Fachbeiträge & Kommentare zu Pension

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.1 Überblick

Rz. 5 Die Voraussetzungen des Abs. 1 sind immer dann erfüllt, wenn dem Versicherten eine Leistung nach § 50 Abs. 1 für einen Zeitraum zusteht, für den er auch Krankengeld beanspruchen kann. Unerheblich ist, ob die "Rentenleistung" gleichzeitig mit oder erst nach dem Krankengeldanspruch beginnt. Werden "Rentenleistungen" für zurückliegende Zeiten bewilligt, fällt auch der Kran...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.10 Verbot der Rückforderung des "überzahlten" Krankengeldes (§ 50 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 29 Gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 endet der Anspruch auf Krankengeld am Tag vor Beginn einer der dort genannten Rente bzw. vergleichbaren Leistung. In der Praxis werden die den Anspruch auf Krankengeld ausschließenden Renten/Leistungen auch rückwirkend gewährt. Die Krankenkasse hat dann die Möglichkeit eines Erstattungsanspruchs gegenüber dem Rentenversicherungsträger bis zur H...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.5 Berechnung der Kürzung

Rz. 38 Da das Krankengeld als täglicher Betrag, die Rente jedoch als monatlicher Betrag ausgezahlt wird, muss eine Umrechnung des Rentenbetrags auf den Kalendertag erfolgen. Bei der Kürzung des Krankengeldes für die Zeit nach Eingang der Rentenmitteilung ist der Bruttobetrag der Rente zugrunde zu legen, also der Betrag der Rente vor dem Abzug von Beitragsanteilen zur Kranken-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Wiederkehrende Leistungen (§ 23 Abs. 1 S. 1 ErbStG)

Rz. 20 § 23 ErbStG ist nur auf Steuern anwendbar, die von dem Kapitalwert von Renten oder anderen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen zu entrichten sind. Renten sind nach der an das bürgerliche Recht anknüpfenden Definition fortlaufend wiederkehrende, gleichmäßige bzw. bei rentenähnlichen wiederkehrenden Leistungen in veränderlicher Höhe anfallende, zahlen- oder wertmä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.3 Dauer und Berichtigung der Jahresbesteuerung

Rz. 43 Die Jahressteuer ist für das erste Jahr bei Festsetzung der Steuer und dann jährlich im Voraus zu entrichten. Der Zahlungstermin ist regelmäßig vom Zeitpunkt der Entstehung des materiellen Steueranspruchs an zu berechnen, auch wenn die Steuer etwa wegen späterer Fälligkeit gem. § 9 Abs. 1 Buchst. a ErbStG erst später entsteht. Wann oder in welchen Raten die Rente tats...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 50 trat mit der Einführung des SGB V zum 1.1.1989 in Kraft (Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen – Gesundheits-Reformgesetz – v. 20.12.1988, BGBl. I S. 2477). In den letzten 20 Jahren hat die Vorschrift lediglich eine Änderung erfahren – und zwar zum 11.5.2019: Mit Art. 1 des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 6...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.2 Rentenversicherung

Rz. 177 Das Mutterschaftsgeld als solches löst – anders als das Krankengeld – keine Versicherungspflicht und somit auch keine Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Deshalb sind vom Mutterschaftsgeld auch keine Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Nach § 56 SGB VI können jedoch bei einem der beiden Elternteile die Zeiten der Kindererziehung als Pflicht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.2.3 Rückwirkender Wechsel in Teil- oder Vollrente und umgekehrt

Rz. 11 Bei Altersrenten, die früher als die Regelaltersrente gezahlt werden, sind beim Hinzuverdienst Grenzen zu beachten (§ 35 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 235 SGB V). Wer die Hinzuverdienstgrenze (§ 34 Abs. 2 SGB VI) überschreitet, bekommt je nach Höhe weniger oder keine Rente. Die Prüfung des Überschreitens erfolgt durch den Rentenversicherungsträger im jährlichen Abstand. Wir...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Jahreswert

