Fachbeiträge & Kommentare zu Pauschbetrag

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5.2 Abzugsfähige Aufwendungen

Sämtliche Fahrtkosten aus Anlass einer beruflichen Auswärtstätigkeit gehören zu den Werbungskosten. Abzugsfähig sind die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Bei Benutzung eines eigenen Kfz hat der Arbeitnehmer wie bisher die Möglichkeit, die pro Kilometer angefallenen Kosten entweder einzeln nachzuweisen oder den hierfür festgelegten Kilometersa...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Verpflegungsmehraufwendungen

Verpflegungsaufwendungen sind i. H. d. gesetzlichen Pauschalen [1] als Werbungskosten abziehbar, soweit sie bei einer Auswärtstätigkeit oder anlässlich einer doppelten Haushaltsführung entstehen, sowie unter engen Voraussetzungen bei Fortbildungsveranstaltungen.[2] Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung der Verpflegungspauschalen; sie dürfen nicht wegen fehlen...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / Zusammenfassung

Überblick Mit der Entfernungspauschale werden die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung pauschaliert. Außerdem können die die Entfernungspauschale übersteigenden Aufwendungen, die durch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstanden sind, sowie Unfallkosten steuerlic...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.4 Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Zusätzlich zum Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG erhalten Arbeitnehmer – ebenso wie bei der Übungsleiterpauschale[1] – den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR (ab 2023), soweit dieser nicht schon bei einer anderen nichtselbstständigen Haupttätigkeit verbraucht ist.[2] Wird nur eine nach § 3 Nr. 26a EStG begünstigte Nebentätigkeit ausgeübt, bleibt 2023 Arbeitslohn bis zur ...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.2 Pauschale Arbeitgeberbeiträge und Beitragsanteile zur Rentenversicherung

Die Versicherungsfreiheit einer geringfügigen Beschäftigung führt nur für den Fall der kurzfristigen Beschäftigung[1] zu einer Befreiung von Sozialabgaben. Für den Bereich der geringfügig entlohnten versicherungsfreien Beschäftigungen sind dagegen Beiträge vom Arbeitgeber zu entrichten. Bei Arbeitnehmern, die sich nicht von der Rentenversicherungspflicht der geringfügig entl...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.4.2 Pauschale Lohnsteuer von 20 %

Es besteht ferner die Möglichkeit, die Lohnsteuer bei sämtlichen geringfügig entlohnten Beschäftigungen mit einem Pauschsteuersatz von 20 % zu erheben.[1] Diese Variante wird immer dann von Bedeutung sein, wenn zwar eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherung vorliegt[2], diese aber aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Zusammenrechnung von Arbeitsentgelte...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.7 Abzug von Werbungskosten und Betriebsausgaben

Für die den Freibetrag von 3.000 EUR übersteigenden Einnahmen gilt die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG nicht, sodass die Nebentätigkeiten insoweit zu steuerpflichtigen Einnahmen führen können. Überschreiten die Einnahmen den steuerfreien Betrag von 3.000 EUR, dürfen nach § 3 Nr. 26 Satz 2 EStG die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlich...mehr

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Abzugsverbot für Werbungsko... / 1.2 Einzelfälle in ABC-Form

Die folgende alphabetische Aufzählung behandelt von der Rechtsprechung und Verwaltung entschiedene Praxisfälle, in denen das Abzugsverbot nach § 3c EStG von Bedeutung ist. Altersteilzeit Aufstockungsbeträge zum Altersteilzeitentgelt sind steuerfrei.[1] Die Bezüge einer Altersteilzeitbeschäftigung sind damit nur zum Teil steuerpflichtiger Arbeitslohn. Eine Aufteilung der hierbe...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.4 Besteuerung als Gewinneinkünfte

Die Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine zu beschränkter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen ist in § 4 Nr. 11 StBG geregelt. Wenn die den Einkünften zugrundeliegenden Einnahmen des Mitglieds des Lohnsteuerhilfevereins nach § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder § 72 EStG in voller Höhe steuerfrei sind, ist der Lohnsteuerhilfeverein befugt, das Mitglied zu beraten, auch wen...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Fehlgeldentschädigungen

