Fachbeiträge & Kommentare zu Liquidität

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liquidität: Maßnahmen zur V... / 4.3 Finanzstatus zur Insolvenzabwehr erstellen

Zur Insolvenzabwehr sollte darüber hinaus jedes Unternehmen einen Finanzstatus erstellen. Der Finanzstatus soll die augenblickliche Finanzlage und damit die Zahlungsfähigkeit darstellen. In größeren Unternehmen wird der Finanzstatus täglich erstellt. Auch in kleineren und mittleren Firmen sollte dies zumindest wöchentlich geschehen. Mit dem Finanzstatus werden die zu einem be...mehr

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Liquidität: Maßnahmen zur V... / 5.3 Warnsignale aus der Praxis

Insolvenzen bei Kunden und in beschränktem Maße auch bei Lieferanten können zu einer Gefährdung des eigenen Unternehmens führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um wesentliche Kunden oder Lieferanten (A-Kunden bzw. A-Lieferanten gemäß der durchgeführten ABC-Analyse) handelt. Daher sind die (wichtigen) Kunden und Lieferanten eingehend zu beobachten. Auch dort kommen...mehr

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Liquidität: Maßnahmen zur V... / 1.2 Eigenkapital und Fremdkapital: Zusätzliche Zuführungen sind aufzulisten

Auf der Passivseite der Bilanz muss neben dem Eigenkapital auch das langfristige Fremdkapital analysiert werden. Einerseits sind die Möglichkeiten zusätzlicher Eigenkapitalzuführung (unterschiedlich nach der jeweiligen Unternehmensrechtsform) aufzulisten, andererseits sind die Möglichkeiten weiterer Zuführung von langfristigem Fremdkapital (nicht ausgeschöpfter Kreditrahmen ...mehr

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Liquidität: Maßnahmen zur V... / 1.1 Je höher der Anteil des Anlagevermögens, desto höher das Unternehmerrisiko

Je höher der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen (Bilanzsumme) des Unternehmens ist, desto höher ist das Unternehmerrisiko und desto geringer ist die Unternehmensflexibilität. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass das Unternehmen mindestens das vorhandene Anlagevermögen fortlaufend analysiert. Bei ausreichender Liquiditätslage genügte es, wenn die Analyse im Rahme...mehr

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Liquidität: Maßnahmen zur V... / 2.3.3 ABC-Analyse der Kunden

Ein weiteres Hilfsmittel zur Analyse der Debitoren bietet die ABC-Analyse. Eine Einteilung nach unterschiedlichen Analysekriterien ist möglich, beispielsweise wie folgt: Die Einteilung in 3 Klassen ist jedoch nicht zwingend erforderlich und kann durchaus ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / IV. Mittelvorsorgepflicht des Geschäftsführers

Rz. 6 Der Geschäftsführer hat daher dafür zu sorgen, dass zum Fälligkeitszeitpunkt die Steuern aus den von ihm verwalteten Mitteln entrichtet werden (sog. Mittelvorsorgepflicht).[1] Daher kann auch eine Haftungsinanspruchnahme erfolgen, wenn der Geschäftsführer vor Eintritt der Fälligkeit keine mögliche Vorsorge betrieben hat, damit die Steuerschuld zum Fälligkeitszeitpunkt ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / VI. Haftung für Zahlungen an Anteilseigner soweit diese zur Zahlungsunfähigkeit der juristischen Person führen mussten

Rz. 30 Einen eigenen Haftungstatbestand enthält § 15b Abs. 5 Satz 1 InsO. Danach haften die Geschäftsleiter soweit sie Zahlungen an Anteilseigner vornehmen, die zur Zahlungsunfähigkeit der juristischen Personen führen mussten. Rz. 31 Beispiel: "Darlehen für Ware"[1] Die Gesellschafterin Martina Maus (M) gewährt ihrer GmbH, die mit Leiterplatten handelt, ein Darlehen über 100....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.2 Grund und Bedeutung der Regelung

