Mitverschulden
Das Mitverschulden eines Geschädigten an der Entstehung eines Schadens kann die Schadensersatzpflicht des Schädigers bzw. seiner Versicherung verringern.
Das Absenken des Schadensersatzes wegen Mitverschuldens beruht auf dem Rechtsgedanken, dass derjenige, der die Sorgfalt außer Acht lässt, die nach Lage der Sache erforderlich erscheint, um sich selbst vor Schaden zu bewahren, den Verlust oder die Kürzung seiner Schadensersatzansprüche hinnehmen muss. Die Gerichte nehmen ein Mitverschulden oft auch dann an, wenn der Geschädigte zwar nicht gegen eine Vorschrift verstoßen hat, aber trotzdem nicht die Vorsicht an den Tag gelegt hat, die ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens walten lassen würde. Auch das sei bei der Bemessung des Schmerzensgeldes als ein Verschulden gegen sich selbst zu berücksichtigen.
Die Schadensminderungspflicht ist eine dem Mitverschulden an einem Schaden eng verwandte Rechtsfigur. Es ist die von einem Verschulden unabhängige Pflicht eines Geschädigten, alles zu unternehmen, damit der Schaden, den ihm ein anderer zufügt, möglichst gering ausfällt bzw. bleibt. So muss er z. B. den Schädiger auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam machen.
Mitverschulden bei Verkehrsunfällen
Sehr häufig wird das Thema Mitverschulden bei Verkehrsunfällen mit Zweirädern relevant, wenn Schutzkleidung zwar nicht vorgeschrieben ist, aber sinnvoll erscheint. So ist für Motorradfahrer zwar ein Helm gesetzlich vorgeschrieben, Lederkleidung und Motorradstiefel aber nicht. Verzichtet der Fahrer oder Sozius darauf, geht er bewusst ein erhebliches Verletzungsrisiko ein, was auf die Höhe des Schmerzensgeldes und des Schadensersatzes durchschlagen kann. Ähnlich viel diskutiert ist der Helm bei Fahrradfahrern. Nach einem aktuellen BGH-Urteil zum Fahrradhelm ist Mitverschulden wegen eines fehlenden Helms jedenfalls bei nicht betont sportlichen Fahrern erst zu bejahen, wenn das Tragen von Schutzhelmen nach dem allgemeinen Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar ist.