Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Nachweispflichten

Rn. 1196 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bei steuerfreier Sammelbeförderung ist auf der LSt-Bescheinigung der Großbuchstabe "F" anzugeben (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 9 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung ab 2000, DB 2000, 108; Seifert, Die LSt-Änderungsrichtlinien 2001, DStZ 2001, 105.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung ab 2000, DB 2000, 108; Seifert, Die LSt-Änderungsrichtlinien 2001, DStZ 2001, 105; Jochum, Privilegierung der Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im Bereich der wissenschaftlichen Ausbildung und Prüfung, NJW 2002, 1983; Hutter, Ist die nebenberufliche Lehrtätigkeit an Auslandsuniversitäten steuerbegünstigt?, NWB F 6, 335...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbc) Die begünstigten Aufwendungen

Rn. 2156 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 (1) Zuschüsse (allgemein) § 3 Nr 62 S 2 EStG stellt die dort genannten "Zuschüsse" steuerfrei. Das Wort "Zuschüsse" verlangt eine eigene Beitragspflicht des ArbN, die der ArbG bezuschusst (BFH BStBl II 2016, 675). Rn. 2156a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Zuschüsse des ArbG müssen sich beziehen auf Aufwendungen des ArbN für:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Unterrichtung des Empfängers

Rn. 62 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der StPfl muss gemäß § 37b Abs 3 S 3 EStG den Empfänger über die Pauschalversteuerung unterrichten, eine spezielle Formvorschrift gibt es nicht. Die Unterrichtung kann in einfachster, sachgerechter Weise erfolgen, wobei auf den Empfängerkreis abzustellen ist. Bei eigenen ArbN kann ein Hinweis in der Lohnabrechnung oder aber auch ein Aushang ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Allgemeines

Rz. 706 Eine persönliche Haftung des Geschäftsleiters nach §§ 69, 34 AO kann sich für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungen steuerrechtlicher Pflichten ergeben, z.B. Verletzung der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (§§ 143–146 AO), der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärungen, § 149 AO, der Auskunftspflichten nach §§ 90, 91, 137 AO und insb. der Pflicht zur ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Fehlerhafte Organstellung/faktischer Geschäftsführer

Rz. 284 Fehlt es an einer wirksamen Bestellung liegen Fälle des fehlerhaft bestellten Geschäftsführers oder des faktischen Geschäftsführers vor. Die Abgrenzung zwischen beiden Fallgruppen ist nicht abschließend geklärt; im Grundsatz wird darauf abgestellt, ob überhaupt ein förmlicher Bestellungsakt vorliegt. Ist die Bestellung zum Geschäftsführer unwirksam oder nichtig, lieg...mehr

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Entgelt / 6.2 Pauschal besteuerte Leistungen

Eine pauschale Besteuerung kann z. B. für die folgenden Leistungen möglich sein[1]: Verpflegung mit 25 %[2], Betriebsveranstaltungen mit 25 %[3], Erholungsbeihilfen mit 25 %[4], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen mit 25 %[5], Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten mit 25 %[6], Internetzuschuss mit 25 %[7], Übereignung von und Zuschüsse zu Ladevorrichtungen für Elektrof...mehr

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Entgelt / 3 Umfang des Arbeitslohns

Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Dabei ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung die Einnahmen gewährt werden.[1] Für die Eigenschaft als Arbeitslohn spielt es demnach keine Rolle, ob die Einnahmen als "Arbeitslohn" bezeichnet werden oder andere Bezeichnungen tragen. Arbeitslohn kann auch bei Lohnzahlungen durch Dritt...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Gehaltsreduzierung

Rz. 515 Die Festlegung einer angemessenen Vergütung für den Geschäftsführer der GmbH ist zivil-/gesellschafts- und steuerrechtlich (vGa beim Gesellschafter-Geschäftsführer) ein Dauerthema.[1002] Die Gesamtvergütung des Geschäftsführers hat in angemessenem Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen und der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft zu stehen und darf die üblic...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 334 Schulden zwei Parteien einander gleichartige Leistungen, so kann grds. jede Partei ihre Forderung gegen die Forderung des jeweils anderen aufrechnen und somit auf einfache Art und Weise unter Vermeidung des ansonsten erforderlichen Leistungsaustauschs sowohl die eigene Verpflichtung erfüllen als auch die eigene Forderung befriedigen. Voraussetzung für eine Aufrechnun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Besteuerung