Rz. 2 Durch das UntStRefG 2008 [1] wurde die bisher als "Ansparrücklage" oder "Ansparabschreibung" bezeichnete Möglichkeit, Abschreibungspotenzial zeitlich vorzuziehen, in einen sog. Investitionsabzugsbetrag umgewandelt. Die bis dahin relevante Buchung und Bilanzierung einer steuerfreien Rücklage entfällt. § 7g EStG soll die Wettbewerbssituation "kleiner und mittlerer Betrieb...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / VII. Grundsatz der anteiligen Tilgung/Haftung der Höhe nach

Rz. 13 Bei den meisten Steuerarten gilt für den Umfang der Haftung der sog. Grundsatz der anteiligen Tilgung.[1] Das bedeutet, dass der Geschäftsleiter nur in prozentualer Höhe haftet, bei der bei gleichmäßiger Befriedigung aller Gläubiger der GmbH auch das Finanzamt befriedigt worden wäre.[2] Damit ist ein Schuldvorwurf gegenüber dem Geschäftsführer verbunden. Dieser soll, ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / III. Fälle der erkannten oder grob fahrlässig nicht erkannten Verletzung der steuerlichen Pflichten

Rz. 5 Diese Fälle sind in der Praxis weitaus häufiger. Bei der nicht erkannten Verletzung von steuerlichen Vorschriften wird es meist an der groben Fahrlässigkeit des Geschäftsführers fehlen. Häufig werden in der Praxis bewusst keine Steuern gezahlt, oft weil die Liquidität nicht ausreicht, um alle Forderungen vollständig zu begleichen. Aufgrund der Haftung für Steuern wäre ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / I. Überblick

Rz. 1 Die Abgabenordnung enthält Haftungsvorschriften für die Leitungsmitglieder. Diese ergeben sich in erster Linie aus § 34 der Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 69 AO. Der Geschäftsführer bzw. Vorstand hat nach § 34 Abs. 1 AO die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden...mehr

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B. AVB D&O / 5. Wirksamkeit des Ausschlusses und sonstige Pflichtverletzung

Rz. 59 Der Ausschluss des Versicherungsschutzes bei wissentlicher Pflichtverletzung wird überwiegend für wirksam erachtet.[1] Für die D&O-Versicherung liegt noch keine BGH-Entscheidung vor.[2] Allerdings hält der BGH den Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei den verbreiteten Berufshaftpflichtversicherungen für zul...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / II. Überwachungsaufgabe

Rz. 2 Der Umfang und die Intensität der Überwachungsaufgabe ist jeweils im Einzelfall so zu bestimmen, dass eine effektive Überwachung gewährleistet ist. Bereiche, die einwandfrei organisiert sind und funktionieren, bedürfen einer geringeren Kontrolle als Dezernate, bei denen es verstärkt zu Versäumnissen kommt. Die Überwachungsaufgabe muss nicht engmaschig erfolgen, der Vor...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 7. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 StGB (Untreue)

Rz. 32 Der Geschäftsleiter hat eine verantwortungsvolle Position, er kommt mit dem Vermögen der Gesellschaft in der Regel in Berührung. Der Straftatbestand der Untreue schützt das Vermögen. Dies kann das Vermögen der Gesellschaft, ausnahmsweise aber auch das eines Dritten sein. So kann die Gesellschaft selbst auch die Vermögensinteressen Dritter betreuen bzw. diese wahren- D...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / B. Haftung für Wettbewerbsverstöße und bei Verletzung von Immaterialgüterrechten

Rz. 1 Der Geschäftsleiter kann als sog. Störer für Wettbewerbsverstöße oder Markenverletzungen der Gesellschaft haften.[1] . Grundsätzlich haftet bei Wettbewerbsverstößen bzw. bei Verstößen gegen Immaterialgüterrechte (z.B. bei Engriffen in fremde Marken-, Patent- oder Urheberrecht) das Unternehmen, wenn aus demselben heraus Mitarbeiter Verstöße begehen, ohne dass hier die M...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / XI. Beweislast und Auskunftsanspruch gegen den Geschäftsführer

