Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Nils Häck, Bonn (Rz. 1–1499) Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Julian Böhmer, Düsseldorf (Rz. 1500–1598) Literaturverzeichnis Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar – Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. §...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4.6 Auswirkungen auf die Organschaft

Rz. 290d Zu Auswirkungen der Spaltung auf die Organschaft § 14 KStG Rz. 913ff.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.7 Die betroffenen Rechtssubjekte

Rz. 69 Das Betretensrecht greift nach dem Wortlaut des § 27b Abs. 1 S. 1 UStG gegenüber solchen Personen, die einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit selbstständig nachgehen. Das trifft uneingeschränkt auf den umsatzsteuerlichen Unternehmer i. S. d. § 2 Abs. 1 S. 1 UStG zu. Demnach hat grundsätzlich jeder umsatzsteuerliche Unternehmer das Betreten zu gewähren, sofern d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 10 Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer

Rz. 64 Die Fiktion der Vermögensübertragung von einem Rechtsträger auf einen anderen Rechtsträger gilt nur für ertragsteuerliche Zwecke. Mithin löst der Formwechsel mangels zivilrechtlichem Rechtsträgerwechsel keine unmittelbaren grunderwerb-[1] oder umsatzsteuerlichen Folgen aus. Unmittelbare grunderwerb- oder umsatzsteuerliche Folgen hinsichtlich des miteingebrachten Sonde...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 3.3 Arbeitslohn bei Mitwirkung des Arbeitgebers

Preisvorteile, die Arbeitnehmern von dritter Seite eingeräumt werden – sog. Drittrabatte, können Arbeitslohn sein, wenn sie sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit im Dienste seines Arbeitgebers darstellen, wenn sie also durch das Dienstverhältnis veranlasst sind. Solche Preisvorteile gehören zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber an der Verschaffung dieser Preisvo...mehr

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Gewerbesteueranrechnung: St... / 4.3 Mehrstöckige Personengesellschaften

Von einer mehrstöckigen Personengesellschaft spricht man, wenn eine Personengesellschaft (Obergesellschaft) selbst an einer anderen Personengesellschaft (Untergesellschaft) beteiligt ist. Für solche Fälle sieht § 35 Abs. 2 Satz 5 EStG eine Sonderregelung vor, die sicherstellt, dass die Steuerermäßigung aufgrund des Gewerbesteuer-Messbetrags der Untergesellschaft bis zur natü...mehr

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Praxisfall Intrahandelsstat... / 5. Organschaftsfälle

Beispielfall 3: Der Großhandelskonzern T hat mehrere Tochtergesellschaften. Im Jahr 03 befinden sich alle Gesellschaften bis auf die Tochtergesellschaft Z in einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft. Der Organträger T meldet die innergemeinschaftlichen Lieferungen der Organschaft in seiner Umsatzsteuervoranmeldung. Die Tochtergesellschaft Z meldet diese isoliert in einer eig...mehr

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Praxisfall Intrahandelsstat... / 1. Erfassung innergemeinschaftlicher Lieferungen

Unternehmen, die Waren in andere EU-Mitgliedstaaten liefern, sind für diese innergemeinschaftlichen Lieferungen gem. § 18a UStG zur Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung (ZM) an das Bundeszentralamt für Steuern verpflichtet.[1] Zusätzlich zur Zusammenfassenden Meldung sind die innergemeinschaftlichen Lieferungen aber auch in der Umsatzsteuer-Voranmeldung zu berücksichtigen. ...mehr

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Praxisfall Intrahandelsstat... / 2. Erfassung Intrahandelsstatistik

Die Intrahandelsstatistik stellt als Teil der Außenhandelsstatistik aktuelle Daten zum grenzüberschreitenden Warenhandel Deutschlands bereit.[5] Für die Intrahandelsstatistik besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht gem. § 4 Abs. 1 Ziff. 1, § 9 Außenhandelsstatistikgesetz i.V.m. § 15 und § 18 Abs. 1 Bundesstatistikgesetz.[6] Im Rahmen der Intrastat wird der gegenseitige tatsä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Begriff des Wiederverkäufers

