Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.5 Ausgenommener Personenkreis (Abs. 4)

Falls eine Personalmaßnahme aus Abs. 1 eine in Abs. 4 genannte Person betrifft, ist die Mitbestimmung komplett ausgeschlossen. § 54 Abs. 1 BBG-Beamte und entsprechende Arbeitnehmer Mit dieser Verweisung sind die politischen Beamten gemeint, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, soweit sie Beamte auf Lebenszeit sind – und die Arbeitnehmer mit ents...mehr

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Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 1.3.1 Kosten für Pflege- und Hilfskräfte

Aufwendungen für Dienstleistungen zur Pflege durch eine ambulante Pflegekraft oder auch durch die Sozialstation oder einen privaten Pflegedienst, auch Tages- oder Nachtpflege und Kurzzeitpflege[1], sind ohne Weiteres als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, soweit die Aufwendungen ausschließlich auf die Pflege entfallen, d. h. aufgrund der entsprechenden Feststellungen u...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 5.3 Steuerliche Anreize bei Arbeitsmitteln

Neben den Raumkosten dürfen die für die häusliche Arbeit benötigten Arbeitsmittel bei der Einkommensteuer abgezogen werden. Anders als bei den Aufwendungen für das Homeoffice können Arbeitsmittel vom Arbeitgeber finanziell übernommen werden, ohne dass Lohnsteuer anfällt, z. B. die steuer- und beitragsfreie Erstattung beruflich veranlasster Telefon- und Internetkosten [1] oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jobticket / 2.3 Zusätzlichkeitserfordernis

Die Steuerbefreiung greift nur für Arbeitgeberleistungen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Barlohnumwandlungen sind für die Steuerbefreiung schädlich.[1]mehr

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Jobticket / 4.2 5-%-Rabatt bei Arbeitgeber-Zuschuss

Beteiligt sich der Arbeitgeber am Deutschlandticket mit einem Mindestzuschuss i. H. v. 25 % auf den Ausgabepreis von 49 EUR (= 12,25 EUR), reduziert sich der Ausgabepreis um 5 % (= 2,45 EUR). Dieser sog. Übergangsabschlag gilt befristet bis zum 31.12.2024. Voraussetzung für diesen Rabatt ist, dass der Arbeitgeber mit dem jeweiligen Verkehrsbetrieb eine Rahmenvereinbarung abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jobticket / 3.4 Rabattfreibetrag für Mitarbeiter von Verkehrsbetrieben

Der geldwerte Vorteil aus dem Jobticket kann bei Arbeitnehmern eines Verkehrsträgers im Rahmen des Rabattfreibetrags von 1.080 EUR steuerfrei bleiben.[1] Alternativ kann der geldwerte Vorteil ohne Bewertungsabschlag von 4 % und ohne Rabattfreibetrag bewertet werden.[2] Dieses Wahlrecht ist sowohl im Lohnsteuerabzugsverfahren als auch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jobticket / 1 Faktoren der steuerlichen Bewertung

Es gibt mehrere Faktoren, die über die steuerliche Bewertung eines Jobtickets entscheiden: Barlohn oder Sachlohn, öffentliche oder sonstige Verkehrsmittel, Entgeltumwandlung oder zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistung. Die verschiedenen steuerlichen Optionen sind in der folgenden Übersicht dargestellt: Infographic Mit der Einführung des Deutschlandticke...mehr

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Jobticket / 5.2 25-%-Pauschalierung

Anstelle der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG kann die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erhoben werden.[1] Dies gilt für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr. Die Regelung gilt auch dann, wenn die Bezüge dem Arbeitnehmer im Wege der...mehr

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Änderungskündigung: Abgrenz... / 1.3 Abgrenzung zur Änderungskündigung

Die Frage, ob der Arbeitgeber im Einzelfall kraft seines Direktionsrechts eine wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen herbeiführen kann oder ob es hierzu einer Änderungskündigung bedarf, kann nicht allgemein beantwortet werden. Maßgeblich sind der konkrete Arbeitsvertrag und die Umstände des Einzelfalls. Dabei richtet sich der Umfang des Direktionsrechts in erster Linie...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.5.1 Hinzurechnung

