Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die Voranmeldung als Vorauszahlung

Rz. 18 § 18 Abs. 1 S. 1 UStG bezeichnet im Klammerzusatz die für den Voranmeldungszeitraum selbst zu berechnende Steuer als Vorauszahlung. Im Gegensatz z. B. zur ESt, für die Vorauszahlungen nach Maßgabe der Vorjahressteuerlast in festen Beträgen erhoben wird, stellen die sog. Vorauszahlungen im Rahmen des umsatzsteuerlichen Voranmeldungsverfahrens variable Beträge dar, die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8 Abschlusszahlung, Erstattungsanspruch

Rz. 87 Die vom Unternehmer in seiner USt-Jahreserklärung selbst berechnete Steuer für das Kj. kann von der Summe der für das Kj. vorangemeldeten Steuer (= Vorauszahlungssoll) abweichen. Es kann sich sowohl ein Unterschiedsbetrag zugunsten des FA (= Abschlusszahlung) als auch ein Unterschiedsbetrag zugunsten des Unternehmers (= Erstattungsanspruch) ergeben. Der Unternehmer ha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Der Besteuerungszeitraum

Rz. 64 § 16 Abs. 1 S. 2 UStG bestimmt das Kj. als Besteuerungszeitraum. Nach § 18 Abs. 3 S. 1 UStG hat der Unternehmer für das Kj. eine Steuererklärung zu übermitteln. Technisch werden geschuldete USt und Vorsteuern des Besteuerungszeitraums zusammengefasst und dann saldiert an das FA gemeldet (§ 16 UStG Rz. 27 – Rz. 35). Nach § 18 Abs. 2 S. 1 UStG ist das Quartal der Voranm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Gemischte Reiseleistungen und teilweise Steuerfreiheit

Rz. 77 Erbringt der Reiseunternehmer im Rahmen einer Pauschalreise gemischte Reiseleistungen (vgl. dazu Rz. 49 und 74) und ist die unter Inanspruchnahme von Reisevorleistungen bewirkte sonstige Leistung des Reiseunternehmers teils nach § 25 Abs. 2 UStG steuerfrei und teils steuerpflichtig, so muss eine zweifache Aufteilung des Reisepreises erfolgen. Zunächst ist der auf die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Übermittlung der Steuererklärung

Rz. 68 Hat ein Unternehmer mehrere Betriebe, so muss er in der Umsatzsteuererklärung ebenso wie in der Voranmeldung die Besteuerungsgrundlagen aller Betriebe zusammenfassen, auch wenn die Betriebe verschiedenen Wirtschaftszweigen angehören[1] oder in mehreren Bundesländern gelegen sind. Rz. 69 Rechtslage für Besteuerungszeiträume, die bis zum 31.12.2017 enden: Nach § 149 Abs....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Kurze Übersicht für die Praxis

Rz. 62 Nachstehend erfolgt eine kurze Übersicht bezüglich der Übermittlung der Jahreserklärung für die häufigsten Praxisfälle: Die Jahreserklärung ist spätestens 7 Monate, bei steuerlicher Beratung spätestens 14 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres zu übermitteln. (Rz. 70.). Seit 2011 ist die Jahreserklärung grundsätzlich nur noch auf elektronischem Wege zu übermitteln.[1] Al...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11 Fristversäumnis und unrichtige Steuerberechnung

Rz. 54 Ist die Voranmeldung nicht bis zum 10. des Monats (vgl. Rz. 42) eingegangen, so kann das FA die Übermittlung der Voranmeldung unter Fristsetzung anfordern. Dabei kann es gleichzeitig ein Zwangsgeld androhen[1] und, falls der Unternehmer die gesetzte Frist nicht einhält, die Übermittlung der Voranmeldung durch Auferlegung eines Zwangsgelds, das 25.000 EUR nicht überste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 § 18 Abs. 4f UStG; Sonderregelung für Gebietskörperschaften

