Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / I. Der Rechtsanwalt als weiterer Kompetenzträger

Rz. 11 Der Rechtsuchende findet im Rechtsanwalt neben dem Notar einen weiteren erbrechtlichen Kompetenzträger. Dies führt zu einer gewissen Konkurrenz der beiden Berufe. Ein Konkurrenzverhältnis besteht jedoch nur sehr eingeschränkt. Der Rechtsanwalt kann beurkundungsbedürftige Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte mit seinen Mandanten nur erörtern und die entsprechenden Ent...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / c) Abgeschlossene Erbscheinsverfahren in den seit 29.5.2009 eingetretenen Erbfällen

Rz. 237 Ein bereits erteilter Erbschein erwächst weder in formelle noch in materielle Rechtskraft, was unmittelbar aus § 2361 BGB folgt, wonach ein Erbschein einzuziehen bzw. für kraftlos zu erklären ist, wenn sich ergibt, dass er unrichtig ist. Daran hat auch das am 1.9.2009 in Kraft getretene FamFG [226] nichts geändert. Sollte in einem seit 29.5.2009 oder unter Berücksicht...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / II. Zuständigkeit für Sicherungsmaßnahmen

Rz. 17 Wird dem Nachlassgericht ein Todesfall bekannt, so hat es zu prüfen, ob zu einer amtlichen Fürsorgemaßnahme nach den Vorschriften der §§ 1960–1962 BGB Anlass besteht. Dies gilt auch für jedes Amtsgericht, in dessen Bezirk das Bedürfnis der Fürsorge für die Sicherung des Nachlasses auftritt (§ 344 FamFG). Dies führt jedoch nicht dazu, dass das Amtsgericht der Fürsorge ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / I. Die Gestaltung erbrechtlicher Verfügungen durch den Anwalt

Rz. 4 Bei der erbrechtlichen Gestaltung handelt es sich für den Anwalt um ein Mandat, bei dem er oftmals im Wettbewerb zu anderen Berufsgruppen, insbesondere Notaren und Steuerberatern, steht. Dass Testamente nicht selten auch durch den Steuerberater entworfen werden liegt nicht zuletzt daran, dass der Steuerberater die Vermögensverhältnisse seines Mandanten gut kennt und al...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / II. Die Pflicht des Anwaltsnotars zur Unparteilichkeit

Rz. 36 In den Bundesländern, in denen der Anwalt gleichzeitig auch Notar sein kann, kommen zu den bisher genannten Pflichten noch besondere Probleme im Zusammenhang mit dem Notarsamt bzw. dem Anwaltsnotariat hinzu. Insbesondere geht es auch hier um die Pflicht zur Überparteilichkeit nach § 14 Abs. 1 BNotO. In der Praxis wird häufig der Fehler begangen, dass der Anwaltsnotar ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / V. Kosten der Inventarerrichtung

Rz. 217 Für die Entgegennahme des Inventars durch das Nachlassgericht wird eine Gebühr von 15 EUR erhoben, KV 12410 Abs. 1 Nr. 6 GNotKG, für die Bestimmung einer Inventarfrist eine Gebühr von 25 EUR, KV 12411 Nr. 2 GNotKG. Die Übertragung der Aufnahme auf einen Notar gemäß § 2003 BGB löst eine Gebühr von 40 EUR aus, KV 12412 GNotKG, der Notar erhält für die Aufnahme des Inve...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / cc) Verfahren

Rz. 504 Die relevanten Verwahrangaben müssen z.B. durch den Notar (§ 34a Abs. 1 BeurkG) an das Zentrale Testamentsregister übermittelt werden. Falls handschriftliche Testamente in die amtliche Verwahrung gegeben werden, muss die Registrierung durch das Amtsgericht erfolgen (§ 347 Abs. 1 S. 1 FamFG, § 78d Abs. 4 BNotO). Infolgedessen erfährt der Notar oder das Gericht umgehen...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 5. Sekundärer Unrichtigkeitsnachweis: Abschrift des notariellen Testaments samt Eröffnungsniederschrift

