Fachbeiträge & Kommentare zu Meldung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Inhalt und Umfang der Meldepflicht (Abs. 1)

Rz. 1 Abs. 1 setzt Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. A Nrn. 1 und 5 der Amtshilferichtlinie um. Rz. 2 § 13 Abs. 1 Satz 1 PStTG verpflichtet meldende Plattformbetreiber, dem BZSt Informationen zu meldepflichtigen Anbietern zu übermitteln. Die Verfahren zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten sind in der Regel zum Ende eines jeden Kalenderjahres zu beenden. Diese Verfahren die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 5 Aufbewahrungspflicht und -frist des BZSt (Abs. 5)

Rz. 10 Abs. 5 dient der Umsetzung des Art. 25 Abs. 5 der Amtshilferichtlinie. Rz. 11 Das BZSt muss die von inländischen Plattformbetreibern gemeldeten und die aus dem Ausland übermittelten Informationen speichern (vgl. Abs. 1). Damit soll das BZSt die ihm übertragenen Aufgaben erfüllen und die dafür erforderliche Möglichkeit zur Auswertung der Informationen (vgl. Abs. 4) sich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Vergütung (Abs. 2)

Rz. 24 Abs. 2 definiert den Begriff der Vergütung und dient der Umsetzung der Regelung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 10 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 25 Vergütung ist hiernach jegliche Form von Entgelt, abzüglich aller vom Plattformbetreiber einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern, das einem Anbieter im Zusammenhang mit einer relevanten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Mehrere Betreiber derselben Plattform (Abs. 3)

Rz. 16 Abs. 3 setzt genau wie Abs. 2 Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. A Nr. 2 der Amtshilferichtlinie um. Rz. 17 Hat eine Plattform mehrere Betreiber, sind sie grundsätzlich alle nebeneinander zur Meldung derselben Informationen verpflichtet. Daher gewährt § 13 Abs. 3 PstTG einem Plattformbetreiber die Möglichkeit, von der Meldung an das BZSt abzusehen, sofern er den Nachw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.2.6 Rechtsgeschäftsabschluss

Rz. 23 Neben der bloßen Kontaktaufnahme setzt Abs. 1 Satz 1 zusätzlich voraus, dass die Plattform Anbietern und Nutzern Rechtsgeschäftsabschlüsse mithilfe ihrer Software ermöglicht. Von zentraler Bedeutung ist im Zusammenhang mit dem PStTG die im Rahmen dieses Rechtsgeschäfts vereinbarte Vergütung. Diese stellt aufseiten der Anbieter die Einnahmen dar, die durch die Meldung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 9 Identifizierungsdienst (Abs. 9)

Rz. 21 Abs. 9 definiert den Begriff des Identifizierungsdienstes als ein elektronisches Verfahren, das ein Mitgliedstaat oder die EU einem Plattformbetreiber zur direkten Bestätigung der Identität und steuerlichen Ansässigkeit eines Anbieters bereitstellt. Rz. 22 Es kann sich dabei um Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) und andere staatlich autorisierte Lösungen handeln...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 12 Registrierung

Allgemeines Rz. 1 Die Regelung des § 12 PStTG dient der Umsetzung von Art. 8ac Abs. 4 und 5, Anhang V, Abschn. IV, Unterabschn. F, Nrn. 1 bis 5 und 7 Amtshilferichtlinie. Rz. 2 Nicht in der EU ansässige Plattformbetreiber[1] sind verpflichtet, sich in einem Mitgliedstaat ihrer Wahl zu registrieren (Abs. 1).Sofern sich der Plattformbetreiber im Inland registrieren lassen möchte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 22 PStTG müssen meldende Plattformbetreiber jeden meldepflichtigen Anbieter vor der erstmaligen Meldung und nach der Identifizierung als meldepflichtiger Anbieter über die erhobenen und gemeldeten Informationen informieren. Rz. 2 Hinweis Praxishinweis[1]: Im Rahmen der Anbieterinformation ist auch auf die datenschutzrechtlichen Belange des Anbieters Rücksicht zu ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Informationen über die Vergütung (Abs. 2)

