Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerabzug / 1 Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer

1.1 Lohnsteuerabzug als Arbeitgeberpflicht Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Die Besonderheit der Lohnsteuer ist, dass der Arbeitgeber sie bei jeder Lohnzahlung für Rechnung des Arbeitnehmers vom Arbeitslohn einbehält[1], dem Betriebsstättenfinanzamt anmeldet und an dieses abführt. Der Arbeitnehmer hat keine r...mehr

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Lohnsteuerabzug / 1.1 Lohnsteuerabzug als Arbeitgeberpflicht

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Die Besonderheit der Lohnsteuer ist, dass der Arbeitgeber sie bei jeder Lohnzahlung für Rechnung des Arbeitnehmers vom Arbeitslohn einbehält[1], dem Betriebsstättenfinanzamt anmeldet und an dieses abführt. Der Arbeitnehmer hat keine rechtliche Möglichkeit, die ungekürzte Zahl...mehr

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Lohnsteuerabzug / 4 Berichtigung des Lohnsteuerabzugs

Erkennt der Arbeitgeber, dass er die Lohnsteuer bisher nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat, ist er berechtigt, die Lohnsteuer neu zu berechnen. Dies gilt auch, wenn die Lohnbesteuerung durch unterjährige Gesetzesänderungen rückwirkend unrichtig geworden ist.[1] Eine Änderung des Lohnsteuerabzugs ist ebenfalls zulässig, wenn die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale auf e...mehr

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Lohnsteuerabzug / 2.1 Lohnsteuerberechnung

Die Jahreslohnsteuer bemisst sich nach dem Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer im Kalenderjahr bezieht. Laufender Arbeitslohn gilt in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum (i. d. R. ein Monat) endet. Laufender Arbeitslohn sind die regelmäßigen Zahlungen, die der Arbeitgeber für die üblichen Lohnzahlungszeiträume leistet, wie der Monats-, Wochen- oder Tag...mehr

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Lohnsteuerabzug / 1.2 Betroffene Arbeitgeber

Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer), soweit der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber gezahlt wird, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter[1] hat (inländischer Arbeitgeber) oder einem Dritt...mehr

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Lohnsteuerabzug / 2.2 Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

Der Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber erfolgt anhand der dem Arbeitgeber übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Insbesondere werden unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer in sog. Steuerklassen eingereiht. In Ausnahme- und Problemfällen können die Merkmale auch durch eine "Besondere Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug", die vom Finan...mehr

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Lohnsteuerabzug / 1.3 Betroffene Lohnzahlungen

Dem Lohnsteuerabzug unterliegt jeder von einem inländischen Arbeitgeber gezahlte Arbeitslohn. Es ist gleichgültig, ob es sich um laufende oder einmalige Bezüge handelt und in welcher Form sie gewährt werden. Hinweis Arbeitslohn von Dritten Auch der im Rahmen des Dienstverhältnisses von einem Dritten gewährte Arbeitslohn unterliegt dem Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber, wen...mehr

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Ausstrahlung / 2.2.1 Ruhendes Arbeitsverhältnis

Eine Entsendung liegt nicht vor, wenn während der Entsendung lediglich ein sog. Rumpfarbeitsverhältnis besteht. Dies bedeutet, dass die Hauptpflichten ruhen, somit kein Arbeitsentgelt gezahlt wird und der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringt, die dem Unternehmen zugerechnet werden kann. Hierbei ist zu beachten, dass die Zahlung des Entgelts nur ein Kriterium darstellt...mehr

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Lohnsteuerabzug / Zusammenfassung

Begriff Von dem Arbeitslohn, der dem Mitarbeiter zufließt, muss der Arbeitgeber kraft gesetzlicher Verpflichtung einen bestimmten Teil zugunsten des Staates einbehalten und als Lohnsteuer an das Finanzamt abführen (Lohnsteuerabzug). Das gilt für jeden Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob er nach Ablauf des Veranlagungszeitraums veranlagt wird oder nicht. Der Arbeitnehmer muss ...mehr

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Lohnsteuerabzug / 2 Lohnsteuerabzugsverfahren

2.1 Lohnsteuerberechnung Die Jahreslohnsteuer bemisst sich nach dem Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer im Kalenderjahr bezieht. Laufender Arbeitslohn gilt in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum (i. d. R. ein Monat) endet. Laufender Arbeitslohn sind die regelmäßigen Zahlungen, die der Arbeitgeber für die üblichen Lohnzahlungszeiträume leistet, wie der M...mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 3 Aufzeichnungen im Rahmen der Lohnbuchhaltung

