Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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II Gründung - Muster / 4.1 Gründungsurkunde für die Gründung einer Einpersonengesellschaft

UR Nr. … Heute, den … , erschien vor mir, … , Notar/in mit dem Amtssitz in Herr/Frau … geboren am … wohnhaft … . Der Erschienene errichtet hiermit nach § 2 Abs. 1 a GmbHG eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma … mit dem Sitz in … . Gegenstand des Unternehmens ist … . Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt … EUR (in Worten … Euro) und wird vollständig von H...mehr

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II Gründung - Muster / 4.2 Gründungsurkunde für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft

UR Nr. … Heute, den … , erschienen vor mir, … , Notar/in mit dem Amtssitz in Herr/Frau … geboren am … wohnhaft … . Herr/Frau … geboren am … wohnhaft … . Herr/Frau … geboren am … wohnhaft … . Die Erschienenen errichten hiermit nach § 2 Abs. 1 a GmbHG eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma … mit dem Sitz in … . Gegenstand des Unternehmens ist … . Das Stammkapital ...mehr

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II Gründung / 2.2.1 Form der Beurkundung

Rz. 130 Die Beurkundung erfolgt nach §§ 8ff. BeurkG, also als Willenserklärungen der Gründer durch Verlesung der gesamten Urkunde nebst Satzung und ggf. sonstigen Anlagen sowie Unterzeichnung durch die Gründer und den Notar. Eine Beurkundung nach §§ 36ff. BeurkG, bei welcher der Notar seine Beobachtungen über den Verlauf der Gründungsversammlung niederschreibt und unterzeich...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 6.9.1 Einführung

Rz. 552 Anders als im Aktienrecht (vgl. § 130 Abs. 1 AktG) ist für die GmbH das Erfordernis einer Protokollierung der Gesellschafterversammlung nicht generell vorgeschrieben. Zwingend erforderlich ist ein Protokoll nur in Fällen einer Satzungsänderung (§ 53 Abs. 2 GmbHG i. V. m. §§ 36, 37 BeurkG), bei Ein-Personen-Gesellschaften (§ 48 Abs. 3 GmbHG), bei Umwandlungsbeschlüsse...mehr

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II Gründung - Muster / 3.2 Gründungsurkunde (Beschluss über Formwechsel)

Es sind erschienen: Herr … , Frau … , mit der Erklärung, nicht im eigenen Namen zu handeln, sondern im Namen der … GmbH, …, und zwar als deren einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin. Zum Nachweis ihrer Vertretungsmacht legte sie einen beglaubigten Handelsregisterauszug vor; Herr … , mit der Erklärung, nicht im eigenen Namen zu handeln, sondern im Namen von Frau … , und ...mehr

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II Gründung - Muster / 2.4 Sachgründungsbericht

Die Unterzeichner als die alleinigen Gesellschafter der am … gegründeten … GmbH mit dem Satzungssitz in ("Gesellschaft") erstatten folgenden Sachgründungsbericht:mehr

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II Gründung - Muster / 1.4 Handelsregisteranmeldung

Amtsgericht – Handelsregister –… … GmbH, … (HRB neu) Sehr geehrte Damen und Herren, in unserer Eigenschaft als Geschäftsführer der Gesellschaft überreichen wir eine elektronisch beglaubigte Kopie der notariellen Urkunde … des Notars … vom …, der als Anlage der Gesellschaftsvertrag beigefügt ist; die von uns unterzeichnete Liste der Gesellschafter; und melden die Gesellschaft sowie...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 6.9.3 Fehler des Protokolls

Rz. 564 Sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, hat das Protokoll einer Gesellschafterversammlung keinen konstitutiven Charakter, sondern dient lediglich Beweiszwecken.[1] Fehler des (privatschriftlichen) Protokolls sind folglich unerheblich. Fehlende oder falsche Protokollierung Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH vor, dass Gesellschafterbeschlüsse zu ...mehr

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II Gründung - Muster / 4.4 Handelsregisteranmeldung

