Fachbeiträge & Kommentare zu OECD

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4)

Rn. 342 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 4 ist im Anhang anzugeben, die "Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft die Tätigkeitsbereich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Mindeststeuergesetze (§ 274 Abs. 3)

Rn. 721 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 274 Abs. 3 sieht eine Ausnahme für die Bilanzierung latenter Steuern dem Grunde und der Höhe nach im Zusammenhang mit Mindeststeuergesetzen vor. Verpflichtend anzuwenden ist die Vorschrift auf JA und KA für GJ, die nach dem 28.12.2023 endeten (vgl. Art. 91 Abs. 2 Satz 1 EGHGB). Eine vorzeitige Anwendung ist bereits auf JA und KA (Wahlrecht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 1 Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates

Liegen Wohnsitz und Arbeitsort in unterschiedlichen Staaten, regeln zwischenstaatliche Abmachungen (Doppelbesteuerungsabkommen – DBA) oder innerstaatliche Regelungen (Auslandstätigkeitserlass), wem die Besteuerung für die Lohnbezüge zusteht, um damit eine gleichzeitige Doppelbesteuerung beim Arbeitnehmer zu vermeiden.[1] Die Bundesrepublik Deutschland hat mit fast allen Länd...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.78 Latente Steuern

Mühlhausen/Rieß, Die Neubewertung latenter ...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.89 Rechnungslegung nach IFRS

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Literaturauswertung zum HGB / 2.96 Steuern in der Rechnungslegung

Benzinger/Berg/Hachmeister, Berichterstattung über die globale Mindestbesteuerung – Bisher keine wesentlichen Auswirkungen im DAX40 erwartet, IRZ 5/2024, S. 221; Benzinger/Hachmeister/Simlacher, Der Mindeststeuer-Jahresüberschuss – Ein Plädoyer für die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.68 Konzernabschluss nach HGB

Dreßler/Nickel, Rückbeteiligung nach einem Unternehmensverkauf in wirtschaftlicher und bilanzrechtlicher Betrachtung – Sinn, Möglichkeiten und Hürden, BB 29-30/2024, S. 1707; Gerhards, Impulse für eine Anpassung der Regelungen zur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 131a Sonde... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Neufassung der Vorschrift gehört zu einem Bündel gesetzgeberischer Maßnahmen zur Verstärkung und Weiterentwicklung der beruflichen Weiterbildung. Die Gesetzesmaterialien weisen darauf hin, dass der wirtschaftliche, technische und qualifikationsspezifische Strukturwandel auf dem Arbeitsmarkt einerseits zu einer höheren Nachfrage an Fachkräften führt, andererseits je...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Altmann, Rentenanpassung zum 1.7.2023, B+P 2023, 659. Berdysz/Ogrzewalla, Rentenanpassung 2020, Kompass/KBS 2020, Nr. 5/6, 15. Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. DRV Bund, Rentenanpassungsverfahren ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1.3 Normzweck

Rz. 6 Die Rentenanpassung verfolgt den Zweck, die Renten an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Es gilt das Prinzip der lohnbezogenen Rente (vgl. etwa BT-Drs. 16/13424 S. 34). Vorrangiges Ziel ist es daher, den Lebensstandard im Alter zu sichern. Die Kaufkraft von Ruheständlern soll – auch und gerade gegenüber den Erwerbstätigen – erhalten bleiben und sich nicht vom ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 3.6 Begriff der Betriebstätte nach dem OECD-MA

Rz. 44 Im internationalen Steuerrecht bildet die Betriebstätte den wesentlichen Anknüpfungspunkt für die Zuordnung des Besteuerungsrechts für gewerbliche Einkünfte. Gewerbliche Einkünfte werden regelmäßig nur im Betriebstättenstaat besteuert und im Wohnsitzstaat freigestellt. Der Begriff der Betriebstätte ist in Art. 5 OECD-MA 2017 enthalten; er ist in dieser oder ähnlicher F...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 (Sustainability) Due Diligence

