Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2.2 Geltende Rechtslage

Tz. 97 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts wurde § 14 Abs 1 S 1 KStG mit Geltung für alle noch nicht bestandskräftig durchgeführten Veranlagungen dahingehend geändert, dass OG eine Kap-Ges mit Geschäftsleitung im Inl und Sitz in einem Mitgliedstaat der EU bzw in einem Vertragss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hey, Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen von der kstlichen und gewstlichen Organschaft, FR 2001, 1279; Schnittker/Hartmann, Zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen von der kstlichen und gewstlichen Organschaft, BB 2002, 277; Bürkle, Ertragstliche Organschaft im spartengetrennte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.6.3 Atypisch stille Gesellschaft

Tz. 167 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die atypisch stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft ohne eigenes Vermögen. Wegen der Abgrenzung zur typisch stillen Gesellschaft s von Holtum (GmbH-StB 2013, 312). Der Inhaber des Handelsgeschäfts und der atypisch still Beteiligte sind MU iSv § 15 Abs 1 Nr 2 EStG und erzielen beide Eink aus Gew. St-Schuldner der GewSt ist allein der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Adrian/Fey, Ges zur Modernisierung des KSt-Rechts, StuB 2021, 309; Dorn/Dibbert, Ges zur Modernisierung des KStG (KöMoG) vorgelegt – Optionsmodell für PersGes in Sicht, DB 2021, 706; Leucht/Jesic, Mehr- und Minderabführungen in der Organschaft – Eine krit Betrachtung der Einlagelösung des KöMoG, FR 2021, 934; Liedgens, Ausgewählte Zweifelsfragen bei der Einlagelösung iSd § 14 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Allgemeines

Tz. 110 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Hinsichtlich der Person des OT ist das KStG wes großzügiger als hinsichtlich der der OG. Hier werden beginnend bei der nat Person über die PersGes und Kö bis hin zum BgA einer jur Pers d öff Rechts nahezu alle Rechtsformen akzeptiert, vorausgesetzt, sie erzielen gew Eink und unterliegen damit der GewSt. § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG legt den Krei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.1 Allgemeines; zeitliche Anwendung

Tz. 500 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits ausgeführt (s Tz 24), brachte das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Untenehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts mit Geltung für alle noch nicht bestandskräftig durchgeführten Veranlagungen deutliche Erleichterungen bei der GAV-Voraussetzung. Mit dieser Ges-Änderung wurde das frühere Problem weitestgehend entsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2.2 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag nach dem 20.11.2002 abgeschlossen worden ist, ansonsten ab dem Veranlagungszeitraum 2003

Tz. 882 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 iVm mit S 2 KStG muss der GAV auf mind fünf Jahre abgeschlossen sein; das Einkommen der OG ist dem OT erstmals für das Kj zuzurechnen, in dem das Wj der OG endet, in dem der GAV wirksam wird. Wenn ein im Wj 01 mit Wirkung ab dem 01.01.01 abgeschlossener GAV erst im Wj 02 in das HReg eingetragen wird, kann die kstlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4.4 Zur Abgrenzung des § 14 Abs 4 S 5 von § 14 Abs 4 S 2 KStG idF vor KöMoG

Tz. 1330 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Zu der Frage, ob Umwandlungsvorgänge in einem Organkreis zur Auflösung organschaftlicher AP führen, gilt uE Folgendes (dazu auch s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 01ff; weiter s UmwStG Anh 1 Tz 69ff):mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.1 Allgemeines, Rechtsentwicklung