Rz. 3 § 15 Abs. 2 PStTG bestimmt die Modalitäten der Meldung der Vergütung und dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. A Nr. 6 der Amtshilferichtlinie. Rz. 4 Der Plattformbetreiber ist nach § 15 Abs. 2 Satz 1 PStTG dazu verpflichtet, die Vergütung in der Währung zu melden, in welcher sie dem Anbieter ausgezahlt bzw. gutgeschrieben wurde, es sei denn, die V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 4 Antragsberechtigung (Abs. 3)

Rz. 4 Berechtigt, einen Antrag auf Feststellung oder auf Verlängerung einer Feststellung beim BZSt zu stellen, sind gem. Abs. 3 Plattformbetreiber, die nach § 13 Abs. 1 PStTG verpflichtet sind, an das BZSt zu melden. Soweit nach den § 13 Abs. 2 bis 4 PStTG ein Wahlrecht besteht, setzt die Antragsberechtigung voraus, dass der Plattformbetreiber das BZSt als Adressat seiner Me...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5.5 Warenverkauf unterhalb der Bagatellgrenze (Satz 1 Nr. 4)

Rz. 24 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 bezieht sich auf die relevante Tätigkeit in Form des Warenverkaufs.[1] Abweichend von Nr. 1 bis Nr. 3 bestimmt Nr. 4 eine Bagatellregelung. Hiernach sind Anbieter nicht zu melden, insofern sie in weniger als 30 Fällen Verkäufe im Meldezeitraum getätigt und hierdurch eine Vergütung von unter 2.000,00 EUR erzielt haben.[2] Zu beachten ist, dass beide...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 3 Meldezeitraum (Abs. 3)

Rz. 5 § 15 Abs. 3 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. A Nr. 7 der Amtshilferichtlinie. Rz. 6 § 15 Abs. 3 PStTG verpflichtet die meldenden Plattformbetreiber zur quartalsweisen Meldung der dem Anbieter ausgezahlten oder gutgeschriebenen Vergütung sowie der durch den Plattformbetreiber einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen und Steuern....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Umfang der Aufzeichnungspflichten (Abs. 1 und Abs. 2)

Rz. 5 Nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 PStTG müssen die Plattformbetreiber eine Beschreibung der Prozesse aufzeichnen, einschließlich der automationstechnischen, operativen und organisatorischen Vorkehrungen, insbesondere der relevanten Geschäftsbeziehungen, Zuständigkeiten und Fristen, sowie aller Änderungen hierzu, die zur Erfüllung der Melde- und Sorgfaltspflichten in Bezug auf ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Informationen zum Anbieter als Rechtsträger (Abs. 3)

Rz. 10 § 14 Abs. 3 PStTG bestimmt die zu meldenden Informationen zu einem Anbieter in Gestalt eines Rechtsträgers. Die Nrn. 1 bis 6 ermöglichen parallel zum zweiten Absatz die Identifizierung des Rechtsträgers. Rz. 11 § 14 Abs. 3 Nr. 7 PStTG verweist auf die nach § 14 Abs. 2 Nrn. 6 bis 11 PStTG zu meldenden Angaben über die Art und Häufigkeit der von einem Anbieter erbrachten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4 Leistungsbündel (Abs. 4)

Rz. 7 In der Praxis sind häufig Transaktionen vertreten, die sowohl aus Waren- als auch aus Dienstleistungskomponenten bestehen. Bei derartigen Leistungsbündeln ist nicht immer eindeutig bestimmbar, welche relevante Tätigkeit erbracht wird. Daher sollte ein Plattformbetreiber zunächst prüfen, ob die Transaktion einen Warenverkauf oder die Erbringung einer Dienstleistung dars...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5 Ausnahmeregelung bei nicht in der EU ansässigen Plattformbetreibern (Abs. 5)

