Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsort

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer: Verzicht auf Steuerbefreiungen bei Leistungsort im Ausland (USTB 2024, Heft 11, S. 352)

Zugleich Anmerkungen zu FG Hamburg v. 24.5.2024 – 5 K 77/22 (rkr.) StB Robert C. Prätzler[*] Die Steuerbefreiung von Finanzumsätzen bewirkt im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich einen Verlust des Vorsteuerabzugsrechts aus für diese verwendeten Eingangsleistungen. Um diesen Nachteil teilweise kompensieren zu können, sieht § 9 UStG bei entsprechenden Umsätzen an andere Unternehmer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer: Verzicht auf ... / [Ohne Titel]

StB Robert C. Prätzler[*] Die Steuerbefreiung von Finanzumsätzen bewirkt im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich einen Verlust des Vorsteuerabzugsrechts aus für diese verwendeten Eingangsleistungen. Um diesen Nachteil teilweise kompensieren zu können, sieht § 9 UStG bei entsprechenden Umsätzen an andere Unternehmer für deren Unternehmen ein Wahlrecht vor, auf die Steuerbefreiung z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer: Verzicht auf ... / 1. Einleitung

Die Steuerbefreiung von Finanzumsätzen bewirkt im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich einen Verlust des Vorsteuerabzugsrechts aus für diese verwendeten Eingangsleistungen.[1] Um diesen Nachteil teilweise kompensieren zu können, sieht § 9 UStG bei entsprechenden Umsätzen an andere Unternehmer für deren Unternehmen ein Wahlrecht vor, auf die Steuerbefreiung zu verzichten (Option z...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer: Verzicht auf ... / 2. Entscheidung des FG Hamburg

Der zugrunde liegende Sachverhalt: Eine inländische Unternehmerin hatte für Banken in Frankreich, Lettland, Malta und Rumänien Finanzprodukte vermittelt. Sie war der Auffassung, dass sie aus dieser Tätigkeit vollumfänglich zum Vorsteuerabzug berechtigt sei, und stützte sich in erster Linie auf einen Verzicht auf die Steuerbefreiung der Umsätze. Der BFH habe bereits für den F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer: Verzicht auf ... / c) Unklarheiten bei Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Eine wesentliche Frage, die weder gesetzlich noch in Verwaltungsanweisungen eindeutig geregelt wurde, bezieht sich auf die Ausübung des Verzichts auf die Steuerbefreiung in Fällen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Eine solche kommt insbesondere bei sonstigen B2B-Leistungen in Betracht, deren Leistungsort sich in einen anderen Mitgliedstaat verlagert[27], und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Der folgende Beitrag stellt die Grundzüge des Rechts der Lebensversicherung dar und gibt einen Überblick über praxisrelevante Probleme im Zusammenhang mit Lebensversicherungsverträgen. Eine erschöpfende Darstellung des Lebensversicherungsrechts ist in dem vorgegebenen Rahmen nicht möglich. Insoweit wird auf die Kommentierungen der §§ 150 ff. VVG und der Allgemeinen Bed...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Feuerversicherung / 2. Haupt- und Nebenpflichten des Versicherungsnehmers

Rz. 40 Hauptpflicht des Versicherungsnehmers ist die Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämie (§ 1 S. 2, §§ 33 ff. VVG). Der Begriff "Prämie" ist untechnisch zu verstehen und umfasst auch den in einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) zu zahlenden "Beitrag". Rz. 41 Hinsichtlich der Fälligkeit der Versicherungsprämie in der Feuerversicherung bestehen keine Beso...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Feststehen des Leistungsorts

Rz. 30 Die Definition des Einzweck-Gutscheins erfordert, dass der Ort der Lieferung oder der sonstigen Leistung feststeht, auf die sich der Gutschein bezieht. Diese Angabe ist notwendig, um die entweder im Inland oder im Ausland eintretenden Steuerfolgen zu bestimmen. Da die Bestimmung des Leistungsorts auch von der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers abhängen kan...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Feststehen im Zeitpunkt der Ausstellung