Rz. 24 Die Vorlage eines Erbscheins ist aber nicht in allen Fällen erforderlich. Beruht nämlich die Erbfolge auf einer Verfügung von Todes wegen, die öffentlich beurkundet wurde, und ist die Erbfolge aus dieser Urkunde ersichtlich, so reicht statt der Vorlage eines Erbscheins die Vorlage einer Abschrift der betreffenden Verfügung von Todes wegen zusammen mit einer Abschrift ...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 12. Verfügungen des Betreuten zugunsten des Betreuers

Rz. 122 Das BayObLG[147] und das LG Hamburg[148] kamen zu dem Ergebnis, § 14 HeimG sei auf eine Verfügung des Betreuten zugunsten des Betreuers nicht analog anzuwenden. Auch die Sittenwidrigkeit einer solchen Verfügung wurde vom BayObLG verneint. Rz. 123 Dies sieht – zumindest im Ergebnis – das OLG Braunschweig anders. Nach dessen Meinung kann eine Erbeinsetzung des Betreuers...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 8. Formulierungsbeispiel: Auflassungserklärung des Klägers

Rz. 129 Formulierungsbeispiel: Auflassungserklärung des Klägers (...) (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend ist Herr (...) und erklärt mit der Bitte um notarielle Beurkundung folgende Auflassung I. Vorwort Im Grundbuch des Amtsgerichts (...) für (...), Band (...), Heft (...), ist in Abt. I Nr. 1 Frau (...) als Alleineigentümerin des Grundstücks BV Nr. (...), Gemarkung (...), F...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 3. Kosten des Erbscheins

Rz. 20 Für die Erteilung des Erbscheins entsteht beim Nachlassgericht nach §§ 34, 40 GNotKG, KV 12210 GNotKG eine 1,0-Gebühr aus dem Wert des Nettonachlasses. In diesem Zusammenhang sei an die Vorschrift des § 40 Abs. 3 GNotKG erinnert, wonach sich die Gebühr für einen Erbschein nur nach dem Wert der Grundstücke bemisst, wenn der Erbschein ausschließlich für Grundbuchbericht...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / 3. Abgeschlossene Erbscheinsverfahren in den seit 29.5.2009 eingetretenen Erbfällen

Rz. 41 Ein bereits erteilter Erbschein erwächst weder in formelle noch in materielle Rechtskraft, was unmittelbar aus § 2361 BGB, § 353 FamFG folgt, wonach ein Erbschein einzuziehen bzw. für kraftlos zu erklären ist, wenn sich ergibt, dass er unrichtig ist. Allerdings ist das Erbscheinseinziehungsverfahren bzw. die Kraftloserklärung vom Nachlassgericht nicht von Amts wegen, ...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / b) Verbot der Beurkundung unwirksamer Rechtsgeschäfte

Rz. 128 Nach § 1 BNotO übt der Notar ein öffentliches Amt aus. Kernbereich notarieller Aufgaben sind die Beurkundungstätigkeit und die damit zusammenhängende unparteiische Betreuung der Beteiligten (§ 14 BNotO) und deren Belehrung über die beurkundeten Rechtsgeschäfte (§ 17 BeurkG). Beurkundungstätigkeiten, die diesen Anforderungen genügen, stellen den Kernbereich notarieller...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / III. Kostenersatz für fremde Tätigkeit

Rz. 125 Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person als Testamentsvollstrecker benannt werden bzw. das Amt ausführen. Gleiches gilt für einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar[175] oder einen sonstigen Angehörigen eines rechts- oder steuerberatenden Berufes. Ihnen steht auch im Falle der berufsmäßigen Ausübung des Amtes des Testamentsvollstreckers regelmä...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / b) Behindertentestament

Rz. 101 Wird bspw. in Beratungsgesprächen zu Behindertentestamenten der Wunsch an den Notar herangetragen, dem Heimträger oder Beschäftigten des Heimes von Todes wegen etwas zukommen zu lassen, stellt sich die Frage der Anwendbarkeit des § 14 HeimG. Behindertentestamenten liegt häufig die Konstruktion zugrunde, dass das behinderte Kind zum Vorerben und der Träger des Heimes, ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / cc) Aufhebung von Vermächtnissen, Auflagen und Rechtswahl durch Testament und Zustimmungserklärung, § 2291 BGB