Tz. 1024 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 KStG idF des JStG 2008 ist für Minder- und Mehrabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, in der St-Bil des OT ein besonderer aktiver oder passiver AP zu bilden. Praktiziert wurde die Bildung organschaftlicher AP jedoch bereits seit länger als einem halben Jahrhundert vor ihrer ges Kodifizierung. Vor der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ortmann-Babel/Bolik, Das "JStG 2018", DB 2018, 1876; Weiss/Brühl, Ausgewählte ertragstliche Aspekte des "JStG 2018", BB 2018, 2135; Nürnberg, Variable Az gem § 14 Abs 2 KStG-E, NWB 2018, 2856; Ortmann-Babel/Bolik, Letzte Änderungen des "JStG 2018" zum Zieleinlauf, DB 2018, 2891; Belcke/Westermann, Die Besteuerung öff Unternehmen: Praxisrelevante Hinw zu Organschaftsgestaltungen,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch, Aktuelle Entwicklungen bei der ertragstlichen Organschaft: insbes Ges-Änderungen, Rspr, BMF-Einf-Schr, DK 2003, 21; Walter/Stümper, Vorzeitige Versteuerung des Organeinkommens bei abw Wj erstmals ges geregelt? GmbHR 2003, 652; Kempf/Zipfel, Offene Fragen der Einkommenszurechnung bei abw Wj im Organkreis, DStR 2005, 1301; Orth, Zurechnungsfragen bei Organschaft, DK 2005,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Frotscher, PersGes im ertragstlichen Organschaftsverbund, Ubg 2009, 426; Müller, Verfahrensrechtliche Fragen in Organschaftsfällen, DK 2009, 167; Hendricks, Verfahrensrechtliche Grundlagen der kstlichen Organschaft, Ubg 2011, 711; Rödder, Die Kleine Organschaftsreform, Ubg 2012, 717 und 808; Dötsch/Pung, Ges zur Änderung und Vereinfachung der Untenehmensbesteuerung und des stlic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.1.2 Steuerrechtliche Behandlung

Tz. 879 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nicht eingegliederte Organgesellschaft Ein Verstoß gegen das handelsrechtliche Abführungsverbot führt stlich zur Nichtanerkennung der Organschaft (s R 14.5 Abs 4 KStR 2022). Ebenfalls hierzu, auch wegen Heilungsmöglichkeiten s Tz 414 und s Tz 535. Nach R 14.5 Abs 4 S 4 und 5 KStR 2022 gelten für an den OT ausgeschüttete vororganschaftliche Rü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Steuerliche Rechtslage für den Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag nach dem 20.11.2002 abgeschlossen worden ist, und ab dem Veranlagungszeitraum 2003

Tz. 348 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 2 KStG idF des StVergAbG ist das Einkommen der OG dem OT erstmals für das Kj zuzurechnen, in dem das Wj endet, in dem der GAV wirksam wird. § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG wurde parallel geändert. Bei nicht iSd §§ 319ff AktG eingegliederten OG wird der GAV mit seiner Eintragung in das HReg wirksam; bei eingegliederten OG tritt die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.2 Die gesonderte Feststellung und ihre Wirkungen (§ 14 Abs 5 S 2 KStG)

Tz. 1546 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die im Ges vorgeschriebene gesonderte Feststellung erfolgt ggü dem OT und der OG einheitlich und ist zwingend vorzunehmen. Es handelt sich bei der Feststellung verfahrensrechtlich nicht um zwei eigenständige, zusammengefasste Bescheide, sondern um einen einheitlichen Bescheid, der sich sowohl gegen den OT als auch gegen die OG richtet (s B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.5.1 Verdeckte Gewinnausschüttungen an den Organträger

Tz. 794 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Auch im Organkreis sind vGA möglich, insbes bei Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen OT und OG (s Urt des BFH v 01.08.1984, BStBl II 1985, 18). Wegen der Hauptfälle der vGA im Organkreis s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1803ff. Mit Urt v 24.10.2018 (BStBl II 2019, 570) hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen einer OG aufgrund einer Haf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Hinausgeschobener Beginn des Gewinnabführungsvertrags auf Grund aufschiebender Bedingung

Tz. 351 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Als Laufzeitbeginn des GAV kann auch ein Zeitpunkt nach der Eintragung in das HReg festgelegt werden. Sofern dieser Zeitpunkt bestimmt oder zumindest hinreichend bestimmbar ist, sollte eine Eintragung in das HReg auch schon vorher möglich sein (s Hahn, DStR 2009, 589, 591 und s Scheifele/Marx, DStR 2014, 1793, 1796). Da die Organschaftswirk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.1 Ausgaben (insbesondere Finanzierungskosten) im Zusammenhang mit der Organbeteiligung

