Fachbeiträge & Kommentare zu Meldepflicht

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 3 Meldepflichtige Plattformbetreiber

3.1 Definition des Plattformbetreibers Adressat der Melde- und Sorgfaltspflichten des PStTG ist der Plattformbetreiber. Unter einem Plattformbetreiber ist jeder Rechtsträger zu verstehen, der sich gegenüber einem Anbieter verpflichtet, diesem eine Plattform ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen.[1] Rechtsträger i. S. des PStTG ist jede juristische Person, Personenverei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 5.2 Qualifikation

Ein Anbieter qualifiziert als meldepflichtiger Anbieter, wenn er in einem Meldezeitraum eine relevante Tätigkeit erbringt oder eine damit im Zusammenhang stehende Zahlung erhält (aktiver Anbieter) und im Inland oder in einem EU-Mitgliedstaat ansässig ist oder eine relevante Tätigkeit in Bezug auf eine im Inland oder EU-Ausland belegene Immobilie erbracht hat.[1]mehr

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Plattformbetreiber-Meldepfl... / 4 Meldepflichtige Tätigkeit

4.1 Relevante Tätigkeit Meldende Plattformbetreiber sind nur dann meldepflichtig, wenn sie eine Plattform betreiben, auf der sog. relevante Tätigkeiten i. S. des § 5 Abs. 1 PStTG gegen eine Vergütung erbracht werden. Darunter fallen die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art von unbeweglichem Vermögen[1] (z. B. Vermietung von Unterkünften üb...mehr

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Plattformbetreiber-Meldepfl... / 4.2 Vergütung

Vergütung im Sinne des PStTG ist jegliche Form von Entgelt, abzüglich aller vom Plattformbetreiber einbehaltener oder erhobener Gebühren, Provisionen oder Steuern, die einem Anbieter im Zusammenhang mit einer relevanten Tätigkeit gezahlt oder gutgeschrieben wird, und deren Höhe dem Plattformbetreiber bekannt ist oder bekannt sein müsste. Für Zwecke des PStTG kann die Vergütu...mehr

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Plattformbetreiber-Meldepfl... / 10 Folgen für die Besteuerung der Einkünfte

Das Gesetz zielt in erster Linie darauf ab, es der Finanzverwaltung zu ermöglichen, Informationen über die auf den Plattformen erzielte Vergütungen sowie deren Empfänger zu erhalten und diese im Rahmen des Besteuerungsverfahrens zu berücksichtigen. Damit ist die Pflicht zur Meldung dieser Informationen ein Kontrollmechanismus für die Finanzbehörden, um überprüfen zu können, ...mehr

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Plattformbetreiber-Meldepfl... / 6 Kostenpflichtige Auskunft

Bestehen Zweifel, ob im konkreten Fall eine digitale Plattform i. S. des § 3 Abs. 1 PStTG betrieben wird bzw. ob es sich bei der auf der Plattform angebotenen Tätigkeit um eine relevante Tätigkeit gem. § 5 Abs. 1 PStTG handelt, kann dies beim BZSt erfragt werden.[1] Voraussetzung einer solchen zu beantragenden Auskunft ist ein berechtigtes Interesse des Antragsstellers, welc...mehr

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Plattformbetreiber-Meldepfl... / 7.3 Weitere Pflichten

Meldende Plattformbetreiber müssen darüber hinaus folgende Pflichten erfüllen: der meldepflichtige Anbieter muss über die erhobenen und gemeldeten Daten informiert werden.[1] die Mitwirkungspflichten des Anbieters müssen durchgesetzt werden, indem dieser bei Nichtvorlage der für die Meldung erforderlichen Informationen zwei Mal daran erinnert und bei weiterer Nichtvorlage an d...mehr

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Plattformbetreiber-Meldepfl... / 9 Bußgelder bei Pflichtverstößen

