Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

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Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.2 Fremdvergleich

Eine steuerliche Anerkennung setzt insbesondere voraus, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind und inhaltlich den zwischen Fremden üblichen Vereinbarungen entsprechen.[1] Dieser Grundsatz gilt sowohl für Bar- als auch für Sachlohn. Hinweis Dienstwagen an Arbeitnehmer-Ehegatten Nach Auffassung des BFH ist die Überlassung eines Firmen-Pkw zur uneingeschr...mehr

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Arbeitskleidung / 5 Werbungskosten

Schafft der Arbeitnehmer die typische Arbeitskleidung selbst an, gehören seine Aufwendungen sowie die Kosten für Reinigung und Reparatur der Arbeitskleidung zu den abziehbaren Werbungskosten. Wird die typische Arbeitskleidung in einer privaten Waschmaschine gereinigt, so können die hierdurch anfallenden Werbungskosten anhand von Erfahrungen der Verbraucherverbände geschätzt ...mehr

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Ehegatten-Arbeitsverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Unter einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis ist ein Beschäftigungsverhältnis zu verstehen, in dem ein Ehegatte als Arbeitgeber und der andere Ehegatte als Arbeitnehmer fungiert. Dies gilt entsprechend für gleichgeschlechtliche Ehepartner sowie Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Wegen der besonderen Beziehung der Ehegatten bzw. Lebenspartner untereinander ...mehr

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Arbeitskleidung / 4 Arbeitskleidung im öffentlichen Dienst

Für bestimmte Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes gilt eine ausdrückliche Steuerbefreiung.[1] Danach wird die Überlassung von Dienstkleidung aus Dienstbeständen steuerfrei gewährt u. a. bei Angehörigen der Polizei, der Bundeswehr und der Berufsfeuerwehr.[2] Dies gilt ebenfalls für sog. Einkleidungsbeihilfen und Abnutzungsentschädigungen für die Dienstkleidung. Die Steuerfrei...mehr

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Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.5 Nachweis- und Aufzeichnungspflicht

Nachzuweisen ist insbesondere, dass durch die Mitarbeit des Angehörigen eine fremde Arbeitskraft ersetzt wird. An den Nachweis der Ernsthaftigkeit können strengere Anforderungen gestellt werden als bei Verträgen mit Fremden.[1] Die vom Arbeitnehmer-Ehegatten/-Lebenspartner erbrachte Arbeitsleistung ist – wie üblich – durch Belege, z. B. in Form von Stundenzetteln, nachzuweise...mehr

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Arbeitskleidung / 1 Überlassung typischer Arbeitskleidung

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer typische Arbeits- bzw. Berufskleidung (z. B. Schutzkleidung) unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, zählt der geldwerte Vorteil nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Hierbei ist es unerheblich, ob die Arbeits- oder Berufskleidung leihweise überlassen wird oder endgültig in das Eigentum des Arbeitnehmers übergeht.[2] Vereinfa...mehr

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Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.3 Klare Regelungen zur Arbeitszeit

Zunächst sind die zu leistenden Arbeiten vertraglich konkret zu beschreiben. Allein die Formulierung "Mitwirkung bei verwaltungstechnischen Arbeiten im Betrieb, insbesondere die Vorbereitung der Buchhaltung und des Zahlungsverkehrs" reicht nicht aus. Sie lässt den tatsächlichen Umfang der Arbeit nicht erkennen. Wie bei Verträgen zwischen Fremden ist für das Arbeitsverhältnis...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer b... / 2.1 Begründung des Arbeitsverhältnisses

Diskriminierungsverbot Im gesamten Bewerbungsverfahren ist sicherzustellen, dass es zu keinen Verstößen gegen die einschlägigen Diskriminierungstatbestände des § 1 AGG (ethnische Herkunft, Religion) kommt.[1] In Stellenausschreibungen dürfen bestimmte Sprachkenntnisse verlangt werden, die für die auszuübende Tätigkeit erforderlich sind[2]; unbeachtlich muss es bleiben, wie di...mehr

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Betriebsstätte / Lohnsteuer

1 Begriff der Betriebsstätte Eine lohnsteuerliche Betriebsstätte ist der Betrieb oder Teil des Betriebs des Arbeitgebers, in dem der für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs maßgebende Arbeitslohn ermittelt wird. Wird der maßgebende Arbeitslohn nicht in dem Betrieb oder einem Teil des Betriebs des Arbeitgebers oder nicht im Inland ermittelt, so gilt als Betriebsstätte der Mi...mehr

