Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 3.2 Aufbau und Verwendung von Wertguthaben

Auf Arbeitszeitkonten können neben Überstunden und Überstundenzuschlägen auch folgende Entgeltbestandteile in der Ansparphase eingezahlt werden: Sonder- und Einmalzahlungen, freiwillige Arbeitgeberleistungen, Boni, Tantiemen, nicht genommener Urlaub und Entgeltverzicht aus laufender Vergütung Damit sind Arbeitszeitkonten auch für Unternehmen interessant, in denen aufgrund des Vergü...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 3.4 Störfälle

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Arbeitnehmer verlangen, ihr Wertguthaben auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen, wenn dieser eine Wertguthabenvereinbarung mit ihnen abschließt und der Übertragung zustimmt. Finden sie keinen Arbeitgeber, auf den sie ihr Wertguthaben übertragen können oder sind sie arbeitslos, können sie ihr Wertguthaben auf die Deutsche Renten...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 3.6 Kapitalanlage

Die Beiträge zum Arbeitszeitkonto werden bei einem Finanzinstitut angelegt. Denkbar sind hier sowohl Investmentfonds (Aktien-, Renten-, Misch- und Geldmarktfonds) als auch Versicherungsprodukte von der klassischen Rentenversicherung deutscher Anbieter bis hin zu Policen britischer Versicherer. Insbesondere bei der Wahl von Produkten ohne Kapitalerhaltgarantie ist zu klären, ...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 3.5 Kontoführung

Um eigenen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, sollten die Arbeitszeitkonten durch einen externen Dienstleister geführt werden. Dies umfasst die Erfüllung sämtlicher Aufzeichnungspflichten des Betriebs inklusive der Führung der erforderlichen Summenfelder zur Ermittlung der im Störfall zu verbeitragenden Beträge. Externe Dienstleister übernehmen die Erstellung der monatlichen G...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / Zusammenfassung

Überblick Monetäre Sozial- und Nebenleistungen bieten dem Arbeitgeber neben dem Grundgehalt vielfältige Möglichkeiten einer variablen und leistungsgerechten Entlohnung. Sie bilden die zweite Säule einer innovativen und ganzheitlichen Vergütungspolitik. Mit diesen Bausteinen einer modernen Vergütungspraxis kann nicht nur die individuelle Arbeitsleistung in allen Arbeitsbereic...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 1.4.1 Prämien und Jubiläumszuwendungen

Sonderzuwendungen wie Prämien oder Jubiläumsgelder sind zusätzliche Entgeltbestandteile. Sie gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn sowie sozialversicherungsrechtlich zum Arbeitsentgelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Prämien für Anwesenheit, Verbesserungsvorschläge, die Erfüllung von Qualitätsnormen, für Betriebs- oder Termintreue, aufgrund eines Arbeitnehmer- oder ...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 1.7 Rabattgewährung

Personalrabatte (auch als Belegschaftsrabatte bezeichnet) sind Vorteile, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern durch kostenlose oder verbilligte Überlassung von bestimmten Waren oder Dienstleistungen neben dem in Geld gezahlten Entgelt zukommen lässt. Zumeist handelt es sich dabei um einen verbilligten Wareneinkauf, die Verbilligung von Werk- und Dienstleistungen oder die...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 1 Monetäre Zusatzleistungen

Zu unterscheiden ist dabei zwischen gesetzlich vorgeschriebenen oder tariflich vereinbarten auf der einen und freiwilligen Sozial- und Nebenleistungen auf der anderen Seite. Da gesetzliche und tarifliche Leistungen kaum Gestaltungsmöglichkeiten bieten, setzen Unternehmen, die eine individuelle und innovative Vergütungspolitik betreiben möchten, vor allem auf freiwillige Leis...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 2.1 Sachzuwendungen