Kommen meldepflichtige Plattformbetreiber ihren Pflichten nicht nach, können je nach Art des Verstoßes Bußgelder zwischen 5.000 EUR und 50.000 EUR festgesetzt werden.[1] Als Ultima-Ratio wird dem BZSt zudem ermöglicht, den Betrieb der Plattform zu untersagen und eine Sperrung der Plattform anzuordnen.[2] Verstöße gegen die mit dem PStTG eingeführten Pflichten können als Ordnu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 11 Handlungsempfehlungen

Wie vorstehend erläutert, beschränkt sich das Plattformen-Steuertransparenzgesetz nicht auf die reine Pflicht zur Meldung von Informationen an das BZSt, sondern umfasst zahlreiche weitergehende Pflichten. Um diese weitreichenden Vorgaben ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllen zu können, sollten sich betroffene Plattformbetreiber frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinande...mehr

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Plattformbetreiber-Meldepfl... / 1 Hintergrund und Zielsetzung des PStTG

Mit dem am 20.12.2022 beschlossenen Plattformen-Steuertransparenzgesetz [1] (kurz: PStTG) erfolgte die bis zum 31.12.2022 erforderliche Umsetzung der sog. DAC7-Richtlinie[2] der EU in nationales Recht. Die insgesamt 29 Paragraphen verpflichten Betreiber digitaler Plattformen, den Finanzbehörden Informationen über die von Anbietern auf der Plattform erzielten Vergütungen zu me...mehr

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Plattformbetreiber-Meldepfl... / 3.1 Definition des Plattformbetreibers

Adressat der Melde- und Sorgfaltspflichten des PStTG ist der Plattformbetreiber. Unter einem Plattformbetreiber ist jeder Rechtsträger zu verstehen, der sich gegenüber einem Anbieter verpflichtet, diesem eine Plattform ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen.[1] Rechtsträger i. S. des PStTG ist jede juristische Person, Personenvereinigung oder Vermögensmasse.[2] Umfasst...mehr

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Plattformbetreiber-Meldepfl... / 3.3 Freigestellte Plattformbetreiber

Die Melde- und Sorgfaltspflichten gelten nicht für einen sog. freigestellten Plattformbetreiber.[1] Dazu ist der Nachweis gegenüber dem BZSt oder der entsprechend zuständigen Behörde in einem EU-Mitgliedstaat zu erbringen, dass die Plattform ausschließlich von nicht meldepflichtigen Anbietern i. S. des § 4 Abs. 5 PStTG (siehe dazu Tz. 5.3) genutzt werden kann. Hierfür muss d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 5.1 Definition des Anbieters

Als Nutzer einer Plattform kommt jede natürliche Person oder jeder Rechtsträger in Betracht. Der Nutzer und der Plattformbetreiber müssen allerdings verschiedene Rechtssubjekte sein.[1] Als Anbieter wird wiederum ein Nutzer definiert, der auf einer Plattform registriert ist und dort relevante Tätigkeiten anbieten kann.[2] Laut Gesetzesbegründung ist dabei das Erfordernis der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 2.2.1 Meldepflicht

Rz. 5 Beginn und Ende jeder Leistung von Elterngeld oder nach Landesrecht gezahltem Erziehungsgeld sind zu melden. Form oder Frist der Meldungen waren bis zum 31.12.2021 nicht geregelt. Seit dem 1.1.2022 werden die Daten im elektronischen Datenaustausch gemeldet. Die Meldung erfolgt unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern). Verpflichtet sind alle Zahlstellen von Elterngeld od...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 203 Meldepflichten bei Leistung von Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder Erziehungsgeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477). Dabei wurde die Vorgängervorschrift § 318d Abs. 2 RVO übernommen. Durch das Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (EGBEEG) v. 5.12.2006 (BGBl. I S. 2748) wurde der Text zum 1.1.2007 an die E...mehr

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Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 2.2.3 Zahlstellen für Elterngeld