Amtsgericht – Handelsregister –… … GmbH, … (HRB neu) Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Gesellschaft überreiche ich eine elektronisch beglaubigte Kopie der notariellen Urkun­de … des Notars … vom … (vereinfachtes Gründungsverfahren nach § 2 Abs. 1a GmbHG); und melde die Gesellschaft sowie Folgendes zur Eintragung in das Handelsregister an...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.10 Eintragung im Handelsregister

Rz. 744 Jede Änderung in der Person der Geschäftsführer ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 39 Abs. 1 GmbHG). Ferner sind Änderungen der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführungsmitglieds anzumelden (§ 10 Abs. 1 Satz 2 GmbHG, § 15 HGB), es sei denn, eine solche ergibt sich bereits deutlich aus einer Gesellschaftsvertragsänderung.[1] Es sind nur Änderung...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 5.1 Versammlungsleitung

Rz. 482 Die Bestellung eines Versammlungsleiters ist im GmbH-Recht nicht vorgesehen. Ein Versammlungsleiter ist nur dann zwingend, wenn die Satzung eine entsprechende Regelung enthält. Sieht die Satzung die Position eines Versammlungsleiters nicht vor, kann die Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit einen Versammlungsleiter bestimmen. Die Position eines so bestimmt...mehr

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II Gründung - Muster / 2.5 Handelsregisteranmeldung

Amtsgericht – Handelsregister – … … GmbH, … (HRB neu) Sehr geehrte Damen und Herren, in unserer Eigenschaft als Geschäftsführer der Gesellschaft überreichen wir eine elektronisch beglaubigte Kopie der notariellen Urkunde … des Notars … vom … , der als Anlage der Gesellschaftsvertrag beigefügt ist; eine Kopie des notariellen Einbringungsvertrages vom … eine Kopie des Sachgründungsber...mehr

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II Gründung - Muster / 3.4 Handelsregisteranmeldung

Amtsgericht– Handelsregister – … … AG, … (HRB … ) Sehr geehrte Damen und Herren, in unserer Eigenschaft als Geschäftsführer der Gesellschaft überreichen wir eine elektronisch beglaubigte Kopie der notariellen Urkun­de … des Notars … vom … , der als Anlage der Gesellschaftsvertrag beigefügt ist; darin weiter als Anlage enthalten: die Verzichtserklärungen der Gesellschafter auf Um...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 7.3 Eintragung im Handelsregister

Rz. 575 Eine Satzungsänderung wird erst wirksam, wenn sie in das Handelsregister am Sitz der Gesellschaft eingetragen ist (§ 54 Abs. 3 GmbHG). Die Anmeldung erfolgt durch die Geschäftsführung in vertretungsberechtigter Zahl (§ 78 GmbHG) oder durch den beurkundenden Notar, dessen Berechtigung zur Anmeldung gem. § 378 Abs. 2 FamFG widerruflich vermutet wird. Der Anmeldung ist ...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 5.7 Sprache der Gesellschafterversammlung

Rz. 510 Die Sprache der Gesellschafterversammlung einer deutschen GmbH ist grundsätzlich deutsch. Jeder Gesellschafter darf davon ausgehen, dass er der Gesellschafterversammlung in Deutsch folgen kann; kein Gesellschafter hat das Recht, Redebeiträge in einer Fremdsprache zu halten. Auch ein Protokoll der Gesellschafterversammlung, das jedenfalls dann erforderlich ist, wenn e...mehr

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II Gründung / 1.2.2.2 Organisation und Vertretung

Rz. 115 Die Satzung gilt im Gründungsstadium bereits im Innen-, mangels Eintragung im Handelsregister aber noch nicht im Außenverhältnis. Rz. 116 Vertreten wird die Vor-GmbH von ihrer Geschäftsführung, soweit der Gründungszweck dies erfordert. Die Geschäftsführung kann für die Vorgesellschaft die von den Gründern zu erbringenden Bar- oder Sacheinlagen erwerben und die im Zusa...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 3 Beschluss der Gesellschafterversammlung

(im Rahmen einer ordentlichen oder außerordentlichen Gesellschafterversammlung möglich; siehe dazu und zur Protokollierung Muster IV) … Zu Ziff. … der Tagesordnung, Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der … GmbH und der … GmbH: Der Vorsitzende wies darauf hin, dass seit Einberufung der Gesellschafterversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellsch...mehr

