Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 4. Mehrwertsteuerbefreiung unabhängig vom Hauptbestandteil

Umsätze stets mehrwertsteuerfrei: Die Lieferung eines Grundstücks und von VuM als einheitlicher Umsatz ist also, wenn "der Umsatz" der GrESt unterfällt, unabhängig davon steuerfrei, welcher Teil der Lieferung den Hauptbestandteil darstellt.[49] Willkommener Nebeneffekt: Es entfiele im Regelfall, zumindest für die mehrwertsteuerliche Veranlagung, die teilweise recht mühsame B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferung / 1.2.2 Verschaffung

Der liefernde Unternehmer muss den Abnehmer befähigen, dass er über den Liefergegenstand im eigenen Namen verfügen kann.[1] Nur die Erlangung der Verfügungsmacht reicht dazu allerdings nicht aus. Vielmehr muss die wirtschaftliche Stellung auf einer Zuwendung des Leistenden beruhen. Es muss ein Leistungswille vorhanden sein. Die Verfügungsmacht wird dem Abnehmer des Gegenstan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / a) Teils Steuerpflicht nach nationalem Recht

VuM = Hauptbestandteil: Möglich ist aber im Einzelfall auch, dass die Übertragung der VuM als Hauptbestandteil der Transaktion anzusehen ist. Das wäre z.B. der Fall, wenn der Zweck der gesamten Lieferung (also des Grundstücks und der VuM) aus Sicht eines objektiven Dritten darin läge, dem Erwerber die Verfügungsmacht an den VuM zu verschaffen und die Übertragung des (Gebäude...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ort der Lieferung / 2.5.2 Sammelladungen/Beipacksendungen

Von einer Sammelladung bzw. Beipacksendung wird gesprochen, wenn der liefernde Unternehmer die für mehrere Unternehmer bestimmten Teilmengen von vertretbaren Sachen[1] unaufgegliedert transportiert und sich aufgrund einer vorhandenen Lieferaufstellung genau ergibt, welche Waren in welcher Menge für den einzelnen Abnehmer bestimmt sind. Damit sind auch Beförderungs- und Verse...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Berufung auf Unionsrecht

Voraussetzungen: Weicht das nationale Recht, das eine EU-Richtlinie umsetzen soll, von dieser ab (hat also ein Mitgliedstaat eine Richtlinie nicht innerhalb der Umsetzungsfrist ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt), können sich Steuerpflichtige unmittelbar auf das Unionsrecht berufen, wenn dieses günstiger für sie ist.[61] Voraussetzung ist, dass die betreffenden Best...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferung / 2.1 Eigentumsvorbehalt

Der Käufer erlangt die tatsächliche Sachherrschaft und sein Anwartschaftsrecht auf Eigentumserwerb, wenn der Lieferer den Gegenstand der Lieferung unter Eigentumsvorbehalt herausgibt. Der Verkäufer verschafft dem Käufer eine eigentümerähnliche Rechtsposition an der Sache, solange der Käufer seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erfüllt. Praxis-Beispiel Verschaffung der Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ort der Lieferung / 2.1.3 Kurzhinweise zur Versandhandelslieferung (bis 30.6.2021)

Hinweis Gilt nur für Lieferungen bis 30.6.2021 Die bis 30.6.2021 geltende Regelung des § 3c UStG (sog. Versandhandelsregelung) war die Vorgängerregelung zu den innergemeinschaftlichen Fernverkäufen. Auch unter Anwendung dieser Regelung kam es zu einer Verlagerung des Orts der Lieferung an den Ort, an dem sich die Ware am Ende der Beförderung oder Versendung befunden hatte. Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferung / 1.1.1 Körperliche Gegenstände

Zu den in § 3 Abs. 1 UStG genannten Liefergegenständen gehören zunächst die körperlichen Gegenstände, also Sachen und Tiere.[1] Gegenstand einer Lieferung können bewegliche und unbewegliche (z. B. Grundstücke) und flüssige oder gasförmige Gegenstände sein.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferung / 1.1.3 Nichtkörperliche Gegenstände