Rz. 19 Abs. 5 setzt Anhang V, Abschn. III, Unterabschn. A Nr. 4 der Amtshilferichtlinie um. Rz. 20 § 13 Abs. 5 PstTG regelt die Fälle nicht in der EU ansässiger Plattformbetreiber, bei denen der "Switch off"-Mechanismus nicht zur Anwendung kommt. Dies kann dadurch geschehen, dass keine qualifizierte Vereinbarung zwischen dem Ansässigkeitsdrittstaat mit allen Mitgliedstaaten b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlungsklauseln: Arten / 1 Überzahlung von Vergütung

Rückzahlungsklauseln können vereinbart werden, um den Anspruch des Arbeitgebers auf Rückerstattung überzahlter Vergütung zu sichern. Der Rückerstattungsanspruch besteht aber nur dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer irrtümlich eine zu hohe Vergütung auszahlt, z. B. wegen falscher Berechnungen oder der irrigen Annahme über das Bestehen eines Anspruchs auf Entgeltfortzah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5 Qualifizierte relevante Tätigkeit (Abs. 4)

Rz. 13 Abs. 4 definiert in Umsetzung von Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 9 der Amtshilferichtlinie den Begriff der qualifizierten relevanten Tätigkeit. Rz. 14 Demnach ist eine qualifizierte Tätigkeit jede relevante Tätigkeit, zu der gemäß einer qualifizierten Vereinbarung ein automatischer Austausch von Informationen vorgeschrieben ist. Während das PStTG eine unmitte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 23 Durchsetzung von Mitwirkungspflichten

Allgemeines Rz. 1 § 23 PStTG dient der Umsetzung von Anhang V, Abschn. IV, Unterabschn. A, Nrn. 1 und 2 der Amtshilferichtlinie.[1] Rz. 2 Der meldende Plattformbetreiber ist bei der Erhebung und Überprüfung meldepflichtiger Angaben teilweise auf die Mitwirkung des jeweiligen Anbieters angewiesen. § 23 PStTG sieht Maßnahmen vor, um eine Mitwirkung der Anbieter sicherzustellen. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 4.2 Inhalt

Rz. 52 Ein Plattformbetreiber gilt nach § 3 Abs. 3 PStTG als freigestellt, wenn er den Nachweis erbracht hat, dass meldepflichtige Anbieter die von ihm betriebene Plattform nicht nutzen können. Ein freigestellter Plattformbetreiber kann nicht ein meldender Plattformbetreiber i. S. d. Abs. 4 sein und unterliegt daher nicht den Meldepflichten nach §§ 13 bis 15 PStTG und den So...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5.1 Allgemeines

Rz. 15 Der Plattformbetreiber hat nicht jeden Anbieter auf seiner Plattform als meldepflichtigen Anbieter[1] zu melden, das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Diese Ausnahmen beziehen sich auf sog. "freigestellte Anbieter"[2] und sehen[3] – auf Antrag gem. § 11 PStTG – sogar eine entsprechende Feststellung der Freistellung von den Meldepflichten des Plattformbetreibers vor.[4] Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2 Verstöße im Einzelnen (Abs. 1)

Rz. 4 Es werden Bußgeldvorschriften geschaffen für Verstöße meldender Plattformbetreiber gegen die Registrierungspflichten [1], gegen die Meldepflicht und Korrekturmeldeverpflichtung [2], die Informationspflicht der Anbieter [3], die Durchsetzung der Mitwirkungspflichten gegenüber den Anbietern[4] sowie Verstöße gegen die Aufzeichnungspflichten nach § 23 PStTG. Sowohl die vorsätzlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 beinhaltet für die Zwecke des PStTG die Definition des Begriffs der Plattform und setzt damit die Begriffsbestimmung in Anhang V, Abschn. I, Unterabschn. A, Nr. 1 der Richtlinie 2011/16/EU um.[1] Rz. 3 Abs. 1 legt damit in wesentlicher Hinsicht den sachlichen Anwendungsbereich des PStTG fest, indem er den Begriff der Plattform legal definiert.[2] Rz. 4 Voraussetzu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG § 2 Begriffsbestimmungen

