Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3 Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige

3.2.3.1 Rechtsgrund der Verpflichtung Rz. 11 Besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige, tritt eine Ablaufhemmung ein bis zur Erfüllung dieser Verpflichtung, höchstens aber bis zum Ablauf des dritten Jahres nach Entstehung der Steuer. Die Verpflichtung kann unmittelbar auf Gesetz beruhen oder auf einer behördlichen Anforderung au...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung/Verbindlichkei... / 3.5 Ausweis einer Verpflichtung aus einem Erfüllungsrückstand als Rückstellung oder Verbindlichkeit

Der Erfüllungsrückstand ist als eigenständige Verpflichtung auszuweisen – entweder als Verbindlichkeit oder als Rückstellung. Die Beurteilung muss im Einzelfall getroffen werden. Im Urteil vom 25.5.2016 führt der BFH diesbezüglich aus, dass von einer Verbindlichkeit auszugehen ist, wenn die Höhe des Erfüllungsrückstands sicher ist. Falls jedoch die noch zu erfüllende Leistun...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung/Verbindlichkei... / 3.3 Nachforderungsanspruch im Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung ist keine Voraussetzung für den Ausweis einer Verpflichtung

Eine fehlende Vereinbarung eines Nachforderungsanspruchs, wonach im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung höhere Zinsen (als die gezahlten Zinsen) für die bereits abgewickelte Zeit der Vertragslaufzeit fällig würden, steht nach Auffassung des BFH der Entstehung eines Erfüllungsrückstands nicht grundsätzlich entgegen. "Denn die fehlende Nachforderbarkeit der Zinsen im Fa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.7 Anlaufhemmung bei ausländischen Kapitalerträgen, Abs. 6

Rz. 75 § 170 Abs. 6 AO [1] enthält eine besondere Anlaufhemmung für die Besteuerung von Kapitalerträgen, die aus dem Ausland stammen. Diese Anlaufhemmung greift nach Art. 97 § 10 Abs. 13 EGAO für alle Festsetzungsfristen ein, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Nach Abs. 1 beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Da Abs. 6 d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.2 Verpflichtete Person

Rz. 21 In erster Linie greift die Anlaufhemmung für diejenigen Fälle ein, in denen der Stpfl. selbst zur Abgabe der Erklärung, der Steueranmeldung oder zur Erstattung der Anzeige verpflichtet ist, es also um die Abgabenverpflichtung desjenigen geht, der die Erklärung usw. abzugeben hat. Dies gilt nach § 191 Abs. 3 AO sinngemäß auch für den Haftungsbescheid über die genannten ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4 Steuerfestsetzung auf Antrag, Abs. 3

Rz. 54 Ist die Festsetzung einer Steuer oder Steuervergütung von einem Antrag abhängig[1], tritt keine Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 AO ein, weil keine Verpflichtung zur Stellung des Antrags besteht. Damit verbleibt es für den Beginn der Festsetzungsfrist für die erstmalige Festsetzung bei der Regelung des Abs. 1 (vgl. Rz. 1ff.). Lediglich für eine spätere Aufhebung oder Ä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.1 Zweck der Regelung

Rz. 6 Ist eine Steuererklärung oder Steueranmeldung abzugeben, tritt nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO für Besitz- und Verkehrsteuern und Realsteuern eine Anlaufhemmung bis zum Ablauf des Kalenderjahrs ein, in dem die Erklärung oder Anmeldung abgegeben wird. Damit soll verhindert werden, dass der Stpfl. durch verspätete Abgabe der Erklärung oder Anmeldung bei der Finanzbehörde die ...mehr

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Rückstellung/Verbindlichkei... / 2.2 Steuerliche Abbildung für Wirtschaftsjahre, die bis zum 31.12.2022 enden

Auch in der Steuerbilanz ist für den Erfüllungsrückstand eine Verbindlichkeit auszuweisen. Nach der bis zur Änderung durch das 4. Corona-Steuerhilfegesetz geltenden Fassung des § 6 EStG sind Verbindlichkeiten abzuzinsen. Ausgenommen sind Verpflichtungen, deren Laufzeit am Bilanzstichtag wenige als 12 Monate beträgt, die unverzinslich sind oder die auf einer Anzahlung oder Vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.6.3 Anlaufhemmung bei einer Schenkung, Abs. 5 Nr. 2