Auch Sachzuwendungen an den Arbeitnehmer sind Arbeitslohn und werden zum Letztverbraucherendpreis und nach der dort angewendeten Formel versteuert. Sowohl der Rabattfreibeitrag als auch die Möglichkeit, die Besteuerung von betrieblich veranlassten Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer zu pauschalieren (§ 37b Abs. 2 EStG), machen sie angesichts der hohen Abgabenlast zu einer...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 3.3 Freiwillige Sicherung von Zeitguthaben

Auf langfristig angelegten Zeitkonten können sich sehr hohe „Kapitalpolster“ ansammeln. Dies bedeutet trotz Insolvenzsicherung ein hohes Risiko für den Arbeitnehmer. Für Mitarbeiter ist dementsprechend die Absicherung von Zeitkonten eine wichtige Frage. Insbesondere bei langfristig ausgelegten Arbeitszeitmodellen, wie beispielsweise dem Lebensarbeitszeitkonto, wird dies rele...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 2.5 Health Care

Auch die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) zählt zu den Sozial- und Nebenleistungen. Ihr Ziel ist die Verbesserung der Gesundheit am Arbeitsplatz, einmal durch eine gesundheitliche Gestaltung der Arbeitsorganisation, -abläufe und -umgebung, zum anderen durch Anreize für ein gesundheitsbewusstes Verhalten der Beschäftigten. Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung de...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 2.4 Firmen-/Werkswohnung

Die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft muss vertraglich vereinbart sein. Kommt der Arbeitgeber in Annahmeverzug, ist der tatsächliche Verkehrswert der Unterkunft festzustellen und dem Arbeitnehmer in bar auszugleichen. Bei Auszubildenden, die kostenlos untergebracht sind, dürfen Sachleistungen nur bis zu 75 Prozent auf den Ausbildungsvergütungsanspruch angerechnet we...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 1.1 Vermögenswirksame Leistungen

Die vermögenswirksamen Leistungen (vL) sind eine Geldleistung des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer nicht zur freien Verfügung ausgezahlt, sondern für ihn langfristig angelegt wird. Arbeitsrechtliche Grundlage einer solchen Vereinbarung kann der Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein Einzelarbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer sein. Die Leistungen dürfen aber auch f...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 2.2 Telekommunikation

Bei Telefon- und Telekommunikationsanlagen einschließlich PC und Internetanschluss wird unterschieden zwischen: der privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer (steuerfrei nach § 3 Nr. 45 EStG, R 3.45 Lohnsteuer-Richtlinien – LStR), der kostenlosen oder verbilligten Übertragung des Eigentums auf den Arbeitnehmer bzw. der Einrichtung eines arbeitnehmereigenen Internetzugangs durch ...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 1.4.3 Kinderbetreuungszuschuss

Der steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung (§ 3 Nr. 33 EStG) ist für Unternehmen eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, die Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen. Sie entlasten mit diesem Zuschuss ihre Beschäftigten und erreichen dadurch unter anderem, dass diese nach der Elternzeit früh wieder an ihren Arbeitsplatz ...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 1.6 Abfindungen

Das deutsche Arbeitsrecht kennt keinen generellen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers, eine Abfindung zu erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Ein Anspruch kann sich aber in folgenden Fällen ergeben: durch ein Auflösungsurteil im Kündigungsschutzprozess (§§ 9 KSchG), durch einen Vergleich im Kündigungsschutzprozess, aufgrund tarifvertraglicher Regelungen, bei be...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Mon... / 1.3 Betriebliche Altersvorsorge

Seit dem 01.01.2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) über den Arbeitgeber. Sie erfolgt durch Gehalts- bzw. Entgeltumwandlung und wird staatlich gefördert (§ 1 a Betriebsrentengesetz BetrAVG). Danach können jährlich bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (§§ 161 bis 167 SGB ...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.2.1 Entgelt

Unter Entgelt im Sinne des EntgTranspG sind nach § 5 Abs. 1 neben dem Grund- oder Mindestarbeitsentgelt auch alle sonstigen Vergütungen (z. B. Zuschläge, Jahressonderzahlungen, Boni usw.) zu verstehen. Der Begriff der sonstigen Vergütungen ist umfassend und beinhaltet sowohl Bar- als auch Sachleistungen, die – unmittelbar oder mittelbar – aufgrund des Beschäftigungsverhältni...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.2 Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit

2.2.1 Entgelt Unter Entgelt im Sinne des EntgTranspG sind nach § 5 Abs. 1 neben dem Grund- oder Mindestarbeitsentgelt auch alle sonstigen Vergütungen (z. B. Zuschläge, Jahressonderzahlungen, Boni usw.) zu verstehen. Der Begriff der sonstigen Vergütungen ist umfassend und beinhaltet sowohl Bar- als auch Sachleistungen, die – unmittelbar oder mittelbar – aufgrund des Beschäftig...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.6.2 Entgelt und 2 Entgeltbestandteile

Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 EntgTranspG bezieht sich die Auskunft auf die Nennung des durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelts, welches in § 5 Abs. 1 EntgTranspG definiert ist[1] sowie zusätzlich auf bis zu 2 einzelne Entgeltbestandteile. Bei Sachleistungen wie Dienstwagen ist der finanzielle Wert der Leistungen anzusetzen.[2] Der Beschäftigte hat das Recht, auch den Durchs...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.10 Datenschutz

§ 8 Abs. 2 EntgTranspG schränkt die Verwertbarkeit der Informationen aus einem Auskunftsverlangen ein. Personenbezogene Gehaltsangaben dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Mit der Formulierung, dass die erlangten Informationen nur dazu genutzt werden dürfen, Rechte "im Sinne dieses Gesetzes" geltend zu machen, ist keine Einengung auf das Entgelttr...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.2.7 Entgeltgleichheit von Männern und Frauen

Bei der Vergütung müssen Männer und Frauen für gleiche und gleichwertige Arbeit mit gleichem Entgelt entlohnt werden. Der Grundsatz der Entgeltgleichheit für Männer und Frauen ist im Unionsrecht in Art. 157 AEUV verankert. Jeder Mitgliedstaat muss hiernach die Anwendung des Entgeltgleichheitsgrundsatzes sicherstellen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich auch bei R...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.9 Folgen nach erteilter Auskunft

Ergibt die erteilte Auskunft, dass der auskunftsverlangende Beschäftigte geringer vergütet wird als die vergleichbaren Beschäftigten, so kann der Arbeitnehmer eine Entgeltgleichheitsklage erheben, die auf Art. 157 AEUV, § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG gestützt wird.[1] Hinweis Beweislast bei Entgeltgleichheitsklage Die Verteilung der Beweislast im Fall einer erteilten Auskunft ...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.2.4 Ausschluss der Vergleichbarkeit bei unterschiedlichen Beschäftigtengruppen

Der Gesetzgeber stellt in § 4 Abs. 3 EntgTranspG klar, dass Beschäftigte in unterschiedlichen Rechtsverhältnissen nicht vergleichbar sein können. Ausgeschlossen ist damit, dass Arbeitnehmer und Beamte oder in Heimarbeit Beschäftigte oder vor allem Arbeitnehmer und Auszubildende eine gleichwertige Arbeit im Sinne des Entgelttransparenzgesetzes leisten. Hinweis Exkurs: Arbeitne...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.6.3 Vergleichsentgelt: Statistischer Median als Maßstab

Der vom Gesetz genannte Maßstab statistischer Median unterscheidet sich vom Durchschnittsentgelt der Beschäftigten mit Vergleichstätigkeit. Letzteres würde sich aus einem Durchschnittswert (arithmetisches Mittel), also der Summe aller Bruttoentgelte geteilt durch die Anzahl der Beschäftigten ergeben. Der statistische Median ist hingegen der Mittelwert, der in einer Aufstellu...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 6.3 Ansprüche im laufenden Arbeitsverhältnis (Art. 7)

