Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnkonto

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 3 Abrechnung und Aufbewahrung des Lohnkontos

Das Lohnkonto ist bei Ausscheiden des Arbeitnehmers, spätestens aber am Ende des Kalenderjahres, abzurechnen und zu schließen. Nachträgliche Änderungen im Konto sind nicht zulässig. 6-jährige Aufbewahrungsfrist Das Lohnkonto ist bis zum Ablauf des 6. auf die zuletzt eingetragene Lohnzahlung folgenden Kalenderjahres aufzubewahren.[1] Hierunter ist nicht das Jahr der letzten Ein...mehr

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Lohnkonto / 4.3 Aufzeichnungen außerhalb des Lohnkontos

Wurde – ohne Zustimmung des Finanzamts – auf Aufzeichnungen verzichtet, ist diese Zustimmung zu gegebener Zeit nachträglich zu beantragen, z. B. im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die Aufzeichnungen außerhalb des Lohnkontos erfolgen und der Außenprüfer diese Verfahrensweise im Rahmen der Prüfung festgestellt und nicht beanstandet hat.mehr

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Lohnkonto / 4.2 Laufende Eintragungen im Lohnkonto

Im Lohnkonto hat der Arbeitgeber folgende Angaben bei jeder Lohnabrechnung fortlaufend aufzuzeichnen: den Tag jeder Lohnzahlung, den Lohnzahlungszeitraum, den (Brutto-)Arbeitslohn ohne Abzug von Freibeträgen usw., getrennt nach Barlohn und Sachbezügen, die einbehaltene Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer. Bei Nettolohnvereinbarungen ist der steuerpflicht...mehr

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Lohnkonto / 1 Verpflichtung zur Führung eines Lohnkontos

1.1 Lohnkonto für jeden Arbeitnehmer Der Arbeitgeber hat am (inländischen) Ort der Betriebsstätte für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein eigenes Lohnkonto zu führen.[1] Dazu spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Ein Lohnkonto ist selbst dann zu führen, wenn keine (Lohn-)Steuer einzubehalten ist, weil z. B. für ...mehr

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Jobticket / 6.2 Lohnkonto

Die (steuerfreien) Sachbezüge sind im Lohnkonto einzeln zu bezeichnen und bei laufenden Sachbezügen unter Angabe des Abgabezeitraums, des Abgabeorts und des Entgelts mit dem um die Zuzahlung des Arbeitnehmers geminderten Wert zu erfassen.[1] Sachbezüge i. S. d. § 8 Abs. 3 EStG sind als solche kenntlich zu machen und ohne Kürzung um Freibeträge in das Lohnkonto einzutragen.[2]...mehr

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Arbeitsunterbrechung / 1 Aufzeichnung Großbuchstabe U im Lohnkonto

Der Arbeitgeber muss am Ort der Betriebsstätte für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto führen.[1] In das Lohnkonto sind die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale bzw. die sich aus einer entsprechenden Bescheinigung des Finanzamts ergebenden Merkmale zu übernehmen[2]. Die Anzahl der Großbuchstaben U ist aufzuzeichne...mehr

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BAV-Förderbetrag / 7 Aufzeichnungspflichten im Lohnkonto

Das Vorliegen der Voraussetzungen für den BAV-Förderbetrag ist im Lohnkonto aufzuzeichnen.[1] Wichtig ist daran zu denken, dass die Höhe der Förderung vom Referenzjahr 2016 abhängen kann und dies dementsprechend ebenfalls im Lohnkonto zu dokumentieren ist.[2]mehr

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Arbeitslohnspende / 3 Aufzeichnungspflicht im Lohnkonto

Als Grundlage für den Besteuerungsverzicht muss der Arbeitgeber den außer Ansatz bleibenden Arbeitslohn im Lohnkonto als "steuerfrei gezahlt" aufzeichnen.[1] Dies ermöglicht der Finanzverwaltung, die steuerlich korrekte Behandlung der Arbeitslohnspende zu prüfen. Auf diese besondere Aufzeichnung kann der Arbeitgeber allerdings verzichten. Voraussetzung hierfür ist, dass der A...mehr