Im Rahmen der Arbeitnehmerbeschäftigung sind steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aufzeichnungspflichten zu beachten:mehr

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Pflichten des GmbH-Geschäft... / 2 Rechte und Pflichten nach Handelsrecht und Steuerrecht

Der Geschäftsführer ist verantwortlich dafür, dass die Buchführungspflichten (§ 41 GmbHG) erfüllt und dass der Jahresabschluss der GmbH erstellt (§ 42 GmbHG) und den Gesellschaftern zur Feststellung vorgelegt wird. Er ist dazu verpflichtet, den Jahresabschluss unverzüglich nach der Aufstellung den Gesellschaftern zur Feststellung vorzulegen (§ 42a GmbHG). Zusätzlich: Steuerp...mehr

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Pflichten des GmbH-Geschäft... / Zusammenfassung

Begriff Mit der Bestellung zum Geschäftsführer übernimmt der GmbH-Geschäftsführer Rechte und Pflichten. Diese ergeben sich aus dem Handelsrecht für Kaufleute, aus den speziellen Vorschriften des GmbH-Gesetzes, aus dem Gesellschafts- und dem Anstellungsvertrag, aber auch aus anderen gesetzlichen Vorschriften wie dem Arbeitsrecht, der Abgabenordnung oder aus Datenschutzbestimm...mehr

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Pflichten des GmbH-Geschäft... / 5 Pflichten gegenüber dem Finanzamt

Alle steuerlich erheblichen Tatsachen müssen die Geschäftsführer als Organ der GmbH sowohl dem zuständigen Finanzamt als auch der für die Erhebung der Realsteuern zuständigen Gemeinde mitteilen (§§ 20, 137, 138 AO). Die Geschäftsführer haben vor allem die folgenden steuerlich erheblichen Tatsachen anzuzeigen: die Gesellschaftsgründung den Erwerb der Rechtsfähigkeit die Änderung...mehr

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Rückstellungen: ABC / Lohnsteuer

Eine Rückstellung wegen Lohnsteuerhaftung ist geboten, wenn mit dem Erlass eines Haftungsbescheids ernsthaft zu rechnen ist.[1]mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / Lohnsteuer

1 Bildung und Bereitstellung der ELStAM Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind[1]: die Steuerklassen, ein evtl. beim Faktorverfahren gebildeter Faktor, die Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I–IV, eingetragene Freibeträge bzw. Hinzurechnungsbeträge für den Lohnsteuerabzug. Freibeträge können für 2 Jahre gebildet werden. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bildet ...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 5.2 Kulanzregelung bei technischen Störungen

Kann der Arbeitgeber die ELStAM wegen technischer Störungen nicht abrufen oder hat der Arbeitnehmer die fehlende Mitteilung der Identifikationsnummer nicht zu vertreten, kann der Arbeitgeber für die Lohnsteuerberechnung die voraussichtlichen ELStAM längstens für 3 Kalendermonate zugrunde legen. Als "Störungen" kommen technische Schwierigkeiten des Arbeitgebers bei Anforderun...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 3.3 Voll- oder Teilsperrung der ELStAM

Der Arbeitnehmer kann bei seinem Wohnsitzfinanzamt den Arbeitgeber benennen, der zum Abruf berechtigt ist (Positivliste = Abrufberechtigung) oder aber nicht berechtigt ist (Negativliste = Abrufsperre). Hierfür muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Steuernummer der lohnsteuerlichen Betriebsstätte mitteilen. Außerdem kann er die Bildung und Bereitstellung der ELStAM allgemein...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / Zusammenfassung

Begriff Der Lohnsteuerabzug erfolgt anhand der Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers (insbesondere Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuerabzugsmerkmale und Freibeträge). Diese werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf durch den Arbeitgeber bereitgestellt. Für die Lohnsteuerberechnung müssen Arbeitgeber die Besteuerungsmerkm...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 5.1 Steuerklasse VI bei fehlenden ELStAM

Solange der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zum Zweck des Abrufs der ELStAM[1] seine Identifikationsnummer sowie den Tag der Geburt schuldhaft nicht mitteilt oder das BZSt die Mitteilung elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale ablehnt, muss der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI ermitteln.[2] Ebenso erfolgt ein Abzug nach der Steuerklasse VI, wenn der Arbeitnehmer ei...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 5 Lohnsteuerabzug ohne ELStAM

