Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / IV. Vergütungsfälligkeit

Rz. 44 Grundsätzlich wird die Vergütung des Anwalts nach den Regeln des Auftragsrechts erst fällig, wenn der Auftragszweck erreicht oder aus einem sonstigen Anlass beendet ist.[58] In Anlehnung an §§ 675, 669 BGB kann eine Vorschussvereinbarung getroffen werden. Die Ausübung der Vollmacht erstreckt sich in der Regel über einen längeren Zeitraum, der auch mehrere Jahre andaue...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag mit außertar... / 1 Begriff des außertariflichen Angestellten

Außertarifliche Angestellte (AT-Angestellte) sind Arbeitnehmer, die kraft ihrer Tätigkeit nicht mehr unter den persönlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrags fallen.[1] Während der Begriff des leitenden Angestellten sich aus § 5 Abs. 3 BetrVG herleitet, kann der Begriff des AT-Angestellten nur der Beschreibung des persönlichen Geltungsbereichs des für den Betri...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Einzubeziehende Betriebe/Gesellschaften

Rz. 115 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine Stichtagssteuer. Daher sind grundsätzlich nur die Unternehmen bzw. Beteiligungen in die Lohnsummenbetrachtung einschließlich der Bestimmung der Beschäftigtenzahl einzubeziehen, die am Stichtag (Tag der Steuerentstehung) dem Betrieb zuzurechnen sind.[245] Auch solche nachgeordneten Unternehmen, die erst kurz vor dem Erbfall/...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 38 Vergleichszahl, Ertragsbedingungen § 38 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext (1) Die Unterschiede der Ertragsfähigkeit der gleichen Nutzung in den verschiedenen Betrieben werden durch Vergleich der Ertragsbedingungen beurteilt und vorbehaltlich der §§ 55 und 62 durch Zahlen ausgedrückt, die dem Verhältnis der Reinerträge entsprechen (Vergleichszahlen). (2) Bei dem Vergleich der Ertragsbedingungen sind zugrunde zu legenmehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / I. Hinweispflichten

Rz. 12 Offenbar geprägt und geleitet von einem tiefen Misstrauen gegenüber der Anwaltschaft hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren den Katalog anwaltlicher Hinweispflichten immer mehr erweitert und intensiviert. Ein eindrucksvolles Beispiel bietet hierfür der Aufsatz von Jung, in dem über zehn Seiten hinweg die verschiedenen Hinweispflichten und dankenswerterweise auch di...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / I. Vorüberlegungen

Rz. 55 Es wurde bereits angesprochen, dass der Mandant die Wahl hat, eine Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung oder ohne durch einen Rechtsanwalt entwerfen und erstellen zu lassen, ohne dass es anschließend der notariellen Beurkundung oder einer Unterschriftsbeglaubigung bedarf. Dies gilt freilich mit der Einschränkung, dass die Verbindung von Vorsorgevollmacht und Patie...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / 1. Unterschriftsbeglaubigung oder Beurkundung?

Rz. 63 Erscheint der Mandant in der Praxis des Notars mit einer ausformulierten Urkunde, die Vorsorgevollmacht und Patienten- und Betreuungsverfügung beinhaltet, stellt sich die Frage, ob der Mandant die preiswerte Unterschriftsbeglaubigung in Auftrag gibt (Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf) oder den vorgefertigten Text in die notarielle Beurkundung einbringen will. Im ...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / a) Generalvollmacht

Rz. 70 Es ist bereits erwähnt worden, dass bei einer Generalvollmacht das halbe Aktivvermögen des Vollmachtgebers ohne Schuldenabzug in Betracht kommt (§ 98 Abs. 3 S. 2 GNotKG), wobei der Höchstwert auf 1 Million EUR beschränkt ist. Während eine allein im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten vereinbarte Verwendungsbeschränkung noch nicht zu einem Wert...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Erfolgshonorar