Zu den Gegenständen i. S. d. Umsatzsteuerrechts gehören auch nichtkörperliche Gegenstände, die im allgemeinen Wirtschaftsverkehr wie Sachen behandelt werden.[1] Dazu zählen insbesondere die verschiedenen Arten von Energie, wie z. B. elektrischer Strom, Gas, Wasserkraft, Wärme. Wichtig Kundenstamm ist kein Gegenstand Die Übertragung eines Geschäfts- oder Praxiswerts oder eines ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / bb) Fest in einem Gebäude installiert

Installation in einem Gebäude: Sind die VuM (unabhängig davon, ob es sich um BV oder Scheinbestandteile handelt oder nicht) fest in einem Gebäude installiert, dürfte die Lieferung der VuM samt (Gebäude-)Grundstück im Regelfall einen einheitlichen Vorgang darstellen. Dann aber wird es dem Erwerber häufig in erster Linie auf den Erwerb des Gebäudes ankommen. BFH-Fall: So war es...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferung / 1.2.3 Fälle der Eigentumsübertragung

Die Eigentumsübertragung bei beweglichen Sachen geschieht meist durch Einigung und Übergabe nach § 929 Satz 1 BGB. Praxis-Beispiel Fahrzeugkauf Das Eigentum an einem bestellten Fahrzeug wird dem Käufer durch die Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel und der Papiere übertragen. Ist dagegen der Erwerber schon im Besitz des Gegenstands, reicht es aus, wenn sich Lieferer und Abnehm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / a) Steuerbefreiung der grunderwerbsteuerbaren Umsätze

Lieferung eines (Gebäude-)Grundstücks grunderwerbsteuerbar/mehrwertsteuerfrei: In Deutschland gilt die Mehrwertsteuerbefreiung für die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG. Ob ein Vorgang der Grunderwerbsteuer unterfällt, richtet sich gem. § 2 Abs. 1 S. 1 GrEStG grundsätzlich danach, ob ein Grundstück im Sinne des bürgerlichen Recht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 2. Steuerfreiheit nach Unionsrecht

a) Gebäudegrundstücke Nach nationalem Recht steuerpflichtig: Als Beispiel soll von der unter V.2.b.bb. dargestellten Fallkonstellation (Übertragung eines Stallgebäudes mit Heizungs-, Lüftungs- und Beleuchtungsanlagen) ausgegangen werden. Wäre diese ausnahmsweise so zu werten, dass die Übertragung der BV den Hauptbestandteil darstellt (z.B. weil die Anschaffungskosten der BV e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / I. Einheitliche Behandlung einheitlicher wirtschaftlicher Vorgänge

1. Urteil vom 4.5.2023 zur Vermietung von Grundstücken und Betriebsvorrichtungen EuGH: Mit Urteil vom 4.5.2023 hat der EuGH bestätigt, dass einheitliche wirtschaftliche Vorgänge mehrwertsteuerlich einheitlich zu beurteilen sind.[1] Ist also eine Leistung als Nebenleistung zu einer anderen Leistung, der Hauptleistung, anzusehen, ist erstere ebenso zu behandeln wie letztere.[2]...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / IV. Steuerfreiheit, weil Umsatz der GrESt unterfällt

1. Einheitlicher Umsatz ist mehrwertsteuerfrei Sonderregelung: Wie bereits gesagt (s. oben II.) hat der deutsche Gesetzgeber nicht explizit – entsprechend den unionsrechtlichen Vorgaben – die Lieferung von Gebäuden oder Gebäudeteilen und dem dazugehörigen GuB (Ausnahme Neubauten[37]) bzw. die Lieferung unbebauter Grundstücke (Ausnahme Baugrundstücke[38]) von der MwSt befreit....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / b) Alt-/Neubauten

Berufung nur auf Steuerbefreiung, nicht auf Ausnahme davon: Diese Steuerbefreiung gilt zwar nur dann, wenn es sich um Altbauten handelt. Im Fall der Übertragung von Neubauten wäre allerdings denkbar, dass der Steuerpflichtige sich zwar auf den Steuerbefreiungstatbestand des Art. 135 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL beruft, gleichzeitig aber geltend macht, dass dessen Einschränkun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / XI. Fazit