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Lohnkonto / Zusammenfassung

Begriff Eine wesentliche Grundlage für die Lohnsteuererhebung und die Lohnsteuer-Außenprüfung ist das Lohnkonto. Es weist die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen Merkmale eines Arbeitnehmers, die in bar oder als Sachbezug gezahlten Löhne (Bezüge) sowie die Höhe der einbehaltenen Steuerbeträge aus. Deshalb ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, am Ort der Betriebsstä...mehr

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Lohnkonto / 4.10 Pauschalbesteuerter Arbeitslohn

Pauschal besteuerte Bezüge und die darauf entfallenden Steuerabzugsbeträge sind ebenfalls im Lohnkonto aufzuzeichnen. Anhand der Aufzeichnungen im Lohnkonto hat z. B. der Arbeitgeber bei der Lohnsteuerpauschalierung nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu prüfen, ob die dort festgelegte jährliche 1.000-EUR-Grenze für die Pauschalbesteuerung von sonstigen Bezügen bereits überschritten...mehr

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Lohnkonto / 4.1.1 Übernahme der ELStAM-Daten

Der Arbeitgeber hat bei Beginn des Dienstverhältnisses die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgerufenen ELStAM-Daten in das für den Arbeitnehmer zu führende Lohnkonto zu übernehmen.[1] Dasselbe gilt für die vom Arbeitnehmer ersatzweise vorgelegte Papierbescheinigung in Fällen, in denen eine elektronische Datenübermittlung (noch) nicht möglich ist.[2] Es handelt sich h...mehr

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Lohnkonto / 2 Beitragsabrechnung

2.1 Krankenkassen-Liste Zur Prüfung der Vollständigkeit der Entgeltabrechnung ist für jeden Abrechnungszeitraum[1] getrennt nach Einzugsstellen eine Beitragsabrechnung elektronisch zu erfassen und lesbar zur Verfügung zu stellen (Krankenkassen-Liste). Für die Beitragsgrundlage der Unfallversicherung erfolgt diese Erfassung nach Mitgliedsnummern.[2] In der Krankenkassen-Liste ...mehr

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Lohnkonto / 4.1 Eintragungen bei Beschäftigungsbeginn

4.1.1 Übernahme der ELStAM-Daten Der Arbeitgeber hat bei Beginn des Dienstverhältnisses die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgerufenen ELStAM-Daten in das für den Arbeitnehmer zu führende Lohnkonto zu übernehmen.[1] Dasselbe gilt für die vom Arbeitnehmer ersatzweise vorgelegte Papierbescheinigung in Fällen, in denen eine elektronische Datenübermittlung (noch) nicht m...mehr

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Lohnkonto / 1.4 Inhalte

1.4.1 Mindestanforderungen Die Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags[1] stellt folgende Mindestanforderungen an den Inhalt der Entgeltunterlagen: den Familiennamen, Vornamen und ggf. das betriebliche Ordnungsmerkmal, das Geburtsdatum, die Anschrift, bei Ausländern aus Staaten außerhalb des Europäischen...mehr

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Lohnkonto / 2.2 Besondere Beitragsabrechnung

Sind aus der Beitragsabrechnung die Korrekturen oder Stornierungen, die das vorherige Kalenderjahr betreffen, bzw. die Fälle, in denen Einmalzahlungen dem Vorjahr zugeordnet wurden, nicht besonders gekennzeichnet und besonders summiert, ist eine besondere Beitragsabrechnung zu erstellen.mehr

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Lohnkonto / 4 Aufzuzeichnende Daten

4.1 Eintragungen bei Beschäftigungsbeginn 4.1.1 Übernahme der ELStAM-Daten Der Arbeitgeber hat bei Beginn des Dienstverhältnisses die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgerufenen ELStAM-Daten in das für den Arbeitnehmer zu führende Lohnkonto zu übernehmen.[1] Dasselbe gilt für die vom Arbeitnehmer ersatzweise vorgelegte Papierbescheinigung in Fällen, in denen eine elekt...mehr

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Lohnkonto / Sozialversicherung

