Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Lohnsteuerabz... / 7.1 Falsch-Anmeldung als Hauptarbeitgeber

Meldet sich der zweite oder ein weiterer Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber in der Datenbank an, obwohl er Nebenarbeitgeber ist, wird der bisherige Hauptarbeitgeber automatisch zum Nebenarbeitgeber. Dieser erhält dann mit der nächsten Änderungsliste die Steuerklasse VI. Hinweis zur Fehlerbehebung innerhalb der 6-Wochen-Frist Zunächst muss der tatsächliche Hauptarbeitgeber den Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Lohnsteuerabz... / 7.3 Anmeldung vor tatsächlichem Eintrittsdatum

Neben dem Beschäftigungsbeginn ist ein Referenzdatum anzugeben. Das Referenzdatum gibt an, ab wann die ELStAM bereitgestellt werden sollen. Das Referenzdatum darf nicht vor dem Eintrittsdatum liegen. Hinweis zur Fehlerbehebung Die Anmeldung ist mit einem korrekten Referenzdatum (Beginn der Beschäftigung) nachzuholen. Die ELStAM können immer erst mit Beginn der Beschäftigung An...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Lohnsteuerabz... / 2.2 Ausweis der ELStAM in der Entgeltabrechnung

Damit auch der Arbeitnehmer zeitnah über die ggf. geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale informiert wird, sind diese in der Entgeltabrechnung auszuweisen. Praxis-Tipp Entgeltabrechnungsprogramme unterstützen ELStAM-Verfahren Der Abruf der ELStAM durch den Arbeitgeber und die (automatische) Übernahme in das Lohnkonto des Arbeitnehmers werden in der Praxis regelmäßig durch das entg...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 3 Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers

3.1 Mitteilungspflicht gegenüber Arbeitgeber Der Arbeitnehmer ist gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitgeber zum Abruf der ELStAM bei Eintritt in das Dienstverhältnis Folgendes mitzuteilen[1]: Steueridentifikationsnummer, Tag der Geburt und ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt. Achtung Steuerklasse VI bei schuldhaftem Zögern Wenn der Mitarbeiter bei Beg...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 3.1 Mitteilungspflicht gegenüber Arbeitgeber

Der Arbeitnehmer ist gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitgeber zum Abruf der ELStAM bei Eintritt in das Dienstverhältnis Folgendes mitzuteilen[1]: Steueridentifikationsnummer, Tag der Geburt und ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt. Achtung Steuerklasse VI bei schuldhaftem Zögern Wenn der Mitarbeiter bei Beginn des Dienstverhältnisses seinem Arbeitgeb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elektronische Lohnsteuerabz... / 7 Ablehnungsgründe beim Abruf der ELStAM

7.1 Falsch-Anmeldung als Hauptarbeitgeber Meldet sich der zweite oder ein weiterer Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber in der Datenbank an, obwohl er Nebenarbeitgeber ist, wird der bisherige Hauptarbeitgeber automatisch zum Nebenarbeitgeber. Dieser erhält dann mit der nächsten Änderungsliste die Steuerklasse VI. Hinweis zur Fehlerbehebung innerhalb der 6-Wochen-Frist Zunächst muss...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 6 Ersatzverfahren bei Nichtteilnahme am ELStAM-Verfahren

Einem Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, der nicht in der Lage ist und für den es nicht zumutbar ist, die Lohnsteuerabzugsmerkmale der Arbeitnehmer elektronisch abzurufen, wird in Ausnahmefällen zur Vermeidung unbilliger Härten auf Antrag ein Ersatzverfahren genehmigt. Das Finanzamt stellt hierzu ein Formular zur Verfügung. In diesen Härtefällen erhält der Arbeitgeb...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 7.4 Abmeldung vor tatsächlichem Austrittsdatum

Der Arbeitgeber hat die Beendigung des Dienstverhältnisses unverzüglich bei der Finanzverwaltung mitzuteilen. Hierzu ist neben dem Austrittsdatum ebenfalls ein Referenzdatum anzugeben. Also der Zeitpunkt, ab wann keine ELStAM mehr gebildet werden sollen. Das Referenzdatum darf nicht vor dem Austrittsdatum liegen. Hinweis zur Fehlerbehebung Die Abmeldung ist mit einem korrekten...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 4 ELStAM bei beschränkt Steuerpflichtigen

