Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.5.1 Allgemeines

Rz. 173 Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine Nebentätigkeit zu unterlassen. Die Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag sind zeitlich und inhaltlich grundsätzlich auf das Arbeitsverhältnis beschränkt. Daraus folgt, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich, also bereits ohne besondere Erlaubnis, zur Aufnahme von Nebentätigkeiten berec...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Compliance im Arbeits- und ... / 1.1 Compliance-Anforderungen im Arbeits- und Umweltschutz

Compliance im Arbeits- und Umweltschutz ist eigentlich kein neues Thema. Von daher ist davon auszugehen, dass jedes Unternehmen bereits – bewusst oder unbewusst – Complianceaktivitäten betreibt. Neu ist die Intensität, wie derartige Themen durch Umwelt- und Arbeitsschutzaufsichtsbehörden, Auditoren und Öffentlichkeit verfolgt werden. Die mediale Aufmerksamkeit ist größer gew...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.3.1.1 Bestimmung der Dauer

Rz. 144 Die Dauer der Arbeitszeit ist grundsätzlich Gegenstand freier Vereinbarung bei Vertragsschluss,[1] der jedoch vor allem durch die Bestimmungen des ArbZG, außerdem sehr häufig durch tarifvertragliche Normen, Grenzen gezogen werden. Gesetzliche oder tarifvertragliche Bestimmungen über die (Höchst-)Dauer der Arbeitszeit begründen weder eine Verpflichtung des Arbeitnehme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.5 Rechtsfolgen des Verstoßes

Rz. 95 Einseitige Maßnahmen des Arbeitgebers, die den Arbeitnehmer unter Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes benachteiligen, sind unwirksam gem. § 134 BGB . Auch eine benachteiligende Vereinbarung ist unwirksam, soweit der Arbeitnehmer von einer begünstigenden Regelung ausgenommen wird. Rechtsgeschäfte, die andere Arbeitnehmer gleichheitswidrig begünstigen, sind demge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Rechtsnachfolge

Rz. 2 Rechtsnachfolge auf der Gläubiger- oder der Schuldnerseite ist jeder Wechsel der im Urteil oder im sonstigen Vollstreckungstitel als Gläubiger oder Schuldner bezeichneten Person. Auf die Art der Rechtsnachfolge kommt es nicht an (VGH München, BayVBl 2018, 139). Es kommt Gesamt- und Sonderrechtsnachfolge in Betracht (Schuschke/Walker, § 727 Rn. 3), gleichgültig aus welc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.4 Das Anbahnungsverhältnis

Rz. 14 Einem Arbeitsvertrag vorausgehende Vorverhandlungen begründen für die Parteien grundsätzlich keine primären Leistungspflichten. Durch die Aufnahme der Verhandlungen entsteht jedoch ein vorvertragliches Schuldverhältnis, aus dem Sorgfaltspflichten resultieren. Eine Verletzung dieser Pflichten kann Schadensersatzansprüche aus §§ 311 Abs. 2, 280 BGB begründen.[1] Hierbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.4.1 Allgemeines

Rz. 152 Der Arbeitsort gehört zu den nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 NachwG vorgesehenen Pflichtangaben, die schriftlich niederzulegen sind. Bei der Beschäftigung an mehreren Orten ist hierauf hinzuweisen. Der Ort der Arbeitsleistung wird sich im Allgemeinen zumeist dem Arbeitsvertrag i. V. m. den Umständen der Arbeitsleistung entnehmen lassen. Der Arbeitgeber kann den Arbeitso...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Aufbau eines AMS gemäß NLA:... / 2.1 Zielsetzung

Sofern ein AMS nicht bereits mit der Gründung eines Unternehmens eingeführt wird, was durchaus sinnvoll wäre, beginnt eine AMS-Einführung nicht bei Null. In der Regel ist bereits vieles vorhanden. Diese Festlegungen (z. B. Übertragung der Unternehmerpflichten, Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung, Aufnahme und Analyse von Unfällen etc.), Dokumente (z. B. Betriebsanweisungen,...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Interne Audits im Arbeitssc... / Zusammenfassung

