Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Belgien / I. Geschäftsbriefe

Rz. 119 Gemäß Art. 2:20 GGV haben sämtliche im Geschäftsverkehr verwendeten Dokumente die folgenden Angaben zu enthalten:mehr

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Deutschland / III. Sprache des Gesellschaftsvertrags

Rz. 46 Der Gesellschaftsvertrag sollte grundsätzlich in deutscher Sprache abgefasst sein; zwingend ist dies jedoch nicht. Ist der beurkundende deutsche Notar der fremden Sprache, in welcher der Gesellschaftsvertrag abgefasst sein soll, hinreichend kundig, so kann er die Beurkundung auch in dieser fremden Sprache vornehmen (§ 5 Abs. 2 BeurkG); eine Verpflichtung des Notars hi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung / 1 Aufhebung/Auflösung einer Ehe

Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag aufgehoben bzw. auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Mit Rechtskraft der Entscheidung ist die Ehe aufgelöst.[1] Die Folgen der Aufhebung einer Ehe bestimmen sich in den in § 1318 BGB bestimmten Fällen nach den Vorschriften über die Scheidung. In § 1314 BGB werden verschiedene Aufhebungsgründe ge...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 1. Bürgerliches Gesetzbuch

Rz. 4 Als erste Grundlage des Gesellschaftsrechts gelten die Bestimmungen des Titels IX des Code civil (Bürgerliches Gesetzbuch). Kapitel I dieses Titels (Art. 1832–1834 C.c.) enthält allgemeine Bestimmungen. So bestimmt Art. 1832 C.c., dass eine Gesellschaft durch zwei oder mehrere Personen gegründet werden kann, welche vereinbaren, etwas zusammenzulegen, um sich den daraus ...mehr

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Schweden / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 158 Das Konkursgesetz enthält die allgemeinen Regeln über das Konkursverfahren.[190] Einzelheiten zum schwedischen Konkursverfahren würden den Rahmen dieser Darstellung sprengen, jedoch sei auf einige Besonderheiten hingewiesen.[191] Rz. 159 Das schwedische Konkursrecht kennt als Konkursgrund nicht die Überschuldung des Gemeinschuldners; lediglich eine nicht nur vorüberge...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / b) Stimmrecht

Rz. 63 Art. 2:228 NL-BGB regelt die Verhältnisse der Gesellschafter in der Hauptversammlung. Nur Gesellschaftern steht das Recht zu, Stimmrechte in der Hauptversammlung auszuüben. Jeder Gesellschafter hat mindestens eine Stimme. Der Gesellschaftsvertrag kann bestimmen, dass ein Gesellschafter nicht berechtigt ist, sein Stimmrecht auszuüben, wenn er eine gesetzliche oder satz...mehr

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Tschechische Republik / 2. Herabsetzung des Stammkapitals

Rz. 37 Die Herabsetzung des Stammkapitals erfolgt ebenfalls aufgrund einer mit ⅔-Mehrheit aller Stimmen der Gesellschafter getroffenen Entscheidung der Gesellschafterversammlung. Eine ungleichmäßige Herabsetzung der Einlage ist nur aufgrund einstimmigen Beschlusses aller Gesellschafter zulässig. Rz. 38 Die Geschäftsführer sind verpflichtet, die Entscheidung über die Herabsetz...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 1. Ausgangssituation

Rz. 99 Bei den unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) handelt es sich um englische private limited companies mit Satzungssitz im Vereinigten Königreich und Verwaltungssitz in Deutschland, die in aller Regel ausschließlich in Deutschland (und nicht auch im Vereinigten Königreich) tätig sind. Rz. 100 Die Rechtslage für die unechten Auslandsgesellschaften...mehr

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England und Wales1 England ... / b) Vorlage von Kopien der Beschlüsse zum Handelsregister

Rz. 389 Das Gesetz verpflichtet die Gesellschaft, bestimmte Beschlüsse innerhalb von 15 Tagen nach der Beschlussfassung an das Register zur Kenntnis zu geben (Sec. 30 CA 2006). Beschlüsse, die Einfluss auf die Articles der Gesellschaft haben, müssen nach der Beschlussfassung mit der Urkunde der Articles fest verbunden oder in diese aufgenommen werden (Sec. 17, 36 CA 2006). D...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / XV. Schweden

Rz. 20 Basierend auf dem Jahresabschlussgesetz liegt – unabhängig davon, ob es sich bei den Beteiligten um Personen- oder Kapitalgesellschaften handelt – eine Konzernmutter (und damit auch ein schwedischer Konzern[55]) vor, wenn die im Jahresabschlussgesetz geregelten Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.[56] Die Verpflichtung, einen Konzernabschluss zu erstellen, entfällt nur, ...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Allgemeines