Rz. 272 Grundsätzlich sind nach § 49b Abs. 2 S. 1 BRAO Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird oder nach denen der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrages als Honorar erhält (Erfolgshonorar), unzulässig, soweit das RVG nichts anderes bestimmt. Nach der erweiterten...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / II. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 262 Wie einige gerichtliche Entscheidungen in jüngster Zeit zeigen, fehlt es beim Abschluss einer Vergütungsvereinbarung gelegentlich an der im eigenen Interesse erforderlichen Sorgfalt und an der Kenntnis bzw. Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen. Dies kann schnell unangenehme Folgen haben – neben dem zumindest teilweisen Verlust des Gebührenanspruchs kann d...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / II. Vergütungsvereinbarung

Rz. 34 Der Vollmachtgeber setzt im Einvernehmen mit dem bevollmächtigten Anwalt fest, dass die Arbeit als Bevollmächtigter von dem Vollmachtgeber vergütet wird. Diese Festlegung sollte sich auch auf die Modalität sowie die Höhe der Vergütung erstrecken. Muster 12.10: Vergütung Muster 12.10: Vergütung Die Parteien vereinbaren, dass der Bevollmächtigte seine Vollmachttätigkeit e...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Kürzungen

Rz. 12 Gemäß § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Buchst. a BewG ist das jeweilige Betriebsergebnis um Gewinne aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen sowie aus Wertaufholungen bzw. Teilwertzuschreibungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG) zu mindern. Derartige Gewinne resultieren stets aus einmaligen Ereignissen und können daher bei der Ermittlung des nachhaltigen zukünftigen ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / X. Abs. 1 Nr. 9: Zuwendung für Pflege- oder Unterhaltsleistungen

Rz. 71 Der Steuerfreibetrag für angemessene Zuwendungen für Pflege- oder Unterhaltsleistungen, für die der Leistende kein oder nur ein unzureichendes Entgelt erhalten hat, beläuft sich auf 20.000 EUR. § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG findet sowohl bei Erwerben von Todes wegen als auch bei lebzeitigen Schenkungen Anwendung.[134] Voraussetzungen sind:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Ermittlung des Rohertrags (1. Schritt)

Rz. 2 Zunächst ist der Rohertrag des Grundstücks zu ermitteln. Was Rohertrag im hier verstandenen Sinne ist, wird in § 186 BewG definiert. Ermittlungsgrundlage ist das vereinbarte Entgelt (Miete/Pacht) nach Abzug der umgelegten Betriebskosten. "Vereinbartes" Entgelt bedeutet, dass es auf das Entgelt laut Miet- oder Pachtvertrag bzw. sonstige Nutzungsvereinbarung ankommt. Zu ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Kapitalgesellschaft als Steuerschuldner bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 28 Kapitalgesellschaften können infolge ihrer Rechtsfähigkeit grds. Schenker und auch Beschenkte sein. Schenkungen an die Kapitalgesellschaft sind bei freigebigen Zuwendungen ohne Erlangung von irgendwelchen Beteiligungsrechten anzunehmen. Dies ist z.B. der Fall bei einer Schenkung an eine in Form einer GmbH geführte soziale, kulturelle oder religiöse Einrichtung.[26] Au...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 50 Für die Beantragung der Prozesskostenhilfe fällt eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 VV RVG aus 8.000 EUR nach der Wahlanwaltstabelle § 13 RVG an. Soweit Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, geht diese in der nachfolgenden Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG auf, da nach § 16 Nr. 2 RVG das PKH- und das Hauptsacheverfahren dieselbe Angelegenheit sind. Aufgrund der For...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Auftrag im eigenen Namen des Hauptbevollmächtigten

Rz. 181 Erfolgt die Beauftragung des Terminsvertreters durch den Hauptbevollmächtigten im eigenen Namen, ist Grundlage der Abrechnung allein die zwischen den Rechtsanwälten intern vereinbarte Vergütung. Eine Vergütung auf gesetzlicher Grundlage nach dem RVG kann in diesen Fällen durch den Terminsvertreter nicht geltend gemacht werden, da eine solche nicht anfällt. Dieser wir...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. § 126 ZPO

