Fachbeiträge & Kommentare zu Pension

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 265 Knapps... / 2.4 Rentenartfaktor für große Witwen- und Witwerrenten in Übergangsfällen

Rz. 10 Durch das AVmEG v. 21.3.2001 (BGBl I S. 403) wurde der Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung bei Berechnung von Witwen-/Witwerrenten nach Ablauf der ersten 3 Kalendermonate nach dem Todesmonat eines Versicherten (sog. Sterbevierteljahr) mit Wirkung zum 1.1.2002 von 0,8 auf 0,7333 abgesenkt (§ 82 Satz 1 Nr. 7 i. d. F. bi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 7.4 Tierbestände (§ 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 56 Nach § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG dürfen die Tierbestände insgesamt 50 Vieheinheiten nicht übersteigen. Rz. 57 Der Sinn und Zweck der Tierbestandsgrenze besteht in einer weiteren Einschränkung der Flächengrenze nach § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Allerdings ist die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen auch dann anwendbar, wenn der land- und forstwirtschaftliche Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.5 Gewinnverwirklichung und Gewinnverteilung

Rz. 206 Der Veräußerungsgewinn ist in dem Vz zu erfassen, in dem das wirtschaftliche Eigentum an den wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Erwerber übergeht. Abzustellen ist auf den Übergang von Nutzungen und Lasten.[1] Maßgebend sind die tatsächlichen Verhältnisse. Eine vertraglich vereinbarte Rückbeziehung des Veräußerungszeitpunkts ist steuerlich nicht anzuerkennen.[2] ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Beherbergung

Rz. 16 Die vom Gesetz nicht näher beschriebenen Aktivitäten der Beherbergung kennzeichnen die unternehmerische Tätigkeit des Vermieters. Begünstigt ist nicht die von der Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 12 UStG ausgenommene bloße kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen – das betrifft z. B. die in Rz. 13 erwähnten Unterkünfte für Übersiedler und Asylanten –, vielmehr m...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Kurzfristige Vermietung von Campingflächen

Rz. 19 Erst durch den Bundestags-Finanzausschuss wurde in die Vorschrift auch die kurzfristige Vermietung von Campingflächen aufgenommen. Das ist gem. Art. 98 Abs. 2 i. V. m. Anhang III Nr. 12 MwStSystRL unionsrechtlich erlaubt. Der Entwurf des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes hatte dies noch nicht vorgesehen. Damit sollen diese – regelmäßig preiswerteren – Tourismusangebote...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Europäisches Arbeitsrecht / 3.1.3 Rechtfertigung

Für die Rechtfertigung ist zwischen unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierungen zu unterscheiden. Letztere sind allgemein einer Rechtfertigung zugänglich, wenn die Ungleichbehandlung einem rechtmäßigen Ziel[1] dient, das nichts mit dem verbotenen Differenzierungsmerkmal zu tun hat und in verhältnismäßiger Weise eingesetzt wird.[2] Die Dauer der Betriebszugehörigkeit soll...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 15 Abs. 4 EStG

Leitsatz 1. Pferde, die in einem Pensionsbetrieb untergebracht werden, können vom Eigentümer in seinem Betrieb gehalten werden, wenn er das wirtschaftliche Risiko der Tierhaltung trägt. 2. § 15 Abs. 4 Satz 1 EStG kann Vorrang gegenüber einer organschaftlich eigenständigen Einkommenszurechnung zukommen. 3. Der Zuordnung von Tieren zum Tierzweig "übriges Nutzvieh" steht nicht en...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 242a Witwe... / 2.2 Große Witwenrente/Witwerrente bei Erwerbsminderung