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V Geschäftsführung und Aufs... / 2 Anmeldung der Bestellung eines Geschäftsführers zum Handelsregister

An das Amtsgericht … Handelsregister … … GmbH, HRB … Als gesamtvertretungsberechtigte Geschäftsführer überreichen wir den Gesellschafterbeschluss vom … und melden zum Handelsregister an: … ist nicht mehr Geschäftsführer. Zu neuen Geschäftsführern wurden bestellt: … (Vorname, Name, Geburtsdatum, Wohnort) … Die neuen Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft jeweils [einzeln/gemeinsam ...mehr

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II Gründung / 2.6.1 Inhalt

Rz. 211 Inhalt der Anmeldung ist zunächst einmal die Gründung der Gesellschaft selbst, verbunden mit dem Antrag auf Eintragung derselben. § 8 GmbHG spezifiziert daneben den weiteren Inhalt der Anmeldung: Rz. 212 Nach Abs. 2 Satz 1 ist von allen Unterzeichnern ausdrücklich zu erklären, dass die Mindesteinlagen erbracht sind (vgl. Rn. 250 ff.). Das ist zu konkretisieren durch A...mehr

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VIII Auflösung und Liquidat... / 6 Anmeldung der Fortsetzung

Amtsgericht – Handelsregister – … … GmbH i. L., … (HRB …) Als einziger Geschäftsführer der Gesellschaft überreiche ich den Gesellschafterbeschluss vom … und melde zur Eintragung in das Handelsregister an: Die durch Gesellschafterbeschluss vom … aufgelöste Gesellschaft wird als werbende Gesellschaft fortgesetzt. … ist nicht mehr Liquidator. … , geb. am … , wohnhaft … , ist zum Ges...mehr

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VIII Auflösung und Liquidat... / 2 Anmeldung der Liquidation und der Liquidatoren

Amtsgericht – Handelsregister – … … GmbH i. L., … (HRB …) In meiner Eigenschaft als Geschäftsführer und Liquidator der Gesellschaft überreiche ich den Gesellschafterbeschluss vom … und melde zur Eintragung in das Handelsregister an: Die Gesellschaft ist aufgelöst. … und … sind nicht mehr Geschäftsführer. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Sind mehrere Liquidato...mehr

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I Grundlagen / 2.4.4.1 Rechtsgeschäftliche Übertragung

Rz. 65 Geschäftsanteile sind veräußerlich, § 15 Abs. 1 GmbHG, und werden als sonstiges Recht nach §§ 413, 380 BGB durch Abtretung übertragen. Zu beachten ist dabei die besondere Formvorschrift nach § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG – notwendig ist die notarielle Beurkundung sowohl des schuldrechtlichen Kausal- als auch des dinglichen Verfügungsgeschäfts. Eine formell ordnungsgemäß dur...mehr

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VI Das Kapital - Muster / 3.2 Handelsregisteranmeldung Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

An das Amtsgericht … – Handelsregister – … GmbH, HRB … Als gesamtvertretungsberechtigte Geschäftsführer der … GmbH überreichen wir beglaubigte Abschrift der notariellen Niederschrift über die außerordentliche Gesellschafterversammlung vom … (UR … des Notars … ), aus der sich die Erhöhung des Stammkapitals von … EUR um … EUR auf … EUR sowie die Neufassung von Ziff. … der Satzun...mehr

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VI Das Kapital - Muster / 4.1.3 Handelsregisteranmeldung Kapitalherabsetzung

An das Amtsgericht … – Handelsregister – … GmbH, HRB … Als Geschäftsführer der … GmbH überreichen wir beglaubigte Abschrift der notariellen Niederschrift über die Gesellschafterversammlung vom … (UR … des Notars … ), Ausdruck aus dem elektronischen Bundesanzeiger vom … in dem die Bekanntmachung des Herabsetzungsbeschlusses und die Aufforderung an die Gläubiger der Gesellschaft ent...mehr

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VI Das Kapital - Muster / 1.4 Handelsregisteranmeldung Barkapitalerhöhung