Rz. 9 Die Meldepflicht obliegt den Zahlstellen des Elterngelds. Die Leistung wird durch die Länder ausgezahlt (§ 12 Abs. 1 BEEG). Die Zahlstellen werden durch Landesrecht geregelt.mehr

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Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Beginn und Ende der Zahlung von Elterngeld sind der Krankenkassen zu melden. Betroffen sind alle Versicherten unabhängig vom Versicherungsstatus (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung, Familienversicherung). Alle Zahlstellen von Elterngeld sind zur Meldung verpflichtet. Das papierbasierte Verfahren wird zum 1.1.2022 auf ein elektronisches Verfahren umgestellt.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 2 Rechtspraxis

2.1 Meldung des Mutterschaftsgeldes (Abs. 1) Rz. 4 Die zuständige Krankenkasse übermittelt der nach § 12 Abs. 1 BEEG zuständigen Behörde die Angaben zum Zeitraum und zur Höhe des bewilligten Mutterschaftsgeldes, wenn die Empfängerin Elterngeld für den Zeitpunkt ab der Geburt des Kindes beantragt hat sowie in diese Datenübermittlung gegenüber der für die Antragsbearbeitung zust...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 2.3 Datenübertragung (Abs. 3)

Rz. 10 Die Aufforderung zur Datenübermittlung nach Abs. 1, Information über die Einwilligung in die Datenübermittlung und Übermittlung der Daten nach Abs. 1 oder 2 müssen elektronisch durch eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung erfolgen. Die elektronische Übermittlung ersetzt seit dem 1.1.2022 das papiergebundene Verfahren.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 3 Literatur

Rz. 14 Birk, Das neue Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), ZFSH/SGB 2007 S. 3. Steffens, Meldeverfahren in der Sozialversicherung, WzS 1998 S. 353.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 2.2 Meldung des Elterngeldes (Abs. 2, aufgehoben zum 1.1.2024)

2.2.1 Meldepflicht Rz. 5 Beginn und Ende jeder Leistung von Elterngeld oder nach Landesrecht gezahltem Erziehungsgeld sind zu melden. Form oder Frist der Meldungen waren bis zum 31.12.2021 nicht geregelt. Seit dem 1.1.2022 werden die Daten im elektronischen Datenaustausch gemeldet. Die Meldung erfolgt unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern). Verpflichtet sind alle Zahlstellen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Infektionsschutz / 2.4.1.2 Situation ab dem 1.10.2022

Ab dem 1.10.2022 greift die Grundregel der 3 Einzelimpfungen nach § 22a Abs. 1 Satz 1 IfSG. Damit stellt sich die Frage der Rechtsfolge bei Personen, die bis zum 30.9.2022 einen vollständigen Impfschutz im Sinne des Gesetzes hatten und dieser mangels einer 3. Impfung ab dem 1.10.2022 nicht mehr besteht. Zur Klärung dieser Rechtsfolge muss wie unter Gliederungsziffer 1.3 zwisch...mehr

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Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 2.1 Meldung des Mutterschaftsgeldes (Abs. 1)

Rz. 4 Die zuständige Krankenkasse übermittelt der nach § 12 Abs. 1 BEEG zuständigen Behörde die Angaben zum Zeitraum und zur Höhe des bewilligten Mutterschaftsgeldes, wenn die Empfängerin Elterngeld für den Zeitpunkt ab der Geburt des Kindes beantragt hat sowie in diese Datenübermittlung gegenüber der für die Antragsbearbeitung zuständigen Behörde eingewilligt hat und die zust...mehr

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Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477). Dabei wurde die Vorgängervorschrift § 318d Abs. 2 RVO übernommen. Durch das Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (EGBEEG) v. 5.12.2006 (BGBl. I S. 2748) wurde der Text zum 1.1.2007 an die Einführung des Elter...mehr

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Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 2.2.2 Anlass der Meldung