Pauschale Fehlgeldentschädigungen (Zählgelder, Mankogelder) der im Kassen- oder im Zähldienst beschäftigten Arbeitnehmer sind steuerfrei, soweit sie 16 EUR im Monat nicht übersteigen. Die Steuerbefreiung bis zu 16 EUR monatlich ist nicht auf Arbeitnehmer beschränkt, die ausschließlich oder im Wesentlichen im Kassen- oder im Zähldienst beschäftigt werden. Sie gilt auch für Ar...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Berufskleidung

Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung typischer Berufskleidung [1] ist steuerfrei, wenn ihre private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist, z. B. Arbeitsschutzkleidung, Arbeitskittel, Warnwesten. Steuerfrei ist auch die Erstattung der Aufwendungen für typische Arbeitskleidung, wenn ein Anspruch auf die Gestellung von Berufskleidung besteht, der aus betrieblichen Grü...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 3 Werbungskostenabzug bei steuerfreien Auslandsbezügen

Für den Werbungskostenbegriff bei Auslandstätigkeiten gelten die allgemeinen Grundsätze. Unerheblich ist, wenn die beruflich veranlassten Ausgaben im Ausland anfallen. Keine Werbungskosten sind die bei Auslandsbezügen regelmäßig entstehenden Umrechnungskosten für den in fremder Währung bezogenen Arbeitslohn.[1] Eine Besonderheit besteht aber dann, wenn der im Ausland bezogen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 2.3 Werbungskosten-Pauschbetrag bei Einnahmen aus Kapitalvermögen

Rz. 12 Ab dem 1.1.2009 sind der Sparerfreibetrag und der Werbungskosten-Pauschbetrag zu einem einheitlichen Sparer-Pauschbetrag zusammengefasst worden (§ 20 Abs. 9 S. 1 EStG). Der Sparer-Pauschbetrag beträgt ab Vz 2023 1.000 EUR, bei zusammen veranlagten Ehegatten 2.000 EUR.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 2.4 Werbungskosten-Pauschbetrag bei Einnahmen i. S. d. § 22 Nr. 1, 1a und 5 EStG

Rz. 13 Gewährt wird Empfängern von bestimmten sonstigen Einkünften ein Werbungskosten-Pauschbetrag nach § 9a S. 1 Nr. 3 EStG in Höhe von 102 EUR. Hierzu gehören in abschließender Aufzählung wiederkehrende Bezüge (§ 22 Nr. 1 EStG), von Einkünften aus Leistungen und Zahlungen nach § 10 Abs. 1a EStG, soweit für diese die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug beim Leistung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 3 Andere gesetzliche Werbungskosten-Pauschbeträge

Rz. 15 Werbungskosten-Pauschbeträge außerhalb des § 9a EStG, die auf gesetzlichen Regelungen beruhen, sind: Pauschsätze für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen Kfz, § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG, sowie zwischen Wohnung und Betriebsstätte (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG; vgl. § 9 EStG Rz. 112ff.). Home-Office-Pauschale (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG). Diese Pauschale...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 2.2 Werbungskosten-Pauschbetrag bei Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit und Versorgungsbezügen

Rz. 8 Ab dem Vz 2011 galt rückwirkend ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 EUR für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach dem G. v. 1.11.2011. Der Gesetzgeber versprach sich von der Anhebung des Werbungskosten-Pauschbetrags um 80 EUR eine Vereinfachung für die Steuerbürger und die Finanzverwaltung, weil das Sammeln und Prüfen von Einzelbelegen insoweit entbehrli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 2 Gesetzliche Pauschbeträge des § 9a EStG

2.1 Allgemeines Rz. 5 Die Pauschbeträge des § 9a EStG werden, anders als z. B. die Verwaltungspauschalen, nicht für bestimmte Sachverhalte gewährt (z. B. Übernachtungskosten im Ausland), sondern pauschal bei den Einkünften einer Einkunftsart abgesetzt. Der Stpfl. hat auf ihre Gewährung einen Rechtsanspruch. Der Werbungskosten-Pauschbetrag ist auch dann abzuziehen, wenn festst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9a Pauschbeträge für Werbungskosten