Rz. 472 Das englische Gesellschaftsrecht sieht die Verpflichtungen der Gesellschaft, über die Geschäftsvorfälle Buch zu führen (also Geschäftsbücher zu haben), einen jährlichen Jahresabschluss aufzustellen (Sec. 386 CA 2006), diesen grundsätzlich von den Geschäftsführern feststellen und unterzeichnen zu lassen (Sec. 414 CA 2006) und u.U. durch einen Prüfer prüfen zu lassen, ...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Abschluss eines Schuldenbereinigungsplans

Rz. 500 Das Gesetz enthält Mechanismen, im Wege von mehrseitigen Vereinbarungen (voluntary arrangements) zwischen der Gesellschaft und ihren Gläubigern eine Schuldenbereinigung herbeizuführen (Sec. 1–7 Insolvency Act 1986). Die hierfür anwendbaren Verfahren sind weit gehend ohne Mitwirkung des Insolvenzgerichts durchzuführen. Die Geschäftsführer müssen hierzu einen unabhängi...mehr

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Estland / 1. Eintragung im Handelsregister

Rz. 20 Nach Abschluss und notarieller Beurkundung des Gründungsvertrags und der Satzung wird beim zuständigen Handelsregister ein Antrag auf Eintragung der Gesellschaft vorgelegt. Das Handelsregister wird von der Registerabteilung des Kreisgerichts Tartu geführt. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 3 bis 5 Arbeitstage. Rz. 21 Die Registereintragung ist notwendig, damit...mehr

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Bulgarien / I. Geschäftsführer

Rz. 88 Die OOD muss mindestens einen und kann mehrere (keine gesetzliche Beschränkung der Anzahl) Geschäftsführer haben. Geschäftsführer kann grundsätzlich jede handlungsfähige natürliche Person (auch Nichtgesellschafter), unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft und ihrem Wohnsitz, sein. In den Vorstand von Aktiengesellschaften können, soweit dies die Satzung vorsieht, aufgr...mehr

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Deutschland / 2. Vererbung von Geschäftsanteilen

Rz. 160 Geschäftsanteile sind frei vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Die Satzung der Gesellschaft kann diese freie Vererblichkeit nicht ausschließen.[87] Dies bedeutet, dass mit dem Tode eines Gesellschafters dessen Geschäftsanteil unmittelbar und ungeteilt auf seine Erben übergeht (§ 1922 Abs. 1 BGB). Die Satzung kann allerdings bestimmte Regelungen zur erbrechtlichen Nachfol...mehr

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Finnland / V. Geschäftsführung

Rz. 152 Aufgabe des Vorstands ist die Leitung der Gesellschaft und die sachgerechte Organisation ihrer Geschäftstätigkeit. Verfügt die Gesellschaft über einen geschäftsführenden Direktor, so ist dieser verpflichtet, das Tagesgeschäft entsprechend den Anweisungen des Vorstands zu führen. Der geschäftsführende Direktor darf sich mit außergewöhnlichen und weittragenden Angelege...mehr

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Mexiko / I. Haftung der Gesellschafter

Rz. 84 Wie der Begriff der Responsabilidad Limitada schon verrät, ist wie bei ähnlichen Rechtsinstituten auch bei der mexikanischen S. de R.L. die Haftung gemäß Art. 58 HS 1 LGSM nach Abschluss der Gründung und Einzahlung des Gesellschafterkapitals grundsätzlich auf die Gesellschaftereinlagen und somit auf das Kapital begrenzt. Rz. 85 Eine Durchbrechung der Haftungsbeschränku...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 53 Eintragungen erfolgen grundsätzlich aufgrund Anmeldung durch eine Partei und nur ausnahmsweise aufgrund einer behördlichen Verpflichtung. Notare verfügen für die Anmeldung aller Eintragungen über entsprechende Formblätter. Die Anmeldung kann auch beispielsweise durch einen Rechtsanwalt (mit notarieller Beglaubigung) verfasst und eingereicht werden. Der Antrag kann in ...mehr

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Rumänien / 2. Haftung der Gesellschafter

Rz. 64 Die Gründer (d.h. Gesellschafter) haften grundsätzlich nicht für die Verpflichtungen der Gesellschaft. Eine ausdrücklich normierte Haftung der Gründer gibt es jedoch in einigen Fällen, wie z.B.:mehr