Rz. 3 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurden in der allgemeinen Rentenversicherung bis zum 31.12.2000 in Abhängigkeit vom Leistungsvermögen eines Versicherten als Renten wegen Berufsunfähigkeit (§ 43 i. d. F. bis 31.12.2000) oder als Renten wegen Erwerbsunfähigkeit (§ 44 i. d. F. bis 31.12.2000) geleistet. Bei Vorliegen von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 242a Witwe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 1 Nr. 43, Art. 24 Abs. 1 des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) zum 1.1.2001 in Kraft getreten. Sie enthielt bis zum 31.12.2001 ausschließlich Regelungen zum Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente bei Vorliegen von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit i. S. d. § 43 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 242a Witwe... / 2.2.2 Vorliegen von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit am 31.12.2000

Rz. 8 Anspruch auf große Witwenrente/Witwerrente haben nach Abs. 2 Nr. 2 der Vorschrift auch Witwen/Witwer, die am 31.12.2000 bereits berufsunfähig oder erwerbsunfähig i. S. d. § 43 Abs. 2, § 44 Abs. 2 (i. d. F. bis 31.12.2000) waren und dies seitdem ununterbrochen sind. Wegen der Auslegung des Begriffs der Berufsunfähigkeit wird auf die Rz. 7 sowie die Komm. zu § 240 Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 242a Witwe... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Abs. 1 ist eine Übergangsregelung zu § 46 Abs. 1 Satz 2, der seit dem 1.1.2002 (Inkrafttreten des AVmEG) eine Beschränkung des Anspruchs auf kleine Witwenrente/Witwerrente auf 24 Kalendermonate nach dem Todesmonat eines Versicherten vorsieht. Abweichend von § 46 Abs. 1 Satz 2 regelt § 242a Abs. 1, dass eine kleine Witwenrente/Witwerrente ohne zeitliche Beschränkung zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.9 Befreiende Wirkung bei Auszahlungen für den Sterbemonat

Rz. 45 Soweit laufende Geldleistungen, die im Sterbemonat des Leistungsberechtigten nach Abs. 1 Satz 1 oder § 272a Abs. 1 fällig geworden und damit auszuzahlen waren, auf das bisherige Empfängerkonto bei einem Geldinstitut überwiesen wurden, ist der Anspruch der Erben gegenüber dem Rentenversicherungsträger erfüllt (Abs. 5). Mit der in Abs. 5 enthaltenen Regelung soll den Er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.1 Laufende Geldleistungen

Rz. 9 Laufende Geldleistungen sind Sozialleistungen, die regelmäßig wiederkehrend in Form von Geld für bestimmte Zeitabschnitte gezahlt werden. Beispiele für laufende Geldleistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung sind in erster Linie Renten, aber auch Rentennachzahlungen als zusammenfassende Zahlung für mehrere Zeitabschnitte. Zu den laufenden Geldleistungen zählen d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.4 Fälligkeit bei Zahlung von laufenden Geldleistungen im Voraus

Rz. 14 Mit Blick auf das in der Sozialversicherung geltende Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Verwaltungshandelns können laufende Geldleistungen, die einen gesetzlich bestimmten Grenzbetrag nicht überschreiten (sog. Kleinstbeträge/Kleinstrenten) für einen angemessenen Zeitraum im Voraus ausgezahlt werden (Abs. 2). In Abs. 2 Nr. 1 und 2 wurden hierzu in Abhängi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.3 Fälligkeit und Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn des Anspruchs vor dem 1. April 2004

Rz. 11 Durch Abs. 1 Satz 1 in der ab 1.4.2004 geltenden Fassung wurde die Fälligkeit von laufenden Geldleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (mit Ausnahme des Übergangsgeldes) auf das Ende des Monats, für den der Anspruch besteht, festgelegt (sog. nachschüssige Fälligkeit). Mit der durch das 3. SGB IV-ÄndG v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3019) eingeführten Neuregelung wur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 3 Literatur