1 Entgeltunterlagen 1.1 Arbeitnehmer Für jeden Beschäftigten sind Entgeltunterlagen zu führen, unabhängig davon, ob er versicherungspflichtig ist. Die Führung der Entgeltunterlagen betrifft also auch versicherungsfreie Beschäftigte (u. a. Minijobber). Die Entgeltunterlagen sind in deutscher Sprache zu führen. Alle Angaben sind vollständig, richtig, in zeitlicher Folge und geor...mehr

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Lohnkonto / 4.7 Basistarif in der Krankenversicherung

Die vom Arbeitnehmer nachgewiesenen privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherungsbeiträge sind aufzuzeichnen.[1]mehr

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Lohnkonto / 1 Entgeltunterlagen

1.1 Arbeitnehmer Für jeden Beschäftigten sind Entgeltunterlagen zu führen, unabhängig davon, ob er versicherungspflichtig ist. Die Führung der Entgeltunterlagen betrifft also auch versicherungsfreie Beschäftigte (u. a. Minijobber). Die Entgeltunterlagen sind in deutscher Sprache zu führen. Alle Angaben sind vollständig, richtig, in zeitlicher Folge und geordnet vorzunehmen. D...mehr

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Lohnkonto / 7 Besondere Aufzeichnungen bei betrieblicher Altersversorgung

Besondere Aufzeichnungspflichten hat der Arbeitgeber bei betrieblicher Altersversorgung zu beachten. Seine Leistungen für eine Direktversicherung müssen auch für die zutreffende Besteuerung der späteren Versorgungsleistungen beim Arbeitnehmer aufgezeichnet werden. Somit muss anders als beim üblichen Lohnkonto letztlich die gesamte berufliche Biografie eines Arbeitnehmers mit...mehr

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Lohnkonto / 4.5 Eintragung der Großbuchstaben

Im Lohnkonto sind die folgenden Großbuchstaben einzutragen: Großbuchstabe S, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer im ersten Dienstverhältnis für einen sonstigen Bezug berechnet und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen im Kalenderjahr nicht berücksichtigt hat (Hochrechnung des aktuellen Arbeitslohns). Voraussetzung hierfür ist somit ein Wechsel des Arbeitgeber...mehr

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Lohnkonto / 4.6 Steuerfreie Lohnersatzleistungen und andere steuerfreie Bezüge

Bestimmte staatliche Leistungen hat der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer als Lohnersatzleistungen (Bezüge) auszuzahlen. Sie sind zwar steuerfrei[1], unterliegen aber dem sog. Progressionsvorbehalt im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung. Deshalb hat der Arbeitgeber solche Leistungen im Lohnkonto aufzuzeichnen: Kurzarbeitergeld, einschließlich des Saison-Kurzarbeitergelds – ...mehr

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Lohnkonto / 4.1.2 Arbeitnehmer ohne Inlandswohnsitz

Auch für unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer ohne Wohnsitz im Inland oder für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer ist ein Lohnkonto zu führen. Sie erhalten weiterhin in bestimmten Fällen (Grenzpendler nach § 1 Abs. 3 EStG oder bei Berücksichtigung von Lohnsteuer-Freibeträgen) eine besondere Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug in Papierform.[1] Für die dort eing...mehr

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Lohnkonto / 4.4.4 Befreiung von der Aufzeichnungspflicht

Noch großzügigere Maßstäbe gelten, wenn nach der Lebenserfahrung und den betrieblichen Gegebenheiten so gut wie ausgeschlossen ist, dass die jährlichen Rabatte im Einzelfall den Betrag von 50 EUR bzw. 1.080 EUR übersteigen. Hier wird das Finanzamt dem Befreiungsantrag auch ohne Überwachungsmaßnahmen entsprechen.[1] Zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber bed...mehr

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Lohnkonto / 4.4 Aufzeichnungspflichten bei Sachbezügen

Sachbezüge sind einzeln zu bezeichnen und unter Angabe des Abgabetags oder bei laufenden Bezügen des Abgabezeitraums, des Abgabeorts und des Entgelts mit den steuerlich maßgebenden Werten anzusetzen. Dieser Wert ist um eine Zuzahlung des Arbeitnehmers zu kürzen. Achtung Sachbezüge unter 50 EUR auch eintragen Der Arbeitgeber muss auch Sachbezüge im Lohnkonto eintragen, die aufg...mehr