Rz. 1420 Die Verordnung sieht vor, dass das Ergebnis der Tätigkeit der Vereinigung nur bei den Mitgliedern zu besteuern ist (Art. 40 EWIV-VO). Der Verordnungsgeber hat sich also für das Transparenz- oder Mitunternehmerprinzip entschieden. Aus diesem Grund kann auf der Ebene der EWIV keine Körperschaftsteuer anfallen, wohl aber auf der Ebene der Mitglieder Einkommen- oder Kör...mehr

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Entgelt / 6.1 Steuerfreie Leistungen

Steuerfrei können z. B. folgende Leistungen ganz oder teilweise sein[1]: Notstandsbeihilfen bis 600 EUR im Kalenderjahr[2], Inflationsausgleichsprämie bis 3.000 EUR in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 [3], Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, Reisekosten, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung, Unterkunftskosten, Trennungsgelder [4], Fahrtkostenzuschüsse und Jo...mehr

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Entgelt / 5 Bewertung des Arbeitslohns

Soweit der Arbeitslohn aus Geldbezügen besteht, ist keine besondere Bewertung erforderlich. Bei Sachbezügen muss dagegen eine Bewertung erfolgen, um den Geldwert und damit die Höhe des Arbeitslohns zu ermitteln. Je nach Art des Sachbezugs und der Bewertung kann es dabei zu einer begünstigten Besteuerung des Arbeitslohns kommen. Grundsätzlich ist für Sachbezüge eine Einzelbewe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / afd) Begünstigung sonstiger Maßnahmen?

Rn. 1240a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Gesetzgeber sprach davon, dass "insbesondere" (BT-Drucks 16/10189, 47) die im Präventions-Leitfaden (s Rn 1238) genannten Maßnahmen begünstigt seien, somit also auch solche, die dort nicht genannt waren, sofern die Voraussetzungen der §§ 20, 20a SGB V erfüllt sind (FG Bre vom 11.02.2016, 1 K 80/15 (5), DStRE 2016, 1153 (s Rn 1238a); B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Sonstige Hinweise in Zusammenhang mit dem ATG

Rn. 1108 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Progressionsvorbehalt: Die steuerfreien Leistungen nach § 3 Nr 28 EStG unterliegen dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs 1 Buchst g EStG, s § 32b Rn 81 (Handzik); Kopp, NWB F 27, 5861; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 28 EStG Rz 6). Lohnkonto: Der ArbG hat auf dem Lohnkonto (§ 4 LStDV) des ArbN die Aufstockungsbeträge nach dem ATG einzutrage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Nutzung meint nicht Übereignung

Rn. 1676 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 45 S 1 EStG befreit nur die Nutzung der Geräte von der ESt, mithin nicht (glA OFD Bln vom 12.06.2001, DB 2001, 1908; Trinks/Heine, NWB 33/2015, 2433) die unentgeltliche oder verbilligte Übertragung des Eigentums am Gerät auf den ArbN. S dazu aber die Pauschalierungsmöglichkeit der LSt nach § 40 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG (Nacke, NWB 21/201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Rn. 608e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die nach § 3 Nr 15 EStG steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichen (§ 4 Abs 2 Nr 4 LStDV) und in der LSt-Bescheinigung zu bescheinigen (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 6 EStG) (BMF vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 875 Tz 39–41 mit weiteren Einzelheiten).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Die Grundlage für die Leistung (§ 3 Nr 36 EStG aF und nF)

Rn. 1275 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Gesetzesbegründung (vgl Roland, JStG 1996 S 448) führt aus, § 3 Nr 36 EStG gelte auch für Pflegepersonen, die auf ein formelles Arbeitsverhältnis Wert legten, zB weil sie den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung anstrebten. Bei Leistungen auf familiärer Grundlage oder aus sittlicher Pflicht liege idR kein Arbeitsverhältnis vor. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Sicht des Zuwenders der steuerfreien Leistung

Rn. 16 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Soweit Leistungen dem Steuerabzug von der Quelle unterliegen (insbesondere LSt, KapSt), ist dies aber auch für den Zuwendenden relevant. Er muss dann insoweit keine Steuer einbehalten und abführen. An ihn denkt § 3 EStG, wenn in § 3 Nr 62 EStG "Ausgaben" (Vermögenszuflüsse aus Sicht des Zuwendenden) des ArbG für Zukunftssicherungsleistungen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ef) Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 20 MuSchG (§ 3 Nr 1 Buchst d EStG Fall 5)

Rn. 50 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Frauen erhalten für die Zeit der Schutzfristen nach § 3 Abs 2 MuSchG (6 Wochen vor der Entbindung) und § 6 Abs 1 MuSchG (idR 8 Wochen nach der Entbindung, ggf 12 Wochen) sowie für den Entbindungstag von ihrem ArbG einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (Einzelheiten zur Berechnung in § 20 Abs 1 S 1ff MuSchG). Rn. 50a Stand: EL 169 – ET: 12/2023...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sozialversicherungspflicht