Allgemeines Rz. 1 § 2 PStTG bestimmt, dass die Begriffsbestimmungen nach Unterabschn. 2 nur für die Zwecke des PStTG maßgeblich sind.[1] Rz. 2 Zentral für die Meldepflichten von Plattformbetreibern sind zunächst die Begriffe der "Plattform"und des "Plattformbetreibers", der "(meldepflichtigen) Anbieter" sowie der "relevanten Tätigkeit". Diese sind zwar in den §§ 3 bis 5 PStTG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / Zusammenfassung

Die Pflichten betroffener Plattformbetreiber lassen sich in die Kategorien der Datenerhebung, der Datenprüfung, der Prozessdokumentation, der Datenmeldung sowie der Information gegenüber den Anbietern unterteilen. Die Erfüllung dieser Pflichten setzt im Einzelfall unterschiedlich intensive Eingriffe in die unternehmensinternen Abläufe voraus und erfordert eine entsprechende ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 5 PStTG definiert die Begriffe relevante Tätigkeit und Vergütung. Beide Begriffe sind für die Bestimmung des sachlichen Anwendungsbereichs des PStTG von zentraler Bedeutung.[1] Gegenstand der zu erstattenden Meldungen sind von Anbietern erbrachte "relevante Tätigkeiten" i. S. d. § 5 Abs. 1 PStTG, die gegen Vergütung geleistet werden.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 5.1 Antragsteller

Rz. 8 Als Antragsteller kommen ausschließlich (potenzielle) Plattformbetreiber in Betracht. Das PStTG verpflichtet nämlich lediglich Plattformbetreiber[1] und erklärt diese auch zu Adressaten etwaiger Zwangsmaßnahmen nach den §§ 26 und 27 PStTG.[2] Nur Plattformbetreiber sind somit im Einzelfall antragsbefugt. Bloß ihnen gegenüber kann die Auskunft ihre verfassungsrechtlich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 2 Übermittlung an die zuständige Landesfinanzbehörde (Abs. 2)

Rz. 2 Abs. 2 bestimmt, dass das BZSt die nach Abs. 1 entgegengenommenen Informationen zu im Inland ansässigen Anbietern bzw. in Bezug auf im Inland belegenes unbewegliches Vermögen an die zuständigen Finanzbehörden der Länder weiterzuleiten hat. Die Landesfinanzbehörden sollen auf diesem Weg die Informationen als Kontrollmaterial im Rahmen des Besteuerungsverfahrens berücksi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck/Depré/Ampferl Praxis der Sanierung und Insolvenz Ein Handbuch für die Beteiligten und ihre Berater 4. Auflage, 2023 Vahlen, ISBN 978-3-8006-6673...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.8.6 Prüfung der Meldungen der Arten und Mengen von Elektro- und Elektronikgeräten an die Stiftung EAR (IDW PH 9.950.1) (Stand: 11.4.2007) – aufgehoben

Der Praxishinweis hat die praktische Relevanz verloren und wurde daher nicht mehr an zwischenzeitliche Entwicklungen angepasst, sondern vom Hauptfachausschuss (HFA) aufgehoben.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 3.5 Whistleblowing

§ 5 Nr. 2 GeschGehG behandelt den sog. Whistleblower-Schutz. Danach dürfen Geschäftsgeheimnisse offenbart, erlangt oder genutzt werden, wenn dies zur Aufdeckung einer rechtswidrigen Handlung oder eines beruflichen oder sonstigen Fehlverhaltens erfolgt und wenn die Erlangung, Nutzung oder Offenlegung geeignet ist, das allgemeine öffentliche Interesse zu schützen. Problematisc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ort der sonstigen Leistung / 2.3 Abgrenzung und Nachweise für die Eigenschaft des Leistungsempfängers