Rz. 31 Der Ausgangswert der jährlich im Voraus zu entrichtenden Steuer ist der anstelle des Kapitalwerts anzusetzende Jahreswert. Seine Ermittlung ist nach §§ 15, 16 BewG vorzunehmen, wobei die Wertverhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld (§ 9 ErbStG) maßgebend sind. Der Jahreswert ist nicht um die Einkommensteuer zu kürzen, die bei dem Anfall der jeweiligen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.2 Berechnung der Jahressteuer

Rz. 34 Maßgebend für die zu erhebende Jahressteuer ist gem. § 23 Abs. 1 S. 2 ErbStG der Steuersatz, der sich für den gesamten Erwerb – d. h. den Kapitalwert der Rente usw. zuzüglich des sonstigen Erwerbs – ergibt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Gesamtbereicherung des Erwerbers erfasst wird.[1] Ebenso sind die nach Maßgabe des § 14 ErbStG zu berücksichtigenden Vor...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.1 Überblick

Rz. 33 Abs. 2 regelt die Kürzung des Krankengeldes für den Fall der Zubilligung bestimmter Rentenleistungen, wenn die Leistungen von einem Zeitpunkt nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder bei Fehlen einer Arbeitsunfähigkeit am ersten Tag des krankheitsbedingten Arbeitsausfalls – nach dem Beginn der stationären Behandlung an zuerkannt wird. Die von Abs. 2 erfassten Leistunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke (Abs. 4 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 111 [Autor/Stand] Die Regel ist: Dritten zur – entgeltlichen oder unentgeltlichen – Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten gehören grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 ErbStG. Rz. 112 [Autor/Stand] Werden neben der Überlassung von Grundstücksteilen weitere gewerbliche Leistungen einheitlich angeb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.2 Personenkreis der "Nicht-Arbeitnehmerinnen"

Rz. 41 Zu dem Personenkreis der "Nicht-Arbeitnehmerinnen" zählen insbesondere selbständig tätige, freiwillig krankenversicherte Frauen, die mit Anspruch auf Krankengeld nach § 44 Abs. 2 Satz 2 oder § 53 Abs. 6 versichert sind – und zwar unabhängig davon, ob der Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit sofort oder z. B. erst ab der 7. Woche beginnt. Frauen, die Arbeitslosengeld nach dem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Besteht der Erwerb in einer Rente oder anderen wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen (z. B. Nießbrauch), so gewährt § 23 Abs. 1 ErbStG dem Erwerber ein Wahlrecht hinsichtlich der Steuerentrichtung: Der Erwerber kann die nach dem Kapitalwert dieser Erwerbe[1] zu berechnende Steuer entweder sofort entrichten, er kann aber auch eine jährliche Versteuerung wählen. Letzt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Wahlrecht; Antragserfordernis

Rz. 48 Die "statt" der Sofortbesteuerung mögliche Jahresversteuerung erfolgt "nach Wahl" des Stpfl. und ist mithin von einem entsprechenden Antrag abhängig. Dieser kann noch bis zur Bestandskraft des auf der Grundlage des Kapitalwerts ergangenen Steuerbescheids – ggf. auch noch in einem soweit anhängigen Klage- oder Revisionsverfahren – gestellt werden[1] und auch zurückgeno...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.7.5 Rehabilitanden während Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 136 Frauen, die vom Renten- oder Unfallversicherungsträger oder von der Bundesagentur für Arbeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten (z. B. sog. Umschüler i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 6), sind während dieser Maßnahme pflichtversichert und können als Mitglied einer Krankenkasse während der Phase der besonderen Schutzbedürftigkeit (vgl. Rz. 40) Mutterschaftsgeld be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.7.3 Selbständig tätige Frauen