Tz. 845 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Finanzierungskosten für Kredite, die der OT zum Erwerb der Organbeteiligung aufgenommen hat, dürfen bei der Ermittlung des Einkommens des OT abgezogen werden (s R 14.7 Abs 1 KStR 2022). Insoweit greift nicht das in § 8b Abs 5 KStG geregelte pauschale 5%ige Abzugsverbot, denn die Gewinnabführung ist kein nach § 8b Abs 1 KStG stfreier Bezug. V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2.1 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag vor dem 20.11.2002 abgeschlossen worden ist

Tz. 881 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG idF vor seiner Änderung durch das StSenkG muss der GAV bis zum Ende des Wj der OG, für das erstmals die Einkommenszurechnung zum OT erfolgen soll, auf mind fünf Jahre abgeschlossen und bis zum Ende des folgenden Wj wirksam werden. Wenn ein im Wj 01 mit Wirkung ab dem 01.01.01 abgeschlossener GAV erst in dem Wj 0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ehlermann/Petersen, Abkommensrechtliche versus nationale Zuordnung von Beteiligungen – Besonderheiten bei ertragstlicher Organschaft? IStR 2011, 747; Schwenke, Grenzüberschreitende Organschaft – Anm zu den Neuregelungen im Ges zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts, ISR 2013, 41; Schmidt/Ungemach, Die ertragstliche Organsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.1 Veräußerung der Organbeteiligung vor der Auflösung und Abführung von während der organschaftlichen Zeit gebildeten Rücklagen der Organgesellschaft

Tz. 885 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 R 14.8 KStR 2022 enthält vd Aussagen, die die Organschaftsregelungen des KStG für den Fall der Beendigung der Organschaft von denen zur Dividendenbesteuerung abgrenzen. Sie betreffen insbes den Fall, dass die OG Teile ihres Jahresüberschusses in die Gewinnrücklage iSd § 272 Abs 3 HGB eingestellt hat und der OT vor der Auflösung und Abführun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Literaturhinweis:

von Freeden/Joisten, Auflösung organschaftlicher AP bei mittelbarer Organschaft, DB 2016, 1099.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2.1 Allgemeines

Tz. 340 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Da § 14 Abs 1 KStG die stliche Anerkennung der Organschaft von dem Vorliegen eines GAV iSd § 291 Abs 1 AktG und dessen tats Durchführung abhängig macht, hat die Fin-Verw in der Vergangenheit einem nach ausl HR abgeschlossenen GAV die Eignung zur Begr einer Organschaft versagt. Da D eine grenzüberschreitende Organschaft mit der Wirkung einer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Grundsätzliches

Tz. 875 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die Dauer der Laufzeit des GAV verdrängt die in § 14 Abs 1 KStG geregelte Zurechnung des Organeinkommens zum OT die ansonsten geltenden Regelungen zur Dividendenbesteuerung. Nach den §§ 291 Abs 1, 301 AktG muss die OG ihren Jahresüberschuss an den OT abführen. Die Gewinnabführung ist für den OT kein Kap-Ertrag iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Mehrheit der Stimmrechte

Tz. 249 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Finanzielle Eingliederung bedeutet nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 KStG, dass der OT an der OG in einem solchen Maße beteiligt sein muss, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der OG zusteht. Hiernach ist zunächst Voraussetzung, dass der OT an der OG beteiligt ist. Die Stimmrechte müssen dem OT selbst zuzurechnen sein; die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Allgemeines

Tz. 367 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Höchstbetrag der Gewinnabführung iS des § 301 AktG ist der ohne die Gewinnabführung sich ergebende Bil-Gewinn (dazu ausführlich s Tz 382ff). Ein Bil-Verlust ist vom OT auszugleichen (s § 302 AktG). Der Bil-Gewinn bzw Bil-Verlust wird ausgehend vom Jahresüberschuss bzw Jahresfehlbetrag ermittelt (s § 275 HGB, § 158 Abs 1 AktG). Jahresüber...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.6 Aktivierung oder Passivierung latenter Steuern (§ 274 HGB)