Rz. 70 Nach §170 Abs. 5 Nr. 2 AO beginnt die Festsetzungsfrist bei der SchenkungSt erst mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Schenker gestorben ist. Da die Finanzverwaltung von Schenkungen häufig erst anlässlich des Todes des Schenkers erfährt, ist sie i. d. R. nicht in der Lage, die Frage der SchenkungSt-Pflicht vorher zu prüfen.[1] Rz. 71 Entsprechend beginnt die Festse...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.8 Anlaufhemmung bei beherrschendem Einfluss auf Personen in Drittstaaten, Abs. 7

Rz. 87 Abs. 7 enthält eine besondere Anlaufhemmung bei Beziehungen zu Drittstaaten-Gesellschaften, auf die der Stpfl. allein oder zusammen mit nahestehenden Personen einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss ausüben kann. Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 23.6.2017[1] eingeführt und gilt nach Art. 97 § 10 Abs. 15 EGAO für alle nach dem 31.12.2017 beginnenden Festset...mehr

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Rückstellung/Verbindlichkei... / 3.6.2 Ausweis als Rückstellung

Ist die Verpflichtung im Einzelfall nicht als Verbindlichkeit, sondern als Rückstellung einzuordnen, so ist handelsrechtlich eine Abzinsung des Erfüllungsrückstands vorzunehmen. Denn nach § 253 Abs. 2 HGB sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr zwingend abzuzinsen. Dazu ist der ihrer jeweiligen Restlaufzeit entsprechende durchschnittliche Marktzins...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung/Verbindlichkei... / 3.6 Unterschiedliche Abbildung in Handel- und Steuerbilanz

Die Einordnung als Rückstellung oder Verbindlichkeit hat unmittelbare Auswirkungen auf die bilanzielle Abbildung in der Handels- und Steuerbilanz. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch das 4. Corona-Steuerhilfegesetz die Verpflichtung zur Abzinsung von Verbindlichkeiten in der Steuerbilanz weggefallen ist (Verkündung am 23.6.2022). § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG wurde dahingehend ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung/Verbindlichkei... / 3.2 Entstehung eines Erfüllungsrückstands bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise

Bei Verträgen mit steigendem Zinssatz ist jährlich nur der im Vertrag vereinbarte Zinssatz fällig und zu bezahlen. Aufgrund der Verpflichtung, die Darlehenssumme in späteren Jahren höher zu verzinsen, und dem Ausschluss einer ordentlichen Kündigung, kann sich der Darlehensnehmer bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Verpflichtung zur Zahlung der höheren Zinsen in später...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung/Verbindlichkei... / 2.1 Handelsrechtliche Abbildung

Die Darlehensverbindlichkeit ist zum Zeitpunkt der Darlehensbereitstellung am 1.1.01 unter der Bilanzposition C.6. "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" zu passivieren. Buchungsvorschlag 1.1.01:mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung/Verbindlichkei... / 2.3 Steuerliche Abbildung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2022 enden

Durch das 4. Corona-Steuerhilfegesetz wurde § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG dahingehend geändert, dass Verbindlichkeiten unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen sind. Die Verpflichtung zur Abzinsung wurde gestrichen. Als Folgeänderung, wurde auch § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG geändert, der klarstellt, dass Rückstellungen weiterhin mit einem Zinssatz von ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Tierpfleger (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Hilfestellung bei der Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen aus Sicht des Betriebsarztes, Beratung zum Abbau körperlicher Schwerarbeit bei Fütterungs- und Reinigungsarbeiten, sichere Planung der Arbeitsabläufe insbesondere bezüglich tierpflegerischer Arbeiten (Behandlung, Verabreichung von Medikamenten, Einfangen und Transport) bei besonders gefährlichen Tieren,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4 Ende der Anlaufhemmung

