Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Entstehung der Steuer für unentgeltliche Wertabgaben (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 125 Durch Gesetz v. 24.3.1999[1] wurde § 13 Abs. 1 Nr. 2 UStG mWv 1.4.1999 dahingehend neu gefasst, dass die Steuer für Leistungen i. S. d. § 3 Abs. 1b und 9a UStG mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem diese Leistungen ausgeführt worden sind. Das gilt sowohl bei Soll- als auch bei Ist-Versteuerung durch den Unternehmer. Damit bestimmt sich die Frage der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Entstehung der Steuer bei Ausübung des Wahlrechts nach § 18 Abs. 4e UStG (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e UStG)

Rz. 120 § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e UStG betrifft im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die nach § 18 Abs. 4 Buchst. e UStG ihre nach § 3a Abs. 5 S. 2 Nr. 1 bis 3 UStG bewirkten Umsätze erklären. Ab 1.1.2015 gilt über § 18 Abs. 4e UStG das One-Stop-Shop-Verfahren (sog. Mini-One-Stop-Shop, abgekürzt MOSS) auch für Leistende, die im Inland steuerpflichtige Dien...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.4.1 Inhalt und Tragweite der Vorschrift

Rz. 81 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG entsteht im Rahmen der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten die Steuer in den Fällen, in denen das Entgelt oder ein Teil des Entgelts (Anzahlungen, Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen) vor Ausführung der Leistung oder Teilleistung gezahlt wird, bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder Teilentg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Entstehung der Steuer bei der Beförderungseinzelbesteuerung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c UStG)

Rz. 117 Bei Beförderung von Personen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind, wird die Steuer für jeden einzelnen steuerpflichtigen Umsatz durch die zuständige Zolldienststelle berechnet (Beförderungseinzelbesteuerung gem. § 16 Abs. 5 UStG). Abweichend von dem in § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b und Nr. 2 UStG zum Ausdruck kommenden G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Entstehung der Steuer bei Ausübung des Wahlrechts nach § 18 Abs. 4c UStG (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d UStG)

Rz. 119 Die durch Gesetz v. 16.5.2003[1] mWv 1.7.2003 angefügte Regelung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d UStG bestimmt, dass die Steuer in den Fällen des § 18 Abs. 4c UStG mit Ablauf des Besteuerungszeitraums nach § 16 Abs. 1a S. 1 UStG entsteht, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Nach § 16 Abs. 1a S. 1 i. V. m. § 18 Abs. 4c UStG haben Drittlandsunternehmer, die e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.4.2 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 84 Die Vorschrift setzt voraus, dass das Entgelt bzw. Teilentgelt in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen, Vorschüssen o. Ä. vereinnahmt wird, bevor der Umsatz ausgeführt wird. Wird eine Leistung ausgeführt, bevor die mit einer Anzahlungs- oder Vorausrechnung angeforderte Zahlung eingeht, so muss die Versteuerung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Vereinnahmung des Entgelts

Rz. 100 Im Umsatzsteuerrecht richtet sich die Vereinnahmung nach Grundsätzen, die z. T. vergleichbar sind mit den einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen zum Zufluss von Einnahmen i. S. v. § 11 Abs. 2 EStG. Eine Vereinnahmung des Entgelts liegt vor, wenn dem Unternehmer das Entgelt in der Weise zugeflossen ist, dass er wirtschaftlich darüber verfügen kann. Es ist nicht erford...mehr

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Geschenke / 1 Begriffsbestimmung

Der Begriff des Geschenks ist gesetzlich nicht definiert. Finanzverwaltung[1] und BFH[2] orientieren sich an dem bürgerlich-rechtlichen Begriff der Schenkung. Eine Schenkung ist danach eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.[3] Geht mithin nur eine Partei von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 2.2 Ertragsteuerlich nicht abzugsfähige Geschenke

Nicht abzugsfähig ist die Vorsteuer bei ertragsteuerlich nicht als Betriebsausgabe abzugsfähigen Geschenken[1], die pro Empfänger und Jahr mehr als 50 EUR (bis einschließlich VZ 2023: 35 EUR) betragen.[2] Praxis-Beispiel Nachträgliches Überschreiten der 50 EUR-Grenze durch weitere Geschenke Der Maschinenhersteller M schenkt seinem Geschäftsfreund G zur Hochzeit im April 04 ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 5.2 Freigrenze pro Person