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Deutschland / 5. Stimmrecht

Rz. 175 Zur Vermeidung der durch Sonderinteressen eines Gesellschafters geprägten Einflussnahme auf die Gesellschaft sieht das Gesetz in § 47 Abs. 4 GmbHG Stimmverbote vor, und zwar im Wesentlichen in denjenigen Fällen, in denen der Gesellschafter von einer Entlastung, einer Befreiung von einer Verbindlichkeit, der Vornahme eines Rechtsgeschäfts, der Einleitung und Erledigun...mehr

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Slowakei / II. Allgemeines über die GmbH

Rz. 4 Die GmbH findet sich umfassend im HGB geregelt, ein eigenes GmbH-Gesetz gibt es nicht. I.S.d. § 105 HGB ist die GmbH eine Gesellschaft, deren Vermögen durch im Voraus festgesetzte Einlagen der Gesellschafter gebildet wird. Rz. 5 Bei der GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, wobei das Vermögen der Gesellschaft vom Vermögen der Gesellschafter getrennt ist. Die...mehr

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Tschechische Republik / 1. Erhöhung des Stammkapitals

Rz. 33 Die Höhe des Stammkapitals wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festgelegt, der eine ⅔-Mehrheit aller Stimmen der Gesellschafter erfordert. Die Erhöhung des Stammkapitals kann erfolgen:mehr

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Österreich / 1. Zulässigkeit einer Kapitalherabsetzung (§§ 54 ff. GmbHG)

Rz. 90 Die Durchführung einer Kapitalherabsetzung ist aus Gläubigerschutzgründen nur mittels eines zeit- und kostenaufwendigen Aufgebotsverfahrens möglich. Eine Herabsetzung des Stammkapitals kann erfolgen durch:mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / V. Compromise or arrangement (scheme of arrangement)

Rz. 128 Nach dem Corporations Act [147] besteht für die Schuldnergesellschaft die Möglichkeit, bei Gericht die Unterbrechung des Auflösungsverfahrens zu beantragen, um ein compromise or arrangement (scheme of arrangement – Vergleich) zur Abwendung des Konkurses abzuschließen.[148] Dieser sieht i.d.R. die Ernennung eines Treuhänders vor, um den Zu- und Abgang von Barmitteln de...mehr

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Türkei / 1. Eröffnung

Rz. 259 Mit der Konkurseröffnung und ihrer Bekanntmachung beginnt die Liquidation des gesamten Vermögens des Schuldners (ordentliche Liquidation – adi tasfiye, Art. 219 ZVG). Mit der Bekanntmachung erhalten die Gläubiger eine Frist von einem Monat, innerhalb welcher sie ihre Forderungen unter Beweisantritt anmelden können. Für Gläubiger, die sich im Ausland oder "in großer E...mehr

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Ungarn / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 77 Die Herabsetzung des Stammkapitals unterliegt der ausschließlichen Kompetenz der Gesellschafterversammlung, § 3:202 Abs. 1 Ptk. Zu unterscheiden ist die Herabsetzung aus Entschluss der Versammlung und die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung. Eine Herabsetzung darf nicht dazu führen, dass das Stammkapital der Gesellschaft unter 3 Mio. HUF absinkt; ferner darf der Minde...mehr

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Ukraine / 1. Vertrag über die Gründung der GmbH

Rz. 6 Die Gründung einer GmbH kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen vorgenommen werden. Wird die GmbH durch mehrere Personen gegründet, können diese Personen einen Vertrag über die Gründung der GmbH in schriftlicher Form abschließen. Der Gründungsvertrag wird insbesondere abgeschlossen, um die Beziehungen zwischen den Gründern festzulegen. Im Vert...mehr

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Brasilien / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 8 Anders als im deutschen Recht bedarf der Gesellschaftsvertrag einer Limitada keiner notariellen Beurkundung. Die Limitada wird errichtet durch übereinstimmenden, schriftlichen Willensakt der Gesellschafter. Der Gesellschaftsvertrag muss – neben der Unterschrift der Gesellschafter – die Unterschriften zweier Zeugen sowie eines beim brasilianischen Ordem dos Advogados (O...mehr

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Estland / II. Liquidation

Rz. 131 Wurde die OÜ aufgelöst, folgt die Liquidationsphase der Gesellschaft. Die Vorschriften über das Liquidationsverfahren (§§ 205–220 HGB) entsprechen den Regelungen des deutschen Rechts. Bei der Auflösung der OÜ werden i.d.R. die Geschäftsführer zu Liquidatoren, die zur Eintragung der Liquidation in das Handelsregister verpflichtet sind. Die Liquidatoren haben folgende ...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 2. Formwechsel (transformación), Art. 3–21 LME