Den Beiträgen zugunsten einer Basisversorgung im Alter werden hinzugerechnet der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung[1] und der dem steuerfreien Arbeitgeberanteil gleichgestellte steuerfreie Zuschuss des Arbeitgebers.[2] Berücksichtigt werden insbesondere auch Arbeitgeberbeiträge zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung bis zur Höhe der vom...mehr

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Jobticket / 3.1 Zufluss bei uneingeschränktem Nutzungsrecht

Steuerlich wird von einem vollen Zufluss des geldwerten Vorteils im Zeitpunkt der Aushändigung ausgegangen, soweit dem Arbeitnehmer mit der Aushändigung des für einen längeren Zeitraum geltenden Jobtickets ein uneingeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt wurde. Das bedeutet, dass der auf den Ausgabezeitraum (z. B. Jahresticket) bezogene Gesamtwert des geldwerten Vorteils des J...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4.2 Von der Mitbestimmung ausgenommene Personengruppen

In § 69 Abs. 5 ThürPersVG sind die Personengruppen definiert, für die eine Mitbestimmung des Personalrats ausscheidet. Die Mitbestimmung entfällt bei personellen Maßnahmen für die Beamten und Beamtenstellen der Besoldungsgruppen A 16 und höher sowie bei Arbeitnehmern, die ein außertarifliches Entgelt erhalten, und bei der Regelung des § 30 BeamtStG in Verbindung mit § 27 Thü...mehr

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Jobticket / 6.2 Lohnkonto

Die (steuerfreien) Sachbezüge sind im Lohnkonto einzeln zu bezeichnen und bei laufenden Sachbezügen unter Angabe des Abgabezeitraums, des Abgabeorts und des Entgelts mit dem um die Zuzahlung des Arbeitnehmers geminderten Wert zu erfassen.[1] Sachbezüge i. S. d. § 8 Abs. 3 EStG sind als solche kenntlich zu machen und ohne Kürzung um Freibeträge in das Lohnkonto einzutragen.[2]...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Einstellung (Abs. 1 Nr. 1)

Beamte Bei der Einstellung eines Beamten gilt vorab: Zustimmungspflichtig ist die Einstellung – die frühere Anstellung gibt es materiellrechtlich schon lange nicht mehr, sie wurde daher im Jahr 2021 (endlich) auch aus dem BPersVG entfernt (vgl. BT-Drucks. 19/26820, S. 117[1]). Was die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen betrifft, so richtet sich diese n...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.7 Abordnung / Zuweisung / Personalgestellung für länger als 3 Monate (Abs. 1 Nr. 7)

Beamte Abordnung des Beamten für länger als 3 Monate Beamtenrechtlich ist Abordnung begrifflich"die vorübergehende Übertragung einer dem Amt der Beamtin oder des Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle" (§ 27 Abs. 1 Satz 1 BBG). Das Kennzeichnende a...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.3.4 Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gehören grundsätzlich zu den Beiträgen für eine Basiskrankenversicherung. Hat der Steuerpflichtige in der gesetzlichen Krankenversicherung im Krankheitsfall einen Anspruch auf Krankengeld oder eine vergleichbare Leistung, ist der Beitragsanteil, der zur Finanzierung des Krankengelds dient, nicht der Basisabsicherung zuzurechnen. ...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.2.4 Fahrtkostenersatz beim arbeitnehmereigenen Pkw

Ungeachtet aller Bemühungen durch Fördermaßnahmen der Politik, den Arbeitsweg zum Arbeitgeber umweltschonend zu gestalten, wird man auch künftig auf den Einsatz des eigenen Pkws für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nicht verzichten können. Dies liegt zum einen an den Anforderungen an die Arbeitszeit, die z. B. im Schichtdienst eventuell eine Nutzung d...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.6.2 Abzugsbeschränkungen der Höhe nach

