Fachbeiträge & Kommentare zu Nachhaltigkeit

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.1 Hintergründe und Zielsetzung

Rz. 6 Bei der CSRD handelt es sich um eine Rahmenrichtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen, deren inhaltliche Detailausgestaltung über Berichtsstandards erfolgt. Mit Art. 29b, 29c Bilanz-RL n. F. wird die EU-Kommission dazu ermächtigt, Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Art. 29b) und für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU (Art...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 3 Fazit

Rz. 136 ESRS E5 enthält Angabepflichten zur Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Wie auch in den anderen Standards sind einerseits Informationen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen zu geben und andererseits zu Kennzahlen und Zielen. Fokussiert werden Ressourcenzuflüsse, Ressourcenabflüsse und Abfälle. Die inhaltliche Breite der verschiedenen Aspekte de...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 2.1 AA1000AS v3

Rz. 17 Der seitens des Beratungshauses und Standardsetzers AccountAbility[1] herausgegebene AA1000AS v3 ist ein global angewandter Standard[2] für die betriebswirtschaftliche Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen basierend auf den Prinzipien von AccountAbility.[3] Zu den vier Prinzipien von AccountAbility zählen:[4] Wesentlichkeit, Inklusivität, Reaktivität/Ansprechbarkeit u...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 3.4 ESRS 2 MDR-M – Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

Rz. 137 Ziel von ESRS 2 MDR-M ist es, "ein Verständnis über die Kennzahlen zu vermitteln, die das Unternehmen anwendet, um die Wirksamkeit seiner Maßnahmen zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten zu verfolgen" (ESRS 2.74). Dabei werden grds. alle Arten von Kennzahlen abgedeckt, d. h. die in den themenbezogenen und sektorspezifischen ESRS enthaltenen Kennzahlen eb...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.4 ESRS S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Rz. 56 Die Angabepflichten des ESRS S1-4 verlangen von berichtspflichtigen Unternehmen die Offenlegung ihrer Maßnahmen, um wesentliche negative und positive Auswirkungen zu adressieren. Weiterhin sind Maßnahmen darzustellen, wie wesentliche Risiken und Chancen in Bezug auf die Arbeitskräfte des Unternehmens gesteuert werden. Auch die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist darzuste...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.2 ESRS S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf die Auswirkungen

Rz. 65 Nach der Berichterstattung über die Konzepte bzgl. des Umgangs mit Verbrauchern und Endnutzern müssen nach ESRS S4.18 bei bestehender Wesentlichkeit die allgemeinen Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern sowie deren Vertretern in Bezug auf tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf sie offengelegt werden. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Ve...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / Literaturtipps

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.6 ESRS S1-10 – Angemessene Entlohnung

Rz. 100 Mit der Offenlegungspflicht ESRS S1-10 soll ein Überblick geschaffen werden, ob Beschäftigte des berichtspflichtigen Unternehmens eine angemessene Entlohnung erhalten, die mit geltenden Referenzwerten (Benchmarks) im Einklang steht (ESRS S1.68). Ist dies der Fall, wird eine entsprechende Angabe zu Erfüllung der Offenlegungspflicht als ausreichend erachtet, und es sin...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.3.3.1 Rahmen der Beschreibung

Rz. 75 ESRS S4.23 fordert die Beschreibung der eingerichteten Verfahren, um negative Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer, mit denen das Unternehmen in Verbindung steht, zu beheben oder an der Behebung mitzuwirken, sowie die Beschreibung der Kanäle, die den Verbrauchern und Endnutzern zur Verfügung stehen, um Bedenken zu äußern und diese prüfen zu lassen. Die Berichter...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.2.3 ESRS S3-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können

