Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handelsvertreter / 3 Reisekosten bei Auswärtstätigkeit

Für die lohnsteuerliche Behandlung der Mehraufwendungen von Handelsvertretern bei Auswärtstätigkeiten gelten die allgemeinen Vorschriften .[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handelsvertreter / Zusammenfassung

Begriff Der Handelsvertreter ist ein Vermittler von Rechtsgeschäften zwischen dem Kaufmann und Dritten im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB). Nach dem Verständnis des HGB ist er regelmäßig Selbstständiger und unterliegt damit nicht dem Arbeitsrecht. Allerdings besteht eine weite Grauzone mit erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten zum unselbstständigen Handelsvertreter als A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handelsvertreter / 2 Rechtssicherheit durch Anrufungsauskunft

Ob der Handelsvertreter im Einzelfall selbstständig oder nichtselbstständig tätig ist, kann je nach Sachverhalt schwierige Abgrenzungsfragen auslösen. Um hier eine rechtssichere Entscheidung zu treffen, empfiehlt es sich im Einzelfall die Zuordnung im Rahmen einer kostenfreien Anrufungsauskunft durch das zuständige Betriebsstättenfinanzamt klären zu lassen. Das Finanzamt ist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Neuerungen im... / 13 Sich abzeichnende Neuerung – Vereinheitlichung von digitalen Schnittstellen

In § 147b AO wurde eine Ermächtigung eingefügt, die es dem Bundesfinanzministerium ermöglicht, in einer Rechtsverordnung einheitliche digitale Schnittstellen und Datensatzbeschreibungen für den standardisierten Export von Daten, die mit einem Datenverarbeitungssystem erstellt worden sind und die nach § 147 Abs. 1 AO aufbewahrungspflichtig sind, zu definieren. Hintergrund ist,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handelsvertreter / 1 Handelsvertreter als Arbeitnehmer

Handelsvertreter können steuerlich Arbeitnehmer, aber auch selbstständige Gewerbetreibende sein. Für die Beurteilung sind die allgemeinen Abgrenzungsmerkmale[1] maßgebend. Dabei kommt es auf das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse an. Für eine Arbeitnehmereigenschaft sprechen Eingliederung in das Unternehmen mit Weisungsbefugnis des Arbeitgebers sowie das Fehlen eines ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 1 Besteuerungsverfahren

Rz. 1 Für Ansprüche aus dem Körperschaftsteuerschuldverhältnis, Steuervergütungen und steuerliche Nebenleistungen sowie körperschaftsteuerrechtliche Pflichten der Körperschaftsteuersubjekte benötigt auch das KStG einen entsprechend verfahrensrechtlichen Teil. Analog zur Einkommensermittlung verweist § 31 KStG insoweit auf die Vorschriften des EStG, was die Vorschriften der E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Die Finanzverwaltung bekommt über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bzw. hat über einen Datenabruf darauf Zugriff und kann die Daten mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen. Dazu gehören im Wesentlichen: sämtliche Angaben der LSt-Bescheinigu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elterngeld / 6 Berechnung und Höhe des Elterngeldes

Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes ist regelmäßig das von der anspruchsberechtigten Person in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes erzielte Einkommen; Einkünfte aus anderen Einkunftsarten sowie einmalige Einnahmen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien) bleiben unberücksichtigt. Hat die berechtigte Person in diesem Zeitraum Elterngeld (nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 5.1 Vorbemerkung

Rz. 22 Auch im Hinblick auf die Anrechnung von Steuern verweist die Vorschrift des § 31 KStG auf die Regelungen des EStG. Bedeutsam ist dies zum einen für die Anrechnung geleisteter Vorauszahlungen, zum anderen aber auch für die Anrechnung oder die Erstattung von Kapitalertragsteuern. In Bezug auf KSt-Subjekte sind diesbezüglich insbesondere Gestaltungen zur Erzielung einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzahlung durch Dritte / Lohnsteuer

1 Lohnzahlung Dritter als Arbeitslohn Einnahmen, die dem Arbeitnehmer nicht von seinem Arbeitgeber, sondern von dritter Seite zufließen, können ebenfalls Arbeitslohn sein. Voraussetzung ist, dass zwischen der Zuwendung des Dritten und der vom Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses für den Arbeitgeber zu erbringenden Arbeit ein Zusammenhang besteht. Von einem solche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzahlung durch Dritte / 2.1 Verpflichtung des Arbeitgebers zum Lohnsteuerabzug