Eins ist klar, das "Aufteilungsgebot", das bisher in der deutschen Rechtspraxis auch bei der Lieferung von Grundstücken und BV zur Anwendung gekommen ist, ist endgültig überholt. Der Grundsatz, dass einheitliche wirtschaftliche Vorgänge mehrwertsteuerlich einheitlich zu behandeln sind, ist zukünftig also auch bei diesen Transaktionen anzuwenden.[85] Das dürfte in vielen Fälle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferung / 1.2.1 Verfügungsmacht

Der Empfänger der Lieferung muss die Verfügungsmacht erlangen. Dies geschieht durch die Zuwendung der vollen körperlichen und wirtschaftlichen Sachherrschaft. Er muss wirtschaftlich Wert, Substanz und Ertrag des Gegenstands erhalten.[1] Die Verfügungsmacht hat der Eigentümer, denn er kann mit der Sache nach eigenem Belieben verfahren.[2] Aber auch der wirtschaftliche Eigentüm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / VII. Aufteilung wegen Sonderregelungen außerhalb des harmonisierten Rahmens

EuGH-Urteil Talacre: Zumindest für bestimmte Konstellationen im Zusammenhang mit der Lieferung von Neubauten oder Baugrundstücken wäre zu überlegen, ob nach den Ausführungen des EuGH im Urteil ‚Talacre Beach’ vom 7.6.2006 doch eine Aufteilung des Umsatzes in steuerfreie Bestandteile und steuerpflichtige Bestandteile zu erfolgen hat.[67] In diesem Urteil hatte der EuGH festge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / VIII. Ausschließliche Verwendung für steuerfreie Umsätze

Lieferung aller Bestandteile steuerfrei: Einen Sonderfall stellt die Lieferung von Grundstücken und VuM dar, wenn sie vor der Lieferung ausschließlich für eine nach § 4 Nr. 8 bis 27 und 29 UStG steuerbefreite Tätigkeit verwendet worden sind (das Deutsche Jugendherbergswerk veräußert beispielsweise eine Jugendherberge samt fest installierten VuM). In diesem Fall ist die Übert...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / a) Gebäudegrundstücke

Nach nationalem Recht steuerpflichtig: Als Beispiel soll von der unter V.2.b.bb. dargestellten Fallkonstellation (Übertragung eines Stallgebäudes mit Heizungs-, Lüftungs- und Beleuchtungsanlagen) ausgegangen werden. Wäre diese ausnahmsweise so zu werten, dass die Übertragung der BV den Hauptbestandteil darstellt (z.B. weil die Anschaffungskosten der BV einen Anteil von 80 % ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 2. Auch bisher schon: Gesamter Umsatz mehrwertsteuerfrei, wenn nur teilweise grunderwerbsteuerbar

Sichtweise ist nicht neu: Es ist auch nichts Neues, dass ein Umsatz, der lediglich teilweise der GrESt unterfällt, gleichwohl vollständig mehrwertsteuerfrei ist.[39] So gehören z.B. lt. BFH die Kosten für die Bebauung (oder sonstige körperliche Veränderung des verkauften Grundstücks) nicht zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung (Bemessungsgrundlage), wenn zwar der Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferung / 4 Rückgabe, Rücklieferung, Umtausch, Rücknahme

4.1 Rückgabe Eine Lieferung kann durch Rückgabe des Liefergegenstands rückgängig gemacht werden. Die Rückgabe liegt vor, wenn eine Lieferung unter Rückabwicklung des zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäfts rückgängig gemacht wird. Die Initiative geht dabei vom Abnehmer aus. Praxis-Tipp Rückgängig gemachte Lieferung Umsatzsteuerlich ist im Rahmen einer Voranmeldung nichts zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / IX. Option und Steuerschuldnerschaft