1 Allgemeines 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift Rz. 1 Die Werbungskosten-Pauschbeträge beruhen auf der Überlegung, dass jede berufliche Tätigkeit eine Vielzahl von kleineren Aufwendungen verursacht, die Werbungskosten sind. Soweit diese Werbungskosten insgesamt eine bestimmte Höhe nicht erreichen, werden sie unter Verzicht auf Einzelnachweis und Einzelprüfung zum Abzug...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 2.1 Allgemeines

Rz. 5 Die Pauschbeträge des § 9a EStG werden, anders als z. B. die Verwaltungspauschalen, nicht für bestimmte Sachverhalte gewährt (z. B. Übernachtungskosten im Ausland), sondern pauschal bei den Einkünften einer Einkunftsart abgesetzt. Der Stpfl. hat auf ihre Gewährung einen Rechtsanspruch. Der Werbungskosten-Pauschbetrag ist auch dann abzuziehen, wenn feststeht, dass Werbu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 Die Werbungskosten-Pauschbeträge beruhen auf der Überlegung, dass jede berufliche Tätigkeit eine Vielzahl von kleineren Aufwendungen verursacht, die Werbungskosten sind. Soweit diese Werbungskosten insgesamt eine bestimmte Höhe nicht erreichen, werden sie unter Verzicht auf Einzelnachweis und Einzelprüfung zum Abzug zugelassen. Dies gilt auch dann, wenn Werbungskosten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Durch G. v. 26.6.2001[1] wurde der Pauschbetrag von 200 DM/102 EUR auf die Einkünfte aus Altersvorsorgeverträgen (§ 22 Nr. 5 EStG) ausgedehnt. Durch G. v. 29.12.2003[2] ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab Vz 2004 von 1.044 EUR auf 920 EUR reduziert worden. Durch G. v. 5.7.2004[3] wurde ab Vz 2005 ein Pauschbetrag für Versorgungsbezüge eingeführt und die Regelung des S. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 2.5 Begrenzung auf die Höhe der Einnahmen

Rz. 14 Die Pauschbeträge nach § 9a S. 1 Nr. 1 Buchst. a) und Nr. 3 EStG dürfen nur bis zur Höhe der Einnahmen abgezogen werden (§ 9a S. 2 EStG). Das bedeutet, dass der Abzug der Pauschbeträge nicht zu einem negativen Einkommen führen darf; die Einnahmen dürfen höchstens auf 0 gemindert werden.[1] Besonderheiten gelten für den Pauschbetrag nach § 9a S. 1 Nr. 1 Buchst. b) EStG....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 4 Verwaltungspauschalen

Rz. 16 Verwaltungspauschalen sind Werbungskosten-Pauschbeträge, deren Grundlage in typisierenden Entscheidungen (Schätzungen gem. § 162 AO) der Finanzverwaltung bestehen. Obwohl sie aus grundsätzlichen Erwägungen rechtsstaatlich bedenklich sind, werden sie von der Rspr. regelmäßig als angemessene Schätzungen anerkannt.[1] Tragendes Motiv für die Verwaltungspauschalen ist die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 1 Allgemeines

1.1 Systematische Stellung der Vorschrift Rz. 1 Die Werbungskosten-Pauschbeträge beruhen auf der Überlegung, dass jede berufliche Tätigkeit eine Vielzahl von kleineren Aufwendungen verursacht, die Werbungskosten sind. Soweit diese Werbungskosten insgesamt eine bestimmte Höhe nicht erreichen, werden sie unter Verzicht auf Einzelnachweis und Einzelprüfung zum Abzug zugelassen. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Rechtsnormen

Rz. 3 Die Rechtsverletzung muss sich auf eine Rechtsnorm beziehen. Rechtsnormen sind Gesetze, Rechtsverordnungen[1], autonome Satzungen (juristischer Personen des öffentlichen Rechts), Gewohnheitsrecht, Völkerrecht, die allgemeinen Regeln gem. Art. 25 S. 1 GG sowie die nach Art. 59 Abs. 2 GG transformierten völkerrechtlichen Verträge, insbesondere die Doppelbesteuerungsabkommen, G...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.1 Darlegung eines Revisionszulassungsgrunds

