Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

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§ 18 Länderübersicht / Literaturtipps

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwesenheit.

Rn 7 Veräußerer und Erwerber müssen gleichzeitig, nicht notwendig im selben Raum (RG JW 28, 2519), bei einer zuständigen Stelle anwesend sein, andernfalls ist die Auflassung nach § 125 nichtig (BGHZ 29, 9 ff). Daher können Angebot und Annahme bei der Auflassung nicht getrennt voneinander erklärt werden (MüKo/Ruhwinkel Rz 18). Dies schließt eine Stellvertretung – auch beider ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ersatzsurrogation.

Rn 5 Gegenstand dieser Surrogationsart ist alles, was für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung von Nachlassgegenständen kraft Gesetzes erworben wird (Erman/Bayer § 2041 Rz 3), wie zB Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche oder Ansprüche gegen eine Sachversicherung bei Eintritt des Versicherungsfalls oder Schadensersatzansprüche gegen einen Notar wegen einer Nachl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Eltern haben das ihrer Verwaltung unterliegende Vermögen, welches das Kind von Todes wegen erwirbt, zu verzeichnen, das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen und dem Familiengericht einzureichen. 2Gleiches gilt für Vermögen, welches das Kind sonst anlässlich eines Sterbefalles erwirbt, sowie für Abfindungen, die anstelle v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Vollmachten.

Rn 18 Die WEigtümer können einem Einzelnen, idR dem Bauträger (BGH NJW 20, 610 [BGH 20.09.2019 - V ZR 218/18] Rz 29), aber auch einem WEigtümer, dessen Wohnungseigentumsrecht ein SNR zugewiesen ist, das Recht einräumen, Vereinbarungen zu ändern. Diese Vollmacht kann Teil der Gemeinschaftsordnung und verdinglicht sein (§ 8 Rn 7). Ist sie eine Klausel im Bauträgervertrag, ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 152 regelt den Fall der Sukzessivbeurkundung, also eine zeitlich gestreckte Beurkundung (durch den Notar oder eine andere zuständige Stelle, § 61 BeurKG) von Angebot und Annahme infolge nicht gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile. Auch in diesem Fall ist wie nach § 151 der Zugang der Annahmeerklärung nicht erforderlich. Die Annahme wird dadurch zur nicht empfangsbed...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nr 1b).

Rn 11 Sonstige notariell beurkundete Verträge. Hiervon betroffen sind allein Verträge, für die sich eine entsprechende Verpflichtung aus dem Gesetz ergibt. Auf Verträge, die notariell beurkundet werden, obwohl eine Verpflichtung hierzu nicht besteht, trifft dies nur dann zu, wenn der Notar darüber belehrt, dass die Informationspflichten nach § 312d I und das Widerrufsrecht n...mehr

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§ 18 Länderübersicht / I. Internationales Erbrecht

Rz. 537 Im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine ist weiterhin der Deutsch-Sowjetische Konsularvertrag vom 25.4.1958 in Kraft.[532] Gem. Art. 28 Abs. 3 des Konsularvertrages unterliegt die Immobilienerbfolge dem Belegenheitsrecht. Diese Vorschrift ist gem. Art. 75 Abs. 1 EuErbVO vorrangig vor der EuErbVO anzuwenden (vgl. § 17 Rdn 23). Für in der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gewerberechtliche Vermittlungsverbote.

Rn 6 Gewerberechtlich bedürfen gewerbsmäßig tätige Darlehensvermittler nach § 34c I Nr 2 GewO , anders als lizensierte Kreditinstitute (§ 32 I KWG), einer Erlaubnis. Dies gilt nicht für die Vermittlung von Bausparverträgen. Auch wenn die Erlaubnis fehlt, ist der Vermittlungsvertrag wirksam (BGHZ 78, 269, 271f). Gleiches gilt, wenn der Vermittler gegen § 32 I 1 KWG verstößt (K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die §§ 232 ff greifen, wenn nach gesetzlicher Regelung eine Sicherheitsleistung verlangt oder erbracht werden kann. Sie bezwecken, die Durchsetzung des Rechts ggü Unvermögen des Verpflichteten oder sonstigen tatsächlichen Leistungshindernissen zusätzlich (BGH 14.6.17 – VIII ZR 76/16 Rz 19) abzusichern. Sie regeln nur das ›Wie‹ der Sicherheitsleistung, wenn insoweit kein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das Inventar ist die Aufstellung der beim Erbfall vorhandenen Aktiven und der bei Inventaraufnahme vorhandenen Passiva ergänzt um eine Beschreibung der Nachlassgegenstände. Die Errichtung des Inventars führt nicht etwa zu einer Haftungsbeschränkung, sondern begründet lediglich die Vermutung des § 2009. Für die Errichtung bedarf es der amtlichen Mitwirkung. Die Inventare...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist der Güterstand beendet oder hat ein Ehegatte die Scheidung, die Aufhebung der Ehe, den vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft oder die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft beantragt, kann jeder Ehegatte von dem anderen Ehegattenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Geschuldete Leistung.