Überblick Das wichtigste Werkzeug zur Wirksamkeitsermittlung sind im Arbeitsschutz die regelmäßigen Begehungen. Managementsysteme setzen hierfür interne und externe Audits ein. Interne Audits werden von eigenen, externe von fremden Auditoren durchgeführt. Interne Audits sind für ein wirksames Managementsystem unerlässlich. Audits nehmen eine Standortbestimmung vor und bewert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Verfahren

Rz. 3 Der Rechtspfleger als das zuständige Organ zur Erteilung der qualifizierten Klausel entscheidet nach freiem Ermessen, ob er den Schuldner bzw. den neuen Schuldner vor der Erteilung der Klausel anhört oder nicht. Eine Anhörung empfiehlt sich in den Fällen, in denen das Vorbringen des Schuldners für die Klauselerteilung Bedeutung erlangen kann und eine besondere Dringlic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.4 Arbeitsort

9.1.4.1 Allgemeines Rz. 152 Der Arbeitsort gehört zu den nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 NachwG vorgesehenen Pflichtangaben, die schriftlich niederzulegen sind. Bei der Beschäftigung an mehreren Orten ist hierauf hinzuweisen. Der Ort der Arbeitsleistung wird sich im Allgemeinen zumeist dem Arbeitsvertrag i. V. m. den Umständen der Arbeitsleistung entnehmen lassen. Der Arbeitgebe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2 Nebenpflichten

9.2.1 Allgemeines Rz. 158 Unter den Nebenpflichten werden allgemein diejenigen Pflichten verstanden, die nicht Hauptpflicht sind und den Arbeitnehmer zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Vertragspartners und zum Schutz und zur Förderung der Durchführung des Vertragszwecks verpflichten.[1] Rz. 159 Der Charakter des Arbeitsverhältnisses als ein personenrechtliches Gemeinsch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2 Besondere Nebenpflichten

Rz. 160 Die Systematisierung der arbeitsvertraglichen Nebenpflichten wird in unterschiedlichster Weise vorgenommen. Die Vielgestaltigkeit der einzelnen denkbaren Nebenpflichten erlaubt es nur, die Bereiche einiger praktisch relevanter Nebenpflichten hervorzuheben: 9.2.2.1 Verschwiegenheit Rz. 161 Aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich – auch ohne explizite vertragliche Festschreib...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Aufbau eines AMS gemäß NLA:... / 5.1 Festlegung der Mitwirkungsmöglichkeiten und -rechte

Ein wirksamer Arbeitsschutz gelingt nur, wenn die Beschäftigten nicht nur Gegenstand des Arbeitsschutzes sind, sondern ihnen auch geeignete Mitwirkungsmöglichkeiten angeboten und sie zum Mitwirken motiviert werden. Die Einbindung der Beschäftigten sollte daher geregelt werden. Dabei ist insbesondere festzulegen: die Bereitstellung von Zeit und Ressourcen, damit sich die Besch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.3 Wettbewerb

Rz. 164 Für Zulässigkeit, Voraussetzungen, Inhalt und Folgen eines Wettbewerbsverbots ist danach zu unterscheiden, ob das Arbeitsverhältnis besteht oder beendet ist. 9.2.2.3.1 Wettbewerbsverbot bei bestehendem Arbeitsverhältnis Rz. 165 Das BAG hat ein an den Arbeitnehmer gerichtetes Verbot, mit dem Arbeitgeber während Bestehens des Arbeitsverhältnisses in Wettbewerb zu treten,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.1 Verschwiegenheit

Rz. 161 Aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich – auch ohne explizite vertragliche Festschreibung[1] – eine Pflicht für den Arbeitnehmer, über ihm bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Verschwiegenheit zu bewahren. Dabei liegt ein Betriebsgeheimnis[2] vor, wenn Tatsachen im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb, die nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.5 Nebentätigkeit

