lebenspartner wird die während der Splittingzeit erworbene Rentenanwartschaft ermittelt. Es handelt sich hierbei um eine spezielle Rentenberechnung, bei der ausschließlich die Zeiten berücksichtigt werden, die während der Splittingzeit zurückgelegt wurden. Anschließend werden jeweils die erzielten Entgeltpunkte (West) und (Ost) in der allgemeinen Rentenv...mehr

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Rentensplitting / 3.1 Splittingzeit

Die Splittingzeit beginnt mit dem Monat, in dem die Ehe geschlossen bzw. die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen für die Durchführung des Rentensplittings erfüllt sind (Tod eines Ehegatten bzw. Lebenspartners oder Altersvollrentenanspruch nach Erreichen der Regelaltersgrenze des einen Ehegatten bzw. Lebens...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / 2.4 Splitting nach dem Tod eines Partners

Stirbt einer der Ehegatten bzw. Lebenspartner vor Eintritt der Voraussetzungen für das Splitting, so kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner die Erklärung auf Durchführung des Rentensplittings allein abgeben. Die Erklärung muss allerdings innerhalb von 12 Kalendermonaten nach dem Tod des Ehegatten/Lebenspartners erfolgen. Innerhalb dieser Frist könnte zunächst auch erst ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5.2 Auskunftsverweigerungsrecht

Rz. 119 Auskünfte, die die verpflichtete Person oder einen in § 15 AO bezeichneten Angehörigen der Gefahr aussetzen würden, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, können verweigert werden.[1] Angehörige i. S. v. § 15 AO sind: der Verlobte, der Ehegatte oder Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Eheg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterbevierteljahr (Rente) / Zusammenfassung

Begriff Witwen, Witwer und überlebende Lebenspartner erhalten für eine Übergangszeit bis zum Ende des 3. Kalendermonats nach dem Tod des Versicherten (auch sog. Sterbeübergangszeit) Hinterbliebenenrente in Höhe einer Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. einer Altersrente des Versicherten. Die Dauer des Sterbevierteljahres richtet sich dabei auch danach, ob der verstorben...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / 6 Gründe für/gegen ein Rentensplitting

Ob sich ein Rentensplitting lohnt, kann nicht allgemein beantwortet werden. Durch das Rentensplitting stellen sich beide Ehegatten/Lebenspartner so, als hätten sie gleich hohe Anwartschaften während der Ehezeit/Lebenspartnerschaftszeit erworben, verbunden mit einem Verlust eines Anspruchs auf Witwen-/Witwerrente. Berücksichtigt werden müssen insbesondere zukünftige Entwicklu...mehr

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§ 15 Nichteheliche Lebensge... / B. Die verschärfte Bedürftigkeitsprüfung

Rz. 4 Beim Bürgergeld und im Sozialhilferecht sollen zum Schutz der Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) Besserstellungen der eheähnlichen Gemeinschaft gegenüber Ehegatten durch die folgenden Regelungen vermieden werden. Rz. 5 Bürgergeld wird nach §§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 9 Abs. 1 SGB II nur Hilfebedürftigen gewährt. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften, ...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / C. Berücksichtigung künftiger Entwicklungen des Vermögens

Rz. 20 Stets sollte der Berater auch die Entwicklung des Vermögens vorausschauend im Auge behalten. Ist beispielsweise absehbar, dass der Mandant bzw. der Ehegatte/Lebenspartner die liquiden Barmittel zum Lebensunterhalt benötigt, sollten diese keinesfalls vorschnell an die Abkömmlinge abgeschichtet werden. Ist der Mandant bzw. der Ehegatte/Lebenspartner jedoch durch entspre...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentenabfindung / 1 Witwen-/Witwerrenten aus der Rentenversicherung

Witwen-/Witwerrenten werden bei der ersten Heirat/Wiederheirat oder der ersten Begründung/Wiederbegründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf Antrag abgefunden.[1] Dies gilt sowohl für Witwen-/Witwerrenten nach dem letzten Ehegatten bzw. Lebenspartner[2] als auch für Witwen-/Witwerrente an frühere Geschiedene.[3] Witwen-/Witwerrenten nach dem vorletzten Ehegatten/Leb...mehr

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Kurzarbeitergeld: Leistungs... / 2.1 Leistungssatz

