Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.4.2 Fertigungseinzelkosten

Rz. 117 Fertigungseinzelkosten sind insb. Fertigungslöhne (Rz 106 zur grundlegenden Diskussion, ob diese den Einzel- oder den Gemeinkosten zuzuordnen sind), soweit sie nicht zu den Sonderkosten der Fertigung (Rz 119), den betrieblichen Sozialkosten (Rz 140 f.), der betrieblichen Altersvorsorge (Rz 144 f.) oder zur Verwaltung (Rz 136) gehören. Die Fertigungslöhne sind einschl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.1.3 Geheimhaltungswille

Rz. 18 Als weitere Voraussetzung des Geheimnisses muss die Geheimhaltung mit dem wirklichen oder vermutlichen Willen der KapG in Einklang stehen. Ein willkürlicher, durch keinerlei sachliche Gründe gebotener Geheimhaltungswille ist jedoch nicht strafrechtlich geschützt. Maßstab für die Anerkennung eines Geheimhaltungsinteresses ist insoweit die sachgemäße Unternehmensführung...mehr

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Das Berufsausbildungsverhäl... / 4.1.1 Mindestvergütung

Im Rahmen der jüngsten Novelle des BBiG hat der Gesetzgeber eine tiefgreifende Neuregelung des § 17 BBiG vorgenommen, die sich auch schon in der Überschrift niederschlägt: § 17 Vergütungsanspruch und Mindestvergütung In Gestalt einer gesetzlichen Untergrenze gilt seit 1.1.2020 nach § 17 Abs. 2 BBiG Folgendes: Die Angemessenheit der Vergütung ist ausgeschlossen, wenn sie folgend...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.2.7 Strukturierte Geschäfte

Rz. 125 Unter strukturierten Geschäften sind Geschäfte zu verstehen, deren wirtschaftlicher Gehalt von der darunterliegenden formalrechtlichen/schuldrechtlichen Ausgestaltung abweicht.[1] Derartige Strukturierungen liegen etwa dann vor, wenn zwei Verkaufsgeschäfte durch Vertragsgestaltung oder zeitgleiche bzw. nur kurz auseinanderliegende Einzelverträge derart kombiniert wer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Ausgabe vor dem Abschlussstichtag

Rz. 7 Die Aktivierung eines Rechnungsabgrenzungspostens setzt einen Zahlungsvorgang voraus. Unter Zahlungsvorgang sind neben baren (Kasse) und unbaren (Bank) Zahlungsvorgängen sowie der Hergabe und Entgegennahme von Schecks, Wechseln und dergleichen auch Einbuchungen von Forderungen und ähnlichen Ansprüchen bzw. Verbindlichkeiten oder Rückstellungen zu verstehen. Praxis-Beis...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.14 Steuern vom Einkommen und Ertrag (Abs. 2 Nr. 14)

Rz. 182 Unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und Ertrag" (§ 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB) sind jene ergebnisabhängigen Steuern zu erfassen, für welche die KapG selbst wirtschaftlicher Steuerschuldner ist. Praxis-Beispiel Konkret sind als Steuern vom Einkommen und Ertrag v. a. folgende Aufwendungen auszuweisen: KSt (einschl. des Solidaritätszuschlags); GewSt; Kapitalertragsteuer auf ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Konzernanhang

Rz. 11 § 313 Abs. 1 Satz 1 HGB sieht eine Gliederungsvorgabe für den Konzernanhang vor. Danach sind die Angaben zu einzelnen Posten der Konzernbilanz und Konzern-GuV in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Konzernbilanz und Konzern-GuV darzustellen. Nach einhelliger Literaturauffassung ist die Vorschrift nicht wortwörtlich, sondern nach deren Sinn und Zweck, die Klarheit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4 Entgegenstehende Gegebenheiten

Rz. 42 Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Durchbrechung der Fortführungsprämisse (Rz 40) vor oder ergibt sich eine solche ohne entsprechende Indizien, so ist eingehend zu prüfen, ob der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche (Rz 43 f.) oder rechtliche (Rz 46 f.) Gegebenheiten entgegenstehen und diese in der Gesamtschau der Fortführung entgegenstehen. Dies gilt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Zeitgerechte Erfassung (Abs. 2)

