Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Muttersch... / 9 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Entgeltminderung durch Kurzarbeit

Sachverhalt Im Unternehmen beginnt die Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG für eine Arbeitnehmerin am 11.9. Sie hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Daneben sind die Voraussetzungen zum Bezug des Arbeitgeberzuschusses erfüllt. Der Referenzzeitraum für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes lautet 1.6. bis 31.8. Die Arbeitnehmerin ist in einer Abteilung, i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Sonstiges

Rn. 1129 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Einen Fundstellennachweis aller zwischenstaatlichen Vereinbarungen, ZustimmungsG und RechtsVO, die Personen, Personenvereinigungen, Körperschaften, internationale Organisationen oder ausländische Staaten die Befreiungen von deutschen Steuern vom Einkommen und Vermögen gewähren, bringt BMF vom 18.03.2013, BStBl I 2013, 404 (s Rn 2621). Rn. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ende der Beschäftigung: Loh... / 3.1.3 Ende des Arbeitsverhältnisses wird nicht festgelegt

Wird der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dagegen nicht festgelegt, so endet die Versicherungspflicht mit dem letzten Arbeitstag. Dies gilt auch, wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses zwar nachträglich auf einen Zeitpunkt nach dem letzten Arbeitstag festgelegt wird, der Arbeitgeber aber nicht verpflichtet ist, Arbeitsentgelt zu zahlen. In diesem Fall bleibt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamteinkommen / 1 Einkunftsarten

Einkünfte sind die in § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG genannten Einkunftsarten. Die Einkünfte werden durch 2 unterschiedliche Verfahren ermittelt.[1] Die Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten (Überschuss-Einkünfte) bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (vorrangig das Arbeitsentgelt), Einkünften aus Kapitalvermögen, Einkünften aus Vermietung und Verpac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Grenzen der Steuerbefreiung in den Fällen b) und c) nach WÜD/WÜK

Rn. 1127 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nicht steuerfrei sind private Einkünfte, deren Quelle sich im Empfangsstaat (Deutschland) befindet. Das bedeutet, dass ein ausländischer Diplomat/Konsularbeamter nur mit seinen inländischen Einkünften iSd § 49 EStG stpfl ist, soweit nicht § 3 Nr 29 EStG oder DBA Abweichendes regeln. Diese Personen sind damit beschränkt stpfl (§ 1 Abs 4 ESt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsberechnung / 4.3 Geringverdiener/freiwillige soziale Dienste

Eine weitere Ausnahme von dem Grundsatz der hälftigen Beitragstragung gilt für Beschäftigte im Rahmen betrieblicher Berufsbildung, deren monatliches Arbeitsentgelt 325 EUR nicht übersteigt (hierzu gehören auch Umschüler, wenn die Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf erfolgt und nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes [1] durchgeführt wird, Personen, die im...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Weiternutzung ... / 2.1 Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Frauen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, erhalten für die Zeit der Schutzfristen sowie für den Entbindungstag von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen 13 EUR und dem kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelt. Das kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt wird grundsätzlich aus den 3 letzten Monaten vor Beginn der Schutzfrist[1] berechnet....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren: Bemessungs... / 1.6.3 Begrenzung der Erstattung auf den Kalendertag

Eine Begrenzung des erstattungsfähigen Arbeitsentgelts auf ein 1/30 der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze für den Kalendertag findet – ungeachtet der arbeits-, werk- oder kalendertäglichen Berechnungsweise der Entgeltfortzahlung – nicht statt. Die Berechnungsweise gilt auch, wenn darüber hinaus Arbeitgeberanteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag unter Beachtung der Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 8 Beitragsnacherhebung aufgrund von Betriebsprüfungen

Als durchführende Stelle für die Betriebsprüfungen beim Arbeitgeber obliegt es den Rentenversicherungsträgern, die ordnungsgemäße Berücksichtigung des Arbeitsentgelts unter Anwendung des Entstehungsprinzips sowie des Zuflussprinzips bei der Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge zu prüfen. Gelangt der Rentenversicherungsträger dabei zu der Erkenntnis, dass fiktive Entgelte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 1.1.3 Beschäftigte Rentner

Der allgemeine Beitragssatz gilt auch für das Arbeitsentgelt, wenn der Arbeitnehmer zeitgleich eine Teilrente wegen Alters oder eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder wegen Berufsunfähigkeit bezieht.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit (SV-Luft) / 3.5.1 Berücksichtigung von Einmalzahlungen