Rz. 22 Nach Abs. 3 S. 1 besteht für die Nichtzulassungsbeschwerde Begründungszwang. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen "dargelegt" werden (Abs. 3 S. 3). Die Begründung kann bereits in die Beschwerdeschrift oder in einen innerhalb der Begründungsfrist nachgereichten Schriftsatz aufgenommen werden. Wie im Revisionsverfahren ist der BFH auch im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5.4.2 Darlegung der Divergenz

Rz. 36 Zum Begriff der Divergenz s. § 115 FGO Rz. 28. Der Zulassungsgrund muss "dargelegt" werden (Abs. 3 S. 3). Dabei ist die vor Ablauf der Beschwerdefrist bekannt gewordene Rspr. zu berücksichtigen, wobei grundsätzlich die Veröffentlichung im BStBl und in BFH/NV bzw. in gängigen Fachzeitschriften maßgeblich ist. Die wesentlich zeitnähere Abrufbarkeit bei Datenbanken bzw. ...mehr

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Veranlagung von nicht eheli... / 1.6 Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung

Der Pauschbetrag, den ein Kind nicht selbst in Anspruch nimmt, wird grundsätzlich bei beiden Elternteilen je zur Hälfte abgezogen, wenn beide Kindergeld oder einen (halben) Kinderfreibetrag erhalten. Die Partner können jedoch übereinstimmend eine beliebige andere Verteilung wählen.[1] Im Normalfall ist zu empfehlen, dass derjenige Partner den vollen Pauschbetrag abzieht, der...mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / 5 Andere Veranlagungsgründe

Ein Arbeitnehmer wird von Amts wegen veranlagt, wenn einer der folgenden Tatbestände erfüllt ist. Die Regelungen über den Härteausgleich bei Nebeneinkünften bis 410 EUR bzw. 820 EUR gelten auch in diesen Fällen. Der Arbeitnehmer hat nebeneinander (gleichzeitig) von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen.[1] Dabei ist auf den einzelnen Ehegatten abzustellen. Nach Verwaltung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkunftsarten / 5 Einteilung der Einkünfte

Die 7 Einkunftsarten werden nach der Bezeichnung der Einkünfte in 2 Gruppen zusammengefasst[1]: Gruppe der Gewinneinkunftsarten: Das sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit.[2] Ihr Ergebnis ist der Gewinn oder Verlust. Gruppe der Überschusseinkunftsarten: Das sind die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen...mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / 6.2 Antragsgründe

Die folgenden Umstände bzw. Vergünstigungen können im Rahmen der Veranlagung zu einer Erstattung führen: Der Arbeitslohn ist im Laufe des Jahres erhöht oder herabgesetzt worden. Aufgrund des progressiven Tarifs kann dies zu einem überhöhten Lohnsteuerabzug führen. Diese Nachteile lassen sich jedoch im Rahmen des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber ausgleichen.[1...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 7.8 Die technischen Regeln der Ehegatten-Einzelveranlagung

Die Einkünfte der Ehegatten werden wie bei der Zusammenveranlagung getrennt ermittelt. Auch für die Anerkennung von Verträgen zwischen den Ehegatten gelten dieselben Grundsätze wie bei der Zusammenveranlagung, insbesondere der Maßstab des Fremdvergleichs. Der Altersentlastungsbetrag [1] wird für jeden Ehegatten getrennt berechnet. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Übernachtungsgeld

Für jede Übernachtung im Inland darf der Arbeitgeber einen Pauschbetrag von 20 EUR steuerfrei zahlen.[1] Das gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer die Unterkunft vom Arbeitgeber oder aufgrund seines Arbeitsverhältnisses von einem Dritten unentgeltlich oder teilentgeltlich erhalten hat. Für eine Übernachtung im Fahrzeug gilt ein gesonderter Pauschbetrag i. H. v. 8 EUR pro Kalender...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Reisekostenvergütungen

Reisekostenvergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen, die nach arbeitsrechtlichen oder anderen Vorschriften zu zahlen sind, sind steuerfrei, soweit sie die steuerfreien Pauschbeträge nicht übersteigen.[1] Sie können zudem, soweit sie die vorbezeichneten Pauschbeträge nicht um mehr als 100 % übersteigen, zu einem Steuersatz von 25 % pauschal versteuert werden.[2]mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / 2 Nebeneinkünfte

Die Veranlagung wegen positiver Nebeneinkünfte ist der für die Praxis wichtigste Fall.[1] Zu den Nebeneinkünften in diesem Sinne gehören alle positiven, einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen, z. B. ­Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Norm beinhaltet jedoch auch Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit, wenn di...mehr

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Veranlagung von nicht eheli... / 1.2 Verdopplung von Freibeträgen

Bei der Zusammenveranlagung verdoppeln sich bestimmte Freibeträge, die im Rahmen einer Einzelveranlagung für Alleinstehende nur einfach abgezogen werden können: der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 EUR auf 2.000 EUR[1]; die Höchstbeträge für Parteispenden, und zwar sowohl die Steuerermäßigung von 50 % der Ausgaben[2] (1.650 statt 825 EUR) als auch der zusätzliche Spendenabzug von...mehr

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Veranlagung von nicht eheli... / 1.1 Steuertarif

Die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft werden einzeln veranlagt. Dabei handelt es sich um die Einzelveranlagung für Alleinstehende, nicht etwa um die deutlich anders geregelte Einzelveranlagung von Ehegatten.[1] Das Ehegatten-Wahlrecht steht den Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft nicht zu. Sie können deshalb den Splittingtarif grundsätzlich nicht...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Bürokostenzuschuss

Ob Zahlungen des Arbeitgebers für ein im Haus oder in der Wohnung des Arbeitnehmers gelegenes Büro bzw. Homeoffice, das der Arbeitnehmer für die Erbringung seiner Arbeitsleistungen nutzt, den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung zuzuordnen sind, bestimmt sich danach, in wessen vorrangigem Interesse das Büro genutzt wird.[1] Wird das ...mehr

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Progressionsvorbehalt bei d... / 1 Geltungsbereich und Umfang

Der Progressionsvorbehalt gilt für unbeschränkt Steuerpflichtige aller Art und für beschränkt Steuerpflichtige, die nach § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 EStG besteuert werden.[1] In den Progressionsvorbehalt sind die Lohn- und Einkommensersatzleistungen mit den Beträgen einzubeziehen, die als Leistungsbeträge nach den einschlägigen Leistungsgesetzen festgestellt werden. Kürzungen di...mehr

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Besteuerung des Arbeitslohn... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die einem Steuerpflichtigen als Gegenleistung (Entlohnung) für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis zufließen. Der im EStG nicht definierte Begriff Arbeitslohn wird von Finanzverwaltung und Rechtsprechung weit ausgelegt. Er entspricht im Grundsatz, jedoch nicht in allen Einz...mehr

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Progressionsvorbehalt bei d... / 10 Steuerfreie Auslandseinkünfte mit Progressionsvorbehalt

Der Progressionsvorbehalt ist anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige folgende Auslandseinkünfte bezogen hat: ausländische Einkünfte, die im Veranlagungszeitraum nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben. Dies gilt nur für Fälle der zeitweisen unbeschränkten Steuerpflicht einschließlich der in § 2 Abs. 7 Satz 3 EStG geregelten Fälle. Ausgenommen sind Einkünfte, die n...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Erstattungszinsen nach § 233a AO

Nach § 233a AO sind Steuernachzahlungen und Steuererstattungen unter den dort genannten Voraussetzungen zu verzinsen. Wichtig Zinssätze nach § 233a AO waren verfassungswidrig Die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO ist nach einer Entscheidung des BVerfG verfassungswidrig, soweit der Zinsberechnung für Verzins...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 3.3 Keine Berücksichtigung als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung

Das Gesetz schließt die Steuerermäßigung für im Übrigen begünstigte Aufwendungen aus, wenn diese Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen bzw. soweit sie als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt worden sind. Diese Vorschriften haben entsprechend der Systematik des Einkommensteuergesetzes Vorrang. Achtung Zumutbare Belastung fällt unter § 35a EStG Für den Teil der A...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 4.4 Haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen

Diese 2. Untergruppe der haushaltsnahen Dienstleistungen sieht für bestimmte Pflege- und Betreuungsleistungen dieselbe steuerliche Förderung wie für allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen vor. Für beide Sachverhalte kommt eine gemeinsame Steuerermäßigung zum Abzug, die sich mit 20 % der begünstigten Gesamtaufwendungen und einer Obergrenze von 4.000 EUR berechnet. Der Höch...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Negativzinsen

Behält ein inländisches Kreditinstitut negative Einlagezinsen für die Überlassung von Kapital ein, stellen diese negativen Einlagezinsen keine Zinsen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dar, da sie nicht vom Kapitalnehmer an den Kapitalgeber als Entgelt für die Überlassung von Kapital gezahlt werden. Wirtschaftlich gesehen handelt es sich nach umstrittener Verwaltungsauffassung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kinderfreibetrag und Bedarf... / 5.3.3.1 Folgewirkungen beim abgebenden Elternteil

Der abgebende Elternteil verliert durch die Übertragung des Kinderfreibetrags sämtliche steuerlichen Vergünstigungen, die entweder an den Erhalt des Kindergeldes oder an den Erhalt des Kinderfreibetrags anknüpfen. Nach der Übertragung steht dem abgebenden Elternteil kein Kinderfreibetrag mehr zu, daher entfällt bei ihm auch zwangsläufig der (halbe) Bedarfsfreibetrag.[1] Die V...mehr

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Ermäßigte Besteuerung von A... / 1.2 Berechnung der Steuerermäßigung

Die Tarifprogression wird bei der Besteuerung von außerordentlichen Einkünften im Wege der Fünftelregelung abgeschwächt.[1] Danach ist in einem 1. Schritt zur Steuerberechnung für das Kalenderjahr, in dem die außerordentlichen Einkünfte zugeflossen sind, die Einkommensteuerschuld zu ermitteln, die sich ergibt, wenn in das zu versteuernde Einkommen die außerordentlichen Einkü...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2 Rechtsverordnung nach Abs. 1

Rz. 13 Das damalige BMWA hat zu § 13 die Alg II-V v. 20.10.2004 erlassen. Sie hat die Umsetzung sozialpolitischer Erwägungen und Verwaltungsvereinfachungen zum Ziel. Das BMAS kann die Bundesagentur an seine Rechtsauffassung binden (§ 47 Abs. 1 Satz 2). Deshalb werden jedenfalls die Agenturen für Arbeit und die nach § 44b gebildeten gemeinsamen Einrichtungen ohne eigenen Beur...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.1 Verordnungsermächtigung in Abs. 1

Rz. 3 Träger der Ermächtigung des Gesetzgebers ist das BMAS und damit das für das SGB II federführende und jedenfalls für Bundesangelegenheiten fachaufsichtlich zuständige Bundesministerium (vgl. § 47, § 48 Abs. 2). Dem Grunde nach werden Möglichkeiten eröffnet, nach dem Recht der Sozialhilfe bzw. Arbeitslosenhilfe erlassene Verordnungen und zusätzliche Vergünstigungen in so...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.2.7 Sonderregelungen für Absetzungen

Rz. 37d § 3 Abs. 6 Alg II-V a. F. enthielt eine Zusatzregelung für den Fall der Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt aufgrund vorläufiger Entscheidung nach § 40 Abs. 2 Nr. 1 a. F. i. V. m. § 328 SGB III. Die Regelungen sind durch § 41a überholt und wurden aufgehoben. Rz. 37e § 5 Bürgergeld-V enthält ein Verbot des Verlustausgleichs zwischen verschiedenen Einkommensart...mehr