Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.4.1 Steuern (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 55 Auszusparen sind die Steuern, die auf das Einkommen tatsächlich entrichtet werden. Hierzu gehören die Lohn- und Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag (zum BSHG: VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 21.3.1996, 6 S 1342/93), die Kirchensteuer sowie die Kapitalertragsteuer (§ 6 Abs. 2 DVO). Verkehrssteuern wie Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer und Grunderwerbsteuer sowie Verbr...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.1 Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers (Abs. 1)

Rz. 13 Die Grundaussage zur Aufzeichnungspflicht trifft Abs. 1 Satz 1. Hiernach hat der Arbeitgeber für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen im Geltungsbereich dieses Gesetzes in deutscher Sprache zu führen und bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung (§ 28p) folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren. Hierdurch sollen die Versicherungst...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.2 Akkordlohn

Rz. 198 Akkord ist eine Regelung des Entgelts, bei der die Höhe sich nach dem Arbeitsergebnis und nicht nach geleisteter Arbeitszeit richtet. Der Akkordbegriff des Gesetzes geht davon aus, dass eine Bezugs- oder Ausgleichsleistung festgesetzt wird. Die individuelle Leistung des Arbeitnehmers wird in Relation zu dieser Bezugs- oder Ausgangsleistung gesetzt. Auf diese Weise wir...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.3.3 Stück- und Akkordlöhner

Rz. 43 Bei Stück- und Akkordlöhnern ist die Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts von der erbrachten Arbeitsleistung abhängig und deshalb von Monat zu Monat unterschiedlich. Zum Personenkreis zählen auch Arbeitnehmer, die ausschließlich eine Provision als monatliches Arbeitsentgelt erhalten. Um trotz möglicher hoher Arbeitsentgeltschwankungen das regelmäßig erzielte Nettoarbei...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.4.3 Erstattungsanspruch des Arbeitgebers wegen seiner Entgeltfortzahlung

Rz. 69 Dem Arbeitgeber sind von der gesetzlichen Krankenkasse des Spendenempfängers das an den Arbeitnehmer fortgezahlte Arbeitsentgelt sowie die hierauf entfallenden vom Arbeitgeber zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung und zur betrieblichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung auf Antrag zu erstatten (vgl. § 3a Abs. 2 EFZG). Eine Begrenzung der Höhe des Erstattungsans...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.5 Beitragsnachweise (Abs. 3)

Rz. 78 Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle für jeden Entgeltzahlungszeitraum 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge einen Beitragsnachweis durch Datenübertragung zu übermitteln, in dem er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (vgl. § 28d) nach Beitragsgruppen aufgegliedert angibt (Abs. 3 Satz 1 HS 1). Die Beitragsnachweis-Datensätze sind sowohl für den allgemeinen Beitra...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Verhältnis zu § 77 Abs. 3 BetrVG

Rz. 39 Umstritten war das Verhältnis zwischen § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG und § 77 Abs. 3 BetrVG. Das Bundesarbeitsgericht vertritt dazu die sogenannte Vorrangtheorie. Danach schließt § 77 Abs. 3 BetrVG Betriebsvereinbarungen nur in Angelegenheiten aus, in denen dem Betriebsrat kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zusteht. Soweit es aber um die in § 87 Abs. 1 Satz 1 Nr....mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.4 Vergleichbare leistungsbezogene Entgelte

Rz. 200 Die vergleichbaren leistungsbezogenen Entgelte, für die § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG das Mitbestimmungsrecht eröffnet, müssen gerade mit Akkord- und Prämienlohn vergleichbar sein. Es muss sich also um Vergütungen handeln, bei der die Leistung des Arbeitnehmers gemessen und mit einer Bezugsleistung verglichen wird; das Entgelt muss sich nach dem Verhältnis des Arbeitnehm...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8.4 Bestimmung zur Überwachung

Rz. 117 Der Begriff der Überwachung umfasst verschiedene Vorgänge: die Datenerhebung und die Datenverarbeitung. Der erste Schritt ist die Datenerhebung. Hier greift das Mitbestimmungsrecht dann ein, wenn mittels technischer Einrichtung Daten gesammelt werden, die Auskunft über Verhalten oder Leistung einzelner Arbeitnehmer geben. Notwendig ist hier, dass die Daten technisch e...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.4 Verweis auf arbeitsrechtliche Vorschriften (Abs. 3)

