Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

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Vorsteuerabzug / 10 Nachweis der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug hat der Unternehmer aufzuzeichnen (zu buchen) und durch Belege nachzuweisen. Als ausreichender Beleg ist anzusehen bei Inlandsfällen für die von einem anderen Unternehmer gesondert in Rechnung gestellten Steuern eine ordnungsgemäße Rechnung i. S. v. §§ 14 UStG und 14 a UStG i. V. m. §§ 31–34 UStDV; für die Einfuhrumsatzsteuer ein zoll...mehr

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Vorsteuerabzug / 16 Aufzeichnungspflichten für den Vorsteuerabzug

Der Unternehmer ist allgemein zur Führung von Aufzeichnungen[1] verpflichtet.[2] Dies gilt auch für die Vorsteuern. Um hier die notwendige Nachprüfbarkeit zu gewährleisten, sind die Entgelte für steuerpflichtige Lieferungen und sonstige Leistungen, die an den Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, und die darauf entfallende Steuer aufzuzeichnen. Ferner sind...mehr

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Vorsteuerabzug / 18 Auswirkungen der befristeten Steuersatzsenkung vom 1.7.2020 bis 31.12.2020

Hinsichtlich der befristeten Steuersatzsenkung vom 1.7. – 31.12.2020[1] sind folgende wichtige Grundsätze zu beachten Grundsätzlich gelten für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe die Steuersätze, die zu dem Zeitpunkt gültig sind, zu dem der Umsatz ausgeführt wird. D.h. bis 30.6.2020 gilt der Steuersatz 19 % oder 7 %, vom 1.7 - 31.12.2020 der St...mehr

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Belege / 3 Belege: Diese Arten sind zu unterscheiden

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Belege / 2 Bestandteile eines Belegs

Aus den Belegen müssen die erbrachten Lieferungen oder Leistungen eindeutig erkennbar und unmissverständlich sein. Weitere inhaltliche Anforderungen kommen aus dem Umsatzsteuergesetz.[1] Die Belege müssen rechnerisch richtig sein. In der Buchhaltung sind die Belege zu archivieren. Bei Bedarf müssen sie auffindbar sein und bei einer Außenprüfung vorgelegt werden können. Hilfreic...mehr

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E-Rechnung: Ein Überblick u... / 2.3 Wann besteht eine Pflicht zur Erteilung einer E-Rechnung?

Dazu müssen alle nachfolgenden Voraussetzungen (1 – 4) kumulativ erfüllt sein: Die Lieferung oder sonstige Leistung ist in Deutschland steuerbar (nicht erfasst sind demnach Rechnungen z. B. innerhalb der umsatzsteuerlichen Organschaft, Rechnung über nicht-steuerbare Vorgänge (z. B. Schadenersatz) oder nicht im Inland steuerbare Leistungen). Die Lieferung oder Leistung wird von...mehr

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E-Rechnung: Ein Überblick u... / 2.5 Weitere Ausnahmen

Auch wenn die o. g. Kriterien aus Kapitel 2.3[1] erfüllt sind, ist nicht in allen Fällen eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) verpflichtend zu erteilen. So sind von der Pflicht zur Erteilung von E-Rechnungen sog. Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV) bis zu einem Gesamtbetrag von 250 EUR und auch Fahrausweise (§ 34 UStDV) von der Pflicht zur Erteilung von E-Rechnungen ausge...mehr

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E-Rechnung: Ein Überblick u... / 2.4 Wann besteht keine Pflicht zur Erteilung einer E-Rechnung ?

Im Umkehrschluss der im Kapitel 2.3 dargestellten Kriterien bedeutet dies, dass eine E-Rechnung in folgenden Fällen nicht verpflichtend ist: Rechnungen über sonstige Leistungen und Lieferungen an Nichtunternehmer (B2C). Rechnungen über sonstige Leistungen und Lieferungen, die im Ausland steuerbar sind (z. B. durch die Verlagerung des Ortes an den Sitz des Leistungsempfängers n...mehr

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E-Rechnung: Ein Überblick u... / 3 Welche Übergangsfristen gibt es?

