Fachbeiträge & Kommentare zu Mieter

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Prozessuale Fragen

Rz. 5 Im Räumungsrechtsstreit hat der Mieter seinen Widerspruch im Einzelnen zu begründen, d. h., er muss die Härtegründe im Einzelnen darlegen. Dies folgt aus der allgemeinen Beweislastverteilung, nach der jede Partei die für sie günstigen Tatsachen darlegen und gegebenenfalls beweisen muss. Eine Widerklage auf Feststellung der Fortsetzung des Mietverhältnisses muss der Mie...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1 § 577a Abs. 1a

Rz. 5a Die Neuregelung des §§ 577a Abs. 1a soll das sogenannte Münchener Modell "modifizieren". Nach bisheriger Rechtslage genügte der Eigenbedarf eines Gesellschafters einer GbR, die das Grundstück erworben hatte und damit nach § 566 in die Vermieterstellung eingerückt war, für eine Eigenbedarfskündigung. Hieran ändert der neue Abs. 1a nichts. Jedoch ist der Erwerber bzw. d...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Zeitmietvertrag – § 575 Abs. 1

Rz. 2 § 575 Abs. 1 nennt mit drei Varianten Möglichkeiten, einen Zeitmietvertrag abzuschließen. Wie schon ausgeführt (Rn. 1), hat der Gesetzgeber die bisherige Befristung auf nicht mehr als fünf Jahre als zu eng angesehen. Längere Vertragslaufzeiten könnten für beide Seiten Vorteile haben. Der Vorteil des Mieters bestehe darin, dass er die Sicherheit habe, während der Vertra...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Berechtigte Interessen des Vermieters

Rz. 8 Die berechtigten Interessen des Vermieters ergeben sich aus § 573, wobei es sich bei § 573 Abs. 2 nur um Beispiele handelt; die Bandbreite des § 573 Abs. 1 ist wesentlich umfangreicher und umfasst z. B. auch Gründe, die auch zur fristlosen Kündigung führen könnten, aber auch z. B. Spannungen zwischen den Mietvertragsparteien ohne Rücksicht darauf, von wem sie einmal au...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.3 Weitere Härtegründe

Rz. 7 Als weitere Härtegründe kommen im Wesentlichen Alter und Krankheit in Betracht (OLG Karlsruhe, RE v. 31.7.1970 = DWW 1970, 307 = ZMR 1970, 309; LG Hamburg, DWW 1991, 189; LG Berlin, MM 1994, 327; LG Oldenburg, WuM 1991, 346; LG Berlin, MM 1995, 101; vgl. Sternel, Mietrecht aktuell, Rn. 1260 ff. mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). Generelle Feststellungen lassen si...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Härtegründe

Rz. 4 Die Kasuistik zu den Härtegründen ist vielfältig und von der Beurteilungsbandbreite durch die Instanzgerichte geprägt (vgl. im Einzelnen Wetekamp, DWW 1990, 102). Das Gesetz selbst nennt in § 574 Abs. 2 den Härtegrund, dass angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Hierbei sind wirtschaftliche und persönliche Kriterien zu beachte...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 567 Belastung des Wohnraums durch den Vermieter

§ 567 entspricht dem bisherigen § 577 und wird sprachlich geringfügig verändert, inhaltlich jedoch unverändert übernommen. Systembedingt bezieht sich die Vorschrift auf Wohnraum. Die Anwendung auf Mietverhältnisse über andere Räume als Wohnräume und Grundstücke ergibt sich durch § 578. §§ 566ff. regeln nicht den Fall, dass der bisherige Vermieter nach der Überlassung des Gru...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 574–574b regeln den möglichen Anspruch des Mieters auf Fortsetzung des Mietverhältnisses, wenn sich der Mieter nach einer Kündigung des Vermieters erstmalig auf Härtegründe bezieht. § 574c bezieht sich auf eine tatsächliche Situation danach, und zwar nach dem Ablauf der aufgrund des § 574a bestimmten Zeit oder nach erneuter Kündigung des Vermieters nach Fortsetz...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das bisherige Recht unterschied zwischen dem einfachen Zeitmietvertrag (§ 564c Abs. 1 a. F.) und dem qualifizierten Zeitmietvertrag nach § 564c Abs. 2 a. F. Nur Letzterer war ein echter Zeitmietvertrag, ansonsten blieb es beim Kündigungsschutz des § 564b a. F., der allerdings nur eingriff, wenn der Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangte. Die neue Regelun...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Befristete Fortsetzung des Mietverhältnisses