Einmalzahlungen, die für die Beitragsberechnungen einem Monat seit der erstmaligen Bildung des Wertguthabens zugeordnet werden, sind mit ihrem (gesamten) beitragspflichtigen Teil bei der Ermittlung der SV-Luft zu berücksichtigen. Sie mindern somit die SV-Luft. Praxis-Beispiel Auswirkungen von Einmalzahlungen auf die SV-Luft Fortsetzung des Beispiels unter Abschn. 1.2. Der Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auszubildende: Besonderheit... / 3 Unfallversicherungspflicht

Auch in der Unfallversicherung sind Auszubildende versicherungspflichtig.[1] Diese Versicherungspflicht besteht unabhängig von der Zahlung einer Ausbildungsvergütung. Der Unfallversicherungsschutz besteht auch für die Zeit des Berufsschulunterrichts. Unfallversicherungsschutz bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt Teile der Berufsausbildung können auch im Ausland durchgeführt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 1.1 Voraussetzung

Voraussetzung für die Anwendung des Übergangsbereichs ist stets, dass Arbeitnehmer in der Beschäftigung – zumindest in einem Sozialversicherungszweig – versicherungspflichtig sind und das monatliche regelmäßige Arbeitsentgelt von 538,01 EUR bis 2.000 EUR[1] beträgt.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Versicherungsrecht... / 2.2.2.1 Beschäftigung nicht mehr als 20 Stunden/Woche

Der Student ist als hauptberuflich selbstständig Tätiger anzusehen, wenn das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung 50 % der Bezugsgröße (2024: 1.767,50 EUR; 2023: 1.697,50 EUR) nicht übersteigt und die selbstständige Tätigkeit "deutlich überwiegt".[1] Für eine Einstufung als Student oder Arbeitnehmer bliebe dann kein Raum mehr.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld/Saison-Kur... / 1.4 Krankengeld nach Ablauf der Entgeltfortzahlung

Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes/Saison-Kurzarbeitergeldes oder Leistungsfortzahlung wird für die Dauer des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung gezahlt. Besteht dieser Anspruch aufgrund von Vorerkrankungen nicht oder endet der Anspruch vor dem Ende der Arbeitsunfähigkeit, wird Krankengeld gezahlt. Dieses Krankengeld wird nach dem regelmäßigen Arbeitsentgelt bemessen, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendfreiwilligendienst: A... / 2.3 Umlageverfahren/Insolvenzgeldumlage

Jugendfreiwilligendienstleistende sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Aufwendungsausgleichsgesetzes. Sie sind bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Beschäftigten nicht zu berücksichtigen. Es sind keine Umlagebeträge im U1-Verfahren zu zahlen und die Erstattung etwaiger Arbeitgeberaufwendungen ist ausgeschlossen. Jugendfreiwilligendienstleistende werden in das U2-Verfahren ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz: Versicherungs- u... / 2.4.2 Anmeldung mit dem Insolvenztag

Mit dem Insolvenztag ist der Arbeitnehmer neu anzumelden (Abgabegrund "10"). In die spätere Abmeldung (Abgabegrund "30") ist das tatsächlich erzielte beitragspflichtige Arbeitsentgelt einzutragen. Sofern der Arbeitnehmer vor dem rechtlichen Ende des Beschäftigungsverhältnisses freigestellt wird, gelten die Ausführungen zu den freigestellten Arbeitnehmern[1] mit der Maßgabe, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Mehrere geringfügi... / 3.2 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Sobald ein Beamter neben seinem Beamtenverhältnis (versicherungsfreie (Haupt-)Beschäftigung) mehrere geringfügig entlohnte Minijobs nebeneinander ausübt, sind diese für die Beurteilung der Geringfügigkeit zusammenzurechnen. Achtung Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht in allen Minijobs Überschreitet die Summe der Arbeitsentgelte aus allen geringfügig entlohnten Beschäf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Nach dem WÜD

Rn. 1121 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach Art 34 Hs 1 WÜD ist ein Diplomat einer ausländischen Mission, sofern er weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt noch im Inland ständig ansässig ist, von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Personal- und Realsteuern oder -abgaben grundsätzlich (Ausnahmen: Art 34 Hs 2 WÜD) befreit. Zu weiteren, von der Steuerbefreiung be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Nach dem WÜK