Da die Änderungen bereits zum 1.1.2025 wirksam werden sollen, haben sich die Wirtschaftsverbände schon sehr früh für umfangreiche Übergangsregelungen eingesetzt. Das Gesetz sieht daher verschiedene Übergangsregelungen vor, die nachfolgend dargestellt werden sollen. Bis zum 31.12.2026 dürfen für in 2025 und 2026 ausgeführte sonstige Leistungen/Lieferungen (bei denen die Kriteri...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.3 Nahestehende Person

Rz. 183 Die Regelung des Abs. 2 für nicht konzernangehörige Körperschaften gilt nicht nur bei schädlichen Zinszahlungen an den (unmittelbar oder mittelbar beteiligten) Anteilseigner, sondern auch bei Zinszahlungen an Personen, die dem wesentlich beteiligten Anteilseigner nahestehen. In diesem Fall muss nicht der Empfänger der Zinszahlungen, sondern der Anteilseigner, dem der...mehr

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E-Rechnung: Ein Überblick u... / 5 Ausführliches BMF-Schreiben gibt hilfreiche Informationen

Mit dem lang ersehnten Schreiben vom 15.10.2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025 Stellung genommen. Die Aussagen dieses Schreibens sind für die rechtssicherere Anwendung der E-Rechnung von wichtiger Bedeutung. Nachfolgend die wichtigsten Aussa...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.2 Wesentlich beteiligter Anteilseigner

Rz. 164 Eine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung liegt vor, wenn mehr als 10 % des Zinssaldos an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zu mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder Stammkapital der Körperschaft beteiligt ist (wesentliche Beteiligung). Rz. 165 An die Rechtsform des Anteilseigners werden keine Anforderungen gestellt. Es kann sich um natür...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 3 Abs. 5a [Ort der Lieferung]

1 Entstehung der Vorschrift und Verhältnis zum EU-Recht Rz. 1 Die Vorschrift des § 3 Abs. 5a UStG ist am 1.1.1993 durch Art. 1 Nr. 4 b, Art. 12 Abs. 1 des Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes[1] in § 3 UStG eingefügt und erstmals zum 1.1.1994 durch das Missbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz[2] geändert worden.[3] Sie weist auf den Vorrang der Ortsbestimmungen der §§...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Rechtsfolgen für den Lieferer

Rz. 34 Gem. § 3 Abs. 1a UStG gilt das Befördern bzw. Versenden des Gegenstands beim Lieferer im Abgangsmitgliedstaat nicht als steuerbare und steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung durch Verbringen. Gem. § 1a Abs. 2a UStG gilt das Befördern bzw. Versenden des Gegenstands beim Lieferer im Bestimmungsmitgliedstaat folglich auch nicht als steuerbarer innergemeinschaftlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Reihenfolge für die Prüfung der maßgeblichen Vorschriften

Rz. 10 Nach § 3 Abs. 5a UStG ist für die Bestimmung des Orts einer Lieferung zu prüfen, welcher Fall der Lieferung vorliegt. Das Gesetz teilt die umsatzsteuerlichen Lieferungen in folgende Fallgruppen ein: Grundnorm (ruhende bzw. unbewegte Lieferungen): § 3 Abs. 7 S. 1 UStG: Fälle ohne Beförderung oder Versendung Sonderfälle für die Bestimmung des Orts der Lieferung:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Systematische Funktion

Rz. 3 Die Vorschrift erfüllt eine systematische Funktion, indem sie die für den Ort der Lieferung anwendbaren Vorschriften des UStG normenhierarchisch sortiert. Danach haben die speziellen Regelungen der §§ 3c, 3e und 3g UStG Vorrang vor den in § 3 Abs. 6 bis 8 UStG enthaltenen allgemeinen Regelungen zum Ort der Lieferung. Sofern eine der genannten speziellen Regelungen eing...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.4 Wegfall einer Tatbestandsvoraussetzung nach § 6b Abs. 1 und 5 UStG

Rz. 45 Fällt eine der Voraussetzungen nach § 6b Abs. 1 und 5 UStG binnen 12 Monaten nach dem Ende der Beförderung oder Versendung des Gegenstands und vor dem Zeitpunkt der Lieferung weg, gilt gem. § 6b Abs. 6 S. 1 UStG am Tag dieses Ereignisses die Beförderung oder Versendung des Gegenstands als das einer innergemeinschaftlichen Lieferung gleichgestellte Verbringen. Es solle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Wirkungen auf die Besteuerung