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Betriebsstätte / 1 Begriff der Betriebsstätte

Eine lohnsteuerliche Betriebsstätte ist der Betrieb oder Teil des Betriebs des Arbeitgebers, in dem der für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs maßgebende Arbeitslohn ermittelt wird. Wird der maßgebende Arbeitslohn nicht in dem Betrieb oder einem Teil des Betriebs des Arbeitgebers oder nicht im Inland ermittelt, so gilt als Betriebsstätte der Mittelpunkt der geschäftlichen...mehr

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Betriebsstätte / 2 Lohnsteueraufkommen

Verschiebungen im Lohnsteueraufkommen, die sich dadurch ergeben, dass bei zentralen Entgeltabrechnungsstellen die einbehaltene Lohnsteuer nur einem Bundesland anstatt mehreren Bundesländern zufließt, sind für die Arbeitgeber unbedeutend. Es ist in erster Linie Aufgabe des Finanzausgleichs zwischen den Bundesländern, solche Verschiebungen des Steueraufkommens auszugleichen.mehr

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Betriebsstätte / Zusammenfassung

Begriff Eine lohnsteuerliche Betriebsstätte im Inland ist Voraussetzung für die Verpflichtung des Arbeitgebers zum Lohnsteuereinbehalt; zudem sind dort die Lohnunterlagen aufzubewahren. Die Betriebsstätte ist der Betrieb oder Teilbetrieb des Arbeitgebers, in dem der für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs maßgebende Arbeitslohn ermittelt wird. Es kommt also darauf an, wo di...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / Lohnsteuer

1 Steuerliche Abgrenzung zwischen Bürohund und Diensthund Ein Bürohund oder Assistenzhund wird – im Gegensatz zu bestimmten beruflich genutzten Hunden – der privaten Sphäre zugerechnet, d. h. die Aufwendungen gelten als privat veranlasste Ausgaben und betreffen die private Lebensführung. Werden Hunde nahezu ausschließlich beruflich eingesetzt, können sie als Arbeitsmittel von...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / Lohnsteuer

1 Bedeutung des Arbeitslohns für die Entgeltabrechnung Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben. Die durch den Abzug vom Arbeitslohn erhobene Einkommensteuer wird als Lohnsteuer bezeichnet.[1] Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einz...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 1 Bedeutung des Arbeitslohns für die Entgeltabrechnung

Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben. Die durch den Abzug vom Arbeitslohn erhobene Einkommensteuer wird als Lohnsteuer bezeichnet.[1] Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einzubehalten.[2] Er muss sie dann bei seinem Betriebsstät...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.3 Beitragsrechtliche Bewertung pauschal besteuerter Bezüge

Unter bestimmten Voraussetzungen sind folgende Einnahmen, Beiträge und Zuwendungen nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen: Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 40 Abs. 2 EStG oder § 40b EStG erheben und die Lohnsteuer wird nicht im Regelbesteuerungsverfahren erhoben. Zu diesen Einnahmen, Beiträgen und Zuwendungen zäh...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / Zusammenfassung

Überblick Die Begriffe "Arbeitslohn" und "Arbeitsentgelt" klingen ähnlich, müssen aber sauber getrennt werden. Der Arbeitslohn ist ein Begriff aus dem Steuerrecht, während das Arbeitsentgelt ein Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht ist. Dabei ähneln sich die Begriffe nach der rechtlichen Definition für den Arbeitslohn und für das Arbeitsentgelt zunächst sehr. Arbeitslohn ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2 Grundlagen des Arbeitslohns

Der Arbeitslohn unterliegt der Lohnsteuer.[1] Ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen muss, richtet sich daher danach, ob und in welcher Höhe der Arbeitnehmer Arbeitslohn bezieht. Der Begriff des Arbeitslohns ist somit der zentrale Begriff des Lohnsteuerrechts. 2.1 Begriff des Arbeitslohns Grundlage des Arbeitslohns sind die Einkünfte aus nichtselb...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 3 Hund im Eigentum des Arbeitgebers

3.1 Auslagenersatz regelmäßig wiederkehrender Aufwendungen Gehört der Hund nicht dem Arbeitnehmer, sondern dem Arbeitgeber (z. B. einem Bewachungsunternehmen), ist ein pauschaler Auslagenersatz für die Aufwendungen in Form von z. B. Futterkosten möglich, wenn sie regelmäßig wiederkehren und der Arbeitnehmer über einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten nachgewiesen hat, d...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3 Einzelfälle