Rz. 2 Der Mieter kann eine weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses nur unter zwei Voraussetzungen verlangen: Rechtfertigung durch eine wesentliche Änderung der Umstände, Nichteintritt von Umständen, die bei der vorgesehenen Zeitdauer der Mietfortsetzung bestimmend waren. Der Vergleich der Alternativen zeigt, dass es letztlich zu einer erneuten allgemeinen Interessenabwägung k...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Vermieterpfandrecht galt bisher für die Raummiete insgesamt, also auch für die Wohnraummiete. Daran ändert sich nichts. Das Pfandrecht des Vermieters steht jetzt zwar im Bereich der Vorschriften über die Wohnraummiete, gilt jedoch über § 578 allgemein auch für Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume. Der Gesetzgeber hat die bisherige Regelung zur besseren Gliede...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 567a Veräußerung oder Belastung vor der Überlassung des Wohnraums

Die Vorschrift entspricht dem bisherigen § 578. Für andere Mietverhältnisse als Wohnraum ergibt sich die Geltung aus § 578. § 566 betrifft (nur) den Fall, dass nach der Überlassung an den Mieter die Veräußerung eintritt. § 567a betrifft den Fall, dass die Veräußerung vor der Überlassung stattgefunden hat. § 566 Abs. 1 und § 567 gelten nur bei einer entsprechenden Erfüllungsü...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 § 575a Abs. 2

Rz. 2 Im Gegensatz zur grundsätzlichen Regelung des Zeitmietvertrags, bei dem die Sozialklausel des § 574 nicht gilt, wird hier ausdrücklich die Geltung der Sozialklausel in modifizierter Form eingeführt. Es wird nämlich einschränkend angeordnet, dass eine Fortsetzung höchstens bis zum vereinbarten Vertragsablauf verlangt werden kann. Damit soll nach der amtlichen Begründung...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 § 577a Abs. 1

Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt die Regelung der bundeseinheitlichen Kündigungssperrfrist von zunächst drei Jahren für Eigenbedarfskündigungen aufgrund des bisherigen § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 und erstreckt sie auf Kündigungen zum Zwecke angemessener wirtschaftlicher Verwertung i. S. d. § 573 Abs. 2 Nr. 3 (bisher § 564b Abs. 2 Nr. 3). Durch die Formulierung "ein (Erwerber)" ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 § 577a Abs. 2a

Rz. 6a Aus der Gesetzesbegründung Drucks. 17/10485: Abs. 2a regelt den Fristenlauf, wenn nach einem Erwerb gemäß Abs. 1a das Objekt in Wohnungseigentum umgewandelt wird. Der Anwendungsbereich der Kündigungssperrfrist wird durch Abs. 1a auf die Veräußerung von vermieteten Wohnraum an eine GbR oder mehrere Erwerber oder die Belastung zu Gunsten dieser ausgedehnt. Betreiben dies...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Rechtsfolgen des Widerspruchs

Rz. 2 Der Anspruch des Mieters geht auf Fortsetzung des Mietverhältnisses für eine angemessene Frist. Was darunter zu verstehen ist, sagt das Gesetz nicht im Einzelnen; es unterliegt der Beurteilung des Tatrichters unter Berücksichtigung aller Umstände. Dabei ist abzuschätzen, in welcher Zeit der Härtegrund, auf den sich der Mieter berechtigt berufen kann, in Wegfall kommt. ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Duldungspflicht des Vermieters