Rz. 21a Zwar gilt der Grundsatz, dass ein Unternehmer nur ein Unternehmen hat, gem. § 18 Abs. 4f S. 2 UStG auch für Gebietskörperschaften des Bundes und der Länder. Jedoch lässt es die Regelung des § 18 Abs. 4f fakultativ zu, dass auch sog. Organisationseinheiten einer Gebietskörperschaft des Bundes und der Länder gem. § 18 Abs. 4f UStG durch ihr Handeln eine eigene Erklärun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Das Ausfüllen des Steuererklärungsvordrucks

Rz. 67 Der Unternehmer hat die Steuer für den Besteuerungszeitraum selbst zu berechnen. Dabei ist der jeweils zutreffende Vordruck zu verwenden (Rz. 62). Als wichtige Ausfüllhilfe hat sich – auch bei Übermittlung auf elektronischem Weg – die Anleitung des BMF (offizielle Vordruckbezeichnung "USt 2E"; zu beziehen in allen Personenfinanzämtern) erwiesen. Dabei gilt es zu beach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Im Drittlandsgebiet ansässiger Unternehmer erbringt auf elektronischem Weg sonstige Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 5 UStG an Nichtunternehmer (§ 18 Abs. 4c und 4d UStG)

Rz. 8 Erbringt ein nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer (i. d. R. wird er im Drittlandsgebiet ansässig sein) sonstige Leistungen auf elektronischem Weg, die in § 3a Abs. 5 S. 2 UStG abschließend aufgeführt sind[1], an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet und schuldet er dafür die Steuer, so kann er wahlweise nur die im Inland steuerpflichtigen Umsätze im Ra...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 2 Das vorherrschende Verfahren bei der Umsatzbesteuerung ist seit jeher das Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren.[1] Es wird als Abschnittsbesteuerung durchgeführt. Danach hat der Unternehmer grundsätzlich nach Ablauf eines jeden Voranmeldungszeitraums (= Kalendermonat oder -vierteljahr) eine Voranmeldung abzugeben und gleichzeitig die entsprechende Vorauszahlung z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 63 Bemessungsgrundlage für die einheitliche sonstige Leistung des Reiseunternehmers ist nach § 25 Abs. 3 S. 1 UStG – abweichend von den Grundsätzen des § 10 UStG – lediglich die Differenz (Marge) zwischen dem vom Leistungsempfänger (Reisenden) zu zahlenden Betrag[1] und dem Betrag, den der Unternehmer für die in Anspruch genommenen Reisevorleistungen aufwendet. Diese Red...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Leistungsempfänger ist Steuerschuldner (§ 18 Abs. 4a UStG)

Rz. 2 Tätigt ein regelversteuernder Unternehmer einen innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG, schuldet er die Steuer als Leistungsempfänger (§ 13b Abs. 5 UStG) in den Fällen des Wechsels der Steuerschuldnerschaft i. S. d. § 13b UStG oder als letzter Abnehmer in einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft nach § 25b Abs. 2 UStG, so hat er seine Erklärung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9 Folgen verspäteter Zahlung

Rz. 90 Für die Erhebung von Säumniszuschlägen bei verspäteter Zahlung von Steuern oder verspäteter Rückzahlung von Steuervergütungen ist § 240 AO die Rechtsgrundlage. Nach § 240 Abs. 1 AO 1977 ist für eine Steuer, die nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet wird, für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Steuerbetrags...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3.2 Berichtspflichtige Zahlungen und Erleichterung

Rz. 142 Unter Zahlungen an staatliche Stellen sind nach § 341t Abs. 4 Satz 1 HGB geleistete Zahlungen, Zahlungsreihen sowie Sachleistungen im Tätigkeitsbereich der Unt zu verstehen, sofern sich diese auf 100 TEUR oder mehr belaufen. Bei regelmäßigen Zahlungen/Raten, d. h. verbundenen Zahlungsreihen, ist gem. § 341t Abs. 4 Satz 2 HGB der Gesamtbetrag innerhalb eines Berichtsz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Der Voranmeldungszeitraum

Rz. 19 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG hat der Unternehmer (außer in den Fällen des § 19 Abs. 1 S. 4 UStG, vgl. Rz. 14) für jeden Voranmeldungszeitraum eine Voranmeldung abzugeben. Im Gegensatz zum Besteuerungszeitraum (= Kj.), der unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden kann[1], gibt es keinen verkürzten Voranmeldungszeitraum. Bei einem Unternehmer, der seine gewerblich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.8 Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung (§ 18 Abs. 5 UStG)