Rn 5 Welche Leistung geschuldet wird, bestimmt sich nach dem Inhalt des Schuldverhältnisses (BGH LM § 305 Nr 3 BGB). Die Leistung muss, mit anderen Worten, so erbracht werden, wie sie geschuldet ist (BGHZ 10, 391). Soweit der Inhalt der Leistung durch das Gesetz bestimmt wird, ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erfüllung unter Berücksichtigung der Grundsätze und Vorschrift...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Familiengericht kann anordnen, dass die Eltern ein Verzeichnis des Vermögens des Kindes einreichen und über die Verwaltung Rechnung legen. 2Die Eltern haben das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen. 3Ist das eingereichte Verzeichnis ungenügend, so kann das Familiengericht anordnen, dass das Verzeichnis durch eine zuständi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Übergabesurrogat.

Rn 3 Die Übergabe kann durch die Übergabesurrogate der §§ 929 2, 930 oder 931 ersetzt werden. Dabei kommt § 929 2 nur im Fall fehlerhaften Verhaltens des GBA (Aushändigung des Briefs an andere Person als den Eigentümer ohne Aushändigungsvereinbarung) oder eigenmächtiger Besitzergreifung durch den Gläubiger in Frage; erforderlich ist dann Einigung über die Entstehung der Hypo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ein vor einem Notar oder nach § 2249 errichtetes Testament gilt als widerrufen, wenn die in amtliche Verwahrung genommene Urkunde dem Erblasser zurückgegeben wird. 2Die zurückgebende Stelle soll den Erblasser über die in Satz 1 vorgesehene Folge der Rückgabe belehren, dies auf der Urkunde vermerken und aktenkundig machen, dass beides geschehen ist. (2) 1Der Erblasser ka...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 1. Grundsätzliches

Rz. 5 Nach § 2346 Abs. 1 S. 1 BGB können Verwandte und der Ehegatte des Erblassers durch einen Vertrag mit dem Erblasser auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichten; dies gilt nach § 10 Abs. 7 LPartG für eingetragene Lebenspartner entsprechend. Damit ist der Verzichtende von der gesetzlichen Erbfolge so ausgeschlossen, wie wenn er zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebte. Man nen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1626d BGB – Form; Mitteilungspflicht.

Gesetzestext (1) Sorgeerklärungen und Zustimmungen müssen öffentlich beurkundet werden. (2) Die beurkundende Stelle teilte die Abgabe von Sorgeerklärungen und Zustimmungen unter Angabe des Geburtsdatums und Geburtsorts des Kindes sowie des Namens, den das Kind zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat, dem nach § 87c Abs. 6 Satz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / aa) Vergessene Enterbung des Verzichtenden

Rz. 53 Der Pflichtteilsverzicht lässt das gesetzliche Erbrecht des Verzichtenden unberührt.[125] Daher ist der Verzichtende erst dann von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wenn der Erblasser entsprechend abweichend testiert oder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge sein übriges Vermögen überträgt.[126] Die bei einem entgeltlichen Pflichtteilsverzicht gegen entsprech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolge.

Rn 27 Nach Eintritt der Bindungswirkung kann die dingliche Einigung nicht mehr einseitig, sondern nur durch – formlose – Einigung aller Beteiligten aufgehoben werden. Da der Verfügende bis zur Eintragung Berechtigter bleibt, hindert auch die Bindung eine weitere Verfügung über das Recht nicht. Ist jedoch die Eintragung der ersten Verfügung beim Grundbuchamt beantragt, kann d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Scheidung nur durch richterliche Entscheidung.