Die Obergrenze von 35 EUR (für nach dem 31.12.2023 beginnende Wirtschaftsjahre: 50 EUR) ist empfängerbezogen. Sie gilt selbst dann je Geschenkeempfänger, wenn innerhalb eines Unternehmens mehrere verschiedene Beschäftigte Geschenke empfangen. Bei Geschenken an mehrere, einander nahestehende Personen, z. B. Ehegatten oder Eltern und Kinder, ist jede Person gesondert Empfänger...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 4.2 Steuerliche Erfassung beim Empfänger

Die Nichtabzugsfähigkeit des Geschenks beim Schenker schließt die Steuerpflicht beim Empfänger keineswegs aus. Die Steuerpflicht beim Empfänger setzt aber voraus, dass das Geschenk bei diesem innerhalb einer der 7 Einkunftsarten zufließt. Das Geschenk muss also entweder den Charakter einer Betriebseinnahme oder den einer Einnahme i. S. d. § 8 EStG besitzen. Wer als Inhaber ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 3.2.1 Lohnsteuer

Einkaufsgutscheine, die ein Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt erhält und die zum Einkauf bei einem Dritten, z. B. einem Kaufhaus berechtigen, können einen Sachbezug darstellen. Die Frage, ob Arbeitslohn in Form einer Sachleistung vorliegt, bestimmt sich ausschließlich nach der für Gutscheine und Geldkarten gesetzlich festgelegten Bestimmung des Begriffs "Sachbezug" in A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 20): Umsatz... / III. Keine Vorsteuerabzugsberechtigung bei reinen Beteiligungsgesellschaften

Der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG setzt u.a. voraus, dass die den Vorsteuerabzug begehrende Gesellschaft als Unternehmer i.S.d. USt-Rechts tätig ist und Lieferungen oder sonstige Leistungen von einem anderen Unternehmer für das eigene Unternehmen bezieht. Reine Beteiligungsgesellschaft ist kein Unternehmer i.S.d. USt-Rechts: Eine Gesellschaft, deren Tätigkeit sich allein auf das...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.4 Realisationsprinzip

Rz. 26 Gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 2. Halbsatz HGB sind Gewinne erst dann bzw. nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Das dadurch kodifizierte sog. Realisationsprinzip stellt letztlich das Gegenstück zum Imparitätsprinzip (Rz 102 ff.) und damit der Berücksichtigung von vorhersehbaren unrealisierten Risiken und Verlusten, die bis zum Abschluss...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bemessungsgrundlage bei Einbringung eines Grundstücks gegen Aktienanteile

Leitsatz (Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Warszawie) [1] Sachverhalt Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Bestimmung der Bemessungsgrundlage, konkret um den Fall, dass die Übertragung von Grundstücken als Sacheinlage bei der Klägerin (AG) gegen Ausgabe von Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung geleistet wurde. Die Parteien vereinbarten, dass di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 5.1 Imparitätsprinzip

Rz. 40 Unternehmen sollen fortgeführt werden. Das bedingt, dass Gefahren im Sinne drohender negativer Erfolgsbeiträge bereits zu berücksichtigen sind, wenn sie bevorstehen, nicht erst dann, wenn sie eingetreten sind. Geschieht das nämlich nicht, so wird Gewinn ausgeschüttet, entnommen und besteuert, der noch nicht sicher dem Geschäftsergebnis zugerechnet werden kann. Tritt s...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG in der bis Ende 2020 geltenden Fassung

Leitsatz 1. Die Einlösung einer unechten (umgekehrten) Umtauschanleihe mit der Andienung eines Wertpapiers durch den Emittenten erfüllt den Tatbestand der Einlösung in § 20 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuer­gesetzes (EStG) in der nach dem 31.12.2008 geltenden Fassung. 2. § 20 Abs. 4a Satz 3 Halbsatz 1 EStG findet auch auf im Einlösungszeitpunkt eingetauschte oder angediente X...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Rahmenbedingun... / 1.2 Die Entwicklung der E-Mobilität in den letzten Jahren

Die E-Mobilität gilt als zentraler Baustein eines nachhaltigen und klimaschonenden Verkehrssystems auf Basis erneuerbarer Energien. Doch während die Treibhausgasemissionen in Deutschland insgesamt seit 1990 stark gesunken sind, gab es im Verkehrssektor bisher kaum eine Verbesserung. Der Anteil des Verkehrs an den Gesamtemissionen ist seit 1990 von etwa 13 % auf fast 20 % im J...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.1 Sachliche Abgrenzung (Pagatorik)