Rz. 46 Die Angabepflicht ESRS S3-3 verlangt eine Darstellung der formalen Kanäle, die betroffenen Gemeinschaften offenstehen, um Bedenken oder Anliegen direkt an das Unternehmen heranzutragen, und/oder wie es die Bereitstellung solcher Kanäle durch seine Geschäftspartner unterstützt. Umfasst sind auch Darstellungen, wie Folgemaßnahmen mit den jeweiligen betroffenen Gemeinsch...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.11 ESRS S1-15 – Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Rz. 139 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-15 zielen darauf ab, den Anspruch auf familienbedingte Arbeitsfreistellungen und die tatsächlich gelebte Realität bzw. Inanspruchnahme, insbes. mit Blick auf die Verteilung zwischen den Geschlechtern, darzustellen (ESRS S1.91 f.). Hierfür sind folgende Angaben zu tätigen: der Prozentsatz der Beschäftigten, die Anspruch auf familienbedi...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.3 Kennzahlen und Ziele: ESRS S3-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 61 Die Angabepflicht ESRS S3-5 konkretisiert und ergänzt die Mindestangabepflichten gem. ESRS 2 MDR-T ("Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben"; § 3 Rz 172 ff.). Sie zielt auf Darstellungen dazu, inwieweit das Unternehmen terminierte und ergebnisorientierte Ziele verwendet für seine Fortschritte bei der Bewältigung wesentlicher nega...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 3.1 Allgemeines

Rz. 125 Die Mindestangabepflichten (MDR), die ESRS 2 vorsieht (Rz 2), kommen immer dann zur Anwendung, wenn ein Unternehmen einen Nachhaltigkeitsaspekt als wesentlich beurteilt und infolgedessen Angaben zu Konzepten, Maßnahmen, Zielen und Maßnahmen tätigt (§ 3 Rz 10). Die zu den MDR in ESRS 2 vorgesehenen Angaben stellen eine Ergänzung zu den Angabepflichten der vier (sekund...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 2.2 ISAE 3000 (Revised)

Rz. 23 Der International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) wurde im Dezember 2013 seitens des IAASB veröffentlicht und findet Anwendung auf Prüfbescheinigungen von sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen durch Wirtschaftsprüfer ab dem 15.12.2015.[1] Die Bescheinigung nach ISAE 3000 (Revised) stellt die in der Praxis (noch) am häufigsten anzutreffen...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.1 ESRS G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle

Rz. 45 Die Angabepflicht ESRS G1-4 umfasst – sofern wesentlich – Informationen hinsichtlich Fällen von Korruption oder Bestechung während des Berichtszeitraums (ESRS G1.22). ESRS G1-4 stellt somit u. a. ein quantitatives Ergänzungsstück zu den in ESRS G1-3 dargelegten Informationen zu Verfahren der Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung dar. Die Angabepfli...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 4.2 EFRAG-Vorschläge zur CSRD-Erweiterung der ESEF-Taxonomie

Rz. 24 Im Kontext der noch ausstehenden Überarbeitung des ESEF RTS wurden durch EFRAG zwei ESEF-Taxonomieentwürfe mit konkreten Vorschlägen zum Gesamtumfang der vordefinierten Auszeichnungselemente erarbeitet und konsultiert. Ein Taxonomievorschlag umfasste die Auszeichnungselemente zu den Berichtspflichten gem. ESRS Set 1, während der andere Vorschlag die Auszeichnungseleme...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 9 Bei Erstellung der ESRS wurde darauf geachtet, dass die ESRS möglichst kohärent zu anderen unionsrechtlichen Vorschriften sowie einschlägigen Berichtsrahmenwerken und Leitlinien sind. Speziell für die Offenlegungspflichten des ESRS G1 erfolgte im Erstellungsprozess der ESRS insbes. eine Einbeziehung der einschlägigen Regelungen der CSRD, der NFRD (Non-Financial Reporti...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.2 ESRS G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Rz. 52 Die Angabepflicht ESRS G1-5 umfasst Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme, einschl. der Lobbytätigkeiten in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens (ESRS G1.27). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c) (iv...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.2 ESRS E5-4 – Ressourcenzuflüsse