1. Steuerpflicht bei Option § 9 UStG anwendbar: Der Lieferant könnte bei einem Umsatz, der nach dem oben Gesagten (insbesondere IV. und V.1.) vollständig gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG mehrwertsteuerbefreit wäre, gem. § 9 UStG zur Steuerpflicht optieren. Die Option würde grundsätzlich für den gesamten einheitlichen Vorgang gelten, d.h. für die Übertragung des (Gebäude-)Grundst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 2. Steuerschuldner

a) Grundsatz: Steuerschuldner = Lieferant Steuerschuld des Lieferanten: Wenn der Steuerpflichtige zur Steuerpflicht optiert, stellt sich auch die Frage, wer Steuerschuldner für die Lieferung des (Gebäude-)Grundstücks und der VuM ist. Grundsätzlich ist das gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG der Lieferant. b) Sonderregelungen für "B2B-Umsätze" Lieferung an Unternehmer oder jur. Person:...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 2. Nationales Recht

a) Steuerbefreiung der grunderwerbsteuerbaren Umsätze Lieferung eines (Gebäude-)Grundstücks grunderwerbsteuerbar/mehrwertsteuerfrei: In Deutschland gilt die Mehrwertsteuerbefreiung für die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG. Ob ein Vorgang der Grunderwerbsteuer unterfällt, richtet sich gem. § 2 Abs. 1 S. 1 GrEStG grundsätzlich dana...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / V. Beurteilung der Steuerpflicht bzw. -freiheit nach dem Hauptbestandteil

Abstellen auf "Hauptleistung": Alternativ zu den Ausführungen unter IV. kommt auch in Betracht, die Steuerbefreiung – ebenso wie bei den Vermietungsvorgängen (s. oben I.1.) – danach zu beurteilen, welcher Lieferungsbestandteil den Hauptbestandteil des jeweiligen Vorgangs darstellt, um dann den gesamten Vorgang nach den für den Hauptbestandteil geltenden Regelungen zu beurtei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / X. Notwendige Gesetzesänderungen?

1. Änderungen unter Berücksichtigung der "neuen" Rechtsprechung erforderlich? Unklar, ob Änderung erforderlich: Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen stellt sich die Frage, ob eine Änderung des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG erforderlich ist. Klare Antwort: Es kommt darauf an. Insbesondere hängt das davon ab, was das gesetzgeberische Ziel ist, d.h. ob der Gesetzgeber mi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / [Ohne Titel]

RA StB Georg von Streit / RA FAStR Dr. Thomas Streit, LL.M. Eur. / RA FAStR StB Dr. Stefan Behrens[*] Überlegungen zu den Auswirkungen und etwaigem Handlungsbedarf im deutschen Mehrwertsteuer- und/oder Grunderwerbsteuerrecht nach dem EuGH-Urt. v. 4.5.2023 – C-516/21 – Finanzamt Xmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Steuerpflicht bei Option

§ 9 UStG anwendbar: Der Lieferant könnte bei einem Umsatz, der nach dem oben Gesagten (insbesondere IV. und V.1.) vollständig gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG mehrwertsteuerbefreit wäre, gem. § 9 UStG zur Steuerpflicht optieren. Die Option würde grundsätzlich für den gesamten einheitlichen Vorgang gelten, d.h. für die Übertragung des (Gebäude-)Grundstücks samt VuM, Zubehör etc....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / II. Grundstückslieferungen: Systematik der Besteuerung

Andere Systematik: Die vorgenannte "Änderung" der Rechtsprechung zur Mehrwertsteuerbefreiung der Vermietung von Grundstücken mit VuM hat auch Auswirkungen auf die Mehrwertsteuerbefreiung der Lieferungen von Grundstücken mit VuM. Bevor auf diese Auswirkungen eingegangen wird, soll kurz in Grundzügen aufgezeigt werden, wie die Besteuerung solcher Grundstückslieferungen in Deut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lieferung / 2.3 Bauten auf fremdem Grund und Boden

Errichtet der Besteller/Auftraggeber auf einem nicht in seinem Eigentum bzw. nicht in seinem Alleineigentum stehenden Grundstück ein Gebäude, liegen Bauten auf fremdem Grund und Boden vor. Der als zivilrechtlicher Vertragspartner anzusehende Besteller/Auftraggeber gilt auch als Leistungsempfänger nach § 3 Abs. 1 UStG.[1] Mit der Übergabe des fertig gestellten Bauwerks erlang...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Änderungen unter Berücksichtigung der "neuen" Rechtsprechung erforderlich?