Rn 3 Die Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung durch Beschl geschieden werden. Das gilt auch für nach ausländischem Recht in Deutschland zu scheidende Ehen (BGH FamRZ 82, 44) oder für Ehescheidungen im Ausland, auf die deutsches Recht anwendbar ist (München FamRZ 13, 1484 zur Anerkennung einer in Ägypten, KG FamRZ 13, 1484 zu einer in Thailand oder Nürnbg FamRZ 17, 36...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / I. Allgemeines und Zuständigkeit

Rz. 200 Hat der Auskunftsschuldner die Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erbracht, kann dem Pflichtteilsberechtigten ein Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zustehen (§ 260 Abs. 2 BGB). Die eidesstattliche Versicherung darf sich aber nur auf den tatsächlichen und den fiktiven Nachlass beziehen.[393] Rz. 201 Der Erbe muss die eidesstattliche Vers...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 5. Form der Auskunftserteilung

Rz. 25 Gemäß § 2314 BGB stehen dem Pflichtteilsberechtigten drei voneinander unabhängige Auskunftsansprüche zu. Der Pflichtteilsberechtigte kann insoweit verlangen, dassmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Teilzeit-Wohnrechtevertrag, der Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt, der Vermittlungsvertrag oder der Tauschsystemvertrag ist in der Amtssprache oder, wenn es dort mehrere Amtssprachen gibt, in der vom Verbraucher gewählten Amtssprache des Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum abz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sonderbestimmungen.

Rn 2 Das Konsulartestament ist durch besondere Bestimmungen geregelt. Die im Ausland von Konsularbeamten (§§ 18–20, 24 KonsG) beurkundeten Testamente stehen den von einem inländischen Notar erstellten Urkunden gleich (§ 10 II KonsG). Der Testierende soll Deutscher (Art 116 GG) sein (§ 11 I KonsG). Für das Verfahren vgl Staud/Baumann Einl Rz 49–60. Rn 3 Ein spezifisches Militä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Substitution.

Rn 51 Einen besonderen Fall des Auslandssachverhalts betrifft auch die Frage der Substitution. Hier geht es nicht um schlichte, sondern um rechtlich angereicherte Tatsachen: Im Tatbestand der anzuwendenden Norm wird die Beachtung von Förmlichkeiten vorgeschrieben, etwa ein unter Mitwirkung öffentlicher Stellen (insb Notar) ablaufendes rechtlich geregeltes Verfahren. Bei der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2064 BGB – Persönliche Errichtung.

Gesetzestext Der Erblasser kann ein Testament nur persönlich errichten. Rn 1 Die persönliche Errichtung eines Testaments ist in § 2064 zwingend vorgeschrieben, um die freie Willensentschließung des Erblassers zu sichern. Die Vorschrift schließt die rechtsgeschäftliche (BayObLG FamRZ 90, 441) wie gesetzliche (vgl auch §§ 1825, 2229) Vertretung des Erblassers aus, sei es im Wi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erbvertrag.

Rn 2 Der Erbvertrag muss mindestens eine vertragsmäßige Verfügung enthalten. Die vertraglich bindenden Verfügungen können nur durch alle Vertragsschließenden gemeinsam oder durch Rücktritt aufgehoben werden. Die in einem Erbvertrag enthaltenen einseitigen Verfügungen sind frei widerruflich (RGZ 116, 322). Rn 3 Im Erbvertrag können beide Vertragspartner oder nur einer von ihne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 925 ergänzt § 873 hinsichtlich Form (I) und Verbot von Bedingungen und Befristungen (II) für die dingliche Einigung (Auflassung) bei der rechtsgeschäftlichen Übertragung des Eigentums an einem Grundstück. Dadurch sollen Übereilungsschutz, die Gültigkeit der Erklärung sowie die Richtigkeit des Grundbuchs (vgl § 20 GBO) gewährleistet werden (BGHZ 29, 11; Kanzleiter DNot...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Grenzen der Ausschließung.

Rn 17 Die Ausschließung unterliegt sachlichen und zeitlichen Grenzen: Nach § 749 II kann die Ausschließung bei Eintritt eines wichtigen Grundes wirkungslos werden mit der Folge der Nichtigkeit. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, kann durch sinngemäße Anwendung der Regelung in § 626 I bestimmt werden und wird nicht vom um Vermittlung der Auseinandersetzung angegangenen Notar, s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erklärungen in elektronischen Dokumenten.