Rn. 3 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Pauschalierung bei ArbN war lange strittig. Mit Beschluss des Bundeskabinetts vom 03.09.2008 stellte die Erste VO zur Änderung der SvEV klar, dass pauschal besteuerte Sachleistungen nach § 37b EStG an Beschäftigte Dritter nicht beitragspflichtig sind. Dies gilt allerdings nicht, wenn es sich um...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Übertragung des Zeitwertguthabens auf den neuen ArbG (§ 7f Abs 1 S 1 Nr 1 SGB IV)

Rn. 1926 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der neue ArbG übernimmt (privative Schuldübernahme, § 414 BGB) anstelle des alten ArbG das Zeitwertguthaben. Der Gesetzgeber meint dazu (BT-Drucks 16/11108, 15), es bedürfe hier keiner ausdrücklichen Steuerfreistellung, da Leistungen aus dem Zeitwertguthaben nach allgemeinen Regeln zu den Einkünften nach § 19 EStG gehörten mit der Folge LS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Pauschalsteuersatz

Rn. 47 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Pauschsteuersatz beträgt 30 % der Bemessungsgrundlage. Analog den Vorschriften zur Pauschalierung der LSt sind zusätzlich hierauf die KiSt und der SolZ abzuführen (kritisch zur KiSt Albert, FR 2006, 913, 919). Nach BMF vom 19.05.2015, BStBl I 2015, 468 Tz 36 ist für die Ermittlung der KiSt bei Anwendung des § 37b EStG in RP nach dem Erlas...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hörster, Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (Teil 1), NWB 37/2020, 2730; Hechtner, Steuerliche Sofortmaßnahmen durch das Erste und Zweite Corona-Steuerhilfegesetz, NWB 25/2020, 1826; Eismann, LSt-Update 2021: Die wesentlichen gesetzlichen Neuregelungen, DStR 2021, 834; Bergan, Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz im Überblick, DStR 2022, 1233; Hörster, Viertes Corona-Steuerh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Breinersdorfer, Praktische Aspekte des neuen MitarbeiterkapitalbeteiligungsG, DStR 2009, 453; Harder-Buschner, MitarbeiterkapitalbeteiligungsG, NWB 2009, 1252; Niermann, Steuerliche Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen durch das neue MitarbeiterkapitalbeteiligungsG, DB 2009, 473; Warnke, Förderung der Mitarbeiterbeteiligung durch das MitarbeiterkapitalbeteiligungsG, EStB 2009...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Bechthold/Hilbert, LSt bei ArbG-Leistungen zur Gesundheitsförderung, NWB 2009, 2946; Nacke, Die einkommensteuerlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792; Brockmann/Hörster, Bundeskabinett verabschiedet Entwurf zum JStG 2009, NWB 28/2008, 2591; Nacke, Gestaltungsmodell: Zuschüsse zum Arbeitslohn, NWB 21/2013, 1645; Kuhn, Einkommensteuerliche Aspekte des ArbG-geförderte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Rittweger, Die Novelle des AltersteilzeitG, DStR 2000, 161; Moderegger, Zweites Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit, DB 2000, 1225; Rittweger, Altersteilzeit – Neuregelungen zum 01.07.2000, DStR 2000, 1097; Grützner, Änderungen bei der Einkommensbesteuerung durch das SteueränderungsG 2001 und das UnternehmensteuerfortentwicklungsG, NWB F 3b, 5469; Seifert, Die LSt-Ände...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Wischmann, Vorteile bei Schenkung und privater Nutzung betrieblicher Computer, GStB 2001, 77; Fischer, Zweifelsfragen zur Steuerbefreiung der privaten Nutzung von betrieblichen PC und Telekommunikationsgeräten durch ArbN, DStR 2001, 201; Harder-Buschner, Steuerfreiheit, LSt-Pauschalierung und WK-Abzug bei der Nutzung von Personalcomputern, Internet und Telekommunikationsgeräte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fcd) Nachweispflichten des ArbG

Rn. 2167a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Soweit der ArbG die steuerfreien Zuschüsse direkt an den ArbN ausbezahlt, muss der ArbN die zweckentsprechende Verwendung durch eine entsprechende Bescheinigung des Versicherers bis zum 30.04. des folgenden Kj nachweisen (sonst haftet der ArbG uU für die nicht einbehaltene und abgeführte anfallende LSt, § 42d EStG). Der ArbG muss die Besc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Übermittlungspflicht (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 5 EStG)