Rz. 531 Die Zustimmung des vertraglich eingesetzten Erben zu einer späteren Verfügung von Todes wegen gibt dem Erblasser seine Testierfreiheit nicht wieder zurück.[576] Anderes gilt bei notarieller Beurkundung einer Aufhebung des Erbvertrags, §§ 2290 Abs. 4, 2276 BGB [577] oder für Ehegatten beim gemeinschaftlichen Testament, § 2291 BGB (siehe oben Rdn 527 ff.). In der Praxis...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Abschlussfähigkeit

Rz. 493 Für den Abschluss eines Erbvertrags als Erblasser ist nach § 2275 BGB unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erforderlich; Geschäftsunfähige (§ 104 BGB) oder beschränkt Geschäftsfähige (§ 106 BGB) zählen hierzu nicht. Häufig gibt es in Erbrechtsprozessen Streit über die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit des Erblassers. Es ist ggf. ein Gutachten eines Sachverständigen (Psychi...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / e) Der Auslegungsvertrag

Rz. 320 Aufgrund der Schwierigkeiten, die sich bei der Auslegung von Testamenten ergeben, und aufgrund der Tatsache, dass eine zuverlässige Prognose über den Ausgang eines Verfahrens auf Feststellung des Erbrechts in den meisten Fällen unmöglich ist, ist die außergerichtliche Vergleichsbereitschaft der Mandanten und Parteien in der Regel nicht gering. Rz. 321 Die Einigung der...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / c) Benachrichtigung des Geburtsstandesamts

Rz. 12 Das Standesamt des Geburtsorts des Erblassers ist von der erfolgten Verwahrung zu benachrichtigen. Liegt dies außerhalb Deutschlands, so ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zu benachrichtigen. Seit 1.1.2012 ist bei der Bundesnotarkammer mit Sitz in Berlin das Zentrale Testamentsregister eingerichtet, wohin die Notare und alle verwahrenden Stellen Testamente und Erbv...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Verwahrung

Rz. 499 Der Erbvertrag soll grundsätzlich in die besondere amtliche Verwahrung eines Amtsgerichts verbracht werden, § 34 Abs. 1 S. 4 BeurkG, wenn nichts anderes verlangt wird. Die Beteiligten können die amtliche Verwahrung ausschließen, § 34 Abs. 2 BeurkG. Dann verbleibt die Urkunde in der Verwahrung des Notars, § 34 Abs. 3 BeurkG. Mit dieser Handhabung sparen die Beteiligte...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / b) Sachliche Zuständigkeit

Rz. 139 Die sachliche Zuständigkeit zur Beantragung des ENZ ist in § 34 IntErbRVG geregelt. Danach ist gem. § 34 Abs. 4 IntErbRVG das Amtsgericht als Nachlassgericht ausschließlich zuständig zur Beantragung. Eine Besonderheit galt bei der Beantragung in Baden-Württemberg: In Württemberg nahm der Bezirksnotar gem. Art. 73 ff. AGBGB und in Baden der Notar gemäß § 33 LFGG die A...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 3. Bevollmächtigung durch den Antragsteller

Rz. 8 Nach § 15 Abs. 1 GBO können sich die Beteiligten für die Eintragungsbewilligung und sonstige Erklärungen, die zur Eintragung erforderlich sind, vertreten lassen. Will ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten als dessen Bevollmächtigter (§ 10 FamFG) einen sog. isolierten Grundbuchberichtigungsantrag stellen, so bedarf die Vollmacht keiner Form. Jedoch kann das Grundbuchamt...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / C. Die Person des Testamentsvollstreckers

Rz. 16 Grundsätzlich kann jeder natürlichen oder juristischen Person das Amt des Testamentsvollstreckers übertragen werden.[18] Bei der Einsetzung einer natürlichen Person ist aber darauf zu achten, dass diese zumindest zum Zeitpunkt des Erbfalls volljährig ist (§ 2201 BGB). Wird eine juristische Person als Testamentsvollstrecker eingesetzt, so wird das Amt durch das entspre...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / b) Einzelheiten

