Fachbeiträge & Kommentare zu OECD

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.1 Verhältnis der Bau- und Montagebetriebsstätte zum ständigen/abhängigen Vertreter

4.4.5.2.1.1 Allgemeines Tz. 1170 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Aus den og Ausführungen (s Tz 1135ff und s Tz 1165ff) ergibt sich, dass die beschr KSt-Pflicht grds sowohl mit dem Tatbestand der Bau- und Montage-BetrSt als auch über den ständigen/abhängigen Vertreter begründet werden kann. Es muss folglich geklärt werden, in welchem Verhältnis diese beiden Tatbestände zueinander st...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.7 Die geschäftsleitende Holding

5.2.7.1 Das Problem Tz. 1578 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bereits in den Verbandsstellungnahmen zu den Verw-Grds Pers-Ges wurde gefordert, dass die dt Fin-Verw geschäftsleitende Holding-Pers-Ges als Unternehmen iSv Art 7 OECD-MA anerkennen soll. Faktisch sollten mit dieser Rechtstruktur dieselben Gestaltungen wie mit gew geprägten Pers-Ges ermöglicht werden. Begründet wird dies m...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.6.3.1 Allgemeines

Tz. 211 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Diese Methode vergleicht den vereinbarten Preis in zwei Schritten in je zwei Alt mit am Markt festgelegten Preisen:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.2 Zeitdauer der Vertretertätigkeit

Tz. 1172 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Der BFH hat sich (s Urt des BFH v 03.08.2005, BStBl II 2006, 220) auch mit der Frage der BetrSt-Begr durch einen GF eines portugiesischen Bauunternehmens, der im Streitjahren 60 bzw 47 Tage in D sowohl durch Vertragsabschlüsse als auch durch Bauaufsichtsarbeiten tätig war, beschäftigt. Die Entsch hat nicht nur Bedeutung für die Baubranche, ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.4.8 Subunternehmer

Tz. 1153 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Allerdings ist zu beachten, dass in die Berechnung der Zwölf-Monats-Frist bei einem einheitlichen Bauauftrag auch die Zeiten mit einzubeziehen sind, in denen der Unternehmer nicht selbst tätig war, sondern die Bauarbeiten durch Subunternehmer ausführen ließ und deren Tätigkeiten nur überwachte und kontrollierte (s Urt des BFH v 13.11.1963, ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.1 Überblick über den Regelungsgehalt

Tz. 90 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 In § 1 Abs 1 AStG werden sowohl die kumulativ notwendigen Tatbestandsvoraussetzungen als auch die Rechtsfolgen der Einkunftsberichtigung beschrieben, wobei die Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen. Die Rechtsfolgen erstrecken sich auf eine vergleichsweise allgemeine Vorgabe. Durch die Bezugnahme auf den Fremdvergleichsgrundsatz als e...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.6 Die begrenzte Reaktion des Gesetzgebers – § 50i EStG

5.2.3.6.1 Allgemeines Tz. 1552 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Zur Vermeidung von St-Ausfällen infolge Nichtbesteuerung der stillen Reserven insbes im Beteiligungsfall soll § 50i Abs 1 EStG die Besteuerung stiller Reserven der im BV einer Pers-Ges iSd § 15 Abs 3 EStG (also sowohl gew infizierte als auch gew geprägte Gesellschaften) eingebrachten WG des BV oder Anteile iS des § 17 E...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.2.3.1 Jahresendanpassungen

Tz. 403 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Soweit eine konzernabhängige inl Vertriebsgesellschaft zutr iRd Funktions- und Risikoanalyse als Routinevertrieb (Limited risk distributor) qualifiziert wird (s Tz 323ff), stellt sich die Frage, wie die aufgrund einer Datenbankstudie zu erstellende Verrechnungspreisfestlegung auf TNMN Basis in der Praxis umgesetzt werden soll. Hierzu wird re...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2 Bau- und Montagebetriebsstätte nach DBA