Rz. 3 Der Vermieter hat das Sperrecht unter den Voraussetzungen des § 562a Satz 2 nicht. Der Mieter darf nämlich ohne weiteres Sachen entfernen, wenn dies im regelmäßigen Geschäftsbetrieb erfolgt (z. B. bei der Gewerbemiete) oder den gewöhnlichen Lebensverhältnissen entsprechend erfolgt. Dazu gehört z. B. die regelmäßige Benutzung des Fahrzeugs, die Mitnahme von Sachen auf R...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 § 577a Abs. 2

Rz. 6 Der Teil der Vorschrift übernimmt aus dem Sozialklauselgesetz die Obergrenze einer zehnjährigen Kündigungssperrfrist mit der Beschränkung auf Gebiete mit besonders gefährdeter Wohnungsversorgung. Anders als bisher ergibt sich die konkrete Dauer der Sperrfrist nicht mehr unmittelbar aus der Ermächtigungsgrundlage. § 577a Abs. 2 spricht lediglich von einer Dauer bis zu z...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Gesicherte Forderungen

Rz. 4 § 562 Abs. 1 Satz 1 spricht von Forderungen aus dem Mietverhältnis, also z. B. Miete, aber auch Schadensersatzforderungen, Kosten der Rechtsverfolgung gegen den Mieter (Prozesskosten). Für künftige Entschädigungsforderungen und für die Miete für eine spätere Zeit als das laufende und das folgende Mietjahr macht § 562 Abs. 2 entsprechende Einschränkungen.mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Mieterhöhung

Rz. 1 Die Regelung entspricht in etwa dem bisherigen § 3 Abs. 3 MHG. Die Mieterhöhungserklärung hat in Textform zu erfolgen. Nach § 126b muss also die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift ode...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Modernisierung – Abs. 1

Rz. 2 Nach der einheitlichen Regelung der Modernisierungsmaßnahmen kann auf die Begriffsbestimmungen in § 555b Bezug genommen werden. Ausgenommen von der Erhöhungsmöglichkeit sind zum einen die unter die neu geschaffene Nr. 2 fallenden Maßnahmen (… durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird, sofern nicht bereits e...mehr

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Laden-Teileigentum als Weinlokal

Leitsatz Nutzung eines Laden-Teileigentums als Weinlokal bzw. Wein-Bar Normenkette §§ 10, 15 WEG Kommentar Ist eine Teileigentumseinheit kraft Teilungserklärung als "Laden" zweckbestimmt, muss nicht per se etwaige Nutzung als Weinlokal bzw. Wein-Bar unzulässig sein und Unterlassungsansprüche rechtfertigen. Der Beschrieb eines Teileigentums als Laden unterliegt insoweit einem B...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Beweislast

Rz. 5 Für die Entstehung des gesetzlichen Pfandrechts liegt die Beweislast grundsätzlich beim Vermieter. In Anwendung des § 1006, wonach zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache vermutet wird, dass er Eigentümer der Sache sei, können jedoch die Grundsätze des Beweises des ersten Anscheins Anwendung finden mit der Folge, dass der Mieter gegenteilige Tatsachen vorbringe...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 562c Abwendung des Pfandrechts durch Sicherheitsleistung

Der Mieter oder ein anderer über § 562 Verpflichteter kann das Vermieterpfandrecht durch Sicherheitsleistung ablösen. Sicherheit wird in Beachtung der §§ 232 ff. geleistet. Der Vermieter kann dann das Pfandrecht nicht mehr geltend machen; ihm stehen demgemäß Rechte aus § 562a und § 562b nicht (mehr) zu.mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 566e Mitteilung des Eigentumsübergangs durch den Vermieter

Die Vorschrift entspricht inhaltlich dem bisherigen § 576. Durch Ersetzung des Begriffs "Anzeige" durch "Mitteilung" ist der Text sprachlich an die Formulierung des § 566 Abs. 2 (entspricht § 571 a. F.) angeglichen, ohne das damit eine inhaltliche Änderung verbunden sein soll. Die Begrenzung des Anwendungsbereichs auf Wohnraum erfolgt aufgrund der Stellung der Vorschrift im ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Unbefristete Fortsetzung des Mietverhältnisses