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber bei einer Lohnzahlung durch Dritte zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. Ausnahmsweise gehen die lohnsteuerlichen Abzugspflichten auf den Dritten über. Dies ist der Fall, wenn die lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten mit Zustimmung des Betriebsstättenfinanzamts einvernehmlich vom Arbeitgeber auf einen Dritten übertragen werden. Die Besteuerung v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzahlung durch Dritte / 4 Lohnsteuerabzug durch einen Dritten

Grundsätzlich ist nur der inländische Arbeitgeber berechtigt und zugleich verpflichtet, vom Arbeitslohn seiner Arbeitnehmer Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung einzubehalten und die Summe der für sämtliche Arbeitnehmer einzubehaltenden oder zu übernehmenden Lohnsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt anzumelden und dorthin abzuführen. Die Pflicht zum Lohnsteuerabzug geht jedoch u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzahlung durch Dritte / Zusammenfassung

Begriff Einnahmen eines Arbeitnehmers, die ihren Leistungsgrund im Dienstverhältnis zum eigenen Arbeitgeber haben, jedoch von einem Dritten gezahlt werden, gehören als Lohnzahlung durch Dritte zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die Lohnsteuerabzugsverpflichtung trifft hierbei grundsätzlich den Arbeitgeber. In Ausnahmefällen gehen die lohnsteuerlichen Abzugspflichten auf den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzahlung durch Dritte / 2.3 Echte Lohnzahlung eines Dritten

Werden dem Arbeitnehmer Vorteile als Barzuwendung von einem Dritten eingeräumt und tatsächlich erbracht, mit denen der Dritte wirtschaftlich belastet ist, liegt eine echte Lohnzahlung eines Dritten vor. Die vom Arbeitnehmer erbrachte Leistung muss folgende Merkmale aufweisen: im Rahmen des Arbeitsverhältnisses, für den Arbeitgeber erbracht, Arbeitgeber hat von der Vorteilsgewäh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzahlung durch Dritte / 3 Verfahrensmäßige Voraussetzungen

3.1 Mitteilungspflicht des Arbeitnehmers Der Arbeitgeber ist bei einer Lohnzahlung durch Dritte verpflichtet, den Lohnsteuerabzug durchzuführen, wenn der Arbeitgeber weiß oder erkennen kann, dass von einem Dritten derartige Vergütungen erbracht werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist in § 38 Abs. 4 Satz 3 EStG eine Anzeigeverpflichtung des Arbeitnehmers gesetzlich festges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzahlung durch Dritte / 2 Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug

2.1 Verpflichtung des Arbeitgebers zum Lohnsteuerabzug Grundsätzlich ist der Arbeitgeber bei einer Lohnzahlung durch Dritte zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. Ausnahmsweise gehen die lohnsteuerlichen Abzugspflichten auf den Dritten über. Dies ist der Fall, wenn die lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten mit Zustimmung des Betriebsstättenfinanzamts einvernehmlich vom Arbeitgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzahlung durch Dritte / 3.1 Mitteilungspflicht des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber ist bei einer Lohnzahlung durch Dritte verpflichtet, den Lohnsteuerabzug durchzuführen, wenn der Arbeitgeber weiß oder erkennen kann, dass von einem Dritten derartige Vergütungen erbracht werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist in § 38 Abs. 4 Satz 3 EStG eine Anzeigeverpflichtung des Arbeitnehmers gesetzlich festgeschrieben worden. Der Arbeitnehmer hat de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzahlung durch Dritte / 2.2 Unechte Lohnzahlung eines Dritten

Handelt der Dritte lediglich als Leistungsmittler des Arbeitgebers, liegt eine unechte Lohnzahlung eines Dritten vor. Das ist z. B. der Fall, wenn der Dritte im Auftrag des Arbeitgebers leistet oder die Stellung einer Kasse des Arbeitgebers innehat. Sind der Arbeitgeber und der Dritte konzernmäßig verbunden, verschafft diese Situation dem Arbeitgeber die Möglichkeit, auf Ents...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzahlung durch Dritte / 3.2 Anzeigepflicht des Arbeitgebers

Die gesetzliche Abzugsverpflichtung bei Lohnzahlungen durch Dritte funktioniert unproblematisch, wenn der Arbeitnehmer seiner Mitteilungspflicht nachkommt oder der Arbeitgeber in die Vorteilsgewährung eingeschaltet ist. Eine schriftliche Mitteilung des Arbeitnehmers ist als Beleg zum Lohnkonto zu nehmen. Anzeigepflicht setzt Kenntnis voraus Macht jedoch der Arbeitnehmer keine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzahlung durch Dritte / 1 Lohnzahlung Dritter als Arbeitslohn

