Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Der Unternehmer als Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 7 Steuerschuldner i. S. v. § 13a Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. UStG ist der Unternehmer, der die Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG oder die gleichgestellten unentgeltlichen Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen i. S. v. § 3 Abs. 1b und Abs. 9a UStG ausgeführt hat.[1] Unternehmer i. S. d. UStG und damit Steuerschuldner kann jedes Gebilde sein, das im Wirtschaftsverkehr nach ...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 4 Auswirkungen des Teileinkünfteverfahrens bzw. § 8b KStG auf die Gewerbesteuer

Wie bereits dargestellt, ergeben sich sowohl bei der Ermittlung der Ausgangsgröße für den Gewerbeertrag als auch bei den Hinzurechnungen und Kürzungen Auswirkungen, bei denen je nach Sachverhalt unterschiedliche Ergebnisse die Folge sind. In der folgenden Übersicht wird für die jeweils betroffene Rechtsform aufgezeigt, in welchen Fällen bei der Ermittlung des Gewerbesteuerme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Berichtigung des Steuerbetrags in der Rechnung

Rz. 25 § 14c Abs. 1 S. 2 UStG lässt voraussetzungslos die Berichtigung des in der Rechnung zu hoch ausgewiesenen Steuerbetrags gegenüber dem Leistungsempfänger zu. Befugt zur Berichtigung ist nur der Ersteller – nicht der Empfänger – der ursprünglichen Rechnung. Im Fall der Organschaft gem. § 2 Abs. 2 UStG muss also die Organgesellschaft, die eine unter § 14c UStG fallende R...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.3.3 Gesellschaftsrechtliche Vorgänge

Hingegen sind Geschäftsvorfälle, die auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage beruhen, ohne Einfluss auf die Höhe des steuerlichen Einkommens. Dies sind insbesondere: Kapitaleinlage bei Gründung der GmbH, Kapitalerhöhung bzw. Nachschüsse, verdeckte Einlagen, Kapitalrückzahlungen, Gewinnverteilung (Ausschüttung), Auskehrungen bei Liquidation, Gewinnabführung bei Organschaft, Verlustaus...mehr

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Unternehmensverträge / 4.3.3 Praktische Bedeutung und Gewinnabführungsvertragsmuster

Rz. 40 Die praktische Bedeutung des Gewinnabführungsvertrags resultiert vor allem aus dem Steuerrecht, weil die körperschaftsteuerliche Organschaft das Bestehen eines solchen Vertrags voraussetzt.[1] Aufgrund der bis zum Veranlagungszeitraum 2004 gültigen Rechtslage wurde der Gewinnabführungsvertrag in der unternehmerischen Praxis üblicherweise mit einem Beherrschungsvertrag...mehr

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Unternehmensverträge / 4.3.6 Vertragsinhalt

Rz. 43 Um einen Vertrag als Gewinnabführungsvertrag zu klassifizieren, muss eine abhängige Gesellschaft die vertragliche Verpflichtung eingehen, ihren ganzen Gewinn (vgl. dazu Rz. 38 f.) an die begünstigte Gesellschaft abzuführen. Die Verpflichtung muss sich auf den Gewinn erstrecken, der im Jahresabschluss ohne eine Abführung des Gewinns als Bilanzgewinn[1] auszuweisen wäre...mehr

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Unternehmensverträge / 7.1 Dauer von Unternehmensverträgen

Rz. 78 Generell können alle aktienrechtlichen Unternehmensverträge befristet oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Nur der Gewinnabführungsvertrag muss aus steuerlichen Gründen für mindestens 5 Jahre abgeschlossen und tatsächlich durchgeführt werden, um die Voraussetzungen der steuerlichen Organschaft zu erfüllen.[1] Bei einer Befristung des Vertrags können die Ver...mehr

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Unternehmensverträge / 5.5.2 Praktische Bedeutung und Betriebsüberlassungsvertragsmuster

Rz. 68 Die wirtschaftlichen Zielsetzungen der Betriebsüberlassung decken sich mit denen des Betriebspachtvertrags (vgl. Rz. 62). Auch die wirtschaftlichen bzw. steuerlichen Auswirkungen sind bei beiden Vertragstypen im Wesentlichen identisch.[1] So wird bspw. – analog zum Betriebspachtvertrag – die steuerliche Organschaft nicht aufgrund eines Betriebsüberlassungsvertrags beg...mehr

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Unternehmensverträge / 5.2.2 Praktische Bedeutung und Gewinngemeinschaftsvertragsmuster