Rz. 132 Frauen, die selbständig tätig sind, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes (§ 24i Abs. 2 Satz 5). Dieses gilt allerdings nur, wenn sie mit einem Anspruch auf Krankengeld versichert sind oder den Wahltarif i. S. d. § 53 Abs. 6 gewählt haben (vgl. § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2). Ob der Anspruch auf Krankengeld sofort oder z. B. erst in der 7. Woche der Arbeitsu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Rz. 176 Während des Bezugs von Mutterschaftsgeld bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der Kranken- und Pflegeversicherung erhalten (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, § 49 Abs. 2 SGB XI). Bei freiwillig Versicherten berührt der Bezug von Mutterschaftsgeld die Mitgliedschaft nicht. Während des Bezugs von Mutterschaftsgeld besteht Beitragsfreiheit bezogen auf das gezahlt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 26 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält den allgemeinen Auftrag für die Unfallversicherungsträger, auch im Rehabilitationsbereich tätig zu werden. Der Leistungskatalog ist insoweit mit den anderen Büchern des SGB abgestimmt, insbesondere mit § 26 SGB IX und den weiteren Vorschriften des SGB IX, das "Klammergesetz" für alle Rehabilitationsvorschriften des SGB geworden ist und insoweit d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.3.1 Voraussetzungen für das Zustandekommen von Arbeitslosenversicherungspflicht

Rz. 182 Die Versicherungspflicht wegen des Mutterschaftsgeldbezugs tritt nur ein, wenn die Mutterschaftsgeldbezieherin unmittelbar vor dem Beginn des Mutterschaftsgeldes arbeitslosenversicherungspflichtig war (Vorpflichtversicherung nach den §§ 25, 26 SGB III) oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III (z. B. Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld) be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.3 Arbeitslosenversicherung

Rz. 181 Das nach § 24i SGB V zu zahlende Mutterschaftsgeld führt zur Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung. Voraussetzung ist allerdings, dass die Mutterschaftsgeldbezieherin unmittelbar vor Beginn des Bezuges von Mutterschaftsgeld versicherungspflichtig zur Arbeitslosenversicherung war oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III beanspruchen konn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.4 Steuerrecht

Rz. 187 Das Mutterschaftsgeld und der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1d EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 6 SvEV). Wegen der Steuerprogression würde die Mutterschaftsgeldbezieherin eine niedrigere prozentuale Steuerbelastung haben als weiterbeschäftigte Frauen (je höher das Einkommen, desto höher die prozentuale Steuerbelastung). Um dies zu unterbinden, bestimmen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.1 Grundsätze

Rz. 68 Als Mutterschaftsgeld wird das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist i. S. d. § 3 Abs. 1 MuSchG gezahlt (Nettoarbeitsentgelt), höchstens jedoch 13,00 EUR für den Kalendertag (vgl. § 24i Abs. 2 Satz 2 und 4). Für die Ermittlung des durchschnittlichen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 26 Grundsatz / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 19 Benz, Der Anspruch des Versicherten auf berufliche Rehabilitation (Berufshilfe), WzS 1984 S. 225. ders., Zweifelsfragen bei qualifizierten beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen (Dauer, Teilförderung, selbstgewählte Umschulung), BG 1992 S. 642. Bonnermann, Medizinische Rehabilitation in der gesetzlichen Unfallversicherung, Kompaß 1981 S. 74. Deutscher Bundestag, BT-Drs. 15...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.3.3 Beitragsberechnung und Beitragstragung

Rz. 186 Die wegen des Mutterschaftsgeldbezugs zu entrichtenden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind von der Krankenkasse an die Bundesagentur für Arbeit zu zahlen (§ 349 Abs. 3 SGB III) – und zwar grundsätzlich für jeden Tag, für den die Versicherungspflicht aufgrund des Bezuges von Mutterschaftsgeld besteht (GR v. 3.12.2002, Abschn. B I Ziff. 1 Satz 1). Die für die Ze...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 33 Behandlu... / 2.1.5 Zustimmung des Versicherten