5.1 Steuerklasse VI bei fehlenden ELStAM Solange der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zum Zweck des Abrufs der ELStAM[1] seine Identifikationsnummer sowie den Tag der Geburt schuldhaft nicht mitteilt oder das BZSt die Mitteilung elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale ablehnt, muss der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI ermitteln.[2] Ebenso erfolgt ein Abzug nach der ...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 1 Bildung und Bereitstellung der ELStAM

Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind[1]: die Steuerklassen, ein evtl. beim Faktorverfahren gebildeter Faktor, die Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I–IV, eingetragene Freibeträge bzw. Hinzurechnungsbeträge für den Lohnsteuerabzug. Freibeträge können für 2 Jahre gebildet werden. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bildet für jeden Arbeitnehmer grundsätzlich au...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 5.3 Kulanzregelung bei fehlerhaften ELStAM

Die 3-Monatsregelung bei technischen Störungen findet nach Verwaltungsregelung auch in solchen Fällen Anwendung, in denen ohne Änderung der persönlichen Verhältnisse beim Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unzutreffende ELStAM bereitgestellt werden, die einen unzutreffenden Lohnsteuerabzug bewirken.[1] Der Arbeitgeber kann unter dieser Voraussetzung den bisher dem Lohnsteuerabzug ...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 2.2 Ausweis der ELStAM in der Entgeltabrechnung

Damit auch der Arbeitnehmer zeitnah über die ggf. geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale informiert wird, sind diese in der Entgeltabrechnung auszuweisen. Praxis-Tipp Entgeltabrechnungsprogramme unterstützen ELStAM-Verfahren Der Abruf der ELStAM durch den Arbeitgeber und die (automatische) Übernahme in das Lohnkonto des Arbeitnehmers werden in der Praxis regelmäßig durch das entg...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 7 Ablehnungsgründe beim Abruf der ELStAM

7.1 Falsch-Anmeldung als Hauptarbeitgeber Meldet sich der zweite oder ein weiterer Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber in der Datenbank an, obwohl er Nebenarbeitgeber ist, wird der bisherige Hauptarbeitgeber automatisch zum Nebenarbeitgeber. Dieser erhält dann mit der nächsten Änderungsliste die Steuerklasse VI. Hinweis zur Fehlerbehebung innerhalb der 6-Wochen-Frist Zunächst muss...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 6 Ersatzverfahren bei Nichtteilnahme am ELStAM-Verfahren

Einem Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, der nicht in der Lage ist und für den es nicht zumutbar ist, die Lohnsteuerabzugsmerkmale der Arbeitnehmer elektronisch abzurufen, wird in Ausnahmefällen zur Vermeidung unbilliger Härten auf Antrag ein Ersatzverfahren genehmigt. Das Finanzamt stellt hierzu ein Formular zur Verfügung. In diesen Härtefällen erhält der Arbeitgeb...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 7.4 Abmeldung vor tatsächlichem Austrittsdatum

Der Arbeitgeber hat die Beendigung des Dienstverhältnisses unverzüglich bei der Finanzverwaltung mitzuteilen. Hierzu ist neben dem Austrittsdatum ebenfalls ein Referenzdatum anzugeben. Also der Zeitpunkt, ab wann keine ELStAM mehr gebildet werden sollen. Das Referenzdatum darf nicht vor dem Austrittsdatum liegen. Hinweis zur Fehlerbehebung Die Abmeldung ist mit einem korrekten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Lohnsteuerabz... / 3 Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers

3.1 Mitteilungspflicht gegenüber Arbeitgeber Der Arbeitnehmer ist gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitgeber zum Abruf der ELStAM bei Eintritt in das Dienstverhältnis Folgendes mitzuteilen[1]: Steueridentifikationsnummer, Tag der Geburt und ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt. Achtung Steuerklasse VI bei schuldhaftem Verzögern Wenn der Mitarbeiter bei ...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 7.2 Ungültige persönliche Daten

Zum Abruf der ELStAM sind persönliche Angaben notwendig: Vor- und Nachname, Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum. Stimmen diese Angaben nicht mit den Meldedaten überein, können keine ELStAM abgerufen werden. Hinweis zur Fehlerbehebung Die Daten sollten vorab mit dem Arbeitnehmer auf Richtigkeit geprüft werden, um sicherzustellen, dass es sich nicht um einen Tippfehler ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Lohnsteuerabz... / 3.1 Mitteilungspflicht gegenüber Arbeitgeber