Rz. 49 In der gegenwärtigen Vertragspraxis kommt dem Gewinngemeinschaftsvertrag eine nur untergeordnete Bedeutung zu,[1] weil er nicht mehr als Grundlage der steuerlichen Organschaft anerkannt wird.[2] Dennoch schließen sich auch heute noch vereinzelt Unternehmen zu Gewinngemeinschaften zusammen. Die Motivation für einen derartigen Zusammenschluss resultiert nicht zuletzt au...mehr

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Unternehmensverträge / 5.3.2 Praktische Bedeutung und Teilgewinnabführungsvertragsmuster

Rz. 57 Ihre große praktische Bedeutung verdanken die Vorschriften über die Teilgewinnabführung dem Umstand, dass die stille Gesellschaft [1] mit einer AG als Teilgewinnabführungsvertrag zu klassifizieren ist.[2] Ebenso werden partiarische Darlehen als Teilgewinnabführungsverträge eingeordnet.[3] In seiner Reinform ist der Teilgewinnabführungsvertrag für die unternehmerische P...mehr

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Unternehmensverträge / 5.4.2 Praktische Bedeutung und Betriebspachtvertragsmuster

Rz. 62 Der Betriebspachtvertrag erfüllt nicht die Anforderungen der steuerlichen Organschaft, weshalb er aus steuerlichen Gesichtspunkten für die Praxis wenig interessant erscheint. Allerdings können an anderer Stelle Steuerersparnisse durch die Zusammenfassung der unternehmerischen Tätigkeit von zwei bislang selbstständigen Gesellschaften auftreten, ohne dass tatsächlich ei...mehr

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Rechnung / 2.1.2 Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistenden

Wurde dem leistenden Unternehmer keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erteilt, ist zwingend die erteilte Steuernummer auszuweisen, ggf. die gesonderte Steuernummer für Zwecke der Umsatzbesteuerung (z. B. bei von der Zuständigkeit nach dem Betriebssitz abweichender Zuständigkeit nach § 21 AO) bzw. die ggf. neu erteilte Steuernummer (z. B. bei Verlagerung des U...mehr

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Rechnung / 2.1.1 Vollständiger Name und Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers

Aufgrund der Bezeichnungen in der Rechnung müssen sich der vollständige Name und die Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers eindeutig feststellen lassen.[1] Dies gilt auch, wenn die Rechnung unter Nennung nur des Namens des Leistungsempfängers mit "c/o" an einen mit dem Empfang der Rechnung beauftragten Dritten geht; hier muss in der Rechnung die vollständige A...mehr

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Rechnung / 2.2 Berichtigung von Rechnungen – Rückwirkung

Fehlt eine der notwendigen Rechnungsangaben oder sind die Angaben in der Rechnung unzutreffend, kann der Rechnungsempfänger hieraus keinen Vorsteuerabzug erhalten. Deshalb muss die Rechnung ggf. berichtigt werden. Die Berichtigung hat der Rechnungsaussteller selbst vorzunehmen oder ein Dritter, der mit der Ausstellung der Rechnung beauftragt war, bei Gutschriften der Gutschr...mehr

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Die feste Niederlassung im ... / 2. Schlussantrag in der Rechtssache "Adient"

Die Rechtssache stellt im Kern auf die Frage ab, ob und wann eine rechtlich selbstständige Gesellschaft eine feste Niederlassung eines anderen, ausländischen Unternehmens im Steuergebiet begründen kann. Der Urteilssachverhalt betrifft konkret Leistungen, die eine rumänische Konzerngesellschaft ("Adient RO") an eine deutsche Konzerngesellschaft ("Adient DE") erbringt, und die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuer / 5.2 Ermittlung Gewerbebeertrag bei Organschaft

Die gesetzliche Sonderregelung in § 7a GewStG dient dem Zweck, die Bruttobesteuerung von Ausschüttungen aus dem Körperschaftsteuergesetz auch im Gewerbesteuerrecht zur Anwendung zu bringen. Die Regelung war aufgrund anders lautender Rechtsprechung erforderlich.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuer / 1.2.3 Sonderfälle

Besonderheiten bei der Gewerbesteuerpflicht ergeben sich bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben[1], Arbeitsgemeinschaften und in Fällen der Organschaft.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorsicht bei der Teilaufhebung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen

Zusammenfassung Ein einheitlicher Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag lässt sich später im Regelfall nicht mehr in einen alleinstehenden Gewinnabführungsvertrag ändern. Entsprechende Änderungsvereinbarungen werden als Aufhebung und Neuabschluss interpretiert, was zum rückwirkenden Verlust der steuerlichen Organschaft führen kann. Hintergrund Zur Begründung einer steuerl...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 5.4 Organschaft

Ist eine Kapitalgesellschaft Organgesellschaft i. S. v. §§ 14, 17 oder 18 KStG, gilt sie als Betriebsstätte des anderen Unternehmens. Es liegt dann auch ein Organschaftsverhältnis für die Gewerbesteuer vor.[1] Eine grenzüberschreitende Organschaft wird von der Finanzverwaltung unverändert nicht anerkannt.[2]mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 3.4.2 Organschaft/Mitunternehmerschaft (§ 8d Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KStG)

Rz. 72 Gem. § 8d Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KStG ist die Möglichkeit, einen Antrag zur Verlusterhaltung zu stellen, ausgeschlossen, wenn die Körperschaft vor dem schädlichen Beteiligungserwerb Organträger war oder an einer Mitunternehmerschaft beteiligt war. Sowohl die Organträgereigenschaft als auch die Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft stellen ein schädliches Ereignis gem. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 4.2.6 Organträgereigenschaft

Rz. 123 Gem. § 8d Abs. 2 S. 2 Nr. 5 KStG gehen die fortführungsgebundenen Verluste (vorbehaltlich stiller Reserven) unter, wenn die Körperschaft Organträger i. S. d. § 14 Abs. 1 KStG wird. Es soll verhindert werden, dass etwaige Gewinne von Organgesellschaften bei der Verlustkörperschaft als Organträger mit fortführungsgebundenen Verlustvorträgen verrechnet werden. Da es auf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 4.1.1 Definition (§ 8d Abs. 1 S. 6 KStG)

Rz. 77 Gem. § 8d Abs. 1 S. 6 KStG wird der Verlustvortrag, der zum Ende des Vz des schädlichen Beteiligungserwerbs besteht, zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag. Es ist nicht auf den Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs und den zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verlustvortrag bzw. laufenden Verlust abzustellen. Damit hat § 8d KStG eine überschießende Wirkung. Im ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 5 Antrag (§ 8d Abs. 1 S. 5 KStG)

Rz. 146 § 8d KStG ist nur auf Antrag anzuwenden (§ 8d Abs. 1 S. 1 KStG). Der Stpfl. hat damit ein Wahlrecht, ob er die Vergünstigung des § 8d KStG in Anspruch nehmen will. Da durch die Anwendung der gesamte Verlust (auch bei einem nur anteiligen Verlustuntergang gem. § 8c KStG) zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag wird und die spätere Nutzung des fortführungsgebundenen ...mehr

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Übergang einer ertragsteuerlichen Organschaft (GmbHStB 2024, Heft 4, S. 114)

Die Fußstapfentheorie des BFH und Konsequenzen für die Beratungspraxis Harald Schwetlik, RA/StB[*] Wird im Rahmen einer ertragsteuerlichen Organschaft die Beteiligung an der Organschaft übertragen, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Erwerber in das bestehende ertragsteuerliche Organschaftsverhältnis eintritt bzw. ab welchem Zeitpunkt der Erwerber ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Besteuerung von Ausschüttungen in der Organschaft bei wechselseitiger Beteiligung

Der Grundsatz der Einmalbesteuerung im Organkreis gebietet keine einschränkende Auslegung des § 8b Abs. 4 i.V.m. § 14 KStG dahingehend, dass bei einer wechselseitigen Beteiligung der Organgesellschaften die betreffenden Beteiligungserträge freizustellen sind. Die Besteuerung ist auch nicht sachlich unbillig i.S.d. § 163 AO. FG Köln v. 15.6.2023 – 10 K 1196/17, rkr.mehr

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Übergang einer ertragsteuer... / I. Darstellung der Grundproblematik

Besteht eine ertragsteuerliche Organschaft und geht die Organbeteiligung auf einen anderen Rechtsträger über, werden folgende Fragestellungen relevant: Kommt es zu einem automatischen Übergang des Ergebnisabführungsvertrages (EAV) auf den Erwerber? Unter welchen Voraussetzungen tritt der Erwerber als neuer Organträger (OT) in die ertragsteuerliche Organschaft ein? In welchen Fä...mehr

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Übergang einer ertragsteuer... / 2. Steuerliche Aspekte