Arbeitnehmer haben das Recht, Auskünfte über ihre individuelle Entgelthöhe und die durchschnittlichen Entgelthöhen zu verlangen und auch in schriftlicher Form zu erhalten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und für die Gruppen von Arbeitnehmern, die gleiche oder gleichwertige Arbeit wie sie verrichten. Der Auskunftsanspruch ist dabei unabhängig von der Unternehmensgröße. Der Arb...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.6.5 Kriterien der Entgeltfindung

Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 EntgTranspG erstreckt sich die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Auskunftserteilung auch auf die Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung. Er muss also darüber Auskunft erteilen, wie das Entgelt des auskunftsverlangenden Beschäftigten sowie das Entgelt für die Vergleichstätigkeiten zustande kommt. Wichtig ist dabei, dass der Gesetzgeber dies nicht...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.3.1 Unmittelbare Benachteiligung

Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts ist gemäß § 3 Abs. 2 EntgTranspG dann anzunehmen, wenn eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ein geringeres Entgelt erhält, als ein Beschäftigter des jeweils anderen Geschlechts erhält, erhalten hat oder erhalten würde. Klargestellt wird in § 3 Abs. 2 Satz 2 EntgTranspG, dass ei...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.2.3 Gleichwertige Arbeit

Das Entgeltgleichheitsgebot in § 7 EntgTranspG untersagt ein geringeres Entgelt nicht nur für nur gleiche, sondern auch für gleichwertige Arbeit. In diesem Sinne gleichwertige Arbeit leisten weibliche und männliche Beschäftigte gemäß § 4 Abs. 2 EntgTranspG, wenn sie als in einer vergleichbaren Situation anzusehen sind, wobei eine Gesamtheit von Faktoren in die Beurteilung de...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.3.2 Mittelbare Benachteiligung

Ebenfalls, wie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, wird auch die mittelbare Entgeltbenachteiligung von Gesetzeszweck erfasst und in § 3 Abs. 1 EntgTranspG verboten. Sie unterscheidet sich von der unmittelbaren Benachteiligung dadurch, dass die Entgeltregelung oder die tatsächliche Gewährung nicht direkt am Merkmal des Geschlechts ansetzen, wenn es um eine unterschiedlich...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2 Verbot der Entgeltbenachteiligung bei gleicher und gleichwertiger Arbeit und Begriffsbestimmungen

§ 3 EntgTranspG enthält das Verbot einer unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts in Bezug auf sämtliche Entgeltbestandteile und -bedingungen. Die Vorschrift ist dem Verbot unterschiedlicher Behandlung aus den §§ 7, 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nachgebildet und konkretisiert dieses allgemeine Verbot in Bezug auf das Kriterium Geschl...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.1.3 Tarifanwendender Arbeitgeber

Von den tarifgebundenen Arbeitgebern unterscheidet § 5 Abs. 5 EntgTranspG die tarifanwendenden Arbeitgeber, die dem Geltungsbereich eines Entgelt- oder Entgeltrahmentarifvertrags unterfallen und dessen Entgeltregelungen mit den Beschäftigten schriftlich verbindlich vereinbaren. Mit dieser Definition sind die Arbeitgeber gemeint, die im schriftlichen Arbeitsvertrag mit den Ar...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.2.2 Gleiche Arbeit

Die Begriffe "gleiche Arbeit" und "gleichwertige Arbeit" sind zentral für die Beurteilung, ob ein Auskunftsanspruch eines Beschäftigten in Betracht kommt, und werden in § 4 Abs. 1 und 2 EntgTranspG definiert. Eine gleiche Arbeit wird gemäß § 4 Abs. 1 EntgTranspG geleistet, wenn weibliche und männliche Beschäftigte eine identische oder gleichartige Tätigkeit ausführen entweder...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.2.6 Angemessenheitsvermutung bei tariflichen Entgeltsystemen

Für tarifliche Entgeltregelungen stellt § 4 Abs. 5 EntgTranspG eine Vermutung auf, dass diese angemessen sind. Wird ein solches System auf die Arbeitsverhältnisse angewandt, so bestimmt Satz 2, dass Tätigkeiten nicht als vergleichbar angesehen werden, wenn sie in diesem System jeweils unterschiedlichen Entgeltgruppen zugewiesen sind. Diese Privilegierung tariflicher Entgelts...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 1 Hintergrund