Tz. 409 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 274 HGB idFd BilMoG regelt die Passivierung latenter St für temporäre Differenzen iSd § 274 Abs 1 HGB (dazu s Altenburg/Ossenkopp, DK 2023, 102, 103; s Spengel/Evers/Meier, DB 2015, 7; s Herzig/Vossel, BB 2009, 1174; s Dahlke, BB 2009, 878; s Oser/Roß/Wader/Drögemüller, WPg 2009, 573; s Ortmann-Babel/Bolik/Gageur, DStR 2009, 934, 938; s L...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Tz. 9 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 17 Abs 1 S 1 KStG ist Voraussetzung für die entspr Anwendung der §§ 14–16 KStG, dass die "andere Kap-Ges" sich wirksam verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen iSd § 14 KStG abzuführen. Da § 17 Abs 1 S 1 KStG die entspr Geltung der §§ 14–16 KStG anordnet, muss der von einer anderen Kap-Ges als OG abgeschlossene GAV n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ritzer/Stangl, Das Anwendungs-Schr zu § 35 EStG – Besonderheiten bei MU-Schaften und Organschaften, DStR 2002, 1785; Rödder, Pauschalierte GewSt-Anrechnung – eine komprimierte Bestandsaufnahme, DStR 2002, 939; Korezkij, Organschaft und die St-Ermäßigung nach § 35 EStG – Gegenwart und Zukunft, GmbHR 2003, 1178; Kollruss, Beim Schlussgesellschafter ist Schluss: Keine GewSt-Anrech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Altrichter-Herzberg, Auslegungstendenzen der Fin-Verw zu § 4 Abs 4a EStG – Ein Problem für Organschaften, DStR 2019, 31; von Freeden, Der Gewinn nach § 4 Abs 4a S 2 EStG bei einer OT-PersGes, FR 2020, 615. Tz. 1600 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 4 Abs 4a S 1 EStG regelt, dass Schuldzinsen einer PersGes (ggf anteilig) nabzb sind, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. Eine Über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.1 Allgemeines

Tz. 1040 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das KöMoG v 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2050) ist eine von uns seit vielen Jahren geforderte Änderung des Organschaftsrechts endlich umgesetzt worden. Das bereits seit etwa 70 Jahren praktizierte, aber erst durch das JStG 2008 kodifizierte Rechtsinstitut der organschaftlichen AP ist, so die Neufassung des § 14 Abs 4 KStG, durch die sog ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 720 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Leistet eine OG Az an außenstehende AE, stellt sich die Frage, ob dies dem in § 14 Abs 1 S 1 KStG geregelten Gebot der Vollabführung ihres Gewinns entgegensteht. Im Hinblick darauf, dass § 16 KStG, auf den § 14 Abs 1 S 1 KStG verweist, Bestandteil der kstlichen Organschaftsregelungen ist, wurden Az in der Form eines Festbetrags von jeher al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.3 Legaldefinition der organschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung (§ 14 Abs 4 S 6); Abgrenzung von der vororganschaftlichen Minder- bzw Mehrabführung

Tz. 1070 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach der in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltenen Definition, die sich nur redaktionell von der bisherigen unterscheidet, liegen Minder- und Mehrabführungen iSd S 1 und 2 insbes vor, wenn der an den OT abgeführte Gewinn von dem St-Bil-Gewinn der OG abweicht und diese Abweichung in organschaftlicher Zeit verursacht ist. Wegen des Begriffs der Meh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6 Zeitliche Anwendung; Übergangsregelung

Tz. 746 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 34 Abs 6e S 1 KStG (§ 34 Abs 6b S 1 KStG idF des UStAVermG v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338) ist § 14 Abs 2 KStG idF dieses Ges auch für VZ vor 2017 anzuwenden. Für den Regelfall ist die rückwirkende Anwendung der ges Neuregelung von Vorteil. Tz. 747 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 34 Abs 6e S 2 KStG (§ 34 Abs 6b S 2 KStG idF des UStAVerm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.2 Verhältnis des § 14 Abs 3 KStG zu § 14 Abs 4 und zu § 27 Abs 6 KStG

Tz. 967 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 14 Abs 3 KStG fingiert, wie bereits ausgeführt (s Tz 931ff), dass Mehr- und Minderabführungen, die zwar in organschaftlicher Zeit erfolgen, jedoch in vororganschaftlicher Zeit verursacht sind, für stliche Zwecke als GA oder als Einlage gelten. Die stliche Umqualifizierung nach § 14 Abs 3 KStG gilt sowohl für die OG als auch für den OT. Des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Die "Dreiecks-vGA"