Inzwischen können die ELStAM auch für im Inland nicht meldepflichtige Personen (z. B. ausländische Arbeitnehmer) elektronisch über das ELStAM-Verfahren abgerufen werden. Die beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer, die im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind in das Verfahren eingebunden worden. Hierzu benötigen die Arbeitgeber...mehr

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Elektronische Lohnsteuerabz... / 2.1 Abruf und Anwendung der ELStAM

Der Arbeitgeber hat bei Beginn des Dienstverhältnisses die ELStAM für den Arbeitnehmer beim Bundeszentralamt für Steuern durch Datenfernübertragung abzurufen und in das Lohnkonto des Arbeitnehmers zu übernehmen.[1] Für den Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale muss der Arbeitgeber folgende Angaben mitteilen: Authentifizierung durch Steuernummer der lohnsteuerliche...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.1 Entstehungsgeschichte, Zweck

Rz. 1 § 5a EStG ist durch das Seeschifffahrtsanpassungsgesetz v. 9.9.1998[1] in das EStG eingefügt worden. § 41a Abs. 4 EStG gestattet es Arbeitgebern unter weiteren Voraussetzungen, die gesamte LSt ihrer Arbeitnehmer für sich einzubehalten.[2] Im Gegensatz zu § 5a EStG ist für die Inanspruchnahme des § 41a EStG insbesondere das Führen der deutschen oder einer EU- bzw. EWR-Fl...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / Lohnsteuer

1 Haushaltszugehörigkeit Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des alleinstehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist und dort dauerhaft lebt oder vorübergehend auswärtig untergebracht ist, z. B. zu Ausbildungszwecken.[1] Haushaltszugehörigkeit erfordert ferner eine Verantwortlichkeit für das materielle (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und imma...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 9 Lohnsteuer-Jahresausgleich

Der Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig für Arbeitnehmer mit Steuerklasse II, wenn sie nicht ganzjährig anzuwenden ist.[1] Ansonsten ergäbe sich durch eine ganzjährige Ermittlung der Lohnsteuer nach der Steuerklasse II (oder I) eine unzutreffende Lohnsteuer.mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 3.1 Grund-Entlastungsbetrag für das erste Kind

Der Grund-Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit 2023 4.260 EUR [1] im Kalenderjahr und wird von der Summe der Einkünfte abgezogen.[2] Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag um 1/12.[3] Verwitwete Steuerpflichtige Verwitwete Steuerpflichtige erhalten den Entlas...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / Zusammenfassung

Begriff Alleinstehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Dieser Entlastungsbetrag wird für das erste berücksichtigungsfähige Kind zusätzlich zum Kindergeld bzw. den anzusetzenden Freibeträgen für Kinder gewährt und...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 3.2 Erhöhungsbetrag bei 2 und mehr Kindern

Der Entlastungsbetrag für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind beträgt 240 EUR jährlich; sog. Erhöhungsbetrag.[1] Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für den Entlastungserhöhungsbetrag nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungserhöhungsbetrag um 1/12.[2] Der Entlastungsbetrag für das zweite und jedes weitere Kind ist nicht i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 4 Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag

4.1 Haushaltsgemeinschaft mit berücksichtigungsfähigem Kind Der Entlastungsbetrag ist anzusetzen, wenn zum Haushalt des Steuerpflichtigen ein leibliches Kind, Adoptiv-, Pflege-, Stief- oder Enkelkind gehört, für das dem Steuerpflichtigen ein Kinderfreibetrag und ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes[1] oder Kindergeld zusteht. Auf d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 3 Höhe des Entlastungsbetrags

3.1 Grund-Entlastungsbetrag für das erste Kind Der Grund-Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit 2023 4.260 EUR [1] im Kalenderjahr und wird von der Summe der Einkünfte abgezogen.[2] Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag um 1/12.[3] Verwitwete Steuerpflichtige V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 2 Alleinstehende Steuerpflichtige

2.1 Definition von "alleinstehend" Als alleinstehend gelten Steuerpflichtige (grundsätzlich ein Elternteil), die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splittingverfahrens [1] (Steuerklasse III, IV oder V) erfüllen oder verwitwet sind und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, es sei denn, für diese volljährige Person steht ihnen ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 7 Abwesenheit von der Wohnung

Eine nicht nur vorübergehende Abwesenheit von der Wohnung spricht gegen das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft. Der Wille, nicht oder nicht mehr in der Haushaltsgemeinschaft leben zu wollen, muss eindeutig nach außen erkennbar sein. Indes hebt eine kurze Abwesenheit von der gemeinsamen Wohnung (z. B. Krankenhaus-, Auslandsaufenthalt, Montagearbeit, Reise) die Haushaltsgem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 5 Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person