Rz. 22 Das Verfahren bei der Einzelbesteuerung bei Beförderungen von Personen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind (§ 16 Abs. 5 UStG), stellt eine besondere Art der Steueranmeldung und -erhebung dar. Es tritt bei den betroffenen Unternehmern an die Stelle des Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahrens und dient der Arbeitsentlastun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Örtliche Zuständigkeit für das Besteuerungsverfahren

Rz. 9 Nach § 21 AO ist für die Besteuerung der Umsätze gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG (also soweit es sich um Lieferungen oder sonstige Leistungen, einschließlich der unentgeltlichen Wertabgaben handelt sowie für innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe) (ausgenommen ist die EUSt gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG), das FA zuständig, von dessen Bezirk aus der Unternehmer sei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Gemischte Reiseleistungen

Rz. 74 Treffen bei einer Reise Leistungen des Unternehmers mit eigenen Mitteln und Leistungen Dritter (Reisevorleistungen) zusammen (Rz. 49), so sind für die Berechnung der Marge die eigenen Leistungen grundsätzlich im prozentualen Verhältnis zu den Fremdleistungen (Reisevorleistungen) aus dem Reisepreis auszuscheiden. Die eigenen Leistungen sind dabei nach Verwaltungsauffas...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.10 Wahlrecht: Abschnittsbesteuerung oder Beförderungseinzelbesteuerung (§ 18 Abs. 5b UStG)

Rz. 41 Der Unternehmer kann gem. § 16 Abs. 5b UStG anstelle der Beförderungseinzelbesteuerung die Abschnittsbesteuerung beantragen. In diesen Fällen schreibt § 18 Abs. 5b UStG vor, dass der Unternehmer USt-Voranmeldungen oder eine USt-Jahreserklärung abzugeben, die Steuer selbst zu berechnen und abzuführen[1] hat. S. Rz. 22. Rz. 42 Die bei den Zolldienststellen bereits entric...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Ausschluss des Vorsteuerabzugs für Reisevorleistungen

Rz. 85 Vom VStAbzug sind gem. § 25 Abs. 4 S. 1 UStG die Steuerbeträge ausgeschlossen, die auf Reisevorleistungen entfallen. Reisevorleistungen sind nach § 25 Abs. 1 S. 5 UStG Lieferungen und sonstige Leistungen Dritter, die dem Reisenden unmittelbar zugutekommen . Die Berechtigung zum VStAbzug entfällt jedoch nur insoweit, als der Unternehmer Reiseleistungen bewirkt, die unt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer erbringt auf elektronischem Weg sonstige Leistungen an Nichtunternehmer (§ 18 Abs. 4e UStG)

Rz. 15 Erbringt ein im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer sonstige Leistungen auf elektronischem Weg[1] an Nichtunternehmer im Inland und schuldet er dafür die Steuer, so hat er die Möglichkeit, lediglich diese im Inland steuerpflichtigen Umsätze im Rahmen des Besteuerungsverfahrens nach § 18 Abs. 1-4 UStG in Voranmeldungen und einer Jahreserklärung zu übermi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.10 Entrichtung der sog. Vorauszahlung

Rz. 47 Der Unternehmer hat gleichzeitig mit der Übermittlung der Voranmeldung eine Vorauszahlung (zum Begriff der Vorauszahlung Rz. 18) zu entrichten, die dem in der Voranmeldung von ihm selbst berechneten Steuerbetrag entspricht, die nach § 18 Abs. 1 S. 3 UStG am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig ist. Dabei ist anzumerken, dass zudem die Nicht- oder nich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Betroffener Personenkreis

Rz. 63 Zur Übermittlung einer Umsatzsteuererklärung sind verpflichtet: alle Unternehmer, die ihre Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG versteuern; sog. Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG bis einschließlich 2023. Kleinunternehmer müssen seit dem Besteuerungszeitraum 2024 keine Umsatzsteuererklärung abgeben. Eine Ausnahme gilt für Fälle des § 18 Abs. 4a UStG; La...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Die Unterschrift