Rz. 10 Für die Bestimmung des Lieferorts bei der Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, Elektrizität, Wärme oder Kälte über Wärme- und Kältenetze ist zu unterscheiden, ob der Empfänger der Lieferung ein sog. Wiederverkäufer (§ 3g Abs. 1 UStG) oder ein anderer Abnehmer (§ 3g Abs. 2 UStG) ist. § 3g Abs. 1 UStG umschreibt den Wiederverkäufer als einen Unternehmer, dessen Hauptt...mehr

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Erfordernis eines Änderungsantrags zur Vermeidung widerstreitender Steuerfestsetzung bei Organschaft auch bei Anfechtung des Steuerbescheids durch die Organgesellschaft

Leitsatz Sind die Voraussetzungen einer Organschaft im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes mit einer KG als Organgesellschaft aufgrund geänderter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) erfüllt, setzt die Aufhebung einer gegenüber der KG ergangenen Steuerfestsetzung voraus, dass der Organträger zur Vermeidung eines widersprüchlichen Verhaltens in Bezug auf ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.7.2 Umstellung einer mittelbaren auf eine mehrstufige Organschaft

Tz. 1391 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird eine mittelbare Organschaft durch entspr Beendigung und Neuabschluss des GAV in eine mehrstufige Organschaft überführt, stellt sich die Frage nach der Auswirkung auf die organschaftlichen AP. Beispiel:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.4 Steuerliche Folgen bei mittelbarer Organschaft

Tz. 1595 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird eine Organschaft aufgrund mittelbarer Beteiligung stlich nicht anerkannt, gilt uE Folgendes (hierzu auch s Frotscher in F/D, § 14 KStG Rn 701; s Brink, in Sch/F, 2. Aufl, § 14 KStG Rn 1347ff; s Neumann, in Gosch, 4. Aufl, § 14 KStG Rn 551 und s Walter, in B/W, § 14 KStG Rn 705). Beispiel 1: Sowohl zwischen EG und MG als auch zwischen T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2 Die wichtigsten Ursachen einer verunglückten Organschaft

Tz. 1581 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie Schneider/Hinz (Ubg 2009, 738) ausführen, können die Ursachen, die zur stlichen Nichtanerkennung der Organschaft führen sowohl in der Einstiegsphase, während der vertraglichen Laufzeit als auch in der Beendigungsphase auftreten. Ebenfalls hierzu s Brink (in Sch/F, 2. Aufl, § 14 KStG Rn 1332).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2 Wirksamwerden des Gewinnabführungsvertrags vor dem Beginn der körperschaftsteuerlichen Organschaft

11.2.2.1 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag vor dem 20.11.2002 abgeschlossen worden ist Tz. 881 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG idF vor seiner Änderung durch das StSenkG muss der GAV bis zum Ende des Wj der OG, für das erstmals die Einkommenszurechnung zum OT erfolgen soll, auf mind fünf Jahre abgeschlossen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Mehrstöckige und mittelbare Organschaft

Tz. 750 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die stliche Organschaft kommt in vd Ausprägungen vor: Der Grundfall ist, dass zwischen dem OT, der die Mehrheit der Stimmrechte an der OG hat, und der OG ein GAV abgeschlossen und durchgeführt wird (unmittelbare Organschaft). Tz. 751 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei mehrstufigen Beteiligungsverhältnissen können mehrere unmittelbare Organschafte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.4 Die unterjährige Beendigung der Organschaft wirkt auf den Beginn des Wirtschaftsjahrs zurück (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 3 KStG)

Tz. 643 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Kündigung oder Aufhebung des GAV auf einen Zeitpunkt während des Wj der OG wirkt gem § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 3 KStG auf den Beginn dieser Wj zurück. Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass zivilrechtlich ausnahmsweise eine unterjährige Beendigung des GAV möglich ist und dass von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht wird. Zur A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.3 Die steuerlichen Folgen der verunglückten Organschaft

Tz. 1584 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Liegen von Beginn an die Voraussetzungen für die stliche Anerkennung der Organschaft nicht vor oder wird der GAV vor Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 2 KStG beendet bzw tats nicht durchgeführt, sind von Beginn an die §§ 14–19 KStG nicht anzuwenden bzw die vorgenommenen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.9 Sonderprobleme bei zwischenzeitlicher Beendigung der Organschaft