9.2.2.5.1 Allgemeines Rz. 173 Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine Nebentätigkeit zu unterlassen. Die Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag sind zeitlich und inhaltlich grundsätzlich auf das Arbeitsverhältnis beschränkt. Daraus folgt, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich, also bereits ohne besondere Erlaubnis, zur Aufnahme von N...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3.4.2 Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers

Rz. 127 Eine große Bedeutung kommt auch der Pflicht des Arbeitgebers zum Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu. Hier entfaltet die Schutzfunktion der Grundrechte eine große Wirkung auf das Arbeitsrecht. Ob eine Persönlichkeitsverletzung des Arbeitnehmers vorliegt, ist durch eine Güter- und Interessenabwägung im Einzelfall zu bestimmen.[1] Rz. 128 Von großer Bedeutung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1 Arbeitsleistung als Hauptpflicht

9.1.1 Allgemeine Grundlagen der Arbeitspflicht Rz. 132 Grundlage der Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Erbringung der Arbeitsleistung ist der Arbeitsvertrag, der vertragstypische Verpflichtungen i. S. v. § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB begründet. Die Arbeitspflicht ist die dem Arbeitnehmer obliegende Hauptpflicht. Wie in Zusammenschau mit § 611a Abs. 2 BGB hervorgeht, steht sie im...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.3.1 Dauer und Lage

Rz. 143 Die Festlegung von Dauer und Lage der Arbeitszeit erfolgt in erster Linie durch den Arbeitsvertrag, der jedenfalls hinsichtlich der Dauer (regelmäßige wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit) i. d. R. ergiebig ist. 9.1.3.1.1 Bestimmung der Dauer Rz. 144 Die Dauer der Arbeitszeit ist grundsätzlich Gegenstand freier Vereinbarung bei Vertragsschluss,[1] der jedoch vor al...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.3.1 Wettbewerbsverbot bei bestehendem Arbeitsverhältnis

Rz. 165 Das BAG hat ein an den Arbeitnehmer gerichtetes Verbot, mit dem Arbeitgeber während Bestehens des Arbeitsverhältnisses in Wettbewerb zu treten, aus einer aus dem Arbeitsvertrag folgenden Neben- bzw. Treuepflicht[1] hergeleitet.[2] Es besteht mithin auch dann, wenn der Einzelarbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelungen enthält.[3] Eine eigene gesetzlich schadensersat...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Interne Audits im Arbeitssc... / 1 Ablauf eines internen Audits

Die Durchführung der internen Audits im Arbeitsschutz ist durch das AMS zu regeln. Besitzt das Unternehmen ein normorientiertes Qualitätsmanagementsystem, kann die dort beschriebene Verfahrensanweisung – ggf. mit kleinen Ergänzungen zur Compliance (Erfüllung öffentlich-rechtlicher sowie sich selbst auferlegten Verpflichtungen) – übernommen werden. Die prinzipielle Vorgehensw...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Festlegen der Zuständigkeit... / 3 Sicherstellung der Anwendung und Aufrechterhaltung der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz

Die Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben ist Teil des Praktizierens des AMS und muss im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit mit betrachtet werden. Die Aufgaben im Arbeitsschutz ändern sich von Zeit zu Zeit infolge betrieblicher Veränderungen oder neuen bzw. novellierten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen. Die Anpassung der Festlegungen sollte durch das Än...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Führungskräfte / 3 Vorbildfunktion von Vorgesetzten

Der tatsächlich gelebte Arbeitsschutzstandard in einem Betrieb oder einer Abteilung steht und fällt mit dem Verhalten des Vorgesetzten. Dabei kommt es nicht nur darauf an, wie der Vorgesetzte seine Aufgaben und Pflichten organisatorisch und mit Worten wahrnimmt. Viel wichtiger ist, wie er die Sicherheitsinteressen im betrieblichen Alltag umsetzt oder eben auch nicht. Daher i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.8 Kontrolle und Untersuchung