Rz. 40 Die Anlaufhemmung endet und die Festsetzungsfrist beginnt mit Erfüllung der Verpflichtung zur Abgabe der Anzeige, Steueranmeldung oder Steuererklärung. Der maßgebende Zeitpunkt ist der des Eingangs der Steuererklärung, Steueranmeldung oder der Anzeige bei dem FA. Das setzt voraus, dass es sich um eine rechtlich wirksame Anzeige, Steueranmeldung oder Steuererklärung ha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.6.4 Anlaufhemmung bei einer Zweckzuwendung, Abs. 5 Nr. 3

Rz. 74 Nach § 170 Abs. 5 Nr. 3 AO beginnt die Festsetzungsfrist bei einer Zweckzuwendung unter Lebenden nicht vor Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Verpflichtung erfüllt worden ist. Eine Zweckzuwendung ist nach § 8 ErbStG eine Zuwendung unter der Auflage, die Zuwendung zugunsten eines bestimmten Zwecks zu verwenden.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 2 Allgemeines

Durch das Sterbegeld soll den Hinterbliebenen des Beschäftigten die Umstellung der Lebensführung auf die durch den Wegfall des Einkommens des Verstorbenen eingetretenen Verhältnisse erleichtert werden. Sterbegeld gehört zu den Sozialbezügen. Bei Rechtsstreitigkeiten ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet. Neben dem tariflichen Anspruch aus § 23 Abs. 3 TVöD auf Zah...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung/Verbindlichkei... / 3.6.1 Ausweis als Verbindlichkeit

Wird die Verpflichtung als Verbindlichkeit qualifiziert, so ist der Erfüllungsrückstand – wie oben im Praxis-Beispiel dargestellt – als Verbindlichkeit in der Handelsbilanz auszuweisen, die nicht verzinst wird. Denn handelsrechtlich sind auch unverzinsliche (und niedrig verzinsliche) Verbindlichkeiten zum Erfüllungsbetrag auszuweisen.[1] Der Erfüllungsbetrag entspricht dem E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 5 Befreiende Wirkung einer Zahlung

Nach § 362 BGB erlischt ein Schuldverhältnis, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird. Oft gibt es mehrere Bezugsberechtigte, die untereinander zerstritten sind und alle Anspruch auf das Sterbegeld erheben. § 23 Abs. 3 TVöD legt bewusst keine Reihenfolge der Bezugsberechtigten fest, sodass der Arbeitgeber sich nach billigem Ermessen entscheiden kann, an w...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungspflichten von Taxiunternehmern

Leitsatz Ungeachtet der Art der Gewinnermittlung müssen alle Taxiunternehmer zur Erfüllung ihrer Buchführungspflicht die Schichtzettel physisch nach den Vorgaben des § 147 Abs. 1 AO aufbewahren. Die sich aus § 22 UStG in Verbindung mit §§ 63-68 UStDV ergebende Pflicht zur Einzelaufzeichnung wirkt unmittelbar auch hinsichtlich der Besteuerung nach dem EStG. Sachverhalt Streiti...mehr

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Sterbegeld / 4.2 Bestehendes Arbeitsverhältnis

Voraussetzung für den Anspruch auf Sterbegeld ist, dass zum Zeitpunkt des Todes des Beschäftigten ein Arbeitsverhältnis bestand und dies nicht ruht. Es ist nicht erforderlich, dass der Verstorbene vollbeschäftigt war. Eine Teilzeitbeschäftigung und damit auch eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV reicht aus. Kurzzeitig Beschäftigte im Sinne des ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Unmittelbar verbundene Umsätze

Rz. 10 Bei den steuerermäßigten Umsätzen muss es sich um unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundene Umsätze handeln. "Betrieb der Schwimmbäder" bedeutet, der Unternehmer muss das Schwimmbad so führen, dass er damit selbst Gelegenheit zum Schwimmen bietet. Die mit dieser Leistungsart unmittelbar verbundenen Umsätze fallen dann ebenfalls unter die Steuerermäßigung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Anwendungsbereich

Rz. 7 Die Regelung des Abs. 2 über den Beginn der Festsetzungsfrist gilt nicht für Verbrauchsteuern. Hierbei handelt es sich um Massenverfahren, bei denen die Steuer unmittelbar nach Verwirklichung des verbrauchsteuerpflichtigen Sachverhalts oder monatlich angemeldet und entweder überhaupt nicht oder sofort geprüft wird. Eine Anlaufhemmung erübrigt sich somit. Anders ist die...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 9): Anteils... / 3. Möglichkeit der Option zur USt-Pflicht