Rz. 224 Vom PKH-Anwalt manchmal übersehen wird die Möglichkeit des § 126 ZPO. Der im Rahmen von Prozesskostenhilfe der Partei bestellte Rechtsanwalt ist berechtigt, die Gebühren und Auslagen von dem in die Prozesskosten verurteilten Gegner im eigenen Namen beizutreiben mit der Folge, dass eine Einrede aus der Person der Partei nicht zulässig ist. Der Gegner kann nur mit Kost...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Steuerklasse bei Schenkung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (Abs. 4)

Rz. 22 § 15 Abs. 4 ErbStG, der durch Art. 11 des Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BeitrRLUmsG) v. 7.12.2011[57] eingefügt worden ist, regelt die Rechtsfolgen der Schenkung einer Kapitalgesellschaft oder einer Genossenschaft auf Veranlassung einer unmittelbar oder mittelbar an der Kapitalgesellschaft/Genossenschaf...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Erfindungen, Urheberrechte, Know-how

Rz. 46 Werden sie in Lizenz vergeben oder in sonstiger Weise gegen Entgelt einem Dritten zur Ausnutzung überlassen, ist eine vereinbarte einmalige Lizenzgebühr maßgebend. Andernfalls wird der Anspruch auf die vereinbarten Zahlungen kapitalisiert, soweit keine anderen geeigneten Bewertungsgrundlagen vorhanden sind. Bei unbestimmter Vertragsdauer und einer veränderlichen Lizen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / bb) Verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 262 Die verdeckte Einlage einer begünstigt erworbenen Kapitalgesellschaftsbeteiligung in eine (andere) Kapitalgesellschaft steht der Veräußerung der Anteile gleich, § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 Hs. 2 ErbStG. Bei der verdeckten Einlage werden begünstigt erworbene Anteile auf eine andere Kapitalgesellschaft, an der der Steuerpflichtige oder eine ihm nahestehende Person ebenfall...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Keine gesetzliche Gebühr

Rz. 77 Schaut man sich den § 34 RVG einmal an, wird schnell klar, dass es für die Beratung – mit Ausnahme der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels – seit 2006 keine gesetzliche Vergütung mehr gibt. Der Anwalt soll auf eine – frei auszuhandelnde – Gebührenvereinbarung hinwirken. Die Formanforderungen des § 3a Abs. 1 RVG gelten hierbei nach S. 4 nicht, aus Beweiszwe...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / III. Folgen eines Verstoßes und Darlegungslast

Rz. 266 Nach § 4b RVG kann der Rechtsanwalt aus einer Vergütungsvereinbarung keine höhere als die gesetzliche Vergütung fordern, wenn sie nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 oder des § 4a Abs. 1 und 2 RVG entspricht. Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung bleiben unberührt. Der BGH hat dazu entschieden, dass eine Vergüt...mehr

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AGS 01/2023, Zuschläge; Wah... / I. Sachverhalt

Das AG eröffnete das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners und bestellte einen Insolvenzverwalter. Letzterer beantragte nach Fälligkeit, seine Vergütung nebst Auslagen unter Berücksichtigung eines Zuschlags i.H.v. 40 % zu der Regelvergütung auf insgesamt 52.202,32 EUR festzusetzen. Das AG hat die Vergütung auf insgesamt 52.219,05 EUR festgesetzt. Auf die sofort...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / II. Bemessung

Rz. 78 Wurde keine Vereinbarung getroffen, richten sich die Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Hier taucht das erste große Problem auf. Nach § 612 Abs. 2 BGB ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen, wenn die Höhe der Vergütung nicht bestimmt ist. Es gilt daher das m...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 3. Leitsatz: BGH, Urt. v. 29.9.2011 – IX ZR 170/10

Rz. 112 a) Kündigt der Rechtsanwalt das Mandatsverhältnis, ohne durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teils dazu veranlasst zu sein, steht ihm ein Anspruch auf Vergütung insoweit nicht zu, als der Mandant einen anderen Prozessbevollmächtigten neu bestellen muss, mit dessen Vergütung auch die Tätigkeit des kündigenden Anwalts abgegolten wäre. b) Von einem Interessenwegf...mehr