Rz. 8 Die Zahlstellen von Elterngeld oder Erziehungsgeld sind verpflichtet, den Beginn und das Ende der Zahlung unverzüglich an die zuständige Krankenkasse zu melden. Der Anlass für die Meldung ist allein die Zahlung der Leistung, unabhängig von der Rechtsgrundlage (Bundes- oder Landesrecht). Zu melden sind der Beginn und das Ende der Zahlung der Leistung. Darunter sind Begi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 203 Meldepf... / 2.4 Grundsätze der Datenübertragung (Abs. 4)

Rz. 11 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) wird ermächtigt, die Einzelheiten für das elektronische Datenaustauschverfahren zu regeln. Die Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Dazu ist Einvernehmen zwischen dem BMG und dem Bundesministerium für Familie, Seniore...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.5 Datenübermittlung durch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (Abs. 4)

Rz. 17 Zugelassene Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen (§§ 111, 111a, 111c) haben ähnlich wie Krankenhäuser oder Krankenhausträger nach Abs. 1 Satz 1 bestimmte Daten elektronisch oder maschinell lesbar auf Datenträgern zu übermitteln (Satz 1): die Stammdaten des Versicherten von der elektronischen Gesundheitskarte (§ 291a Abs. 2 Nr. 1 bis 10) sowie das interne Kennzei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 304 Aufbewa... / 2.2 Wechsel der Krankenkasse (Abs. 2)

Rz. 11 Bei einem Wechsel der Krankenkasse ist die bisher zuständige Krankenkasse verpflichtet, folgende Daten an die neue Krankenkasse zu übermitteln: Nachweis über die Erfüllung der Meldepflicht nach § 36 Implantateregistergesetz, Vorversicherungszeiten (§ 288), Leistungsdaten (z. B. Vorerkrankungszeiten; § 292), Arbeitsunfähigkeitsdaten, die der bisher zuständigen Krankenkasse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 304 Aufbewa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Fristen, nach deren Ablauf Sozialdaten zu löschen sind (Abs. 1). Damit werden der Datenbestand begrenzt und die Sozialdaten der Versicherten geschützt. Über den Fristablauf hinaus dürfen nur unter den Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 3 bis 6 Sozialdaten aufbewahrt werden. Da in diesem Fall ein Bezug zum Versicherten und zum Arzt nicht mehr herstel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 2.1 Datenübermittlung durch Krankenhäuser (Abs. 1)

Rz. 4 Krankenhäuser nach § 108 oder ihre Träger übermitteln den Krankenkassen in jedem Behandlungsfall die nachfolgend abschließend aufgezählten Daten (Satz 1). Die Pflicht zur Datenübermittlung bezieht sich ausschließlich auf nach § 108 zugelassene Krankenhäuser: Hochschulkliniken (Nr. 1), Plankrankenhäuser (Nr. 2) und Krankenhäuser, die einen Versorgungsvertrag abgeschloss...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 301 Kranken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 301 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat § 301 umfassenden Änderungen und Ergänzungen unterzogen. Weitere Ände...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 304 Aufbewa... / 2.1 Aufbewahrungsfristen (Abs. 1)

Rz. 3 Daten, die für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, sind unverzüglich zu löschen (VO (EU) 2016/679; BSG, Urteil v. 18.12.2018, B 1 KR 31/17 R). Die Norm konkretisiert diesen Grundsatz für die Sozialdaten, die bei Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und Geschäftsstellen der Prüfungsausschüsse an...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 304 Aufbewa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 304 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ergänzt. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz / 4 Mitteilungspflicht

Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist.[1] Der Mutterschutz wirkt grundsätzlich unabhängig davon, ob der Arbeitgeber vom Bestand des Schutzes weiß oder nicht. Er kann die Mutterschutznormen aber nur befolgen, wenn er von der Schwangerschaft Kenntnis hat. Anderenfalls ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenschutz und Datenschutz... / 2.3 Auftragsverarbeitung von Daten