4.4.4.2.1 Grundsatz Tz. 1137 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Für Bau- und Montagearbeiten sieht das OECD-MA eine BetrSt-Begr nur vor, wenn eine Frist von zwölf Monaten überschritten ist. Sofern die Zwölf-Monats-Frist nicht erreicht wird, ist allerdings noch zu prüfen, ob nicht der Bauleiter eine Vollmacht iS eines "ständigen Vertreters" hat (s Tz 1174), oder ob ein Unternehmen, das ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.4 Einzelfragen der Betriebsstättenbegründung bei Bau- und Montagefirmen

4.4.4.2.4.1 Arbeitsgemeinschaft/Konsortium Tz. 1140 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Arbeitsgemeinschaften und Konsortien werden für die Frage der BetrSt-Begr differenziert behandelt. Beispiel: Die beiden inl Anlagebaufirmen A-GmbH und B-Ingenieur GmbH schließen sich für ein Großprojekt in Saudi-Arabien zus: Alt a) Der Zusammenschluss erfolgt in Form eines Innen- oder Außenkonsortiums...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.3.2.2 Preisvergleichsmethode

Tz. 438 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Auch bei Dienstleistungen gilt der Grundsatz, dass vorrangig die Preisvergleichsmethode anzuwenden ist. Die Entgeltverrechnung hat dabei grds im Wege der Einzelverrechnung (direkte Preisverrechnung) stattzufinden, wenn dies zumutbar ist. Ausgehend vom Prinzip der Einzelfallbetrachtung (Rn 2.1.2 der Verw-Grds 1983) ist zuerst zu prüfen, ob iR...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.8.11.1 Späterer Eintritt in ein Poolsystem

Tz. 1026 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Rn 4.1 der Verw-Grds Umlagen fordert Eintrittszahlungen: "…Unternehmen, die sich zu einem späteren Zeitpunkt an dem Umlagevertrag beteiligen, müssen eine Eintrittszahlung leisten, wenn die bisherigen Poolmitglieder dem Eintretenden materielle und immaterielle Ergebnisse überlassen. Die Eintrittszahlungen werden nach den Grundsätzen des Frem...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.1 Innerstaatliches Recht für Bauausführungen und Montagen

Tz. 1135 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Bei Bau- und Montageleistungen wird eine BetrSt nur dann begründet, wenn ihre Dauer sechs Monate übersteigt (§ 12 S 2 Nr 8 AO). Diese nationale BetrSt-Definition greift jedoch regelmäßig nur in den Fällen, in denen im Verhältnis zum Sitzstaat der ausl Kö kein DBA besteht. Besteht im Verhältnis zum BetrSt-Staat ein DBA, ist zu beachten, dass...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.4.7 Montage

Tz. 1152 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach der Rspr (s Urt des BFH v 16.05.1990, DB 1990, 2203) kommt dem Montagebegriff neben dem Begriff der Bauausführung eigenständige Bedeutung zu. Montage ist hierbei das Zusammenfügen oder der Umbau vorgefertigter Einzelteile. Bloße Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten (Schweißarbeiten) fallen grds nicht hierunter. Sie stellen nur dann e...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.5 Festlegung der Verrechnungspreismethoden

Tz. 951 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Bei der Festlegung der Verrechnungspreismethoden sind vorrangig die Standardmethoden zu verwenden (§ 1 Abs 3 AStG). Daher ist vorrangig die Preisvergleichsmethode zu untersuchen. Hinsichtlich der Preisvergleichsmethode (CUP) gelten nach den OECD-GL (Rn 2.6–2.13 und 6.23) folgende Grundsätze: 3.7.5.1 Interner Preisvergleich Tz. 952 Stand: EL 80 ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.4.5 Die Rechtsprechung

Tz. 1610 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der BFH ist der Auff der Fin-Verw gefolgt, s Urt des BFH v 04.06.2008 (BStBl 2008 II, 793). Es besteht damit kein Bedarf zu prüfen, ob auch § 50d Abs 9 EStG greift.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schnorberger/Waldens, Einkommenszuordnung bei grenzüberschreitender Personalentsendung, IStR 2001, 39; Kuckhoff/Schreiber, Die neuen Verw-Grds zur Personalentsendung im Konzern, IWB F 3, Gr 1, 1857; Kroppen/Rasch/Roeder, Neue Verw-Grds des BMF zur Arbeitnehmerentsendung, IWB F 3 Gr 1, 1821; Schreiber/Buciek/Günkel,/Höppner/Kroppen, Grenzüberschreitende Personalentsendung im Kon...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.8.11.2 Früherer Austritt aus dem Pool oder Beendigung der Pool-Innengesellschaft