Rz. 112 Die Gesellschaft hat darzulegen und zu beweisen, welche Handlung zu dem geltend gemachten Schaden geführt hat.[1] Außerdem ist der entstandene Schaden nachzuweisen. Bei einem Unterlassen muss vorgetragen und bewiesen werden, welche versäumte Aufsichts- oder Kontrollmaßnahme den Schaden ermöglicht hat. Der Geschäftsführer muss dann die Pflichtwidrigkeit ausräumen,[2] ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / IV. Begrenzung der Haftung auf den Gesamtgläubigerschaden

Rz. 27 Die Haftung des Geschäftsleiters für die Erstattung der verbotenen Auszahlungen ist gemäß § 15 b Abs. 4 Satz 2 InsO auf den Gesamtgläubigerschaden beschränkt, das heißt auf den Schaden, der insgesamt durch die Verschleppung den Gläubigern entstanden ist.[1] Ist also der Gläubigerschaft der insolventen Gesellschaft ein geringerer Schaden entstanden, beschränkt sich die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / 4. Überschuldung

Rz. 14 Neben der Zahlungsunfähigkeit ist bei der Überschuldung ein Insolvenzantrag durch den Geschäftsleiter (Vorstand oder Geschäftsführer) zu stellen. Nach § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO muss dies ohne schuldhaftes Zögern spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung geschehen. Die Überschuldung ist in § 19 Abs. 2 InsO definiert: Rz. 15 "Überschuldung liegt vor, wenn da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / 3. Unternehmerisches Ermessen

Rz. 42 Die Pflichtwidrigkeit entfällt, wenn der Geschäftsführer eine Entscheidung im Rahmen seines unternehmerischen Ermessens trifft. Grundsätzlich besteht bei unternehmerischen Entscheidungen ein weiter Ermessensspielraum. Ein Geschäftsführer muss täglich Entscheidungen treffen. Hier sollte er nicht zögerlich sein und befürchten müssen, für Maßnahmen, die sich als nachteil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 6 UmwStG regelt im Rahmen der §§ 3–9 UmwStG, die den Vermögensübergang von einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. auf eine natürliche Person im Wege der Verschmelzung behandeln, das Schicksal des Übernahmefolge- bzw. Konfusionsgewinns mit dem Ziel, die insoweit bestehende ungemilderte Ertragsbesteuerung durch Gewährung einer Rücklagenbildungsmöglichkei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / 1

Wer Inhaber eines Einzelunternehmens, Gesellschafter einer Personengesellschaft ist oder Anteile an Kapitalgesellschaften hält, sollte sich möglichst früh mit der Frage beschäftigen, wie das betriebliche Vermögen möglichst steuerneutral auf die Nachfolger oder Abkömmlinge übertragen wird. Da insbesondere eine erbschafts- bzw. schenkungssteuerliche Belastung, die auf das Betr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / II. Derzeitige Rechtslage bei der Übertragung von Betriebsvermögen im ErbStG

Im ErbStG sind für Übertragungen von Betriebsvermögen sachliche Steuerbefreiungen, vgl. §§ 13a, 13c ErbStG, ein Erlass nach § 28a ErbStG, eine Tarifverschonung, vgl. § 19a ErbStG wie auch eine Stundungsmöglichkeit nach § 28 Abs. 1 ErbStG vorgesehen. Sinn und Zweck dieser Begünstigungen ist der Schutz der Liquidität von Unternehmen sowie die Sicherstellung von den im Betrieb ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erblasserschulden (Abs. 5 Nr. 1)

a) Vom Erblasser herrührend Rz. 61 [Autor/Stand] Erblasserschulden sind die vom Erblasser "herrührenden" Schulden, also solche, die nach § 1922 BGB i.V.m. § 1967 Abs. 2 BGB, § 45 Abs. 1 AO als Nachlassverbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.[2] Auch bei Erwerbern, die keine Erben sind, können solche Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Dies folgt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saison-Kurzarbeitergeld: So... / 3.2 Vorübergehender Arbeitsausfall

Ein vorübergehender Arbeitsausfall liegt vor, wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit wieder mit dem Übergang zur Vollarbeit zu rechnen ist. Bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen ist diese Voraussetzung naturgemäß erfüllt. Bei Arbeitsausfällen aus wirtschaftlichen Gründen sind die Arbeitsmarktsituation, die konkrete Lage des Betriebs, wie z. B. Art d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Kapitalerhöhung / 3 Arten der Kapitalerhöhung