Rz. 46 Birk, Zur Frage des Rechtsweges bei rentenversicherungsrechtlichen Erstattungsansprüchen gegen den Erben, SGb 1979 S. 302. v. Dörr, Die Rücküberweisung überzahlter Renten nach dem Rentenreformgesetz 1992, DRV 1990 S. 518. Heinz, Zur Auskunftspflicht der Geldinstitute bei Rentenrückforderung "von Todes wegen", NZS 1993 S. 150. ders., Rückforderung überzahlter Geldleistung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt die Fälligkeit und Auszahlung von laufenden Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes. Dabei sind z. B. Renten, die nach dem 31.3.2004 (ohne unmittelbaren vorherigenm Rentenbezug) beginnen, jeweils zum Ende des Kalendermonats fällig, für den sie gezahlt werden (sog. nachschüssige Zahlung). Fällt der letzte Tag eines Kalendermonats auf einen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 3.7.1 Rückzahlungsverpflichtung von kontoführenden Geldinstituten

Rz. 24 Der Tod eines Leistungsberechtigten begrenzt materiell die Zahlungspflicht des Rentenversicherungsträgers (§ 102 Abs. 5) und lässt die Wirksamkeit der den Anspruch begründenden Verwaltungsakte durch "Erledigung auf andere Weise" (§ 39 Abs. 2 SGB X) entfallen. Mit einer nach dem Todesmonat objektiv ohne Rechtsgrund gezahlten Geldleistung kann der Zweck einer Zuwendung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.7.2 Kein Rückforderungsanspruch gegen das Geldinstitut bei anderweitiger Verfügung

Rz. 29 Für das Geldinstitut besteht nach Abs. 3 Satz 3 keine Verpflichtung zur Rücküberweisung einer zu Unrecht gezahlten Geldleistung, soweit über den entsprechenden Betrag bei Eingang der Rückforderung bereits anderweitig verfügt wurde. Ausnahmen bestehen, wenn die Rücküberweisung trotz der bereits vorgenommenen Verfügung aus einem noch bestehenden Guthaben erfolgen kann o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.2 Fälligkeit und Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn des Anspruchs nach dem 31.3.2004

Rz. 10 Ansprüche auf Sozialleistungen entstehen, sobald die im Gesetz genannten Voraussetzungen vorliegen (§ 40 Abs. 1 SGB I) und werden grundsätzlich mit ihrem Entstehen fällig (§ 41 SGB I). Für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Fälligkeit und Auszahlung von laufenden Geldleistungen lex spezialis in § 118 Abs. 1 geregelt. Nach Abs. 1 Satz 1 werden lauf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.7 Rückzahlungsverpflichtung für nach dem Todesmonat zu Unrecht gezahlte Geldleistungen

Rz. 23 Abs. 3 und 4 regeln die Rückzahlungsverpflichtung von Geldinstituten oder Dritten (Empfänger, Verfügende oder Erben) für Geldleistungen, die ein Rentenversicherungsträger für Zeiten nach dem Todesmonat eines Leistungsberechtigten zu Unrecht gezahlt hat. Zu den Geldleistungen i.S.v. Abs. 3 und 4 zählen insbesondere Versicherten- und Hinterbliebenenrenten, Zuschüsse zu den...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In Ergänzung zu §§ 99, 101 und 268, die den Beginn von Renten der gesetzlichen Rentenversicherung regeln, bestimmt § 118 die Fälligkeit und Auszahlung laufender Geldleistungen sowie das Verfahren zur Rückforderung zu Unrecht erbrachter Geldleistungen für Zeiten nach dem Todesmonat eines Berechtigten. Außerdem regelt die Vorschrift die Verpflichtung von Geldinstituten, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.5 Keine Auszahlung von Bagatellbeträgen bei Nachzahlungen

Rz. 16 Nachzahlungen, die den dynamischen Betrag von 1/10 des aktuellen Rentenwerts (§ 68) nicht übersteigen (sog. Bagatellbeträge), sollen nach Abs. 2a nicht ausgezahlt werden. Die Bagatellgrenze von 1/10 des aktuellen Rentenwertes (ab 1.7.2022 = 3,60 EUR) für Nachzahlungen i. S. v. Abs. 2a gilt sowohl für Inlands- als auch für Auslandszahlungen. Der aktuelle Rentenwert (Os...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 9 § 4 Nr. 10 UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL. Danach haben die Mitgliedstaaten "Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze einschließlich der dazugehörigen Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern und -vertretern erbracht werden", von der USt zu befreien. Die Regelung unterscheidet also zwischen den Versicherungsumsätzen an sich und den damit ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Umsätze, die unter das VersStG fallen