Tz. 1028 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Hierbei stellt sich insbes die Frage der Berechnung von Ausgleichszahlungen. Es sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden: Fallgruppe 1: Verwertungsmöglichkeit oder Verwertungserlöse durch den Ausscheidenden Tz. 1029 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Scheiden Poolmitglieder vorzeitig aus und können sie aus den bisher erzielten Ergebnissen zusätzlich...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.1 Einführung

Tz. 1201 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Sowohl für die inl Kö mit Auslands-BetrSt als auch die ausl Kö mit Inlands-BetrSt kann sich das Problem ergeben, dass beim Vorhandensein mehrerer BetrSt im selben VZ sich unterschiedliche Abgrenzungskriterien je BetrSt durch die Abkommensentwicklung und deren Umsetzung in nationales Recht ergeben können. Überblick der Kommentierung: Zur Auflö...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.1.2 Fiktion der Selbständigkeit infolge des Fremdvergleichsgrundsatzes

Tz. 1224 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach Art 7 Abs 2 OECD-MA aF ist entspr der Handhabung bei verbundenen Unternehmen auch bei der Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und BetrSt das Arm’s-length-Prinzip anzuwenden. Der Ansatz von Fremdpreisen (inkl Gewinnzuschlag) wird tendenziell aber nur für Leistungen befürwortet, die Gegenstand der ordentlichen Geschäftstätigkeit sind und...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.3 Abzugsmodelle (Fälle nach dem DBA USA und vergleichbaren DBA)

Tz. 1596 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Im Fall, der der Rspr des BFH zugrunde liegt (s Urt des BFH v 31.05.1995, DStZ 1995, 699), hatte sich eine inl Kap-Ges atypisch still an einer US-amerikanischen Kap-Ges beteiligt und ergänzend ein Darlehen gewährt. Der BFH entschied, dass zwar die Zinsen aus dem Darlehen nach nationalem Recht gew Gewinnanteile nach § 15 Abs 1 Nr 2 EStG sind...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.6.1 Nicht besteuerte Veräußerungsgewinne bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften (bei intransparenter Besteuerung im Ausland)

Tz. 2063 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Wenn der Sitzstaat einer Pers-Ges diese als KSt-Subjekt behandelt, besteuert er regelmäßig entspr Art 13 Abs 5 OECD-MA den VG nicht. Geht D von gew Eink aus, droht die doppelte Nichtbesteuerung. Beispiel: An einer Pers-Ges sind die in D wohnhaften Gesellschafter A-GmbH und B-GmbH beteiligt. Die Pers-Ges übt ihre Tätigkeit im Ausl in einer do...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.1 Allgemeines

Tz. 1593 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Gestaltung "atypische Beteiligung an einer ausl Kap-Ges" wird (wurde) einerseits gewählt, um die zivilrechtliche Haftung zu begrenzen (Rechtsform: Kap-Ges). Andererseits wurde diese Gestaltung aber auch gewählt, um stlich den Verlustabzug nach § 2a Abs 3 EStG in Anspruch nehmen zu können (bis einschließlich 1998 bzw auch danach wegen ei...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.4 Sonderfall der typisch stillen Beteiligung an einer Luxemburger Kapitalgesellschaft

Tz. 1606 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Im Verhältnis zu Luxemburg ist es abw zu anderen Staaten uU günstiger, aufgrund der Besonderheit des Art 20 Abs 2 DBA Luxemburg als inl Kap-Ges zusätzlich zur gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an einer TG eine typisch stille Gesellschaft zu errichten. 5.2.9.4.4.1 Sachverhalt Tz. 1607 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das Problem soll anhand nachfo...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.3.4.2.6 SOX-Kosten

Tz. 459 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Die österreichischen Verw-Grds 2010 (auf der Grundlage der OECD-GL 2010) enthalten im Katalog der nabzf Kosten die Position "… Kosten der Konzernspitzengesellschaft für ihr ges auferlegte Berichtspflichten über die wirtsch Lage der Konzerngesellschaften (EAS 2913 betr die US-Soxkosten)… ." Dieser Einordnung ist grds nach dem Veranlassungspri...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.4.2 Beurteilung durch die Steuerberatung