Der Steuerberater selbst ist, wenn er z. B. die Lohnbuchhaltung für einen Mandanten übernimmt, kein Auftragsdatenverarbeiter, weil der Steuerberater seine Tätigkeit weisungsfrei ausübt und so im Rahmen der Funktionsübertragung handelt. Am 16.1.2018 erschien das Kurzpapier Nr. 13 der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) mit d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
DSGVO-Pflichten für Unterne... / 11 Meldepflichten bei Datenpannen (Art. 33 und 34 DSGVO)

Kommt es zu Datenschutzverletzungen, hat der Verantwortliche dies unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Erfolgt die Meldung nicht binnen 72 Stunden, ist ihr eine Begründung für die Verzögerung beizufügen. Die Meldepflicht entfällt, wenn die Datenschutzverletzung voraussichtlich nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei Wohnungsgen... / 2.4.2 Meldepflichten bei Tod des Sparers

Kreditinstitute sind als Vermögensverwalter nach § 33 ErbStG verpflichtet, spätestens einen Monat, nachdem sie vom Tod des Sparers erfahren haben, sämtliche Kontoguthaben, Einlagen, Wertpapiere und Forderungen des Erblassers und andere Vermögensgegenstände, die sie für den Erblasser verwahren, dem Finanzamt zu melden. Bei (Gesamt-)Beträgen unter 5.000 Euro entfällt nach § 1 A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei Wohnungsgen... / 2.4 Meldepflichten nach den Steuergesetzen

2.4.1 Kirchensteuerabfrage und Meldung nach § 45d EStG Für die Zinszahlungen der Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung gelten dieselben Melde-, Abfrage- und Informationspflichten wie bei den Dividendenausschüttungen der Genossenschaften ohne Spareinrichtung. Wir verweisen auf das Kap. 1.2 Übermittlung von Daten der Mitglieder an das Bundeszentralamt für Steuern. 2.4.2 Mel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei Wohnungsgen... / 2.5 Meldepflichten nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG)

Nach dem FKAustG haben Finanzinstitute die Konten von Steuerausländern (also von Personen, deren Wohnsitz sich nicht in Deutschland befindet) bis zum 31.7. des folgenden Geschäftsjahres auf amtlich vorgeschriebenem Datensatz an das BZSt zu melden. Zu den betroffenen Finanzinstituten gehören auch Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung. Zu melden sind folgende personenbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei Wohnungsgen... / 2.1.2 Bestellung eines Geldwäschebeauftragten und Verdachtsmeldungen

Nach dem Geldwäschegesetz haben Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung als Kreditinstitute einen Geldwäschebeauftragten und einen Stellvertreter zu bestellen. Zum Geldwäschebeauftragten können auch externe Dienstleister bestellt werden. In die Zuständigkeit des Geldwäschebeauftragten fällt die Umsetzung und Überwachung der geldwäscherelevanten Vorschriften im Unternehm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutzbeauftragter nac... / 2.6 Publizität des Datenschutzbeauftragten

Gemäß Art. 37 Abs. 7 DSGVO muss der für die Verarbeitung Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten veröffentlichen. Die Kontaktdaten sind sowohl innerhalb des Unternehmens (Intranet, Organigramm) als auch außerhalb, beispielsweise auf der Unternehmenshomepage, zu veröffentlichen, damit Betroffene mit dem Datenschutzbeauftragten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei Wohnungsgen... / 2.4.1 Kirchensteuerabfrage und Meldung nach § 45d EStG

Für die Zinszahlungen der Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung gelten dieselben Melde-, Abfrage- und Informationspflichten wie bei den Dividendenausschüttungen der Genossenschaften ohne Spareinrichtung. Wir verweisen auf das Kap. 1.2 Übermittlung von Daten der Mitglieder an das Bundeszentralamt für Steuern.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Datenschutz bei Maklertätig... / Zusammenfassung