Wird die Organbeteiligung übertragen, nicht aber der EAV, stellt sich die Frage, ob und in welcher Weise der EAV möglichst steuerschonend beendet werden kann. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Beendigung zivilrechtlich wirksam erfolgt und die steuerliche Anerkennung der zu beendenden Organschaft nicht (rückwirkend) gefährdet wird. Zudem ist zu klären, ab welchem Ze...mehr

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Übergang einer ertragsteuer... / 4. Verkauf der Organbeteiligung mit Locked-Box-Option

Zu dieser Problematik folgendes Beispiel Zwischen der A-GmbH & Co. KG als OT und der B-GmbH als OG besteht seit mehr als fünf Jahren eine ertragsteuerliche Organschaft. Im Dezember 2023 macht ein Private-Equity-Haus der A-GmbH & Co. KG für deren 100%ige Organbeteiligung an der B-GmbH ein sehr interessantes Kaufangebot auf "Locked-Box-Basis" – und zwar dergestalt, dass Verkauf...mehr

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Übergang einer ertragsteuer... / V. Fazit

Mit den vorstehend analysierten Entscheidungen hat der BFH seine bisherige Fußstapfentheorie bestätigt und in überzeugender Weise fortentwickelt. Aus Beratersicht bleibt jedoch der "Knackpunkt", dass die Finanzverwaltung diese Rechtsprechung bisher noch ignoriert – und zwar nicht nur im derzeit noch geltenden Umwandlungssteuererlass, sondern auch im Entwurf des neuen, überarbei...mehr

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Übergang einer ertragsteuer... / a) Sachverhalt

Zwischen der A-GmbH als OT und der B-GmbH als OG bestand eine ertragsteuerliche Organschaft. Das Geschäftsjahr der OG entsprach dem Kalenderjahr. Im März 2015 erwarb C sämtliche Anteile an der A-GmbH und verschmolz die A-GmbH auf die D-KG – und zwar mit steuerlicher Rückwirkung zum 1.4.2015. Nach einer Betriebsprüfung bei der B-GmbH wurde streitig, ob im Streitjahr (2015) zwi...mehr

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Übergang einer ertragsteuer... / [Ohne Titel]

Harald Schwetlik, RA/StB[*] Wird im Rahmen einer ertragsteuerlichen Organschaft die Beteiligung an der Organschaft übertragen, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Erwerber in das bestehende ertragsteuerliche Organschaftsverhältnis eintritt bzw. ab welchem Zeitpunkt der Erwerber zur Organgesellschaft ein neues Organschaftsverhältnis begründen kann. ...mehr

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Übergang einer ertragsteuer... / a) BFH v. 11.7.2023 – I R 36/20 (Nebenentscheidung I)

Von der Hauptentscheidung (BFH v. 11.7.2023 – I R 21/20) unterscheidet sich die Nebenentscheidung I nur dadurch, dass eine OT-Kapitalgesellschaft nicht auf eine Personengesellschaft unterjährig verschmolzen wurde, sondern auf eine Kapitalgesellschaft. An der Anwendbarkeit der Fußstapfentheorie ändert dies jedoch nichts, d.h.: der übernehmenden Kapitalgesellschaft ist für Zwe...mehr

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Übergang einer ertragsteuer... / 1. Zivilrechtliche Aspekte

a) Übertragung der Organbeteiligung durch Einzelrechtsnachfolge Wird die Organbeteiligung an einer GmbH durch Anteilsabtretung im Wege der Einzelrechtsnachfolge abgetreten, geht der EAV nicht auf den Anteilserwerber über, sondern bleibt weiterhin mit dem Veräußerer (= OT) bestehen.[1] Steuerlich ist die Organschaft aber nicht mehr anzuerkennen, da die Organgesellschaft (OG) mi...mehr

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Übergang einer ertragsteuer... / IV. Beraterhinweise

1. Verlängerung der steuerlichen Rückwirkung Bei der Verschmelzung des OT geht der EAV im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den aufnehmenden Rechtsträger (RT) über. Erfolgt die Verschmelzung auf einen unterjährigen Verschmelzungsstichtag, wird dem RT das nach dem steuerlichen Verschmelzungsstichtag erzielte Ergebnis des bisherigen OT steuerlich zugerechnet. Der übergehende EA...mehr

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Übergang einer ertragsteuer... / b) BFH v. 11.7.2023 – I R 40/20 (Nebenentscheidung II)