Rz. 22 Der Kfm. muss die Eintragungen in seinen Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen zeitgerecht vornehmen.[1] Rz. 23 Was noch zeitgerecht ist, schreibt das Gesetz nicht ausdrücklich vor. Bei der Auslegung des Begriffs "zeitgerecht" ist deshalb auf den Sinn und Zweck der Vorschrift abzustellen. Die zeitgerechte Buchführung soll sicherstellen, dass der Kfm. sich ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.6 Handelsbücher des Kaufmanns

Rz. 43 Das Gesetz schreibt nicht vor, welches Buchführungssystem der Kfm. für seine Handelsbücher zu verwenden hat. Es kommen folgende Buchführungssysteme infrage:[1] kameralistische Buchführung, einfache Buchführung, doppelte Buchführung. Rz. 44 Die kameralistische Buchführung wird in der Praxis durch öffentliche Haushalte und öffentliche Betriebe angewandt, aber mit den Initia...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Auflösung und Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 5 Dem in § 246 Satz 1 1. Halbsatz HGB kodifizierten Vollständigkeitsgebot der Bilanz unterliegen auch die Rechnungsabgrenzungsposten. Für KapG/KapCoGes schreibt § 264 HGB überdies vor, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln soll. Rz. 6 Die Höhe des zu bildenden Abgrenzungsbetrags richtet sich nach dem Zahlungsbetrag und...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.3 Weitere als Umsatzerlöse auszuweisende Sachverhalte und Abgrenzungsfragen

Rz. 64 Im Folgenden sind weitere Sachverhalte aufgeführt, bei denen zum einen die Beurteilung schwerfällt, ob es sich bei ihnen um Produkte oder Dienstleistungen handelt und zum anderen, ob für sie ein Ausweis als Umsatzerlöse oder sonstige betriebliche Erträge vorzunehmen ist. Im Weiteren werden hier Posten angeführt, für welche die Möglichkeit einer Erfassung als buchungst...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Passive transitorische Abgrenzung (Abs. 2)

Rz. 14 Die passive Rechnungsabgrenzung entspricht der aktiven, allerdings mit umgekehrten Vorzeichen. Daher gelten die Ausführungen gem. Rz 7–8 und Rz 13 spiegelbildlich. Das in § 252 Nr. 4 HGB geregelte Vorsichtsprinzip führt allerdings dazu, dass bei passiven Rechnungsabgrenzungsposten im Zweifel eher eine Ansatzpflicht anzunehmen ist, während bei aktiven Rechnungsabgrenzu...mehr

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Das Berufsausbildungsverhäl... / 4.1 Vergütungsanspruch und Mindestvergütung

Der Streit darüber, was eine "angemessene" Vergütung sei, hat über Jahrzehnte hinweg seinen Niederschlag in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gefunden.[1] 4.1.1 Mindestvergütung Im Rahmen der jüngsten Novelle des BBiG hat der Gesetzgeber eine tiefgreifende Neuregelung des § 17 BBiG vorgenommen, die sich auch schon in der Überschrift niederschlägt: § 17 Vergütun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Vergütungsbericht durch börsennotierte Aktiengesellschaften (Abs. 2 a. F.)

Rz. 14 Abs. 2 a. F. ist auf Jahresabschlüsse und Lageberichte letztmalig für das vor dem 1.1.2021 beginnende Gj anzuwenden. Soweit für das vor dem 1.1.2021 beginnende Gj oder für ein diesem vorausgehenden Gj ein Vergütungsbericht nach dem neuen § 162 AktG erstellt wird (§ 315a Rz 41 ff.), ist Abs. 2 a. F. bereits nicht mehr anzuwenden. Durch das VorstOG wurden börsennotierte ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.3 Negatives Kapitalkonto

Rz. 20 Negative Kapitalkonten können mit Bezug auf den jeweiligen Gesellschafter aufgrund von Verlustverrechnungen oder Überentnahmen entstehen. Eine Saldierung negativer Kapitalkonten einzelner Gesellschafter mit positiven Kapitalkonten anderer Gesellschafter ist wegen des Saldierungsverbots des § 246 Abs. 2 HGB unzulässig. Das gilt auch innerhalb derselben Gesellschaftergru...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.9 Derivatgeschäfte