Rz. 4 Die Bestimmung des Orts der Lieferung ist vor allem als Merkmal der Steuerbarkeit im Inland (z. B. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) erheblich. Zudem bestimmt sich durch den Ort der Lieferung auch die Zuordnung eines Umsatzes zum Inland, Ausland oder dem übrigen Gemeinschaftsgebiet nach § 1 Abs. 2, 2a und 3 UStG. Darüber hinaus ergeben sich weitere umsatzsteuerliche Auswirkungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.6 Aufzeichnungspflichten

Rz. 21a Gem. § 6b Abs. 1 Nr. 4 UStG hat der Lieferer die Beförderung oder Versendung des Gegenstands i. S. v. § 22 Abs. 4f UStG gesondert aufzuzeichnen. Für die Erfüllung der Aufzeichnungspflichten kann der liefernde Unternehmer einen Dritten beauftragen.[1] Damit stellen die Aufzeichnungspflichten eine materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung dar § 22 UStG Rz. 235a. Der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 Anforderungen an den korrekten Ablauf

Rz. 30 Neben den in 3.3.2., Rz. 27 und 3.3.3., Rz. 28, Rz. 29 aufgeführten Voraussetzungen, die Lieferer und Erwerber zu erfüllen haben verlangt § 6b Abs. 3 UStG, dass die Lieferung an den Erwerber binnen 12 Monaten nach dem Ende der Beförderung oder Versendung des Gegenstands erfolgen muss. Dabei sind keine Kalendermonate, sondern in einem Nichtschaltjahr 365 Tage gemeint. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Situation in Deutschland

Rz. 7 In Deutschland gab es lange Zeit keine von der Verwaltung tolerierte Möglichkeit, sich der in Rz. 2 beschriebenen Registrierungspflicht in Deutschland zu entziehen. Erst im Gefolge zweier Entscheidungen des BFH[1] gibt es seit 2018 eine Verwaltungsregelung.[2] Danach darf der ausländische Unternehmer bereits im Zeitpunkt des Verbringens in das Konsignationslager eine "ec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Gesetzliche Konsignationslagerregelung

Rz. 11 Das Verbringen eines Gegenstands aus dem Gebiet eines Mitgliedstaats in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats in ein sog. Konsignationslager[1] für Zwecke einer späteren Lieferung dieses Gegenstands ist seit dem 1.1.2020 gem. § 6b Abs. 2 UStG wie folgt zu beurteilen: 1. Das Verbringen an den Erwerber wird beim Lieferer im Abgangsmitgliedstaat keiner steuerbaren und s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2 Einlagerung über 12 Monate

Rz. 40 Wird gem. § 6b Abs. 3 UStG die Lieferung an den Erwerber nicht binnen 12 Monaten nach dem Ende der Beförderung oder Versendung des Gegenstands bewirkt, gilt grundsätzlich am Tag nach Ablauf des Zeitraums von 12 Monaten die Beförderung oder Versendung des Gegenstands als einer innergemeinschaftlichen Lieferung und Erwerb gleichgestelltes Verbringen. Dies gilt allerdings...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.5 Zerstörung, Verlust, Diebstahl

Rz. 46 Im Falle der Zerstörung, des Verlusts oder des Diebstahls des Gegenstands nach dem Ende der Beförderung oder Versendung des Gegenstands und vor dem Zeitpunkt der Lieferung gelten gem. § 6b Abs. 6 S. 4 UStG die Voraussetzungen nach § 6b Abs. 1 und 5 UStG als an dem Tag, an dem die Zerstörung, der Verlust oder der Diebstahl festgestellt wird, nicht mehr als erfüllt. Es ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 13 Der Begriff der Konsignationslagerregelung wird zwar sowohl in § 6b UStG als auch in Art. 17a MwStSystRL sowie in der MwStDV verwendet aber nicht definiert. Ausweislich der Gesetzesbegründung[1] betrifft die Regelung ein Konsignationslager bzw. call-off-stock oder Auslieferungslager. Ferner ergibt sich aus der Gesetzesbegründung, dass der Ort, an den der Gegenstand im...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3.1 Übersicht