Entscheidendes Kriterium für die richtige Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung ist nach den Grundsätzen des § 3a Abs. 1 und Abs. 2 UStG, ob der Leistungsempfänger Unternehmer ist und die Leistung für sein Unternehmen bezieht oder nicht. Wichtig Einheitlicher Ort von sonstigen Leistungen Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich auch dann einheitlich nach § 3a Abs. 2 U...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gesellschafterliste / 4 Sonderfall: Die GbR als Gesellschafter der GmbH

Wird eine GbR durch Übertragung des Geschäftsanteils Gesellschafter der GmbH, muss dies in der dazu geänderten Gesellschafterliste dem Registergericht mitgeteilt werden. Diese Meldung ist nur dann korrekt, wenn in der Liste alle Gesellschafter der GbR mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und Wohnort aufgeführt werden. Ist das nicht der Fall, darf das Registergericht die Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 4.2.2 Whistleblowing

Bereits im obigen arbeitsrechtlichen Teil des Beitrags wurde kurz auf die Regelungen zum Whistleblowing eingegangen. Der Umgang mit Whistleblowern ist eine der zentralen strafrechtlichen Fragen bei dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen, weshalb sie auch aus dieser Perspektive noch einmal beleuchtet werden soll. Unter Whistleblowing versteht man im Allgemeinen die Meldung von ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 329 Maßnahm... / 2.4 Meldung an das BSI (Abs. 4)

Rz. 8 Die gematik hat die ihr bekannten Störungen sowie darüber hinausgehende bedeutende Störungen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern, § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) an das BSI zu melden. Zu melden sind die nach Abs. 2 gemeldeten Störungen sowie bekannte Störungen, die zu beträchtlichen Auswirkungen auf die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Telematikinfrastruktur führen k...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ransomware / 3 Sofortmaßnahmen bei einer Ransomware-Attacke

Im Falle eines Ransomware-Angriffs müssen IT-Verantwortliche schnell handeln, um die betroffenen Geräte zu isolieren und die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch zu einer Infektion durch Ransomware müssen IT-Verantwortliche unverzüglich feststellen, welche Geräte und Systeme betroffen sind. Infizierte Geräte müssen isoliert und vom...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 2.1.1 Annahme der Selbstständigkeit

Ein großer Nachteil des obligatorischen Statusfeststellungsverfahrens ist, dass unter Umständen gar keine Meldung zur Sozialversicherung erfolgt. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der vermeintliche Arbeitgeber/Auftraggeber davon überzeugt ist, dass der Geschäftsführer oder Ehegatte selbstständig tätig ist. Ohne Anmeldung wird in der Regel auch kein obligatorisches Statu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 5.1 Keine Erfassung aller Personenkreise

Das obligatorische Statusfeststellungsverfahren wird durch die Meldung eines Arbeitnehmers zur Sozialversicherung ausgelöst. Dies bedeutet aber auch, dass Vertragsverhältnisse zwischen Auftraggeber und selbstständigem Auftragnehmer hiervon in der Regel nicht erfasst werden, da bei selbstständig Tätigen keine Meldung zur Sozialversicherung und somit kein Statuskennzeichen zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 5.3 Beitragsnachforderung bei fehlendem Statuskennzeichen

Wurde es in der Vergangenheit bei der Meldung versäumt, das Statuskennzeichen anzugeben oder sind die Vertragsparteien fälschlicherweise von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen, so werden diese Fälle eventuell erst bei einer späteren Betriebsprüfung aufgegriffen. Hierbei können dann erhebliche Beitragsnachforderungen für den Arbeitgeber fällig werden. Es sollte bei g...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ransomware / 3.1 Meldepflichten

Wo die Ransomware-Attacke gemeldet werden muss, ist abhängig von der Art des Unternehmens. Betreiber kritischer Infrastrukturen, Betreiber von Energieversorgungsnetzen und Anbieter digitaler Dienste melden die Ransomware-Attacke "unverzüglich" als Sicherheitsvorfall beim BSI ( § 8b Abs. 4 BSIG, § 11 Abs. 1c EnWG, § 8c Abs. 3 BSIG ). Betreiber von öffentlichen Telekommunikations...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 6.3 Entscheidungshilfe zum optionalen Statusfeststellungsverfahren

