Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

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Transportbehältnisse, Pfand... / 2.5 BFH-Rechtsprechung

Die Ausführungen des Anwendungserlasses berücksichtigen nicht die seinerzeit durch den BFH ergangene Rechtsprechung hinsichtlich der Pfandzahlungen für das Leergut bei Getränkelieferungen.[1] Nach Auffassung des Gerichts sollen abhängig von der Höhe des Pfandgeldes gesonderte entgeltliche Lieferungen vorliegen, soweit diese sich als "Sicherheitsleistungen" darstellen, die an...mehr

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Transportbehältnisse, Pfand... / 2.2 Rücknahme von Transportbehältnissen

Bei der Rücknahme von Transportbehältnissen, für die bei Ausgabe ein gesondertes Pfandgeld erhoben worden ist, liegt nach Auffassung der Verwaltung – unabhängig davon, ob es sich um ein Transportbehältnis oder eine Warenumschließung handelt – eine Rückgängigmachung der ursprünglichen Lieferung vor. Der Unternehmer, welcher die Transportbehältnisse zurücknimmt und dem Vertrag...mehr

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Transportbehältnisse, Pfand... / 2.1.1 Abgrenzung von Transporthilfsmitteln und Warenumschließungen

Der Primärzweck von Transporthilfsmitteln liegt dem Wortlaut entsprechend in der Vereinfachung des Warentransports und der Lagerung. Diese Nutzung ist nicht ausschließlich, sodass eine etwaige Zweckentfremdung, um Waren im Einzelhandel zu präsentieren, keine abweichende Qualifizierung nach sich zieht. Transporthilfsmittel können im Bereich der Logistik innerhalb aller Handel...mehr

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Transportbehältnisse, Pfand... / 2.1 Hingabe von Transporthilfsmitteln

Zurückgehend auf die BFH-Rechtsprechung[1] aus dem Jahr 1987 ist die Hingabe von Transportbehältnissen gegen ein gesondert vereinbartes Pfandgeld in Deutschland umsatzsteuerrechtlich als Lieferung i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG zu behandeln. Das gilt unabhängig von der Handelsstufe, auf welcher sie erfolgt. Wie eingangs bereits erläutert, ist dabei hinsichtlich der weiteren umsatz...mehr

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Transportbehältnisse, Pfand... / 2.1.2 Besonderheit: Hingabe von Transporthilfsmitteln im Tauschsystem

Besondere Erwähnung findet im Rahmen der Verwaltungsanweisung die Behandlung von Transporthilfsmitteln im Rahmen von Tauschsystemen, bei denen i. d. R. kein gesondertes Pfandgeld berechnet wird, sondern ein reiner Austausch der Gegenstände stattfindet. Praxis-Beispiel Tauschsysteme Ein Großhändler überlässt die von ihm beladenen Paletten dem belieferten Unternehmer und erhält ...mehr

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Transportbehältnisse, Pfand... / 2.3.2 Vereinfachtes Verfahren auf Antrag

Der Anwendungserlass sieht vor, dass auf Antrag vom zuständigen Finanzamt ein vereinfachtes Verfahren für die Abrechnung und Versteuerung von Pfandgeldern bei Hin- und Rückgabe der Warenumschließungen genehmigt werden kann.[1] Danach bleiben bei der laufenden Umsatzbesteuerung sowohl vereinnahmte als auch verausgabte Pfandbeträge zunächst unberücksichtigt. Die Pfandbeträge w...mehr

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Transportbehältnisse, Pfand... / 2.3.1 Vereinfachte Steuersatzermittlung/-zuordnung

Probleme ergeben sich, wenn Warenumschließungen äußerlich gleich aussehen, aber zeitlich wechselnd Waren beinhalten, deren Lieferungen sowohl dem Regelsteuersatz als auch dem ermäßigten Steuersatz unterworfen werden können. Auf den ersten Blick scheint dieses sachliche Steuersatzproblem in der praktischen Umsetzung für den rücknehmenden Unternehmer nicht zu lösen, da er bei ...mehr

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Steuersatz / 21.1 Lieferung einer Photovoltaikanlage/Einheitlichkeit der Leistung

Die Verschaffung der Verfügungsmacht an einer Photovoltaikanlage begründet eine Lieferung i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG und unterliegt dem Nullsteuersatz. Lieferungen und sonstige Leistungen, die für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellen, um die Lieferung der Photovoltaikanlage unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen, teilen das Schi...mehr

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Steuersatz / 20 Befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Lieferungen von Erdgas und Wärme