Rz. 28 Gegenstand der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 UStG sind alle steuerbaren Leistungen, denen ein Versicherungsverhältnis i. S. d. VersStG zugrunde liegt. Das Steuersubjekt der VersSt ist in § 1 VersStG geregelt. Seit dem 1.7.2010 ist das Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) die bundesweit zuständige Finanzbehörde für die Verwaltung der VersSt (und der Feuerschutzst...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 9 § 4 Nr. 11 UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL . Danach haben die Mitgliedstaaten "Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze einschließlich der dazugehörigen Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern und -vertretern erbracht werden", von der USt zu befreien. Die Regelung unterscheidet also zwischen den Versicherungsumsätzen an sich und den damit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu gefasst durch Bek. v. 2.1.2002, BGBl. I, 42, 2909; BGBl. I 2003, 738 BGBl. III 400–2 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 963mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.3 Nach beamtenrechtlichen Vorschriften/Grundsätzen gezahltes Ruhegehalt (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 12 Grundlage der Beamtenversorgung sind die in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Diese verpflichten den Dienstherrn unter anderem, dem Beamten auch nach dem aktiven Dienst einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren, welcher Ruhegehalt heißt. Neben diesem Ruhegehalt ist gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ein Anspruch auf Krankengeld nicht mög...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.5 Vergleichbare ausländische Renten/Geldleistungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 14 Für Versicherte, die Leistungen aus dem Ausland beziehen, die ihrer Art nach einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Vollrente wegen Alters oder einem Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften entsprechen, endet ein Anspruch auf Krankengeld vom Beginn dieser Leistung an. Es handelt sich hierbei um ausländische Invaliditäts- und Altersrenten, die mit den deutsch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.11 Besonderheit: Rückforderung von Krankengeld vom Versicherten bei ausländischen Renten (§ 50 Abs. 1 Satz 3)

Rz. 30 Bei arbeitsunfähigen Versicherten, die ausländische Invalidenrenten oder Altersrenten beziehen, die ihrer Art nach einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder einer Vollrente wegen Alters oder eines Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften entsprechen, endet ein Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag vor Beginn dieser ausländischen Leistung (vgl. Rz. 14). § 50 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.6 Renten aus dem Beitrittsgebiet (ehemalige DDR; Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 16 Die ehemalige DDR (heutige Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und der Ostteil Berlins) hatte eigenständige Renten mit zusätzlichen, unterschiedlichen ergänzenden Leistungen aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen, die nach der Deutschen Wiedervereinigung mit einer Reihe von Übergangsregelungen innerhalb unterschiedli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.2.1 Definition der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 6 Bei Versicherten, die a) eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 SGB VI, vgl. Rz. 7) oder b) eine Vollrente wegen Alters (§§ 35 ff. SGB VI; vgl. Rz. 8) aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, endet der Anspruch auf Krankengeld vom Beginn dieser Rente an. Rz. 7 Zu a) Ein Versicherter ist dann voll erwerbsgemindert, wenn er wegen einer Krankheit oder B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.8 Erstattungsanspruch der Krankenkasse bei rückwirkender Bewilligung der Rente i. S. d. § 50 Abs. 2

Rz. 44 Gerade bei rückwirkender Bewilligung einer Rente hat die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Rentenversicherungsträger in Höhe der Rente. Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Ausführungen zu Rz. 24 bis 26 verwiesen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.12 Auswirkungen des Wegfalls einer Rente auf die Krankengeldzahlung (§ 50 Abs. 1 Satz 4)

Rz. 31 Für Versicherte, die eine der in § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 genannten Renten/Leistungen beziehen, endet der Anspruch auf Krankengeld vom Beginn dieser Leistungen an. Das gilt auch bei Zeitrenten. Wird eine der genannten Renten/Leistungen nicht mehr gezahlt (z. B. Bezugsdauer der Zeitrente ist erreicht), entsteht nach § 50 Abs. 1 Satz 4 SGB V ein Anspruch auf Kranke...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.6 Dynamisierung der Rente und des Krankengeldes