Rz. 34 Wenn der Anspruch auf Krankengeld besteht, führt die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers insoweit grundsätzlich zum Ruhen des Krankengeldes (§ 49 Abs. 1 Nr. 1). Für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung verweist § 44 Abs. 3 auf die arbeitsrechtlichen Vorschriften – u. a. somit auch auf das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), welches den materiell-rechtlichen Anspruch des ...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.4 Zuzahlungsbefreiung bei Übergangsgeldbezug (Abs. 3)

Rz. 30 Grundsätzlich hat der Rehabilitand bei stationären Rehabilitationsleistungen i. S. d. § 15 bzw. bei den stationären Nach- und Festigungskuren i. S. d. § 31 Abs. 1 Nr. 2 eine Zuzahlung in Höhe von 10,00 EUR täglich zu leisten (vgl. § 32 Abs. 1 und 2). Nach § 32 Abs. 3 sind jedoch die Rehabilitanden von der Zuzahlungspflicht befreit, deren Übergangsgeld nach § 66 Abs. 1...mehr

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Berufsausbildung: (Rechtlic... / 4 Allgemeines Arbeitsrecht

Eine weitere Rechtsquelle für Ausbildungsverhältnisse stellt das allgemeine Arbeitsrecht dar. Arbeitsrechtliche Gesetze sind teils unmittelbar auch auf Ausbildungsverhältnisse anwendbar. Praxis-Beispiel Anwendungsbereich des EFZG § 1 EFZG lautet:mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.5.1 Vollständige Zuzahlungsbefreiung (§ 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 Zuzahlungsrichtlinie)

Rz. 33 Nach § 32 Abs. 3 sind Versicherte von der Zuzahlungspflicht befreit, wenn sie Übergangsgeld beziehen, das nach § 66 Abs. 1 Satz 3 SGB IX gemindert ist (vgl. Rz. 30 f.). Darüber hinaus befreit § 1 Abs. 1 der Zuzahlungsrichtlinie die sonstigen Bezieher von Übergangsgeld. Dazu zählen z. B. Übergangsgeldbezieher, die Übergangsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes (§ 21 Abs. ...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.2.4 Stufenweise Wiedereingliederung

Rz. 28 Können arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, soll der Arzt auf der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten angeben (vgl. ...mehr

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Rechnung: Kosten sparen mit... / 1.1 Umsatzsteuersystem: So wird die Umsatzsteuer erfolgsneutral

Umsätze von Unternehmern unterliegen regelmäßig der Umsatzsteuer. Der Steuersatz beträgt derzeit 19 % (in Ausnahmefällen 7 % und 0 %).[1] Der leistende Unternehmer rechnet seinen erbrachten Umsatz (100 %) ab und schlägt, wenn der Regelsteuersatz gilt, zusätzlich noch einmal 19 % Umsatzsteuer auf. Der Kunde muss dann den Rechnungsbetrag i. H. v. 119 % begleichen. Der leistende...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.4.2 Summenbescheid (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 59 Die Feststellung der Versicherungspflicht und Beitragshöhe hat grundsätzlich personenbezogen zu erfolgen (vgl. BSG, Urteil v. 16.12.2015, B 12 R 11/14 R). Als Ausnahme von diesem Grundsatz kann der prüfende Träger der Rentenversicherung nach § 28f Abs. 2 Satz 1 den Beitrag in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und zur Arbeitsförderung von der Summe der vom A...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.3.1 Stundenlöhner

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Diese Vorschrift wurde mit dem Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) in das SGB IV eingefügt. Inzwischen sind mehrere Änderungen vorgenommen worden. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) wurde Abs. 4 mit Wirkung zum 1.11.2011 neu gefasst. R...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.3 Ausschluss des Anspruchs (Abs. 2)

Rz. 32 Grundsätzlich haben alle Versicherten einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie durch eine Krankheit arbeitsunfähig werden oder stationär zulasten der Krankenkasse behandelt/therapiert werden. Davon ausgenommen sind allerdings die Versicherten, deren Versicherung nicht auf einer Erwerbstätigkeit beruht – also im Falle der Arbeitsunfähigkeit keinen Einkommensverlust hab...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.4.5 Widerruf des Summenbescheids (Abs. 2 Satz 5 und Satz 6)

Rz. 75 Der Träger der Rentenversicherung hat einen aufgrund der vorstehend aufgezeigten Möglichkeiten ergangenen Summenbescheid i. S. d. Abs. 2 Satz 5 teilweise zu widerrufen ("insoweit"), wenn nachträglich Versicherungs- oder Beitragspflicht oder Versicherungsfreiheit festgestellt und die Höhe des Arbeitsentgelts nachgewiesen wird. Es wird also nicht der gesamte Summenbesch...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.4.3 Wirksamkeitsvoraussetzung