Ist die Anteilsübertragung von der USt befreit, besteht für den Verkäufer die Möglichkeit zur Option zur USt-Pflicht gem. § 9 Abs. 1 UStG . Voraussetzungen: Dies gilt aber nur, wenn die zu veräußernde Beteiligung vom veräußernden Gesellschafter in einem umsatzsteuerlichen Unternehmen mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen gehalten wird. Außerdem muss die Übertragung der Beteili...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 9): Anteils... / III. Praxisfall

Beispiel Die X-GmbH unterhält einen Geschäftsbetrieb im Bereich des Pkw-Autohandels. Zudem ist sie alleinige Gesellschafterin der Y-GmbH, die einen Reparaturbetrieb für Pkw unterhält. Die X-GmbH verkauft sämtliche Anteile an der Y-GmbH an die Z-AG. Die Z-AG ihrerseits betreibt ebenfalls bereits einen Pkw-Handel und möchte den Reparaturbetrieb der Y-GmbH fortführen. Lösung: Sof...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 9): Anteils... / IV. Ausblick

Auch bei der Geschäftsanteilsveräußerung sollten die Beteiligten die USt also im Blick haben. Im Regelfall wird eine USt-Belastung der Anteilsübertragung nicht eintreten oder aber vermeidbar sein. In bestimmten Konstellationen kann es aber durchaus sinnvoll sein, die USt-Pflicht gezielt herbeizuführen, um die Erstattung von Vorsteuerbeträgen geltend machen zu können. Die Komp...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 9): Anteilskaufvertrag und Umsatzsteuer? (GmbHStB 2022, Heft 7, S. 222)

USt-Pflicht und Option – Eine Bestandsaufnahme Dipl.-Finw. (FH) Dr. Markus Wollweber, RA/FASt / Dr. Alexander Ruske, RA/FASt/FAHandels u. -GesR[*] Anteilsverkäufe sind regelmäßig nicht umsatzsteuerbar. Ausnahmen bestehen bei unternehmerisch durchgeführten (steuerbaren) Veräußerungen, die aber umsatzsteuerbefreit sind. Unter gewissen Voraussetzungen ist die Option zur Umsatzst...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 9): Anteils... / I. Einleitung

Geschäftsanteilsveräußerung und Umsatzsteuer (USt)? Nach dem jedenfalls in der Laiensphäre verbreiteten Verständnis schließt sich beides aus. Tatsächlich lohnt es sich, genauer hinzusehen. Im Ausgangspunkt stellt die Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft umsatzsteuerlich eine Lieferung dar. Wird Verfügungsmacht verschafft, ist die Lieferung ausgeführt. Wenn die Betei...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Inanspruchnahme des GF bei Auszahlung der Nettolöhne

Falls die zur Verfügung stehenden Mittel zur Zahlung der vollen Löhne einschließlich des Steueranteils nicht ausreichen, darf der GmbH-GF die Löhne nur gekürzt auszahlen und muss aus den übrig gebliebenen Mitteln die darauf entfallende Lohnsteuer an das FA abführen. Das gilt auch dann, wenn zwar vor dem gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt der Lohnsteuer beim Insolvenzgericht e...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Verfassungsmäßigkeit des Abzinsungssatzes für unverzinsliche Verbindlichkeiten

Streitjahr 2013: Der Zinssatz von 5,5 % für die Abzinsung von Verbindlichkeiten bzw. von Rückstellungen für Verpflichtungen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG bzw. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e) EStG ist verfassungsgemäß. Die Wertungen der BVerfG-Entscheidung (BVerfG v. 8.7.2021 – 1 BvR 2237/14, GmbHR 2021, 995 = GmbH-StB 2021, 272 [Brinkmeier]) zur Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes ...mehr

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Verpfändung eines Kommandit... / 6. Formulierungsvorschlag

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Doppelbesteuerungsabkommen innerhalb der Europäischen Union als gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung?