Rz. 3 Seitens des Anwalts ist vor der Annahme eines Mandats eine Kollisionsprüfung vorzunehmen. Auch wenn die Vorschrift des § 43a Abs. 4 BRAO dies nicht ausdrücklich vorsieht,[1] setzt eine Interessenkollision Sachverhaltsidentität voraus, d.h. das Vorliegen eines innerlich zusammengehörenden, einheitlichen Lebensverhältnisses.[2] Sind die zugrundeliegenden historischen Vor...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / VIII. Klage des Vertragserben gegen den Beschenkten

Rz. 107 Im Rahmen einer objektiven Klagehäufung kann der pflichtteilsberechtigte Erbe im Wege der Stufenklage nach § 254 ZPO den Auskunfts- und ggf. auch Wertermittlungsanspruch (nach § 2287 BGB i.V.m. § 242 BGB), hierzu vgl. Rdn 105, und den Herausgabeanspruch (nach §§ 2287, 812 ff. BGB) geltend machen. Rz. 108 Formulierungsbeispiel: Klage des Vertragserben gegen Beschenkte...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / F. Haftung gegenüber Dritten

Rz. 65 Gerade auf dem Gebiet der Testamentsgestaltung oder aber auch bei der Ausarbeitung von Übergabeverträgen sind Drittinteressen, die der bedachten Personen oder der Übernehmer, in starkem Maße betroffen. Der Rechtsanwalt muss hier sowohl die geschuldete Leistung (den Entwurf des Testamentes oder des Übergabevertrags) an seinen Mandanten erbringen als auch die Interessen...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / D. Die Person des Schiedsrichters

Rz. 39 Grundsätzlich kann ebenso wie bei einer Testamentsvollstreckung die Person des Schiedsrichters vom Erblasser frei gewählt werden. Der Testamentsvollstrecker kann zugleich auch als Schiedsrichter benannt werden. Allerdings kann dieser dann nicht über die Auslegung des Testaments hinsichtlich der Anordnung der Testamentsvollstreckung entscheiden.[81] Ist der Erblasser be...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / XI. Nach dem Urteil

Rz. 80 Das Urteil ersetzt gem. § 894 S. 1 ZPO die Zustimmung des Beklagten zum beantragten Teilungsplan. Mit der Rechtskraft des Urteils gilt die Willenserklärung als unmittelbar und direkt abgegeben. Daher bedarf es keiner weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme bzw. eine solche wäre sogar unzulässig. Rz. 81 Sollte es aus irgendeinem Grund im Rahmen der Erbteilungsklage zu ein...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / aa) Notariell beurkundetes Testament

Rz. 8 Beim notariell beurkundeten Testament ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat, § 344 Abs. 1 Nr. 1 FamFG.mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / II. Berufsrechtliches Tätigkeitsverbot

Rz. 4 Berufsrechtlich darf der Rechtsanwalt gemäß § 43a Abs. 4 BRAO keine widerstreitenden Interessen vertreten. In § 3 Abs. 1 S. 1 BORA ist überdies geregelt, dass der Rechtsanwalt nicht tätig werden darf, wenn er eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise im Sin...mehr

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§ 32 Mediation / II. Schweigepflicht

Rz. 21 Der Mediator, der als Rechtsanwalt zugelassen ist, ist kraft Gesetzes zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 43a Abs. 2 BRAO). Ein Verstoß des Mediators gegen diese Verpflichtung hat neben standesrechtlichen auch strafrechtliche Konsequenzen gemäß § 203 Abs. 1 StGB. Gleiches gilt auch für den Notar, der als Mediator tätig wird, gemäß § 18 BNotO. Sowohl Rechtsanwälte als ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Besonderheiten des Erbvertrags

Rz. 490 Gegenüber dem gemeinschaftlichen Testament zeichnen den Erbvertrag folgende Besonderheiten aus:mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / I. Ziel der Erbteilungsklage