Rz. 184 Soweit der Arbeitgeber durch von ihm eingesetzte Hilfspersonen aufgrund einer BV stichprobenartige Taschenkontrollen anordnet, um Arbeitnehmer oder Gruppen von ihnen Untersuchungen zu unterziehen, die Eigentumsdelikte zu seinem Nachteil aufdecken sollen, wird das Verhalten der Arbeitnehmer insoweit geregelt, als sie verpflichtet werden, die Taschenkontrollen zu dulde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.2.2 Bestehendes Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Rz. 82 Das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, innerhalb dessen der Gleichbehandlungsgrundsatz Anwendung findet, ist regelmäßig das Arbeitsverhältnis. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Ruhestandsverhältnis, etwa bei der Betrieblichen Altersversorgung.[1] Keine Gleichbehandlungspflicht besteht bei Einstellungen, da diese erst das ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheitsunterweisungen u... / 8 Zu guter Letzt …

Auch wenn die Unterweisung oder das Sicherheitsgespräch gut vorbereitet und durchgeführt wurde und die Teilnehmer sich motiviert am Gespräch beteiligten, ist das "Thema noch nicht durch". Alle Gesprächsbeteiligten sind in der Pflicht: Die Beschäftigten müssen die besprochenen Inhalte bei ihrer Arbeitsausführung umsetzen, der Gesprächsführer muss die Umsetzung der Unterweisun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.5 Prozessuale Durchsetzung der Arbeitspflicht

Rz. 157 Der Arbeitnehmer kann, wie sich aus dem Rückschluss zu § 888 Abs. 3 ZPO ergibt, zwar zur Arbeitsleistung verurteilt werden; ein Rechtsschutzbedürfnis fehlt nicht von vornherein.[1] Allerdings schließt § 888 Abs. 3 ZPO die Vollstreckung gegen den zur Arbeitsleistung ("Leistung von Diensten aus einem Dienstvertrag") Verpflichteten generell aus.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Festlegen der Zuständigkeit... / 2.2 Akteure (Aufgaben- und Funktionsträger) im Arbeitsschutz bestimmen

In einem zweiten Schritt sind die Akteure im Arbeitsschutz (die Aufgaben- und Funktionsträger) zu bestimmen, also die Personen bzw. Personengruppen, die im Unternehmen Pflichten und Aufgaben im Arbeitsschutz zu übernehmen haben, d. h., denen Zuständigkeiten zugewiesen werden. Unabhängig von der Art und Größe des Unternehmens sind dies der Unternehmer/Arbeitgeber, die Führung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflichtenübertragung / 3 Worauf muss bei der Pflichtenübertragung geachtet werden?

Die Umsetzung einer Pflichtenübertragung ist in einem Betrieb, der damit bisher nicht gearbeitet hat, mit erheblicher Unruhe verbunden. Bei den betroffenen Führungskräften entsteht nahezu unvermeidlich der Eindruck, dass ihnen eine erhöhte Verantwortungslast auferlegt werden soll, zumal die Schriftform den sensiblen Bereich des eigenen Arbeitsvertrags berührt und so leicht a...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsrat / Zusammenfassung

Begriff Zu den Aufgaben des Betriebsrats gemäß BetrVG gehört auch, über die Durchführung des Arbeitsschutzes im Betrieb zu wachen. Auf der Grundlage des BetrVG kann der Betriebsrat wesentlichen Einfluss auf die Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb nehmen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Es gelten das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Aufbau eines AMS gemäß NLA:... / 8.2 Externe Kommunikation

Zu regeln ist nicht nur die interne Kommunikation und Zusammenarbeit, sondern auch die Kommunikation und Zusammenarbeit mit externen Stellen. Dies können z. B. Behörden, Unfallversicherungsträger, Sachverständige oder Prüfstellen sein. Die oberste Leitung sollte hier klare Verfahren und Zuständigkeiten formulieren. Sie sollte festlegen, wer für die Kommunikation mit den jewe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Festlegen der Zuständigkeit... / 2.4 Zuständigkeiten zuweisen