An das Amtsgericht … – Handelsregister – … GmbH, HRB … Als sämtliche und gesamtvertretungsberechtigte Geschäftsführer der … GmbH überreichen wir elektronisch beglaubigte Abschrift der notariellen Niederschrift über die außerordentliche Gesellschafterversammlung vom … (UR … des Notars … ), notariell beglaubigte Übernahmeerklärung der Gesellschafter … und … , Liste der Übernehmer der...mehr

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VI Das Kapital - Muster / 1.6 Handelsregisteranmeldung Sachkapitalerhöhung

An das Amtsgericht … – Handelsregister – … GmbH, HRB … Als sämtliche und gesamtvertretungsberechtigte Geschäftsführer der … GmbH überreichen wir elektronisch beglaubigte Abschrift der notariellen Niederschrift über die außerordentliche Gesellschafterversammlung vom … (UR … des Notars … ), notariell beglaubigte Übernahmeerklärung 1139 der Gesellschafter … und … , Einbringungs- und F...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 8 Handelsregisteranmeldung einer Satzungsänderung

An das Amtsgericht … – Handelsregister – … … GmbH, HRB … Als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der … GmbH überreiche ich Ausfertigung der notariellen Niederschrift über die außerordentliche Gesellschafterversammlung vom … (UR … des Notars … ); den vollständigen Wortlaut des Gesellschaftsvertrages mit der Bescheinigung des Notars nach § 54 Abs. 1 S. 2 GmbHG und melde zur ...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 9.2 Anfechtbarkeit

Rz. 595 Gesellschafterbeschlüsse [1] sind entsprechend § 243 Abs. 1 AktG anfechtbar, wenn sie gegen eine gesetzliche Bestimmung oder eine Satzungsregelung verstoßen. Auch Verstöße gegen die Treuepflicht, den Gleichbehandlungsgrundsatz oder gegen die Bindung an den Gesellschaftszweck können, obwohl es sich nicht um gesetzliche Bestimmungen handelt, zu einer Anfechtbarkeit von ...mehr

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II Gründung / 1.2.2.1 Teilrechtsfähigkeit der Vorgesellschaft

Rz. 113 Von der Unterzeichnung der notariellen Gründungsurkunde an spricht man von der Vorgesellschaft (andere Bezeichnung: Gründungsgesellschaft). Diese wird allgemein als "teilrechtsfähig" angesehen.[1] Ihr Zweck ist auf die Erfüllung der restlichen Gründungsvoraussetzungen – insbesondere die Einforderung der fälligen Einlagen[2] – gerichtet, kann aber auch schon – mit nac...mehr

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VI Das Kapital - Muster / 2.2 Handelsregisteranmeldung Beschluss zum genehmigten Kapital

Amtsgericht – Handelsregister – … GmbH, … (HRB … ) Als gesamtvertretungsberechtigte Geschäftsführer der … GmbH überreichen wir elektronisch beglaubigte Abschrift der notariellen Niederschrift über die außerordentliche Gesellschafterversammlung vom … (UR … des Notars … ) den vollständigen Wortlaut der geänderten Satzung mit der Notarbescheinigung gem. § 54 Abs. 1 S. 2 GmbHG, und me...mehr

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VI Das Kapital - Muster / 1.2 Übernahmeerklärung

Die Erhöhung des Stammkapitals der im Handelsregister des Amtsgerichts … unter HRB … eingetragenen … GmbH (im Folgenden: die Gesellschaft) von … EUR um … EUR auf … EUR durch die Ausgabe von … (Anzahl) neuen Gesellschaftsanteilen wurde durch notariell beurkundeten Gesellschafterbeschluss vom … des Notars … (UR-Nummer … ) beschlossen. Die … (Anzahl) neuen Geschäftsanteile we...mehr

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II Gründung - Muster / 2.2 Satzung

Anlage zur notariellen Urkunde vom … des Notars … Satzung der … GmbHmehr

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II Gründung - Muster / 3.3 Satzung

Anlage zur notariellen Urkunde vom … des Notars … Satzung der … AGmehr

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II Gründung - Muster / 1.2 Satzung einer GmbH mit einem Gesellschafter