Das Entgelttransparenzgesetz wurde federführend vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeitet, am 30.3.2017 vom Deutschen Bundestag beschlossen und am 12.5.2017 vom Bundesrat gebilligt. Es ist am 6.7.2017 in Kraft getreten.[1] Die Bundesregierung sah Handlungsbedarf in Bezug auf die Gewährung gleichen Entgelts für Frauen und Männer für gleiche und ...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.1.2 Tarifgebundener Arbeitgeber

Gemäß § 5 Abs. 4 EntgTranspG sind tarifgebundene Arbeitgeber solche, die entweder kraft Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband bzw. infolge eines Firmentarifvertrags (§ 3 Abs. 1 TVG) oder an einen gemäß § 5 TVG für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag gebunden sind. Mit Tarifvertrag sind ein Entgelt- oder Entgeltrahmentarifvertrag gemeint ist und nicht etwa ein M...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.1.4 Bedeutung der Unterscheidung zwischen tarifgebundenen, -anwendenden Arbeitgebern und anderen Arbeitgebern

Das EntgTranspG unterscheidet in den §§ 14, 15 bezüglich des Auskunftsanspruchs des Arbeitnehmers für die Verfahrensweise danach, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist bzw. zumindest einen Tarifvertrag durch Verweisung anwendet oder ob das Entgelt unabhängig von einer tariflichen Entgeltordnung ausschließlich einzelvertraglich vereinbart ist.[1] Weitere Bereiche, in denen sic...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.2.5 Anforderungen an Entgeltsysteme des Arbeitgebers

Bei Anwendung von Entgeltsystemen verpflichtet § 4 Abs. 4 EntgTranspG den Arbeitgeber, diese so zu gestalten, dass eine Benachteiligung wegen des Geschlechts ausgeschlossen ist. Das Gesetz nennt hierzu in Form von Beispielen die Art der zu verrichtenden Tätigkeit, die objektiv festzulegen ist. Zweitens sind die für das Entgeltsystem entscheidenden Kriterien für weibliche und...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.3 Unmittelbare und mittelbare Benachteiligung

In Übereinstimmung mit der gesetzlichen Konzeption des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes geht auch das EntgTranspG in Bezug auf das Kriterium Entgelt von 2 Benachteiligungskategorien aus, die unmittelbare und die mittelbare Benachteiligung. Das Verbot der Benachteiligung wegen des Geschlechts in § 3 EntgTranspG erfasst unterschiedslos beide Benachteiligungsformen gleiche...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.6.6 Einschränkung der Reichweite

Eine Auskunft ist insoweit nicht zu erteilen, als sie sich auf – die gesetzlich definierten – nicht vergleichbaren Beschäftigtengruppen bezieht.[1] So müssen also einem Auszubildenden nicht die Entgelte von Arbeitnehmern (auch nicht z. B. im ersten Jahr nach Abschluss der Ausbildung) genannt werden.[2] Ferner kann die Auskunft verweigert werden, die bezüglich des Entgelts bei ...mehr

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Entgelttransparenzgesetz: I... / Zusammenfassung

Überblick Ziel des Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen ist gemäß § 1 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen und zu verhindern, dass Frauen und Männer unterschiedlich vergütet werden. Zusammengefasst enthält das Gesetz neben der Definition von Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.1.2 Mindestanzahl vergleichbarer Arbeitnehmer – Datenschutz

§ 12 Abs. 3 EntgTranspG erlangt bei der Auskunftserteilung die Beachtung des Schutzes personenbezogener Daten sowohl des Anspruchsstellers als auch derjenigen Beschäftigten, über deren Entgelt nach diesem Gesetz Auskunft zu geben ist. In Satz 2 ist die wichtige Einschränkung enthalten, dass ein Vergleichsentgelt nicht anzugeben ist, wenn weniger als 6 Beschäftigte des jeweils...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 6.6 Schadensersatz und Entschädigung (Art. 16)