Rz. 72 Nach § 150 Abs. 3 AO hat der Unternehmer die Steuererklärung eigenhändig zu unterschreiben, wenn dies in den Einzelsteuergesetzen vorgeschrieben ist. § 18 Abs. 3 S. 3 UStG schreibt vor, dass die USt-Jahreserklärung als Steueranmeldung i. S. d. § 150 Abs. 1 S. 2 AO vom Unternehmer eigenhändig unterschrieben sein muss. Die Unterzeichnung durch einen Beauftragten oder Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Leistungen für das Unternehmen des Leistungsempfängers

Rz. 33 Bis 17.12.2019 findet § 25 UStG keine Anwendung, wenn die Reiseleistungen für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sind. In diesen Fällen erfolgt die Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG. Die Beurteilung der Steuerbarkeit, Nichtsteuerbarkeit und der Steuerfreiheit richtet sich für die erbrachten Leistungen insbesondere nach folgenden Vors...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Erleichterte Ermittlung der Bemessungsgrundlage

Rz. 78 Bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage ist nach § 25 Abs. 3 S. 1 UStG jeweils auf die einzelne sonstige Leistung des Reiseveranstalters gegenüber jedem einzelnen Reisenden abzustellen. Das kann bei Pauschalreisen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein, denn die Zuordnung der Reisevorleistungen wird vielfach abrechnungstechnische Probleme aufwerfen. Bis 31....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Aufzeichnung des Reisepreises (§ 25 Abs. 5 Nr. 1 UStG)

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorabdarstellung

Rz. 1 In § 18 Abs. 4 S. 1 und 2 UStG wurden jeweils ausdrückliche Entrichtungsgebote aufgenommen, um dem Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 103 Abs. 2 GG, § 3 des OWiG), nach dem für die Sanktionierung einer Zahlungsverpflichtung ein verwaltungsrechtliches Gebot Voraussetzung ist, zu entsprechen. Durch den Zusatz, dass die fällige Umsatzsteuer vom Unternehmer zu entrichten ist, er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.9 Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 18 Abs. 5a UStG)

Rz. 38 In Fällen des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge gem. § 1b UStG [1] durch Erwerber, die nicht Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sind (z. B. natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts – z. B. Vereine ohne Unternehmereigenschaft –, juristische Personen des öffentlichen Rechts – z. B. Gebietskörperschaften mit ihrem hoheitlichen Bereich), muss ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Bedeutung der Vorschrift im sog. Mehrwertsteuersystem

Rz. 1a Die USt ist eine Anmeldesteuer i. S. v. § 150 Abs. 1 S. 3 AO. Die Besonderheit der Anmeldesteuern besteht darin, dass der Steuerpflichtige die Steuer selbst berechnet. Der Steuerpflichtige hat demnach über die Steuerbarkeit, ggf. die Steuerfreiheit, die Steuerpflicht, die Einordnung nach Steuersätzen, die Fragen der Bemessungsgrundlagen, der Entstehung der Steuer sowie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Teilweise steuerfreie Reiseleistungen

Rz. 76 Ist die einheitliche sonstige Leistung teils steuerfrei und teils steuerpflichtig, so ist die Bemessungsgrundlage für die unter § 25 UStG fallenden Umsätze im Verhältnis der Reisevorleistungen i. S. v. § 25 Abs. 2 UStG zu den übrigen Reisevorleistungen aufzuteilen. Beispiel (nach Abschn. 25.3 Abs. 3 Beispiel 1 UStAE): Reiseveranstalter R mit Sitz in Bonn führt eine Flu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Unentgeltliche bzw. teilentgeltliche Reiseleistungen

Rz. 81 Wird eine Reise einem Betriebsangehörigen als unentgeltliche Wertabgabe i. S. d. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG (z. B. als Incentive-Reise oder im Rahmen eines Betriebsausflugs) oder gegen Entgelt überlassen, so bewirkt der Unternehmer damit eine Reiseleistung i. S. v. § 25 UStG (Rz. 3 sowie Bsp. 4 u. 5 in Rz. 34a). Bei unentgeltlichen Reiseleistungen fehlt es an Aufwendungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Betroffener Personenkreis