Rz. 75 Die Angabepflicht nach ESRS E5-4 verlangt die Offenlegung von Informationen dazu, welche wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sich aus den Ressourcenzuflüssen des Unternehmens ergeben (ESRS E5.28). Diese Offenlegungspflicht soll ein Verständnis für den Ressourcenverbrauch, der direkt durch das Unternehmen und über dessen vorgelagerte Wertschöpfungskette veru...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.1.1 Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1

Rz. 11 Gem. ESRS E3.8 besteht eine Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 ("Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen"). Demnach hat das Unternehmen näher zu erläutern, ob und inwieweit das Unternehmen: seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten überprü...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.12 ESRS S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

Rz. 149 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-16 zielen darauf ab, Einkommensungleichheiten darzustellen: Zum einen sind etwaige geschlechtsspezifische Verdienstunterschiede (auch: " gender pay gap ") unter den Arbeitnehmern des Unternehmens aufzuzeigen, zum anderen die innerbetriebliche Einkommensspreizung zwischen dem höchsten Einkommen und dem Medianeinkommen (ESRS S1.95 f.). Fo...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 2.2.2 ESRS E3-4 – Wasserverbrauch

Rz. 52 Nach ESRS E3.26 hat das Unternehmen Informationen über seinen Wasserverbrauch im Zusammenhang mit seinen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen anzugeben, um ein Verständnis über den Wasserverbrauch des Unternehmens und die Fortschritte in Bezug auf seine Ziele zu vermitteln (ESRS E3.27). Demzufolge steht ESRS E3-4 in engem Zusammenhang zu den Angaben zur Fest...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.5.4 ESRS E1-6 – THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen

Rz. 68 Nach ESRS E1.44 hat das berichtende Unternehmen gesondert voneinander anzugeben: seine Scope-1-THG-Bruttoemissionen (sowohl als Angabe in Tonnen CO2-Äquivalent als auch unter Nennung des prozentualen Anteils der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen; Letzteres ergibt sich aus ESRS E1.48), seine Scope-2-THG-Bruttoemissionen (in Tonnen CO...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 9 Phase-in-Regelungen

Rz. 182 An letzter Stelle widmet sich ESRS 1 Übergangsbestimmungen für die erstmalige Anwendung der ESRS. Diese sehen zeitliche bzw. inhaltliche Erleichterungen für die geforderte Berichterstattung vor. Die vorgesehenen Zeiträume für die Anwendung dieser Erleichterungen beginnen jeweils mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Berichtspflicht gem. ESRS, wie sie von der CSRD festgel...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 5.1 Konsolidierte und nicht konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 109 Die Schlüsselregelung zu den Berichtsgrenzen, d. h. zum Umfang, in dem Daten für die geforderte Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuholen sind, findet sich in ESRS 1 am Anfang von Kap. 5 "Wertschöpfungskette": "Die Nachhaltigkeitserklärung gilt für dasselbe Bericht erstattende Unternehmen wie die Abschlüsse" (ESRS 1.62). D. h., dass für eine nicht konsolidierte Nac...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.2.2 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 39 Während sich die Unternehmen zunehmend auf die Zusammenhänge zwischen Geschäftsmodellen und Klimawandel konzentrieren, sollten nach Auffassung der EU auch die Merkmale von Geschäftsmodellen, die Auswirkungen auf Menschen, einschl. Verbraucher und Endnutzer, haben können, berücksichtigt werden, sofern sie wesentlich sind. Die Forschung hat gezeigt, dass es verschiedene...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Gesundheitsför... / 6 Leistung im überwiegenden betrieblichen Interesse

Leistungen zur Gesundheitsförderung der Arbeitnehmer sind oftmals im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Solche Leistungen sind kein Arbeitslohn und unterliegen nicht dem Lohnsteuerabzug. Die Umsetzungshilfe der Finanzverwaltung zur Gesundheitsförderung enthält auch dazu zahlreiche Beispiele.[1] Im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse sind u.a: Leist...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.4.1 Allgemeines