Rz. 73 Derivate sind Finanzkontrakte, deren Wert sich vom Wert eines oder mehrerer zugrunde liegender Vermögenswerte (z. B. Aktien, Anleihen, Edelmetalle, Rohstoffe) oder Referenzsätze (z. B. Indizes, Währungen, Zinsen) ableitet. Es gibt drei Grundtypen: Optionen, Terminkontrakte und Swaps. In der Unternehmenspraxis werden Derivate zur Absicherung gegen spezielle Risiken ode...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1.4 Probleminhärenzen bei Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen bei bestehendem Unterschiedsbetrag

Rz. 16 Aus der Vorschrift des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB sowie den entsprechenden, im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens entstandenen Begründungen nicht klar hervorgehend und auch im Schrifttum bis dato nicht abschließend diskutiert,[1] ist die Berücksichtigung von zukünftigen Änderungen bzw. Schwankungen von Anzahl und Höhe der Pensionsverpflichtungen. Rz. 17 Unstrittig ist d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 5 Unt ist es gestattet, risikobehaftete Grundgeschäfte und zugehörige Sicherungsgeschäfte für bilanzielle Zwecke als Einheit zu behandeln, soweit sich die gegenläufigen Wertänderungen ausgleichen. Diese dem wirtschaftlichen Gehalt einer Sicherungsbeziehung Rechnung tragende Bilanzierung erfordert es, bestimmte handelsrechtliche Bewertungsgrundsätze einzuschränken. Dazu z...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.2 Genussrechtskapital

Rz. 235 Umfassende gesetzliche Vorschriften zum Begriff, Inhalt und zu möglichen Ausgestaltungen von Genussrechten bestehen nicht.[1] Dies bietet die unterschiedlichsten Gestaltungsmöglichkeiten. Allgemein lässt sich das Genussrecht als schuldrechtliches Gläubigerrecht charakterisieren, das grds. keine Mitverwaltungsrechte wie das Stimmrecht oder das Auskunftsrecht gewährt.[...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.2 Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen

Rz. 61 Praxis-Beispiel DienstleistungsUnt weisen v. a. die Erlöse jener Dienstleistungen als Umsatzerlöse aus, die aus Dienstleistungen resultieren, die von ihnen typischerweise am Markt angeboten werden und ihr Dienstleistungsspektrum betreffen. Der Ausweis hat sich dabei, sofern ihnen durch Rechtsverordnungen Formblätter vorgegeben sind, an deren Gliederung und Postenbezeic...mehr

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Das Berufsausbildungsverhäl... / 6.3 Andere Vertragsverhältnisse

Das BBiG enthält in § 26 eine Sonderregelung für sogenannte andere Vertragsverhältnisse. Die Regelung, die seit der Novelle zum 1.1.2020 nunmehr Bezug nimmt auf die §§ 10–16 und 17 Abs. 1, 6 und 7 sowie §§ 18–23 und 25, gilt für Personen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, wobei es sich nicht u...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Qualifikation

Rz. 42 In § 333 Abs. 2 Satz 1 HGB wird der Strafrahmen von bis zu einem Jahr auf bis zu zwei Jahre erhöht, wenn der Täter die Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, vornimmt. Die Qualifikationsmerkmale sind identisch mit denen des § 332 Abs. 2 HGB, weshalb auf die dort gemachten Ausführungen (§ 332 R...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Qualifikationen

Rz. 36 In § 332 Abs. 2 S. 2 HGB wird der Strafrahmen von bis zu 3 Jahren auf bis zu 5 Jahre erhöht, wenn der Täter die Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, vornimmt. Rz. 37 Durch Art. 11 des FISG wurde mit Wirkung zum 1.7.2021 die Norm um einen weiteren Qualifikationstatbestand erweitert. Nach § 332...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.1 Mehrere Tathandlungen