Rz. 24 Der Erwerber muss kein Unternehmer sein, der im Rahmen seines Unternehmens handelt; gem. § 6b Abs. 1 Nr. 3 UStG lediglich gegenüber dem Lieferer eine USt-IdNr. verwenden. Rz. 25 Das Führen von Aufzeichnungen ist in § 6b UStG für den Erwerber nicht normiert worden. Zwar soll er Aufzeichnungen nach Maßgabe des § 22 Abs. 4g UStG führen, Verstöße führen m. E. jedoch nicht zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Nach der bis 2017 geltenden Verwaltungsauffassung[1]: Lieferte ein im Ausland für Zwecke der Umsatzsteuer erfasster Unternehmer Gegenstände aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet (§ 1 Abs. 2a S. 1 UStG) in ein von ihm im Inland unterhaltenes Konsignationslager, aus dem der inländische Abnehmer Waren bei Bedarf entnahm, verschaffte der im Ausland ansässige Unternehmer dem ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.7 Abgabe einer ersten ZM

Rz. 23 Zu Kontrollzwecken muss der Lieferer den Tatbestand des Beförderns oder Versendens in einer ersten ZM[1] an das BZSt übermitteln. § 18a UStG wurde zum 1.1.2020 entsprechend ergänzt. Damit gilt eine Beförderung oder Versendung i. S. d. § 6b Abs. 1 UStG als innergemeinschaftliche Warenlieferung i. S. v. § 18a Abs. 6 Nr. 3 UStG. Die für diese Zwecke zu übermittelnde ZM mu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.3 Rechtsfolgen für den Erwerber

Rz. 37 Gem. § 1a Abs. 2a UStG gilt das Befördern bzw. Versenden des Gegenstands beim Lieferer im Abgangsmitgliedstaat nicht als steuerbare und steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung durch Verbringen. Damit ist dieser Vorgang im Ergebnis nicht steuerbar. Es gelten dafür aber die oben beschrieben Pflicht (3.3.2.) Erst die spätere eigentliche Verschaffung der Verfügungsmac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.3 Bestehen einer Vereinbarung

Rz. 18 Bereits bei Beginn der Beförderung oder Versendung der Gegenstände des Unternehmens im Abgangsmitgliedstaat muss eine Vereinbarung mit mindestens einem späteren Erwerber vorliegen, in welcher geregelt wird, dass dieser nicht bei Beendigung der Beförderung oder Versendung in den Bestimmungsmitgliedstaat die Verfügungsmacht an den Gegenständen erhält, sondern zu einem s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3.3 Verwendung einer ZM durch den Abnehmer

Rz. 28 Der Erwerber, an den die Lieferung bewirkt werden soll, hat gegenüber dem Lieferer bis zum Beginn der Beförderung oder Versendung die ihm vom Bestimmungsmitgliedstaat erteilte USt-IdNr. zu verwenden. Daraus lässt sich zunächst ableiten, dass der Erwerber unbedingt eine USt-IdNr. des Bestimmungsmitgliedstaats verwenden muss.[1] Rz. 29 Fraglich ist, was unter "verwenden" ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.3 Wechsel des Erwerbers

Rz. 42 Stand zu Beginn der Beförderung oder Versendung zwar ein Erwerber nach Maßgabe des § 6b Abs. 1 UStG fest, soll dann aber doch an einen anderen Erwerber geliefert werden, so ist dies innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende der Beförderung bzw. Versendung möglich, und zwar unter den Voraussetzungen des § 6b Abs. 5 UStG.[1] Rz. 43 Voraussetzung ist, dass der andere Erwerber...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Situation in anderen EU-Mitgliedstaaten

Rz. 9 Bis zum 31.12.2019 hatten zahlreiche Mitgliedstaaten individuelle oder keine Sonderregelungen zum Umgang mit der Besteuerung von Lieferungen im Zusammenhang mit Konsignationslagern. Eine Übersicht enthält eine Vfg. der OFD Frankfurt/M.[1] Dies führte nicht nur zu Problemen zwischen beteiligten Unternehmern, sondern auch zwischen den Steuerverwaltungen der EU-Länder zu "...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehung der Vorschrift und Verhältnis zum EU-Recht