Einnahmen, die dem Arbeitnehmer nicht von seinem Arbeitgeber, sondern von dritter Seite zufließen, können ebenfalls Arbeitslohn sein. Voraussetzung ist, dass zwischen der Zuwendung des Dritten und der vom Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses für den Arbeitgeber zu erbringenden Arbeit ein Zusammenhang besteht. Von einem solchen Zusammenhang ist auszugehen, wenn d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1 Einkommensteuer im Trennungsjahr

Eine Zusammenveranlagung [1] der Eheleute – Besteuerung nach der günstigeren Splittingtabelle[2] –, ist nicht mehr möglich, wenn sie dauernd getrennt leben. Im steuerrechtlichen Sinne "dauernd getrennt" leben Eheleute, wenn sie während des ganzen Kalenderjahrs getrennt leben. Leben Ehegatten zwar für eine nicht absehbare Zeit räumlich voneinander getrennt, halten sie aber die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerabzug / Lohnsteuer

1 Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer 1.1 Lohnsteuerabzug als Arbeitgeberpflicht Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Die Besonderheit der Lohnsteuer ist, dass der Arbeitgeber sie bei jeder Lohnzahlung für Rechnung des Arbeitnehmers vom Arbeitslohn einbehält[1], dem Betriebsstättenfinanzamt anmeldet und an d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerabzug / 3 Stundung und Erlass der Lohnsteuer

Die Pflicht des Arbeitgebers, bei der Lohnzahlung Lohnsteuer einzubehalten, kann nicht durch eine Stundung aufgehoben werden.[1] Lohnsteuer, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber einbehalten worden ist, darf auch nicht zugunsten des Arbeitgebers erlassen werden, weil es sich nicht um eigene Mittel des Arbeitgebers, sondern um Mittel des Arbeitnehmers handelt. Eine gleichwohl u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerabzug / 1 Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer

1.1 Lohnsteuerabzug als Arbeitgeberpflicht Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Die Besonderheit der Lohnsteuer ist, dass der Arbeitgeber sie bei jeder Lohnzahlung für Rechnung des Arbeitnehmers vom Arbeitslohn einbehält[1], dem Betriebsstättenfinanzamt anmeldet und an dieses abführt. Der Arbeitnehmer hat keine r...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerabzug / 1.1 Lohnsteuerabzug als Arbeitgeberpflicht

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Die Besonderheit der Lohnsteuer ist, dass der Arbeitgeber sie bei jeder Lohnzahlung für Rechnung des Arbeitnehmers vom Arbeitslohn einbehält[1], dem Betriebsstättenfinanzamt anmeldet und an dieses abführt. Der Arbeitnehmer hat keine rechtliche Möglichkeit, die ungekürzte Zahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerabzug / 4 Berichtigung des Lohnsteuerabzugs

Erkennt der Arbeitgeber, dass er die Lohnsteuer bisher nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat, ist er berechtigt, die Lohnsteuer neu zu berechnen. Dies gilt auch, wenn die Lohnbesteuerung durch unterjährige Gesetzesänderungen rückwirkend unrichtig geworden ist.[1] Eine Änderung des Lohnsteuerabzugs ist ebenfalls zulässig, wenn die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale auf e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerabzug / 1.2 Betroffene Arbeitgeber

Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer), soweit der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber gezahlt wird, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter[1] hat (inländischer Arbeitgeber) oder einem Dritt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerabzug / 2.1 Lohnsteuerberechnung

Die Jahreslohnsteuer bemisst sich nach dem Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer im Kalenderjahr bezieht. Laufender Arbeitslohn gilt in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum (i. d. R. ein Monat) endet. Laufender Arbeitslohn sind die regelmäßigen Zahlungen, die der Arbeitgeber für die üblichen Lohnzahlungszeiträume leistet, wie der Monats-, Wochen- oder Tag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerabzug / 1.3 Betroffene Lohnzahlungen

Dem Lohnsteuerabzug unterliegt jeder von einem inländischen Arbeitgeber gezahlte Arbeitslohn. Es ist gleichgültig, ob es sich um laufende oder einmalige Bezüge handelt und in welcher Form sie gewährt werden. Hinweis Arbeitslohn von Dritten Auch der im Rahmen des Dienstverhältnisses von einem Dritten gewährte Arbeitslohn unterliegt dem Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausstrahlung / 2.2.1 Ruhendes Arbeitsverhältnis