Höchstbetrag Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind bis zur Höhe von 2.800 EUR als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Steuerpflichtige seine Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen muss. Gekürzter Höchstbetrag Der abziehbare Höchstbetrag vermindert sich auf 1.900 EUR bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jobticket / 2.6 Gemischte Nutzung von Fahrberechtigungen für Personenfernverkehr

Zu den steuerfreien Arbeitgeberleistungen, die zur Nutzung des Personenfernverkehrs berechtigen, gehören Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie zu einem Sammelpunkt oder zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet.[1] Privatfahrten im Personenfernverkehr sind indes nicht begünstigt. Im Falle einer (möglichen) gemischten Nutzung der Fahrberechtigung (Auswärtstätigk...mehr

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Jobticket / 2.7 Anrechnung auf die abziehbaren Werbungskosten

Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen für das Jobticket mindern den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag.[1] Der (Werbungskosten-)Minderungsbetrag entspricht dem Wert der überlassenen Fahrberechtigung, der ohne die Steuerbefreiung für das Jobticket als Arbeitslohn zu besteuern gewesen wäre. Aus Vereinfachungsgründen können als Wert der überlassenen Fahrberechtigung di...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 1.3.1 Grundsatz

Zahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherungsträger können ohne weitere Voraussetzungen als Beiträge zugunsten einer Basisversorgung im Alter anerkannt werden. Dies gilt auch für den Beitragsanteil, mit dem der Steuerpflichtige Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen erwirbt. Eine Aufteilung der Beiträge ist nicht vorzunehmen. Für die Berücksichtigung der Beiträge ist gr...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 2.2.5 Behandlung von Ehegatten/Lebenspartnern im Falle der Zusammenveranlagung

Bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, verdoppelt sich der Höchstbetrag für die begünstigten Beiträge auf 55.132 EUR (2024).[1] Unerheblich ist insoweit, welcher der beiden die Aufwendungen getätigt hat. Daher sind auch die von den Ehegatten/Lebenspartnern insgesamt bezogenen steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse mit einzubeziehen. O...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 2.4 Ehrenamtsfreibetrag nachrangig zu berücksichtigen

Der allgemeine Ehrenamtsfreibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich i. H. v. 840 EUR im Jahr kann nicht zusätzlich zu den steuerfreien Aufwandsentschädigungen angesetzt werden.[1] Hinweis Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Feuerwehrleute Soweit die Feuerwehrtätigkeit eine begünstigte Nebentätigkeit[2] dars...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 2.3 Möglichkeiten steuer- und beitragsfreier Fahrtkosten bei Dienstreisen

Die steuerliche Betrachtung der betrieblichen Mobilität von Dienstreisen bestimmt sich nach dem lohnsteuerlichen Reisekostenrecht. Fahrtkosten bei beruflichen Auswärtstätigkeiten, zu denen auch Dienstreisen zählen, können unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen vom Arbeitgeber steuerfrei übernommen werden.[1] Auch sozialversicherungsrechtlich können Fahrtkosten bei Dienst...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.2 Ausnahmen

Rz. 62 Ausgeschlossen ist die Übertragung auf den Betriebsausschuss in folgenden Fällen: Abschluss einer Betriebsvereinbarung[1] Anrufung der Einigungsstelle[2] Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmervertreters nach § 103 Abs. 1 BetrVG [3] Organisatorische Entscheidungen des Betriebsrats wie Wahl seines Vorsitzenden und dessen Stellvertreters, Wahl der Mitgl...mehr

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Vorsorgeaufwendungen / 3.1 Allgemeines

Vorsorgeaufwendungen aus privatrechtlichen Versicherungsverträgen kann – vorbehaltlich gesetzlicher Sonderregelungen – nur derjenige Steuerpflichtige als Sonderausgaben abziehen, der sie als Versicherungsnehmer selbst zivilrechtlich schuldet und auch tatsächlich zahlt.[1] Vorsorgeaufwendungen können darüber hinaus nur berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige mit der ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.12 § 74 Abs. 2 Nr. 6: Sozialeinrichtungen