Rz. 35 Sowohl der Leistungsort (Rz. 30f.) als auch die geschuldete Umsatzsteuer (Rz. 32ff.) müssen zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins feststehen, damit ein Einzweck-Gutschein angenommen werden kann. Deshalb sind nachträgliche Änderungen dieser Umstände (z. B. Rz. 34) irrelevant. Die sich aus dem Vorhandensein eines Einzweck-Gutscheins ergebenden Rechtsfolgen entfal...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.4 Sonstige Leistungen für den unmittelbaren Bedarf von Luftfahrzeugen (§ 8 Abs. 2 Nr. 4 UStG)

Rz. 157 Sonstige Leistungen sind nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 4 UStG nur steuerfrei, wenn sie dem unmittelbaren Bedarf der Luftfahrzeuge eines Unternehmers dienen, der überwiegend im entgeltlichen internationalen Luftverkehr tätig ist. Nach den Abschn. 8.2 Abs. 7 UStAE gehören hierher insbesondere folgende sonstigen Leistungen: Duldung der Benutzung des Flughafens u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 6.2 Ort der sonstigen Leistung bei kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden, sportlichen, unterhaltenden oder ähnlichen Leistungen (§ 3a Abs. 3 UStG)

Mit den Änderungen der Leistungsortbestimmung sollen insbesondere Leistungen, die per Streaming übertragen oder anderweitig virtuell verfügbar gemacht werden, dort besteuert werden, wo der nicht-unternehmerische Leistungsempfänger ansässig ist bzw. seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Hinweis: Im Regierungsentwurf neu hinzugefügt wurde die (Ausnahme-)Regelung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerbarkeit – § 1 UStG

Umsatzsteuerliche Einordnung von Umsätzen aus Online Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten: Veranstaltungen im Bereich der Kunst und Kultur, aber auch auf dem Gebiet der Wissenschaft, der Bildung, des Sports oder der Unterhaltung werden zunehmend nicht nur in Präsenz, sondern auch über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsfristen (Miete) / 1 Allgemeines

Praxis-Tipp Kündigungsfristen eindeutig in Mietvertrag formulieren Werden in einem Formularmietvertrag, der sowohl den Abschluss von befristeten als auch von unbefristeten Mietverhältnissen vorsieht, Kündigungsfristen aufgenommen, sollte durch eine unmissverständliche Formulierung klargestellt werden, dass die genannten Fristen nur für unbefristet abgeschlossene Mietverhältni...mehr

Beitrag aus Steuer Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.12.4 Im Inland nicht steuerbare Leistungen

Führt der Unternehmer Leistungen aus, deren Ort nicht im Inland ist, ist der Umsatz nicht steuerbar und eigentlich gegenüber der deutschen Finanzverwaltung aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen nicht meldepflichtig. Dies gilt entsprechend auch für aus anderen Gründen nicht steuerbare Umsätze. Aus Gründen der Verprobung (z. B. stehen die Vorsteuerabzugsbeträge in einem sinnvoll...mehr

Beitrag aus Steuer Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2024 / 1.2 Inhalt der Erklärung

In der Umsatzsteuererklärung (Vordruck USt 2 A) muss der Unternehmer sämtliche steuerbaren Umsätze angeben, die er in diesem Besteuerungszeitraum ausgeführt hat. Dabei sind die Umsätze in die verschiedenen Steuersätze und die verschiedenen Arten der Steuerbarkeit (entgeltliche und unentgeltliche Umsätze) aufzuteilen. Darüber hinaus muss er sämtliche Vorsteuerbeträge dieses B...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 4.4 Weitere Fristberechnungen

Verlängerung einer Frist Im Fall der Verlängerung einer Frist wird die neue Frist von dem Ablauf der vorigen Frist an berechnet (§ 190 BGB). Zeiträume Ist ein Zeitraum nach Monaten oder nach Jahren in dem Sinne bestimmt, dass er nicht zusammenhängend zu verlaufen braucht, so wird der Monat zu 30, das Jahr zu 365 Tagen gerechnet (§ 191 BGB). Anfang, Mitte, Ende des Monats Unter An...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Allgemeiner Überblick über den Regelungsinhalt