Die in der Praxis bevorzugte Form ist die Kapitalerhöhung durch Zuführung neuer Barmittel. Daneben bzw. stattdessen kann eine Kapitalerhöhung durch Sachkapitalerhöhung oder als Mischform durch Zuführung sowohl von Barmitteln als auch von Sacheinlagen erfolgen. Für alle der hier genannten Formen der Kapitalerhöhung gilt, dass die Mittelzuführung entweder durch die Altgesellsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzanalyse / 4.3 Aufgaben der Liquiditätsanalyse

Unter Liquidität ist die Fähigkeit eines Unternehmens gemeint, den bestehenden Zahlungsverpflichtungen jederzeit uneingeschränkt nachkommen zu können. Um zu überprüfen, wie sich die Liquiditätssituation eines Unternehmens darstellt, wird die Liquidität in der Praxis am häufigsten mit den nachstehenden Formeln berechnet:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzanalyse / 5.1 Gewinn- und Verlustrechnung

Die Analyse der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) beschäftigt sich in erster Linie mit der Entwicklung der Erlös- und Kostenpositionen. Da die GuV-Zahlen und -Verhältnisse von Unternehmen zu Unternehmen bzw. von Branche zu Branche unterschiedlich ausfallen können, ist ein direkter Vergleich meist schwierig. Die Analyse der GuV dient vor allem dazu, die Erlös- bzw. Kostenblöc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzanalyse / 3.4 Bildung von Kennzahlen

In der Praxis werden Kennziffern zu allen möglichen Themen und Fragestellungen gebildet. Es gibt i. W. Kenngrößen zur Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur, Vermögensdeckung, Rentabilität und Liquidität. Hierzu gehört auch die Auswertung aller erkennbaren Einflüsse, einschließlich der sich verändernden Gegebenheiten im Zeitverlauf. Erst die Interpretation sämtlicher Daten un...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Immobilienwert: Dekarbonisierung einberechnen

Die Bewertung von Immobilien erhält durch den Faktor CO2-Emissionen eine komplexe und bislang abstrakte Variable: Immobilieninvestoren tappen wegen mangelnder Kennzahlen oft noch im Dunkeln. Ivanhoé Cambridge hat eine interne Methode entwickelt – und wird zum Vorreiter. Derzeit gibt es 3 Trends, die sich auf den Immobilienmarkt auswirken. Der Kohlenstoffpreis: Aufgrund mangeln...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Verschulden

Rz. 19 I. R. d. Neureglung des § 335 HGB durch das EHUG wurde die Frage offengelassen, ob für die Festsetzung des Ordnungsgelds ein Verschulden des Betroffenen am Pflichtenverstoß erforderlich ist. Noch im Gesetzgebungsverfahren hat der Bundesrat sich gegen ein Verschuldenserfordernis ausgesprochen.[1] Dieser Auffassung folgen auch Teile der Literatur.[2] Nach der Rechtsprec...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.4.5 Sale and lease back

Rz. 50 Beim Sale and lease back wird im ersten Schritt der Leasinggegenstand vom zukünftigen Leasingnehmer/Verkäufer an den Leasinggeber/Käufer verkauft. Im nächsten Schritt wird ein Leasingvertrag abgeschlossen, nach welchem der Leasingnehmer/Verkäufer den Leasinggegenstand zurückleast. Sale-and-lease-back-Transaktionen werden in der Praxis i. d. R. zur Generierung von Liqu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Ausschüttungssperre für Beteiligungserträge (Abs. 5)

Rz. 212 § 272 Abs. 5 Satz 1 HGB – der Art. 9 Abs. 7 Buchst. c der Richtlinie 2013/34/EU umsetzt – schreibt vor, dass, soweit der auf eine Beteiligung entfallende Teil des Jahresüberschusses in der GuV die Beträge übersteigt, die als Dividende oder Gewinnanteil eingegangen sind oder auf deren Zahlung die KapG einen Anspruch hat, der Unterschiedsbetrag in eine Rücklage einzust...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.3 Prospektive Effektivität