Rz. 39 Verändert sich das Krankengeld, weil der maßgebende Bemessungszeitraum mehr als ein Jahr zurückliegt und das Krankengeld nach § 70 SGB X angepasst wird, ist eine Neuberechnung des Krankengeldes notwendig. Gleiches gilt, wenn die Rente angepasst wird (§ 65 SGB VI). Nach jeder Erhöhung des Krankengeldes oder des Brutto-Rentenbetrages ist also die Kürzung des Krankengeld...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.6 Hinzurechnung von Renten und dauernden Lasten (bis 2007, § 8 Nr 2 GewStG aF)

Tz. 148 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Setzt die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte BV mit dem Bw, Zwischenwert oder gW im Fall der Einbringung durch Gesamtrechtsnachfolge (s Tz 115 – 119) an, verweisen § 23 Abs 1, Abs 3 S 1 und Abs 4 Hs 2 UmwStG auf eine entspr Anwendung des § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG. Hier ist eine allg stliche Rechtsnachfolge durch die Übernehmerin festge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 23 Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen

1 Allgemeines Rz. 1 Besteht der Erwerb in einer Rente oder anderen wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen (z. B. Nießbrauch), so gewährt § 23 Abs. 1 ErbStG dem Erwerber ein Wahlrecht hinsichtlich der Steuerentrichtung: Der Erwerber kann die nach dem Kapitalwert dieser Erwerbe[1] zu berechnende Steuer entweder sofort entrichten, er kann aber auch eine jährliche Versteuerung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 26 Grundsatz / 2.3 Rehabilitation vor Rente

Rz. 7 Leistungen zur Rehabilitation haben Vorrang vor Rente (Abs. 3). Durch dieses Prinzip soll die Motivation des Versicherten an der Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen gestärkt werden. Der Vorrang der Rehabilitation bezieht sich dabei ausdrücklich nicht auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Eine mögliche Rente kann daher unter Beachtung der Vorschrift des § 7...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11 Auswirkungen des Mutterschaftsgeldbezugs auf die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie auf das Steuerrecht

2.11.1 Kranken- und Pflegeversicherung Rz. 176 Während des Bezugs von Mutterschaftsgeld bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der Kranken- und Pflegeversicherung erhalten (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, § 49 Abs. 2 SGB XI). Bei freiwillig Versicherten berührt der Bezug von Mutterschaftsgeld die Mitgliedschaft nicht. Während des Bezugs von Mutterschaftsgeld besteht Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.2 Renten wegen voller Erwerbsminderung oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

2.1.2.1 Definition der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung Rz. 6 Bei Versicherten, die a) eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 SGB VI, vgl. Rz. 7) oder b) eine Vollrente wegen Alters (§§ 35 ff. SGB VI; vgl. Rz. 8) aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, endet der Anspruch auf Krankengeld vom Beginn dieser Rente an. Rz. 7 Zu a) Ein Versicherter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.7 Einstellung der Krankengeldzahlung

Rz. 17 Der Anspruch auf Krankengeld ist jeweils vom Beginn der in § 50 Abs. 1 genannten Renten/Leistungen ausgeschlossen. D.h., dass der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf des Tages endet, der dem Tag des Beginns einer der in § 50 Abs. 1 genannten Leistung vorausgeht. Dies gilt auch für die Fälle, in denen der erste Tag der Rente/Leistung in eine Zeit der Entgeltfortzahlung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.2 Anzurechnende Rentenarten