Rz. 1 Die Vorschrift des § 3 Abs. 5a UStG ist am 1.1.1993 durch Art. 1 Nr. 4 b, Art. 12 Abs. 1 des Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes[1] in § 3 UStG eingefügt und erstmals zum 1.1.1994 durch das Missbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz[2] geändert worden.[3] Sie weist auf den Vorrang der Ortsbestimmungen der §§ 3c, 3e und 3g sowie ursprünglich auf den inzwischen we...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Lieferung von Gold als Einlösung i.S.d. § 20 Abs. 2 S. 2 EStG

Der Tausch von Bear-Zertifikaten mit einem Basiswert auf Gold in Warrants führt im Streitjahr 2015 nicht zu einem steuerpflichtigen Gewinn. Erfüllt jedoch der Emittent der Warrants die Kapitalforderung durch Gutschrift von Feinunzen Gold, so stellt diese Gutschrift eine Einlösung der Warrants dar, die zu einem steuerbaren Veräußerungsgewinn führt. FG München v. 6.12.2023 – K ...mehr

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Altlastensanierung / 2.5 Höhe der Rückstellung

Für die Bewertung von Rückstellungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen gelten die Grundsätze über die Bewertung von Verbindlichkeiten, wonach nur der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Betrag angesetzt werden darf. Die vernünftige kaufmännische Beurteilung (für die Erfüllung der Sachleistungsverpflichtung) ist indes nur ein Schätzmaßstab, d...mehr

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Altlastensanierung / 2.4 Wirtschaftliche Verursachung der Verpflichtung

Die ungewisse Verbindlichkeit muss in der Zeit vor dem Bilanzstichtag wirtschaftlich verursacht sein. Der Vergangenheitsbezug setzt voraus, dass die wirtschaftlich wesentlichen Tatbestandsmerkmale für das Entstehen der Verbindlichkeit bereits am Bilanzstichtag erfüllt sind und das rechtliche Entstehen der Verbindlichkeit nur noch von wirtschaftlich unwesentlichen Tatbestands...mehr

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Altlastensanierung / 2.6 Auflösung der Rückstellung

Entsprechend dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung hat ein Kaufmann die Risiken seines Betriebs zu jedem Stichtag zu bewerten und ggf. Rückstellungen zu bilden. In früheren Wirtschaftsjahren gebildete Rückstellungen sind i. d. R. gewinnerhöhend aufzulösen, wenn die Voraussetzungen für ihre Beibehaltung am Bilanzstichtag weggefallen sind.[1] Hierbei sind nach der "Wertaufhe...mehr

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Altlastensanierung / 3 Teilwertabschreibung

Ist der Teilwert des Grund und Bodens bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung [1] niedriger als dessen Anschaffungskosten, "kann" dieser nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG angesetzt werden. Wichtig Keine Bindung an den handelsbilanziellen Ansatz Das steuerliche Wahlrecht besteht in erster Linie darin, dass – im Unterschied zum HGB – die Vornahme einer Teilwertabschreib...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Altlastensanierung / 2.3 Hinreichende Konkretisierung

Eine Verbindlichkeitsrückstellung für Umweltschutzmaßnahmen darf nur gewinnmindernd passiviert werden, wenn die öffentlich-rechtliche Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist[1], d. h., wenn sich ein inhaltlich bestimmtes Handeln innerhalb eines bestimmten Zeitraums unmittelbar durch Gesetz oder Verwaltungsakt ergibt und an die Verletzung der Verpflichtung Sanktionen gekn...mehr

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Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 3.1 Steuerfreiheit für die der Einfuhr vorgelagerten Lieferungen

Alle dem Einfuhrtatbestand im Inland vorgelagerten Lieferungen unterliegen grds. gem. § 4 Nr. 4b UStG der Steuerbefreiung. Sie gilt somit für die im Inland bewirkten Lieferungen von Nichtunionswaren, die sich noch in einem besonderen Verfahren befinden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung ist, dass der Abnehmer, ein nachfolgender Abnehmer oder ein von di...mehr

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Drittlandsgebiet / 2 Lieferungen in das Drittlandsgebiet