Rz. 13 Die USt gilt als indirekte Steuer, obwohl sie bis Ende 1976 wie die direkten Steuern (ESt, KSt, GewSt) eine Veranlagungsteuer war. Sie unterscheidet sich von den direkten Steuern aber insbesondere dadurch, dass der Steuerpflichtige (i.d.R der Unternehmer gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG) die Steuer selbst zu berechnen hat und dass auf die Jahressteuer keine festen, nach d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 50 Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und aus Vereinfachungsgründen gilt die Steuerbefreiung in § 25 Abs. 2 UStG insoweit für solche Fälle, als die ihnen zuzurechnenden Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet bewirkt werden. Das gilt auch für Reisevorleistungen, die in der Beförderung von Personen mit Flugzeugen oder Schiffen bestehen. Durch die Verwendung des Wort...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Der Voranmeldungsvordruck

Rz. 28 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG ist die Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die staatlich bestimmte Schnittstelle (Rz. 71) zu übermitteln. Rz. 29 Auf Antrag kann das FA nach § 18 Abs. 1 S. 2 UStG "zur Vermeidung von unbilligen Härten" auf eine elektronische Übermittlung verzichten. Das Vordruckmuster wird von einer Bund-Länder-Kommission entworfen und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Auftreten im eigenen Namen

Rz. 16 § 25 UStG ist nach seinem Wortlaut nur insoweit anwendbar, als der Reiseunternehmer gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftritt. Entscheidend ist dabei das tatsächliche Auftreten des Reiseunternehmers nach außen. Tritt er danach dem Leistungsempfänger (Reisenden) gegenüber im eigenen Namen auf, so ist es unerheblich, ob er für eigene oder für fremde Rec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Zulassungs- und Registrierungsverfahren beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge (§ 18 Abs. 10 UStG)

Rz. 1 Die Regelung dient der Betrugsbekämpfung beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge. Da der innergemeinschaftliche Erwerb neuer Fahrzeuge gem. § 1b Abs. 1 UStG auch von Nichtunternehmern – also von Personen, die nicht zum Personenkreis des § 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG gehören und die deshalb grundsätzlich keine innergemeinschaftlichen Erwerbe nach § 1a UStG zu erklä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.12 Verzicht auf die Steuererhebung (§ 18 Abs. 7 UStG)

Rz. 58 Allgemeines Durch das UStG 1980 ist in die Verfahrensvorschrift des § 18 als Abs. 7 eine Ermächtigungsvorschrift besonderer Art eingefügt worden. Sie hat nicht die Durchführung der Besteuerung, sondern den Verzicht auf die Steuererhebung zum Gegenstand. Das BMF wird durch die Vorschrift des § 18 Abs. 7 UStG ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnu...mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 2.1.5 Beistandsleistungen

§ 2b Abs. 3 UStG enthält eine Sonderregelung für Kooperationen zwischen jPdöR, sog. (bisher nicht steuerbare) Beistandsleistungen. Auch hier gilt wieder: Voraussetzung ist, dass zunächst eine Tätigkeit im Rahmen der öffentlichen Gewalt vorliegt (s. o.). Bei Kooperationen auf privatrechtlicher Grundlage greift also Absatz 3 erst gar nicht.[1] Hintergrund der Regelung des Absatz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Umsatzsteuerliche Erfassung von Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen (§ 18 Abs. 11 UStG)

Rz. 6 Zur Überwachung der Erfüllung der umsatzsteuerlichen Pflichten von Unternehmern sind die für die Steueraufsicht zuständigen Zolldienststellen berechtigt, im Rahmen von Straßenkontrollen (z. B. durch mobile Kontrollgruppen) die nach ihrer äußeren Erscheinung nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibusse anzuhalten und die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse festzuh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Abgabe von Voranmeldungen und Jahreserklärungen in besonderen Fällen (§ 18 Abs. 4a–7 UStG)

