Fachbeiträge & Kommentare zu Pension

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 2.4 Konkrete Feststellungen für Härtegrund

Eine Härte kann nicht allein auf Schwierigkeiten bei der Ersatzwohnraumbeschaffung infolge einer angespannten Wohnungslage gestützt werden, die auch zum Erlass von Verordnungen (z. B. über eine Mietpreisbremse) geführt hat, die diesem Umstand Rechnung tragen. Eine festgestellte bzw. in solchen Verordnungen zugrunde gelegte angespannte Wohnlage kann allenfalls ein Indiz für e...mehr

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Jansen, SGB VI § 50 Warteze... / 2.2 Wartezeiten zu den einzelnen Rentenarten

Rz. 7 Die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren ist nach Abs. 1 versicherungsrechtliche Voraussetzung für die Regelaltersrente nach §§ 35, 235 die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach den §§ 43, 45, 240, die Renten wegen Todes nach den §§ 46, 47, 48, 243, 243a. Rz. 8 Kalendermonate mit Beitrags- und Ersatzzeiten sind auf die allgemeine Wartezeit anzurechnen. Wenn vorhande...mehr

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Jansen, SGB VI § 50 Warteze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Entsprechend dem Gliederungsgedanken des Gesetzes sind die bei den einzelnen Leistungsansprüchen aufgeführten Wartezeiten in § 50 zusammengefasst. Abs. 1 bestimmt die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit als Voraussetzung für die Gewährung einer Regelaltersrente, einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder einer Rente wegen Todes, während die Abs. 2 bis 5 die W...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 2.2 Allgemeine Wartezeit

Rz. 4 Primär sind Beitragszeiten (dies umfasst Pflicht- und freiwillige Beiträge) und die in Abs. 4 gleichgestellten Ersatzzeiten rentenrechtlich relevant für die allgemeine Wartezeit. Darüber hinaus kann eine Wartezeiterfüllung durch einen durchgeführten Versorgungsausgleich, durch Monate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelte aus geringfügiger Beschäftigung u...mehr

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Jansen, SGB VI § 50 Warteze... / 2.3 Wartezeit und Berechnungsbestimmungen

Rz. 15 Nach § 50 werden die dort aufgezählten Wartezeiten in Jahren ermittelt. Für die Anrechnung auf die Wartezeit werden nach § 51 Kalendermonate herangezogen, so dass eine Umrechnung erforderlich ist, um festzustellen, ob die Wartezeit für eine bestimmte Rente erfüllt ist. 12 Kalendermonate, die mit anzurechnenden rentenrechtlichen Zeiten (§ 54) belegt sind, ergeben ein J...mehr

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Sommer, SGB XI § 49 Mitglie... / 2.2 Fortbestehen der Mitgliedschaft (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Absatz 2 gelten für das Fortbestehen der Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung die §§ 189, 192 SGB V sowie § 25 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) entsprechend. Damit sollen Zeiten, in denen der Versicherungspflichttatbestand entfällt, überbrückt werden (vgl. BT-Drs. 12/5952 S. 41 zu § 45). Rz. 8 § 189 SGB V rege...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.5 Nettoarbeitsentgelt

Rz. 10 Wird ein Nettoentgelt vereinbart, so gelten die Einnahmen des Beschäftigten einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung als Arbeitsentgelt. Die vom Arbeitgeber bei Gewährung eines Nettoentgelts übernommene Lohn- und Kirchensteuer, der Solidaritätsz...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.3 Ermittlung des beitragspflichtigen Teils

Rz. 5 Um den beitragspflichtigen Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts zu ermitteln, muss zuvor die Höhe der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze bis zum Ende des Entgeltabrechnungszeitraums, in dem das einmalige Arbeitsentgelt gezahlt wird, berechnet werden, § 23a Abs. 3. Auf diese Berechnung kann verzichtet werden, wenn das beitragspflichtige monatliche Arbeitse...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.5.3 Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

Rz. 9 Neben der Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge besteht im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Möglichkeit der Erstattung von zu Recht entrichteten Beiträgen. Auf die Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge ist § 26 nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar. a) Die zu Recht entrichteten Rentenversicherungsbeiträge werden unter den Voraussetzungen...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.6.1 Zuordnung zu Beitragsgruppen

Rz. 30 Für die Berechnung der Beiträge sind die Beitragsgruppen maßgebend, die in dem Monat gelten, dem das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt zuzuordnen ist. Sofern im Laufe des Jahres Veränderungen in den Beitragsgruppen eingetreten sind, weil z. B. der Arbeitnehmer eine Vollrente wegen Alters bezieht und damit keine Beiträge mehr zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zah...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.6 Bruttoentgelt bei geringfügig entlohnten Beschäftigten