Zum Leistungssatz verweist das Kurzarbeitergeld auf die entsprechenden Regelungen zum Arbeitslosengeld. Den erhöhten Leistungssatz von 67 % erhalten danach Arbeitnehmer, die mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG haben sowie deren Ehegatte oder Lebenspartner mindestens ein Kind in diesem Sinne hat, wenn beide Ehegatten oder Lebenspartner unbeschränkt einkommens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kapitalmarktrecht / (1) Natürliche Personen

Rz. 117 Der Kreis der natürlichen Personen, die mit einer Führungsperson eng verbunden sind, umfasst nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 26 MMVO:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Versicherung (L... / 1.2 Aus der Familienversicherung ausgeschiedene Personen

Für Personen, deren Familienversicherung in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung erlischt oder die nur deswegen nicht besteht, weil der mit dem Kind verwandte Ehegatte oder Lebenspartner nicht gesetzlich krankenversichert ist und ein Gesamteinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 EUR, 2023: 66.600 EUR) erzielt, kommt ebenfalls die "obligatorische"...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich / Zusammenfassung

Begriff Durch den Versorgungsausgleich werden bei einer Scheidung alle Versorgungsanrechte aus den gemeinsamen Ehejahren zwischen den Ehepartnern gleichmäßig aufgeteilt. Nach der Durchführung des Versorgungsausgleichs nehmen beide Ehepartner aus der Ehezeit die gleichen Versorgungsanrechte in ihr zukünftiges Leben mit. Die Ausführungen in diesem Stichwort gelten sinngemäß au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Gesetzlicher Güterstand des BGB

Rz. 95 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363–1390 BGB) hält die Vermögen der Ehegatten bzw. eingetragener Lebenspartner[240] völlig getrennt (§ 1363 Abs. 2 S. 1 BGB). Nach Beendigung der Ehe erfolgt ein Zugewinnausgleich (§§ 1371 ff. BGB). Jeder Ehegatte hat allein die uneingeschränkte Verfügungsmacht über sein bei Eheschließung vorhandenes und nachher...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / 3 Durchführung

Das Rentensplitting ist dem Versorgungsausgleich bei Ehescheidung nachgebildet. Es beschränkt sich allerdings ausschließlich auf die in der gesetzlichen Rentenversicherung erworbenen dynamischen Rentenansprüche. Das Rentensplitting wird in 3 Schritten durchgeführt: Zunächst wird der Zeitraum festgestellt, in dem die aufzuteilenden Rentenanwartschaften erworben wurden (Splitti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Vorfragen / III. Ermittlung der Gestaltungsziele des Erblassers

Rz. 19 Die Wünsche und Absichten des Mandanten sind mit diesem ganz konkret herauszuarbeiten und festzuhalten. Praxistipp Der Wille des Mandanten ist das Maß aller Dinge für den Berater! In aller Regel stehen für den Mandanten nachstehende Kriterien im Mittelpunkt der Nachfolgeplanung:mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verhinderung der Pflegeperson / 3.3 Verwandte/Verschwägerte bis zum 2. Grad/Im Haushalt lebende Pflegeperson

Übernimmt die Verhinderungspflege eine Pflegeperson, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert ist oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, wird die Verhinderungspflege nicht erwerbsmäßig ausgeübt. Verwandte/Verschwägerte bis zum 2. Grad sind: Eltern, Kinder (einschließlich der für ehelich erklärten und angenommenen Kinder), Großeltern, Enkelki...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kinder des Ehegatten (§ 63 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach § 63 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG sind auch die Kinder des Ehegatten des Berechtigten berücksichtigungsfähig, sofern der Berechtigte sie in seinen Haushalt aufgenommen hat, BFH vom 02.03.2009, III B 4/07, BFH/NV 2009, 1109; Selder in Brandis/Heuermann, § 63 EStG Rz 13 (Oktober 2021). Seit dem 01.10.2017 ist auch eine Ehe zwischen gleichgeschlecht...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Reihenfolge der Berechnungs... / 1 Rangfolge