Rz. 14 Das Ziel der Erbteilungsklage ist die vollständige Überführung des gesamthänderisch gebundenen Miteigentums (§§ 2033 Abs. 2, 2040 BGB) in das Einzeleigentum der jeweiligen Miterben. Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, wird der Nachlass (zunächst) gemeinschaftliches Vermögen der Erben, § 2032 Abs. 1 BGB. Da dies nicht aufgrund eigener Willensentscheidung der e...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / c) Testierfähigkeit Mehrfachbehinderter

Rz. 145 Größere Schwierigkeiten bezüglich der Testiermöglichkeit können sich bei sog. Mehrfachbehinderungen[123] ergeben. So führte bis zum Beschluss des BVerfG vom 19.1.1999[124] eine bestimmte Kombination von Behinderungen zu einer "faktischen" Testierunfähigkeit. Dies war z.B. bei einem stummen und zugleich schreibunfähigen (§ 2233 Abs. 3 BGB a.F., § 31 BeurkG a.F.) oder ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 5. Kosten

Rz. 22 Die Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts ist gebührenfrei. Für die Versendung von Akten auf Antrag eines Rechtsanwalts fällt gem. KV 31003 GNotKG eine Pauschale von 12,00 EUR an. Für die Erteilung von Ausfertigungen, Abschriften, Kopien und Auszügen werden Auslagen gem. KV 31000 GNotKG erhoben. Die Erteilung eines Erbscheins löst eine 1,0 Gebühr ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Vollzug des klagestattgebenden Urteils

Rz. 206 Mit Rechtskraft des Urteils gilt die Zustimmung der beklagten Miterben gem. § 894 ZPO als ersetzt. Da die Einigung rechtlich ein Vertrag ist, muss die noch fehlende Erklärung des Klägers zur Komplettierung des Vertrags als zweiseitiges Rechtsgeschäft erfolgen – was in der Praxis in der Regel zumindest konkludent erfolgen wird. Für formbedürftige Rechtsgeschäfte wie bs...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Schenkungsteuerliche Gesichtspunkte der Übertragung

Rz. 633 Steuerlich gilt bei gemischten Schenkungen sowie bei Schenkungen unter Auflage entsprechend § 10 Abs. 1 S. 1, 2 ErbStG als steuerpflichtiger Erwerb die Bereicherung des Bedachten, soweit sie der Besteuerung nach dem ErbStG unterliegt.[702] Die Bereicherung wird ermittelt, indem von dem nach § 12 ErbStG zu ermittelnden Steuerwert der Leistung des Schenkers die Gegenle...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Begründetheitsvoraussetzung

Rz. 210 Eine Erbteilungsklage, die den gesamten Nachlass umfassen soll, hat nur Erfolgsaussicht, wenn der Nachlass teilungsreif ist. Zulässigkeitsvoraussetzung für eine solche Klage ist aber nicht, dass das Vermittlungsverfahren nach §§ 363 ff. FamFG vor einem Notar durchgeführt worden wäre. Zur Klärung von Vorfragen, die die Erbteilung vorbereiten soll, ist die Feststellungs...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 18. Beweislast

Rz. 102 Die Beweislast für Schenkung, Beeinträchtigung – objektiv und subjektiv – und für den Missbrauch trägt derjenige, der Rechte aus § 2287 BGB herleiten will.[177] Dazu ist es für den Erben von Bedeutung, Abschriften der betreffenden Urkunden zu erhalten. Soweit Nachlassgrundstücke belastet wurden, bspw. mit einem Nießbrauchsrecht, kann der Erbe beim Grundbuchamt die Er...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / D. Kausalität

Rz. 61 Ist von einer Pflichtverletzung des Rechtsanwalts auszugehen, kommt dessen Haftung dennoch nur in Betracht, wenn der Vertragsverstoß nach allgemeiner Lebenserfahrung geeignet ist, geschützte Interessen des Mandanten zu beeinträchtigen. Diese sogenannte haftungsbegründende Kausalität ist in der Regel unproblematisch gegeben. Rz. 62 Weitere Voraussetzung der Haftung ist ...mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / D. Fragen zur Beweislast