Bei der Nebenentscheidung II wurde von C eine 100%ige Beteiligung an einer A-GmbH in eine B-GmbH eingebracht – und zwar unterjährig und zum steuerlichen Buchwert nach § 21 UmwStG. Fraglich war, ob mit Wirkung ab dem Jahr der Einbringung zwischen den beiden Gesellschaften eine ertragsteuerliche Organschaft begründet werden konnte. Der BFH hat dies wiederum mit der Anwendbarkei...mehr

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Übergang einer ertragsteuer... / 3. Originäre Gewerblichkeit beim kreuzenden Formwechsel

Zivilrechtlich hat ein Formwechsel des OT keinen Einfluss auf den zivilrechtlichen Bestand eines EAV. Steuerlich ist jedoch Folgendes zu beachten: Wird z.B. eine OT-Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft formgewechselt, muss die Personengesellschaften originär gewerblich tätig sein, um als OT im Rahmen einer ertragsteuerlichen Organschaft fungieren zu können. Aus Gr...mehr

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Übergang einer ertragsteuer... / a) Übertragung der Organbeteiligung durch Einzelrechtsnachfolge

Wird die Organbeteiligung an einer GmbH durch Anteilsabtretung im Wege der Einzelrechtsnachfolge abgetreten, geht der EAV nicht auf den Anteilserwerber über, sondern bleibt weiterhin mit dem Veräußerer (= OT) bestehen.[1] Steuerlich ist die Organschaft aber nicht mehr anzuerkennen, da die Organgesellschaft (OG) mit der Anteilsveräußerung nicht mehr in das Unternehmen des bish...mehr

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Übergang einer ertragsteuer... / c) BFH v. 11.7.2023 – I R 45/20 (Nebenentscheidung III)

Bei der Nebenentscheidung III wurde zwar auch eine OT-Kapitalgesellschaft (A-GmbH) unterjährig mit steuerlicher Rückwirkung auf eine Kapitalgesellschaft (B-GmbH) verschmolzen – jedoch mit der Besonderheit, dass die übernehmende B-GmbH erst nach dem steuerlichen Verschmelzungsstichtag (30.12.2011) errichtet wurde (nämlich im August 2012), gleichwohl wegen der steuerlich rückwir...mehr

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Übergang einer ertragsteuer... / c) Konsequenzen für die Praxis

Für die Einbringung einer Organbeteiligung nach § 20 Abs. 1 S. 2 UmwStG 1995 hatte der BFH bereits im Jahr 2010 entschieden, dass die übernehmende Kapitalgesellschaft gem. § 22 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG 1995 umfassend und vorbehaltlos in die steuerliche Rechtsstellung des Einbringenden eintrete – und zwar auch im Hinblick auf die körperschaftsteuerlichen Eingliederun...mehr

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Übergang einer ertragsteuer... / 2. Nebenentscheidungen

a) BFH v. 11.7.2023 – I R 36/20 (Nebenentscheidung I) Von der Hauptentscheidung (BFH v. 11.7.2023 – I R 21/20) unterscheidet sich die Nebenentscheidung I nur dadurch, dass eine OT-Kapitalgesellschaft nicht auf eine Personengesellschaft unterjährig verschmolzen wurde, sondern auf eine Kapitalgesellschaft. An der Anwendbarkeit der Fußstapfentheorie ändert dies jedoch nichts, d....mehr

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Übergang einer ertragsteuer... / 1. BFH v. 11.7.2023 – I R 21/20 (Hauptentscheidung)

Diese Hauptentscheidung behandelt zudem interessante verfahrensrechtliche Aspekte des § 14 Abs. 5 KStG, die jedoch nicht Gegenstand dieses Beitrages sind.[10] a) Sachverhalt Zwischen der A-GmbH als OT und der B-GmbH als OG bestand eine ertragsteuerliche Organschaft. Das Geschäftsjahr der OG entsprach dem Kalenderjahr. Im März 2015 erwarb C sämtliche Anteile an der A-GmbH und v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übergang einer ertragsteuer... / III. Übertragbarkeit der BFH-Rechtsprechung auf bisher nicht entschiedene Konstellationen

§ 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG lautet wie folgt: "Ist die Dauer der Zugehörigkeit eines Wirtschaftsgutes zum Betriebsvermögen für die Besteuerung bedeutsam, so ist der Zeitraum seiner Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen der übertragenden Körperschaft dem übernehmenden Rechtsträger anzurechnen." Bedeutung der Norm für finanzielle Eingliederung: Diese Vorschrift ist für die Frage einer ...mehr