Der Steuerpflichtige ist nicht alleinstehend, wenn in der gemeinsamen Wohnung des Steuerpflichtigen und des Kindes eine andere nicht begünstigte Person lebt, mit welcher der Steuerpflichtige eine Haushaltsgemeinschaft bildet, z. B. mit Kindern, die einer Beschäftigung nachgehen, oder Großeltern bzw. Geschwistern.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 4.2 Identifikationsnummer des Kindes/der Kinder

Voraussetzung für die Berücksichtigung des Entlastungsgrundbetrags bzw. der Erhöhungsbeträge ist die Identifizierung des jeweiligen Kindes durch die an das Kind vergebene Identifikationsnummer.[1] Ist das einzelne Kind nicht nach einem Steuergesetz steuerpflichtig[2], ist es in anderer, geeigneter Weise zu identifizieren.[3] Die nachträgliche Vergabe der Identifikationsnumme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 2.1 Definition von "alleinstehend"

Als alleinstehend gelten Steuerpflichtige (grundsätzlich ein Elternteil), die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splittingverfahrens [1] (Steuerklasse III, IV oder V) erfüllen oder verwitwet sind und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, es sei denn, für diese volljährige Person steht ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 6 Begriff der Haushaltsgemeinschaft

Der Begriff der Haushaltsgemeinschaft ist im Gesetz definiert. Hiernach kommt es allein auf die gemeinsame Wirtschaftsführung ("Wirtschaften aus einem Topf") von Personen in der Wohngemeinschaft und nicht auch auf die Dauer des Zusammenlebens an. Die Annahme einer Haushaltsgemeinschaft setzt hingegen nicht die melderechtliche Meldung der anderen Person in der Wohnung des Ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 2.5 Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen Person

Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet (Haushaltsgemeinschaft).[1] Eine nachträgliche Ab- bzw. Ummeldung ist unerheblich. Nach dem Urteil des BFH[2] bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Ausschluss des Entlastungsbetrags für S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 2.3 Heirat und Zusammenzug der Ehegatten

Steuerpflichtige, die seit der (unterjährigen) Eheschließung zusammen wohnen und die Zusammenveranlagung gewählt haben, können gleichwohl jeweils für Zeiträume vor der Heirat bzw. Bildung eines Haushalts den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Anspruch nehmen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 1 Haushaltszugehörigkeit

Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des alleinstehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist und dort dauerhaft lebt oder vorübergehend auswärtig untergebracht ist, z. B. zu Ausbildungszwecken.[1] Haushaltszugehörigkeit erfordert ferner eine Verantwortlichkeit für das materielle (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterielle Wohl (Fürsorge,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 8 Steuerklasse II für Alleinerziehende

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird beim Lohnsteuerabzug grundsätzlich mit der Steuerklasse II berücksichtigt.[1] Wichtig Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen Der Arbeitnehmer ist gesetzlich verpflichtet, die Steuerklasse II als ELStAM umgehend ändern zu lassen, wenn die Voraussetzungen hierfür wegfallen. Die Steuerklasse wird dann regelmäßig in Steuerklasse I geän...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 2.4 Eltern praktizieren paritätisches Wechselmodell

Bei Trennung und Scheidung stellt sich die Frage, bei welchem Elternteil die Kinder zukünftig ihren Lebensmittelpunkt haben sollen. Bei Einigkeit der Eltern über das paritätische Wechselmodell übernehmen beide Elternteile die gesamte Betreuungsleistung jeweils hälftig. Folge ist, dass die Kinder ihren Lebensmittelpunkt zu 50 % bei der Mutter und zu 50 % beim Vater haben. Im ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 2.2 Wahl der Einzelveranlagung im Trennungsjahr

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann bei Wahl der Einzelveranlagung im Trennungsjahr nach dem Monatsprinzip[1] zeitanteilig für die Monate des Alleinstehens gewährt werden.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 4.1 Haushaltsgemeinschaft mit berücksichtigungsfähigem Kind

Der Entlastungsbetrag ist anzusetzen, wenn zum Haushalt des Steuerpflichtigen ein leibliches Kind, Adoptiv-, Pflege-, Stief- oder Enkelkind gehört, für das dem Steuerpflichtigen ein Kinderfreibetrag und ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes[1] oder Kindergeld zusteht. Auf das Lebensalter des Kindes kommt es grundsätzlich nicht an. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Lohnsteuer