Anlage zur notariellen Urkunde … des Notars …: Satzung der … GmbHmehr

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II Gründung / 5.1 Vorratsgesellschaften

Rz. 248 Die Gründungsformalitäten nehmen selbst bei höchstmöglicher Beschleunigung einige Zeit in Anspruch. Andererseits erfordern manche Geschäfte die sofortige Verfügbarkeit einer eigens dafür zur Verfügung stehenden, die handelnden Personen von der persönlichen Haftung abschirmenden juristischen Person. Dafür gibt es Vorratsgesellschaften, also Gesellschaften, die – meist...mehr

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II Gründung - Muster / 1.3 Satzung einer Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern

Anlage zur notariellen Urkunde … des Notars …: Satzung der … GmbHmehr

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II Gründung - Muster / 2.3 Einbringungsvertrag

Einbringungsvertrag zwischen 1. der … GmbH – im Folgenden auch: “Gesellschaft” – 2. … 3. … – im Folgenden zusammen auch als "einbringende Gesellschafter" bezeichnet – unter Beteiligung von 4. … – im Folgenden auch als "Mitgesellschafter" bezeichnet – Vorbemerkung Die einbringenden Gesellschaftern sowie der Mitgesellschafter haben durch notarielle Urkunde des beurkundenden Notars vom ...mehr

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AGS 11/2019, Erstattung der... / 2 Aus den Gründen

Die erkennbar namens der Antragstellerin durch ihre Verfahrensbevollmächtigten (§ 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 FamFG) eingelegte, gem. § 71 Abs. 1 GBO statthafte und auch i.Ü., insbesondere wertunabhängig zulässige Beschwerde gegen die teilweise Ablehnung der Eintragung der Zwangshypothek ist aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, die durch das Beschwerdevorbri...mehr

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FoVo 11/2019, Die weitere vollstreckbare Ausfertigung als Grundlage einer effektiven Vollstreckung

Grundsätzlich nur eine vollstreckbare Ausfertigung Der Gläubiger erhält grundsätzlich nur eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels, bestehend aus dem Rubrum, der Beschlussformel und dem Tenor, § 317 Abs. 2 S. 3 ZPO, die um die Vollstreckungsklausel nach § 724 ZPO ergänzt und so zur vollstreckbaren Ausfertigung wird. Das soll den Schuldner vor wiederholten und letztlich über...mehr

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AGS 11/2019, Fiktive Termin... / 1 Aus den Gründen

Der asylrechtlichen Klage des Klägers im Ausgangsverfahren wurde mit Gerichtsbescheid in vollem Umfange antragsgemäß stattgegeben. Die Beteiligten legten gegen den Gerichtsbescheid keinen Rechtsbehelf ein. Dem Kläger war zuvor Prozesskostenhilfe bewilligt und i.H.v. 788,38 EUR an seinen Prozessbevollmächtigten ausgezahlt worden. Der Übergang auf die Landeskasse wurde in dieser...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Honorare

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Ob > Arbeitslohn iSv § 19 EStG vorliegt, ist von der Bezeichnung unabhängig. Honorare sind Arbeitslohn, wenn die mit ihnen entgoltene Tätigkeit im Rahmen eines Dienst- bzw Arbeitsverhältnisses erbracht wird, also entweder zu den normalen Dienstaufgaben gehört oder im Rahmen üblicher Nebenleistungen oder gar einer zusätzlich vereinbarten Nebentätigk...mehr

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ZErb 10/2019, Kein Beschwer... / Sachverhalt

Die Beteiligten zu 1 und 2 streiten über die Erbfolge nach dem Erblasser. Auf Antrag der Beteiligten zu 1 hat das Nachlassgericht zunächst mit Beschluss vom 15.1.2019 der Beteiligten zu 2 eine Frist von einem Monat zur Erstellung eines Inventars über den Nachlass gemäß § 2003 BGB aufgegeben. Auf Antrag der Beteiligten zu 2 hat das Nachlassgericht mit weiterem Beschluss vom 8...mehr

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AGS 10/2019, Bormann/Diehn/Sommerfeldt, Kommentar zum Gesetz über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare

Herausgegeben von Dr. Jens Bormann, Dr. Thomas Diehn sowie Dipl.-Rpfl. Klaus Sommerfeldt. 3. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XXIX, 1168 S., 139,00 EUR Das GNotKG regelt zum einen die Notarkosten, zum anderen aber auch die Gerichtkosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit – mit Ausnahme der Familiensachen, die gesondert im FamGKG geregelt sind. Für den Anwalt...mehr

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ZErb 10/2019, Kein Beschwerderecht des Notars bei Beauftragung zur Erstellung eines Inventars durch das Nachlassgericht

Leitsatz Dem Notar, der durch das Nachlassgericht zur Erstellung eines Inventars nach § 2300 BGB beauftragt wird, steht gegen den die Beauftragung erteilenden Beschluss kein Beschwerderecht gem. §§ 58 ff FamFG zu. Der Beschluss greift nicht in die Rechte des beauftragten Notars ein; einen Anspruch auf "Nichtbeauftragung" sieht das Gesetz nicht vor. OLG Düsseldorf, Beschluss v...mehr

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ZErb 10/2019, Kein Beschwer... / Leitsatz

Dem Notar, der durch das Nachlassgericht zur Erstellung eines Inventars nach § 2300 BGB beauftragt wird, steht gegen den die Beauftragung erteilenden Beschluss kein Beschwerderecht gem. §§ 58 ff FamFG zu. Der Beschluss greift nicht in die Rechte des beauftragten Notars ein; einen Anspruch auf "Nichtbeauftragung" sieht das Gesetz nicht vor. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. M...mehr

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ZErb 10/2019, Kein Beschwer... / Aus den Gründen

Die vom Beteiligten zu 3 eingelegte Beschwerde ist dem Senat aufgrund der vom Nachlassgericht mit weiterem Beschluss vom 16. Mai 2019 ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe zur Entscheidung angefallen, § 68 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz FamFG. Sie ist jedoch bereits unzulässig, denn dem Beteiligten zu 3 fehlt die für eine Beschwerde nach den Vorschriften der §§ 58 ff FamFG erford...mehr

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ZErb 10/2019, Nichtigkeit e... / Sachverhalt

Die Antragstellerin begehrt die Feststellung der Nichtigkeit eines Ehevertrages und nimmt den Antragsgegner weiter im Wege eines Stufenantrages auf Auskunfterteilung und gegebenenfalls Versicherung der Richtigkeit seiner Angaben an Eides statt in Anspruch. Die Beteiligten gingen am 22.7.2006 die Ehe miteinander ein und leben seit Anfang 2018 (Anlage AST 4, Blatt 38 der Akte)...mehr

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ZErb 10/2019, Die Form des ordentlichen Privattestaments

Überlegungen zum Videotestament Dorothea Ludwig Schriften zum deutschen und ausländischen Familien- und Erbrecht Band 29 Wolfgang Metzner Verlag, 199 Seiten, 39,90 EUR ISBN 978-3-96117-044-9 Interessant, auf hohem Niveau und ganz vorzüglich verfasst ist die beim Wolfgang Metzner Verlag erschienene Promotionsschrift "Die Form des ordentlichen Privattestaments" von Frau Rechtsanwäl...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 6 Musterprotokoll gem. § 2 Abs. 1a GmbHG für die Gründung einer Einpersonengesellschaft

Heute, den …, erschien vor mir, …, Notar/in mit dem Amtssitz in ..., Herr/Frau1 …2. Der Erschienene errichtet hiermit nach § 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma … mit dem Sitz in … . Gegenstand des Unternehmens ist … . Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt … EUR (i. W. … Euro) und wird vollständig von Herrn/Frau1) … (Geschäftsant...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 7 Musterprotokoll gem. § 2 Abs. 1a GmbHG für die Gründung einer Personengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

UR. Nr. … Heute, den …, erschien vor mir, …, Notar/in mit dem Amtssitz in ..., Herr/Frau1 …2. Herr/Frau1 …2. Herr/Frau1 …2. Die Erschienenen errichten hiermit nach § 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma … mit dem Sitz in … . Gegenstand des Unternehmens ist … . Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt … EUR (i. W. … Euro) und wird wie folgt übernomm...mehr