Rz. 3 Nach der erneuten Kündigung des Vermieters findet das "Verfahren" nach § 574 dann nicht statt, wenn sich die Umstände nicht oder nur unerheblich verändert haben; der Mieter kann der erneuten Kündigung ohne weiteres widersprechen und Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit verlangen. Nur wenn sich die Umstände erheblich verändert haben, ist erneut in die e...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Selbsthilferecht

Rz. 1 Die Vorschrift übernimmt § 561 a. F. mit kleineren sprachlichen Änderungen, die der besseren Verständlichkeit und Lesbarkeit dienen sollen. Ein Vermieterpfandrecht kann überhaupt nur greifen, wenn der Vermieter das sog. Rücken des Mieters schnell verhindern kann. Dementsprechend hat der Vermieter neben dem Herausgabeanspruch gemäß §§ 1227, 985, 1004 ein Selbsthilferech...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Formelle Anforderungen an Fortsetzungsverlangen

Rz. 5 Aus dem Zusammenhang der Vorschriften der §§ 574–574b ergibt sich, dass Widerspruch und Fortsetzungsverlangen formell nicht zwei Erklärungen sind, weil sie nur im Zusammenhang Rechtsfolgen zeitigen können. Demgemäß brauchen auch die entsprechenden Worte formell nicht benutzt zu werden, sondern es muss sich nur aus der Erklärung des Mieters der Wille ergeben, sich gegen...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 § 559b Abs. 3

Rz. 7 Die Regelung enthält die Unabdingbarkeit des § 559b zum Nachteil des Mieters.mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 § 575a Abs. 3

Rz. 3 Dieser Teil der Vorschrift regelt die Fristen für die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist. Insofern wird auf die Kommentierung zu § 573d Abs. 2 Bezug genommen. Nach § 575a Abs. 4 ist die Regelung zum Nachteil des Mieters unabdingbar.mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht mit einigen sprachlichen Änderungen dem bisherigen § 560. Wegen der an dieser Stelle gliederungsbedingten Beschränkung auf Wohnraummietverhältnisse wurde der bisherige Satzteil "im regelmäßigen Betrieb des Geschäfts des Mieters", der nur auf die Gewerbemiete bezogen ist, gestrichen, ohne dass eine inhaltliche Änderung damit verbunden ist. Bei ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § 562d Pfändung durch Dritte

An den eingebrachten Sachen des Mieters können mehrere Pfandrechte bestehen, die nach § 1209 BGB und § 804 Abs. 3 ZPO zueinander in einem Rangverhältnis stehen, das nach dem Zeitpunkt des Entstehens des Pfandrechts zu beurteilen ist. Hat der Vermieter nicht Besitz an der Sache erlangt, kann er einer Pfändung nicht widersprechen, nur nach § 805 ZPO auf vorzugsweise Befriedigu...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Kündigungsbeschränkungen bei der Wohnungsumwandlung, die im bisherigen § 564b Abs. 2 Nr. 2 und 3 enthalten waren. Die Neuregelung in § 577a fasst die bisherigen Vorschriften sowie das Gesetz über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung v. 22.4.1993 (BGBl. I S. 487, außer Kraft), das sog. Sozialklauselgesetz, zusammen. § 5...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Übergangsregelung

Rz. 7 Nach Art. 229 § 3 Abs. 3 EGBGB ist auf ein am 1.9.2001 bestehendes Mietverhältnis auf bestimmte Zeit der bisherige § 564c, also die bisherigen Regelungen über Zeitmietverträge, in Verbindung mit § 564b sowie die §§ 556a–c, § 565a Abs. 1 und § 570 in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung anzuwenden. Es gilt also insofern ein bisher vereinbarter einfacher Zeitmie...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verbot in der Hausordnung, Tiere in Personenaufzügen zu befördern