Rz. 12 Im Gegensatz zu den sonst in der Sozialversicherung üblichen Bestimmungen (vgl. Abs. 2) gilt bei geringfügig entlohnten Beschäftigten (vgl. §§ 8 und 8a) mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von derzeit bis zu 520,00 EUR das gezahlte Arbeitsentgelt als Bemessungsgrundlage, wenn der Arbeitgeber die pauschalen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung sowie die Pausch...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.5.2 Bezug von Kranken-, Verletzten-, Übergangs- oder Mutterschaftsgeld

Rz. 25 Einmaliges Arbeitsentgelt ist auch dann beitragspflichtig, wenn es in einem Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt wird, in dem – z. B. wegen des Bezuges von Kranken- oder Mutterschaftsgeld – kein Arbeitsentgelt erzielt worden ist. Beispiel; Eine Arbeitnehmerin war vom 11.2.2022 bis 20.5.2022 während der Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz von der Arbeit freigestellt u...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.3.1 Unterbrechung der Beitragszeit

Rz. 8 Von einer Unterbrechung der Beitragszeit beim gleichen Arbeitgeber geht man aus, wenn es während des Beschäftigungsverhältnisses im laufenden Kalenderjahr Zeiten gibt, die nicht mit Beiträgen aus laufendem Arbeitsentgelt belegt sind, Abs. 3 Satz 2 letzter Teilsatz. Soweit daher im laufenden Kalenderjahr vor der Zahlung von einmaligem Arbeitsentgelt Zeiten ohne Zahlung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 53 Vorzeit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1, 2 wurden geändert und Abs. 3 wurde neu gefasst durch das SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824); Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 wurden redaktionell angepasst durch das UVEG v. 7.8.1996 (BGBl I. S. 1254); Abs. 2 Satz 2 wurden neu gefasst durch das RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998). In Abs. 2 erfolgte eine redaktionelle Anpassung durch das Gesetz zur ...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.5.1 Ruhendes Arbeitsverhältnis

Rz. 21 Für einmaliges Arbeitsentgelt, das bei Ruhen eines Arbeitsverhältnisses gezahlt wird, gilt Abs. 2. Das Arbeitsverhältnis ruht z. B. während der Elternzeit. Praxis-Beispiel Einer Mitarbeiterin wird während der seit Oktober 2022 genommenen Elternzeit im Dezember noch eine Weihnachtszuwendung gezahlt. Diese Weihnachtszuwendung ist dem Entgeltabrechnungszeitraum September 2...mehr

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.1 Verzinsung des Erstattungsanspruchs

Rz. 4 Wenn zu Unrecht entrichtete Beiträge oder Umlagen zu erstatten sind, ergibt sich daraus zunächst kein Anspruch auf Erstattung des Zinsverlustes. Eine etwaige Verzinsungspflicht ist nicht vom Verschulden des Versicherungsträgers abhängig, sondern richtet sich ausschließlich nach dem Zeitablauf. Durch die Verzinsung sollen die Erstattungsberechtigten vor Nachteilen bewah...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.6 Ausschluss der Erstattung von Beiträgen

Rz. 10 Abs. 2 schließt einen Erstattungsanspruch dann aus, wenn der Versicherungsträger bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aufgrund der zu Unrecht entrichteten Beiträge oder für den Zeitraum, für den diese Beiträge entrichtet worden sind, Leistungen erbracht oder zu erbringen hat; Beiträge, die für Zeiten entrichtet worden sind, die während des Bezugs von Leistu...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.3.2 Mehrfache Zahlung von einmaligem Arbeitsentgelt

Rz. 12 Werden im Laufe eines Kalenderjahres mehrere einmalige Arbeitsentgelte gezahlt, sind bei jeder Zahlung die beitragspflichtigen Teile zu ermitteln. Für die Vergleichsberechnung darf dabei nur das Arbeitsentgelt herangezogen werden, das auch der Beitragsberechnung unterlegen hat. Somit müssen die wegen Überschreitens der anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen nicht beitra...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.1 Satzungsvorschriften zur Fälligkeit der Beiträge

Rz. 3 Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden weiterhin an dem Tage zur Zahlung fällig, der in der Satzung der Krankenkasse festgelegt ist. Daher sind die Termine der Fälligkeit bei den verschiedenen Krankenkassen durchaus unterschiedlich. Das Recht der Krankenkassen wird nur insoweit eingeschränkt, als der Fälligkeitstermin für Beiträ...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit § 14 wird einer der Grundbegriffe der Sozialversicherung für alle Versicherungszweige einheitlich definiert. Der Begriff des Arbeitsentgelts ist nicht nur von Bedeutung für die Berechnung der Beiträge, sondern auch für die Beurteilung der Versicherungspflicht und die Höhe verschiedener Leistungen (z. B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Rente). Ergä...mehr