Eine Entsendung liegt nicht vor, wenn während der Entsendung lediglich ein sog. Rumpfarbeitsverhältnis besteht. Dies bedeutet, dass die Hauptpflichten ruhen, somit kein Arbeitsentgelt gezahlt wird und der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringt, die dem Unternehmen zugerechnet werden kann. Hierbei ist zu beachten, dass die Zahlung des Entgelts nur ein Kriterium darstellt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerabzug / 2.2 Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

Der Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber erfolgt anhand der dem Arbeitgeber übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Insbesondere werden unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer in sog. Steuerklassen eingereiht. In Ausnahme- und Problemfällen können die Merkmale auch durch eine "Besondere Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug", die vom Finan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerabzug / Zusammenfassung

Begriff Von dem Arbeitslohn, der dem Mitarbeiter zufließt, muss der Arbeitgeber kraft gesetzlicher Verpflichtung einen bestimmten Teil zugunsten des Staates einbehalten und als Lohnsteuer an das Finanzamt abführen (Lohnsteuerabzug). Das gilt für jeden Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob er nach Ablauf des Veranlagungszeitraums veranlagt wird oder nicht. Der Arbeitnehmer muss ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufzeichnungspflichten im B... / 3 Aufzeichnungen im Rahmen der Lohnbuchhaltung

Im Rahmen der Arbeitnehmerbeschäftigung sind steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aufzeichnungspflichten zu beachten:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerabzug / 2 Lohnsteuerabzugsverfahren

2.1 Lohnsteuerberechnung Die Jahreslohnsteuer bemisst sich nach dem Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer im Kalenderjahr bezieht. Laufender Arbeitslohn gilt in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum (i. d. R. ein Monat) endet. Laufender Arbeitslohn sind die regelmäßigen Zahlungen, die der Arbeitgeber für die üblichen Lohnzahlungszeiträume leistet, wie der M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pflichten des GmbH-Geschäft... / 2 Rechte und Pflichten nach Handelsrecht und Steuerrecht

Der Geschäftsführer ist verantwortlich dafür, dass die Buchführungspflichten (§ 41 GmbHG) erfüllt und dass der Jahresabschluss der GmbH erstellt (§ 42 GmbHG) und den Gesellschaftern zur Feststellung vorgelegt wird. Er ist dazu verpflichtet, den Jahresabschluss unverzüglich nach der Aufstellung den Gesellschaftern zur Feststellung vorzulegen (§ 42a GmbHG). Zusätzlich: Steuerp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pflichten des GmbH-Geschäft... / 5 Pflichten gegenüber dem Finanzamt

Alle steuerlich erheblichen Tatsachen müssen die Geschäftsführer als Organ der GmbH sowohl dem zuständigen Finanzamt als auch der für die Erhebung der Realsteuern zuständigen Gemeinde mitteilen (§§ 20, 137, 138 AO). Die Geschäftsführer haben vor allem die folgenden steuerlich erheblichen Tatsachen anzuzeigen: die Gesellschaftsgründung den Erwerb der Rechtsfähigkeit die Änderung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pflichten des GmbH-Geschäft... / Zusammenfassung

Begriff Mit der Bestellung zum Geschäftsführer übernimmt der GmbH-Geschäftsführer Rechte und Pflichten. Diese ergeben sich aus dem Handelsrecht für Kaufleute, aus den speziellen Vorschriften des GmbH-Gesetzes, aus dem Gesellschafts- und dem Anstellungsvertrag, aber auch aus anderen gesetzlichen Vorschriften wie dem Arbeitsrecht, der Abgabenordnung oder aus Datenschutzbestimm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen: ABC / Lohnsteuer

Eine Rückstellung wegen Lohnsteuerhaftung ist geboten, wenn mit dem Erlass eines Haftungsbescheids ernsthaft zu rechnen ist.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Lohnsteuerabz... / Lohnsteuer

1 Bildung und Bereitstellung der ELStAM Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind[1]: die Steuerklassen, ein evtl. beim Faktorverfahren gebildeter Faktor, die Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I–IV, eingetragene Freibeträge bzw. Hinzurechnungsbeträge für den Lohnsteuerabzug. Freibeträge können für 2 Jahre gebildet werden. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bildet ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Lohnsteuerabz... / 5.2 Kulanzregelung bei technischen Störungen

Kann der Arbeitgeber die ELStAM wegen technischer Störungen nicht abrufen oder hat der Arbeitnehmer die fehlende Mitteilung der Identifikationsnummer nicht zu vertreten, kann der Arbeitgeber für die Lohnsteuerberechnung die voraussichtlichen ELStAM längstens für 3 Kalendermonate zugrunde legen. Als "Störungen" kommen technische Schwierigkeiten des Arbeitgebers bei Anforderun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Lohnsteuerabz... / Zusammenfassung