Rz. 17 In der Lit. wird diskutiert, ob sich aus Art. 293 EGV eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zueinander zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ergibt. Dabei besteht das Problem insbesondere in der Frage, ob Deutschland aufgrund von Art. 220 des EGV dazu verpflichtet ist, mit anderen EU-Staaten DBA auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuern...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.1 Allgemeines

Rz. 24 Die Festsetzungsfrist kann nicht durch behördliche Entscheidung verlängert werden. Ihre Dauer, ihr Beginn, ihr Ende und mögliche Hemmungsgründe sind in §§ 169ff. AO abschließend geregelt. Die Länge der Festsetzungsfrist unterliegt auch nicht der Vereinbarung von Finanzbehörde und Stpfl. Da die Festsetzungsfrist von Amts wegen zu beachten ist und zum Erlöschen des Steu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.4 Steuerverkürzung durch für den Stpfl. tätige Personen

Rz. 37a Die Verlängerung der Festsetzungsfrist setzt nicht voraus, dass der Stpfl. selbst die Steuerstraftat bzw. Steuerverkürzung begangen hat. Maßgebend ist nur, dass dieser Steueranspruch verkürzt worden ist und darin eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung liegt. Der Charakter als hinterzogene oder leichtfertig verkürzte Steuer haftet der Steuerschul...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Steuerzahlung und Sicherheitsleistung (§ 32 Abs. 1 S. 2 und 3 ErbStG)

Rz. 9 Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter haben für die Bezahlung der Erbschaftsteuer zu sorgen (§ 32 Abs. 1 S. 2 ErbStG). Die Vorschrift ändert zwar nichts daran, dass Schuldner der Erbschaftsteuer allein der Erwerber ist (§ 20 Abs. 1 ErbStG). § 32 Abs. 1 S. 2 ErbStG knüpft jedoch an die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Nachlassverwalters bzw. Testamentsvol...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Erklärungspflicht von Testamentsvollstreckern und Nachlassverwaltern (§ 31 Abs. 5 ErbStG)

Rz. 40 Nach § 31 Abs. 5 ErbStG obliegt es – abweichend von der Grundregel des § 31 Abs. 1 ErbStG – dem Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter, die Steuererklärung abzugeben.[1] Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit § 32 Abs. 1 ErbStG zu sehen, der in den Fällen des § 31 Abs. 5 ErbStG die Bekanntgabe des Steuerbescheids an den Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwal...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3.1 Entfallen der Anzeigepflicht

Rz. 50 Unter den besonderen Voraussetzungen des § 30 Abs. 3 S. 1 1. Halbs. und S. 2 ErbStG ist eine Anzeige entbehrlich. Auch in diesem Fall besteht aber in jedem Fall die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung gem. § 31 ErbStG [1]; diese Verpflichtung setzt allerdings eine an den Beteiligten ergangene entsprechende Aufforderung voraus, vgl. § 31 ErbStG. Rz. 51 § 30 Abs. 3 S...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Anforderung durch das Finanzamt

Rz. 2 § 31 Abs. 1 S. 1 ErbStG enthielt bislang nur eine Steuererklärungspflicht für den Erbanfall, die Schenkung und die Zweckzuwendung. Durch das JStG 2020[1] wurde über Art. 34 der § 31 Abs. 1 S. 3 und 4 ErbStG eingefügt. Hiernach kann das FA auch in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (sog. Ersatzerbschaftsteuer) die Abgabe einer Steuererklärung verlangen. Gem. Satz 4 g...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen ist eine wesentliche Mitwirkungspflicht im Besteuerungsverfahren. Hierzu trifft § 31 ErbStG die von § 149 Abs. 1 S. 1 AO vorausgesetzte gesetzliche Bestimmung über die Person des Steuererklärungspflichtigen.[1] Von dieser Pflicht ist diejenige zur Anzeigeerstattung nach § 30 ErbStG zu unterscheiden: Die Anzeige nach § 30 Erb...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Anzeigepflicht des Erwerbers bzw. Beschwerten (§ 30 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 16 Nach § 30 Abs. 1 ErbStG ist jeder der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegende Erwerb (§ 1 ErbStG) durch den Erwerber anzuzeigen. "Erwerber" ist daher sowohl derjenige von Todes wegen (Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigter) als auch derjenige aufgrund freigebiger Zuwendung unter Lebenden. Erwerber i. S. d. § 30 Abs. 1 ErbStG ist damit jeder, der nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Überprüfung der Steuererklärung; Berichtigungspflicht