Unklar, ob Änderung erforderlich: Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen stellt sich die Frage, ob eine Änderung des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG erforderlich ist. Klare Antwort: Es kommt darauf an. Insbesondere hängt das davon ab, was das gesetzgeberische Ziel ist, d.h. ob der Gesetzgeber mit den Ergebnissen, die sich aus der Anwendung der "neuen" Rechtsprechung auf ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 2. Problem: Beendigung der Ausnahmeregelung

Ohne Handeln längerer Zustand der Rechtsunsicherheit: Würde der Gesetzgeber nichts tun, würde er u.E. das Heft des Handelns aus der Hand geben. Die Steuerpflichtigen wären in verschiedenerlei Hinsicht für einen längeren Zeitraum mit einem Zustand der Rechtsunsicherheit konfrontiert. Es könnte zu finanzgerichtlichen Verfahren kommen, aus denen sich erhebliche Steuerausfälle e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 2. Weitere Fälle

Hotel- und Restaurantleistungen: Ein "Aufteilungsgebot" soll – zumindest nach bisheriger Rechtsprechung – u.a. auch in den Fällen der Hotelleistungen und der Restaurantleistungen zur Anwendung kommen. In diesen Fällen soll die Aufteilung den anwendbaren Steuersatz betreffen, d.h. die Vermietung der Hotelzimmer (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 S. 1 UStG) bzw. das Servieren der Speisen (§ ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 3. Keine Änderung durch Vorlagebeschluss

Sichtweise gilt weiterhin: Diese Grundsätze der einheitlichen Behandlung gelten u.E. (hoffentlich) auch weiterhin, obwohl der BFH in seinem Vorlagebeschluss vom 10.1.2024 zu den Hotelumsätzen davon ausgeht, dass eine Leistung nicht als Nebenleistung zu einer anderen (Haupt-)Leistung anzusehen ist, wenn der Leistungsempfänger sie in Anspruch nehmen kann oder nicht, wenn er al...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Urteil vom 4.5.2023 zur Vermietung von Grundstücken und Betriebsvorrichtungen

EuGH: Mit Urteil vom 4.5.2023 hat der EuGH bestätigt, dass einheitliche wirtschaftliche Vorgänge mehrwertsteuerlich einheitlich zu beurteilen sind.[1] Ist also eine Leistung als Nebenleistung zu einer anderen Leistung, der Hauptleistung, anzusehen, ist erstere ebenso zu behandeln wie letztere.[2] BFH: Der BFH hat die Feststellungen des EuGH in der Nachfolgeentscheidung vom 17...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / b) Besonderheiten bei VuM

Fest installierte VuM (Grundsatz): Bei den VuM sind einige Besonderheiten zu beachten.[25] Wie gesagt unterfällt ein Vorgang der Grunderwerbsteuer, wenn ein Grundstück im Sinne des bürgerlichen Rechts (§§ 94 ff. BGB) übertragen wird (s. oben II.2.a.). Zu den Grundstücken in diesem Sinn gehören daher auch VuM, wenn sie fest installiert sind (also fest mit dem GuB oder einem G...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schmiergelder und Bestechun... / 3.4.2 Ausdehnung der Angestelltenbestechung auf den Weltmarkt

Rz. 19 Der Tatbestand der Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB, setzt voraus, dass der Steuerpflichtige (Vorteilsgeber) einem Dritten (Vorteilsempfänger), z. B. einem Angestellten eines Unternehmens, der aufgrund seiner gegenwärtigen Stellung im Unternehmen berechtigt ist, für den Betrieb zu handeln, einen Einfluss auf die im Unternehmen zu treffenden Entscheidun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schmiergelder und Bestechun... / 5.2.3 Versagung des Betriebsausgabenabzugs der Höhe nach

Rz. 51 Bei Zahlungen an inländische Empfänger ist zu berücksichtigen, dass nach Sinn und Zweck des § 160 AO nur der mögliche Steuerausfall beim Empfänger ausgeglichen werden soll. Ist der Kreis der im Einzelnen nicht benannten Zahlungsempfänger bekannt, sind deshalb deren Einkommensverhältnisse (Grenzsteuersatz) bei der Höhe des nach § 160 AO nicht abziehbaren Betrags zu ber...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.3.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Abs. 2 B. II. 1.)