Leitsatz Nichtige Passage in einer bestandskräftig beschlossenen Hausordnung auf "Verbot der Beförderung von Tieren in beiden Personenaufzügen" Normenkette §§ 13, 14, 15 WEG Kommentar Der Klägerin gehörte eine Wohnung im Dachgeschoss des Hauses, erreichbar über einen sich innerhalb der Wohnung öffnenden Aufzug. Beklagte hatten ihre im 2. OG gelegene Wohnung an Mieter vermietet...mehr

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Kein generelles Tierverbot im Aufzug

Leitsatz Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, das Befördern von Tieren im Aufzug generell zu verbieten, ist nichtig, sofern nicht ausnahmsweise sachliche Gründe für ein solches Verbot vorliegen. Sachverhalt In einer Wohnungseigentumsanlage hatten die Eigentümer eine Hausordnung beschlossen, nach der das Mitführen von Tieren in den Aufzügen nicht gestattet ist. Eine Wohnung i...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

Leitsatz 1. Bei teilweise selbst genutzten und teilweise vermieteten Ferienwohnungen ist die Frage, ob der Steuerpflichtige mit oder ohne Einkünfteerzielungsabsicht vermietet hat, anhand einer unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zu treffenden Prognose zu entscheiden. 2. Die Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen ist schon dann erfo...mehr

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Kein Verzicht auf die Steuerbefreiung bei teilweiser steuerfreier Nutzung von Gewerberäumen durch den Mieter.

Leitsatz Der Verzicht auf die Steuerbefreiung setzt bei der Vermietung nach § 9 Abs. 2 UStG voraus, dass der Mieter die Räume ausschließlich für vorsteuerabzugsberechtigende Leistungen verwendet. Das FG ist nicht an Bagatellgrenzen der Verwaltung gebunden. Sachverhalt Die Klägerin erwarb und vermietete ein Gebäude. In dem Gebäude vermietete sie u. a. eine Bürofläche von 295 m...mehr

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Kein gewerblicher Musikunterricht in der Mietwohnung

Leitsatz Der Vermieter muss dem Mieter die Nutzung der Wohnung für gewerblichen Gitarrenunterricht nicht gestatten, wenn hierdurch weitergehende Einwirkungen auf Mietsache und Mitmieter ausgingen als bei einer üblichen Wohnnutzung. Sachverhalt Der Vermieter einer Wohnung verlangt vom Sohn der Mieterin Räumung. Das Mietverhältnis bestand seit dem Jahr 1954. Im Jahr 2006 zog au...mehr

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Beschränkte Steuerpflicht gem. § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG bei Nutzung einer ­beweglichen Sache im Inland

Leitsatz Eine im Ausland ansässige Person unterliegt mit ihren Einkünften aus der Vermietung von beweglichen Sachen (hier: Lkw) an eine inländische Ge­sellschaft, die ihrerseits die Sachen an inländische Unternehmer weitervermietet, nur insoweit der beschränkten Steuerpflicht gem. § 49 Abs. 1 Nr. 9 Alternative 1 EStG 1997, als die Sachen tatsächlich im Inland genutzt werden....mehr

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FoVo 4/2013, Wenn der Schul... / II. Die Lösung

Untermiete ist Geldanspruch und deshalb grund­sätzlich pfändbar Der Anspruch des SU auf Zahlung der Untermiete ist ein Geldanspruch, der nach §§ 828, 829 ZPO pfändbar ist. Die Untermiete ist nicht zweckgebunden und deshalb nicht nach §§ 851 ZPO, 399 BGB der Pfändung entzogen (OLG Frankfurt NJW 1953, 1597; LG Berlin NJW 1955, 309). Der SU kann nicht mit dem Einwand durchdringe...mehr

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Satellitenschüsselverbot hängt vom Einzelfall ab

Leitsatz Die Frage, ob der Vermieter einem ausländischen Mieter die Montage einer Satellitenschüssel verbieten darf, ist anhand einer Abwägung im Einzelfall zu entscheiden. Das hat das BVerfG bekräftigt. Sachverhalt Die Mieter einer Wohnung streiten mit der Vermieterin über die Anbringung einer Parabolantenne an der Fassade. Die Mieter sind türkische Staatsangehörige turkmeni...mehr