Rz. 242 Der Teilwert ist der alternative Bewertungsmaßstab neben denen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Wirtschaftsgüter sind i. d. R. mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten – ggf. vermindert um die AfA – zu bewerten. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilden die Bewertungsobergrenze. Demgegenüber können Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 ESt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Allgemeines zur Abschreibun... / 3 Einkunftserzielung

Das Gebäude und die selbstständigen Gebäudeteile können nur dann steuerlich abgeschrieben werden, wenn sie der Erzielung von Einkünften dienen. Sie dürfen also nicht jahrelang leer stehen.[1] Aufwendungen für eine Immobilie nach vorheriger auf Dauer angelegter Vermietung sind als Werbungskosten abziehbar, solange der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkunftserzielung im Z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten Vermietung u... / 1.3.4 Leer stehende Immobilie

Aufwendungen für eine nach Herstellung, Anschaffung oder Selbstnutzung leerstehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objekts erkennbar aufgenommen und sie später nicht aufgegeben hat.[1] Aufwendungen für eine Immobilie nach vorheriger auf Dauer angelegter Vermietun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.4.2 Voraussichtlich dauernde Wertminderung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)

Rz. 250 Eine Teilwertabschreibung setzt nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG voraus, dass der Teilwert aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger ist. Der Gesetzgeber hat den Begriff der "voraussichtlich dauernden Wertminderung" nicht näher umschrieben. Laut Gesetzesbegründung[1] ist der Begriff der dauernden Wertminderung dem § 253 Abs. 3 S. 3 HGB i. d. F. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 1 Einleitung

Der Begriff "Corporate Volunteering" wird häufig auch mit "betriebliche Freiwilligenprogramme" oder "Förderung des Mitarbeiterengagements" übersetzt. Corporate-Volunteering-Projekte werden eingesetzt, um eine wertorientierte Unternehmenskultur zu fördern, die auch soziale Belange in den Vordergrund stellt. Die Förderung des sozialen Engagements kann zu einer geringeren Flukt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 2.2.1 Verpflichtung der Mitarbeiter zur Teilnahme

Wird der Mitarbeiter im Rahmen seines Arbeitsvertrags eingesetzt, kann er durch das Direktionsrecht hierzu von seinem Arbeitgeber verpflichtet werden. Praxis-Beispiel Kochen für ein CSR-Projekt Die Teilnehmer eines CSR-Projekts erhalten in der Kantine eine kostenlose Mahlzeit. Dabei nehmen am CSR-Projekt sowohl Mitarbeiter des Arbeitgebers, aber auch Mitarbeiter von Kunden und...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 2.3.2 Sozialversicherungsschutz bei längerer Freistellung

Wenn Mitarbeiter im Rahmen von CSR-Aktivitäten für einen längeren Zeitraum bezahlt oder unbezahlt von der Arbeit freigestellt werden, sollte geprüft werden, welche Auswirkungen die Freistellung auf den sozialversicherungsrechtlichen Status der Mitarbeiter hat. Für den Sozialversicherungsschutz ist nicht maßgeblich, ob ein Arbeitsverhältnis zu Mitarbeitern besteht, sondern ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 3.1 Beispiele für Engagements eines Mitarbeiters

Die Beispiele für CSR-Aktivitäten als Arbeitgeberengagement (Social Days, Mentoring, pro-bono-Tätigkeiten und Secondment) sind jeweils auch als Mitarbeiterengagement denkbar, beispielsweise wenn Mitarbeiter ehrenamtlich bei der freiwilligen Feuerwehr tätig sind oder außerhalb ihrer Arbeitszeit im Rahmen von gemeinnütziger Arbeit für eine Organisation pro-bono-Beratung für so...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 2.2.2 Freiwilligkeit der Teilnahme/Begrenzung des Teilnehmerkreises