Rz. 4 Die Vorschrift des § 1c UStG zeichnet sich durch mehrere Besonderheiten aus und erlangt damit eine gewisse Ausnahmestellung innerhalb des Gesetzes. Sie steht im Kontext zu den §§ 1a und 1b UStG und besteht aus zwei unterschiedlichen Regelungen, nämlich in Abs. 1 aus einer Einschränkung der Definition des innergemeinschaftlichen Erwerbs i. S. d. § 1a UStG und in Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.26 § 27 Abs. 24 UStG: Anwendung des § 3a Abs. 5, § 14 Abs. 7 UStG und § 18 Abs. 4c und 4d UStG

Rz. 106 Die Regelung des § 27 Abs. 24 UStG wurde gleichfalls mWv 1.1.2019 eingefügt.[1] Der neue § 27 Abs. 24 S. 1 UStG bestimmt, dass die Änderungen des § 3a Abs. 5 UStG und des § 14 Abs. 7 UStG erstmals auf Umsätze anzuwenden waren, die nach dem 31.12.2018 ausgeführt wurden. Der neue § 27 Abs. 24 S. 2 UStG bestimmte, dass die Änderung des § 18 Abs. 4c S. 1 und Abs. 4d UStG...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 § 27 Abs. 1 UStG: Gesetzesänderungen

Rz. 22 Der im Zusammenhang mit der (erstmaligen) Erhöhung der Steuersätze gem. § 12 UStG mWv 1.7.1983 in § 27 UStG geschaffene Abs. 1[1] regelt für alle zukünftigen Änderungen des Gesetzes, sofern jeweils nichts anderes durch das Änderungsgesetz bestimmt wird, deren Anwendung in der Weise, dass die Gesetzesänderungen auf die Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG anzuw...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6.1 Der besondere verfassungsrechtliche Schutz der Wohnung

Rz. 40 Einen rechtsstaatlich äußerst sensiblen Bereich der Anwendung des § 27b UStG stellt die Frage nach der Möglichkeit des Betretens von Wohnräumen im Rahmen der Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau dar[1], denn die Wohnung erfährt durch Art. 13 des Grundgesetzes (GG) einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz, der deutlich über den Schutz anderer Räume – wie Ges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerrechtliches Kom... / 3. Ermittlung des Leistungsortes getrennt für jeden Umsatz

Getrennte Bestimmung: Schließlich führt der BFH an, es wäre auch denkbar, dass der Ort der Dienstleistung vom Kommittenten an den Kommissionär und der Ort der Dienstleistung vom Kommissionär an die Endkunden getrennt gemäß den Art. 44, 45 MwStSystRL zu bestimmen ist.[26] Ort der Leistung an den Kommissionär (im Regelfall B2B): Das hieße im vorliegenden Fall zum einen, dass de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerrechtliches Kom... / 3. Separate Beurteilung der Umsätze

Getrennte Prüfung der Tatbestandsmerkmale: Zutreffend ist u.E. daher das oben unter III.3. dargestellte Verständnis, dass zwar fingiert wird, dass zwei Leistungen mit gleichem Leistungsinhalt erbracht werden (fingiert werden also die Vertragsbeziehungen), die steuerliche Behandlung beider Leistungen aber getrennt zu ermitteln ist. Es ist dann eben für jede der beiden Leistun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerrechtliches Kom... / bb) "Konsularservice", Entscheidung vom 2.3.2006

Nicht steuerbare Leistung ohne ...: Würde ein im Drittland ansässiges Unternehmen U Betreuungsleistungen an einen deutschen Kunden (den in das Drittland reisenden Unternehmer R) erbringen,[12] läge der Leistungsort gem. § 3a Abs. 1 UStG im Ausland (die B2B-Regel des § 3a Abs. 2 UStG galt nach der Rechtslage, die für den Streitfall maßgeblich war, für solche Betreuungsleistun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerrechtliches Kom... / b) Geänderte Erklärungen

"Kommissionärsmodell": Später, im Jahr 2016, kam A zu einer geänderten Rechtsauffassung und nahm nun an, dass B die Umsätze im eigenen Namen für Rechnung der A (also als "Kommissionär") an die EV erbracht hatte, d.h. dass mehrwertsteuerlich eine Dienstleistungskommission (§ 3 Abs. 11 UStG, Art. 28 MwStSystRL) vorgelegen habe. Bei den In-App-Verkäufen habe A demnach (elektron...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerrechtliches Kom... / a) Nach dem Wortlaut keine weitergehende Fiktionswirkung