Rz. 24 [Autor/Stand] Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer gem. §§ 38–42g EStG i.V.m. der LStDV durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (sog. Lohnsteuer). Maßgeblich ist das Vorliegen eines Dienstverhältnisses i.S.v. § 1 LStDV, aus dem Arbeitslohn bezogen wird. Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufli...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / VII. Lohnsteuer

Rz. 990 Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern vielmehr eine Unterart und besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gem. § 19 EStG direkt vom Lohn abgezogen. Gem. § 38 Abs. 3 EStG behält der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer, § 1 Lohnsteuerdurchführungsverordnung (LStDV), die Lohnsteuer ein und führt sie ab. ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Lohnsteuerabzugsmerkmale und Faktorverfahren

Rz. 996 ▪ § 39 EStG und elektronische Lohnsteuerkarte, § 39e EStG Die Lohnsteuerkarte erfasst die persönlichen Merkmale des Steuerpflichtigen. Die letzte in Papierform wird ab 2013 durch das elektronische System "ElsterLohn II" abgelöst. Lohnsteuerliche Merkmale der Arbeitnehmer werden nur noch in diesem System gespeichert, wobei der Arbeitgeber mithilfe der ihm von seinem Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. "Nichteinbehalten" der Steuerabzugsbeträge

Rz. 32 [Autor/Stand] Unter "Einbehalten" kann nur die Nichtauszahlung der rechnerisch dem Steuerabzug entsprechenden Beträge an den Steuerschuldner verstanden werden. Es kommt nicht darauf an, ob der zum Abzug Verpflichtete die Beträge tatsächlich aus seinem sonstigen Vermögen ausgesondert hat, also entweder bar beiseitelegt oder auf einem gesonderten Konto bereithält oder n...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 23. Permanenter Lohnsteuerjahresausgleich

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 [Autor/Stand] Zweck der Bußgeldregelung in § 380 AO ist es, die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten, die im Rahmen des Steuerabzugsverfahrens dritten Personen bzgl. fremder Steuerschulden (dazu sogleich) obliegen, sicherzustellen[2]. Der Gesetzgeber hat aus Gründen der Vereinfachung, Beschleunigung und Sicherstellung der Steuererhebung in einigen praktisch häufigen Fä...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Aufteilung im Steuerrecht

Rz. 1025 ▪ Zusammenveranlagung Bei einer Zusammenveranlagung nach § 26b EStG werden die Ehepartner gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt. Die Ehepartner sind Gesamtschuldner der sich aufgrund der Steuerfestsetzung ergebenden Steuerschuld nach § 44 Abs. 1 S. 1 AO. Ein interner Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern ist in § 44 AO nicht geregelt. Dies bedeutet, dass je...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 380 Gefährdung der Abzugsteuern

Schrifttum: Bilsdorfer, Die Bedeutung des Umsatzsteuerabzugsverfahrens für das Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht, DStZ/A 1981, 163; Bornemann, Selbstanzeige bei Gefährdung von Abzugsteuern (§ 406 AO), DStR 1973, 691; v. Bornhaupt, Arbeitnehmern von dritter Seite gewährte Preisvorteile als Arbeitslohn, BB 1993, 2493; Brenner, Schließt die wirksame Selbstanzeige ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Kirchensteuer

Rz. 987 Die Kirchensteuer wird mit dem maßgeblichen Prozentsatz unmittelbar von der zu erhebenden Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer berechnet, wenn der Steuerpflichtige keine Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG erhält. Sie werden im Allgemeinen bereits bei der Veranlagung zur Einkommensteuer von den Finanzämtern festgesetzt und auch erhoben. Bei Lohnsteuerpflichtigen berechnet di...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Eintrag des Steuerfreibetrages – unterhaltsrechtliche Obliegenheit?