Rz. 1 Der Due-Diligence-Prozess eines Unternehmens im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte bildet das Fundament der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der damit verbundenen Wesentlichkeitsanalyse. Dies ergibt sich v. a. aus dem in ESRS 1 dargelegten Umstand, dass die durchzuführende Wesentlichkeitsanalyse (insbes. hinsichtlich der Auswirkungs-Wesentlichkeit) auf den bereitg...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 4.8 Bauausführungen und Montagen (S. 2 Nr. 8)

Rz. 73 Nach § 12 S. 2 Nr. 8 AO bilden auch Bauausführungen und Montagen unter näheren Vorausetzungen eine Betriebstätte. Bauausführungen und Montagen finden häufig auf Gelände oder in Räumen statt, in denen der Unternehmer nur vorübergehend tätig ist, in denen er keine "festen Geschäftseinrichtungen oder Anlagen" i. S. d. S. 1 unterhält und über die er keine eigene Verfügung...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 4.7 Gewinnung von Bodenschätzen (S. 2 Nr. 7)

Rz. 71 Einrichtungen zur Gewinnung von Bodenschätzen (Bergwerke für Metalle und Mineralien, Steinbrüche, Kiesabbau, Salzgewinnung, Torfabbau, Öl- und Gasförderung, auch Ölförderplattformen) bilden nach § 12 S. 2 Nr. 7 AO -unabhängig von ihrem Wert eine Betriebstätte. Zweck der Einrichtung muss die Gewinnung von Bodenschätzen sein; ein schwimmender Bagger zur Gewinnung von Sa...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 4.1 Stätte der Geschäftsleitung (S. 2 Nr. 1)

Rz. 51 Nach § 12 S. 2 Nr. 1 AO bildet die Stätte der Geschäftsleitung eine Betriebstätte. Zum Begriff der "Geschäftsleitung" im Einzelnen vgl. § 10 AO. Geschäftsleitung ist danach der Ort des Mittelpunkts der geschäftlichen Oberleitung; das ist dort, wo tatsächlich der maßgebende Wille der Körperschaft, Personenvereinigung, Personengesellschaft oder des Einzelunternehmers geb...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.2 Auswirkungs-Wesentlichkeit

Rz. 32 Ein Nachhaltigkeitsaspekt ist aus der ökologischen und sozialen Perspektive wesentlich, sobald im Kontext des berichtspflichtigen Unternehmens tatsächliche oder potenzielle, positive oder negative, kurz-, mittel- oder langfristige Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt erfolgen, die als wesentlich bewertet werden (ESRS 1.43).[1] Die Auswirkungen müssen mit den eigenen ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 4.3 Geschäftsstellen (S. 2 Nr. 3)

Rz. 62 Nach § 12 S. 2 Nr. 3 AO sind Geschäftsstellen alle Geschäftseinrichtungen, in denen unternehmensbezogene Tätigkeiten ausgeführt werden.[1] Nach diesem weiten Begriff sind Geschäftsstellen außerhalb des Büros der Geschäftsleitung eingerichtete Büros oder sonstige für den Publikumsverkehr bestimmte Einrichtungen, die nicht Zweigstellen sind und nicht dem Ein- und Verkau...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 4.5 Warenlager (S. 2 Nr. 5)

Rz. 66 Nach § 12 S. 2 Nr. 5 AO bilden auch Warenlager eine Betriebstätte. Warenlager sind Einrichtungen, in denen bewegliche Sachen ("Waren") gelagert werden, unabhängig davon, ob es sich um Rohstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe oder Fertigprodukte handelt. Warenlager sind Lagerhäuser, Auslieferungslager, Tanklager, Ausstellungsräume und Behältnisse zur Lagerung von Vorräten....mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 3.3 Verfügungsmacht