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 6 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen bei der "Errichtung, Verwaltung, wesentliche[n] Änderung und Auflösung von Sozialeinrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform". Sozialeinrichtungen sind begrifflich: vom Arbeitgeber/Dienstherrn dauerhaft geschaffene Einrichtungen, die den Beschäftigten (oder zumindest einzelnen Gruppen von Beschäftigten) so...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.15 § 75 Abs. 1 Nr. 12 LPVG BW: ordentliche Kündigung durch die Dienststelle

Die Vorschrift gilt nur für Arbeitnehmer. Sie gilt nicht bei einer Kündigung in der Probezeit (d. h. für ordentliche Kündigungen, die dem Arbeitnehmer spätestens am letzten Tag der Probezeit zugehen). Bei solchen Kündigungen steht dem Personalrat nur ein Anhörungsrecht zu, vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 9 Fall 1 LPVG BW. Wird die Kündigung noch während der 6-monatigen Wartezeit des § 1...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.10 Versagung oder Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung (Abs. 1 Nr. 10)

Beamte Begrifflichkeiten Soll dem Beamten eine beantragte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) versagt werden oder soll eine bereits gewährte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) widerrufen werden, unterliegt die Entscheidung jeweils der Mitbestimmung des Personalrats nach § 78 Abs. 1 Nr. 10 BPersVG. Das Nebentätigkeitsrecht der Bundesbeamten ist geregel...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.11 § 74 Abs. 2 Nr. 5: Fragen der Entgeltgestaltung

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 5 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen bei "Fragen der Gestaltung des Entgelts innerhalb der Dienststelle für Arbeitnehmer, insbesondere durch Aufstellung von Entgeltgrundsätzen, die Einführung und Anwendung von neuen Entgeltmethoden und deren Änderung sowie die Festsetzung der Akkord und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte,...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.16 § 74 Abs. 2 Nr. 10: Betriebliches Vorschlagswesen

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 10 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen bei den "Grundsätze[n] über die Bewertung von anerkannten Vorschlägen im Rahmen des behördlichen oder betrieblichen Vorschlagswesens". Der Mitbestimmungstatbestand betrifft keinesfalls die Bewertung konkret hereingereichter Vorschläge. Vielmehr ist mitbestimmungspflichtig nur das Aufstellen von allgemeinen Grun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 4 Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften[1] sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten den Freibetrag von jährlich 3.000 EUR [2] nicht überschreiten.[3] Nach der neuen Gesetzessystematik verweist das Vormundschaftsrecht auf das Betreuungsrecht, nicht wie bis zum 31...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.6 Umsetzung, länger als 3 Monate und mit Dienstortwechsel (Abs. 1 Nr. 6)

Vorab: Die Vorschrift gilt sowohl für Beamte als auch für Arbeitnehmer, weil der Begriff der "Umsetzung" in beiden Begriffswelten vorkommt. Die Vorschrift wurde mit der BPersVG-Novelle 2021 dahingehend geändert, dass früher dienstortwechselnde Umsetzungen stets (auch solche von kurzer Dauer) mitbestimmungspflichtig waren. Nach dem neuen Wortlaut der Norm sind dagegen dienstor...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.5 Versetzung zu einer anderen Dienststelle (Abs. 1 Nr. 5)

Beamte Bedeutung und Zweck Bei einer Versetzung des Beamten zu einer anderen Dienststelle ist die Zustimmung des Personalrats notwendig, § 78 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG. Mitbestimmungspflichtig nach Abs. 1 Nr. 5 ist dabei nicht nur die Weg-Versetzung durch die abgebende Dienststelle sondern auchdie Hinzu-Versetzung. Die bei der aufnehmenden Dienststelle auszusprechende Einverständnis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.4.2.2 Erwerb von bis zu 26. Mio. EUR (Regel- und Optionsverschonung)