Nach dem durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022[1] in das UStG eingefügten § 28 Abs. 5 UStG ist § 12 Abs. 2 UStG (rückwirkend) vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der dort genannte Steuersatz auch für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz gilt. D.h. in der Zeit vom 1.10...mehr

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Steuersatz / 21 Ermäßigter Steuersatz von 0 % für Lieferungen von Bestandteilen einer Photovoltaikanlage ab 1.1.2023

Für folgende Umsätze ermäßigt sich der Steuersatz ab dem 1.1.2023 auf 0 %: für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von P...mehr

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Steuersatz / 3.3 Abgrenzung von steuerermäßigten Lieferungen und regelbesteuerten sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken

Die Abgabe von Speisen unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, wenn es sich um eine Lieferung i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG handelt.[1] Werden Speisen und Getränke im Rahmen einer sonstigen Leistung i. S. d. § 3 Abs. 9 UStG abgegeben, findet der Normalsteuersatz von 19 % Anwendung. Verzehrfertig zubereitete Speisen können somit sowohl im Rahmen einer ggf. ermäßigt besteuert...mehr

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Steuersatz / 17 Lieferungen von Kunstgegenständen

Ab 1.1.2014 sind nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG nur noch bestimmte Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nr. 53 der Anlage 2 bezeichneten Kunstgegenstände begünstigt. Es muss sich um Lieferungen handeln, die vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden. Begünstigt sind aber auch Lieferungen, die von einem Unternehmer bewirkt werden...mehr

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Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

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Steuersatz / 3.4 Umfang der Steuervergünstigung

Da die Steuervergünstigung auf die Lieferung eines in der Anlage 2 bezeichneten Gegenstands abhebt, ist bei Lieferungen zunächst der Umfang der Leistung zu prüfen. Werden mehrere Gegenstände geliefert oder gehört zum Leistungsumfang auch eine sonstige Leistung, ist zunächst zu untersuchen, ob eine einheitliche Leistung (z. B. eine Hauptleistung und unselbstständige Nebenleis...mehr

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Steuersatz / 10 Einräumung von Rechten aus dem Urheberrechtsgesetz – § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG

Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen auch die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ergeben. Es sind nur Leistungen begünstigt, welche die nach den UrhG vorgesehenen Rechtseinräumungen usw. zum Inhalt haben. Es genügt deshalb z. B. nicht, wenn der Urheber das ihm nach dem UrhG zustehende Recht wahrnimmt, das Werk- od...mehr

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Steuersatz / 3.4.4 Warenzusammenstellungen

Zolltarifrechtlich ist zwischen Waren, die aus verschiedenen Stoffen oder Bestandteilen bestehen (Mischungen) i. S. d. Allgemeinen Vorschrift für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) 3b 1. Alternative und "Warenzusammenstellungen in Aufmachungen für den Einzelverkauf" i. S. d. AV 3b 2. Alternative zu unterscheiden. Von Waren, die aus verschiedenen Stoffen oder Best...mehr

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Steuersatz / 3.4.3 Mit Grund und Boden fest verbundener Gegenstand

Unerheblich für die Anwendung der Steuerermäßigung ist, ob der gelieferte Gegenstand mit dem Grund und Boden fest verbunden ist. Auch im Rahmen einer Werklieferung kann der gelieferte Gegenstand mit dem Grund und Boden fest verbunden sein. Dementsprechend erstreckt sich die Steuerermäßigung auch auf die Lieferung eines Gegenstands, der zwar als solcher nicht nach der Anlage ...mehr

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Steuersatz / 3.4.2 Gehaltslieferungen

Zu den begünstigten Lieferungen gehören auch sog. Gehaltslieferungen i. S. v. § 3 Abs. 5 UStG. Diese liegen vor, wenn der Abnehmer dem Lieferer Nebenerzeugnisse oder Abfälle, die bei der Bearbeitung oder Verarbeitung des gelieferten Gegenstands entstehen, zurückgibt. In diesem Fall beschränkt sich die Lieferung auf den Gehalt des Gegenstands an den Bestandteilen, die dem Abn...mehr

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Steuersatz / 7 Zahntechnische Leistungen – § 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG

Die Steuerermäßigung gilt uneingeschränkt für alle sonstigen Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker und auf die Lieferungen von Zahnersatz (einschließlich der unentgeltlichen Wertabgaben aus dem Unternehmen). Sie gilt nicht für die Lieferung anderer Gegenstände (z. B. Beatmungsmasken).[1] Begünstigt sind auch Lieferungen von halbfertigen Teilen von Zahnprothesen. Die ...mehr

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Steuersatz / 3.1 Begünstigte Warengruppen