Der Arbeitnehmer ist gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitgeber zum Abruf der ELStAM bei Eintritt in das Dienstverhältnis Folgendes mitzuteilen[1]: Steueridentifikationsnummer, Tag der Geburt und ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt. Achtung Steuerklasse VI bei schuldhaftem Verzögern Wenn der Mitarbeiter bei Beginn des Dienstverhältnisses seinem Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Lohnsteuerabz... / 2.3 Beendigung des Dienstverhältnisses

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer bei Beschäftigungsende in der ELStAM-Datenbank abzumelden, indem er den Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unverzüglich meldet.[1] Hierüber erhält er eine Abmeldebestätigung. Die Abmeldung darf frühestens am Tag des Ausscheidens versendet werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Lohnsteuerabz... / 2 Arbeitgeberpflichten im ELStAM-Verfahren

2.1 Abruf und Anwendung der ELStAM Der Arbeitgeber hat bei Beginn des Dienstverhältnisses die ELStAM für den Arbeitnehmer beim Bundeszentralamt für Steuern durch Datenfernübertragung abzurufen und in das Lohnkonto des Arbeitnehmers zu übernehmen.[1] Für den Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale muss der Arbeitgeber folgende Angaben mitteilen: Authentifizierung durc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Lohnsteuerabz... / 7.1 Falsch-Anmeldung als Hauptarbeitgeber

Meldet sich der zweite oder ein weiterer Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber in der Datenbank an, obwohl er Nebenarbeitgeber ist, wird der bisherige Hauptarbeitgeber automatisch zum Nebenarbeitgeber. Dieser erhält dann mit der nächsten Änderungsliste die Steuerklasse VI. Hinweis zur Fehlerbehebung innerhalb der 6-Wochen-Frist Zunächst muss der tatsächliche Hauptarbeitgeber den Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Lohnsteuerabz... / 3.2 Anzeigepflicht gegenüber Finanzamt

Die ELStAM sind dem Arbeitnehmer auf Antrag von seinem Wohnsitzfinanzamt mitzuteilen oder elektronisch bereitzustellen. Wird dem Arbeitnehmer bekannt, dass die ELStAM zu seinen Gunsten falsch sind, ist er verpflichtet, dies dem Finanzamt unverzüglich anzuzeigen.[1]mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 7.3 Anmeldung vor tatsächlichem Eintrittsdatum

Neben dem Beschäftigungsbeginn ist ein Referenzdatum anzugeben. Das Referenzdatum gibt an, ab wann die ELStAM bereitgestellt werden sollen. Das Referenzdatum darf nicht vor dem Eintrittsdatum liegen. Hinweis zur Fehlerbehebung Die Anmeldung ist mit einem korrekten Referenzdatum (Beginn der Beschäftigung) nachzuholen. Die ELStAM können immer erst mit Beginn der Beschäftigung An...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Lohnsteuerabz... / 2.1 Abruf und Anwendung der ELStAM

Der Arbeitgeber hat bei Beginn des Dienstverhältnisses die ELStAM für den Arbeitnehmer beim Bundeszentralamt für Steuern durch Datenfernübertragung abzurufen und in das Lohnkonto des Arbeitnehmers zu übernehmen.[1] Für den Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale muss der Arbeitgeber folgende Angaben mitteilen: Authentifizierung durch Steuernummer der lohnsteuerliche...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 4 ELStAM bei beschränkt Steuerpflichtigen

Inzwischen können die ELStAM auch für im Inland nicht meldepflichtige Personen (z. B. ausländische Arbeitnehmer) elektronisch über das ELStAM-Verfahren abgerufen werden. Die beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer, die im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind in das Verfahren eingebunden worden. Hierzu benötigen die Arbeitgeber...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.1 Entstehungsgeschichte, Zweck

Rz. 1 § 5a EStG ist durch das Seeschifffahrtsanpassungsgesetz v. 9.9.1998[1] in das EStG eingefügt worden. § 41a Abs. 4 EStG gestattet es Arbeitgebern unter weiteren Voraussetzungen, die gesamte LSt ihrer Arbeitnehmer für sich einzubehalten.[2] Im Gegensatz zu § 5a EStG ist für die Inanspruchnahme des § 41a EStG insbesondere das Führen der deutschen oder einer EU- bzw. EWR-Fl...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / Lohnsteuer