Wortlaut ist klar eingegrenzt: Insbesondere steht in Art. 28 MwStSystRL (oder Art. 14 Abs. 2 Buchst. c MwStSystRL) nicht, dass der Leistungsort für diese beiden Leistungen identisch ist oder dass V in der gleichen Eigenschaft handelt wie der Verkäufer (d.h., dass V, wenn U[34] ein Opernveranstalter oder ein blinder Unternehmer i.S.d. § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG ist, ebenfalls ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerrechtliches Kom... / a) Ursprüngliche Erklärungen

Vertrieb über Appstore: Die Klägerin A, eine in Deutschland ansässige Steuerpflichtige, entwickelt und vertreibt Spiele-Apps für mobile Endgeräte. In den Streitjahren (2012 bis 2014) vertrieb sie die Spiele über eine (digitale) Vertriebsplattform, die von der in Irland ansässigen B betrieben wurde. Kunden waren (fast ausschließlich) Endverbraucher (EV).[2] Diese luden die Sp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerrechtliches Kom... / 3. Vorlagefragen

Fraglich, ob Kommissionärsstruktur vorlag: Der BFH ist sich für die Streitjahre nicht sicher, ob tatsächlich eine Kommissionsstruktur vorlag. Daher fragte er den EuGH zunächst, ob in der vorliegenden Situation Art. 28 MwStSystRL zur Anwendung komme (wie A es in den korrigierten Erklärungen im Jahr 2016 angenommen hatte[5]). Diese Frage wird im Folgenden nicht weiter behandel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerrechtliches Kom... / 2. Gleichbehandlung nur hinsichtlich der Ortsbestimmung

Bestimmung nur des Leistungsortes für die Kommittentenleistung: Zum anderen wäre nach Ansicht des BFH denkbar, dass "zumindest der Ort der Dienstleistung, zu der der Kommissionär hinzutritt, auch den Ort der Dienstleistung zwischen Kommittent und Kommissionär bestimmt."[22] Damit wäre, so der BFH, "zumindest" der Ort der Leistungen von A an B nach Art. 45 MwStSystRL zu besti...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das EuGH-Urteil C-533/22 in... / 4. Erkenntnisse und offene Fragen

Angesichts der sehr klaren, noch deutlicher als früher ausgefallenen Ausführungen des EuGH zum Nichtbestehen fester Niederlassungen nur wegen einer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit bzw. des Einkaufens von Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat ist zu hoffen, dass entsprechende Fehlinterpretationen, wie sie insbesondere in Rumänien und anderen osteuropäischen S...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerrechtliches Kom... / b) Ausnahme "personenbezogene Merkmale"

Ansässigkeit des Kommissionärs wird nicht präjudiziert: Mit Urteil vom 18.11.2021 entschied der V. Senat hingegen, dass etwas anderes gelte, "soweit das umsatzsteuerrechtliche Schicksal bei der Bestimmung des Leistungsortes nicht vom Leistungsinhalt, sondern von personenbezogenen Merkmalen des Leistenden oder des Leistungsempfängers" abhänge. Nach der Rechtsprechung des EuGH...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das EuGH-Urteil C-533/22 in... / 2. Sachverhalt des Vorabentscheidungsersuchens und Kernaussagen des EuGH im Urteil

Der Sachverhalt des Verfahrens betraf – abermals[2] – eine nicht im Mitgliedstaat des Verfahrens (Rumänien) ansässige Gesellschaft ("Adient Deutschland"), die im Verfahrensstaat über eine Konzerngesellschaft ("Adient Rumänien") verfügte. Diese Konzerngesellschaft erbrachte verschiedene Dienstleistungen an die nichtansässige Gesellschaft. Letztere war wegen des Bewirkens von ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Beispielsfälle

Rz. 18 Beispiel 1: Gaslieferung an Wiederverkäufer (angelehnt an FinMin NRW, DB 2004, 2660) Ein deutsches Erdgasversorgungsunternehmen liefert an einen polnischen Energieversorger mit Sitz in Krakau Erdgas. Der polnische Energieversorger liefert das Gas seinerseits sowohl an unternehmerische Abnehmer als auch an private Abnehmer mit unterschiedlichem Sitz- und Verbrauchsort ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Lieferort