Tz. 538 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Sonderprobleme wirft die Regelung in Fällen auf, in denen die von der stlichen Außenprüfung beanstandete Organschaft im Zeitpunkt der Außenprüfung nicht mehr besteht, denn dann ist fraglich, wie die vom Ges geforderte nachträgliche Bilanzierung und Abführung bewerkstelligt werden können. Nach Auff von Schneider/Sommer (s GmbHR 2013, 22, 28) ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a.4 Keine Veräußerung nach § 22 Abs 1 InvStG bei bloßer Begründung oder Beendigung der Organschaft (§ 15 S 1 Nr 2a S 4 KStG)

Tz. 66g Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 15 S 1 Nr 2a S 4 KStG sind für die bloße Begründung oder Beendigung einer Organschaft nach § 14 Abs 1 S 1 KStG nicht die Rechtsfolgen einer fiktiven Veräußerung nach § 22 InvStG zu ziehen. Ändert sich der Teilfreistellungssatz aus anderen Gründen (insbes durch Änderung der Anlagebedingungen des Investmentfonds oder weil der OT während...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.3 Zuordnung bei mittelbarer Organschaft (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 Alt 2 KStG)

Tz. 191 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei nur mittelbarer Beteiligung des OT an der Organschaft (mittelbare Organschaft) muss die Beteiligung an der vermittelnden Gesellschaft (Beteiligung iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 KStG) ununterbrochen während der gesamten Dauer der Organschaft einer inl BetrSt des OT zuzuordnen sein. Es kommt nicht darauf an, ob die vermittelnde Gesellschaft...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.6 Ausgleichsposten bei mittelbarer Organschaft

Literaturhinweis: von Freeden/Joisten, Auflösung organschaftlicher AP bei mittelbarer Organschaft, DB 2016, 1099. 12.4.3.6.1 Allgemeines Tz. 1367 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Unsicherheit besteht hinsichtlich der Bildung und insbes der Auflösung organschaftlicher AP bei einer nur mittelbaren Organschaft (dazu s Tz 263ff), weil § 14 Abs 4 KStG aF dazu keine speziellen Aussagen ent...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.7 Wechsel von einer mehrstufigen zu mittelbaren Organschaft und umgekehrt

12.4.3.7.1 Umstellung einer mehrstufigen auf eine mittelbare Organschaft Tz. 1390 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird bei einer mehrstufigen Organschaft (GM ist OT der MG, MG ist wiederum OT der TG; dazu s Tz 1302ff) nach Bildung einer versteuerten stillen Reserve bei TG und entspr aktiver AP bei GM und MG (s Tz 1302) der GAV zwischen MG und TG aufgehoben und ein neuer GAV zwisch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4 Zur Abgrenzung der Verfahren bei Beendigung der Organschaft

11.4.1 Veräußerung der Organbeteiligung vor der Auflösung und Abführung von während der organschaftlichen Zeit gebildeten Rücklagen der Organgesellschaft Tz. 885 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 R 14.8 KStR 2022 enthält vd Aussagen, die die Organschaftsregelungen des KStG für den Fall der Beendigung der Organschaft von denen zur Dividendenbesteuerung abgrenzen. Sie betreffen insbes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2 Zur Abgrenzung der Verfahren bei Beginn der Organschaft

11.2.1 Vororganschaftliche Rücklagen in der Handelsbilanz 11.2.1.1 Handelsrechtliche Behandlung Tz. 878 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine nicht nach den §§ 319 bis 327 AktG eingegliederte AG als OG darf wegen der Regelung des § 301 AktG vororganschaftliche Rücklagen nicht an den OT abführen (s Tz 412). Das gilt nach der hM (s § 17 KStG Tz 18) entspr für eine OG in der Rechtsform...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.7 Anwendung der Einlagelösung bei mehrstufiger Organschaft

Tz. 1116 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine mehrstöckige Organschaft (s Tz 751, 982) liegt vor, wenn in einer Beteiligungskette zwischen den einzelnen Gliedern Organverhältnisse vorliegen. Wegen der durchgehenden Einkommenszurechnung bis zum obersten OT schlagen sich als Einlage zu behandelnde organschaftliche Minderabführungen sowie als Einlagenrückzahlung zu behandelnde organsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.2 Beendigung und anschließender Neuabschluss des Gewinnabführungsvertrags mit demselbem Organträger bei nicht unterbrochener Organschaft