Rn. 1124 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach dem WÜK ist ein Konsularbeamter einer ausländischen konsularischen Vertretung, sofern er weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt noch im Inland ständig ansässig ist, von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Personal- und Realsteuern oder -abgaben grds befreit (Art 49 Abs 1, Art 71 Abs 1 WÜK). Zu weiteren, von der Steuer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 13 Prüfung der Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage wird durch die Einzugsstellen am Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingezogen und an die Bundesagentur für Arbeit (BA) weitergeleitet.[1] Die Insolvenzgeldumlage ist im Beitragsnachweisdatensatz unter dem Beitragsgruppenschlüssel "0050" anzugeben. Der Arbeitgeber hat zur Prüfung der Vollständigkeit der Umlageberechnung das umlagepflichtige Arbeitsentgel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Versicherungs- und... / 2 Befristete, aber nicht kurzfristige Beschäftigungen

Für Studenten, die eine befristete Beschäftigung ausüben, die nicht die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung[1] erfüllt, gilt: Diese Studenten sind in ihrer Beschäftigung kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, wenn es sich lediglich um eine Nebenbeschäftigung handelt, weil das Studium die Zeit und Arbeitskraft der betreffenden Person überwiegend ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.2 Beitragspflichtige Einnahme für den Arbeitnehmer

Die beitragspflichtige Einnahme, nach der der vom Arbeitnehmer zu tragende Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag, der individuelle Zusatzbeitrag und ggf. der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung berechnet wird, wird nach folgender Formal ermittelt: [2.000 / (2.000 – G)] x (AE – G) Dabei bezeichnet "G" wiederum die Geringfügigkeitsgrenze und "AE"...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsberechnung / 4.5 Beschäftigungen im Übergangsbereich

Die allgemeingültigen Grundsätze zur Beitragsberechnung gelten nicht für Beschäftigungen mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt, das zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR (2023: 520,01 EUR bis 2.000 EUR) liegt. In solchen Fällen gelten die Besonderheiten des Übergangsbereichs.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Weiternutzung ... / 3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die private Nutzung des Dienstwagens in den Zeiten, in denen kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung mehr besteht. Das Recht zur privaten Nutzung endet also im Regelfall nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung.[1] Gleichwohl können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass auch nach Ablauf der Entgeltfortzahlung der Dienstwagen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzarbeitergeld: Leistungs... / 2.2.1.1 Hinreichend bestimmbares Sollentgelt

Im Regelfall kann das Sollentgelt problemlos festgestellt werden. Die Bundesagentur für Arbeit lässt hierzu folgende Vereinfachungen zu: Bei Arbeitnehmern, die ein monatlich gleich bleibendes Arbeitsentgelt unabhängig von der Zahl der Arbeitsstunden erzielen (Gehaltsempfänger, Arbeitnehmer mit verstetigtem Monatsentgelt), ist dieses Monatsentgelt als Sollentgelt für die gesam...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übungsleiterfreibetrag / 1 Sozialversicherungsrechtliche Bewertung

Sofern Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer sowie Personen, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, Einkünfte im Rahmen der steuerfreien Aufwandsentschädigung erhalten (seit 2021: 3.000 EUR jährlich), liegt kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt vor. Werden aus der Tätigkeit darüber hinaus keine weiteren Einkünfte bezogen, ist die Tätigkeit nicht versicherungspflic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Durch Rent... / 14.2 Sozialversicherungsrechtliche Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Die Entgeltunterlagen müssen für alle beschäftigten Arbeitnehmer in der Weise geführt werden, die es dem Prüfer ermöglicht, im Rahmen der Prüfung die vorgenommenen Beurteilungen sicher nachzuvollziehen.[1] Dies gilt in gleicher Weise für die Tatbestände der Unfallversicherung und die Prüfung der Künstlersozialabgabe.[2] Der Arbeitgeber ist verpflichtet, in entsprechendem Umfa...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Pfleg... / 1 Pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung

Pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung sind alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Das sind Arbeitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, es sei denn, dass es sich um eine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung handelt. Für die Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III bleibt die Mitgliedschaft als Versicherun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge: Beitrags... / 5.2 Krankenversicherungspflichtig Beschäftigte