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§ 4 Betreuungsverfügung / 4. Wünsche des Betreuten (§ 1821 BGB)

Rz. 35 Maßstab für die Führung der Betreuung war nach dem bis zum 31.12.2022 geltenden Recht das "Wohl" des Betreuten (§ 1901 Abs. 2 BGB). Nach der Gesetzesbegründung[107] geben nunmehr die Wünsche des Betreuten die "maßgebliche Orientierung". Diese hat der Betreuer festzustellen (§ 1821 Abs. 2 S. 2 BGB). Gemäß § 1821 Abs. 2 S. 3 (§ 1901 Abs. 3 S. 1 BGB a.F.) hat der Betreue...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / V. Erstattung

Rz. 87 Die Gebühren können nur aufgrund einer ordnungsgemäßen Berechnung nach § 10 RVG vom Auftraggeber eingefordert werden. Nach Auffassung des AG Remscheid muss der Anwalt bei einer Beratung in der Rechnung dabei auch die Vorschriften des § 34 Abs. 1 S. 2 RVG i.V.m. den angewandten Vorschriften des BGB zitieren. Nur mit diesen Angaben könne der Auftraggeber nachvollziehen ...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 7. Leitsatz: BGH, Urt. v. 22.2.2018 – IX ZR 115/17

Rz. 117 Teilt der Rechtsanwalt dem Mandanten eine den gesetzlichen Anforderungen formal entsprechende, aber inhaltlich falsche Berechnung seiner Vergütung mit, kann er die tatsächlich entstandene Vergütung einfordern, soweit sie die berechnete Vergütung nicht übersteigt (Bestätigung von BGH NJW 2007, 2332).mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / III. Festsetzung

Rz. 220 Ist Gegenstand der Tätigkeit ein gerichtliches Verfahren, kann die Vergütung festgesetzt werden. Hierbei gibt es je nach Fallgestaltung verschiedene Möglichkeiten, sodass sich der Anwalt vorab Gedanken darüber machen sollte, auf welcher Grundlage er vorgehen will und diese auch benennen, um Missverständnisse zu vermeiden. 1. §§ 104, 106 ZPO Rz. 221 Die Festsetzung erfo...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 42 Die Bewilligung von Beratungshilfe soll dem Bedürftigen den Zugang zum Recht sichern, nicht aber einen erstattungspflichtigen Dritten entlasten. § 9 BerHG legt daher fest: Ist der Gegner verpflichtet, dem Rechtsuchenden die Kosten der Wahrnehmung seiner Rechte zu ersetzen, hat er für die Tätigkeit der Beratungsperson die Vergütung nach den allgemeinen Vorschriften zu ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IX. Testamentsvollstreckung

Rz. 30 Der Erblasser kann in seiner letztwilligen Verfügung von Todes wegen regeln, dass zur Durchsetzung seines letzten Willens ein Testamentsvollstrecker bestimmt wird nach §§ 2197 ff. BGB. In der Praxis unterteilt sich dabei die Testamentsvollstreckung in die so genannte Abwicklungsvollstreckung nach § 2303 BGB und die (Dauer-)Verwaltungsvollstreckung nach § 2209 BGB. Bei...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 4. § 11 RVG

Rz. 229 Anders als bei der Vergütung für die außergerichtliche Tätigkeit, bei der dem Anwalt im Fall einer Nichtzahlung nur die Vergütungsklage bleibt, besteht im gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit einer vereinfachten Festsetzung. Der Anwalt kann damit ohne Kostenrisiko seine Vergütung gegen den eigenen Mandanten festsetzen lassen und einen Vollstreckungstitel erlangen....mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Ausgangslohnsumme