Rz. 24 Der Pflichtteilsberechtigte ist grundsätzlich für die Voraussetzungen seines Pflichtteilsrechts beweispflichtig.[29] So trifft ihn nicht nur die Beweislast hinsichtlich der zum realen Nachlass gehörenden Gegenstände sowie deren Werthaltigkeit,[30] sondern auch darüber, ob eine Schenkung vorliegt, letztlich also auch bezüglich des fiktiven Nachlassbestands. Bezüglich d...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / c) Die Erbeinsetzung auf den Pflichtteil

Rz. 247 Zu Schwierigkeiten kann in der Praxis die häufig in Laientestamenten enthaltene Formulierung führen, dass eine bestimmte Person nur ihren Pflichtteil erhält. Es stellt sich dann die Frage, ob eine solche Anordnung lediglich eine Feststellung, eine Enterbung, eine Erbeinsetzung in Höhe des Pflichtteils oder gar eine Vermächtniszuweisung in Höhe des Pflichtteilsbetrage...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / VI. Beratungspflicht bei Testamenten/Erbverträgen

Rz. 119 Grundsätzlich muss der Anwalt dem "Gebot des sichersten Weges" folgen und dem Mandanten den einfachsten und billigsten Weg zur Erreichung des von ihm gewünschten Zieles darlegen. Wird ein Anwalt beispielsweise beauftragt, ein beim Nachlassgericht hinterlegtes Testament aus der amtlichen Verwahrung zurückzuholen, und erhält er das Testament aufgrund der Regelung des § ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / jj) Auskunftspflichten

Rz. 216 Sowohl Nießbraucher als auch Eigentümer haben jederzeit das Recht, den Zustand der nießbrauchsbelasteten Sache auf eigene Kosten durch Sachverständige feststellen zu lassen, § 1034 BGB. Weiter sind nach § 1035 BGB beim Nießbrauch an einem Inbegriff von Sachen, Nießbraucher und Eigentümer auf Verlangen einander verpflichtet, zur Aufnahme eines Verzeichnisses der Sache...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / I. Die Mitwirkung Dritter bei der Abfassung des Schiedsspruchs

Rz. 62 Die Beiziehung eines Dritten mit Spezialkenntnissen bei der Beratung und Abfassung des Schiedsspruchs erachtet die h.M. als zulässig, sofern der Dritte nicht anstelle der Schiedsrichter richterliche Funktionen übernimmt.[91] Dies bietet die Möglichkeit, in einem IPR-Fall einen ausländischen Rechtsanwalt oder Notar hinzuzuziehen, oder in Fällen, bei denen spezielle steu...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Besonderheiten des gemeinschaftlichen Testaments

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§ 32 Mediation / G. Kosten/Honorar

Rz. 16 Üblicherweise schließen die Mediatoren mit den Medianten eine Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis. Im Hinblick auf § 4 Abs. 1 RVG ist Schriftform erforderlich. Die Vereinbarung über das Zeithonorar wird entweder in den Eingangsvertrag oder in eine separate Urkunde aufgenommen. Die üblichen Sätze liegen zwischen 180 EUR und 750 EUR pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteue...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / c) Auskünfte vom Standesamt

Rz. 70 Der Antragsteller muss für den Erlass des Erbscheins bei gesetzlicher Erbfolge insbesondere das Verwandtschafts- und Ehegattenverhältnis zwischen Erben und Erblasser durch öffentliche Urkunden nachweisen. Liegen diese öffentlichen Urkunden nicht vor, können sie vom Standesamt nach §§ 62 Abs. 1, 55 PStG eingeholt werden. Das Standesamt führt nach § 3 PStG Geburtenregis...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / VIII. Checkliste: Grundbuchberichtigungsantrag

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§ 23 Die Auskunftsklage / 2. Nachlassverzeichnis bei Amtsantritt

Rz. 190 Eine Kardinalpflicht des Testamentsvollstreckers ist es, unverzüglich nach dem Amtsantritt dem Erben unaufgefordert ein Nachlassverzeichnis zukommen zu lassen, § 2215 Abs. 1 BGB. Nacherben sind erst nach Eintritt des Nacherbfalls auskunftsberechtigt.[212] Zu erfassen sind auf den Tag der Annahme des Amtes sämtliche Aktiva und Passiva (Grundsatz der Vollständigkeit), ...mehr