Rz. 1006 Die steuerlichen Auswirkungen zugunsten des Unterhaltspflichtigen bezüglich der Abzugsmöglichkeiten von Unterhaltszahlungen machen sich unterschiedlich bemerkbar, je nachdem, ob sie erst in der Jahressteuererklärung abgegeben werden oder ob bereits ein Freibetrag in der Lohnsteuerklasse eingetragen wird. Hieraus folgt, dass sich die Lohnsteuer ermäßigt, die der Arbei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Selbstanzeige

Rz. 54 [Autor/Stand] Für den Ordnungswidrigkeitentatbestand fehlt es an einer Bestimmung zur bußgeldbefreiend möglichen Selbstanzeige, so dass sich die Frage stellt, ob und ggf. inwieweit eine wirksame Selbstanzeige nach §§ 371, 378 Abs. 3 AO auch die Ahndung der Tat wegen Gefährdung von Abzugsteuern gem. § 380 AO hindert. Beispiel Der Arbeitgeber A hatte einbehaltene Lohnste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Vorwerfbarkeit (Vorsatz, Leichtfertigkeit)

Rz. 42 [Autor/Stand] Das nicht rechtzeitige oder unvollständige Einbehalten oder Abführen der Steuerabzugsbeträge muss (zumindest bedingt) vorsätzlich oder leichtfertig geschehen. Zum Begriff des Vorsatzes s. § 377 Rz. 52 und allgemein § 370 Rz. 608 ff., zu dem der Leichtfertigkeit s. § 378 Rz. 55 ff. Rz. 43 [Autor/Stand] Der Vorsatz muss sich dabei erstrecken auf die die Ste...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Solidaritätszuschlag

Rz. 989 Zur Einkommensteuer wird ab dem 1.1.1995 ein Solidaritätszuschlag erhoben (§ 1 Abs. 1 SolZG). Bemessungsgrundlage ist hierfür die Einkommensteuer unter Berücksichtigung der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 SolZG). Bei der Veranlagung der Einkommensteuer ist dies die festzusetzende Einkommensteuer, wenn der Steuerpflichtige keine Freibeträge nach § 32...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 23 [Autor/Stand] Bei den sog. Abzugsteuern handelt es sich um eine besondere Erhebungsform bzw. Unterarten der Einkommensteuer mit der Besonderheit, dass ein Dritter, der dem Steuerschuldner die steuerpflichtigen Einnahmen zuwendet, bei der Auszahlung den Steuerbetrag abzuziehen und an die FinB abzuführen hat[2]. Die Abzugsbeträge stellen folglich keine besondere Steuera...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Lohnsteuerklassen

Rz. 991 Der Steuerabzug erfolgt nach Maßgabe der Steuerkarte, auf der u.a. die Steuerklasse eingetragen wird.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtswidrigkeit

Rz. 49 [Autor/Stand] Zur Rechtswidrigkeit im Allgemeinen s. § 370 Rz. 630 ff. und § 377 Rz. 78 f. Rechtfertigungsgründe werden im Rahmen des § 380 AO in aller Regel nicht eingreifen. Eine rechtfertigende Einwilligung des Steuerschuldners (z.B. des Arbeitnehmers, der mit dem Arbeitgeber die Auszahlung des vollen Bruttolohns vereinbart hat) kommt im Hinblick darauf, dass § 380 ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 7. Steuerentrichtung

Rz. 983 Wird die Einkommensteuer festgesetzt, sind die vorher geleisteten Beträge anzurechnen. Zu diesen anrechenbaren Steuern gehören nach § 36 Abs. 2 EStG: Rz. 984 Hinweis Hierzu gehört auch die Lohnsteuer als sog. Quellensteuer. Die Lohnsteuer stellt nämlich lediglich eine bes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Abgabenrechtliche Zuständigkeit (§ 388 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Schrifttum: Buse, Zuständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Verfolgung von Steuerstraftaten, AO-StB 2007, 80; Köhler/Brockmann, Überblick über das JStG 2007 – Umfangreiche Änderungen quer durch das Steuerrecht, NWB 2006, 4273; Olgemöller, Zuständigkeitsfolgen bei (Wohn-)Sitzverlegung, Stbg 2008, 68; Tormöhlen/Klepsch, Besteuerungsdefizite durch Zuständigkeitskonflik...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Bauabzugsteuer

Rz. 29.1 [Autor/Stand] Zur Sicherung der aus Bauleistungen resultierenden Steueransprüche wird seit 2001 die sog. Bauabzugsteuer gem. §§ 48–48d EStG [2] dadurch erhoben, dass der Leistungsempfänger (s. Rz. 29.3) von der von ihm entrichteten Gegenleistung (s. Rz. 29.4) einen Steuerabzug i.H.v. 15 % vorzunehmen hat (§ 48 Abs. 1 Satz 1 EStG). Bauleistungen in diesem Sinne sind a...mehr