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Lohnkonto / 8 Aufzeichnungserleichterungen in bestimmten Fällen

Arbeitgeber, die ein maschinelles Lohnabrechnungsverfahren anwenden, können bei der für sie zuständigen Oberfinanzdirektion oder der ggf. anderen vorgesetzten Behörde Erleichterungen für die Führung von Lohnkonten beantragen, wenn die Möglichkeit zur Nachprüfung in anderer Weise sichergestellt ist. Insbesondere soll das Betriebsstättenfinanzamt zulassen, dass Sachbezüge oder...mehr

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Lohnkonto / 4.4.1 Steuerpflichtige Rabatte von Dritten

Bei lohnsteuerpflichtigen Rabatten, die der Arbeitnehmer von Dritten, z. B. verbundenen Unternehmen, erhält und die der Arbeitgeber nicht selbst ermitteln kann, besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht.[1] In diesen Fällen muss der Arbeitnehmer die Höhe der Bezüge für jeden Lohnzahlungszeitraum dem Arbeitgeber am Monatsende angeben.[2] Die Anzeige ist als Beleg zum Lohnkonto ...mehr

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Lohnkonto / 5 Sammellohnkonto

In einem Sammellohnkonto können bestimmte Teile des Arbeitslohns für mehrere Arbeitnehmer gemeinsam – außerhalb des für sie geführten individuellen Lohnkontos – aufgezeichnet werden. Dies ist dann vorteilhaft bzw. erforderlich, wenn der auf den einzelnen Arbeitnehmer entfallende Teil des Bezugs nur schwer zu ermitteln ist. Dafür kommen z. B. in Betracht die pauschale Nacherhe...mehr

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Lohnkonto / 4.4.2 Steuerpflichtige Personalrabatte

Die Einzelangaben gelten auch für die steuerliche Erfassung von Belegschaftsrabatten. Dabei ist die Eintragung als Personalrabatt kenntlich zu machen und ohne Kürzung um den Rabattfreibetrag von 1.080 EUR (Sachbezug) im Lohnkonto aufzuzeichnen. Dadurch wird sichergestellt, dass geldwerte Vorteile aufgrund wiederholter Rabatte dem Lohnsteuerabzug unterliegen, soweit sie im La...mehr

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Lohnkonto / 4.8 Versorgungsbezüge

Versorgungsbezüge (z. B. Werksrente, Beamtenpension) sind als solche zu bezeichnen. Ihr Zahlbetrag ist aufzuzeichnen (getrennt nach laufender Zahlung und Einmalzahlung), ebenso die zur zutreffenden Berechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag erforderlichen Angaben; dies sind regelmäßig die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetra...mehr

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Lohnkonto / 1.3 Bestandteile

Die Entgeltunterlagen umfassen alle Unterlagen, die Aufschluss geben über die Entgeltabrechnungsdaten des Arbeitgebers, die individuellen Entgeltabrechnungsdaten der Arbeitnehmer, die Zusammensetzung der monatlichen Arbeitsentgelte, die ordnungsgemäße Erstattung der Meldungen sowie die Krankenkassenzugehörigkeit. Die Daten der einzelnen Abrechnungsergebnisse der jeweiligen Arbeitn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 2.1 Krankenkassen-Liste

Zur Prüfung der Vollständigkeit der Entgeltabrechnung ist für jeden Abrechnungszeitraum[1] getrennt nach Einzugsstellen eine Beitragsabrechnung elektronisch zu erfassen und lesbar zur Verfügung zu stellen (Krankenkassen-Liste). Für die Beitragsgrundlage der Unfallversicherung erfolgt diese Erfassung nach Mitgliedsnummern.[2] In der Krankenkassen-Liste müssen folgende Angaben...mehr

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Lohnkonto / 4.9 Tarifbegünstigte Bezüge

Gesondert aufzuzeichnen sind nach der Fünftelregelung ermäßigt besteuerte sonstige Bezüge, ermäßigt besteuerte Entschädigungen sowie Vergütungen für mehrere Kalenderjahre nebst den einbehaltenen Steuerbeträgen. Ab dem Jahr 2025 ist die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht mehr zulässig. Sie kann dann nur noch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung beantragt werden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / Lohnsteuer