Oftmals werden Mitarbeiter nicht durch den Arbeitgeber ausdrücklich dazu verpflichtet, an einem CSR-Projekt teilzunehmen. Vielmehr wirbt der Arbeitgeber für das CSR-Projekt und bittet um Teilnahme. Zudem werden vom Arbeitgeber Anreize geschaffen, sich in diesen nachhaltigen Projekten zu engagieren. Die intrinsische Motivation der Mitarbeiter soll insofern noch verstärkt werd...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 3.1.2 Arbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeit

Die CSR-Aktivitäten von Mitarbeitern, unabhängig, ob im Rahmen einer bezahlten Freistellung oder gewährten "Volunteer Leave", fallen nicht in den Anwendungsbereich des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Arbeitgeber müssen daher nicht nach den Vorgaben des ArbZG überprüfen, ob im Rahmen der CSR-Aktivitäten die Höchstarbeitszeit, Ruhepausen oder Ruhezeit bis zur erneuten Arbeitsaufn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 3.1.1 Freistellung, Sonderurlaub

Innerhalb der vertraglichen Arbeitszeit sind Mitarbeiter grundsätzlich nicht berechtigt, CSR-Aktivitäten ohne die Zustimmung des Arbeitgebers auszuüben (zum Sonderfall ehrenamtlicher Tätigkeiten vgl. Abschn. 3.2). Der Arbeitgeber kann jedoch die Teilnahme an CSR-Aktivitäten innerhalb der Arbeitszeit ermöglichen, indem er Mitarbeiter bezahlt oder unbezahlt von der Arbeitsleis...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 2.2 Arbeitsrechtliche Aspekte im Verhältnis von Mitarbeiter und Arbeitgeber

Grundsätzlich können Arbeitgeber vielfältige Interessen daran haben, ihre Mitarbeiter zum Einsatz im Rahmen eines Projekts zu verpflichten bzw. die freiwillige Teilnahme an diesen zu fördern. Neben dem Aspekt einer Unterstützung eines CSR-Projekts kann hierbei der Teamgedanke und die Identifikation des Mitarbeiters mit seinem Arbeitgeber gestärkt werden. Zudem können durch d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 2.2.2.1 Arbeitszeit

Zunächst einmal kann die eingesetzte Zeit der Mitarbeiter als Anreiz vom Arbeitgeber vergütungsrechtlich als Arbeitszeit gewertet werden. Auch wenn es nicht zu seinen Aufgaben zählt und er freiwillig an einer CSR-Aktivität teilnimmt, können Mitarbeiter so Überstunden aufbauen. Fällt die CSR-Aktion in die betriebsübliche Arbeitszeit, so erbringen Mitarbeiter durch ihre Teilnah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 2.2.3 Kritische Äußerungen des MA zu Initiativen

Mitarbeiter haben grundsätzlich das Recht, Kritik am Arbeitgeber zu äußern, solange diese sachlich und nicht beleidigend ist. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gilt auch im Arbeitsverhältnis, und Mitarbeiter dürfen sich kritisch mit den Verhältnissen im Betrieb auseinandersetzen und ihre Meinung betriebsöffentlich äußern. Dies gilt insofern auch für CSR-Initiativen. Die Äu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 3.1.4 Benachteiligungs-, Maßregelungsverbot

Mitarbeiter dürfen nicht benachteiligt oder gemaßregelt werden, weil sie an bestimmten CSR-Aktivitäten teilgenommen oder ihre Teilnahme verweigert haben. Gegen das Benachteiligungsverbot würde ein Arbeitgeber verstoßen, wenn Mitarbeiter, die in einem Kalenderjahr den verfügbaren "Volunteer Leave" nicht beantragt haben, aus diesem Grund von einer Gehaltserhöhung ausgeschlosse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 3.1.3 Gleichbehandlungsgrundsatz