Rz. 226 Innerspanisch können nicht nur Handelsgesellschaften Gegenstand eines Formwechsels sein, sondern auch beispielsweise die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (sociedad civil) oder Genossenschaften (cooperativas). Das Gesetz über strukturelle Veränderungen von Handelsgesellschaften hat im spanischen Gesellschaftsrecht zu einer umfänglichen Erweiterung der Umwandlungsmögli...mehr

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Finnland / III. Kapitalerhaltung

Rz. 59 Die Verpflichtung zur Volleinzahlung der Einlagen sowie die restriktive Handhabung der Sacheinlagen dienen dem Kapitalschutz bei der Gründung der Gesellschaft. Daneben dienen u.a. die Vorschriften zur restriktiven Gewinnausschüttung der Kapitalerhaltung. Rz. 60 In OYL 13. Abschnitt werden mehrere Voraussetzungen für die Gewinnausschüttung aufgelistet. Die Quintessenz d...mehr

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Deutschland / II. Buchführungspflicht

Rz. 216 Die GmbH ist gem. §§ 238 Abs. 1 Satz 1, 6 Abs. 1 HGB zur Buchführung verpflichtet. Diese Verpflichtung trifft als Organe die Geschäftsführer (§ 41 GmbHG). Die Buchführungspflicht beinhaltet neben der Aufzeichnung der laufenden Geschäftsvorfälle auch die Aufbewahrung der entsprechenden Unterlagen.[107] 1. Aufstellung des Jahresabschlusses Rz. 217 Die GmbH ist zur regelm...mehr

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Finnland / II. Maßnahmen bei Kapitalverlust

Rz. 174 Wenn der Vorstand der Gesellschaft bemerkt, dass das Eigenkapital der Gesellschaft negativ ist, muss er unverzüglich eine Registeranmeldung über den Verlust des Eigenkapitals machen. Die Registereintragung kann später gelöscht werden, wenn das Eigenkapital wieder über die Hälfte des Grundkapitals beträgt (OYL 20:23.1). Der Vorstand einer öffentlichen Aktiengesellscha...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / a) Voraussetzungen

Rz. 71 Gem. Art. 412 ZTD können Geschäftsanteile rechtsgeschäftlich übertragen werden. Erwirbt ein Gesellschafter neue Geschäftsanteile, behält jeder seiner Anteile seine Selbstständigkeit. Für die Übertragung ist ein Vertrag in Form eines Notariatsakts oder einer privaten solemnisierten Urkunde erforderlich. Derselben Form bedarf auch eine Vereinbarung, durch welche die Ver...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Registrierung der Gesellschafter in einem Gesellschafterbuch

Rz. 305 Sec. 113 CA 2006 bestimmt, dass die Stellung des Anteilseigners neben dem Erwerb des Anteils bei der Gründung oder durch Übertragung von einem Anteilseigner voraussetzt, dass der Anteilseigner als Mitglied (member) in einem von der Gesellschaft geführten Verzeichnis registriert wird. Rz. 306 Diese gesetzliche Verpflichtung zur Führung eines Gesellschafterbuches gilt i...mehr

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Ungarn / I. Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen in Ungarn

Rz. 211 Das Recht der Zweigniederlassungen ist im Gesetz Nr. 1997/CXXXII "Über die Zweigniederlassungen und Repräsentanzen von Unternehmen mit ausländischem Sitz in Ungarn" (Ftv.) geregelt. Das ungarische Recht unterscheidet zwischen der Zweigniederlassung und der Handelsrepräsentanz ausländischer Unternehmen. Während es sich bei Letzterer um einen unselbstständigen Bestandt...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / I. Geschäftsbriefe

Rz. 91 Sämtliche Schriften, Rechnungen, Anzeigen, Veröffentlichungen, Bestellungsscheine und andere von der Gesellschaft herausgegebenen Dokumente müssen mindestens folgende Angaben enthalten (Art. 710–10 LSC):mehr

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Österreich / 1. Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit

Rz. 233 Eine zur Insolvenzanmeldung verpflichtende Überschuldung liegt vor, wennmehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 3. Insolvenztypische Annexverfahren

Rz. 105 Neben den originär insolvenzrechtlichen Maßnahmen oder solchen im Vorfeld der Eröffnung gibt es weitere Verfahren, die sachlich eng mit einem Insolvenzverfahren zusammenhängen, jedoch außerhalb des insolvenzmäßigen Gesamtverfahrens als kontradiktorische Verfahren ausgestaltet sind. Um solche insolvenztypischen Annexverfahren handelt es sich etwa bei Einzelklagen auf ...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / D. Verlegung des Verwaltungssitzes über die Grenze