Tz. 1608 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Diese stützt sich hinsichtlich der Anwendung des abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs nach Art 20 DBA Luxemburg auf das Ergänzungs-Prot und auf die Ergebniszusammenfassung im Schluss-Prot hier: Nr 11 und 12 – der Abkommensrevisionsverhandlungen zwischen Luxemburg und D. Danach seien die Gewinnanteile (Eink) aus der stillen Beteiligung, d...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.4.6 Vergleichbare Fälle

Tz. 1611 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Buciek (Urt-Anm in HSO) weist darauf hin, dass neuere Abkommen mit vergleichbaren Regelungen wie die DBA A, Rumänien, Kroatien und Slowenien ausdrücklich die Anwendung des Schachtelprivilegs ausschließen. Tz. 1612 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Fin-Verw leitet aus der Rspr und Kommentierung in den Verw-Grds Pers-Ges (Rn 4.1.1.1.3) zusammenfas...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.7.2 Die Rechtsprechung

Tz. 1580 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Zur abkommensrechtlichen Behandlung bei Nutzung einer geschäftsleitenden Holding hat der BFH in einem Urt v 19.12.2007 (s Urt des BFH v 19.12.2007, BFH/NV 2008, 893) – allerdings nur in einem sog obiter dictum – angedeutet, dass bei der Verwaltung von zwei und mehr Beteiligungen (uU) eine originäre gew Betätigung vorliegen könnte.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.4.2 Geschäftsleitungsbetriebsstätte

Tz. 1123 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Beschr sich die Tätigkeit des Stammhauses auf die geschäftliche Oberleitung, so kann dies zB auch in der Wohnung des Stpfl erfolgen (zB s Rn 1.2.1.1 S 3 BetrSt-Verw-Grds). Zu beachten ist, dass eine Geschäftsleitungs-BetrSt abkommensrechtlich nicht immer eine Geschäftsstelle voraussetzt (s OECD-MAK, zu Art 5 Abs 2, Rn 12, 13). Beispiel: Die ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.1.2 Hauptauswirkung: keine Gewerbesteuerpflicht

Tz. 1171 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Der GewSt unterliegt jeder stehende Gew, soweit für ihn im Inl eine BetrSt unterhalten wird (s § 2 Abs 1 GewStG). Der Begriff der BetrSt ergibt sich aus § 12 AO. Ist ein Unternehmen nur über seinen ständigen Vertreter im Inl tätig, so hängt die Annahme einer BetrSt des Vertretenen von der weiteren Voraussetzung ab, dass die feste Geschäftsei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.4 Die steuerliche Prüfungsreihenfolge

Tz. 2056 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Die stliche Behandlung derartiger Qualifikationskonflikte ist iR einer Stufenbetrachtung vorzunehmen: Tz. 2057 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Verschiedene DBA (in Europa: Estland, Lettland, Litauen, Niederlande [2016], Norwegen) enthalten Klauseln zum Übergang auf die Anrech...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 1.3.1 Die Bedeutung der Prüfungsstufen

Tz. 7 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die Auswirkungen der Prüfungsstufen sind vielfältig. Zu nennen sind ua folgende Gesichtspunkte:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.6.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 1556 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 52 Abs 59d EStG ist § 50i EStG auf die Veräußerung von WG oder Anteilen oder ihrer Entnahme anzuwenden, die nach dem 29.06.2013 stattfinden bzw die Ersatztatbestände des Abs 2 greifen. Hinsichtlich der lfd Eink ist die Vorschrift in allen Fällen anzuwenden, in denen die St noch nicht bestandskräftig festgesetzt worden ist. Der Wegzug ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.4.1.1 Grundfall Grundstücksvermietung