Rz. 289 Für den Erwerb begünstigten Vermögens von bis zu 26 Mio. EUR (Ermittlung durch Abzug des stpfl. Verwaltungsvermögens vom begünstigungsfähigen Vermögen, § 13b Abs. 2 ErbStG) existieren, wie bereits in Rz. 286 erwähnt, gem. § 13a ErbStG zwei Verschonungskonzepte: Regelverschonung, § 13a Abs. 1 ErbStG: Verschonung 85 % / Sofortbesteuerung begünstigten Vermögens 15 %, ggf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3.2 Steuerrechtliche Begünstigungen

Rz. 244 Nach § 10b Abs. 1 EStG können Spenden zur Förderung gemeinnütziger Zwecke insgesamt bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden (allgemeiner Spendenabzug). Zuwendungen, die diese Grenzen überschreiten, lassen sich in folgende Jahre unbegrenzt vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.3.2.1 Entgeltlicher, teilentgeltlicher oder unentgeltlicher Vorgang

Rz. 206 In der Planung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge ist der Fokus nicht nur auf die SchenkSt zu richten. Denn Vermögensübertragungen haben regelmäßig auch einkommensteuerliche Auswirkungen, die mitunter erhebliche ungewollte, überraschende und ggf. existenzgefährdende Steuerbelastungen zur Folge haben können. Rz. 207 Erfolgt die vorweggenommene Erfolgeunentgel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.9.1 Betriebsübertragung im Ganzen

Rz. 159 Plant der Alteigentümer seinen Rückzug aus dem Unternehmen, bietet sich die Betriebsübertragung im Ganzen an, falls ein geeigneter Nachfolger vorhanden ist.[1] Bei der unentgeltlichen Betriebsübertragung im Ganzen muss der Erwerber die Buchwerte nach § 6 Abs. 3 EStG fortführen. Voraussetzung hierfür ist, dass das wirtschaftliche Eigentum grundsätzlich an allen funktio...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.1 (Teil-)Entgeltliche Übertragung auf einen Abkömmling

Rz. 161 Die entgeltliche Betriebsveräußerung (Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil) an einen Abkömmling kommt vor allem bei Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Betracht, insbes. sofern der Alteigentümer die Begünstigungen nach den §§ 16, 34 EStG in Anspruch nehmen kann.[1] Korrespondierend dazu entstehen dem Erwerber Anschaffungskosten, die er ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.10.2.2 Management Buy Out (MBO)

Rz. 164 Beim Management Buy Out werden das Unternehmen bzw. die Unternehensanteile an Personen veräußert, die bereits zuvor mit der Leitung des Unternehmens betraut waren. Der Unternehmer gibt i. d. R. die Leitung und Geschäftsanteile am Unternehmen gegen Entgelt auf und baut auf die Weiterführung des Unternehmens nach seinen Prinzipien.[1]. Praxis-Beispiel Management Buy Out...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.4.1 Ausgleichszahlungen

Rz. 220 Der Schenker verfügt häufig – neben dem zu übergebenden Unternehmen – nicht über ausreichend weiteres Vermögen, um alle Abkömmlinge gleich zu behandeln. Gleichwohl möchte er das Unternehmen in seiner Substanz (d. h. gegenständlich) erhalten und in dieser Form auch weitergeben, gleichzeitig aber auch eine wenigstens annähernde wirtschaftliche Gleichbehandlung seiner K...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Variable Vergütung für Führ... / 2 Die Ausgestaltung variabler Vergütung mit Jahresbezug (Short term Incentive)

Bei der Ausgestaltung variabler Vergütung für Führungskräfte und AT-Mitarbeiter haben sich in den letzten Jahren eindeutig zielorientierte Systeme durchgesetzt. In der Vergangenheit noch häufiger zu findende "freie Bonuszahlungen", die ohne systematische, vertragliche Grundlage gewährt worden sind, werden kaum noch eingesetzt. Die nachfolgenden Gestaltungshinweise beziehen s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Variable Vergütung für Führ... / 1 Trends – Die Ausrichtung variabler Vergütung ändert sich