Tz. 1464 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn während der Laufzeit des ersten GAV bei der OG zB eine zur Anwendung des § 14 Abs 4 KStG beim OT führende Minderabführung vorlag, die sich während der Laufzeit des zweiten GAV durch eine Mehrabführung wieder auflöst, ist durchgängig von einem Anwendungsfall des § 14 Abs 4 KStG auszugehen (s Tz 938). Die spätere Mehrabführung ist nicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.7.1 Umstellung einer mehrstufigen auf eine mittelbare Organschaft

Tz. 1390 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird bei einer mehrstufigen Organschaft (GM ist OT der MG, MG ist wiederum OT der TG; dazu s Tz 1302ff) nach Bildung einer versteuerten stillen Reserve bei TG und entspr aktiver AP bei GM und MG (s Tz 1302) der GAV zwischen MG und TG aufgehoben und ein neuer GAV zwischen GM und TG (aufgrund mittelbarer Beteiligung) geschlossen, führt die a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.6 In vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehr- bzw Minderabführungen bei mittelbarer Organschaft

Tz. 994 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn bei einer mittelbaren Organschaft der GAV (an der MG vorbei) direkt zwischen GM und TG abgeschlossen worden ist und durchgeführt wird, ist uE eine in vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehrabführung iSd § 14 Abs 3 KStG als mehrstufige GA durch die Beteiligungskette zu behandeln mit der Folge, dass auf jeder Stufe nabzb Ausgaben iHv ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.7 In vororganschaftlicher Zeit verursachte Mehr- bzw Minderabführungen bei mehrstufiger Organschaft

Tz. 997 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Auch bei einer Kettenorganschaft, bei der die Organschaft auf allen Stufen zeitgleich oder auf den oberen Stufen früher beginnt, sind vororganschaftlich verursachte Mehr- bzw Minderabführungen denkbar, allerdings nur auf der untersten Organschaftsebene. Wegen des hiervon zu unterscheidenden Falls, in dem die Organschaft auf den Zwischenstuf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3.4 Ausgleichsposten bei mehrstufiger Organschaft

Tz. 1302 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine mehrstöckige Organschaft (s Tz 751, 982) liegt vor, wenn in einer Beteiligungskette zwischen den einzelnen Gliedern Organverhältnisse vorliegen. Wird hier auf jeder Stufe ein GAV abgeschlossen und weicht bei dem untersten Glied das stliche Ergebnis von der hr-lichen Gewinnabführung ab, sind auf allen Stufen bis zur Spitze (OT) hin die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.3 Zur Abgrenzung der Verfahren während der Organschaft; Auflösung einer in organschaftlicher Zeit gebildeten Kapitalrücklage

Tz. 884 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird eine in organschaftlicher Zeit gebildete Kap-Rücklage noch während der Laufzeit des GAV wieder aufgelöst, unterliegt der Auflösungsbetrag nicht der Gewinnabführung; er kann aber ausgeschüttet werden (s Tz 426).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.2 Zuordnung bei unmittelbarer Organschaft (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 Alt 1 KStG)

Tz. 182 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 4 KStG ist Organschaftsvoraussetzung, dass die Beteiligung iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG ununterbrochen während der Gesamtdauer der Organschaft einer inl BetrSt iSd § 12 AO des OT zuzuordnen ist (wegen der Unschädlichkeit der Zuordnung mehrerer Teil-Beteiligungen des OT zu inl BetrSt des OT und wegen der Unschädlic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.6.3 Auflösung des Ausgleichspostens bei mittelbarer Organschaft

Tz. 1373 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Frage, wann bei einer mittelbaren Organschaft der in der St-Bil des OT gebildete AP aufzulösen ist und welche stlichen Wirkungen diese Auflösung hat, lässt sich aus dem Ges-Wortlaut nicht zweifelsfrei beantworten. Bei der Auflösung der AP ergeben sich ähnliche Probleme wie bei deren Bildung (s Heurung/Seidel, DK 2009, 400, 405). Da nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.10 Wechsel von einer mehrstufigen zur mittelbaren Organschaft