1 Haushaltszugehörigkeit Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des alleinstehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist und dort dauerhaft lebt oder vorübergehend auswärtig untergebracht ist, z. B. zu Ausbildungszwecken.[1] Haushaltszugehörigkeit erfordert ferner eine Verantwortlichkeit für das materielle (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und imma...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 9 Lohnsteuer-Jahresausgleich

Der Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig für Arbeitnehmer mit Steuerklasse II, wenn sie nicht ganzjährig anzuwenden ist.[1] Ansonsten ergäbe sich durch eine ganzjährige Ermittlung der Lohnsteuer nach der Steuerklasse II (oder I) eine unzutreffende Lohnsteuer.mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 3.1 Grund-Entlastungsbetrag für das erste Kind

Der Grund-Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit 2023 4.260 EUR [1] im Kalenderjahr und wird von der Summe der Einkünfte abgezogen.[2] Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag um 1/12.[3] Verwitwete Steuerpflichtige Verwitwete Steuerpflichtige erhalten den Entlas...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / Zusammenfassung

Begriff Alleinstehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Dieser Entlastungsbetrag wird für das erste berücksichtigungsfähige Kind zusätzlich zum Kindergeld bzw. den anzusetzenden Freibeträgen für Kinder gewährt und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 3.2 Erhöhungsbetrag bei 2 und mehr Kindern

Der Entlastungsbetrag für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind beträgt 240 EUR jährlich; sog. Erhöhungsbetrag.[1] Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für den Entlastungserhöhungsbetrag nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungserhöhungsbetrag um 1/12.[2] Der Entlastungsbetrag für das zweite und jedes weitere Kind ist nicht i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 3 Höhe des Entlastungsbetrags

3.1 Grund-Entlastungsbetrag für das erste Kind Der Grund-Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit 2023 4.260 EUR [1] im Kalenderjahr und wird von der Summe der Einkünfte abgezogen.[2] Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag um 1/12.[3] Verwitwete Steuerpflichtige V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 5 Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person

Der Steuerpflichtige ist nicht alleinstehend, wenn in der gemeinsamen Wohnung des Steuerpflichtigen und des Kindes eine andere nicht begünstigte Person lebt, mit welcher der Steuerpflichtige eine Haushaltsgemeinschaft bildet, z. B. mit Kindern, die einer Beschäftigung nachgehen, oder Großeltern bzw. Geschwistern.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 7 Abwesenheit von der Wohnung

Eine nicht nur vorübergehende Abwesenheit von der Wohnung spricht gegen das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft. Der Wille, nicht oder nicht mehr in der Haushaltsgemeinschaft leben zu wollen, muss eindeutig nach außen erkennbar sein. Indes hebt eine kurze Abwesenheit von der gemeinsamen Wohnung (z. B. Krankenhaus-, Auslandsaufenthalt, Montagearbeit, Reise) die Haushaltsgem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 2 Alleinstehende Steuerpflichtige

2.1 Definition von "alleinstehend" Als alleinstehend gelten Steuerpflichtige (grundsätzlich ein Elternteil), die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splittingverfahrens [1] (Steuerklasse III, IV oder V) erfüllen oder verwitwet sind und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, es sei denn, für diese volljährige Person steht ihnen ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 4 Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag

4.1 Haushaltsgemeinschaft mit berücksichtigungsfähigem Kind Der Entlastungsbetrag ist anzusetzen, wenn zum Haushalt des Steuerpflichtigen ein leibliches Kind, Adoptiv-, Pflege-, Stief- oder Enkelkind gehört, für das dem Steuerpflichtigen ein Kinderfreibetrag und ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes[1] oder Kindergeld zusteht. Auf d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 2.2 Wahl der Einzelveranlagung im Trennungsjahr

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann bei Wahl der Einzelveranlagung im Trennungsjahr nach dem Monatsprinzip[1] zeitanteilig für die Monate des Alleinstehens gewährt werden.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 1 Haushaltszugehörigkeit

Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des alleinstehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist und dort dauerhaft lebt oder vorübergehend auswärtig untergebracht ist, z. B. zu Ausbildungszwecken.[1] Haushaltszugehörigkeit erfordert ferner eine Verantwortlichkeit für das materielle (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterielle Wohl (Fürsorge,...mehr