Rz. 23 § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB schreibt die periodengerechte Erfassung von Aufwendungen und Erträgen vor. Anders als bei einer Einnahmenüberschussrechnung i. S. v. § 4 Abs. 3 EStG, die für Steuerpflichtige ohne gesetzliche Buchführungs- und Abschlusserstellungspflicht eine Gewinnermittlung aus der Saldierung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben gestattet, hat damit ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Option zur Körperschaftsbes... / 4.3 Steuerliches Einlagekonto

Optierende Personengesellschaften müssen ab dem Jahr, das der Option vorangeht, ein steuerliches Einlagekonto führen.[1] Mit diesem korrespondiert das Eigenkapital der Personengesellschaft lt. Gesamthandsbilanz im Einbringungszeitpunkt[2]. Der Zugang anlässlich der Option erfolgt zum Ende des Wirtschaftsjahres, das dem Wirtschaftsjahr, für das die Option ausgeübt wird, voran...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Anspruchsumfang

Rz. 11 Gem. § 11 Abs. 2 Satz 1 EFZG beträgt das Feiertagsgeld für jeden Feiertag i. S. d. § 2 Abs. 1 EFZG 0,72 % des in einem Zeitraum von 6 Monaten ausgezahlten reinen Arbeitsentgelts ohne Unkostenzuschläge. Reines Arbeitsentgelt i. S. d. Vorschrift ist die Bruttovergütung vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen und nach Abzug sämtlicher Unkostenzuschläge.[1]...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ABC der vereinbaren Tätigke... / 10 Fiskalvertreter

Ob die Regelungen der StBVV zugrunde zu legen sind oder die übliche Vergütung gem. §§ 612, 632 BGB zum Tragen kommt, ist auf der Grundlage der Aufgaben des Fiskalvertreters zu beantworten. Zu dessen Aufgaben zählen insbesondere die Führung von Aufzeichnungen i. S. d. § 22 UStG, Führung von Nachweisen für steuerfreie Umsätze, Aufnahme der von den vertretenen Unternehmen erbracht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.3 Innergemeinschaftliche Lieferung und Ausfuhr

Exporte von Fahrzeugen können entweder in ein Land der Europäischen Union oder ein sog. "Drittland "gehen. Beide Arten von Lieferungen sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei.[1] Innergemeinschaftliche Lieferung Wird ein Fahrzeug in den ausländischen EU-Raum geliefert, liegt eine sog. "innergemeinschaftliche Lieferung" vor. Diese ist umsatzsteuerfrei wenn:[2] ein bestimmter Abnehme...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.4 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Wird ein Fahrzeug aus dem EU-Raum eingeführt, liegt ein sog. "innergemeinschaftlicher Erwerb" vor; kommt das Fahrzeug aus einem Drittstaat spricht man von einer Einfuhr. Der dem innergemeinschaftlichen Erwerb zugrundeliegende Fahrzeugverkauf ist für den ausländischen Lieferer umsatzsteuerfrei und gilt beim inländischen Erwerber als steuerpflichtiger Umsatz.[1] Die Umsatzsteue...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.2 Differenzbesteuerung

Bei Gebrauchtwagen kann die sog. "Differenzbesteuerung" zur Anwendung kommen, wenn der Händler als sog. "Wiederverkäufer" ein Kraftfahrzeug beispielsweise von einer Privatperson – ohne Vorsteuerabzug – in Zahlung nimmt und wieder veräußert.[1] Die Umsatzsteuer ist dann nur aus der positiven Marge herauszurechnen.[2] Negative Margen bleiben umsatzsteuerlich unbeachtet und füh...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.1 Altteileregelung

Lässt ein Kunde ein Altteil (Motor, Getriebe, etc.) von einer Kfz-Werkstätte ausbauen, das die Werkstatt wieder aufbereitet, und ein funktionierendes Teil einbauen, so liegt umsatzsteuerlich ein Tausch mit Baraufgabe vor.[1] Die Kfz-Werkstatt liefert ein aufbereitets Austauschteil und erhält dafür im Gegenzug das Altteil und eine Geldzahlung.[2] Als Entgelt für die Lieferung...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten, kurzfris... / 1 So kontieren Sie richtig

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten, kurzfris... / 4 Üblicherweise gehören zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Kontokorrentkrediten, Darlehen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit bis ein Jahr, Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel, Verbindlichkeiten aus der Ausstellung eigener Wechsel, erhaltene Anzahlungen.mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 1.6 Export, Import

Export- und Importgeschäfte können sich von Fall zu Fall sporadisch oder im Rahmen eines Großabnehmers ergeben. Ebenso sind Händler anzutreffen, die sich auf Exportgeschäfte konzentriert haben. Innergemeinschaftliche Lieferungen in den Raum der Europäischen Union oder Ausfuhren in Drittstaaten bzw. der Import unterliegen bestimmten Voraussetzungen und erfordern steuerlich jew...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten, langfris... / 5 Gliederung in der Bilanz