3.3.1 Von Dritten gewährte Rabatte und andere Leistungen Rabatte, die Arbeitnehmern von Dritten eingeräumt werden, können Arbeitslohn sein, wenn die Leistung des Dritten sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellt und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht. So spricht es dafür, dass Preisvorteile zum Arbeitslohn gehören, wenn der Ar...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 2 Hunde im Eigentum des Arbeitnehmers

2.1 Kein Auslagenersatz Ersetzt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Aufwendungen für einen beruflich genutzten Hund, der sich im Eigentum des Arbeitnehmers befindet (z. B. Wachhund des Arbeitnehmers), stellt diese Ersatzleistung steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn dar. Es handelt sich nicht um steuer- oder beitragsfreien Auslagenersatz. Da es sich bei einem Hund n...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.1 Eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers

3.2.1.1 Grundsatz Nicht zum Arbeitslohn gehören Leistungen, die im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden. Das ist der Fall, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass die betriebliche Zielsetzung ganz im Vordergrund steht und ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers vernachlässigt werden kann, die betreffende Leistung ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.6 Zeitpunkt der Einnahmen

Entscheidend ist der Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt. In diesem Zeitpunkt entsteht auch die Lohnsteuer (sog. Zuflussprinzip). Der Zufluss des Arbeitslohns ist somit Voraussetzung für den Lohnsteuerabzug.[1] Der Arbeitslohn ist zugeflossen, sobald der Arbeitnehmer über das in Geld oder Geldeswert bestehende Wirtschaftsgut wirtschaftlich verfügen kan...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 4 Futtergeld

Unter Futtergeld ist die Aufwandsentschädigung eines Arbeitgebers an einen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer für den Kostenersatz angefallener Futter- und Pflegekosten für ein aus dienstlichen Gründen zu versorgendes Tier zu verstehen. Wird ein derartiger Kostenersatz für die Versorgung eines Diensthundes gewährt, wird diese spezielle Aufwandsentschädigung als Hundegeld bez...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 2.1 Kein Auslagenersatz

Ersetzt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Aufwendungen für einen beruflich genutzten Hund, der sich im Eigentum des Arbeitnehmers befindet (z. B. Wachhund des Arbeitnehmers), stellt diese Ersatzleistung steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn dar. Es handelt sich nicht um steuer- oder beitragsfreien Auslagenersatz. Da es sich bei einem Hund nicht um ein Werkzeug ha...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3 Formen der Lohnzahlung

3.1 Was gehört zum Arbeitslohn? Arbeitslohn liegt vor, wenn die Leistung des Arbeitgebers als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft des Arbeitnehmers anzusehen ist.[1] Zum Arbeitslohn gehören demnach Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst.[2] Zum Arbeitslohn gehören a...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 3.1 Auslagenersatz regelmäßig wiederkehrender Aufwendungen

Gehört der Hund nicht dem Arbeitnehmer, sondern dem Arbeitgeber (z. B. einem Bewachungsunternehmen), ist ein pauschaler Auslagenersatz für die Aufwendungen in Form von z. B. Futterkosten möglich, wenn sie regelmäßig wiederkehren und der Arbeitnehmer über einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten nachgewiesen hat, dass das Futter für den Wachhund z. B. 3 EUR täglich kostet...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.4 Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

Der vergünstigte Erwerb von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers kann zu Arbeitslohn führen, wenn der Vorteil dem Arbeitnehmer "für" seine Arbeitsleistung, also als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen seiner Arbeitskraft, gewährt wird.[1] Dies gilt auch, wenn der vergünstigte Erwerb im Hinblick auf eine spätere Beschäftigung vorab gewährt wird.[2] Na...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.8 Gesundheitsmaßnahmen

Zum Arbeitslohn gehören die vom Arbeitgeber übernommenen Kosten einer Regenerationskur, bei der das Kurprogramm im Wesentlichen aus Fitnesstraining und Massagen besteht, sowie aus mehreren ärztlichen Untersuchungen mit Bescheinigung der Arbeitsfähigkeit. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, sich regelmäßig einer solchen Regenerat...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / Zusammenfassung

Begriff Ein Bürohund wird vom Arbeitnehmer zum Arbeitsplatz mitgebracht (täglich, an einzelnen Tagen, stundenweise, regel- oder unregelmäßig) – aus Gründen, die ausschließlich in der Sphäre des Arbeitnehmers liegen: Entweder benötigt er einen Assistenzhund als Hilfsmittel oder der Hund ist ein reines Haustier (sog. Luxustier) und wird in den Betrieb mitgeführt, damit er nich...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 5 Begünstigte Besteuerung des Arbeitslohns