Rn. 1119d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der ArbG muss in der elektronischen LSt-Bescheinigung unter anderem die nach § 3 Nr 28a EStG steuerfreien Zuschüsse übermitteln (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 5 EStG idF Art 2 Nr 4 Corona-SteuerhilfeG vom 19.06.2020, BGBl I 2020, 1385).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Keine private Hardware des ArbN

Rn. 1681 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Privatnutzung der Privat-Hardware des ArbN erfasst die Vorschrift nicht (§ 3 Nr 45 S 1 EStG ist insoweit auch nicht analog anzuwenden, BFH BStBl II 2004, 958), ggf kommt aber eine Pauschalierung der LSt nach § 40 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG in Frage (s Rn 1697ff). Erstattet der ArbG dem ArbN daher die Kosten seines privaten Internetanschlusses...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1890 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 51 EStG befreit Trinkgelder, die dem ArbN von Dritten freiwillig und ohne Rechtsanspruch darauf gezahlt werden, von der ESt. Dabei ist die Befreiung ab VZ 2002 betragsmäßig unbegrenzt (Gesetz zur Steuerfreistellung von ArbN-Trinkgeldern vom 08.08.2002, BGBl I 2002, 3111). Damit soll die steuerliche Belastung im Niedriglohnsektor ges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Hinweis auf § 40 Abs 2 S 1 Nr 6 EStG (25 %-Pauschalierung)

Rn. 1770v Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Als Ergänzung zu § 3 Nr 46 EStG fügte Art 2 Nr 2b des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr (vom 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498) – zeitlich anzuwenden wie s Rn 1770a – eine LSt-Pauschalierungsmöglichkeit (25 % Steuersatz) ein für folgende geldwerte Vorteile des ArbN (s BMF vom 29.09.2020, BStBl I 2020, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Ungleichbehandlung von Aufwandsentschädigungen im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft

Rn. 417 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Ab VZ 1990 hat der Gesetzgeber einen ArbN-Pauschbetrag in § 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG eingeführt. Dieser beträgt seit VZ 2011 (Art 1 Nr 5a, Art 33a StVereinfG 2011 vom 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131): EUR 1 000 seit VZ 2022 (Art 2 Nr 2, Art 4 Abs 1 StEntlG 2022 vom 23.05.2022, BGBl I 2022, 749): EUR 1 200 seit VZ 2023 (Art 4 Nr 3, Art 43 Abs 6 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Lohnumwandlung

Rn. 57 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die vom BFH aufgestellten Abgrenzungsgrundsätze zwischen Bar- und Sachlohn sind sowohl auf pauschalierbare Zuwendungen an ArbN und als auch an Dritte anzuwenden. Damit ist bei § 37b EStG wie bei anderen Pauschalierungsvorschriften des LSt-Rechts eine Umwandlung von Barlohn in Sachlohn zur Vermeidung ungerechtfertigter Steuervorteile ausgeschl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jd) Nachweispflichten

Rn. 739 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei ArbN der Steuerklassen III, IV oder V (s dazu § 38b EStG) unterstellte R 9.11 Abs 10 S 3 LStR 2011 ohne weiteres, dass sie einen eigenen Hausstand hatten. Bei anderen ArbN durfte der ArbG den eigenen Hausstand nur dann anerkennen, wenn sie schriftlich erklärten, dass sie neben der Zweitwohnung am Beschäftigungsort außerhalb des Beschäft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ma) Überblick

Rn. 1697 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der durch Gesetz zur Änderung des VersicherungsaufsichtsG vom 21.12.2000 (BGBl I 2000, 1857) ebenfalls – rückwirkend – ab VZ 2000 eingefügte § 40 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG ermöglicht es dem ArbG, einen pauschalen LSt-S von 25 % zu erheben, soweit er den ArbN zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt Datenverar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1921 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks 16/11108, 14) wurde die Vorschrift ab VZ 2009 in den Katalog des § 3 EStG eingefügt (Art 1 Nr 3f, Art 1 Nr 41a JStG 2009). Sie hat sozialpolitischen Hintergrund (s Rn 5), nämlich die Übertragbarkeit von Zeitwertguthaben flexibel zu ermöglichen. Rn. 1922 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach hier ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / mc) Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten (§ 40 Abs 2 S 1 Nr 5 S 1 EStG)