Für Kapitalgesellschaften ergibt sich die Gliederung in der Bilanz aus § 266 Abs. 3 HGB (Passivseite C). Kleine Kapitalgesellschaften können eine verkürzte Bilanz aufstellen, in der nur die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden. Auch Kleinstkapitalgesellschaften kö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sollversteuerung / 3 Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuer

Für Lieferungen und sonstige Leistungen entsteht die Umsatzsteuer im Grundfall mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen erbracht wurden.[1] Es kommt weder auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung noch auf den Eingang des Rechnungsbetrags an. Der Unternehmer hat damit die Umsatzsteuer beim Finanzamt anzumelden, auch wenn noch kein Entgelt vereinnahmt wurde....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sollversteuerung / 5 Entstehungszeitpunkt bei Anzahlungen

Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, entsteht die Steuer bereits anteilig mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist.[1] Dies können z. B. Anzahlungen, Abschlagszahlungen und Vorauszahlungen sein. Anzahlungen können außer in Barzahlun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Der Abnehmer einer innergemeinschaftlichen Lieferung als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 18 § 13a Abs. 1 Nr. 3 UStG wiederholt die Aussage des § 6a Abs. 4 S. 2 UStG, dass in den Fällen, in denen ein Abnehmer einem liefernden Unternehmer unrichtige Angaben macht, die Lieferung aber gleichwohl nach den Grundsätzen des § 6a Abs. 4 S. 1 UStG beim Lieferer als steuerfrei anzusehen ist, die Steuerschuld beim Abnehmer entsteht. Der Abnehmer wird in diesen Fällen St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.3.2 Veräußerung von Termingeschäften (Buchst. b)

Rz. 240 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. b) EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments. Rz. 241 Der Begriff "Termingeschäft" in § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. b) EStG ist identisch mit dem Begriff "Termingeschäft" in § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG.[1] Zu beachten ist ledig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.3.2 Ausübung eines Gestaltungsrechts

Rz. 330 Eine steuerneutrale Behandlung der Ausübung eines Gestaltungsrechts ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen des § 20 Abs. 4a S. 3 EStG erfüllt sind. Insofern muss zunächst eine sonstige Kapitalforderung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG vorliegen. Der Begriff der sonstigen Kapitalforderungen umfasst alle auf eine Geldleistung gerichteten Forderungen. Forderungen, die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.8.2.1 Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen (Halbs. 1)

Rz. 188 Der Begriff der sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG umfasst alle auf eine Geldleistung gerichteten Forderungen, deren Steuerbarkeit sich nicht bereits aus einem anderen Tatbestand i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 oder 8 bis 11 EStG ergibt. Forderungen, die auf eine Sach-, Werk- oder Mietleistung[1] gerichtet sind, gehören nicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.5.2 Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil

Rz. 307 Ausgangspunkt der Ermittlung des Gewinns aus einem Termingeschäft i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG ist nach § 20 Abs. 4 S. 5 EStG der vom Stpfl. vereinnahmte Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil. Von einem Differenzausgleich spricht man, wenn die Parteien eines Termingeschäfts auf die tatsächliche Lieferung des Basiswerts verzichten und stattdes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.3.3 Steuerliche Folgen bei Privatanlegern

Rz. 333 Liegen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 4a S. 3 EStG vor, wird die Ausübung des Gestaltungsrechts zwingend steuerneutral behandelt. Ohne die Vorschrift des § 20 Abs. 4a S. 3 EStG würde die Ausübung als Einlösung oder Rückzahlung einer Kapitalforderung zu einem stpfl. Veräußerungsgewinn i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG führen. § 20 Abs. 4a S. 3 EStG schließt eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.3.1.3 Beschränkung der Besteuerung auf bestimmte Termingeschäfte

Rz. 237 § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG unterwirft nicht alle Gewinne, die der Stpfl. im Zusammenhang mit Termingeschäften erzielt, der Besteuerung, sondern erfasst nur Gewinne aus Termingeschäften, durch die der Stpfl. einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt. Von einem Differenzausg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Auslagerer und Lagerhalter als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG)

Rz. 25 § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG regelt die Steuerschuldnerschaft bei der Auslagerung (zum Begriff der Auslagerung vgl. § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 3 UStG) von Gegenständen aus einem Umsatzsteuerlager.[1] Die Vorschrift wurde durch Art. 5 Nr. 12c des Steueränderungsgesetzes 2003[2] m. W. v. 1.1.2004 in § 13a Abs. 1 UStG angefügt. Rz. 26 Steuerschuldner für den aufgrund der Aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.3.1 Allgemeines