Rz. 46 Das unbefugte Offenbaren und das unbefugte Verwerten sind selbstständige Delikte, die in Tateinheit und Tatmehrheit zueinander stehen können. Die Offenbarung gegen Entgelt stellt kein Verwerten i. S. d. § 333 Abs. 2 Satz 2 HGB dar, sondern erfüllt den Qualifikationstatbestand des § 333 Abs. 2 Satz 1 HGB. Wird ein Geheimnis gegenüber verschiedenen Personen mehrfach off...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Übersicht

Rz. 1 Der § 289a HGB a. F. war 2009 im Zuge des BilMoG in das Handelsrecht aufgenommen worden und enthielt bis zum CSR-RL-Umsetzungsgesetz[1] die Erklärung zur Unternehmensführung. Diese wurde in den § 289f HGB verschoben. § 289a HGB n. F. nahm aus den Vorschriften zum Lagebericht ausgegliederte Inhalte auf, und zwar in Abs. 1 die übernahmerelevanten Angaben des früheren § 2...mehr

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Das Berufsausbildungsverhäl... / 1 Das Berufsausbildungsverhältnis im Rahmen des BBiG

Im Rahmen des BBiG werden verschiedenste Regelungen zum Kernbereich des Berufsausbildungsverhältnisses getroffen. Der systematische und zum Verständnis der Gesamtkonzeption des BBiG unverzichtbare Aufbau stellt sich im Wesentlichen wie folgt dar:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.4 Zurechnung von Leasinggegenständen

Rz. 34 Entscheidendes Kriterium für die handelsrechtliche Bilanzierung von Leasingverträgen ist die Zurechnung des Leasinggegenstands. Handelsrechtlich existieren keine konkreten/eigenen Zurechnungskriterien. Damit erfolgt handelsrechtlich die Zurechnung nach den allgemeinen Grundsätzen zum zivilrechtlichen Eigentümer. Stimmen zivilrechtliche Gestaltung und wirtschaftlicher ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Ausnahmefälle

Rz. 158 Grds. keine Ausnahmefälle i. S. d. § 252 Abs. 2 HGB stellen die Spezialvorschriften dar, die zu einer Durchbrechung der Grundsätze des Abs. 1 führen. Dem Rechtsprinzip "lex specialis derogat legi generali" folgend bedarf es in diesen Fällen keiner gesonderten Ausnahmeregelung in Gestalt einer expliziten Regelung wie jener des § 252 Abs. 2 HGB (vgl. zur Norm-Rangfolge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

Rz. 166 Der eng mit dem Grundsatz der Wesentlichkeit (Rz 171 ff.) verknüpfte Wirtschaftlichkeitsgrundsatz spiegelt den dominierenden Sachzwang des wirtschaftlichen Handelns unter Abwägung der Kosten-Nutzen-Aspekte wider.[1] Die im Umkehrschluss aus dem Grundsatz ableitbare Option zum Verzicht auf die Darstellung von Sachverhalten i. R. d. Rechnungslegung aus Wirtschaftlichke...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Vollständigkeit der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 98 Das Vollständigkeitsgebot bewirkt in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) den grds. unsaldierten Ausweis sämtlicher Erfolgsgrößen (Aufwendungen und Erträge) und stellt damit das Pendant zu der vollständigen Erfassung aller Bestandsgrößen (VG, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten) in der Bilanz dar. Die Begriffe Aufwendungen und Erträge werden gesetzlich nicht defi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Nachträgliche Anschaffungskosten

Rz. 64 Aufwendungen, die erst nach Abschluss des eigentlichen Anschaffungszeitraums anfallen, sind unter bestimmten Voraussetzungen als nachträgliche AK zu aktivieren. Dabei kann zwischen zwei Formen nachträglicher AK unterschieden werden:[1] dem Anfallen nachträglicher Aufwendungen für den Erwerb und die Herstellung der Betriebsbereitschaft des VG und nachträglichen Erhöhunge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Außerplanmäßige Abschreibung

Rz. 18 Im Fall einer dauerhaften Wertminderung (der beizulegende Wert des GoF ist dauerhaft unter dessen Buchwert gefallen) ist der GoF außerplanmäßig abzuschreiben (§ 309 Abs. 1 i. V. m. § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB). Diese außerplanmäßige Abschreibung ist unabhängig von der planmäßigen Abschreibung vorzunehmen.[1] Es besteht insoweit eine Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.1 Definition der Umsatzerlöse