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zfs 03/2013, Unwirksamkeit ... / 2 Aus den Gründen:

[10]“ … Diese Ausführungen halten einer rechtlichen Nachprüfung nicht in vollem Umfang stand. [11] 1. Zutreffend geht das BG zunächst davon aus, dass die Regelung in Ziffer 2 g) der Mietbedingungen der Kl. gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist, weil nach ihr die vertraglich vereinbarte Haftungsbeschränkung ohne Rücksicht auf das Verschulden des Mieters und die Relevanz der Obli...mehr

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zfs 03/2013, Unwirksamkeit ... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer in den Mietbedingungen der gewerblich als Autovermieterin tätigen Kl. enthaltene Bestimmung, wonach die bei der Anmietung des Kfz vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt, wenn der Mieter bei einem Unfallschaden nicht die Polizei hinzuzieht. In dem Automietvertrag der Parteien wurde eine Haftungsreduzierung für den Mieter von...mehr

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zfs 03/2013, Unwirksamkeit ... / Leitsatz

Die in den AGB eines Autovermietungsunternehmens enthaltene Klausel, wonach die gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung entfällt, wenn der Mieter gegen die ebenfalls in den AGB enthaltene Verpflichtung verstößt, bei einem Unfall die Polizei hinzuzuziehen, ist nach § 307 BGB unwirksam. Die durch die Unwirksamkeit der Klausel entstehende Vertrag...mehr

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AGS 3/2013, AnwaltKommentar AGB-Recht, 1. Aufl. 2012. Herausgegeben von Dr. Jürgen Niebling. Deutscher Anwaltverlag Bonn, XVII, 493 S. 69,00 EUR

Der AnwaltKommentar AGB-Recht ist ein echtes Praktikerwerk, das neben grundsätzlichen Fragen zum Verständnis der Normen und Sachverhalte umfangreiche Literatur- und Rechtsprechungsnachweise zur Vertiefung der Materie präsentiert. Das Werk wird von 18 Autoren bearbeitet, alle ausgewiesene Kenner der jeweiligen Spezialmaterie. Das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ...mehr

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AGS 3/2013, Streitwert eine... / 2 Aus den Gründen

Das Klagebegehren geht über das bloße Räumungsbegehren, dessen Wert nach § 41 Abs. 2 S. 2 GKG mit dem Wert der Nutzung eines Jahres zu bemessen ist, hinaus. Denn der Kläger hat mit seiner Klage neben der Räumung auch die Entfernung der Baulichkeiten und Gebäude einschließlich der Fundamente sowie dem Verschließen vorhandener Versorgungsleistungen verlangt. Dieses Begehren wi...mehr

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zfs 03/2013, Versicherungss... / 2 Aus den Gründen:

“" … Der Kl. hat gegen die Bekl. Anspruch auf die Versicherungsleistung i.H.v. 47.965,69 EUR (§ 1 S. 1 VVG i.V.m. AKB H.1, A.2.3.1, A.2.2.2)." I. Der Versicherungsvertrag ist nicht dadurch beendet worden, dass das unstreitig entwendete Fahrzeug durch seine Stilllegung außer Betrieb gesetzt wurde. Nach der durchgeführten Beweisaufnahme kann kein Zweifel daran bestehen, dass de...mehr

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Aufzugsanlage in einer Bäckerei

Leitsatz Der Aufzug in einer Bäckerei, dessen Hauptzweck darin besteht, die für die Herstellung der Backwaren benötigten Materialien zu den verschiedenen Produktionsebenen zu befördern, stellt eine Betriebsvorrichtung dar. Normenkette § 2 Abs. 1 Satz 1 InvZulG 2007, § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BewG Sachverhalt Der Kläger ließ 2008 in das Produktionsgebäude seiner Bäckerei eine Au...mehr

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Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten – gewerbliche Zwischenvermietung

Leitsatz 1. Bei Gewerbeimmobilien ist stets im Einzelfall festzustellen, ob der Steuerpflichtige beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen. 2. Aufwendungen für ein nach Anmietung leer stehendes Gewerbeobjekt können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige al...mehr