Für welche Gegenstände im Einzelnen die Steuerermäßigung in Betracht kommt und für welche nicht, ergibt sich über die Angaben in der Anlage 2 hinaus aus dem BMF-Schreiben vom 5.8.2004 [1] bzw. den dazu ergangenen Änderungsschreiben. Die Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände in der Anlage 2 kann in folgende Warengruppen unterteilt werden: land- und fors...mehr

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Steuerbefreiungen / 2 Vorbemerkung

Steuerbefreiungen sind möglich bei Lieferungen und sonstigen Leistungen bzw. diesen gleichgestellten unentgeltlichen Wertabgaben, dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen und der Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet in das Gemeinschaftsgebiet. § 4 UStG regelt abschließend Steuerbefreiungen für bestimmte Umsätze. Die Befreiungen werden im Wesentlichen ...mehr

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Steuersatz / 18 E-Books und andere Printerzeugnise in elektronischer Form

Mit Wirkung vom 18.12.2019 (= Tag nach Verkündung des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität) gilt nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG auch für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form der ermäßigte Steuersatz.[1] Im Einzelnen ermäßigt ist die Überlassung der in Nr. 49 Buchst. a - e und Nr. 50 der Anlage 2 des UStG bezeichneten Erzeugniss...mehr

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Steuerbefreiungen / 9 Umsätze mit Anlagegold

Steuerfrei sind die Lieferungen, die Einfuhr sowie der innergemeinschaftliche Erwerb von Anlagegold.[1] Als Lieferungen von Anlagegold gelten insbesondere auch die Veräußerung von Miteigentumsanteilen an einem Goldbarren- oder Goldmünzenbestand, die Veräußerung von Goldbarren- oder Goldmünzenzertifikaten, die Abtretung von Ansprüchen auf Lieferung von Goldbarren oder Goldmün...mehr

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Steuersatz / 3.4.1 Werklieferungen

Zu den Lieferungen zählen auch die Werklieferungen.[1] Diese fallen dann unter die Steuerermäßigung, wenn das fertige Werk einer in der Anlage 2 genannten Ware zuzuordnen ist. Das fertige Werk muss also in seiner Gesamtheit (bestehend aus gelieferten Hauptstoffen, Nebensachen und Zutaten und der Arbeitsleistung des Unternehmers) unter die Anlage 2 fallen. Praxis-Beispiel Anfe...mehr

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Steuersatz / 21.7 Wesentliche Komponenten

Neben den Solarmodulen und dem Batteriespeicher (auch nachträglich eingebaute Speicher) unterliegen "wesentliche Komponenten" dem Nullsteuersatz. Wesentliche Komponenten sind die Gegenstände, deren Verwendungszweck speziell im Betrieb oder der Installation von Photovoltaikanlagen liegt oder die zur Erfüllung technischer Normen notwendig sind. Zu den wesentlichen Komponenten g...mehr

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Steuersatz / 21.2 Betreiber einer Photovoltaikanlage

Der Nullsteuersatz erfasst nur die Lieferung an den Betreiber einer Photovoltaikanlage. Betreiber der Photovoltaikanlage sind die natürlichen Personen, juristischen Personen oder Personenzusammenschlüsse, die dem Grunde nach zum Leistungszeitpunkt als Betreiber im MAStR registrierungspflichtig sind. Die tatsächliche Registrierung im MAStR (z. B. im Falle von Balkonkraftwerke...mehr

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Steuersatz / 21.8 Installation einer Photovoltaikanlage

Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 4 UStG unterliegt auch die Installation von Photovoltaikanlagen der Begünstigung, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt. Zu den begünstigten Leistungen gehören die photovoltaikanlagenspezifischen Arbeiten, die ausschließlich dazu dienen, eine Photovoltaikanlage sicher für das Gebäude und f...mehr

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Steuersatz / 3.5.4 Unverbindliche Zolltarifauskunft

Die Abgrenzung der begünstigten von den nicht begünstigten Gegenständen richtet sich also nach dem Zolltarif in der jeweils aktuellen Fassung. Bestehen Zweifel, ob die Lieferung eines bestimmten Gegenstands unter die Steuerermäßigung fällt, haben die Lieferer (bzw. Einführer und innergemeinschaftlichen Erwerber) die Möglichkeit, bei der zuständigen Dienststelle des Bildungs-...mehr

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Steuersatz / 3 Ermäßigter Steuersatz für Warengruppen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG

Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG nur Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren der in der Anlage 2 des UStG aufgeführten Gegenstände (mit Ausnahme der in Nr. 49 Buchst. f sowie den Nrn. 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände). Steuerbegünstigt sind also nur die Lieferungen bzw. die mit Lieferungen vergleichbaren Umsät...mehr