Arbeitnehmer, die durch die Verletzung von Rechten oder Pflichten im Zusammenhang mit dem Grundsatz des gleichen Entgelts einen Schaden erlitten haben, sollen das Recht bekommen, für diesen Schaden vollständigen Schadensersatz oder vollständige Entschädigung zu bekommen. Hierunter fällt die vollständige Nachzahlung entgangener Entgelte und damit verbundener Boni oder Sachlei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.2.2 Textform

Für das Auskunftsverlangen sieht § 10 Abs. 2 Satz 1 EntgTranspG nur die Textform[1] vor. Infolgedessen bedarf es zu einem wirksamen Auskunftsverlangen nicht einer vom Beschäftigen eigenhändig unterzeichneten Erklärung. Neben einer schriftlichen Anfrage reichen Fax oder auch E-Mail aus. Dabei muss lediglich die Person des Anfragenden erkennbar und die Anfrage auf einem dauerh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.8 Folgen einer zu Unrecht verweigerten Auskunft bzw. unterlassenen Auskunft

Arbeitgebern ohne tarifvertragliches Entgeltsystem wird nach § 15 Abs. 5 EntgTranspG bei einer unterlassenen oder zu Unrecht verweigerten Auskunft die Beweislast dafür auferlegt, dass kein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot des § 7 EntgTranspG vorliegt (Vorbild ist die Beweislastregelung in § 22 AGG). Bei Zuständigkeit des Betriebsrats gilt das Gleiche, wenn er die Au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 5.3.2 Turnus

Für die Länge des Berichtszeitraums und damit die Häufigkeit der Berichtserstellung ist in § 22 EntgTranspG einmal mehr nach tarifvertraglich gebundenen Arbeitgebern und Arbeitgebern ohne solche Tarifbindung unterschieden. Der Berichtszeitraum beträgt 5 Jahre für die vorangegangenen 5 Jahre bei Arbeitgebern, die entweder tarifgebunden sind oder die einen Tarifvertrag anwenden...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen aus Arbeitsv... / 11 Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Todesfall

In Tarifverträgen ist bestimmt, dass beim Tod eines aktiven Arbeitnehmers der Lohn oder das Gehalt noch 3 Monate nach dem Tod an die Hinterbliebenen weitergezahlt wird. Es handelt sich hierbei um einen Erfüllungsrückstand aus dem Arbeitsverhältnis, für den eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten anzusetzen ist sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz. Die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen aus Arbeitsv... / 10 Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall

Verpflichtungen zur Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall werden unter dem Gesichtspunkt der drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften beurteilt. Achtung Steuerbilanz Für nach dem 31.12.1996 endende Wirtschaftsjahre sind in der Steuerbilanz Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nicht mehr zulässig.[1] Praxis-Beispiel Rückstellung für Entge...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 15.1 Handelsrechtliche Bewertung

Handelsrechtlich ist bei der Bewertung der Lohn- und Gehaltsaufwand des abgelaufenen Geschäftsjahres zugrunde zu legen unter Berücksichtigung der im folgenden Geschäftsjahr geltenden Löhne und Gehälter. Lohnerhöhungen im folgenden Geschäftsjahr sind daher bei der Bewertung der Rückstellung zu berücksichtigen. Praxis-Beispiel Berücksichtigung von Lohnerhöhungen Das Urlaubsjahr ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen aus Arbeitsv... / 15.3 Berechnungsschemata

Die künftigen Ausgaben können ermittelt werden individuell für jeden Urlaubsberechtigten nach Maßgabe des geschuldeten Urlaubsentgelts oder im Wege einer Durchschnittsberechnung für die Belegschaft. In diesem Fall sind die Kosten zu dividieren steuerrechtlich durch die Zahl der regulären (regelmäßigen) Arbeitstage (aus Vereinfachungsgründen werden hier oftmals 250 Arbeitstage z...mehr