Rz. 37 Die Wirksamkeit einer Sicherungsbeziehung ist im Zeitpunkt ihrer Begründung und fortan zu jedem Abschlussstichtag prospektiv zu beurteilen.[1] Zu diesem Zweck hat der Bilanzierende abzuschätzen, ob und in welchem Umfang sich die gegenläufigen Wert- oder Zahlungsstromänderungen einer Bewertungseinheit am Bilanzstichtag und voraussichtlich in der Zukunft ausgleichen wer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.2 Kapitalherabsetzungen

Rz. 47 Die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals ist für die AG/SE und die KGaA in den §§ 222–228 AktG geregelt. Da die Kapitalherabsetzung mit der Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung rechtswirksam wird (§ 224 AktG), ist das gezeichnete Kapital von diesem Zeitpunkt an in um den Nennbetrag der Kapitalherabsetzung verminderter Höhe in der Bilanz zu zeigen. So...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 11.4 Schaffung von kleineren Unternehmensteilen

Rz. 210 Eine weitere Gestaltung könnte darauf zielen, die größenabhängigen Erleichterungen zu nutzen. Wie unter Rz 20 dargestellt, sind kleine KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB und kleine KapCoGes nur verpflichtet, die Bilanz und den Anhang offenzulegen, nicht aber die GuV. Insoweit kann versucht werden, den Umfang der offenlegungspflichtigen Unterlagen zu begrenzen, um so die ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Fälligkeiten (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 18 Für große und mittelgroße KapG/KapCoGes muss gem. § 266 Abs. 3 HGB der Posten "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" wie folgt unterteilt werden: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen verbundene Unt Forderungen gegen Unt, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Sonstige Vermögensgegenstände Zusätzlich ist nach Abs. 4 Satz 1 zu jedem ges...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungslegung nach HGB – ... / 1.12 Gliederungsvorschriften

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 1.3 Vorübergehende Natur des Arbeitsausfalls

Ein vorübergehender Arbeitsausfall liegt vor, wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit voraussehbar ist, dass in absehbarer Zeit wieder mit der Rückkehr in die Vollarbeit zu rechnen ist. Für diese Prognoseentscheidung ist neben der Arbeitsmarktsituation die konkrete Situation im Betrieb heranzuziehen. Zu bewerten sind dabei z. B. die Art der Produktion, die Rohstofflage od...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 4 Wesentlichkeit

Rz. 12 Diese hohen Ansprüche an die IFRS-Rechnungslegung werden jedoch vom IASB in IAS 1.29-31 und IAS 8.8 für den gesamten Jahresabschluss auf die wesentlichen Aspekte beschränkt. Daher müssen IFRS-Regelungen nicht angewandt werden, wenn die Auswirkung ihrer Anwendung unwesentlich ist (IAS 1.31). Allerding darf diese Möglichkeit nicht zu abschlusspolitischen Gestaltungen ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Prakt... / Zusammenfassung

Überblick Das Zahlungsverhalten von privaten und gewerblichen Schuldnern, bedingt durch deren eigene bestehende Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit, ist ein wesentlicher Grund für die finanziellen Schwierigkeiten von vielen Unternehmen. Unternehmer selbst machen allerdings auch oft Fehler, sei es bei Beginn der Vertragsbeziehung, bei der Rechnungsstellung oder im...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grüner Mietvertrag (Green L... / 15.1 Split-Incentive-Problem

Die energetische Optimierung von Gebäuden kann, je nach energetischem Zustand der Immobilie, mit hohen Investitionskosten verbunden sein. Insbesondere bei großen Optimierungsmaßnahmen zögern Gebäudeeigentümer aufgrund von kurz- bis mittelfristigen Verlusten im Cashflow. Jedoch gibt es insbesondere im Gewerbemietbereich die Möglichkeit, einen Teil der durchzuführenden Nachhal...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 1.1 Allgemeines