Rz. 8 Die Steuererklärungsvordrucke verlangen die Erklärung, dass die Angabe nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurde.[1] Nach AEAO zu § 88 Nr. 2 (m. w. N.) sind die Finanzämter nicht verpflichtet, den Sachverhalt auf alle möglichen Fallgestaltungen zu durchforschen. Für den Regelfall soll davon ausgegangen werden, dass die Angaben des Stpfl. vollständig und richtig sin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Anlaufhemmung gem. § 170 Abs. 5 AO

Rz. 94 Daneben ergibt sich aus § 170 Abs. 5 AO eine spezielle Anlaufhemmung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Für diese beginnt die Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 1 oder 2 AO bei einem Erwerb von Todes wegen nicht vor Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Erwerber Kenntnis von dem Erwerb erlangt hat, bei einer Schenkung nicht vor Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Sc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Normzweck und Auslegungsgrundsätze

Rz. 1 Das ErbStG statuiert in §§ 30, 33 und 34 ErbStG (mit ergänzenden Regelungen in §§ 1 ff. ErbStDV) zur Sicherstellung einer möglichst vollständigen Erfassung aller Erwerbe eine Reihe von Anzeigepflichten. Die Finanzämter sollen aufgrund dieser Anzeigen prüfen können, ob ein erbschaft- bzw. schenkungsteuerbarer Vorgang vorliegt und ob und wen es im Einzelfall zur Abgabe e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsschule / 2 Freistellungsanspruch

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Jugendlichen bzw. Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen.[1] Die Regelungen treffen keine Unterscheidung mehr zwischen jugendlichen und volljährigen Auszubildenden. Es handelt sich dabei um einen zwingenden öffentlich-rechtlichen Anspruch (echtes Beschäftigungsverbot), der an keinerlei weitere Voraussetzun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.1 Der Festsetzungsverjährung unterliegende Ansprüche

Rz. 4 Das Gesetz unterscheidet zwischen der Verjährung der noch nicht festgesetzten Steuer[1] einerseits und der Verjährung des Zahlungsanspruchs[2] andererseits. Der Festsetzungsfrist nach §§ 169ff. AO unterliegen alle Besitz-, Verkehrs- und Realsteuern. Für die Realsteuern gelten die §§ 169ff. AO auch für das Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren der §§ 185ff. AO, wobei für ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Berichtigungspflicht

Rz. 5 Gem. § 153 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO sind Stpfl. unter den näheren Voraussetzungen dieser Vorschrift verpflichtet, die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit einer Erklärung anzuzeigen und diese zu berichtigen. Diese Verpflichtung besteht nach wohl h.A. nicht nur für Steuererklärungen[1], sondern auch für Anzeigen i. S. d. § 30 ErbStG.[2] Nach § 153 Abs. 2 AO besteht eine Anz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Anhang zu § 30 ErbStG: Anzeige- bzw. Steuererklärungspflicht und Festsetzungsverjährung

Rz. 80 Erhebliche Bedeutung hat die Anzeigepflicht aus § 30 ErbStG sowie die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung (§ 31 ErbStG) im Zusammenhang mit den Vorschriften über die Festsetzungsverjährung.[1] Rz. 81 Die Festsetzungsfrist für die Erbschaft- und Schenkungsteuer beträgt 4 Jahre.[2] Die Festsetzungsfrist beträgt 10 Jahre, soweit die Steuer hinterzogen und 5 Jah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Erwerb verschwiegenen Vermögens ("Schwarzgeld")

Rz. 6 Besondere steuerliche Risiken birgt der Erwerb verschwiegenen Vermögens, dessen Existenz der Finanzbehörden nicht bekannt ist. Soweit der Erblasser bislang die Abgabe von Steuererklärungen unterlassen hatte, geht diese Verpflichtung[1] auf den Erben über. Daneben – unabhängig von der Berichtigungspflicht einer vom Erwerber selbst abgegebenen Steuererklärung oder Anzeig...mehr