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Jansen, SGB VI § 50 Warteze... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 2 bis 4 wurden neu zugeordnet und geändert durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827). Durch Art. 6 Nr. 43 SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) wurde Abs. 4 Nr. 2 redaktionell angepasst. Eine Änderung erfolgte mit Wirkung zum 1.1.2008 durch Art. 1 Nr. 16 Buchst. a des Gesetzes zur Anpassung der Regel...mehr

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Jansen, SGB IV § 28 Verrech... / 2.3 Verrechnung von Leistungsansprüchen

Rz. 5a Eine Verrechnung mit Ansprüchen auf Rente eines verstorbenen Versicherten ist nach dem Urteil des BSG v. 24.7.2003 (B 4 RA 60/02 R) im Hinblick auf die funktionale Einheit der Sozialleistungsträger bei der Leistungsgewährung auch gegenüber Sonderrechtsnachfolgern (z. B. der Witwe des Verstorbenen) möglich. Sach- oder Dienstleistungen, die der Rentenversicherungsträger ...mehr

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Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.4 Nachentrichtung und Verjährung

Rz. 7 Bis zum 31.12.1991 waren nach § 1418 Abs. 1 RVO und § 140 Abs. 1 AVG u. a. Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung unwirksam, wenn sie nach Ablauf eines Jahres nach Schluss des Kalenderjahres, für das sie gelten sollen, entrichtet wurden. Nunmehr sind nach § 197 Abs. 1 SGB VI Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung wirksam, wenn sie gezahlt werden, solange der Anspruch a...mehr

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Jansen, SGB VI § 53 Vorzeit... / 2.2 Wartezeitrechtliche Besonderheiten bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Rz. 8 Die vorzeitige Wartezeiterfüllung im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall/einer Berufskrankheit setzt voraus, dass Versicherungspflicht im Zeitpunkt des Ereignisses vorlag. Dies gilt in zweifacher Hinsicht: Einmal setzt bereits der Begriff des Arbeitsunfalls/der Berufskrankheit zwingend voraus, dass der Geschädigte zum versicherten Personenkreis i. S. v. § 2 SGB VII ge...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.1 Zuständiger Versicherungsträger für die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

Rz. 3 Zu Unrecht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge sind zu erstatten, es sei denn, dass der Versicherungsträger bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht entrichtet worden sind, Leistungen erbracht oder zu erbringen hat. Gemäß § 351 Abs. 1 SGB III gilt abweichend von § 26 Abs. 2 für d...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.15 Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung

Rz. 25 Mit dem AVmG wurde in Abs. 1 Satz 2 geregelt, dass Arbeitsentgelt auch diejenigen Entgeltteile sind, die durch Entgeltumwandlung nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Betriebsrentengesetzes für betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktzusage oder Unterstützungskasse verwendet werden, soweit sie 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rente...mehr

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Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dieser Vorschrift wird die Verjährung der Ansprüche auf Beiträge zur Sozialversicherung (= Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung), die nicht zu dem gesetzlichen oder satzungsgemäßen Fälligkeitstermin (vgl. § 23) entrichtet worden sind, geregelt. Die Insolvenzgeldumlage ist zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an ...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.8 Mehrfachbeschäftigte (Abs. 4)

Rz. 12 Die Neuregelung des Abs. 4 trifft nähere Verfahrensregelungen für den Fall, dass Anhaltspunkte für eine Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenzen durch Zusammenrechnung im Falle von Mehrfachbeschäftigung (§ 22 Abs. 2) bestehen. Die Einzugsstelle hat dann nach Eingang der Entgeltmeldungen von Amts wegen entsprechende Ermittlungen einzuleiten. Die nähere Ausgestaltun...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.2 Übergreifende Grundsätze

Rz. 27 Der Anspruch auf einen Beitragszuschuss besteht bei fehlender Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und fehlender Familienversicherung. Zuschüsse werden für Beiträge an ein privates Krankenversicherungsunternehmen bzw. aufgrund Versicherungspflicht oder freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet. Auch Leistungen ...mehr

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Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.3.1 Nettoarbeitsentgelt allgemein