Rz. 329 § 20 Abs. 4a S. 3 EStG enthält eine Sonderregel für Fälle, in denen eine sonstige Kapitalforderung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG mit einem Gestaltungsrecht ausgestattet ist, das dem Gläubiger oder dem Schuldner das Recht einräumt, statt der Rückzahlung des Nennbetrags die Lieferung von Wertpapieren i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu verlangen oder anzudienen. Die A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Der letzte Abnehmer beim innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 5 UStG)

Rz. 23 Durch § 13a Abs. 1 Nr. 5 UStG wird die materiell-rechtliche Übertragung der Steuerschuldnerschaft bei Dreiecksgeschäften i. S. v. § 25b UStG für die Lieferung des mittleren Unternehmers an den letzten Abnehmer auf den letzten Abnehmer in der Reihe geregelt. § 13a Abs. 1 Nr. 5 UStG stellt eine Folgeänderung der Vereinfachungsregelung des § 25b UStG dar, die mWv 1.1.199...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Istversteuerung / 4 Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuer

Für Lieferungen und sonstige Leistungen entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind.[1] Hierbei kommt es – im Gegensatz zur Sollversteuerung – nicht auf den Zeitpunkt der Leistung an. Dies bedeutet, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt voranmeldet und bezahlt, wenn er das Geld erhalten hat. Di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.3.1.2 Eigenständiges steuerliches Verständnis des Termingeschäfts

Rz. 233 § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG enthält keine Definition des Begriffs "Termingeschäft". Auch andere Vorschriften des EStG, die den Begriff verwenden, erläutern ihn nicht. Bereits im Rahmen des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG a. F. war umstritten, wie der Begriff zu verstehen ist. Zur Auslegung des Begriffs existieren im Wesentlichen drei Meinungen. Nach einer erste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.12.2 Tatbestand der Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften

Rz. 208 Gegenstand eines Optionsgeschäfts i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 11 Halbs. 1 EStG ist die Einräumung eines Rechts, nicht aber die Begründung einer Pflicht, eine bestimmte Menge an Basiswerten (z. B. Wertpapiere, Edelmetalle) zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem vorher bestimmten Basispreis an denjenigen, mit dem das Geschäft abge...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen

Anstelle der Kürzung i. H. v. 1,2 % des Einheitswerts kann bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen, auf Antrag die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG um den Teil des Gewerbeertrags erfolgen, der auf die Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz entfällt. Die Regelung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Der heutige § 20 EStG geht im Wesentlichen auf § 12 des Preußischen EStG v. 24.6.1891[1] zurück. § 6 Nr. 1 PrEStG 1891 unterwarf, ähnlich wie § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 des heutigen EStG, alle Einkünfte, die der Stpfl. aus Kapitalvermögen erzielte, der ESt. § 12 PrEStG 1891 ergänzte diese Vorschrift, enthielt aber, vergleichbar dem heutigen § 20 Abs. 1 EStG, keine Definitio...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.6 Einbuchung als Zeitpunkt der steuerlichen Wirksamkeit (S. 6)

Rz. 342 § 20 Abs. 4a S. 6 EStG bestimmt, dass, soweit es auf die steuerliche Wirksamkeit einer Kapitalmaßnahme i. S. d. § 20 Abs. 4a S. 1 bis 5 EStG ankommt, auf den Zeitpunkt der Einbuchung in das Depot des Stpfl. abzustellen ist. Kapitalmaßnahmen, die von § 20 Abs. 4a S. 1 bis 5 EStG erfasst werden, führen i. d. R. nicht zur Zahlung eines Geldbetrags, sondern zur Lieferung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.1.2 Durchführung eines Anteilstauschs

Rz. 319 Eine steuerneutrale Behandlung eines Anteilstauschs nach § 20 Abs. 4a S. 1 EStG ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind.[1] Insofern ist zunächst erforderlich, dass der Stpfl. Anteile an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse gegen Anteile an einer anderen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse taus...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 5.5.3 Aufwendungen im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Termingeschäft

Rz. 308 Von dem Differenzausgleich, Geldbetrag oder Vorteil sind nach § 20 Abs. 4 S. 5 EStG die Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Termingeschäft i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG stehen, abzuziehen. Die Abziehbarkeit der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Termingeschäft stehen, stellt eine Ausnahm...mehr