Rz. 78 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entstehen aus Geschäften, die in der GuV als Umsatzerlöse i. S. d. § 277 Abs. 1 HGB erfasst werden. Den Lieferungen und Leistungen liegen gegenseitige Verträge zugrunde (z. B. Lieferungs-, Werks- oder Dienstverträge), die seitens des bilanzierenden Unt bereits durch Lieferung oder Leistung erfüllt wurden, deren Erfüllung durc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Abs. 3 C. 4.)

Rz. 154 In den Posten "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" werden Verpflichtungen aus von Dritten erfüllten Umsatzgeschäften, deren eigene Gegenleistung noch offensteht, ausgewiesen. Die Verpflichtung kann aus erfüllten Kauf-, Werk-, Dienstleistungs-, Miet-, Pacht-, Leasing- und ähnlichen Verträgen entstehen; dazu zählen auch Provisionsverbindlichkeiten. Etwaig...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Rz. 59 Unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Forderungen aus den Vertriebsaktivitäten des Bilanzierenden gezeigt; der Gegenposten in der GuV stellt regelmäßig Umsatzerlöse dar (§ 266 Rz 78). Rz. 60 Bei Lieferungen mit Rückgaberecht ist zwar eine Forderung auszuweisen, allerdings darf noch keine Gewinnrealisation erfolgen. Die Forderung ist somit zu den AHK d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.5.3 Absatzgeschäfte

Rz. 155 Bei der Beurteilung, ob ein Verlust aus einem schwebenden Absatzgeschäft droht, ist auf Basis der am Abschlussstichtag aktivierten AHK zzgl. der nach dem Abschlussstichtag noch anfallenden Aufwendungen zu ermitteln, ob diese den Wert der Gegenleistung (i. d. R. der Kaufpreis) übersteigen. Rz. 156 Bei der Bemessung der nach dem Abschlussstichtag anfallenden Aufwendunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten / 2 Anschaffungszeitpunkt

Das Einkommensteuerrecht bestimmt als Jahr der Anschaffung das Jahr der Lieferung. Für die Gewinnermittlung und insbesondere für die Berechnung der Abschreibungen ist diese Vorschrift zu ungenau und muss dahingehend ausgelegt werden, dass als Zeitpunkt der Anschaffung der Zeitpunkt der Lieferung anzusehen ist.[1] Mit Lieferung ist der Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3.4 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (Abs. 2 A. II. 4.)

Rz. 48 Geleistete Anzahlungen sind als Vorleistungen auf eine noch zu erbringende Lieferung von VG durch einen anderen Vertragspartner zu interpretieren. Durch diese Aktivierung wird der Zahlungsmittelabgang für das schwebende Geschäft erfolgsneutral berücksichtigt. Dieser Posten mindert gleichzeitig die zukünftige Zahlungsverpflichtung bei Lieferung des VG oder begründet gg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.5.1 Beschaffungsgeschäfte über aktivierungsfähige Vermögensgegenstände oder Leistungen

Rz. 148 Bei derartigen Beschaffungsgeschäften ist der Vorrang etwaig vorzunehmender Abschreibungen zu beachten (Rz 137). Hierzu ist zwischen VG des AV (außerplanmäßige Abschreibung bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung) und VG des UV (strenges Niederstwertprinzip) zu differenzieren. Praxis-Beispiel Ein Unt hat im November 01 einen Kaufvertrag für einen Pkw abgeschloss...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.4 Kompensationsbereich

Rz. 140 Eine Drohverlustrückstellung ist zu bilden, wenn ein Verlust droht. Rückstellungspflichtig ist nur der sog. Verpflichtungsüberschuss, der eine Saldogröße darstellt (Rz 131). Da das Gesetz die Ermittlung einer Saldogröße erfordert, liegt bei deren Bilanzierung auch kein Verstoß gegen das Saldierungsverbot (§ 246 Abs. 2 Satz 1 HGB) vor. Die Abgrenzung der Ansprüche und...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Rückstellungen für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 191 Unter die Vorschrift fallen nur Rückstellungen für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden.[1] Die Regelung von § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB ist eigentlich überflüssig, da faktische Verpflichtungen ohnehin als Verbindlichkeitsrückstellung nach Abs. 1 Satz 1 in der Handelsbilanz ausgewiesen werden. Die in der Praxis oftmals zu beobachtende...mehr