Rz. 8 Nettoarbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Bruttoarbeitsentgelt i. S. d. § 14 . Für die Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts wird in Anwendung der Regeln des § 47 SGB V das im dort definierten Bemessungszeitraum erzielte kalendertägliche Bruttoarbeitsentgelt ("Regelentgelt) – auch soweit es Beitrags- und Leistungsbemessungsgrenzen überschreitet – ...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.7 Fälligkeit der Beiträge zur Rentenversicherung für rentenversicherungspflichtige Pflegepersonen

Rz. 11 Personen, die eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen, sind nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI rentenversichererungspflichtig, wenn der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pf...mehr

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Jansen, SGB VI § 53 Vorzeit... / 2.3 Vorzeitige Wartezeiterfüllung

Rz. 10 Eine vorzeitige Wartezeiterfüllung kommt nach Abs. 2 auch dann in Betracht, wenn volle Erwerbsminderung oder Tod im zeitlichen Zusammenhang mit einer Ausbildung stehen. Der Leistungsfall muss vor Ablauf von 6 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eingetreten sein. Abs. 2 gilt nur für Leistungsfälle, die nach dem 31.12.1972 eingetreten sind (§ 245 Abs. 1). Die vorzei...mehr

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Jansen, SGB VI § 51 Anreche... / 2.3 Sonstige Wartezeiten

Rz. 9a Auch wenn die Wartezeit von 15 Jahren für die Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzeitarbeit oder für Frauen in die Übergangsbestimmungen (§ 244 Abs. 2) aufgenommen wurde, ist diese Wartezeit auch in § 51 erforderlich. Die Wartezeit von 15 Jahren ist versicherungsrechtliche Voraussetzung für Leistungen zur Teilhabe nach § 11 Abs. 1 Nr. 1. Rz. 10 Für Ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 52 Warteze... / 2.3 Voraussetzungen, Inhalt und Umfang von Abs. 2

Rz. 12 Während bis zum 31.12.2012 geringfügige Beschäftigungen grundsätzlich versicherungsfrei waren und der Beschäftigte lediglich auf diese Versicherungsfreiheit verzichten konnte, besteht seit 1.1.2013 die grundsätzliche Versicherungspflicht einer geringfügigen Beschäftigung, so dass Abs. 2 ab diesem Zeitpunkt nur noch auf Sachverhalte anwendbar ist, in denen von der Vers...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.1 Entstehen des Beitragsanspruchs

Rz. 3 Der Beitragsanspruch des Versicherungsträgers entsteht ohne besonderen Bescheid. Es müssen lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen vorliegen. Dies hat zur Folge, dass Beitragsansprüche in der Sozialversicherung in dem Augenblick entstehen, in dem ihre im Gesetz, in einer Rechtsverordnung oder Satzung festgelegten Voraussetzungen vorliegen, und zwar un...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.1 Sozialversicherung der Leistungsberechtigten

Rz. 18 Am 1.1.2016 sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) in Bezug auf die Grundsicherung in Kraft getreten. Damit waren umfassende Änderungen verbunden, mit denen ein wesentlicher Beitrag zur Rechtsvereinfachung des Sozialversicherungsrechts gesetzlich versichert...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23c Sonsti... / 2.1 Beitragsfreiheit der Zuschüsse zum Krankengeld etc.

Rz. 3 Durch die Regelung sollen entsprechend der bisherigen langjährigen Praxis der Sozialversicherungsträger insbesondere folgende Leistungen des Arbeitgebers, die während des Bezugs der genannten Entgeltersatzleistungen wie dem Krankengeld erbracht werden, von der Beitragspflicht in der Sozialversicherung ausgenommen werden: Zuschüsse zum Krankengeld, Verletztengeld, Überg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28 Verrech... / 2.2 Verrechnung von Beitragsansprüchen für einen Leistungsträger

Rz. 4 Als Voraussetzung für eine Verrechnung muss sowohl der Erstattungsanspruch des Berechtigten auf zu Unrecht entrichtete Beiträge gegeben sein als auch ein Anspruch eines anderen Sozialleistungsträgers gegen den Berechtigten bestehen. Die Verrechnung von Erstattungsansprüchen stellt eine Aufrechnung unter Verzicht auf die Gegenseitigkeit von Schuldner und Gläubiger dar. De...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.3 Fälligkeit der Beiträge am drittletzten Bankarbeitstag des Monats

Rz. 16 Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind nach § 23 Abs. 1 Satz 2 spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig. An diesem drittletzten Bankarbeitstag des Monats müssen die Krankenkassen über die Beiträge verfügen können. Wenn dieser Fälligkeitstag nicht eingehalten wird, hat die Krankenkasse vom er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.1 Beginn der Verjährungsfrist