Tz. 830 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bei Vorteilsgewährungen zwischen SchwGes werden die Rechtsfragen (und damit auch die Besteuerungsprobleme) von vGA und verdeckten Einlagen miteinander kombiniert. Die Empfängerin des Vorteils ist eine nahe stehende Pers zum gemeinsamen Gesellschafter (oder zu den gemeinsamen Gesellschaftern). Auch in diesem Fall liegt also eine vGA an eine n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.1 BFH-Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung

Tz. 816 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 H 14.7 KStH 2022 (VZ der Zurechnung) enthält unter Hinw auf die BFH-Rspr (s Urt des BFH v 29.10.1974, BStBl II 1975, 126) eine Aussage, die sich mit "phasengleicher Einkommenszurechnung bei Organschaft" beschreiben lässt. Danach ist das Organeinkommen dem OT für das Kj (VZ) zuzurechnen, in dem die OG das Einkommen bezogen hat. Die "Zurechnu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Allgemeines

Tz. 15 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 17 Abs 1 S 2 KStG nennt in seinen Nrn 1 und 2 über die in § 14 KStG genannten Voraussetzungen hinausgehende Zusatzvoraussetzungen für die stliche Anerkennung einer Organschaft mit einer anderen als den in § 14 Abs 1 S 1 KStG bezeichneten Kap-Ges als OG. Sind die in § 17 Abs 1 KStG genannten Voraussetzungen erfüllt, gelten die §§ 14–16 KStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 18.2.2.3 Zur grenzüberschreitenden Berücksichtigung der im Ansässigkeitsstaat einer EU-/EWR-ausländischen Tochtergesellschaft final nicht nutzbaren Verluste im Ansässigkeitsstaat der Konzernobergesellschaft

Tz. 1641 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 In D war die Frage, ob unter Berufung auf das Urt des EuGH in der Rs Marks & Spencer (s Urt des EuGH v 13.12.2005, DB 2005, 2788; dazu s Tz 1620ff) Verluste einer EU-ausl TG, die in deren Ansässigkeitsstaat definitiv nicht nutzbar sind, bei der Besteuerung der Konzernobergesellschaft zum Abzug zugelassen werden müssen, bisher Gegenstand vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.5 Außerorganschaftliche Verursachung: Regelt § 14 Abs 3 und 4 KStG die möglichen Fallgruppen abschließend?

Tz. 941 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Besondere Probleme bereitet auch nach Inkrafttreten des durch das KöMoG neugefassten § 14 Abs 4 KStG die Abgrenzung zwischen vororganschaftlicher und organschaftlicher Verursachung in Fällen, in denen die während der organschaftlichen Zeit erfolgte Mehr- bzw Minderabführung außerorganschaftlich verursacht ist (dazu s Tz 942, 943, 984, 1477,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Die vermittelnde Gesellschaft ist organschaftstauglich

Tz. 268 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn eine Obergesellschaft zwar die Mehrheit der Stimmrechte an den vermittelnden Gesellschaften hat, die vermittelnde Gesellschaft aber nicht mehrheitlich an einer ihr nachgeordneten Kap-Ges beteiligt ist, kann die nachgeordnete Kap-Ges gleichwohl OG im Verhältnis zur Obergesellschaft sein, wenn letztere durch Addition von unmittelbaren od...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.2.2 Anwendung eines Angleichungsfaktors bei nur quotal gebildeten Ausgleichsposten (§ 34 Abs 6e S 9 bis 12 KStG idF des JStG 2022)

Tz. 1220 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei nicht 100%iger Beteiligung des OT an der OG wurde nach § 14 Abs 4 KStG aF ein aktiver oder passiver AP nur iHd Beteiligungsquote gebildet (s Tz 1294ff). Nach den S 7 und 8 des § 34 Abs 6e KStG käme es auch nur zur Auflösung dieser quotal gebildeten AP. Da nach der Neuregelung des § 14 Abs 4 KStG die Einlagen/-rückgewähr immer zu 100 % ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.6 Sonderprobleme bei Beteiligung der Organgesellschaft an einer nachgeordneten Personengesellschaft