Für verschiedene Leistungen sieht das Gesetz steuerliche Begünstigungen des Arbeitslohns vor. Die Begünstigung kann darin bestehen, dass der Arbeitslohn steuerfrei ist, pauschal besteuert wird oder besonders gefördert wird. Dadurch besteht die Möglichkeit, den Arbeitslohn durch die Vereinbarung von begünstigten Gehaltsextras oder Benefits so zu gestalten, dass die Belastung mit ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.1.2 Vorteile für die gesamte Belegschaft

Zu den Leistungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gehören z. B. Fälle, in denen ein Vorteil der Belegschaft als Gesamtheit zugewendet wird oder in denen dem Arbeitnehmer ein Vorteil aufgedrängt wird, ohne dass ihm eine Wahl bei der Annahme des Vorteils bleibt und ohne dass der Vorteil eine Marktgängigkeit besitzt.[1] So kann z. B. ein eigenb...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.2.3 Arbeitsessen

Schließlich gehören zu den Aufmerksamkeiten auch Speisen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes, z. B. während einer außergewöhnlichen betrieblichen Besprechung oder Sitzung, im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse an einer günstigen Gestaltung des Arbeitsablaufs unentgeltlich oder teilentgeltlich überläss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 2.2 Werbungskostenabzug

Dient ein Hund überwiegend privaten Zwecken, ist ein Werbungskostenabzug generell ausgeschlossen. Hunde, die nahezu ausschließlich zur beruflichen Nutzung eingesetzt werden, werden steuerrechtlich als Arbeitsmittel behandelt. So z. B. Hunde von Hundeführern der Polizei und des Zolls sowie die Jagdhunde bei Forstbeamten.[1] Eine geringfügige private Mitnutzung ist unschädlich....mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.2.1 Sachgeschenk zu besonderem persönlichem Anlass

Aufmerksamkeiten sind z. B. Blumen, Genussmittel oder Bücher, die dem Arbeitnehmer oder in seinem Haushalt lebenden Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses, z. B. eines Geburtstags, zugewendet werden und einen Wert von höchstens 60 EUR brutto haben (Freigrenze).mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.1.4 Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes

Bei Leistungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes liegt i. d. R. ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers und somit kein Arbeitslohn vor. Dies ist z. B. der Fall beim Wert der unentgeltlich zur beruflichen Nutzung überlassenen Arbeitsmittel. Auch die Bereitstellung von Aufenthalts- und Erholungsräumen und von betriebseigenen ...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.4 Form der Einnahmen

Für die Einordnung als Arbeitslohn ist es unerheblich, in welcher Form die Einnahmen gewährt werden.[1] Einnahmen können somit alle Güter sein, die in Geld oder Geldeswert bestehen. Einnahmen in Geld Einnahmen, die in Geld bestehen, werden als Geldbezüge bezeichnet. Zu den Geldbezügen gehört vor allem der Barlohn. Dazu gehören aber auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgl...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.3 Beiträge zu Berufshaftpflichtversicherungen oder Berufsverbänden

Zum Arbeitslohn gehören Beiträge, die ein Arbeitgeber für die Berufshaftpflichtversicherung angestellter Rechtsanwälte übernimmt, weil die Anwälte zum Abschluss der Versicherung gesetzlich verpflichtet sind. Sie haben somit ein eigenes Interesse daran, weil sie andernfalls ihren Beruf nicht ausüben können. Ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers scheide...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.7 Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen

Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern gewährt, führen nicht zu Arbeitslohn, wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden. Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen können z. B. die Teilnahme an Kursen, Seminaren oder Kongressen sein oder der Besuch einer Me...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.5 Verwarnungs- und Bußgelder

Bezahlt ein Arbeitgeber Verwarnungs- oder Bußgelder, hängt die Einordnung als Arbeitslohn davon ab, gegen wen diese verhängt worden sind: Übernimmt z. B. der eine Spedition betreibende Arbeitgeber die Bußgelder, die gegen bei ihm angestellte Fahrer wegen Verstößen im Straßenverkehr verhängt worden sind (z. B. wegen Parkverstößen oder Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten), han...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.3.9 Beratungs- und Betreuungsleistungen

Pauschale Zahlungen des Arbeitgebers an ein Dienstleistungsunternehmen, das sich verpflichtet, alle Arbeitnehmer des Auftraggebers kostenlos in persönlichen und sozialen Angelegenheiten zu beraten und zu betreuen, z. B. durch die Übernahme der Vermittlung von Betreuungspersonen für Familienangehörige, sind kein Arbeitslohn. Hier wird ein ganz überwiegendes betriebliches Inte...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2 Was gehört nicht zum Arbeitslohn?