Die Berechnungsvorschriften für rentenmindernde oder -erhöhende Regelungen sind nach § 98 Satz 1 SGB VI in folgender Reihenfolge anzuwenden: Versorgungsausgleich[1] und Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern[2]; Leistungen an Berechtigte im Ausland[3]; Aufteilung von Witwen- und Witwerrenten nach Anzahl der Ehemonate/Anzahl der Monate der Lebenspartnerschaft auf mehrere...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / 1.1 Verheiratete/Verwitwete

Nach dem bis zum 31.12.2001 gültigen System der Versorgung von Verheirateten und Verwitweten erhielt zu Lebzeiten jeder der beiden Ehegatten seine eigene Versichertenrente. Verstarb einer der beiden Ehegatten, wurde dem anderen zu seiner eigenen Versichertenrente eine Hinterbliebenenrente gewährt. Diese Hinterbliebenenrente wurde von der Versichertenrente des Verstorbenen ab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbildung: Förderung... / 6 Vermögenswirksame Leistungen für Angehörige

Der Arbeitnehmer kann vermögenswirksame Leistungen auch auf Verträge anlegen lassen, die von seinem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen, von ihm nicht dauernd getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartnern oder von seinen Kindern abgeschlossen worden sind, solange die Kinder zu Beginn des Kalenderjahres der vermögenswirksamen Leistung das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eaa) Erstattungsfälle nach § 210 Abs 1 SGB VI

Rn. 169a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Folgende Erstattungsfälle zählt § 210 Abs 1 SGB VI auf: Abs 1 Nr 1: Versicherten, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben Abs 1 Nr 2: Versicherten, die die Regelaltersgrenze erreicht und allgemeine Wartezeiten nicht erfüllt haben Abs 1 Nr 3: Witwen, Witwern, überlebenden Lebenspartnern ode...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Landw... / 1.4 Bezieher einer Rente und Altenteiler

Bezieher einer Rente nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte sind ebenfalls versicherungspflichtig. Das Gleiche gilt für Altenteiler, die in den letzten 15 Jahren vor der Vollendung des 65. Lebensjahres mindestens 60 Kalendermonate als landwirtschaftliche Unternehmer oder mitarbeitende Familienangehörige nach dem KVLG 1989 versichert waren sowie der hinterblie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Güterstand der Gütertrennung (§ 1414 BGB)

Rz. 102 Für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, die Gütertrennung vereinbart haben oder für die kraft Gesetzes der Güterstand der Gütertrennung gilt, bestehen keine güterrechtlichen Verfügungsbeschränkungen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sterbevierteljahr (Rente) / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen

In der Unfallversicherung bestehen in der Rentenversicherung vergleichbare Regelungen zum Sterbevierteljahr.[1] Die Witwe/der Witwer oder überlebende Lebenspartner hat im Sterbevierteljahr Anspruch auf Hinterbliebenenrente in Höhe der Vollrente von 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes. Nach dem Sterbevierteljahr ist für die Witwen-/Witwerrente in der Unfallversicherung ein gerin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Nichteheliche Lebensgemeinschaft und gesetzliche Rentenversicherung

Rz. 1 Wegfall der Witwenrente als Ehehindernis: In der Praxis geschieht es häufig, dass zwei Personen aus dem Motiv unverheiratet bzw. unverpartnert zusammenleben, da einer oder beide Beteiligten Witwenrente/Witwerrente beziehen. Diese soll nicht durch eine erneute Heirat/Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gefährdet werden. Rz. 2 Unter den in § 46 SGB VI aufge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belastungsgrenze / 2.2 Gemeinsamer Haushalt

Von einem gemeinsamen Haushalt wird ausgegangen, wenn mehrere Familienangehörige ihren Wohnsitz an der gleichen Stelle (z. B. Haus, Wohnung) haben und in Wirtschaftsgemeinschaft leben. Es ist auf den Lebensmittelpunkt abzustellen. Ein nur vorübergehendes Wohnen außerhalb des gemeinsamen Haushalts ist unschädlich. Achtung Erweiterter Haushaltsbegriff Ein gemeinsamer Haushalt be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Landw... / 5 Unfallversicherung

Landwirtschaftliche Unternehmer, die Mitglieder der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sind, und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner sind kraft Gesetzes unfallversichert.[1] Der Versicherungsschutz gilt auch für Personen, die in landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform von Personen- oder Kapitalhandelsgesellschaften regelmäßig wie...mehr