Die Hinzurechnungsbesteuerung (HZB) nach dem AStG richtet sich gegen ungerechtfertigte – aber nicht missbräuchlich gestaltete – Steuervorteile, die im Inland oder im Ausland ansässige Steuerpflichtige aus der Nutzung des internationalen Steuergefälles ziehen können. Das Gesetz erfasst nicht Missbrauchsfälle, sondern innerhalb des bestehenden Rechts mögliche Gestaltungen, die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
BWA: Praktische Tipps für d... / 2.3 Immer schön flüssig: Die Statische Liquidität

Die BWA-Variante "Statische Liquidität" dient als Assistent für die Liquiditätsplanung des Unternehmens. Der Begriff erscheint widersprüchlich – statische Liquidität heißt jedoch nichts anderes, als dass die Liquidität zu einem Abrechnungszeitpunkt festgehalten wird. In der Auswertung (Achtung, diese finden Sie bei Lexware im Kennzahlenauswertungsbereich) werden Bank und Kass...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
BWA: Praktische Tipps für d... / 2.2 Bewegungsbilanz findet Vermögen

An dieser Stelle macht so mancher den Realitätsabgleich: So viel sollen wir verdient haben? Wo ist denn dieser Ertrag geblieben? Auch diese Frage kann die BWA beantworten – mithilfe der Bewegungsbilanz. Hier wird übersichtlich dargestellt, wofür die finanziellen Mittel verwendet wurden und wo sie herkamen. Die Vermögens- und Kapitalpositionen – z. B. immaterielle Vermögensgeg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
BWA: Praktische Tipps für d... / 2 Vermögensschau, Erfolgsanalyse oder Vorjahresvergleich: Was die BWA alles kann

Die BWA wird oft als eine Art Guckloch auf den Jahresabschluss benutzt. Das vorläufige Ergebnis steht im Mittelpunkt der Betrachtung. In der Tat beantwortet die kurzfristige Erfolgsrechnung die Frage, was Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum – z. B. in einem Monat oder Quartal – verdient haben. Sie ist die Grundform der BWA und spiegelt den aktuellen Unternehmenserfolg w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
BWA: Praktische Tipps für d... / 2.5 Plan erfüllt? Der Soll-Ist-Vergleich

Jeder Unternehmer nimmt sich für ein neues Geschäftsjahr etwas vor: Dazu sollte gehören, die zentralen Kennziffern der BWA festzuzurren und Werte vorzugeben, an denen sich der betriebliche Alltag orientieren sollte. Diese Planzahlen können in jedem Bereich festgelegt werden – bei den einzelnen Kosten, beim Umsatz oder auch bei den Privatentnahmen. Anhaltspunkte für Planzahle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 3. Lohnsteuerabzugsmerkmale und Faktorverfahren

Rz. 996 ▪ § 39 EStG und elektronische Lohnsteuerkarte, § 39e EStG Die Lohnsteuerkarte erfasst die persönlichen Merkmale des Steuerpflichtigen. Die letzte in Papierform wird ab 2013 durch das elektronische System "ElsterLohn II" abgelöst. Lohnsteuerliche Merkmale der Arbeitnehmer werden nur noch in diesem System gespeichert, wobei der Arbeitgeber mithilfe der ihm von seinem Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 1. Thesaurierung von Gewinnen bei Einzelunternehmen

Rz. 590 "Klassisch" wird die Problematik der thesaurierten Gewinne bei Personen- und Kapitalgesellschaften diskutiert und nicht bei Einzelunternehmen. Hierbei wird fälschlicherweise unkritisch unterhaltsrechtlich mit einer Fiktion gearbeitet, dass die Gewinne uneingeschränkt dem Unternehmer zur persönlichen Lebensführung (unter Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen und St...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / b) Splittingverfahren (Splittingtabelle)

Rz. 924 Die Splittingtabelle wird angewendet bei:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / gg) Liquide Mittel

Rz. 400 Unter diesem Posten fasst das HGB beispielsweise Kassenbestände und Bankguthaben, Vermögensgegenstände höchster Liquidität zusammen. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich nach dem Nennwert/Nominalprinzip. Schwierigkeiten können besonders Bestände an ausländischen Währungen machen. Diese sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten zu bewerten und im Fall von Wertminde...mehr