Rz. 133 Der Begriff der Ausgangslohnsumme ist in § 13a Abs. 3 S. 2 ErbStG legal definiert als durchschnittliche Lohnsumme der letzten fünf vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer endenden Wirtschaftsjahre. Die Entscheidung des Gesetzgebers für einen längeren Ermittlungszeitraum ist prinzipiell nachvollziehbar, da auf diese Weise gezielt Manipulationen vorgebeugt werden ka...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Selbstberechnung und Anmeldung der Steuer (Abs. 7)

Rz. 20 Wie bei der Umsatz- und Lohnsteuer ist auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer die Berechnung der Steuer durch den Erwerber vorgesehen, ohne dass es eines Steuerbescheides bedarf. Ist wegen der eher unkompliziert zu ermittelnden Bemessungsgrundlage bei der Lohn- und der Umsatzsteuer eine Selbstberechnung noch eher zumutbar, dürfte dies für die Erbschaftsteuer in d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Berücksichtigung besonderer Umstände

Rz. 10 Eine vom Nennbetrag abweichende Bewertung ist für solche Fälle vorgesehen, in denen besondere Umstände vorliegen, die der Forderung bzw. Verbindlichkeit immanent sind.[34] Hierbei handelt es sich neben den in § 12 Abs. 2 (Uneinbringlichkeit) und Abs. 3 (Unverzinslichkeit) BewG explizit geregelten Fällen insb. um das Vorliegen einer niedrigen oder hohen Verzinsung und ...mehr

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FF 01/2023, Aktuelles Unter... / III. Struktur der Unterhaltstabelle

1. Nachdem die Struktur der Düsseldorfer Tabelle bereits zum 1.1.2022 mit der Erweiterung von bislang zehn auf heute 15 Einkommensgruppen geändert wurde[22] und schon zuvor, im Jahr 2018, praktisch die komplette, bis 2017 noch übliche Einkommensgruppe bis 1.500 EUR/Monat "herausgeschnitten" worden ist, so dass die Tabelle seit 2018 in der ersten Gruppe undifferenziert monatl...mehr

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FoVo 03+04/2023, (Keine) Au... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt der Argumentation der Bank Rechtsfehlerhaft hat das LG angenommen, die Gutschriften vom 31.1. und 28.2.2018 hätten ein gesperrtes Guthaben i.S.v. § 835 Abs. 4 S. 1 ZPO a.F. begründet, obwohl im Zeitpunkt der Gutschriften der monatliche Pfändungsfreibetrag noch nicht ausgeschöpft war. Das P-Konto gewährt dem Kontoinhaber einen automatischen, nicht von einem Antrag abh...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) In Fällen von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden sind die Werte für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden (Absatz 2) und die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks (Absatz 3) gesondert zu ermitteln. (2) Das Gebäude auf fremdem Grund und Boden wird bei einer Bewertung im Ertragswertverfahren mit dem Gebäudeertragswert nach § 18...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Veräußerungsfälle

Rz. 252 Die Behaltensregelungen für Anteile an Kapitalgesellschaften sind in § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 ErbStG geregelt. Auch hier ist – wie bei Betriebsvermögen bzw. Mitunternehmeranteilen – die Veräußerung schädlich; als Veräußerung gilt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 S. 1 ErbStG auch die verdeckte Einlage der Anteile in eine (andere Kapitalgesellschaft).[596] Schädlich ist auc...mehr

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FoVo 01/2023, Unpfändbarkei... / 2 II. Aus der Entscheidung

Freiwillige Corona-Prämie als Erschwerniszulage mit Voraussetzungen Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Klägerin hat keinen Anspruch gegen den Beklagten auf Zahlung von 182,99 EUR nebst Zinsen. Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO u...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / V. Auslagenerstattung und deren Auszahlung

Rz. 49 Im Rahmen der Tätigkeit ergeben sich Aufwendungen, per definitionem freiwillige Vermögensopfer zum Zweck der Auftragserfüllung,[60] mit verschiedenem Inhalt und in unterschiedlicher Höhe. Diese sind im Rahmen der entgeltlichen Geschäftsbesorgung neben der Vergütung grundsätzlich zusätzlich zu dieser vom Vollmachtgeber gemäß § 670 BGB zu erstatten. Zu den Aufwendungen ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / II. Vorschuss