Ausgehend von der Zuständigkeitsmatrix sind in einem weiteren Schritt die Aufgaben, Befugnisse sowie die Verantwortung, also die Zuständigkeiten, mit den betroffenen Personen zu besprechen und zu vereinbaren. Dabei ist auch zu klären, ob die jeweilige Person über die erforderlichen Qualifikationen (Kompetenzen) bereits verfügt. Wenn nein, sind entsprechende Qualifizierungsma...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.3.2 Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 169 Wird ein während des Arbeitsverhältnisses bestehendes Wettbewerbsverbot als vertragliche Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag hergeleitet, so entfällt mit dessen Beendigung auch die Nebenpflicht. Zur Begründung eines über die Beendigung hinaus wirkenden Wettbewerbsverbots bedarf es daher stets eines besonderen Geltungsgrunds, nämlich der Vereinbarung zwischen Arbeitge...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbMedVV: Rechtsgrundlage f... / 6.2 Anforderungen an den Arzt

Auch diese Verordnung nach dem Arbeitsschutzgesetz verlangt die notwendigen fachlichen Qualifikationen, um einer Aufgabe nachkommen zu können. Achtung Qualifikationen des Arztes Unbeschadet anderer Bestimmungen im Anhang der ArbMedVV für einzelne Untersuchungsanlässe muss der Arzt berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.5.2 Begrenzender Rahmen für die Nebentätigkeit

Rz. 174 Eine gesetzliche Grenze für die Aufnahme einer Nebentätigkeit folgt aus den zeitlichen Höchstgrenzen für die Arbeitsleistung nach den zwingenden Vorschriften des ArbZG. Nach § 8 BUrlG darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten. Aufgrund der Vertragsfreiheit sind die Parteien des Arbeitsvertrags berechtigt, das Recht des Arbe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbMedVV: Rechtsgrundlage f... / Zusammenfassung

Überblick Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) fasst die arbeitsmedizinischen Regelungen zum Schutz der Beschäftigten vor gesundheitsschädlichen Einwirkungen zusammen, die früher in den einzelnen Fachverordnungen enthalten waren. Die ArbMedVV konkretisiert also die Vorgaben zur arbeitsmedizinischen Vorsorge aus der Gefahrstoffverordnung, der Biostoffve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 10.4.1 Nichtleistung

Rz. 198 Hat der Arbeitnehmer in den Fällen der Leistungsbefreiung nach § 275 BGB die Nichtleistung zu vertreten, weil er vertragswidrig seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt, können gegen ihn Schadensersatzansprüche gem. §§ 280 Abs. 1 Satz 1, 283, 311a Abs. 2 BGB bestehen.[1] Die allgemeine Anspruchsgrundlage des § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt für alle nach Vertragss...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.3.1.2 Bestimmung der Lage

Rz. 148 Anders als die Dauer der Arbeitszeit entzieht sich jedoch die Regelung ihrer Lage bei einem betrieblichen Arbeitsverhältnis weitgehend der individualvertraglichen Festlegung, denn der einzelne Arbeitnehmer ist eingebunden in die Arbeitsorganisation, etwa in einen arbeitstechnisch festgelegten Produktionsprozess. Die weitgehende Unfähigkeit der Einflussnahme des einze...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.2.3 Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung

Rz. 83 Inwieweit TV und BV an den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden sind, ist bislang nicht befriedigend geklärt, in der Praxis jedoch ohne Bedeutung. TV-Normen sind an Art. 3 Abs. 1 GG gebunden, auch wenn die neuere Rspr. bei den Freiheitsrechten nur von einer mittelbaren Bindung der TV ausgeht.[1] Es gelten daher grundsätzlich die gleichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 10.5 Kündigungsrecht des Arbeitgebers

Rz. 204 Der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses im Fall von Leistungsstörungen beurteilt sich nach dem Kündigungsrecht. Verletzt der Arbeitnehmer seine Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis durch Nichterbringung oder nicht fristgerechte Erbringung der fälligen Arbeitsleistung[1], hat der Arbeitgeber grundsätzlich nach erfolgloser Fristsetzung ein Rücktrittsrecht gem. § 326 Abs....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Compliance im Arbeits- und ... / 1.2 Elemente für ein effektives Compliancemanagement