Für die Beitragsberechnung werden bis zum Höchstbetrag der Beitragsbemessungsgrenze nacheinander ohne anteilige Aufteilung berücksichtigt: das Arbeitsentgelt, die Versorgungsbezüge, das Arbeitseinkommen. Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt hier unberücksichtigt; sie wird getrennt von den übrigen Einnahmearten berücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass insg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 9 Mehrere Durchführungswege

Wird die betriebliche Altersversorgung gleichzeitig über mehrere Durchführungswege nebeneinander praktiziert (z. B. Direktzusage bzw. Unterstützungskassenversorgung neben Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung), gelten für jeden Durchführungsweg die im EStG, SGB IV oder in der Sozialversicherungsentgeltverordnung genannten Grenzen. Werden jedoch mehrere in den m...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.3 Errechnung der anteiligen BBG

Rz. 8 Hierfür sind alle beitragspflichtigen Beschäftigungszeiten (SV-Tage) ab Jahresbeginn, bzw. hilfsweise ab Beginn des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei dem die Einmalzahlung gewährenden Arbeitgeber, zu ermitteln. Dabei sind volle Kalendermonate mit 30 Tagen und Teilmonate mit den tatsächlichen Tagen zu berücksichtigen. Die anteilige BBG errec...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / Zusammenfassung

Begriff Alle geldwerten Einnahmen der Versicherten, aus denen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen sind, werden als "beitragspflichtige Einnahmen" bezeichnet. Beitragspflichtig sind diese Einnahmen aber höchstens bis zu der für den jeweiligen Versicherungszweig relevanten Beitragsbemessungsgrenze. Daraus wird als Beitrag ein bestimmt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 2 Pauschsteuer von 2 %

Voraussetzung für die Anwendung des einheitlichen Pauschsteuersatzes ist, dass eine abhängige Beschäftigung vorliegt, der Arbeitgeber im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum pauschale Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet (5 % bei Beschäftigungen in Privathaushalten, 15 % bei anderen Beschäftigungen) und dass das regelmäßige Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 6 Überschreitung der 20-Wochenstunden-Grenze, Arbeit in den Abend- und Nachtstunden und am Wochenende, unbefristete Beschäftigung

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt ab 1.4. eine unbefristete Beschäftigung an 24 Stunden wöchentlich aus. Davon arbeitet er von montags bis donnerstags jeweils am Vormittag 4 Stunden. Die verbleibenden 8 Stunden arbeitet er am Wochenende. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 1.800 EUR. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberanteil / 1.5 Beitragszuschüsse für krankenversicherungsfreie Arbeitnehmer wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Arbeitnehmer, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind[1], erhalten einen Arbeitgeberzuschuss zu ihrem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag.[2] Als Zuschuss ist für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer der Betrag zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht zu tragen hätte[3], für privat krankenversicherte Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Übergangs... / 1.1 Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

In der Kranken- und Pflegeversicherung blieb – trotz der zum 1.10.2022 erfolgten Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze – die Versicherungspflicht grundsätzlich bestehen, solange das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt 450 EUR übersteigt. Der Bestandsschutz griff nicht, wenn Arbeitnehmer von diesem Zeitpunkt an die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllten. Die V...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz: Versicherungs- u... / 1.2 Dienstbereitschaft

Voraussetzung für den Fortbestand des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei Insolvenz des Arbeitgebers ist, dass der Arbeitnehmer dienstbereit ist. Diese Dienstbereitschaft und damit Versicherungspflicht kann in der Regel nicht mehr angenommen werden, wenn der Arbeitnehmer eine anderweitige Erwerbstätigkeit aufgenommen hat. Die Versicherungspflicht aufgrun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsständische Versorgung / 1.1.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Bei Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke, die von der Rentenversicherungspflicht befreit worden sind und eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aufnehmen, gilt bei Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit Folgendes: Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht greift nicht "automatisch". Auch wenn die geringfügig entlohnte Beschäftigung in einem Kammerberu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 1 Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze

Im Jahr 2024 sind Arbeitnehmer von Beginn einer Beschäftigung an krankenversicherungsfrei, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt aus der zu beurteilenden Beschäftigung, bei vorausschauender Betrachtungsweise, die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 69.300 EUR (2023: 66.600 EUR) übersteigt. Die Regelung gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, also auch für solche, die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 2.4 Zuordnung ins Vorjahr trotz abweichender Versicherungszweige