Rn 2c Die Neuregelung in § 129 I 1 Nr 2 ermöglicht, die öffentliche Beglaubigung auch durch elektronische Dokumente zu erfüllen. Auch hierfür müssen zwei Anforderungen gewahrt sein. Die Erklärung muss in der qualifizierten elektronischen Form des § 126a abgegeben worden sein. Ein einfaches elektronisches Dokument genügt dafür nicht. Als weiteres Erfordernis muss die qualifiz...mehr

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ZErb 08/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bittler/Roth/Rudolf Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Fachbuch 6. Auflage, 2024 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-154-4, 49 E...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / IV. Zeitpunkt für die Feststellung der Haftung

Rz. 292 Für die Frage der Feststellung, ob der später Beschenkte nicht verpflichtet ist, ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Anspruchs bzw. im Falle einer verschärften Haftung nach § 819 BGB auf den früheren Zeitpunkt abzustellen.[528] Rz. 293 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.11: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Besch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2231 BGB – Ordentliche Testamente.

Gesetzestext Ein Testament kann in ordentlicher Form errichtet werden Rn 1 Das Formerfordernis soll bewirken, dass der wirkliche Wille des Erblassers zur Geltung kommt. Dieser wird nämlich genötigt, seinen letzten Willen gewissenhaft zu entwickeln und seine Verfügungen von Todes wege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Diskrepanzen.

Rn 5 Probleme entstehen dort, wo es zu Wechselwirkungen zwischen der beschränkten Geschäftsfähigkeit nach § 106 und der mit vollendetem 16. Lebensjahr bestehenden beschränkten Testierfähigkeit des § 2229 I kommt. Angesichts der für die Errichtung eines öffentlichen Testaments anfallenden Kosten ist die Beauftragung des Notars für den Minderjährigen nicht lediglich rechtlich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Spruchrichterprivileg.

Rn 46 Nach § 839 II ist eine Amtshaftung bei ›Urteilen in einer Rechtssache‹ nur gegeben, wenn die Amtshaftung der beteiligten Richter eine Straftat darstellt. Nach der Rspr des BGH sind mit ›Urteil‹ alle Entscheidungen gemeint, die ›urteilsvertretende Erkenntnisse‹ darstellen: Das sind Entscheidungen, die in einem der Selbstbindung des Gerichts unterliegendem instanzbeenden...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Rechtsfolgen

Rz. 57 [Autor/Stand] Wird die Anzeige rechtzeitig eingereicht, beginnt nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO die Feststellungsfrist für die Neuveranlagung mit Ablauf des Jahres der Einreichung der der Anzeige. Wird die Anzeige nicht eingereicht, beginnt die Feststellungsfrist nach Ablauf der dreijährigen Anlaufhemmung. Das Finanzamt hat nach § 169 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 184 Abs. 1 Satz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind auf Verbraucherverträge anzuwenden, bei denen sich der Verbraucher zu der Zahlung eines Preises verpflichtet. (1a) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind auch auf Verbraucherverträge anzuwenden, bei denen der Verbraucher dem Unternehmer personenbezogene Daten bereitstellt oder sich hierzu ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anschein eines wirksamen Vertrags.

Rn 42 In der ersten Untergruppe liegt der äußere Anschein eines Vertragsschlusses vor, doch ist dieser wenigstens mit dem beabsichtigten Inhalt unwirksam. Als Grund hierfür kommen alle Nichtigkeitsgründe in Betracht, etwa §§ 105, 125, 134, 138 usw. Anerkannt ist die cic-Haftung hier seit RGZ 104, 265 (Weinsteinsäure). Auch § 306 III genügt. Sonderregeln für die Schadensersat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verwertung des Gegenstands.

Rn 1 Zum Verhältnis zwischen § 752 und § 753 vgl § 752 Rn 1. § 753 begründet mangels abw Vereinbarung ein Recht auf Verkauf, wenn der Gegenstand nicht nach § 752 teilbar ist. Nach Versilberung des Gegenstands setzt sich die Gemeinschaft zunächst am Erlös als Surrogat des gemeinschaftlichen Gegenstands fort (BGH NJW 96, 2310, 2312), ebenso dingliche Belastungen am gemeinschaf...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 5. Abgrenzung des Güterstatuts zum Erbstatut

Rz. 197 Beispiel Der deutsche Erblasser hatte mit seiner damaligen französischen Braut vor der Eheschließung im Jahr 1993 – noch als Student – bei einem Pariser Notar einen Ehevertrag beurkunden lassen, mit dem die Brautleute die Errungenschaftsgemeinschaft des französischen Rechts vereinbarten und dem überlebenden Ehegatten das Gesamtgut zuwachsen sollte (clause d’attributi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2198 BGB – Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch einen Dritten.