Rz. 1 Die Vorschrift des § 18 Abs. 4a UStG hat ausschließlich Bedeutung für Sonderfälle des Besteuerungsverfahrens bei Steuerpflichtigen, die nicht bereits gem. § 18 Abs. 1 oder 3 UStG zur Übermittlung von USt-Voranmeldungen und/oder Jahreserklärungen verpflichtet sind. Im Einzelnen werden von § 18 Abs. 4a UStG erfasst: Bestimmte Leistungsempfänger, die eine Steuer schulden, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Kurze Übersicht für die Praxis

Rz. 12 Nachstehend erfolgt eine kurze Übersicht bezüglich des Voranmeldungsverfahrens für die häufigsten Praxisfälle: Gem. § 18 Abs. 1 S. 1 UStG hat der Unternehmer (ausgenommen Kleinunternehmer seit 2024, Rz. 14) bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu überm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Das Ausfüllen des Voranmeldungsvordrucks

Rz. 35 Der Unternehmer hat die Steuer für den Voranmeldungszeitraum selbst zu berechnen. Dabei ist der jeweils zutreffende Vordruck zu verwenden (Rz. 28). Als wichtige Ausfüllhilfe – auch für das Ausfüllen der auf elektronischem Wege zu übermittelnden Vordrucke – hat sich die Anleitung des BMF lt. Vordruck USt 1E bewährt. Rz. 36 einstweilen freimehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Reisevorleistungen, Eigenleistungen, gemischte Reiseleistungen

Rz. 35 Die Sonderregelung des § 25 UStG ist nur anwendbar, wenn der Reiseunternehmer zur Bewirkung der Reiseleistungen sog. Reisevorleistungen in Anspruch nimmt (§ 25 Abs. 1 S. 1 UStG). Reisevorleistungen sind gem. § 25 Abs. 1 S. 5 UStG Lieferungen und sonstige Leistungen Dritter (der eigentlichen Leistungsträger), die dem Reisenden unmittelbar zugutekommen. Der Reiseunterne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Die Unterschrift

Rz. 33 Nach § 150 Abs. 3 AO haben die Steuerpflichtigen ihre Steuererklärungen eigenhändig zu unterschreiben, wenn dies in den Einzelsteuergesetzen vorgeschrieben ist. Im UStG ist nicht vorgesehen, dass die Voranmeldungen vom Unternehmer eigenhändig unterschrieben sein müssen. Das besagt jedoch nicht, dass die Voranmeldungen ohne Unterschrift abgegeben werden dürfen. Die amt...mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 1.1 Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand in Deutschland

Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) sind Rechtssubjekte, die auf öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Gebiet Rechtsfähigkeit kraft Gesetzes besitzen. Im Grunde handelt es sich um staatliche Einrichtungen wie z. B. Gebietskörperschaften – Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden Verbandskörperschaften – Gemeindeverbände, Zweckverbände Personal- und Realkörp...mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 3.2 Vorsteueraufteilung allgemein

Eingangsumsätze (eingekaufte Leistungen) sind grundsätzlich ihren wirtschaftlichen Ausgangsumsätzen zuzuordnen. Hiernach entscheidet sich ihre Abzugsfähigkeit. Das bedeutet vor allem, dass eingekaufte Leistungen zur Ausführung von Ausschlussumsätzen (v. a. steuerfreie Umsätze) keinen Vorsteuerabzug zulassen.[1] Hingegen sind Umsatzsteuern auf eingekaufte Leistungen zur Ausfü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Fahrzeuglieferer nach § 2a UStG (§ 18 Abs. 4a UStG)

Rz. 4 § 18 Abs. 4a UStG gilt auch für Fahrzeuglieferer i. S. d. § 2a UStG. Dazu gehören alle gelegentlichen Fahrzeuglieferer, die nicht Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sind (z. B. natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts, z. B. Vereine ohne Unternehmereigenschaft, juristische Personen des öffentlichen Rechts, z. B. Gebietskörperschaften mit ihrem hoheitlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.11 Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung (§ 18 Abs. 6 UStG und §§ 46, 47, 48 UStDV)

Rz. 43 Der Unternehmer ist nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG verpflichtet, bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung abzugeben, in der die Steuer für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu berechnen ist. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig.[1] Zur Vermeidung von Härten kann das BMF mit Zustimmu...mehr