Rz. 14 Ist der Abnehmer ein Wiederverkäufer, gilt als Ort der Lieferung der Ort, an dem der Abnehmer (Empfänger der Lieferung) sein Unternehmen betreibt (§ 3g Abs. 1 S. 1 UStG) oder eine Betriebsstätte (§ 3a UStG Rz. 26) unterhält, an die die Gegenstände geliefert wurden (§ 3g Abs. 1 S. 2 UStG). Das soll nach Auffassung des Gesetzgebers und der Finanzverwaltung unabhängig da...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.3.2 Begriff der Handwerkerleistung

Rz. 68 Eine Handwerkerleistung setzt begrifflich dreierlei voraus:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutscheine im Umsatzsteuerr... / 1.2 Besteuerung von Einzweck-Gutscheinen

Bei Einzweck-Gutscheinen löst der Verkauf des Gutscheins durch einen Unternehmer, der im eigenen Namen handelt, die Umsatzbesteuerung aus. Die Umsatzsteuer für die durch den Einzweck-Gutschein geschuldete Leistung entsteht somit im Zeitpunkt des Verkaufs i. S. der Ausgabe an (Privat-)Kunden oder der Übertragung an einen anderen Unternehmer.[1] Denn bei Ausgabe bzw. Übertragu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutscheine im Umsatzsteuerr... / 1.1 Definitionen und Grundkonzept

Nach § 3 Abs. 13 UStG handelt es sich bei einem Gutschein um ein Instrument, bei dem die Verpflichtung besteht, es anstelle einer regulären Geldzahlung als vollständige oder teilweise Gegenleistung für eine Lieferung oder sonstige Leistung anzunehmen. Gutscheine können körperlicher Art sein oder in elektronischer Form bestehen.[1] Die Definition grenzt bestimmte Arten von Gut...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 33 A... / 2.1 Anwendungsbereich (Satz 1)

Rz. 3 Die Vorschrift setzt das Bestehen von Rechten (sozialrechtlichen Ansprüchen) oder Pflichten (bestimmte Verhaltensgebote) voraus und enthält ein Individualisierungsgebot, indem bei deren Ausgestaltung die persönlichen Verhältnisse, der Bedarf und die Leistungsfähigkeit sowie die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind. Unter Ausgestaltung ist dabei die Art und We...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Gutscheine / 3.1 EU-einheitliche Regelung

Nach § 3 Abs. 13 bis 15 UStG gilt für Gutscheine Folgendes: Ein Gutschein im Sinne des Umsatzsteuerrechts liegt nur dann vor, wenn der Inhaber berechtigt ist, diesen als Zahlungsmittel beim Erwerb von Gegenständen oder Dienstleistungen zu verwenden. Keine Gutscheine sind Instrumente, die den Erwerber zu einem Preisnachlass berechtigen, ihm aber nicht das Recht verleihen, solc...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Gutscheine / 5 Zusammenfassung und Buchungshinweise

Bei den Gutscheinen ist zwischen Einzweck-Gutscheinen und Mehrzweck-Gutscheinen zu unterscheiden.[1] Einzweck-Gutscheine sind aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung die Gutscheine, bei denen der Ort der Lieferung oder sonstigen Leistung, auf den sich der Gutschein bezieht, und der Steuersatz für den Umsatz im Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins feststehen. Überträgt der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4.1 Allgemeines

Rz. 48 Die Rechtsnatur einer positiven oder negativen Bestätigung durch das BZSt war bereits vor der "Heraufstufung" der Bedeutung der USt-IdNr. als materielle Voraussetzung der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (Rz. 9) umstritten. Nach der früher auch hier und teilweise im Schrifttum vertretenen Auffassung soll es sich bei beiden Formen der Bestätigung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Übersicht der Regelung

Rz. 14 § 18e UStG gibt dem Unternehmer, dem Lagerhalter und dem Betreiber einer elektronischen Schnittstelle die Möglichkeit, beim BZSt Informationen über ausländische Abnehmer inländische Auslagerer oder im Fall des § 18e Nr. 3 UStG über die Gültigkeit inländischer USt-IdNrn. einzuholen. Dies bezieht sich in erster Linie auf die Gültigkeit der USt-IdNr., man spricht hier vo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Umrechnungsmethoden