Rz. 18 Von der herrschenden Meinung[1] wird vertreten, dass eine Maßnahme des Arbeitgebers, die der notwendigen Mitbestimmung entbehrt, rechtswidrig sei (Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung). Einseitige rechtsgeschäftliche Maßnahmen (wie z. B. die Ausübung des Direktionsrechts) als auch einzelvertragliche Vereinbarungen seien infolge der Rechtswidrigkeit unwirksam. Tatsäch...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.5 Absetzbeträge bei Erwerbstätigkeit (Abs. 3)

Rz. 76 Abs. 3 sieht weitere Absetzungen von dem Einkommen vor, das nach Abs. 2 bereinigt worden ist. Nach Abs. 3 Satz 1 ist bei der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ferner ein Betrag in Höhe von 30 % des (Brutto-)Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens je...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 64 Nach § 49 ruht der Anspruch auf Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen, wenn neben dem Krankengeld wegen der Erwerbstätigkeit bzw. wegen einer früheren Erwerbstätigkeit Geld gezahlt wird (Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Entgeltfortzahlung, Mutterschaftsgeld etc.). § 49 gilt auch für das Spender-Krankengeld nach § 44a. Zur Verdeutlichung der Rechtsfolgen beschäf...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.6.2 Rentenversicherung

Rz. 76 Das Spender-Krankengeld i. S. d. § 44a begründet in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherungspflicht nach § 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI, wenn der Organspender im letzten Jahr vor Beginn der Leistung zuletzt rentenversicherungspflichtig war. Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Kommentierung zu § 3 SGB VI verwiesen. Sollte der Organspender Krankengeld beziehen und ...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2 Höhe des Krankengeldes (Satz 2)

Rz. 19 Nach § 44a Satz 2 erhalten Spender von Organen etc. Krankengeld in Höhe des vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit regelmäßig erzielten Nettoarbeitsentgelts oder Bruttoarbeitseinkommens. Dabei wird das Nettoarbeitsentgelt (bei Arbeitnehmern) bzw. das Bruttoarbeitseinkommen (bei selbstständig Tätigen) bis zur Höhe der in der Krankenversicherung geltenden kalendertäglichen B...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.3 Formeln für die Berechnung des Spender-Krankengeldes

Rz. 34 Gemäß § 44a Satz 4 ist § 47 Abs. 2 bis 4 anzuwenden. Es gelten deshalb die für die Berechnung des "normalen" Krankengeldes geltenden Berechnungsformeln; allerdings wird anstelle des Brutto-Arbeitsentgelts ausschließlich das Nettoarbeitsentgelt berücksichtigt. Es ergeben sich somit folgende Formeln: 2.2.1.3.1 Stundenlöhner Rz. 35 1. Schritt:mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt und trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes) in Kraft. Sie transformierte § 76 BSHG in das SGB XII, wobei Abs. 1 im Wesentlichen dem vormaligen § 76 Abs. 1 BSHG entspricht. In der Neuregelung stellt der Gesetzgeber k...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.4.1 Überblick

Rz. 58 Der Regelungsinhalt der Vorschrift ist komplex. Im Zentrum steht die Beitragsabrechnung. Satz 1 ermächtigt die zuständige Behörde, den Beitrag von der Summe der vom Arbeitgeber gezahlten Arbeitsentgelte geltend zu machen. Satz 2 erklärt, dass dies dann nicht gilt, wenn ohne unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand festgestellt werden kann, dass Beiträge nicht zu za...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.6.4 Pflegeversicherung

Rz. 79 In der gesetzlichen Pflegeversicherung bleibt die Mitgliedschaft bei einem Anspruch auf das Spender-Krankengeld nach § 49 Abs. 2 SGB XI erhalten. Für die Zeit der Versicherungspflicht aufgrund des Leistungsbezugs sind von der Krankenkasse des Spendenempfängers Beiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen. Die Beiträge werden nach § 57 Abs. 2 Satz 4 und 5 SGB XI aus 100 % d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.1 Allgemeines

Rz. 197 § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG ergänzt das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10. [1] Während § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG über die ganze Breite des Lohnbegriffs die Mitbestimmung über die Lohngestaltung eröffnet, enthält § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG für den engen Anwendungsbereich leistungsbezogener Entgelte ein weiter in die Tiefe gehendes Mitbestimmungsrecht. Die Rechts...mehr

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Wirtschafts-Identifikations... / 1 Wer die Wirtschafts-Identifikationsnummer erhält

Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer bekommen alle, die in Deutschland wirtschaftlich tätig sind. Neben natürlichen Personen, die als Unternehmer oder Freiberufler arbeiten, zählen dazu auch juristische Personen wie die Aktiengesellschaft, die GmbH oder eine Kommanditgesellschaft. Das Gleiche gilt für Personenvereinigungen und gemeinnützige Organisationen. Außerdem erh...mehr

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Rechnung: Kosten sparen mit... / 1.2.3 Unversehrtheit des Inhalts

Unter Unversehrtheit des Inhalts versteht man, dass bei der Übermittlung der Rechnung die in der Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz erforderlichen Angaben nicht geändert werden können.[1] Es soll sichergestellt sein, dass beispielsweise die Bezeichnung der Leistung, die Bezeichnung des Leistenden, das Entgelt und der Steuersatz nicht verändert werden können.mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1 Arbeitnehmer

Rz. 20 Als Arbeitnehmer bezeichnet man Personen, die aufgrund von Arbeitsverträgen der Verpflichtung unterliegen, ihre Arbeitskraft gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Anhaltspunkte sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers (vgl. § 14 i. V. m. § 7 Abs. 1 SGB IV). Zu den Arbeitnehmern gehören u. a. Arbeiter, An...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.1.2 Folge eines Verstoßes gegen das Mitbestimmungsrecht

Rz. 182 Folge eines Verstoßes gegen das Mitbestimmungsrecht ist grundsätzlich nach der von der Rechtsprechung vertretenen Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung, dass die Regelung von Anfang an (ex tunc) nichtig ist.[1] Bei begünstigenden Leistungen, insbesondere denen der Lohngestaltung, würde die Unwirksamkeit der Regelungen zu Wertungswidersprüchen führen. Die Rechtsprechu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.3 Prämienlohn

Rz. 199 Auch der Prämienlohn hat eine Vergütung zum Gegenstand, die in irgendeiner Weise nach dem Verhältnis der Leistung des Arbeitnehmers zu einer Bezugsleistung bemessen wird. Der Bezug ist anders als beim Akkord jedoch nicht die Arbeitsmenge. In der Praxis kommt Prämienlohn beispielsweise in Form von Mengenprämien, Nutzungsprämien, Qualitätsprämien, Ausschussprämien, Ers...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.5 Zielvereinbarungen

Rz. 200a Will der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer vereinbarte individuelle Ziele zur Berechnungsgrundlage für die Bemessung eines Bonus vorsehen, so ergibt sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats neben § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG auch aus § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG. Mitbestimmungspflichtig sind danach jedenfalls die strukturellen Vorgaben (z. B. Rahmenvorgaben für die Zi...mehr

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Berufsausbildung: Besondere... / 3.2 Zahlung der Ausbildungsvergütung

Da die Zahlung der Ausbildungsvergütung den Anspruch des Auszubildenden auf die Vergütung zum Erlöschen bringen soll[1], stellt die Zahlung an den minderjährigen Auszubildenden kein lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft i. S. v. § 107 BGB dar.[2] Um nicht gegebenenfalls doppelt zahlen zu müssen, bietet es sich daher an, eine bargeldlose Zahlung zu vereinbaren und die en...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 4.1 Steuervergütung

Rz. 40 Das Kindergeld wird monatlich als Steuervergütung gezahlt; die Freibeträge werden erst bei der Veranlagung berücksichtigt. Das Kindergeld ist somit steuertechnisch eine Vorauszahlung auf eine erst im Veranlagungsverfahren mögliche steuerliche Kinderentlastung.[1] Tatsächlich stellt es aber, da der Kinderfreibetrag nur bei einem kleinen Teil (Rz. 6) der stpfl. Kinderge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.5.1 Steuerlicher Kinderleistungsausgleich

Rz. 19 Die Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs wurde der Bundesfinanzverwaltung, vertreten durch das BZSt übertragen. Bei der Ausführung bedient sich das BZSt[1] der Bundesagentur für Arbeit und der ihr nachgeordneten Agenturen für Arbeit. Die Familienkassen sind Bundesfinanzbehörden, die der Fachaufsicht des BZSt unterliegen (§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 FVG...mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.3 Verwendung von Haushaltsschecks (Abs. 3 und Abs. 4)

Rz. 33 Für geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten (vgl. § 8a) ist anstelle der für die versicherungspflichtig Beschäftigten vorgesehenen Meldungen und Beitragsnachweise ein Haushaltsscheck zu verwenden. Die Einzelheiten dieses Verfahrens erläutern die Spitzenverbände im Gemeinsamen Rundschreiben"Haushaltsscheck-Verfahren" in der Fassung ab 1.10.2022 (https://...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.1.1 Abgrenzung von Einkommen und Vermögen