1 Verpflichtung zur Führung eines Lohnkontos 1.1 Lohnkonto für jeden Arbeitnehmer Der Arbeitgeber hat am (inländischen) Ort der Betriebsstätte für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein eigenes Lohnkonto zu führen.[1] Dazu spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Ein Lohnkonto ist selbst dann zu führen, wenn keine (Loh...mehr

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Lohnkonto / 1.1 Arbeitnehmer

Für jeden Beschäftigten sind Entgeltunterlagen zu führen, unabhängig davon, ob er versicherungspflichtig ist. Die Führung der Entgeltunterlagen betrifft also auch versicherungsfreie Beschäftigte (u. a. Minijobber). Die Entgeltunterlagen sind in deutscher Sprache zu führen. Alle Angaben sind vollständig, richtig, in zeitlicher Folge und geordnet vorzunehmen. Die Entgeltunterl...mehr

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Lohnkonto / 6 Vereinfachte Aufzeichnungen bei Aushilfskräften und Teilzeitbeschäftigten

Für Aushilfskräfte und Teilzeitbeschäftigte, bei denen die Lohnsteuer pauschal zulasten des Arbeitgebers mit 2 %, 20 % bzw. 25 % erhoben wird, kann der Arbeitgeber vereinfachte Aufzeichnungen führen. Er muss für den einzelnen Arbeitnehmer Aufzeichnungen machen, aus denen sich folgende Daten ergeben: Name und Anschrift, Dauer der Beschäftigung, Tag der Zahlung, Höhe des Arbeitslo...mehr

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Lohnkonto / 3 Aufzeichnungspflichtverletzung

Die Aufzeichnungspflicht wird verletzt, wenn aus den geführten Entgeltunterlagen die Beschäftigten und/oder deren Arbeitsentgelt nicht mehr hervorgehen oder nur mit unverhältnismäßig großem Verwaltungsaufwand feststellbar sind. Die Sozialversicherungsbeiträge können dann ohne namentliche Benennung der einzelnen Arbeitnehmer auf der Basis der Summe der insgesamt gezahlten Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 4.4.3 Aufzeichnungserleichterungen

Unter bestimmten Voraussetzungen sind für Belegschaftsrabatte Erleichterungen für die Aufzeichnung vorgesehen. Ist durch betriebliche Regelungen und Überwachungsmaßnahmen gewährleistet, dass die jährlichen Personalrabatte den Freibetrag von 1.080 EUR nicht übersteigen, kann das Finanzamt auf Antrag eine Befreiung von Aufzeichnungen zulassen.[1] Dasselbe gilt für den kleinen ...mehr

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Lohnkonto / 1.2 Haushaltsscheckverfahren

Arbeitgeber, die das Haushaltsscheckverfahren anwenden, sind für die von ihnen im Privathaushalt beschäftigten Arbeitnehmer von der Führung der Entgeltunterlagen freigestellt. Dies gilt auch für die erweiterte Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG.[1]mehr

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Lohnkonto / 1.4.1 Mindestanforderungen

Die Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags[1] stellt folgende Mindestanforderungen an den Inhalt der Entgeltunterlagen: den Familiennamen, Vornamen und ggf. das betriebliche Ordnungsmerkmal, das Geburtsdatum, die Anschrift, bei Ausländern aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums die Staa...mehr

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Lohnkonto / 1.4.2 Beizufügende Unterlagen

Zusätzlich zu den in den Entgeltunterlagen erforderlichen Angaben sind die Entgeltabrechnung begleitende und erläuternde Unterlagen nach § 8 Abs. 2 BVV beizufügen. Diese Unterlagen sind dem Arbeitgeber – soweit möglich – elektronisch zur Verfügung zu stellen. Wichtig Rahmenbedingungen zur elektronischen Führung der Entgeltunterlagen Die Spitzenorganisationen der Sozialversiche...mehr

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Bundesfreiwilligendienst / 3 Arbeitgeberpflichten