Tz. 1150 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird bei einer mehrstufigen Organschaft (GM ist OT von MG, MG ist wiederum OT von TG; dazu s Tz 1116ff) nach Bildung einer versteuerten stillen Reserve bei der TG und entspr Erhöhung des Beteiligungs-Bw an der MG bei der GM und an der TG bei der MG (s Tz 1116) der GAV zwischen der MG und der TG aufgehoben und ein neuer GAV zwischen der GM ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.5 Vorteilsgewährung bei mittelbarer Organschaft

Tz. 861 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ungeklärt erscheint die stliche Behandlung eines Vorteils, den die OG bei mittelbarer Organschaft – unter Umgehung der organschaftlich nicht eingebundenen ZwiGes – direkt an den OT gewährt. Hier stellt sich, weil R 14.6 Abs 4 S 1 KStR 2022 vGA der OG an den OT zu vorweggenommenen Gewinnabführungen erklärt, die Frage, welche Eigenschaft der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.5.2 Verdeckte Gewinnausschüttung bei Begründung einer Organschaft zu einer dauerdefizitären Organgesellschaft?

Tz. 800 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der BFH (s Urt des BFH v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961) hat entschieden, dass die Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit durch eine Eigengesellschaft einer jur Pers d öff Rechts ohne schuldrechtlichen Verlustausgleich zumindest iHd lfd Betriebsverluste zu einer vGA an die jur Pers d öff Rechts führt. Danach führt das Unterhalten eines ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8 Zeitliche Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung; rückwirkende Begründung einer Organschaft in Umwandlungsfällen

Tz. 291 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 14 Abs 1 Nr 1 S 1 KStG muss der OT an der OG vom Beginn ihres Wj an ununterbrochen beteiligt sein. Das bedeutet, dass die finanzielle Eingliederung während des ganzen Wj der OG ununterbrochen bestanden haben muss. Diese Vorschrift ist eng auszulegen, bereits eine kurze Unterbrechung der Eingliederung ist schädlich. Vorstehendes gilt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.6 Anwendung der Einlagelösung bei mittelbarer Organschaft (§ 14 Abs 4 S 4 KStG)

Tz. 1096 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine mittelbare Organschaft liegt vor, wenn sich die finanzielle Eingliederung der OG in den OT entweder ausschließlich durch eine mittelbare Beteiligung über eine ZwiGes oder durch Addition einer unmittelbaren und einer mittelbaren Beteiligung über eine ZwiGes ergibt. Wenn die finanzielle Eingliederung bereits durch eine unmittelbare Bete...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 15 Ermittlung des Einkommens bei Organschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Grotherr, Organschaftsfragen bei Ausl-Beziehungen, FS Flick (1997), 757; Förster/Ottersbach, Nachgeschaltete Ausl-Beteiligungen von inl BetrSt beschr stpfl Kö, IStR 1998, 521; Pyszka, Kstliche Organschaft bei einer OG mit BetrSt oder Beteiligungen an Pers-Ges im Ausl: Überlegungen zum Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO), IStR 1998, 333; Walter/Stümp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2a.4 Anwendung bei beendeter oder unterbrochener Organschaft (§ 15 S 1 Nr 1a S 3 KStG)

Tz. 18q Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 15 S 1 Nr 1a S 3 KStG gelten die S 1 und 2 auch, wenn die Voraussetzungen des § 14 Abs 1 KStG im Sanierungsjahr nicht vorliegen und das Organeinkommen in einem innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Sanierungsjahr liegenden VZ dem OT gem § 14 Abs 1 S 1 KStG zugerechnet worden ist. Mit dieser Regelung soll offensichtlich verhindert w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Die steuerrechtlichen Folgen der Organschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Gerlach, Der Höchstbetrag für den Spendenabzug beim OT, DB 1986, 2357; Laudan, Doppelverluste bei OT, DB 1986, 2097; Büttner, vGA bei OG mit EAV, StBp 1988, 30; Groh, Nutzungseinlage, Nutzungsentnahme und Nutzungsausschüttung, DB 1988, 524 und 571; Dötsch/Buyer, Tw-Abschr auf Organbeteiligungen, DB 1991, 10; Wassermeyer, Tw-Abschr bei Organschaft – S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14 Verunglückte Organschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Knepper, GAV bei verunglückter Organschaft, BB 1991, 1607; Laenger, GAV bei verunglückter Organschaft, BB 1991, 1239; Rey/Starke, Die verunglückte Organschaft und die Beseitigung ihrer negativen stlichen Folgen, FR 1991, 225; Sturm, Verlustübernahme bei verunglückter Organschaft – eine St-Oase für verbundene Unternehmen, DB 1991, 2055; Wichmann, Bil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Vor- und Nachteile der Organschaft