Rz. 24 Eng mit der festen Einrichtung verwandt ist die Regel, dass die Geschäftseinrichtung oder Anlage nicht nur vorübergehend eine Verfügungsmacht hat. Die Verfügungsmacht ist nach deutschem Verständnis eine zwingende Voraussetzung für das Bestehen einer Betriebstätte. Daher kann, anders als in anderen Ländern, die bloße Dienstleistung keine Betriebstätte begründen. Ohne d...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 2 Bedeutung der Betriebstätte

Rz. 4 § 12 AO definiert den Begriff der Betriebstätte, während in den Einzelsteuergesetzen die Rechtsfolgen bei Vorliegen einer Betriebstätte geregelt werden. In Einzelsteuergesetzen können auch Ergänzungen zum Begriff der Betriebstätte enthalten sein.[1] Bei der Bedeutung des Begriffs der Betriebstätte ist zwischen nationalem und internationalem Steuerrecht zu unterscheiden;...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 5.4 Anpassung latente Steuern an gesetzliche Vorgaben zur Mindestbesteuerung

Das DRSC hat am 28.5.2024 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 14 (DRÄS 14) mit den Änderungen an DRS 18 verabschiedet. Grund für die Überarbeitung von DRS 18 ist die Anpassung aus Anlass des Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (MinBestRL-UmsG). Neben den Anpassungen durch das MindBestRL-UmsG wurden auch redaktionelle Änderungen an dem Standard v...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 4.6 Ein- und Verkaufsstellen (S. 2 Nr. 6)

Rz. 69 Ein- und Verkaufsstellen sind nach § 12 S. 2 Nr. 6 AO Betriebstätten. Es handelt sich um Geschäftseinrichtungen oder Anlagen, die dem Ein- oder Verkauf von Waren dienen und mangels Selbstständigkeit keine Geschäftsstellen sind. Nr. 6 bildet ein Beispiel des Betriebstättenbegriffs nach Nr. 1, keine Erweiterung. Ein- und Verkaufsstellen sind daher nur Betriebstätten, wen...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 4.4 Fabrikations- und Werkstätten (S. 2 Nr. 4)

Rz. 64 Nach § 12 S. 2 Nr. 4 AO sind Fabrikations- und Werkstätten Betriebstätten. Es handelt sich um alle Einrichtungen, die unmittelbar der Produktion, der Be- oder Verarbeitung von beweglichen Sachen, also der Herstellung von Erzeugnissen des Unternehmens dienen. Es muss ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Produktion bestehen; ein mittelbarer Zusammenhang genügt nicht. ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 4.2 Zweigniederlassungen (S. 2 Nr. 2)

Rz. 60 Eine Betriebstätte bildet nach § 12 S. 2 Nr. 2 AO auch die Zweigniederlassung. Gemeint ist eine Zweigniederlassung i. S. d. § 13 HGB; sie ist zwar in das Handelsregister einzutragen, doch liegt auch dann eine -freilich wiederlegbare- Betriebstätte vor, wenn im Einzelfall die Eintragung unterblieben ist.[1] Diese Vermutung kann nur mit der schlüssigen Darlegung widerle...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 13 Stä... / 4 "Ständiger Vertreter" nach dem OECD-MA

Rz. 12 Der "ständige Vertreter" ist in Art. 5 Abs. 5 OECD-MA 2017 (jetzt: Vertreterbetriebsstätte) nicht als selbstständiger Anknüpfungspunkt für die Zuteilung des Besteuerungsrechts geregelt, sondern als Unterfall der Betriebstätte. Die Tätigkeit eines ständigen Vertreters für ein Unternehmen begründet daher für dieses Unternehmen eine Betriebstätte. Im Unterschied zu Art. ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 13 Stä... / 1.2 Bedeutung des ständigen Vertreters

Rz. 3 Der wesentliche Anwendungsbereich des ständigen Vertreters liegt im internationalen Steuerrecht. Der ständige Vertreter bildet, neben der Betriebstätte, einen praktisch wichtigen Anknüpfungspunkt für Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Nach § 34d Nr. 2a EStG begründen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die durch einen in einem ausländischen Staat tätigen ständigen Vertreter erzie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5 Ablehnungsmöglichkeit bei rechtlicher Unmöglichkeit (Abs. 4)