Auch bei der Entscheidung des Arbeitgebers, welche Mitarbeiter für CSR-Aktivitäten freigestellt werden bzw. welchen Mitarbeitern "Volunteer Leave" gewährt wird, sind der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz und Diskriminierungsverbote, insbesondere nach dem AGG zu beachten (vgl. Abschn. 2.2.2.3).mehr

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Corporate Volunteering / 3.1.5 Nebentätigkeitserlaubnis

Zu beachten ist darüber hinaus, dass CSR-Aktivitäten von Mitarbeitern als Nebentätigkeiten zu werten sind, insbesondere wenn diese regelmäßig ausgeführt werden. In Arbeitsverträgen ist regelmäßig vereinbart, dass Mitarbeiter den Arbeitgeber über Nebentätigkeiten unterrichten müssen und der Arbeitgeber diese untersagen kann, wenn hierdurch die Interessen des Arbeitgebers unan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 2.3.1 Vertragskonstellationen

Grundsätzlich kann es für Mitarbeiter interessant sein, über einen gewissen Zeitraum in einer gemeinnützigen Organisation zu arbeiten. Dabei gibt es rechtlich vor allem 2 unterschiedliche Möglichkeiten: Entweder der Arbeitgeber entsendet Mitarbeiter an die gemeinnützige Organisation (Entsendung) oder der Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber wird ruhend gestellt und ein neuer bef...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 2 Arbeitgeberengagement

Grundsätzlich können Unternehmen CSR-Projekte durch unterschiedliche Möglichkeiten und Maßnahmen fördern. Hierzu zählen die rein finanzielle Unterstützung genauso wie solidarische Bekundungen. Dabei sind zunächst keine arbeitsrechtlichen Themen zu beachten. Darüber hinaus sollen jedoch oftmals auch medienwirksam Projekte mit der Arbeitskraft der Mitarbeiter eines Unternehmens...mehr

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Corporate Volunteering / 2.1 Beispiele für Engagements des Arbeitgebers

Social Days Soziale Tage oder auch Aktionstage werden zumeist als Veranstaltung durch einen Arbeitgeber organisiert und können neben dem CSR-Aspekt zum Teambuilding oder interdisziplinären Austausch beitragen. Praxis-Beispiel Social Days Bau eines Zauns, Anstreichen einer Mauer oder die Essensausgabe an Bedürftige in einer Ausgabestelle der Tafel. Social Days können durch den Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 2.3.3 Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Wenn die CSR-Aktivität für Mitarbeiter besondere Belastungen auslöst, etwa einen Umzug erfordert, mit einem längeren Auslandsaufenthalt oder mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, können Arbeitgeber die Kosten übernehmen oder bei organisatorischen Fragestellungen unterstützen. Praxis-Beispiel Kostenübernahme durch den Arbeitgeber Der Arbeitgeber zahlt für die Dauer des Einsatz...mehr

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Corporate Volunteering / 3.3 Versicherungsschutz Haftpflicht-, Unfallversicherung

Für CSR-Aktivitäten von Mitarbeitern außerhalb des Arbeitgeberengagements besteht im Regelfall kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Für eine Vielzahl von ehrenamtlichen Tätigkeiten besteht jedoch kraft Gesetz oder Satzung ein Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, andere können auf Antrag freiwillig versichert werden. Unfallversicherungsschutz...mehr

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Corporate Volunteering / 2.2.2.2 Monetäre Incentivierung

Arbeitgeber können den Mitarbeiter für die Teilnahme auch monetär incentivieren. Hierbei sind die Arbeitgeber im Rahmen der üblichen Möglichkeiten frei. Dies können Gutscheine oder auch eine Sonderzahlung sein. Auch können Sachleistungen, wie bedruckte T-Shirts zugewendet werden. Diese sind entsprechend von der Payroll abzurechnen. Durch eine Vereinbarung sollte klar geregelt...mehr