Tz. 1474 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn einer OG eine PersGes nachgeordnet ist, treten hinsichtlich der Abgrenzung zwischen § 14 Abs 3 und 4 KStG Sonderprobleme auf (s Dötsch/Pung, DK 2010, 223): Tz. 1475 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mehr- und Minderabführungen einer OG an ihren OT können auch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.3 Ausschüttungsgesperrter Betrag iSd § 268 Abs 8 HGB

Tz. 398 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das BilMoG wurde § 301 S 1 AktG dahingehend erweitert, dass in der Definition des Höchstbetrags der Gewinnabführung auf § 268 Abs 8 HGB Bezug genommen wird (dazu s Gelhausen/Althoff, WPg 2009, 584; s Funnemann/Graf Kerssenbrock, BB 2008, 2674; s Zülch/Hoffmann, DB 2010, 909; s Marx/Dallmann, Stbg 2010, 453; s Küting/Lorson/Eichenlaub/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4 Persönlich steuerbefreite Körperschaften mit partieller Steuerpflicht als Organträger

Tz. 131 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die OT-Kö darf nicht stbefreit sein. StBefreiungen idS sind nur pers (volle) Befreiungen von der KSt (s § 5 KStG). Sachliche StBefreiungen einzelner Eink oder eine beschr pers Befreiung sind hingegen unschädlich. Hierzu s den zur GewSt ergangenen Beschl des BFH v 10.03.2010 (BStBl II 2011, 181), wonach eine GmbH, die ein Alten- und Pflegehe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.7.3 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2003

Tz. 238 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das StVergAbG wurde § 14 Abs 2 KStG gestrichen. Damit hat der Ges-Geber die stliche Anerkennung der sog Mehrmütterorganschaft mit Wirkung ab dem VZ 2003 abgeschafft. Dazu im Einzelnen s Rödder/Schumacher (DStR 2003, 805), s Korn/Strahl (KÖSDI 5/2003, 13 714, 13 719) und s Dötsch/Pung (DB 2003, 1970). Die Abschaffung der Mehrmütterorgan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.1 Allgemeines

Tz. 895 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das KStG enhält drei Vorschriften, die sich mit den Mehr-/Minderabführungen bei Organschaft beschäftigen. Es sind § 14 Abs 3 KStG . § 14 Abs 3 KStG entspr inhaltlich dem vom BFH (s Urt des BFH v 18.12.2002, BStBl II 2005, 49) verworfenen R 59 Abs 4 S 3 KStR 1995. Die durch das EURLUmsG eingefügte Regelung deutet Mehr- bzw Minderabführungen, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.4 Mehr- bzw Minderabführung mit Verursachung in vororganschaftlicher Zeit

Tz. 975 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wegen des Begriffs der Mehr- bzw Minderabführung s Tz 905ff. Wegen des Begriffs der organschaftlichen Zeit s Tz 931ff. Bezogen auf den Anwendungsbereich des § 14 Abs 3 KStG ergibt sich uE eine Mehr- bzw Minderabführung insoweit, als durch eine zulässige Bilanzierung in der vororganschaftlichen Zeit Aufwendungen bzw Erträge lt H-Bil für stlic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3 Die Organbeteiligung muss zum Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft gehören (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 3 KStG)

Tz. 158 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Bis zum VZ 2002 reichte bei PersGes mit inl MU (auch bei der Mehrmütterorganschaft) die Zugehörigkeit der Organbeteiligung zum Sonder-BV der MU aus (s Tz 282). Ab dem VZ 2003 muss die Organbeteiligung zum Gesamthandsvermögen der PersGes gehören (s Tz 283). Die Fortsetzung der Organschaft setzt die Übertragung der Organbeteiligung aus dem Son...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.1 Vororganschaftliche Rücklagen in der Handelsbilanz

11.2.1.1 Handelsrechtliche Behandlung Tz. 878 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine nicht nach den §§ 319 bis 327 AktG eingegliederte AG als OG darf wegen der Regelung des § 301 AktG vororganschaftliche Rücklagen nicht an den OT abführen (s Tz 412). Das gilt nach der hM (s § 17 KStG Tz 18) entspr für eine OG in der Rechtsform der GmbH. Die Regelung des § 301 AktG dient dem Schutz d...mehr