Rz. 45 Gemäß der Richtlinie 2013/34/EU [1] werden Nettoumsatzerlöse als die Beträge definiert, "die sich aus dem Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Mehrwertsteuer sowie sonstigen direkt mit dem Umsatz verbundenen Steuern ergeben" (Art. 2 Nr. 5). Der Dienstleistungsbegriff der EU-Richtlinie wird dabei so ausg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.3 Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 125 § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB schreibt vor, dass der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen erzielt wird, als Kapitalrücklage auszuweisen ist. Die Vorschrift hat nur Bedeutung für die AG, die KGaA und die SE. Wandel- und Optionsanleihen sind bei der GmbH nicht denkbar, da ein für ihre Ausgabe notwe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Kapitalrücklage

Rz. 10 Die Kapitalrücklage definiert sich im Unterschied zu den Gewinnrücklagen dadurch, dass dem Unt von außen Vermögen zugeführt wird. Die Erfassung der Zuführungen erfolgt dabei ergebnisneutral in dem Bilanzposten "Kapitalrücklage". Welche Beträge bilanzverlängernd i. S. e. Kapitalrücklage wirken, regelt § 272 Abs. 2 HGB (§ 272 Rz. 118 ff.). Praxis-Beispiel Eine AG führt e...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.4.2 Cashflow aus Investitionstätigkeit

Rz. 37 Nach der Definition in DRS 21.9 gehören zur Investitionstätigkeit Aktivitäten i. V. m. Zu- und Abgängen von VG des Anlagevermögens sowie von VG des Umlaufvermögens, die nicht dem Finanzmittelfonds oder der laufenden Geschäftstätigkeit zuzuordnen sind. Die Definition hat sich im Vergleich zur bisherigen Abgrenzung in DRS 2 geändert (DRS 2.30 f.). Inhaltlich sind aber ke...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2 Anteile

Rz. 8 Bei der Analyse des Anteilsbegriffs wird über § 271 Abs. 1 Satz 2 HGB zunächst verdeutlicht, dass Anteile nicht zwingend in Wertpapieren verbrieft sein müssen. Damit kommen grds. als Anteile neben Aktien (die grds. verbrieft sind) und GmbH-Geschäftsanteilen auch Anteile von Gesellschaftern an einer PersG in Betracht. Dabei ist es unerheblich, ob der Gesellschafter als ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Anschaffungsnebenkosten

Rz. 58 Anschaffungsnebenkosten sind dem erworbenen VG einzeln zurechenbare Aufwendungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb und der erstmaligen Versetzung des VG in einen betriebsbereiten Zustand stehen.[1] Zweck der Einbeziehung der Anschaffungsnebenkosten in die AK ist eine periodenrichtige Verteilung des Aufwands.[2] Anschaffungsnebenkosten können unte...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.2.3 Sonderfall Langfristfertigung/-leistung

Rz. 116 Besondere Bedeutung hat die Frage nach der Gewinn-/Ertragsrealisation bei der sog. langfristigen Auftragsfertigung/-leistung, d. h. der mind. stichtagsübergreifenden[1] auftragsgemäßen Erbringung von Sach- oder Dienstleistungen auf Basis von Werk-[2] oder Werklieferverträgen.[3] Da bei Werkverträgen eine Realisation mangels Gefahrenübergang bzw. Erfüllung der Lieferu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.2 Rabatte, Boni, Skonti

Rz. 71 Anschaffungspreisminderungen können insb. in Form von Rabatten, Boni und Skonti vorliegen: Der Rabatt ist ein Nachlass auf den Anschaffungspreis, durch den der Rechnungsbetrag i. d. R. unmittelbar gemindert wird.[1] Sofern Rabatte nachträglich gewährt werden, sind sie analog zu Boni, die den Charakter von Anschaffungspreisminderungen haben, zu behandeln.[2] Rabatte wer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1.2 Anwendung von HGB-Vorschriften