Rz. 9 Das zentrale Verbindungsbüro kann, muss aber nicht die Übermittlung von Informationen auf Ersuchen eines anderen Mitgliedstaates ablehnen, wenn der andere Mitgliedstaat aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage ist, entsprechende Informationen zu geben. Diese Kannvorschrift entspricht dem OECD-Standard, der auch in Art. 26 Abs. 3 des OECD-Musterabkommens abgebildet ist...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Erteilung von Informationen bei eingehenden Ersuchen (Abs. 1)

Rz. 2 Entsprechend Art. 5 und 6 der Amtshilferichtlinie wird in Abs. 1 der Vorschrift die Erteilung von Informationen für die aus anderen Mitgliedsländern eingehenden Amtshilfeersuchen geregelt. Es handelt sich um die Beantwortung von Auskunftsersuchen nach dem international anerkannten OECD-Standard. Es geht um Antworten, die für die Festsetzung von Steuern jeder Art i. S. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 6 Keine Ablehnungsbefugnis wegen Bankgeheimnisses (Abs. 5)

Rz. 10 Die Ablehnungsgründe des Abs. 3 Nr. 1 (Unmöglichkeit nach deutschem Recht), Nr. 3 (Preisgabe von Geheimnissen) und Abs. 4 Nr. 2 (Verletzung der öffentlichen Ordnung) dürfen nach § 4 Abs. 5 EUAHiG nicht so ausgelegt werden, dass Informationen nur deswegen abgelehnt werden könnten, da die betreffenden Informationen sich bei einer Bank oder einem sonstigen Finanzinstitut...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.8 Grenzüberschreitende Transaktion i. S. d. Abs. 4 (Abs. 8)

Rz. 9 Die Definition in Abs. 8, die sich an Art. 3 Nr. 16 S. 2 der Richtlinie 2011/16/EU orientiert, setzt für eine grenzüberschreitende Transaktion gemäß Abs. 4 eine oder mehrere Transaktionen verbundener Unternehmen voraus, die in mindestens zwei Mitgliedstaaten ansässig sind, bzw. in mindestens zwei Mitgliedstaaten steuerliche Auswirkungen haben. Für die Definition der Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 4.3 Verletzung der öffentlichen Ordnung (Abs. 3 Nr. 3)

Rz. 8 Der Ausschluss der Beantwortung von Amtshilfeersuchen wegen Verletzung der öffentlichen Ordnung ist nicht nur auf Art. 17 Abs. 4 2. Halbsatz der Amtshilferichtlinie zurückzuführen, sondern auf die frühere Umsetzung von Art. 8 Abs. 2 der EG-Amtshilferichtlinie in § 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des EGAmtshilfeG. Die Regelung hat ihren Ursprung in der allgemeinen völkerrechtliche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 5.1 Besteuerung der Anteile bei Sitzverlegung

Rz. 352 § 17 Abs. 5 EStG enthält die Regelung für den Fall, dass eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (§ 17 Abs. 7 EStG) ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einen anderen Staat verlegt, wenn sich die Anteile an der wegziehenden Kapitalgesellschaft im Privatvermögen befinden. Steuerliche Folgen treten nur ein, wenn die Anteile die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 4.1.1 Allgemeines und Systematik

Rz. 321 § 17 Abs. 4 EStG erweitert die Anwendung der Abs. 1 bis 3 auf die Fälle der Auflösung der Kapitalgesellschaft[1], der Herabsetzung von Nennkapital und der Ausschüttung oder Rückzahlung von Beträgen aus dem steuerlichen Einlagekonto , soweit die ausgekehrten Beträge die Anschaffungskosten übersteigen (zur Minderung der Anschaffungskosten vgl. Rz. 275). Auskehrungen au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.1.1 Natürliche Person als Veräußerer