Rz. 63 Seit dem 1.1.1999 ist der Euro die Währung diverser EU-Mitgliedstaaten. Für eine Übergangszeit bis 31.12.2001 (dem Zeitpunkt der Einführung des Eurogelds) waren unwiderrufliche Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den Währungen dieser EU-Mitgliedstaaten festgelegt worden.[1] Rz. 64 Bei Umrechnungen von Euro-Beträgen in DM war seit dem 1.1.1999 der Ausgangsbetrag mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Voraussetzungen der Beförderungseinzelbesteuerung

Rz. 41 Bei der Beförderungseinzelbesteuerung ist nicht darauf abzustellen, ob der Unternehmer ein ausländischer Beförderer ist. Vielmehr ist maßgebend, dass der Kraftomnibus, mit dem die Personenbeförderungen im Gelegenheitsverkehr durchgeführt werden, nicht im Inland zugelassen ist. Ohne Bedeutung ist, ob der Unternehmer Eigentümer des Kraftomnibusses ist oder ob er ihn ang...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Allgemeines

Rz. 58 Ebenso wie der Unternehmer seine im Inland steuerbaren Leistungen in fremder Währung abrechnen kann, kann er eine Leistung beziehen, für die ihm in der Rechnung sowohl das Entgelt wie auch der Steuerbetrag in fremder Währung berechnet werden. Steuer und Vorsteuer sind in diesen Fällen gem. § 16 Abs. 6 in Euro umzurechnen. Auch aus einer in ausländischer Sprache und mi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Ort der Leistung

Rz. 28 Der Ort der (einheitlichen) sonstigen Leistung des Reiseunternehmers richtet sich gem. § 25 Abs. 1 S. 4 UStG nach § 3a Abs. 1 UStG. Das gilt auch dann, wenn die Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht wird. Reiseleistungen i. S. v. § 25 UStG werden demnach grundsätzlich an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Reiseunternehmer sein Unterneh...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Art der Leistung

Rz. 27 Im Gegensatz zum früheren Recht[1] gelten alle bei der Durchführung einer Reise an einen Leistungsempfänger erbrachten Leistungen (wie Beförderung, Hotelunterbringung, Verpflegung) als einheitliche sonstige Leistung des Reiseveranstalters an den Reisenden[2], soweit der Reiseveranstalter gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftritt, für die Durchführung ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Leistungen für das Unternehmen des Leistungsempfängers

Rz. 33 Bis 17.12.2019 findet § 25 UStG keine Anwendung, wenn die Reiseleistungen für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind. In diesen Fällen erfolgt die Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG. Die Beurteilung der Steuerbarkeit, Nichtsteuerbarkeit und der Steuerfreiheit richtet sich für die erbrachten Leistungen insbesondere nach folgenden Vors...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Ausschluss des Vorsteuerabzugs für Reisevorleistungen

Rz. 85 Vom VStAbzug sind gem. § 25 Abs. 4 S. 1 UStG die Steuerbeträge ausgeschlossen, die auf Reisevorleistungen entfallen. Reisevorleistungen sind nach § 25 Abs. 1 S. 5 UStG Lieferungen und sonstige Leistungen Dritter, die dem Reisenden unmittelbar zugutekommen . Die Berechtigung zum VStAbzug entfällt jedoch nur insoweit, als der Unternehmer Reiseleistungen bewirkt, die unt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer erbringt auf elektronischem Weg sonstige Leistungen an Nichtunternehmer (§ 18 Abs. 4e UStG)

Rz. 15 Erbringt ein im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer sonstige Leistungen auf elektronischem Weg[1] an Nichtunternehmer im Inland und schuldet er dafür die Steuer, so hat er die Möglichkeit, lediglich diese im Inland steuerpflichtigen Umsätze im Rahmen des Besteuerungsverfahrens nach § 18 Abs. 1-4 UStG in Voranmeldungen und einer Jahreserklärung zu übermi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 8.6 Orte der sonstigen Leistung bei B2C-Geschäften

Auch bei der umsatzsteuerlichen Ortsermittlung von Dienstleistungen an Nichtunternehmer ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob eine besondere Ortsbestimmungsregel vorliegt. Folgende wichtige Ausnahmeregelungen sind im Umsatzsteuergesetz verankert: bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der Ort der sog. Belegenheitsort, also der Ort des Grundstücks[1]; bei...mehr