Tz. 1119 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die bloße Vermietung eines Gebäudes, auch wenn es sich um eine Fabrikanlage handelt, wird nach Art 6 OECD-MA behandelt, dh idR gilt das Belegenheitsprinzip. Ergänzender Hinw zum Verpachtungserl (H 16 Abs 5 EStH): Handelt es sich nach innerstaatlichem Recht um gew Eink, zB infolge der Anwendung des Verpachtungserl, prüft die Fin-Verw, ob D da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.5 Darbietende Künstler

Darbietende Künstler im Sinne der Punkte 2.1-2.3 sind solche, die unmittelbar oder mittelbar über Medien in der Öffentlichkeit auftreten (z. B. Bühnen- und Filmschauspieler, Sänger, Tänzer, Dirigenten, Musiker, Moderatoren). Personen, die Kunst in anderer Form ausüben (sog. "werkschaffende Künstler" wie z.B. Komponisten, Regisseure, Choreographen, Bühnenbildner, Lightdesigner...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.2 Der Relevant-Business-Activity-Ansatz (RBAA)

Tz. 1202 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Der sog Relevant Business Activity Approach besteht nach den OECD-MA 1963–2007 und der Umsetzung in den dt DBA in vd Ausprägungen. Die Lösung von Zuordnungsproblemen im RBAA wird dadurch erschwert, dass es kein ausdrücklich festgelegtes Verhältnis der die Gewinnabgrenzung tragenden Prinzipien der BetrSt-Besteuerung gibt: Die Gewinnabgrenzung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.10.5 Vergütung und Gewinn des Cash-Pool Leaders

Tz. 862 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Im Standardmodell wird dem Cash-Pool Leader der sog Kooordinationsgewinn zugewiesen. Unter dem Oberbegriff Koordinationsgewinne werden zwei vd Formen der Ersparnisse subsumiert, die durch den Zusammenschluss mehrerer Gesellschaften in Cash-Pools entstehen. Zum einen verbessern sich die Zinskonditionen für die Gruppe der Cash-Pool-Teilnehmer,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4.4.3 Beurteilung durch die Finanzverwaltung

Tz. 1609 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Allgemeine Auslegung Art 13 des DBA Luxemburg enthält selbst keine spezielle abkommensrechtliche Definition des Dividendenbegriffs. Ergänzend zu Art 13 DBA-Luxemburg wird in Nr 11 des Schluss-Prot jedoch folgendes bestimmt: Zitat 11. Wie ein Unternehmer wird ein stiller Gesellschafter behandelt, wenn mit seiner Beteiligung eine Beteiligung am ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.8.4 Lizenzzahlungen einer Personengesellschaft an ihren ausländischen Mitunternehmer – Konkurrenz zwischen Vorweggewinn und (angemessener) Betriebsausgabe

Tz. 976 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 In der Lit wird von Spensberger (IStR 2000, 50) die Frage untersucht, ob bei Lizenzzahlungen ein Vorweggewinn iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG vorliegt und sie damit im Inl als Teil der gew MU-Eink besteuert werden, oder ob diese beim ausl MU als BA zu behandeln sind und damit über Art 12 OECD-MA dem Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zusteht....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 3.8.9.1 Ermittlung der Aufwendungen

Tz. 1012 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Verw-Grds Umlagen enthalten im Abschn 2 folgende Eckwerte:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.3.2.1 Allgemeines

Tz. 437 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Gew Dienstleistungen sind nach den insoweit immer noch gültigen Verw-Grds 1983 grds unter Zugrundelegung der Standardmethoden auf Fremdvergleichsbasis abzurechnen. Sonderregelungen sieht die Fin-Verw für die Bereiche der Arbeitnehmerentsendung (s Tz 883ff), der Überlassung von immateriellen WG (s Tz 951ff), und Stabstellenfunktionen (hierzu ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.4.1 Arbeitsgemeinschaft/Konsortium

Tz. 1140 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Arbeitsgemeinschaften und Konsortien werden für die Frage der BetrSt-Begr differenziert behandelt. Beispiel: Die beiden inl Anlagebaufirmen A-GmbH und B-Ingenieur GmbH schließen sich für ein Großprojekt in Saudi-Arabien zus: Alt a) Der Zusammenschluss erfolgt in Form eines Innen- oder Außenkonsortiums; Alt b) Der Zusammenschluss erfolgt in For...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.5.1 Allgemeines