Rz. 17 Ebenso wenig wie der Begriff des Einkommens, ist auch der Begriff des Vermögens nicht in § 90 definiert. Die Zuordnung als Einkommen oder Vermögen ist jedoch deshalb höchst bedeutsam, weil Geldbeträge auf den Sozialhilfebedarf unterschiedlich angerechnet werden, je nachdem, ob es sich dabei um Einkommen oder um Vermögen handelt. Früher stellte das BVerwG (zum BSHG: Urt...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.1.3 Versicherungsverhältnis des Spendenempfängers

Rz. 15 Die Spende wird der Krankenbehandlung des Spendenempfängers zugeordnet. Bei dem Spender-Krankengeld handelt es sich somit um eine Nebenleistung der Hauptleistung, die für den Spendenempfänger erbracht wird. Der Spender ist deshalb derjenige, der die Leistung erhält – aber aus der Versicherung des Spendenempfängers heraus. Anders als sonst bei einem Leistungsanspruch na...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die den Ausfall von Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zumindest zum Teil ausgleichen soll. Abzugrenzen ist das Krankengeld insbesondere von der vom Arbeitgeber zu leistenden Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (insbesondere §§ 3, 9 EZF...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.5 Zahlungsweise des Krankengeldes

Rz. 73 Das Krankengeld i. S. d. § 44a hat bezüglich der Zahlungsweise im Vergleich zu dem "Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit" keine Besonderheiten, weil § 44a keine Sonderregelungen vorsieht. Das bedeutet: Das Spender-Krankengeld ist für jeden Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit zu gewähren; ist es für einen ganzen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser ohne Rücksicht auf die...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.4.3 Ausnahme (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 67 Satz 1 gilt allerdings nicht, soweit ohne unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand festgestellt werden kann, dass Beiträge nicht zu zahlen waren oder Arbeitsentgelt einem bestimmten Beschäftigten zugeordnet werden kann (Abs. 2 Satz 2). Das ist schon deswegen sinnvoll, weil es nicht darum geht, die Verletzung der Aufzeichnungspflicht zu pönalisieren. Diese ist nur M...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.1 Begriff der Sozialeinrichtung

Rz. 162 Gegenstand der Mitbestimmung in § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG ist die Sozialeinrichtung. Der Betriebsrat als Repräsentant der Arbeitnehmer soll einen bestimmten abtrennbaren Teil von Mitteln des Arbeitgebers ("zweckgebundenes Sondervermögen") mit einer gewissen Organisation mitverwalten können. Eine Sozialeinrichtung erfordert ein zweckgebundenes Sondervermögen. Die einer ...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.2 Selbständig Tätige (ohne selbständige Künstler/Publizisten)

Rz. 45 Gemäß § 44a Satz 4 i. V. m. § 47 Abs. 4 gilt bei selbstständig Tätigen als Ausgangswert für die Berechnung des Spender-Krankengeldes das auf den Kalendertag umgerechnete Bruttoarbeitseinkommen (§ 15 SGB IV), das zuletzt vor der spendenbedingten Arbeitsunfähigkeit für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge maßgebend war. Arbeitseinkommen ist der nach den allge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 12.4.3 Übertarifliche Zulagen

Rz. 193 Gewährt der Arbeitgeber übertarifliche Zulagen, so steht das Mitbestimmungsrecht nach jeder Tarifrunde zur Diskussion. Da das Schicksal übertariflicher Zulagen im Tarifvertrag wegen Verbots von Effektivklauseln nicht geregelt werden kann, wird der Arbeitgeber nach jeder Tarifrunde die Entscheidung treffen können, wie sich die Tariferhöhungen auf übertarifliche Zulage...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.4.3 Sonstige Versicherungsbeiträge und Altersvorsorgebeiträge (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 57 Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen sind vom Einkommen abzusetzen, wenn sie entweder gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind. Hiermit will der Gesetzgeber einerseits gewährleisten, dass dem Leistungsberechtigten ausreichende Mittel für seinen Versicherungsschutz verbleiben, und andererseits verh...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Voraussetzungen

Rz. 35 Eine tarifliche Regelung "besteht" im Sinne der Schrankenregelung des § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG, wenn sie im Betrieb mit unmittelbarer und zwingender Wirkung gem. § 4 Abs. 1 TVG gilt. Es reicht die Tarifbindung des Arbeitgebers. Die Arbeitnehmer des Betriebs müssen aber unter den fachlichen und persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen. Ihre Tarifbin...mehr