Rz. 135 Der Gesetzgeber ordnet aus drei Gründen die ergänzende Anwendung von HGB-Vorschriften zu den IFRS an:[1] Vorschriften, die unabhängig von den zu befolgenden Rechnungslegungsvorschriften immer Gültigkeit besitzen, Vorschriften, die ausgewählte Regelungen der Bilanzrichtlinie umsetzen, und Vorschriften, die dem öffentlichen Interesse dienen oder Angaben vervollständigen, ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.6 Faktische Betrachtungsweise

Rz. 16 Für die Frage der möglichen Täterschaft kommt es nicht allein auf die zivil- oder gesellschaftsrechtliche Wirksamkeit des Bestellungsaktes an. Vielmehr bestimmt sich der Begriff des vertretungsberechtigten Organs auch nach den tatsächlichen Kriterien.[1] Rz. 17 Bei einer nicht wirksam entstandenen oder noch nicht bestehenden KapG gibt es bereits Mitglieder des vertretu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Zwingende Aufstellung eines Zwischenabschlusses bei mehr als drei Monaten auseinanderliegenden Abschlussstichtagen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 14 Der nach § 299 Abs. 2 Satz 2 HGB aufzustellende Zwischenabschluss dient ausschl. als Grundlage für die Aufstellung des Konzernabschlusses. [1] Durch den Zwischenabschluss ist es möglich, für den Zeitraum des Konzern-Gj die Daten des TU mit abweichendem Stichtag des Einzelabschlusses in den Konzernabschluss einzubeziehen. Bei der Aufstellung des Zwischenabschlusses ist ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 16 Die Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung entspricht der eigentlichen Standardisierungsfunktion des privaten Rechnungslegungsgremiums. Durch sie erhält das DRSC die Berechtigung, national und international als Standardsetzer aufzutreten.[1] Rz. 17 Die Beschränkung der Standardisierungsfunktion auf das Feld der Konzern...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Treuhandverhältnisse

Rz. 19 Der Begriff der Treuhand ist gesetzlich nicht geregelt. Ein Treuhandverhältnis liegt vor, wenn aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder Kraft Gesetz die Befugnisse an einem VG vom Treugeber an den Treunehmer (Treuhänder) übertragen wird. Es handelt sich mithin um die anvertraute Verfügung über Sachen und Rechten, die im Interesse einer anderen Person ausgeübt we...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 10 PersG sind durch § 290 HGB nicht zur Konzernrechnungslegung verpflichtet. § 11 PublG regelt die hinsichtlich der ausschl. Geltung des Control-Konzepts gleichlautende Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses, wenn ein Unt mit Sitz im Inland unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unt ausüben kann und wenn für drei aufeinan...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Im Zuge der Reformmaßnahmen zur Modernisierung der Corporate Governance trat im September 2006 die EU-Abänderungsrichtlinie (RL 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.6.2006) in Kraft, die bis September 2008 in nationales Recht umzusetzen war. Diese enthält u. a. ein Corporate-Governance-Statement, das deutlich über die bestehende Entsprechenserklär...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Risiken- und Chancentragung (Zweckgesellschaften) (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 46 Erklärtes Ziel der Änderung des § 290 HGB durch das BilMoG war es, die Einbeziehungspflicht auf ZweckGes. auszuweiten. ZweckGes. sind Unt, die im Interesse eines MU oder TU (sog. Sponsor) tätig sind. Sie werden gegründet, um ein enges und genau definiertes Ziel zu erreichen und können die Rechtsform einer KapG, eines Treuhandfonds (unselbstständiges Sondervermögen), e...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Angaben zu Gesamtbezügen (Abs. 4)

Rz. 17 Die Ausnahmevorschrift des § 286 Abs. 4 HGB befreit alle KapG, jedoch nicht die kapitalmarktorientierten Ges., unabhängig von ihrer Größe von der Angabe der Gesamtbezüge der Organmitglieder (DRS 17.5), unbeschadet des Auskunftsanspruchs des Aktionärs nach § 131 Abs. 1 AktG in der HV, sofern sich durch die Angabe die Bezüge eines Mitglieds feststellen lassen.[1] Die Vo...mehr