Rz. 9 Der Versicherte muss der stationären Behandlung im Rahmen seiner Mitwirkungsobliegenheiten gemäß §§ 63, 65 SGB I zustimmen. Weigert er sich, kann dies nach § 66 Abs. 2 SGB I dazu führen, dass ihm Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Verletztengeld, Rente) versagt werden. Hierauf muss er wegen § 66 Abs. 3 SGB I allerdings einerseits schriftlich hingewie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.3.1 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 45 Mutterschaftsgeld können weibliche Mitglieder der Krankenkasse nach § 24i Abs. 1 Satz 1 (1. Alternative) dann beanspruchen, wenn sie im Falle der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beanspruchen können. Gemeint ist hier der Anspruch auf Krankengeld nach den §§ 44 Satz 1 oder § 53 Abs. 6. Das sind versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen, Bezieher von Arbeitslosengeld I und f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Jahresversteuerung (§ 23 Abs. 1 S. 2 ErbStG)

Rz. 25 Wird die Jahresversteuerung gewählt, so ist Ausgangswert der jährlich im Voraus zu entrichtenden Steuer der anstelle des Kapitalwerts anzusetzende Jahreswert. Dieser ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers der auf das Einzeljahr bezogene Teilbetrag des Kapitalwerts; der Wert aller Jahresbeträge entspricht in der Summe dem Kapitalwert. Die Jahresversteuerung verfolgt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.7.4 Frauen, deren Arbeitsverhältnis wegen zeitlicher Befristung oder durch Vergleich endet

Rz. 133 Normalerweise hat die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses während des laufenden Mutterschaftsgeldbezugs keine Auswirkungen auf das Mutterschaftsgeld. Allerdings endet der ggf. vom Arbeitgeber zu zahlende Zuschuss zum Mutterschaftsgeld mit dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses (§ 20 Abs. 1 MuSchG). Damit jedoch der Mutter durch den Wegfall des Arbeitgeberzu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 26 Grundsatz / 2.4 Dienst-, Sach- und Geldleistung

Rz. 8 Die Versicherten erhalten i. d. R. die von ihnen benötigten Sach- oder Dienstleistungen der Unfallversicherung als Naturalleistungen (Abs. 4 Satz 2). Der Anspruch auf Sach- oder Dienstleistungen ist ein Anspruch dem Grunde nach. Bei Sach- und Dienstleistungen bedienen sich die Unfallversicherungsträger der Dienste Dritter (z. B. Ärzte, Krankenhäuser, Berufsbildungs- un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.3.2 Weitere Voraussetzung: Keine andere Vorpflichtversicherung

Rz. 183 Versicherungspflicht aufgrund des Bezugs von Mutterschaftsgeld besteht nicht, wenn gleichzeitig eine Vorpflichtversicherung nach § 26 Abs. 2a SGB III besteht (§ 26 Abs. 3 Satz 3 SGB III). Diese Vorpflichtversicherung wird teilweise in diesem Zusammenhang auch als Vorrangversicherung bezeichnet. Rz. 184 Eine solche Vorrang- bzw. Vorpflichtversicherung besteht in der Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2022, Teilungsverstei... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um die Zulässigkeit einer Teilungsversteigerung. [2] Antragstellerin und Antragsgegner sind Eheleute. Sie heirateten am … 1993 und trennten sich am … 2016. Das Scheidungsverfahren ist beim Amtsgericht Chemnitz – Familiengericht – anhängig. Es dauert aufgrund streitiger Folgesachen an, nach den Ausführungen des Familiengerichts im angegr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / g) Ruhegehälter und Renten

aa) Ruhegehälter von privaten Arbeitgebern Rz. 239 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Ruhegehälter von privaten ArbG und ähnliche Vergütungen für früher geleistete nichtselbständige Arbeit (> Versorgungsbezüge Rz 15 ff) besteuert allein der Ansässigkeitsstaat des ArbN, und zwar auch dann, wenn die zugrundeliegende nichtselbständige Arbeit im anderen Vertragsstaat ausgeübt wurde (Art ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen

Rz. 241 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Ruhegehälter für im öffentlichen Dienst geleistete Arbeit besteuert aufgrund des Kassenstaatsprinzips (> Rz 191 ff) grundsätzlich der Staat, der die Ruhegehälter bezahlt (Art 19 Abs 2 Buchst a OECD-MA). Die ausschließliche Besteuerung durch den Kassenstaat (Quellenstaat) entfällt nur dann, wenn der Ruhegehaltsempfänger im anderen Staat ansä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Ruhegehälter von privaten Arbeitgebern

Rz. 239 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Ruhegehälter von privaten ArbG und ähnliche Vergütungen für früher geleistete nichtselbständige Arbeit (> Versorgungsbezüge Rz 15 ff) besteuert allein der Ansässigkeitsstaat des ArbN, und zwar auch dann, wenn die zugrundeliegende nichtselbständige Arbeit im anderen Vertragsstaat ausgeübt wurde (Art 18 OECD-MA). Beispiel 1: A bezieht von sein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Renten aus der Sozialversicherung

Rz. 244 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Rentenzahlungen aus der GRV (Rentenversicherung Bund) sind keine für frühere unselbständige Arbeit gezahlten Ruhegehälter (vgl > Rz 239) iSd Abkommensrechts, denn die versicherungspflichtigen ArbN erhalten die Zahlungen aufgrund der von ihnen und dem ArbG geleisteten Beiträge. Auf derartige Rentenzahlungen sind damit weder Art 18 (> Rz 239)...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Energiepreispauschale

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Energiepreispauschale (EPP; > Rz 2) ist ein zunächst als einmalige Leistung konzipiertes Entlastungsinstrument, mit dem kurzfristig Härten durch die seit Ende 2021 sprunghaft gestiegenen Energiekosten abgefedert werden sollen. Sie wurde im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens in das Steuerentlastungsgesetz 2022 vom 23.05.2022 (BGBl 2022 I, 74...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Weitere völkerrechtliche Verträge

Rz. 313 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Neben dem MLI gibt es weitere völkerrechtliche Verträge, die entweder Maßnahmen zur Vermeidung von Steuerumgehungen und Steuerhinterziehungen oder Steuerbefreiungen für bestimmte Organisationen und deren Beschäftige enthalten. Rz. 314 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Mit den > Vereinigte Staaten von Amerika Rz 3 besteht ein Abkommen vom 31.05.2013...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Grundsätzliches Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats

Rz. 124 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aus Art 15 OECD-MA ergeben sich folgende Grundregeln: Stimmen Tätigkeitsstaat und Ansässigkeitsstaat überein, ergibt sich ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats. Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitslohn aus Quellen innerhalb eines anderen Staats bezogen wird, in dem die Arbeit verwertet wird oder wo der Arbeitslo...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Jahr des Rentenbeginns bei aufgeschobener Altersrente

Leitsatz 1. Das – für die Höhe des Besteuerungsanteils maßgebliche – "Jahr des Rentenbeginns" (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 3 EStG) ist das Jahr, in dem der Rentenanspruch entstanden ist, also seine Voraussetzungen erfüllt sind. 2. Wird der Beginn des Renteneintritts auf Antrag des Rentenberechtigten zur Erlangung eines höheren Rentenanspruchs über das Er...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Indonesien

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Mit dem weltgrößten Inselstaat Republik Indonesien gilt seit dem VZ 1992 das DBA vom 30.10.1990 mit Zustimmungsgesetz vom 14.11.1991 (BGBl 1991 II, 1086 = BStBl 1991 I, 1002). Es ist am 28.12.1991 in Kraft getreten (vgl Bekanntmachung vom 04.12.1991 – BGBl 1991 II, 1401 = BStBl 1992 I, 186). Bestandteil des Abkommens sind die Bestimmungen des...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Subject-to-tax-Klausel