Rz. 217 Grundsätzlich setzt das Einfordern der Vergütung deren Fälligkeit voraus. Diese richtet sich nach § 8 RVG. Nach § 9 RVG kann der Rechtsanwalt jedoch von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern. Davon sollte er auch Gebrauch machen. Ist der Mandant rechtsschutzversichert, ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 3. § 55 RVG

Rz. 226 Ist der Anwalt beigeordnet, hat er einen Anspruch auf Festsetzung seiner Vergütung aus der Staatskasse. Der Antrag hat die Erklärung zu enthalten, ob und welche Zahlungen der Rechtsanwalt bis zum Tag der Antragstellung erhalten hat. Bei Zahlungen auf eine anzurechnende Gebühr sind diese Zahlungen, der Satz oder der Betrag der Gebühr und bei Wertgebühren auch der zugr...mehr

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§ 5 Kontrollbevollmächtigun... / E. Kontrollbevollmächtigter

Rz. 37 Bevor ein Kontrollbetreuer bestellt wird, ist aufgrund des Nachranggrundsatzes die Erforderlichkeit zu prüfen. Hat etwa der Bevollmächtigte mehrere Personen mit Alleinvertretungsbefugnis zu seinen Bevollmächtigten bestimmt, die sich gegenseitig kontrollieren können, ist ein Kontrollbetreuer grundsätzlich nicht erforderlich.[75] Das geht nicht ausdrücklich aus dem Gese...mehr

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FoVo 03+04/2023, Gebühren b... / 3 Der Praxistipp

Honorarvereinbarung bei nicht auskömmlicher RVG-Vergütung In der Immobiliarvollstreckung kommt die Kostenerstattung durch den Schuldner – aus dem Erlös – häufiger vor als in der Einzelvollstreckung, sodass die Erwartungshaltung des Gläubigers sein wird, nicht mit Kosten belastet zu werden. Der Rechtsanwalt muss deshalb prüfen, ob die Gebühren für ihn unter Beachtung der BGH-E...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Billigkeit

Rz. 81 Wurde keine Gebühr vereinbart, ist diese unter Berücksichtigung der Obergrenze nach den Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG zu bestimmen, auf den ausdrücklich verwiesen wird. Der Anwalt hat daher die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Ei...mehr

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AGS 01/2023, Beschwerde der... / I. Sachverhalt

Das AG Lübeck hat in einem einstweiligen Unterbringungsverfahren nach dem PsychKG einen Arzt hinzugezogen. Dieser rechnete seine Entschädigung nach M3 der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 S. 1 JVEG i.H.v. 120,00 EUR ab. Die durch den Bezirksrevisor vertretene Staatskasse hat die Festsetzung der Vergütung nur i.H.v. 45,00 EUR beantragt und sich hierauf auf Nr. 202 der Anlage 2 zu § 10 ...mehr

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AGS 01/2023, Schneider, Fälle und Lösungen zum RVG

Von Rechtsanwalt Norbert Schneider. 6. Aufl., 2023, Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 1.616 S., 109,00 EUR Wenn ein Buch zum RVG innerhalb weniger Jahre bereits in 6. Aufl. erscheint, belegt dies schon für sich genommen den großen Zuspruch bei den Lesern. In der gerade noch vor den Weihnachtsfeiertagen erschienenen Neuauflage hat Schneider die bewährte Konzeption des Werkes, die ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Deckungsanfrage

Rz. 248 Kommt der Mandant in die Kanzlei und berichtet von einer Rechtsschutzversicherung, übernimmt der Anwalt in der Praxis oft als Service die Deckungsanfrage mit, ohne hierfür eine Vergütung geltend zu machen. Wird die Deckungsanfrage ohne Weiteres erteilt, ist dies auch unproblematisch. Anders ist es hingegen, wenn die Rechtsschutzversicherung sich weigert und umfangrei...mehr