Rz. 26 § 17 EStG schränkt nach seinem Wortlaut seinen Anwendungsbereich in persönlicher Hinsicht nicht ein. Von der Vorschrift erfasst werden daher sowohl unbeschränkt als auch beschr. Stpfl. Direkt anwendbar ist § 17 EStG nur auf natürliche Personen; durch die Verweisung in § 8 Abs. 1 KStG ist die Vorschrift jedoch auch auf Körperschaftsteuersubjekte anwendbar, soweit diese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 287 Führt die Veräußerung zu einem Verlust (d. h. einem Übersteigen der Anschaffungskosten über den um die Veräußerungskosten geminderten Veräußerungspreis), ist dieser Verlust als Verlust aus Gewerbebetrieb nach den allgemeinen steuerlichen Vorschriften im Rahmen von Verlustausgleich und Verlustabzug zu berücksichtigen. Rz. 288 Der Ansatz von Veräußerungsverlusten ist in...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / IV. Abgrenzung zum Begriff der Ansässigkeit

Zur Vermeidung von Missverständnissen sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt vom Begriff der Ansässigkeit unterscheiden, auch wenn sie diese bedingen. Die Ansässigkeit ist ein abkommensrechtlicher Begriff. Ebenso wie der Wohnsitz führt auch der gewöhnliche Aufenthalt zur abkommensrechtlichen Ansässigke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.3 Die anteilige tarifliche ESt

Rz. 87 Ziel des § 35 EStG ist es, eine weitgehende Entlastung von der GewSt zu erreichen. Hieraus folgt, dass die Frage der (Nicht)Abzugsfähigkeit dieser Steuer als Betriebsausgabe große Bedeutung hat. Folglich ist zeitlich danach zu differenzieren, ob ein solcher Abzug zulässig war. Hinzu kommen weitere Auswirkungen infolge des ­Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008.[1] Rz....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.3 Spezialregelung: DBA-Freistellungsfälle des Abs. 2 S. 3

Rz. 145 In § 35 Abs. 2 S. 3 EStG findet sich eine Spezialregelung, die wohl nur selten zur Anwendung kommen wird und durch das Gesetz zum Dritten Zusatzprotokoll zum DBA Niederlande[1] eingefügt wurde.[2] Damit wird einer Sonderregelung im DBA Rechnung getragen. Diese sieht vor, dass bei einer Investition in einer Personengesellschaft im deutsch-niederländischen Gewerbegebie...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3 Differenzen aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes

Rz. 33 Das politische Ziel, den auf die Gewinnverlagerung in Steuerhoheitsgebiete ohne oder mit sehr niedriger Besteuerung abzielenden Steuerpraktiken multinationaler Unt ein Ende zu setzen, hat seinen Niederschlag in dem Bericht über das OECD/G20-Projekt "Steuerliche Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wirtschaft – Mustervorschriften zur weltweiten...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Angaben im Einzelnen (Abs. 3)

Rz. 4 Nach § 289c Abs. 3 HGB sind jeweils solche Angaben zu machen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der KapG sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die genannten Aspekte erforderlich sind, einschl. einer Beschreibung der verfolgten Konzepte, einschl. der von der KapG angewandten Due-Diligence-Prozesse (Nr. 1), der Ergebniss...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.21 Angaben zu latenten Steuern (Abs. 1 Nr. 21–22a)

Rz. 121 Angaben zu latenten Steuern sollen die Grundlagen für die bilanzierten latenten Steuern erläutern. Aufgrund der Gesamtdifferenzbetrachtung beschränkt sich die Angabepflicht nicht auf die Bilanzposten, es ist vielmehr eine differenzierte Darstellung vorzunehmen. Hierzu gehören auch Angaben zu nicht bilanzierten temporären Differenzen. Des Weiteren sind wegen des Wahlr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB §§ 342–342p Ergänzende Vorschriften für bestimmte umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne [Ertragsteuerinformationsbericht]