Rn. 1699 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Pauschaliert versteuert werden kann die Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten, sei sie unentgeltlich oder verbilligt, da § 3 Nr 45 S 1 EStG diesen Fall nicht steuerfrei stellt, sondern nur die Privatnutzung. Der frühere Begriff "Personalcomputer" (s Rn 1702) wurde durch Art 2 Nr 24, Nr 39a Amtshilferichtlinien-UmsetzungsG vom 26.06.201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Übertragung des Zeitwertguthabens auf die DRV (§ 7f Abs 1 S 1 Nr 2 SGB IV)

Rn. 1928 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Um diesen Fall mit dem der Übertragung auf den neuen ArbG gleich zu behandeln, führt auch hier die bloße Übertragung nicht zum Zufluss (s BR-Drucks 16/11108, 15), dies ergibt sich aus S 1. Wie dort führt erst der Zufluss (dh bei Auszahlungen aus dem Zeitwertguthaben durch die DRV) zu stpfl Arbeitslohn mit der Folge LSt-Einbehalt durch die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Übersicht: Beiträge zu einer Direktversicherung (§ 1b Abs 2 S 1 BetrAVG)

Rn. 2170 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Hier ist zu unterscheiden (auch s Rn 2156c):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Sonstiges

Rn. 551 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Unterhaltsfreibetrag nach § 33a Abs 1 EStG reduziert sich (ggf auf null), wenn die unterhaltene Person ua andere Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, erhielt (§ 33a Abs 1 S 4 EStG aF = § 33 Abs 1 S 5 EStG). Nicht anzurechnen waren nach § 3 Nr 13 EStG aF steuerfreie Leistungen (H 33a.1 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hcc) Nachweise

Rn. 673 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der ArbN musste seinem ArbG Unterlagen (zB Benzinquittungen, H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.5 Abs 2 S 1 LStR 2011) vorlegen, aus denen die Steuerfreiheit des Kostenersatzes und, soweit er die Fahrtkosten für das eigene Fahrzeug nicht nach den Pauschsätzen, sondern nach den tatsächlichen Gesamtkosten erstattete, auch diese tatsächlichen Gesamtkost...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Regelmäßige Lohnversteuerung

Rn. 1038 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wie unter s Rn 1030 ausgeführt, ist § 3 Nr 26 EStG nicht zeitanteilig zu kürzen, sondern ein Jahresbetrag. Das gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis nicht während des ganzen Jahres besteht (H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 10 S 1 LStR 2023). Der ArbN muss in diesem Fall aber (H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 10 S 2, 3 LStR 2023) dem Arb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsberechtigte Unternehmer

Rn. 9 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zuwendendes Unternehmen iSd § 37b EStG kann jedes Unternehmen bzw jeder Unternehmer sein, nicht erfasst werden jedoch Zuwendungen aus dem privaten Bereich des Unternehmers, auch wenn eine betriebliche Motivation vorliegt ( BFH vom 12.12.2013, BStBl II 2015, 490; s Rn 8b ). Die Pauschalierungsmöglichkeit des § 37b EStG kann unabhängig von der Rec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Weitere Steuerbefreiungen im EStG (Handzik)

Rn. 2601 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Steuerbefreiungskatalog in § 3 EStG ist nicht abschließend. Das EStG idF der Bekanntmachung vom 08.10.2009, BGBl I 2009, 3366 enthält weitere Vorschriften, die zB Steuerbefreiungen (zB durch Freibeträge, Freigrenzen oder Steuerermäßigungen) enthalten: § 3a EStG: Sanierungserträge; § 3b EStG: steuerfreie Zuschläge zum Arbeitslohn; § 8 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eda) Die ArbG-Anteile zur Gesamtsozialversicherung

Rn. 2125 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 (1) Allgemeines Beim Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) ist zu unterscheiden wie folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Keine steuerfreien Zukunftssicherungsleistungen nach § 3 Nr 62 S 1 EStG

Rn. 2143 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Keine steuerfreien Zukunftssicherungsleistungen nach § 3 Nr 62 S 1 EStG sind (in ABC-Form): Barzuschüsse an Beamte: Barzuschüsse eines öffentlich-rechtlichen ArbG zu den Krankenversicherungsbeiträgen seiner Beamten sind weder nach § 3 Nr 62 EStG noch nach § 3 Nr 11 EStG steuerfrei (BFH BStBl II 1973, 588; BFHE 164, 226; BFH BStBl II 1996, 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vollständiger Verzicht auf die Pensionszusage

Rn. 307a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Vor allem beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer können in kritischen Situationen der GmbH geneigt sein, auf ihre Versorgungszusage ganz zu verzichten, um die Lasten des Unternehmens zu vermindern und somit dessen Fortbestand zu erleichtern. Da aber ein Fremdgeschäftsführer, der nicht an dem Unternehmen beteiligt ist, nur sehr beding...mehr