1.4.1 Vor- und Nachteile nichtsteuerlicher Art Tz. 50 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Den dt Organschaftsregelungen wird immer wieder entgegengehalten, dass D die kstliche (und gewstliche) Anerkennung der Organschaft vom Abschluss und der Erfüllung eines GAV abhängig macht. In der Tat erkennt das dt Recht eine stliche Ergebniskonsolidierung der gruppenzugehörigen Unternehmen nur d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 18.2 "Grenzüberschreitende Organschaft"

18.2.1 Allgemeines Tz. 1616 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Das dt Organschaftsrecht ist trotz zwischenzeitlicher Ges-Änderungen, mit denen die früher strengere Inl-Bezogenheit von OG und OT gelockert wurde (dazu s Tz 97ff und Tz 112ff) rein national ausgerichtet, dh es erkennt eine grenzüberschreitende Organschaft nicht an. Die Ges-Änderungen haben jedoch zu einer deutlichen Anpa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4 Anwendung der Grundsätze von H 14.7 KStH 2022 im Verhältnis zu welchem Organträger beim Wechsel bzw bei Umwandlung des Organträgers und bei Beendigung der Organschaft?

Tz. 824 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 H 14.7 KStH 2022 regelt, dass das Einkommen der OG dem OT in dem VZ zuzurechnen ist, in dem die OG es ohne Bestehen einer Organschaft selbst hätte besteuern müssen. Was in den KStH jedoch fehlt, ist eine Regelung, die besagt, welchem OT im Fall des OT-Wechsels das Organeinkommen zuzurechnen ist. Beispiel 1: Umwandlung des OT Nach H 14.7 KStH...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.3 Anwendung von H 14.7 KStH 2022 bei einer mehrstöckigen Organschaft

Tz. 823 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Auch zur stlichen Behandlung des nachstehenden Sachverhalts enthält H 14.7 KStH 2022 keine eindeutige Aussage. Beispiel: Nach dem Wortlaut des H 14.7 KStH 2022 ist das T-Einkommen (erster Organkreis) bei M im VZ 01 zu erfassen. Gleiches gilt uE für dessen Weiterzurechnung zu der GM (glA s Frotscher, in F/D, § 14 KStG Rn 661 und s Brink, in S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.7 Mehr-/Minderabführungen bei Verlusten der Organschaft

Tz. 1515 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Zu der Frage, ob Mehr-/Minderabführungen iSd § 14 Abs 4 KStG auch vorliegen können, wenn die OG einen Verlust erlitten hat, bestehen unterschiedliche Auff. Beispiel: Eine OG, die seit Jahren über einen GAV mit ihrem zu 100 % beteiligten OT verbunden ist, weist in ihrer H-Bil einen Verlust von ./. 500 TEUR aus. Der St-Bil-Verlust beträgt weg...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2.2.5 Örtliche Zuständigkeit in Fällen der Organschaft

Rz. 662 In den Fällen einer Organschaft ist für die Feststellung der auf Ebene der Organgesellschaft erzielten und dem Organträger zuzurechnenden Zwischeneinkünfte das FA der Organgesellschaft örtlich zuständig, da nach § 18 Abs. 2 S. 1 AStG für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit auf die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft abgestellt wird. Diese wird von de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.3 Vorteilsgewährung bei mehrstufiger Organschaft

Tz. 856 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Vorstehendes (s Tz 850ff) gilt entspr bei sog Organschaftsketten. Wenn bei einer nicht unterbrochenen Organschaftskette ein Vorteil von der untersten OG direkt an den obersten OT gewährt wird, ist das stlich als vorweggenommene Gewinnabführung (vGA) von Stufe zu Stufe zu erfassen (s Urt des BFH v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961). Tz. 857 Stand...mehr