Stand in der Vergangenheit oft die Bonifizierung der individuellen Leistung des Mitarbeiters im Vordergrund, so verschiebt sich der Schwerpunkt heute deutlich in Richtung kollektiver, auf den Erfolg der Organisation bezogener Vergütung. Die Motive hierfür lassen sich in drei Punkten zusammenfassen: Unternehmen haben in der Anwendung erlebt, dass variable Vergütung, die an indi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Variable Vergütung für Führ... / 3 Die Messgrößen (Key Performance Indicators/KPI) für die variable Vergütung

Die Festlegung der Messgrößen ist eine der entscheidenden wesentlichen Voraussetzungen für die Wirkung variabler Vergütung. Eine allgemeingültige Aussage zu den "richtigen" KPI gibt es nicht, diese werden vielmehr durch die jeweiligen unternehmerischen Zielsetzungen und strategischen Herausforderungen geprägt. Zur Abbildung des Unternehmenserfolges wird man in der Regel auf d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Variable Vergütung für Führ... / 2.1 Die Zusammensetzung der Einkommen

2.1.1 Das Zieleinkommen Um Mitarbeiter für das Unternehmen zu gewinnen und diese zu halten, müssen Unternehmen marktgerechte Einkommen bezahlen. Das Zieleinkommen ist das nach den betrieblichen Spielregeln der Einkommensfindung festgelegte und dauerhaft vertraglich zugesagte Einkommen für einen Mitarbeiter in einer bestimmten Funktion, das er genau dann erhält, wenn alle zugr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Variable Vergütung für Führ... / 2.1.3 Die Bewertungsebenen

Variable Vergütung kann grundsätzlich Erfolge und Leistungen auf verschiedenen Bewertungsebenen umfassen. Obwohl, wie eingangs beschrieben, die derzeitige Diskussion eher in Richtung eines Verzichtes auf die Bonifizierung der individuellen Leistung bzw. individueller Zielerreichung führt, ist diese heute noch in der Mehrzahl variabler Vergütungsregelungen berücksichtigt. Das...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Variable Vergütung für Führ... / 4 Bewertungsregeln

Hier gilt es, für jede Messgröße die geeigneten "Kurveneinstellungen" für die Ermittlung der tatsächlichen variablen Ist-Vergütungen entsprechend der Zielerreichung festzulegen. Die erste Frage lautet: wo liegt die Einstiegshürde für die Zielerreichung, ab der überhaupt erst eine variable Vergütung gezahlt wird? Abgeleitet aus den Erfahrungen der Vorjahre und unter Berücksich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Variable Vergütung für Führ... / Zusammenfassung

Überblick Variable Vergütungsbestandteile sind in modernen Vergütungssystemen für Führungskräfte und Außertarifliche Mitarbeiter (AT) ein nicht wegzudenkendes Element. Trotz aller Kritik, die in den letzten Jahren immer wieder an den Wirkungsweisen geäußert wurde, ist kein grundsätzliches Infragestellen dieses Bausteins an sich zu erkennen. Allerdings sehen wir spürbare Verä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Variable Vergütung für Führ... / 2.1.1 Das Zieleinkommen

Um Mitarbeiter für das Unternehmen zu gewinnen und diese zu halten, müssen Unternehmen marktgerechte Einkommen bezahlen. Das Zieleinkommen ist das nach den betrieblichen Spielregeln der Einkommensfindung festgelegte und dauerhaft vertraglich zugesagte Einkommen für einen Mitarbeiter in einer bestimmten Funktion, das er genau dann erhält, wenn alle zugrunde liegenden Zielsetz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Variable Vergütung für Führ... / 3.5 Budget-/Planorientierung

Trotz des oben geschilderten Dilemmas ist die Budgetorientierung immer noch der am weitesten verbreitete Mechanismus zur Zielfestlegung. Damit wird die Konzentration aller Beteiligten auf die Realisierung der Planungen gelenkt. Sie erfordert jedoch mit Blick auf die Vergütung die Berücksichtigung der Ausgangssituation, potentieller Marktentwicklungen und sonstiger Rahmenbedi...mehr