Arbeitslohn liegt nicht vor, wenn die Leistung des Arbeitgebers nicht als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers anzusehen ist.[1] Eine Gegenleistung liegt z. B. nicht vor, wenn die Vergütungen die mit der Tätigkeit zusammenhängenden Aufwendungen nur unwesentlich übersteigen.[2] 3.2.1 Eigenbetriebliches Interesse des Arbeitge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.1 Begriff des Arbeitslohns

Grundlage des Arbeitslohns sind die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Zu diesen gehören alle Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst, z. B. Gehälter, Löhne, Gratifikationen oder Tantiemen.[1] Die Bezüge oder Vorteile gelten dann als "für" eine Beschäftigung gewährt, wenn sie durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.5 Häufigkeit der Einnahmen

Arbeitslohn kann unabhängig davon vorliegen, ob es sich um laufende oder um einmalige Bezüge handelt. Laufender Arbeitslohn ist der Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer regelmäßig fortlaufend zufließt.[1] Dazu gehören insbesondere Monatsgehälter, Wochen- und Tagelöhne, Mehrarbeitsvergütungen, Zulagen. Einmalige Bezüge werden als sonstige Bezüge bezeichnet. Ein sonstiger Bezug ist der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.1.1 Grundsatz

Nicht zum Arbeitslohn gehören Leistungen, die im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden. Das ist der Fall, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass die betriebliche Zielsetzung ganz im Vordergrund steht und ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers vernachlässigt werden kann, die betreffende Leistung zu erlangen. Ein ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.7 Lohnzahlung von Dritten

Im Normalfall wird der Arbeitgeber den Arbeitslohn zahlen. Arbeitslohn kann aber auch von Dritten gezahlt werden.[1] Dabei wird unterschieden zwischen unechter und echter Lohnzahlung durch Dritte. Eine unechte Lohnzahlung eines Dritten liegt vor, wenn der Dritte lediglich als Leistungsmittler fungiert. Das ist z. B. der Fall, wenn der Dritte im Auftrag des Arbeitgebers leiste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.2 Aufmerksamkeiten

Nicht um Arbeitslohn handelt es sich bei Aufmerksamkeiten. Dies sind Sachleistungen des Arbeitgebers, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung der Arbeitnehmer führen.[1] 3.2.2.1 Sachgeschenk zu besonderem persönlichem Anlass Aufmerksamkeiten sind z. B. Blumen, Genussmittel oder Bücher, die dem Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 1 Steuerliche Abgrenzung zwischen Bürohund und Diensthund

Ein Bürohund oder Assistenzhund wird – im Gegensatz zu bestimmten beruflich genutzten Hunden – der privaten Sphäre zugerechnet, d. h. die Aufwendungen gelten als privat veranlasste Ausgaben und betreffen die private Lebensführung. Werden Hunde nahezu ausschließlich beruflich eingesetzt, können sie als Arbeitsmittel von den Werbungskosten abgesetzt werden, z. B. Hunde der Pol...mehr

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Hund am Arbeitsplatz / 3.2 Werbungskostenabzug für landeseigenen Diensthund

Werden Hunde nahezu ausschließlich aus beruflichen Gründen gehalten, sind die Aufwendungen für die Haltung und Pflege in vollem Umfang abziehbare Werbungskosten; es sind keine nicht abziehbaren Kosten der privaten Lebensführung. So z. B. auch bei einem Polizeihundeführer für den ihm anvertrauten landeseigenen Diensthund. Der Hund ist als Arbeitsmittel des Polizisten anzusehe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.2.1.3 Maßnahmen der Gesundheitsförderung

Ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers besteht auch für bestimmte Maßnahmen der Gesundheitsförderung, z. B. zur Vorbeugung spezifisch berufsbedingter Beeinträchtigungen der Gesundheit, wie Massagen oder Rückentraining bei Bildschirmarbeit.[1] Erforderlich ist aber, dass die Notwendigkeit der Maßnahmen zur Verhinderung krankheitsbedingter Arbeitsausfäll...mehr