Rz. 34 Bei den in § 50 Abs. 2 aufgeführten Renten/Leistungen handelt es sich um spezielle Renten aus der Alterssicherung der Landwirte (Nr. 1 ) Die Alterssicherung der Landwirte wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) durchgeführt und zielt seit ihrer Einführung im Jahr 1957 auf eine Teilsicherung des Lebensunterhaltes ab. Diese Teilsi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Sowohl die Altersrenten als auch die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben den Zweck, möglichst den Lebensunterhalt des Betroffenen sicherzustellen. Diese Renten werden auch gezahlt, wenn der Versicherte arbeitsunfähig ist. Deshalb bestimmt § 50 Abs. 1, dass neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder einer Vollrente wegen Alters kein Krankengeld mehr ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.8 Erstattungsanspruch der Krankenkasse (§ 103 SGB X)

Rz. 24 Hat eine Krankenkasse Krankengeld gezahlt und ist der Anspruch auf dieses Krankengeld wegen einer Rentenzubilligung nach § 50 Abs. 1 nachträglich entfallen, ist der Rentenversicherungsträger erstattungspflichtig, soweit dieser nicht bereits selbst geleistet hat, bevor er von dem Krankengeld der Krankenkasse Kenntnis erlangt hat (§ 103 Abs. 1 SGB X). Die Krankenkasse b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.7 Beitragsberechnung beim "gekürzten" Krankengeld

Rz. 40 Bei den vom Krankengeld zu zahlenden Beiträgen zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung für die Zeit ab Kürzung des Krankengeldes i. S. d. § 50 Abs. 2 ist zu unterscheiden zwischen a) dem Beitragsanteil des Versicherten (Rz. 41) und b) dem Beitragsanteil der Krankenkasse (Rz. 42). Sowohl die Teilrente wegen Alters als auch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.3 Voraussetzung für die Kürzung: Rentenbeginn nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 35 Voraussetzung für die Kürzung des Krankengeldes ist, dass die Rente/Leistung von einem Zeitpunkt nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder wenn am ersten Tag keine Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen wurde – von dem Zeitpunkt nach Beginn der stationären Behandlung an zuerkannt wird. Als Zeitpunkt der Zuerkennung der Rente wird nicht auf den Tag abgestellt, an dem der Rente...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.3 Vereinbarung zwischen Kranken- und Rentenversicherung

Rz. 45 Vereinbarung über die Durchführung des Erstattungsverfahrens nach den §§ 103, 106 ff. SGB X beim Zusammentreffen von Krankengeld und Rente (ErstVfVb) zwischen dem VDR einerseits sowie dem AOK-Bundesverband, dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen, dem IKK-Bundesverband, dem BLK, dem VdAK und dem AEV andererseits vom 2.10.1991 i. d. F. vom 1.1.2001 A. Abrechnung der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.9 Rückabwicklung/Erstattung von Beiträgen wegen rückwirkender Rentenbewilligung (§ 26 Abs. 2 SGB IV, § 351 SGB III)

Rz. 28 Die Beiträge, die vom Krankengeld zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden, werden bei einer rückwirkenden Bewilligung einer Rente i. S. d. § 50 Abs. 1 von einem Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X nicht erfasst, weil es sich bei den vom Krankengeld gezahlten Beiträgen nicht um Sozialleistungen (da nicht an einen Privathaushalt oder an eine Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.2.2 Folge des Rentenbezugs

Rz. 10 Wird vom Rentenversicherungsträger eine der unter Rz. 7 oder Rz. 8 aufgeführten Renten rückwirkend bewilligt, stellt die Krankenkasse die Krankengeldzahlung gemäß einer Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und dem Rentenversicherungsträger (Text: Rz. 45) mit Ablauf des Tages ein, an welchem die Mitteilung des Trägers der Rentenversicherung über die Rentenbewilligun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.4 Beginn der Kürzung

Rz. 37 Wird eine Rente in einen Zeitraum hinein bewilligt, in dem ein Anspruch auf Krankengeld bestand, ist die Abwicklung des Verwaltungsverfahrens zwischen den Krankenkassen und den Rentenversicherungsträgern geregelt – und zwar in der "Vereinbarung über die Durchführung des Erstattungsverfahrens nach den §§ 103, 106 ff. SGB X beim Zusammentreffen von Krankengeld und Rente...mehr