Rz. 60 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Um zu verhindern, dass Einkünfte sowohl im Quellen- als auch im Wohnsitzstaat nicht besteuert werden (sog "weiße Einkünfte"; > Rz 15), enthalten verschiedene DBA eine sog Subject-to-tax-Klausel (deutsch: Rückfallklausel): Eine solche Regelung lässt das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats aufleben, wenn der Quellenstaat nach seinem inne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überbrückungshilfe I und II... / 4.1 Allgemeine Regelungen

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare Fixkosten gemäß der folgenden Liste, die auch branchenspezifischen Besonderheiten Rechnung trägt: Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Untern...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionsrückstellung / Zusammenfassung

Begriff Pensionsrückstellungen sind Rückstellungen aus betrieblicher Altersversorgung. Die betriebliche Altersversorgung bildet in Deutschland neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Eigenvorsorge eine Säule des Alterssicherungssystems. Eine Versorgungszusage (sog. Pensionszusage) kann Altersruhegeld, Invalidenrente und Hinterbliebenenversorgung beinhalten...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Midijobs, Teilzeitkräfte im... / 4 Berechnung der Sozialversicherung (bis 30.9.2022)

Der Sozialversicherungsbeitrag für die Gesamtsozialversicherung und zu jedem Zweig der Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- oder Pflegeversicherung) errechnet sich insgesamt nach einem reduzierten Arbeitsentgelt, das mit der o. a. Formel und dem Faktor berechnet wird. Der Betrag, den der Arbeitnehmer zahlen muss, ergibt sich aus der Differenz zwischen dem insg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 302b Rente... / 2.2 Renten wegen Erwerbsunfähigkeit

Rz. 4 Mit der Neufassung des Abs. 2 wird die Regelung im bisherigen Abs. 1 entbehrlich, wonach ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht weiter bestand, solange die Voraussetzungen für diese Rente weiter vorlagen. Der neue Abs. 2 regelt die Behandlung von laufenden Renten wegen Erwerbsunfähigkeit für die Zeit ab 1.7.2017. Die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 302b Rente... / 2.1 Renten wegen Berufsunfähigkeit

Rz. 3 Mit der Neufassung des Abs. 1 wird die Regelung im bisherigen Abs. 1 entbehrlich, wonach ein Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht weiter bestand, solange die Voraussetzungen für diese Rente weiter vorlagen. Der neue Abs. 1 regelt die Behandlung von laufenden Renten wegen Berufsunfähigkeit für die Zeit ab 1.7.2017. Diese...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 302a Rente... / 2.1 Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

Rz. 3 Abs. 1 setzt voraus, dass am 31.12.1991 ein Anspruch auf eine Invalidenrente oder Ansprüche auf Leistungen aus Zusatz- oder Sonderversorgungssystemen bestanden, die als Invalidenrenten in die Rentenversicherung überführt worden sind (§§ 8 bis 14 der 1. Renten-VO der DDR bzw. §§ 2, 4 AAÜG). Es erfolgt kraft gesetzlicher Fiktion eine Umbewertung bzw. Neuberechnung (§§ 30...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 302 Anspru... / 2.1 Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Erziehungsrente

Rz. 3 Versicherte, die vor dem 2.12.1926 geboren wurden und am 31.12.1991 einen Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder auf eine Erziehungsrente hatten, erhalten ab Januar 1992 eine Regelaltersrente. Gleichzeitig wird damit festgelegt, dass der Bezug einer Rente aus eigener Versicherung ausschließlich auf eine Regelaltersrente beschränkt ist. Die Vor...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 302a Rente... / 2.3 Wegfall der Invalidenrente

Rz. 6 Die Regelung in Abs. 3 dient der Verwaltungsvereinfachung. Früher wurden die als Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente geleisteten Renten gezahlt, solange die Voraussetzungen für eine Invalidenrente nach den am 31.12.1991 im Beitrittsgebiet geltenden Vorschriften vorlagen. Diese Regelung erforderte von den Rentenversicherungsträgern aufwendige Feststellungen hinsichtli...mehr