Rz. 4 Die Verjährungsfrist beginnt erst nach Fälligkeit des Beitrages zu laufen. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die o. g. Umlagen werden seit dem 1.1.2006 in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Regelung übernimmt im Wesentlichen den Inhalt von § 240 der Abgabenordnung . Die Vorschrift über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Beiträgen (vgl. § 76) ist auch bei der Verhängung des Säunmiszuschlages anzuwenden. Der Zahlungspflichtige hat dafür zu sorgen, dass die Krankenkasse als Einzugstelle spätestens bis zum Ablauf des Fälligkeitstages (vgl. § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsgeld / Zusammenfassung

Begriff Urlaubsgeld ist eine zusätzliche, für die Dauer des Urlaubs gezahlte Vergütung. Dagegen bezeichnet Urlaubsentgelt die Lohn- und Gehaltsfortzahlung während des Erholungsurlaubs. Zuweilen wird das Urlaubsgeld als zusätzliches 13. Monatsgehalt oder als Zuschussbetrag gezahlt. Teilweise wird es als prozentuale Erhöhung des Urlaubsentgelts ausgewiesen. Abzugrenzen sind di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsgeld / 2 Beitragsrecht

Für die beitragsrechtliche Berücksichtigung von Einmalzahlungen in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten einheitliche Regelungen.[1] Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist nur dann beitragspflichtig, wenn es tatsächlich ausgezahlt wird: Es gilt das Zuflussprinzip. Grundsätzlich ist die Einmalzahlung dem Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen, in dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bergmannsversorgungsschein / 1 Voraussetzungen

In NRW und im Saarland ist Arbeitnehmern, die knappschaftlich versichert und noch unter Tage beschäftigt sind, auf ihren Antrag ein Bergmannsversorgungsschein zu erteilen, wenn sie nach mindestens 5-jähriger Untertagearbeit und Zugehörigkeit zur knappschaftlichen Rentenversicherung aus vorbeugenden Gründen durch die Knappschaft oder die Bergbau-Berufsgenossenschaft aufgeford...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.2 Wie wird bei verbundenen Unternehmen vorgegangen?

Welche Unternehmen als verbundene Unternehmen gelten, richtet sich nach der EU-Definition.[1] Solche Unternehmen dürfen nur einen Antrag für alle verbundenen Unternehmen stellen. Sie können Überbrückungshilfe insgesamt bis zu einer Höhe von 10.000.000 Euro pro Monat beantragen. Verbundene Unternehmen sind beispielsweise mehrere Tochterunternehmen und ihre Konzernmutter; hier...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.2 Wie wird bei verbundenen Unternehmen vorgegangen?

Welche Unternehmen als verbundene Unternehmen gelten, richtet sich nach der EU-Definition.[1] Solche Unternehmen dürfen nur einen Antrag für alle verbundenen Unternehmen stellen. Sie können dementsprechend Überbrückungshilfe insgesamt nur bis zu einer Höhe von 200.000 Euro für vier Monate beantragen. Verbundene Unternehmen sind beispielsweise mehrere Tochterunternehmen und i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.2 Wie wird bei verbundenen Unternehmen vorgegangen?

Welche Unternehmen als verbundene Unternehmen gelten, richtet sich nach der EU-Definition.[1] Solche Unternehmen dürfen nur einen Antrag für alle verbundenen Unternehmen stellen. Sie können Überbrückungshilfe insgesamt bis zu einer Höhe von 10.000.000 Euro pro Monat beantragen. Verbundene Unternehmen sind beispielsweise mehrere Tochterunternehmen und ihre Konzernmutter; hier...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 5.2 Wie wird bei verbundenen Unternehmen vorgegangen?

Welche Unternehmen als verbundene Unternehmen gelten, richtet sich nach der EU-Definition.[1] Solche Unternehmen dürfen nur einen Antrag für alle verbundenen Unternehmen stellen. Sie können Überbrückungshilfe insgesamt bis zu einer Höhe von 10.000.000 Euro pro Monat beantragen. Verbundene Unternehmen sind beispielsweise mehrere Tochterunternehmen und ihre Konzernmutter; hier...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Novemberhilfe und Dezemberh... / 5.2 Wie wird bei verbundenen Unternehmen vorgegangen?

Welche Unternehmen als verbundene Unternehmen gelten, richtet sich nach der EU-Definition.[1] Solche Unternehmen dürfen nur einen Antrag für alle verbundenen Unternehmen stellen. Sie können die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe dementsprechend insgesamt nur bis zur beihilferechtlich zulässigen Höchstgrenze beantragen. Maßgeblich ist der Begriff des verbundenen Unter...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.4 Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten gemäß der folgenden Liste ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer[1]), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt. Kosten gelten dann als nicht einseitig veränderbar, wenn das zugrunde l...mehr