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Übergang einer ertragsteuer... / 1. Verlängerung der steuerlichen Rückwirkung

Bei der Verschmelzung des OT geht der EAV im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den aufnehmenden Rechtsträger (RT) über. Erfolgt die Verschmelzung auf einen unterjährigen Verschmelzungsstichtag, wird dem RT das nach dem steuerlichen Verschmelzungsstichtag erzielte Ergebnis des bisherigen OT steuerlich zugerechnet. Der übergehende EAV hat aber nach der Hauptentscheidung (BFH v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übergang einer ertragsteuer... / c) Übertragung der Organbeteiligung durch partielle Gesamtrechtsnachfolge

Bei der partiellen Gesamtrechtsnachfolge wird ein Teil des Vermögens des übertragenden Rechtsträgers "als Gesamtheit" auf einen anderen Rechtsträger übertragen. Fälle einer solchen partiellen Gesamtrechtsnachfolge (vgl. dazu §§ 123 ff. UmwG) sind jeweils Abspaltung, Aufspaltung und Ausgliederung. Im Rahmen dieser drei Umwandlungsvarianten geht ein EAV aber nur über, wenn die Orga...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übergang einer ertragsteuer... / e) Formwechsel des OT

Der Formwechsel eines OT in eine andere Rechtsform hat keine Auswirkungen auf den zivilrechtlichen Bestand des EAV. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen sog. kreuzenden Formwechsel (von Kapitalgesellschaft in Personengesellschaft) oder einen sog. nichtkreuzenden Formwechsel (Beibehaltung der Personen- oder Kapitalgesellschaftsrechtsform) handelt. Beraterhinweis Dass ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übergang einer ertragsteuer... / b) Kernaussagen der Hauptentscheidung

Unter Bestätigung der Auffassung der Vorinstanz[11] erteilte der I. Senat des BFH der vom FA vertretenen Ansicht eine klare Absage und entschied, dass der D-KG für Zwecke der finanziellen Eingliederung i.S.d. § 14 KStG die Vorbesitzzeit der auf sie verschmolzenen A-GmbH gem. § 4 Abs. 2 S. 1 und 3 UmwStG zuzurechnen sei. Die Sache wurde jedoch an das FG zurückverwiesen, da da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übergang einer ertragsteuer... / b) Übertragung der Organbeteiligung durch Gesamtrechtsnachfolge

Wird der OT auf einen anderen Rechtsträger verschmolzen, geht nach allgemeiner Auffassung der EAV zusammen mit der Organbeteiligung auf den übernehmenden Rechtsträger gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG über.[3] Entsprechendes gilt, wenn der OT eine Personengesellschaft ist und diese auf einen anderen Rechtsträger anwächst.[4] Beim übernehmenden Rechtsträger kann es sich auch um ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übergang einer ertragsteuer... / d) Überleitung durch Änderungsvereinbarung

Zudem kann der EAV durch eine Vertragsübernahme auf einen Dritten als neuen OT übergeleitet werden – und zwar dergestalt, dass aufgrund einer dreiseitigen Vereinbarung zwischen OT, OG und Drittem der OT aus dem EAV als Vertragspartei ausscheidet und der Dritte an dessen Stelle als neuer OT in den bestehenden EAV eintritt. Beraterhinweis Eine solche Vertragsänderung stellt eine Än...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übergang einer ertragsteuer... / 2. Ausübung steuerlicher Bewertungswahlrechte

Beruht die Anwendbarkeit des § 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG auf § 23 Abs. 1 UmwStG, darf nicht übersehen werden, dass die Fußstapfentheorie nur anwendbar ist, wenn die Umwandlung unter dem gemeinen Wert erfolgt. In solchen Konstellationen sollte deswegen stets ein entsprechender Buch- oder Zwischenwertantrag gestellt werden – und zwar auch dann, wenn das eingebrachte Vermögen keine ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übergang einer ertragsteuer... / d) Auffassung der Finanzverwaltung

Abweichend zur BFH-Rechtsprechung macht die Finanzverwaltung die Anwendbarkeit der Fußstapfentheorie auf die finanzielle Eingliederung im derzeit noch geltenden UmwSt-E 2011 davon abhängig, dass dem aufnehmenden Rechtsträger die übergehende Organbeteiligung aufgrund der ertragsteuerlichen Rückwirkung ab dem Beginn des steuerlichen Wirtschaftsjahrs der OG zuzurechnen ist. Im i...mehr