Rz. 16 Wesentlich komplexer als bei einer rein inländischen Sitzverlegung sind die Rechtsfragen, die sich mit einer grenzüberschreitenden Verlegung des Register-, Satzungs- oder Verwaltungssitzes verbinden. Demgegenüber kommt eine isolierte Verlegung der inländischen Geschäftsanschrift ins Ausland von vornherein nicht in Betracht, weil sie begriffsnotwendig im Inland liegen ...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 141 Neben der Ausfertigung der öffentlichen Gründungsurkunde müssen die nachfolgenden Unterlagen im Original vorgelegt werden:mehr

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Russland / 2. Teilung einer Gesellschaft

Rz. 92 Als Teilung einer Gesellschaft (Art. 54 GmbHG der RF) wird die Auflösung einer Gesellschaft unter Übergabe aller Rechte und Verpflichtungen an die neu errichteten Gesellschaften angesehen. Rz. 93 Vorzunehmende Schritte bei der Teilung:mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 4. Rechtsfähigkeit der LLC

Rz. 41 Vor der Eintragung in das Handelsregister besteht die LLC als solche nicht. Erst mit der Eintragung und Erteilung der Handelslizenz ist die LLC berechtigt, Geschäfte auszuüben. Lediglich im Hinblick auf die Gründung selbst sieht das VAE-Gesellschaftsrecht eine Rechtsfähigkeit der Vorgesellschaft vor, z.B. im Hinblick auf Kontoeröffnung oder Anmietung von Büroraum. Rz....mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / V. Kapitalerhöhung

Rz. 45 Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss mit einer qualifizierten Mehrheit von mindestens[88] ¾ aller Stimmen, der die Art der Erhöhung und den Zeitraum der Einzahlung, die Beträge der beteiligten Gesellschafter, den Nominalwert der neuen Beteiligungen und, falls vorhanden, die Höhe eines Aufgelds (Agio) regelt. In dem Gesellschafterbeschluss wird auc...mehr

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Griechenland / II. Fakultativer Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Rz. 52 Über den Mindestinhalt hinaus ist es durchaus möglich, im Gesellschaftsvertrag weitere Nebenabreden oder Vereinbarungen aufzunehmen. Durch diese Freiheit bei der Ausgestaltung der Innenverhältnisse zwischen den Gesellschaftern kann der körperschaftliche Charakter der EPE im Ergebnis abgemildert werden (Grundsatz der Satzungsfreiheit). So sind Vereinbarungen über die N...mehr

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Estland / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 79 Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen bedarf der notariellen Beurkundung, sofern es sich nicht um einen im estnischen Register für Wertpapiere registrierten Geschäftsanteil handelt (in dem Fall reicht eine in der Bank vorzunehmende schriftliche Übertragung aus). Die notarielle Beurkundung bei der Übertragung eines Geschäftsanteils ist notwendig für die Wirksamkeit...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 1. Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses

Rz. 93 Die Geschäftsführung hat jedes Jahr ein Inventar der Guthaben und Schulden sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen, in welcher die notwendigen Amortisationen getätigt werden (vgl. Rdn 83). Die Bilanz erwähnt separat das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen und auf der Passivseite die Schulden der Gesellschaft sich selbst gegenüber, die Verpflichtungen, di...mehr

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Slowenien / II. Buchführungspflicht

Rz. 110 Gemäß Art. 54 ff. ZGD-1 ist jeder Unternehmer mit Sitz in der Republik Slowenien zur Buchführung verpflichtet sowie dazu, einen Jahresabschluss zu erstellen. Die generelle Buchführungspflicht sowie die Verpflichtung zur Veröffentlichung sind ebenfalls im ZGD-1 geregelt. Die spezifischen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften wurden aus den International ...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / b) Einberufungsverpflichtung

Rz. 319 Hervorzuheben ist, dass sich die (Zwei-Monats-)Fristen des Art. 5 Abs. 1 TRLC und die des Art. 367 LSC überschneiden. Die Frist des Art. 367 LSC für die Einberufung der Hauptversammlung beginnt nach wohl überwiegender Auffassung nicht schon mit dem objektiven Vorliegen des Einberufungsgrundes. Sie wird erst zu dem Zeitpunkt in Gang gesetzt, in dem der Geschäftsführer...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / L. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 151 Die Gründe einer Auflösung der LLC sind gesetzlich geregelt. Als Auflösungsgründe kommen in Betracht:mehr