Gesetzestext (1) 1Der Erblasser kann die Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers einem Dritten überlassen. 2Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht; die Erklärung ist in öffentlich beglaubigter Form abzugeben. (2) Das Bestimmungsrecht des Dritten erlischt mit dem Ablauf einer ihm auf Antrag eines der Beteiligten von dem Nachlassgericht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entstehung der Hypothek.

Rn 5 Die Hypothek entsteht durch (formlose) Einigung und Eintragung (§ 873; Ausn: Wertpapierhypothek, § 1188). Bei fehlender oder unwirksamer Einigung zwischen Eigentümer und Gläubiger entsteht eine Eigentümergrundschuld (aA Ddorf ZIP 15, 1650 und die hM: kein Grundpfandrecht). Aus der Einigung ergibt sich auch, ob bei Nichtigkeit des Darlehensvertrags der Anspruch des Darle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verjährung.

Rn 51 Es gelten grds die allg Verjährungsregeln der §§ 195 ff. Für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt. Das ist der Fall, wenn der Geschädigte aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, sei es auch nur eine Feststellungsklage (s ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gesetzliches Verbot (§ 134).

Rn 23 Gesetzliche Verbote, die sich an beide Parteien richten (vgl § 134 Rn 20), können bei einem Verstoß zur Nichtigkeit des Maklervertrags führen. Besondere Bedeutung erlangen insoweit gesetzliche Vermittlungsverbote. Ein solches Verbot besteht für die Vermittlung von Adoptionen (§ 5 AdVermiG). Die Vermittlung ist Sache der zuständigen Stellen. Das Verbot gilt auch für die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1478 BGB – Auseinandersetzung nach Scheidung.

Gesetzestext (1) Ist die Ehe geschieden, bevor die Auseinandersetzung beendet ist, so ist auf Verlangen eines Ehegatten jedem von ihnen der Wert dessen zurückzuerstatten, was er in die Gütergemeinschaft eingebracht hat; reicht hierzu der Wert des Gesamtguts nicht aus, so ist der Fehlbetrag von den Ehegatten nach dem Verhältnis des Wertes des von ihnen Eingebrachten zu trage...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Briefhypothek.

Rn 1 Die Erteilung eines Hypothekenbriefes ist – außer bei der Sicherungshypothek (§ 1184) – die gesetzliche Regel. In der Praxis überwiegen dagegen die Buchrechte, einerseits wegen der zusätzlichen Kosten der Brieferteilung beim GBA (vgl Nr 14120 mit Nr 14121 KV-GNotKG), andererseits wegen der Umstände, die mit einer sicheren Verwahrung des Briefes verbunden sind, der im Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vollmachten im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb.

Rn 30 Die Vollmacht zum Verkauf eines Grundstücks kann die Beauftragung eines Maklers enthalten (BGH NJW 88, 3012 [BGH 18.05.1988 - IVa ZR 59/87]), berechtigt aber nicht dazu, den Käufer zur Belastung des Grundstücks zu ermächtigen (Jena OLG-NL 94, 245). Die nur an eine Notarstelle gebundene Belastungsvollmacht des Grundstückskäufers berechtigt zu Grundschuldbelastungen in H...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / ff) Bewertung der Leistungen: Subjektive Äquivalenz

Rz. 158 Aufgrund der Privatautonomie steht es den Beteiligten grundsätzlich frei, den Wert der von ihnen nach ihrem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu bewerten und damit auch das Verhältnis der Entgeltlichkeit zu bestimmen (Prinzip der subjektiven Äquivalenz; siehe auch § 7 Rdn 30 ff.).[290] Dadurch entsteht ein gewisser Bewertungsspielraum, auch zur Reduzierung von Pflic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unzulänglichkeit des Nachlasses.

Rn 5 Der Nachlass ist unzulänglich, wenn eine die Kosten der Nachlassverwaltung bzw des Nachlassinsolvenzverfahrens deckende Masse fehlt und deshalb die Anordnung der Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens nicht tunlich ist, § 1982, § 26 I InsO. Die Überschuldung des Nachlasses kann aber gegeben sein (Lange/Kuchinke § 49 VIII). Der Nachweis der...mehr