Basierend auf dem oben beschriebenen Verständnis von Compliance und auf den Erkenntnissen des Beispiels ergeben sich folgende Anforderungen an ein erfolgreiches und effektives Compliance-Managementsystems (CMS):mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Aufbau eines AMS gemäß NLA:... / 7.2 Anforderungen an das "Änderungsmanagement" und Hinweise zur Umsetzung

Der "nationale Leitfaden" empfiehlt hierzu: Die Auswirkungen interner Veränderungen (z. B. im Personalbereich oder in Folge neuer Verfahren, Arbeitsabläufe, Organisationsstrukturen oder Anschaffungen) und externer Veränderungen (z. B. in Folge von Änderungen von Rechtsvorschriften und Entwicklungen im Bereich der Arbeitsschutzkenntnisse und -technologien) auf den Arbeitsschut...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.5 Trinkgeld, Bedienungsgeld

Rz. 65 Das Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.[1] Das Bedienungsgeld ist demgegenüber ein vom Arbeitgeber gegenüber Dritten erhobener prozentualer Aufschlag, der als solcher bezeichnet oder sonst als dem Arbeitnehmer zukommend gekennzeichnet ist.[2]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.3.5 Mitteilungspflichten des Arbeitgebers

Rz. 13 Dem anwerbenden Arbeitgeber obliegen gem. § 81 BetrVG bereits im Rahmen der Vorverhandlungen Mitteilungspflichten gegenüber dem Bewerber als Konkretisierung seiner Treue- und Fürsorgepflicht. Der Arbeitgeber muss "den Arbeitnehmer über dessen Aufgabe und Verantwortung sowie die Art seiner Tätigkeit und ihrer Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebs"[1] unterrichte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.6.2.1 Allgemeines

Rz. 104 Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz ist im Bereich der Arbeitsvergütung nur eingeschränkt anwendbar. Eine Verpflichtung, von der individuellen Festlegung der Vergütung zur arbeitsvertraglichen Einheitsregelung überzugehen, besteht nicht.[1] Auch ein allgemeines Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" gibt es im deutschen Recht nicht.[2] Gewährt der Arbeitgeb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.1 Sondervergütungen, Gratifikationen

Rz. 43 Zu den Sondervergütungen gehören Gratifikation, 13. Monatsgehalt, Jahresabschlussvergütung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Jubiläumszuwendung.[1] Ihnen allen ist gemein, dass sie nicht regelmäßig mit dem Arbeitsentgelt ausgezahlt, sondern aus bestimmten Anlässen oder zu bestimmten Terminen gewährt werden. Die Sondervergütungen haben grundsätzlich Entgeltcharakter, sodas...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Unübertragbarkeit des Arbeitsleistungsanspruchs

Rz. 5 Wie die persönliche Leistungspflicht kann auch der Arbeitsleistungsanspruch gem. § 613 Satz 2 BGB im Zweifel nicht übertragen werden. Der Arbeitnehmer hat seine Leistung grundsätzlich in dem Betrieb zu erbringen, in dem er angestellt ist, und der Arbeitsleistungsberechtigte soll dem Arbeitnehmer regelmäßig keinen anderen Arbeitgeber aufdrängen können. Dieser Grundsatz ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutzorganisation / Zusammenfassung

Begriff Unter Arbeitsschutzorganisation werden alle Strukturen und Maßnahmen verstanden, mit denen der Arbeitgeber sicherstellt, dass seine zahlreichen Verpflichtungen für den Arbeitsschutz aus den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften erfüllt werden. Die Organisationsstruktur orientiert sich an Betriebsgröße und -struktur, an den im Unternehmen angewandte...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbMedVV: Rechtsgrundlage f... / 7 Maßnahmen nach der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Ist dem Arbeitgeber bekannt, dass bei einem Beschäftigten gesundheitliche Bedenken gegen die Ausübung einer Tätigkeit bestehen, muss er im Falle von § 6 Abs. 4 Satz 2 ArbMedVV – also im Wesentlichen bei unzureichenden Schutzmaßnahmen – die Gefährdungsbeurteilung überprüfen und unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes ergreifen. Wird ein Tätigkeitswechsel...mehr