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Steuerbefreiungen / 7 Einfuhren

Steuerfrei gem. § 5 UStG ist die Einfuhr von Wertpapieren, menschlichen Organen, Blut und Frauenmilch, von Gold durch Zentralbanken, von gesetzlichen Zahlungsmitteln und amtlichen Wertzeichen, von Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt oder die Rettung Schiffbrüchiger, von Luftfahrzeugen für internationale Luftfahrtunternehmen sowie von Gegenständen, die im Anschluss an die...mehr

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Steuersatz / 15 Beherbergungsleistungen – § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG

Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen unterliegen seit dem 1.1.2010 dem ermäßigten Steuersatz. Das gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten ...mehr

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Steuersatz / 3.2 Unentgeltliche Wertabgaben

Nur die einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellten Entnahmen von Gegenständen der Anlage 2 durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, die unentgeltliche Zuwendung eines solchen Gegenstands durch einen Unternehmer an sein Personal für dessen privaten Bedarf und jede andere unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands de...mehr

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Steuerbefreiungen / 4 Steuervergütungen an begünstigte Körperschaften

Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, und juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird unter den Voraussetzungen des § 4 a UStG auf Antrag eine Steuervergütung zum Ausgleich der USt gewährt, die auf der an sie bewirkten Lieferung eines Gegenstands, seiner Einfuhr oder seinem innergemeinschaftliche...mehr

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Steuersatz / 3.5.2 Kombinierte Nomenklatur/Harmonisiertes System

Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23.7.1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif[1] (und ihren späteren Änderungen, vgl. z. B. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 der Kommission v. 20.9.2022 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87[2]) gilt in der EU die sog. Kombinierte Nomenklatur (KN), ...mehr

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Steuersatz / 1 Überblick und zeitliche Anwendung

Wichtig Befristete Senkung der Steuersätze allgemein Im Rahmen des Konjunkturpakets zur Bewältigung der Coronakrise wurde vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der allgemeine Steuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt.[1] Anzuwenden ist jeweils der Steuersatz, der in dem Zeitpunkt gilt, in dem der Umsatz ausge­führt wird. Zu beachten ist der Ze...mehr

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Steuersatz / 4 Steuerermäßigung für die Vermietung – § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG

Dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegt auch die Vermietung von Gegenständen, die in der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG aufgeführt sind und für welche die Steuerermäßigung für Lieferungen (einschließlich der den Lieferungen gleichgestellten unentgeltlichen Wertabgaben), Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe in Betracht kommt. Ausgenommen von der Steuere...mehr

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Steuersatz / 6 Förderung der Tierzucht – § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG

Begünstigt sind Leistungen, die einer für landwirtschaftliche Zwecke geeigneten Tierzucht usw. zu dienen bestimmt sind.[1] Die Leistungen müssen den begünstigten Zwecken unmittelbar dienen. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt bei Lieferungen von Impfstoffen durch die Pharmaindustrie an Tierseuchenkassen, Trächtigkeitsuntersuchungen bei Zuchttieren, Maßnahmen der Unfruchtba...mehr

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Steuersatz / Zusammenfassung

Begriff Der Steuersatz spielt eine zentrale Rolle bei der Ermittlung der Steuerbelastung eines Umsatzes bzw. bei der Erteilung von Rechnungen. Er bringt die auf einer Ware oder Dienstleistung ruhende Umsatzsteuerbelastung zum Ausdruck. Das Gesetz kannte im Grundsatz bis 31.12.2022 nur 2 Steuersätze, den allgemeinen Steuersatz von 19 % (vom 1.7.2020 – 31.12.2020: 16 %) und de...mehr

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Steuersatz / 21.5 Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen

Der leistende Unternehmer hat nachzuweisen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen zur Anwendung des Nullsteuersatzes erfüllt sind. Ausreichend für den Nachweis ist es, wenn der Erwerber erklärt, dass er Betreiber der Photovoltaikanlage ist und es sich um ein begünstigtes Gebäude handelt oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MAStR nicht mehr als 30 kW...mehr

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Steuersatz / 16 Einfuhren von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken

Ab 1.1.2014 sind nach § 12 Abs. 2 Nr. 12 UStG die Einfuhren der in Nr. 49 Buchst. f und der in den Nrn. 53 und 54 der Anlage 2 zum UStG bezeichneten Gegenstände steuerermäßigt. Begünstigt sind somit Einfuhren der dort aufgeführten Kunstgegenstände und Sammlungsstücke. Der gewerbliche Kunsthandel und Handel mit Sammlungsstücken unterliegt damit ab 1.1.2014 der Regelbesteuerun...mehr