Überblick Teilweise sind Wohnungsunternehmen auch als Makler tätig. Aus § 2 Abs. 1 Nr. 10 Geldwäschegesetz werden Immobilienmaklern besondere Sorgfalts- und Meldepflichten auferlegt. Diese Regelungen haben auch Wohnungsunternehmen zu beachten, die als Immobilienmakler tätig sind. Zu den Sorgfaltspflichten gehört es, die Identität der Kunden festzustellen. Bei der Vermittlung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
DSGVO-Pflichten für Unterne... / Zusammenfassung

Überblick Aus der DSGVO ergeben sich zahlreiche Verpflichtungen für Unternehmen. Diese Verpflichtungen können folgendermaßen systematisiert werden: Einhaltung der Vorgaben der DSGVO bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 5 DSGVO), Pflichten bei der Auftragsverarbeitung, Informationspflichten bei der Datenerhebung, Auskunfts- und Berichtigungspflichten gegenüber Betro...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dokumentationspflichten (DS... / 5.2.8 Unterstützung des Verantwortlichen bei der Erfüllung seiner Pflichten bei erfolgten Datenschutzverletzungen und bei der Datenschutzfolgenabschätzung

Der Auftragsverarbeiter hat den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Erfüllung seiner Pflichten bei erfolgten Datenschutzverletzungen und bei Datenschutz-Folgenabschätzung zu unterstützen. Einschlägig sind folgende gesetzliche Vorschriften: Art. 33 DSGVO: Meldung von Datenschutzverletzungen an d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen und Fahrtkosten einer Soldatin auf Zeit

Leitsatz Erste Tätigkeitsstätte einer Soldatin auf Zeit, die sich in der Freistellung vom militärischen Dienst für eine Bildungsmaßnahme befindet und dem Dienstherrn nicht mehr im Sinne einer ständigen Zugriffs- und Verwendungsmöglichkeit aktiv zur Verfügung steht, ist nicht mehr der letzte militärischen Dienstort, sondern der Sitz der Bildungsstätte, sodass Fahrtkosten vom ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.1.4 Verstöße gegen Meldepflichten (Nr. 3)

Rz. 8 Die Einstufung der Verstöße gegen die Meldepflicht als Ordnungswidrigkeit und damit die Bußgeldbewährung wurde erst durch das Erste Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) mit Wirkung zum 1.4.1993 in die Vorschrift eingefügt; bis dahin enthielt die Vorschrift keine Regelung bei Verstoß gegen die Meldepflichten i. S. der Vorg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.1.3 Betrieb einer Einrichtung ohne Erlaubnis (Nr. 2)

Rz. 7 In § 45 Abs. 1 Satz 1 ist bestimmt, dass jeder Träger einer Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, für den Betrieb der Einrichtung der Erlaubnis bedarf. Dies gilt gemäß § 48a Abs. 1 für den Betrieb einer sonstigen Wohnform, in der Kinder und Jugendliche betreut werden oder Unterkunft ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.3.1 Grundsätze nach Satz 1

Rz. 16 Abs. 3 regelt die Voraussetzungen gegenüber der in Abs. 1 niedergelegten vorrangigen elterlichen Erziehungsverantwortung und den damit verbundenen Primat der elterlichen Gefahrenabwendung, unter denen die Berufsgeheimnisträger als Adressaten befugt sind, Informationen an das Jugendamt weiterzugeben (BR-Drs. 202/11 S. 29 = BT-Drs. 17/6256 S. 19; hier wird i. S. d. mehr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 2.2 Auskunftspflichtiger Kreis nach Abs. 2 Nr. 1 bis 8

Rz. 6 In Abs. 2 werden die auskunftspflichtigen Jugendhilfeträger und Behörden sowie die Bereiche definiert, für die die Auskunftspflicht besteht (vgl. hierzu auch BR-Drs. 503/89 S. 111 = BT-Drs. 11/5948 S. 114; in den Gesetzesmaterialien war insoweit noch Bezug genommen auf § 5 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Sozialhilfe, d...mehr