Versendet oder befördert der liefernde Unternehmer oder sein ausländischer Abnehmer[1] im Zusammenhang mit einer Lieferung die Gegenstände in das Drittlandsgebiet, so liegt eine steuerfreie Ausfuhrlieferung vor. Dies gilt auch für Lieferungen in die vom Gemeinschaftsgebiet ausgenommenen Landesteile anderer EU-Mitgliedstaaten. Im Gegensatz zur innergemeinschaftlichen Lieferun...mehr

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Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 4.1 Allgemeines

Durch die Zunahme des weltweiten Online-Handels und im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs im elektronischen Geschäftsverkehr ist ab 1.7.2021 die Einfuhrumsatzsteuerbefreiung für Kleinsendungen (Warenwert geringer als 22 EUR, bisheriger § 1a EUStBV) entfallen. Es kommt daher auch bei (zollfreien) Sendungen an Privatpersonen und andere nichts...mehr

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Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 6 Besonderheiten beim Vorsteuerabzug

Die Einfuhrumsatzsteuer konnte früher als Vorsteuer nur geltend gemacht werden, wenn sie nachweislich entrichtet wurde. Nach der Rechtsprechung des EuGH[1] verstieß diese Voraussetzung gegen das Unionsrecht. Auf die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer kommt es demnach nicht mehr an.[2] Danach kann der Unternehmer den Vorsteuerabzug für die entstandene Einfuhrumsatzsteuer für...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.3.2 Bilanzierung beim Verkäufer des Optionsrechts (Stillhalter)

Rz. 159 Muss der Stillhalter aufgrund der Optionsausübung Wertpapiere an den Optionskäufer verkaufen (Kaufoption, call), ist die Optionsprämie seinem Veräußerungserlös zuzuschlagen.[1] Praxis-Beispiel Der Basispreis beträgt 280, der Optionspreis 10. A hat 100 Aktien vom Stillhalter B gekauft, die bei diesem mit 275 zu Buche stehen. Bei Zahlung der Optionsprämie durch A hatte B...mehr

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Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 3.3 Anschlusslieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet

Systematisch weit bedeutsamer ist dagegen die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG, wonach generell Gegenstände von der Einfuhrumsatzsteuer befreit werden, wenn diese nach der Abfertigung zum freien Verkehr zur Ausführung einer innergemeinschaftlichen Lieferung[1] oder eines innergemeinschaftlichen Verbringens[2] genutzt werden. Gesetzliche Tatbestandsvoraussetzung ist seit ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.1.3 Schecks und Wechsel

Rz. 15 Schecks sind zwar auch Wertpapiere. Sie rechnen jedoch zu den flüssigen (liquiden) Mitteln.[1] Rz. 16 Wechsel sind, wenn sie für Warenforderungen, Forderungen aus Verkäufen von Erzeugnissen und Forderungen aus Dienst-, Miet-, Werk- und anderen Leistungen hereingenommen worden sind, unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auszuweisen. Finanzwechsel, denen k...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.2 Begriff

Rz. 221 Begrifflich wird zwischen Finanzinstrumenten/Eigenkapitalinstrumenten und finanziellen Vermögenswerten/Schulden unterschieden. Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig: bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. (IAS 32.11) Eigen...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.4 Prüfungsschwerpunkte beim Einsatz von IDEA

Rz. 88 Bei der Prüfung von Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben haben sich in der bisherigen Prüfungspraxis insbesondere folgende Prüfungsschwerpunkte herausgebildet: Klassische Finanzbuchhaltung Die Überprüfung der Stamm- und Bewegungsdaten der Sach- und Personenkonten durch IDEA ist unproblematisch, da die Grundstrukturen der Konten (Soll-/Habenbuchungen) bei allen Systemen ...mehr

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Abschreibungen, sonstiges A... / 8 Beginn und Ende der Abschreibung

Die Abschreibung beginnt im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung. Zeitpunkt der Anschaffung ist der der Lieferung. Zeitpunkt der Herstellung ist der der Fertigstellung. Muss ein erworbenes Wirtschaftsgut noch vom Verkäufer montiert werden, gilt es erst mit Abschluss der Montage als geliefert. Obliegt die Montage dagegen dem Käufer oder einem von ihm beauftragten Dritte...mehr