Tz. 1206 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Frage, ob der RBAA- oder AOA für die Gewinnabgrenzung zur BetrSt anzuwenden ist, bedarf einer mehrschichtigen Untersuchung. Hierzu soll zur Verdeutlichung von folgendem Bsp ausgegangen werden: Ein inl Konzern, bestehend aus der X-GmbH und der TG X-GmbH & Co hat umfangreiche Auslandsaktivitäten. Sowohl die GmbH als auch die KG haben BetrSt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Kein Treaty Override

Rz. 189 [Autor/Stand] Kein Treaty Override. Satz 11 stellt kein Treaty Override dar. Denn Zurechnungsfragen sind in der Regel Gegenstand des nationalen Rechts. Außerdem kommt der Regelung ohnehin lediglich Verfahrenscharakter zu, da sie die Vermeidung möglicher Doppelerstattungen bezweckt, dabei aber nicht eine (innerstaatliche oder abkommensrechtliche) Zurechnungsverschiebu...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.7.4 Die "fehlende" Äußerung der Finanzverwaltung

Tz. 1583 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Ungeachtet des Petitums in der Verbandsanhörung hat die Fin-Verw in den Verw-Grds Pers-Ges keine Aussage zu Qualifikation geschäftsleitender Holding-Pers-Ges getroffen. In der Praxis sind allerdings Gestaltungen mit umfangreicher Geschäftsaktivität in der Holding (z. B. mehrere hundert Mitarbeiter) akzeptiert worden. Tz. 1584–1585 Stand: EL ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.1.2.1.3 Kostenbemessungsgrundlage

Tz. 358 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Als weiteres Problem stellt sich die Frage der Kosten-BMG . Bei der Kostenaufschlagsmethode wird der Verrechnungspreis dadurch bestimmt, dass zunächst die Selbstkosten des liefernden Unternehmens ermittelt und anschließend um einen angemessenen Gewinnaufschlag erhöht werden (s Baumhoff in F/W/B, Anm 451 zu § 1 AStG). Haarmann (aaO) interpreti...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.2 Beurteilung bei zeitlich begrenzten festen örtlichen Anlagen oder Einrichtungen

Tz. 1105 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Wird eine feste Anl oder Einrichtung von vornherein nur für einen zeitlich begrenzten Zweck eingerichtet, zB ausschl für die Abwicklung eines Auftrags, so geht die Fin-Verw von der Notwendigkeit einer sechsmonatigen Tätigkeit aus (s Rn 1.2.1.1 BetrSt-Verw-Grds). Tz. 1106 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Rspr zu dieser Verw-Auff ist nicht eindeu...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.13.3.5 Kein Verzicht auf die Gesamtdokumentation

Tz. 648 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Die Möglichkeit, nach § 1 Abs 3 S 10 AStG auf die Transferpaketbetrachtung zu verzichten, ändert nichts daran, dass der Tatbestand einer Funktionsverlagerung erfüllt ist. Insbes sind weiterhin die Aufzeichnungspflichten zu beachten, dh es sind die Unterlagen vorzulegen, aus denen sich quantifiziert die wirtsch Gründe für die Funktionsverlage...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.1.1 Grundsatz der rechtlichen Unselbständigkeit

Tz. 1223 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Infolge der rechtlichen Unselbständigkeit der BetrSt können Lizenzgebühren, Zinsen, Mieten, Pachten und andere Entgelte für die Überlassung von WG zwischen Stammhaus und BetrSt nicht verrechnet werden. Eine Ausnahme gilt insoweit, als dem überlassenen Unternehmensteil für die überlassenen WG Aufwendungen gegenüber Dritten entstanden sind. D...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Verhältnis zu weiteren Regelungen

Rz. 202 [Autor/Stand] Verhältnis zu anderen multilateralen Erstattungsregeln und abkommensrechtlichen Eigenregelungen. Andere multilaterale Erstattungsregeln (z.B. §§ 43b oder 44a Abs. 9 EStG) bleiben von Satz 11 unberührt.[2] Die Norm ist auch nachrangig gegenüber abkommensrechtlichen Eigenregelungen, die in Ermangelung eines gesetzlichen Gegenbefehls spezialiter vorgehen.[...mehr