Eine Zuordnung zum letzten Abrechnungszeitraum des Vorjahres für alle Versicherungszweige ist auch dann vorzunehmen, wenn ein Arbeitnehmer erst am 1.1. eines Jahres krankenversicherungspflichtig wird und in den Monaten Januar bis März eine Einmalzahlung erhält, die dem letzten Abrechnungszeitraum des Vorjahres zuzuordnen ist. Folglich sind aus dem einmalig gezahlten Arbeitsentg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit (SV-Luft) / Zusammenfassung

Begriff SV-Luft ist ein Begriff, der im Zusammenhang mit flexibler Arbeitszeitvereinbarung und dem Aufbau bzw. Auszahlung von Wertguthaben auftritt. SV-Luft ist die Differenz zwischen dem in der Zeit der Arbeitsphase gezahlten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts und der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Dieser Differenzbetrag wird bei einer Vereinbarung für "Flexible Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 4.1 Arbeits-/Freistellungsphase

Für die Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist das für die Altersteilzeit jeweils fällige Arbeitsentgelt maßgebend. Für die Krankenversicherung ist in der Arbeitsphase der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz i. H. v. 14,6 % und in der Freistellungsphase (im Blockmodell) grundsätzlich der bundeseinheitliche ermäßigte Bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hauptberuflich Selbstständige / 1.4 Arbeitnehmer bei Gesellschaftern

Bei Gesellschaftern gelten auch die Arbeitnehmer der Gesellschaft als Arbeitnehmer des einzelnen Gesellschafters. Verfügt eine Gesellschaft über mehrere Gesellschafter, kann ein dort beschäftigter Arbeitnehmer dem einzelnen Gesellschafter nur dann als Arbeitnehmer zugerechnet werden, wenn sich bei einer Aufteilung des Arbeitsentgelts des Arbeitnehmers gemäß der Kapitalbeteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Krankheit / 3.1.2 Minijobber

Bezüglich der erstattungsfähigen Aufwendungen kommt es nicht auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung an. So werden z. B. auch für Arbeitnehmer in sozialversicherungsfreien bzw. -befreiten kurzfristigen Beschäftigungen von mehr als 4 Wochen Dauer oder in geringfügig entlohnten Beschäftigungen die Arbeitgeberaufwendungen im Krankheitsfall erstattet.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 7.1 Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung

Arbeitgeber müssen für geringfügig entlohnt Beschäftigte, die gesetzlich krankenversichert sind (versicherungspflichtig, freiwillig- bzw. familienversichert), einen Pauschalbeitrag in Höhe von 13 % des Arbeitsentgelts an die gesetzliche Krankenversicherung zahlen.[1] Praxis-Tipp Dokumentation des Versicherungsschutzes Ein Nachweis über das Bestehen eines Krankenversicherungssc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 2 Allgemeine oder besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Bei Beginn einer Beschäftigung ist vom Arbeitgeber zu prüfen, ob der Arbeitnehmer durch die Höhe des vereinbarten Arbeitsentgelts krankenversicherungsfrei ist. Dies ist der Fall, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.[1] Dafür muss der Arbeitgeber zusätzlich feststellen, ob für seinen neuen Mitarbeiter die allgemeine o...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.6.2 Rückwirkendes Inkrafttreten eines Tarifvertrags

Auch in Fällen, bei denen durch das rückwirkende Inkrafttreten eines Tarifvertrags und einer damit einhergehenden Erhöhung des Arbeitsentgelts die Verdienstgrenze von 538 EUR nachträglich überschritten wird, verbleibt es für die Vergangenheit bei der bisherigen Beurteilung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung. Die Umstellung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.1 Verkürzung

Von dem Grundsatz des Ruhens bis zum Ende der maßgeblichen Kündigungsfrist sieht das Gesetz in mehrfacher Hinsicht Ausnahmen vor, nach denen sich der Ruhenszeitraum verkürzt. Danach ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld längstens ein Jahr, längstens bis zu dem Tag, an dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist hätte kündigen können oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberanteil / 1.3 Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Der Arbeitgeber hat für geringfügig entlohnte Beschäftigte einen pauschalen Beitrag zur Krankenversicherung aus dem Arbeitsentgelt dieser Beschäftigung zu tragen, wenn die Beschäftigung versicherungsfrei ist.[1] Der Beitragssatz beträgt einheitlich für alle Krankenkassen 13 %, unabhängig davon, ob ein Entgeltfortzahlungsanspruch für mindestens 6 Wochen besteht oder nicht. Wi...mehr