Für die Einsatzstelle des Bundesfreiwilligen bzw. für die ihn beschäftigende Organisation ergeben sich die üblichen Arbeitgeberpflichten: Anmeldung des Bundesfreiwilligen als Arbeitnehmer im ELStAM-Verfahren, Abruf und Anwendung der ELStAM, Führung eines Lohnkontos, Abgabe einer Lohnsteuer-Anmeldung, Ausstellung bzw. Übermittlung der (elektronischen) Lohnsteuerbescheinigung(en), A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekosten, Inland / 7 Aufzeichnungs- und Nachweispflicht

Die Steuerbefreiung der vom Arbeitgeber ersetzten Reisekosten setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber Art und Anlass der beruflichen Tätigkeit, die Reisedauer und den Reiseweg aufzeichnet. Bei Benutzung eines arbeitnehmereigenen Pkw ist darüber hinaus die Anzahl der gefahrenen Kilometer anzugeben. Aufzeichnung im Lohnkonto Der Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 1 Aufzeichnung des Großbuchstabens U

Bei Inanspruchnahme der Elternzeit ist der Großbuchstabe U im Lohnkonto einzutragen. Dies ist in allen Fällen erforderlich, in denen das Beschäftigungsverhältnis weiterbesteht und der Anspruch auf Arbeitslohn für mindestens 5 aufeinander folgende Arbeitstage im Wesentlichen weggefallen ist. Der Großbuchstabe U steht für "Unterbrechung". Es ist nicht erforderlich, den genauen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerbescheinigung / 2.2.2 Korrektur bei Übernahmefehlern

Die Übermittlung einer korrigierten Lohnsteuerbescheinigung ist zulässig, wenn die Daten aus dem Lohnkonto nicht zutreffend in die Lohnsteuerbescheinigung übernommen wurden, also z. B. der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn mit 15.000 EUR übermittelt wurde, laut Lohnkonto dem Arbeitnehmer tatsächlich jedoch ein Bruttoarbeitslohn von 51.000 EUR zugeflossen ist. Die Korrekturl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 1 Aufstockungsbeträge sind steuerfrei

Die vom Arbeitgeber gezahlten Aufstockungsbeträge für Altersteilzeit sind steuerfrei[1]; sie unterliegen aber dem sog. Progressionsvorbehalt [2]. Ebenso begünstigt sind die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Gewährung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 28 EStG; diese Beträge unterliegen jedoch nicht dem Progr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufsichtsratsvergütung / 5 Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Verzichtet ein Aufsichtsratsmitglied vor Fälligkeit oder Auszahlung auf Teile seiner Aufsichtsratsvergütung zugunsten einer steuerfreien Beihilfe und Unterstützung seines Arbeitgebers an die vom Krieg in der Ukraine geschädigten Arbeitnehmer des Unternehmens oder Arbeitnehmer von Geschäftspartnern, werden diese Lohnanteile bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekosten, Inland / 4.5.2 Mahlzeiten bis 60 EUR: Kürzung der Verpflegungspauschale

Beträgt der Gesamtwert der vom Arbeitgeber gewährten Speisen und Getränke brutto nicht mehr als 60 EUR, wird beim Arbeitnehmer auf die Besteuerung des geldwerten Vorteils verzichtet, wenn der Arbeitnehmer für die Dienstreise dem Grunde nach eine Verpflegungspauschale als Werbungskosten geltend machen kann.[1] Gleichzeitig muss eine tageweise Kürzung des Werbungskostenabzugs f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.3.1 Anforderungen an die 0,002-%-Tagespauschale

Aufzeichnungen des Arbeitnehmers Der Arbeitgeber kann zur tageweisen Berechnung der tatsächlich mit dem Dienstwagen durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wechseln. Hierzu ist es erforderlich, dass der Arbeitnehmer Aufzeichnungen führt, aus denen sich unter Angabe des Kalenderdatums die Tage ergeben, an denen der Dienstwagen zu Arbeitgeberfahrten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Inflationsausgleichsprämie / 7 Aufzeichnung- und Nachweispflichten

Die steuerfreie Leistung musste vom Arbeitgeber zweckgebunden zum Ausgleich der gestiegenen Verbraucherpreise gewährt werden (Inflationsbezug). Der Zusammenhang mit der Inflation konnte sich ergeben aus einzelvertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ähnlichen Vereinbarungen (z. B. Tarifverträge oder gesonderte Betriebsvereinbarungen), Erklärungen des ...mehr