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Steuersatz / 21.3 Belegenheitsvoraussetzungen

Die Anwendung des Nullsteuersatzes setzt eine Installation der Solarmodule, Speicher oder wesentlichen Komponenten auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, voraus. Wohnung und Privatwohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als ...mehr

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Steuersatz / 9 Filmvorführungen – § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b UStG

Begünstigt sind alle Zweige der Filmwirtschaft, die Produktion bzw. Überlassung des Rechts zur Auswertung, der Verleih (z. B. an Filmtheater) und die Vorführung der Filme selbst (z. B. durch die Filmtheater). Es handelt sich grundsätzlich um sonstige Leistungen. Lieferungen innerhalb dieser Kette sind i. d. R. nur als (unselbstständige) Nebenleistungen begünstigt. Die Überlas...mehr

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Steuerbefreiungen / Zusammenfassung

Begriff Steuerbare Umsätze sind steuerpflichtig, soweit sie nicht ausdrücklich unter eine Steuerbefreiung fallen. Welche Umsätze steuerfrei sind, regelt das Gesetz abschließend. Man unterscheidet sog. echte Steuerbefreiungen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (Nullsatzumsätze) und sog. unechte Steuerbefreiungen, für die der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. Die vors...mehr

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Steuersatz / 21.4 Vereinfachungsregelung in § 12 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 UStG

Die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 UStG gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage lt. MaStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird. Die Regelung stellt eine Vereinfachung für die Prüfung der Gebäudeart dar, so sind z. B. auch Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 30 kw (peak) erfasst, wenn sie sich auf ...mehr

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Steuersatz / 21.6 Solarmodule und Speicher

Netzgebundene Anlagen und nicht-netzgebundene stationäre Anlagen (sog. Inselanlagen) unterliegen dem Nullsteuersatz. Aus Vereinfachungsgründen ist davon auszugehen, dass Solarmodule mit einer Leistung von 300 Watt und mehr für netzgekoppelte Anlagen oder stationäre Inselanlagen eingesetzt werden. Stationäre Solarmodule, die neben der Stromerzeugung weitere unbedeutende Neben...mehr

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Steuerbefreiungen / 6 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Steuerfrei gem. § 4 b UStG ist der innergemeinschaftliche Erwerb von Wertpapieren, menschlichen Organen, Blut und Frauenmilch, von Gold durch Zentralbanken, von gesetzlichen Zahlungsmitteln und amtlichen Wertzeichen, von Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt oder die Rettung Schiffbrüchiger, von Luftfahrzeugen für internationale Luftfahrtunternehmen, von Gegenständen, dere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuersatz / 12 Gemeinnützige Körperschaften – § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG

Der Steuerermäßigung unterliegen auch die Leistungen der Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Das gilt ebenso für die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt ermäßigt besteuert würden. Nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuersatz / 3.4.5 Warenumschließungen/Nebenleistungen

Ob Verpackungen (innere und äußere Behältnisse, Aufmachungen, Umhüllungen und Unterlagen mit Ausnahme von Beförderungsmitteln, Behältern, Planen, Lademitteln und des bei der Beförderung verwendeten Zubehörs) Gegenstand einer Nebenleistung sind, ist nach den umsatzsteuerlichen Rechtsgrundsätzen zu entscheiden. Diese decken sich so weitgehend mit der zolltarifrechtlichen Behan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuersatz / 3.5.1 Warenbezeichnungen nach Zolltarifpositionen

Die in der Anlage 2 aufgeführten Waren, die unter die Steuerermäßigung fallen, werden nach dem Zolltarif abgegrenzt. Zum einen bedeutet dies, dass die Liste der begünstigten Waren abschließend ist. Waren, die in der Anlage 2 nicht aufgeführt sind bzw. sich in den dort bezeichneten Kapiteln, Positionen und Unterpositionen des Zolltarifs nicht finden, fallen nicht unter die St...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neue Entwicklungen bei Drei... / 4. Deutschland: Dreiecksgeschäfte mit mehr als drei Beteiligten

Laut § 25b Abs. 1 d-UStG liegt ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft nur vor, wenn drei Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und dieser Gegenstand unmittelbar vom ersten Lieferer an den letzten Abnehmer gelangt. Gemäß dieser Bestimmung des deutschen Umsatzsteuergesetzes dürfte die Vereinfachungsregelung des Dreiecksgeschäfts im nachfolgend...mehr