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 329 Maßnahm... / 2.2 Störungsmeldung (Abs. 2)

Rz. 5 Anbieter von zugelassenen Komponenten oder Diensten (§ 311 Abs. 6, § 325) und Anbieter von Anwendungen für bestätigte Anwendungen (§ 327) haben erhebliche Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit dieser Komponenten oder Dienste unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern, § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) an die gematik zu melden (Satz 1). Erheblich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Statusfeststellung: Lohnt s... / 6 Bewertung aktueller und abgeschlossener Tätigkeiten

Wenn ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren nicht durchgeführt wurde, so kann dieser Umstand durch ein optionales Verfahren geheilt werden. Dieses Verfahren ist somit immer dann zweckmäßig, wenn eine Beschäftigung bereits so lange besteht, dass dieses Statusfeststellungsverfahren nicht durch eine Kennzeichnung in der Meldung ausgelöst wurde. Aber auch ein selbststä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 2.3 Verpflichtungen bei mittelbaren Zulieferern

Bezüglich mittelbarer Zulieferer sind die geforderten Maßnahmen der laut LkSG verpflichteten Unternehmen etwas abgemildert. § 9 Abs. 1 des LkSG hebt diesbezüglich hervor, dass die verpflichteten Unternehmen ihr unternehmensinternes Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG so einrichten müssen, dass es Personen auch ermöglicht, auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.2.3 Vorlage von Nachweisen

Rz. 14 Die Grundlagen der Nutzenbewertung hat der pharmazeutische Unternehmer zu erbringen. Abs. 1 Satz 3 verpflichtet ihn, die wesentlichen Daten zum Nutzen vorzulegen, über die er sowieso verfügt. Die Bewertung soll aufgrund dieser Daten erfolgen. Ein erheblicher Zusatzaufwand gegenüber dem bisherigen Verfahren entsteht i. d. R. nicht, da der pharmazeutische Unternehmer au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Zuständige Behörden und Aufsichtsbehörden

Rz. 6 Auf eine Auflistung aller nach landesrechtlichen Rechtsverordnungen und Anordnungen in Deutschland über die für die Ausführung des BEEG zuständigen Stellen wird hier verzichtet. Antragsteller oder Ratsuchende können die aktuellen Adressen auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter folgender Internetadresse abrufen: h...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Form... / 4 Musterkündigungsschreiben

Sehr geehrte/r Frau/Herr …, hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis unter Anwendung der ordentlichen Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, d. h. zum Ablauf des 31.5.2024. Der Betriebsrat wurde zur Kündigung angehört. Seine Stellungnahme ist in Kopie als Anlage beigefügt. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie nach § 38 Abs. 1 SGB III verpflichtet s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trainee / 2 Beiträge und Meldungen

Die Bemessung und Abführung der Beiträge und Umlagen sowie die Abgabe von Meldungen nach der DEÜV sind von den Arbeitgebern nach den allgemeinen Regelungen vorzunehmen, die für Beschäftigte gelten.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung:... / 4 Hinweispflichten

Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III "sollen" Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses über deren Verpflichtung zur Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit (§ 38 SGB III) informieren. Auch wenn das Unterlassen einer solchen Unterrichtung grundsätzlich keine Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers begründet, ist für die Praxis zu empfehlen,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 2 Anzeigen gegen den Arbeitgeber

Anzeigen des Arbeitnehmers bei staatlichen Ermittlungsbehörden gegen einen gesetzeswidrig handelnden Arbeitgeber konnten nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts dann einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellen, wenn der Arbeitnehmer nicht zuvor versucht hatte, den Arbeitgeber von seiner gesetzwidrigen Handlungsweise durch entsprechende Hinweise und Vorhalte abzubr...mehr