Rz. 1 Zur Verankerung des Ertragsteuerinformationsberichts hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2021/2101/EU [1] im Hinblick auf die Offenlegung von länderbezogenen Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen erlassen und in die §§ 342–342p HGB in das Handelsrecht integriert. Dieses wurde am 21.6.2023 im Bundesgesetzbl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Bisher mögliche Rahmenwerke

Rz. 3 In den Erwägungsgründen zur CSR-RL ist beispielhaft eine Vielzahl von nationalen, unionsbasierten wie auch internationalen Rahmenwerken aufgeführt,[1] die genutzt werden können.[2] Dazu gehören das auf der europäischen EMAS-Verordnung[3] und der internationalen Umweltmanagementnorm ISO 14001[4] basierende "Eco-Management and Audit Scheme" (EMAS) oder auf internationaler ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 7 Die Vorschriften des § 252 HGB gelten für alle Kfl. und sind sowohl im Einzel- als auch im Konzernabschluss zu beachten. Die Pflicht zur Beachtung der GoB auch im Konzernabschluss ergibt sich dabei bereits aus § 297 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB, der vorschreibt, dass der Konzernabschluss klar und übersichtlich aufzustellen ist und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 10 PersG sind durch § 290 HGB nicht zur Konzernrechnungslegung verpflichtet. § 11 PublG regelt die hinsichtlich der ausschl. Geltung des Control-Konzepts gleichlautende Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses, wenn ein Unt mit Sitz im Inland unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unt ausüben kann und wenn für drei aufeinan...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Unternehmensführungspraktiken (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 17 Nach § 289f Abs. 2 Nr. 2 HGB sind die angewandten wesentlichen Unternehmensführungspraktiken anzugeben, die über die gesetzlichen Anforderungen aus dem deutschen Recht hinausgehen. Dazu ist anzugeben, wo diese öffentlich zugänglich sind. Praxis-Beispiel Die Erklärung zur Unternehmensführung der Oldenburgischen Landesbank AG enthält 2016 folgende Angaben zu den Unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Anwendbarkeit des § 8b Abs. 5 KStG im Zusammenhang mit Gewinnkorrekturen nach dem Übereinkommen (EWG) 90/436

Streitig ist, ob Gewinnminderungen, die auf zwischenstaatlichen Verständigungsvereinbarungen (hier: Übereinkommen 90/436/EWG über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen vom 23.7.1990, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1990, Nr. L 225, 10) beruhen, zu nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben gem. § 8b Abs. ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Unterweisungen für Nicht-Mu... / 1 Die Herausforderungen für Unternehmen

Lange Zeit gab es eine politische Diskussion, ob Deutschland eigentlich ein Einwanderungsland ist: Laut dem OECD-Zuwanderungsranking gibt es daran keinen Zweifel mehr. Deutschland lag im Jahr 2015 hinter den USA auf Platz 2 der Staaten mit den höchsten Einwanderungsraten und innerhalb der Europäischen Union sogar auf Platz 1. Ein Hauptgrund dafür sind neben der ökonomischen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.1.1 Besonderheit Sozialversicherungsrente

In vielen DBA ist für Sozialversicherungsrenten eine Sonderregelung enthalten, die dem Kassenstaat das Besteuerungsrecht zuordnet. Existiert eine solche aber nicht, sind für die Zuordnung des Besteuerungsrechts die allgemeinen Grundsätze des OECD-Musterabkommens anzuwenden. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung fallen grundsätzlich unter die Regelung des Art. 18 OECD...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4 Zuordnung des Besteuerungsrechts

Das DBA ordnet das Besteuerungsrecht für eine bestimmte Einkunftsart einem bestimmten Vertragsstaat zu, z. B. dem Ansässigkeitsstaat, dem Tätigkeitsstaat oder dem Quellen- bzw. Kassenstaat.[1] Hinweis Begriffe zur Zuordnung des Besteuerungsrechts Der Tätigkeitsstaat ist der Staat, in dem die jeweilige Tätigkeit ausgeübt wird. Der Quellen- bzw. Kassenstaat, ist der Staat, aus de...mehr