Begriff Der Lohnsteuerabzug erfolgt anhand der Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers (insbesondere Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuerabzugsmerkmale und Freibeträge). Diese werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf durch den Arbeitgeber bereitgestellt. Für die Lohnsteuerberechnung müssen Arbeitgeber die Besteuerungsmerkm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Lohnsteuerabz... / 5.1 Steuerklasse VI bei fehlenden ELStAM

Solange der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zum Zweck des Abrufs der ELStAM[1] seine Identifikationsnummer sowie den Tag der Geburt schuldhaft nicht mitteilt oder das BZSt die Mitteilung elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale ablehnt, muss der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI ermitteln.[2] Ebenso erfolgt ein Abzug nach der Steuerklasse VI, wenn der Arbeitnehmer ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Lohnsteuerabz... / 3.3 Voll- oder Teilsperrung der ELStAM

Der Arbeitnehmer kann bei seinem Wohnsitzfinanzamt den Arbeitgeber benennen, der zum Abruf berechtigt ist (Positivliste = Abrufberechtigung) oder aber nicht berechtigt ist (Negativliste = Abrufsperre). Hierfür muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Steuernummer der lohnsteuerlichen Betriebsstätte mitteilen. Außerdem kann er die Bildung und Bereitstellung der ELStAM allgemein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Lohnsteuerabz... / 1 Bildung und Bereitstellung der ELStAM

Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind[1]: die Steuerklassen, ein evtl. beim Faktorverfahren gebildeter Faktor, die Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I–IV, eingetragene Freibeträge bzw. Hinzurechnungsbeträge für den Lohnsteuerabzug. Freibeträge können für 2 Jahre gebildet werden. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bildet für jeden Arbeitnehmer grundsätzlich au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Lohnsteuerabz... / 5 Lohnsteuerabzug ohne ELStAM

5.1 Steuerklasse VI bei fehlenden ELStAM Solange der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zum Zweck des Abrufs der ELStAM[1] seine Identifikationsnummer sowie den Tag der Geburt schuldhaft nicht mitteilt oder das BZSt die Mitteilung elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale ablehnt, muss der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI ermitteln.[2] Ebenso erfolgt ein Abzug nach der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Lohnsteuerabz... / 7.2 Ungültige persönliche Daten

Zum Abruf der ELStAM sind persönliche Angaben notwendig: Vor- und Nachname, Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum. Stimmen diese Angaben nicht mit den Meldedaten überein, können keine ELStAM abgerufen werden. Hinweis zur Fehlerbehebung Die Daten sollten vorab mit dem Arbeitnehmer auf Richtigkeit geprüft werden, um sicherzustellen, dass es sich nicht um einen Tippfehler ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Lohnsteuerabz... / 2.3 Beendigung des Dienstverhältnisses

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer bei Beschäftigungsende in der ELStAM-Datenbank abzumelden, indem er den Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unverzüglich meldet.[1] Hierüber erhält er eine Abmeldebestätigung. Die Abmeldung darf frühestens am Tag des Ausscheidens versendet werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Lohnsteuerabz... / 2 Arbeitgeberpflichten im ELStAM-Verfahren

2.1 Abruf und Anwendung der ELStAM Der Arbeitgeber hat bei Beginn des Dienstverhältnisses die ELStAM für den Arbeitnehmer beim Bundeszentralamt für Steuern durch Datenfernübertragung abzurufen und in das Lohnkonto des Arbeitnehmers zu übernehmen.[1] Für den Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale muss der Arbeitgeber folgende Angaben mitteilen: Authentifizierung durc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Lohnsteuerabz... / 3.2 Anzeigepflicht gegenüber Finanzamt

Die ELStAM sind dem Arbeitnehmer auf Antrag von seinem Wohnsitzfinanzamt mitzuteilen oder elektronisch bereitzustellen. Wird dem Arbeitnehmer bekannt, dass die ELStAM zu seinen Gunsten falsch sind, ist er verpflichtet, dies dem Finanzamt unverzüglich anzuzeigen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Lohnsteuerabz... / 5.3 Kulanzregelung bei fehlerhaften ELStAM

Die 3-Monatsregelung bei technischen Störungen findet nach Verwaltungsregelung auch in solchen Fällen Anwendung, in denen ohne Änderung der persönlichen Verhältnisse beim Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unzutreffende ELStAM bereitgestellt werden, die einen unzutreffenden Lohnsteuerabzug bewirken.[1] Der Arbeitgeber kann unter dieser Voraussetzung den bisher dem Lohnsteuerabzug ...mehr