Fachbeiträge & Kommentare zu Personalrat

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Personalrat/Personalvertretung / 8.9.2 Reisekosten

Für Reisen, die zur Erledigung von Personalratsaufgaben notwendig werden, erhalten Mitglieder des Personalrats Aufwendungsersatz in entsprechender Anwendung der beamtenrechtlichen Bestimmungen zu Reisekosten und Trennungsgeld (§ 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG) . Da es sich nicht um Dienstreisen handelt, benötigt das Personalratsmitglied hierfür keine Anordnung oder Genehmigung der...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 3 Organe des Personalvertretungsrechts

Die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst werden von der Personalvertretung ausgeübt. Sie entsteht auf Dienststellenebene. Bei jeder Dienststelle ist ein örtlicher Personalrat zu bilden. Vertretungsorgane sind darüber hinaus Stufenvertretungen und der Gesamtpersonalrat. Für den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn handelt die Dienststelle bzw. der Dienststellenle...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.1.5 Behandlung aller Beschäftigten nach Recht und Billigkeit

§ 2 Abs. 4 BPersVG legt Dienststelle und Personalvertretung gleichermaßen die Pflicht auf, alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit zu behandeln. Beide Partner müssen sich bei ihren Entscheidungen vom Grundsatz der gerechten und wohlwollenden Behandlung aller Beschäftigten leiten lassen.mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.3 Aufgaben des Vorstands

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Personalrats ( § 34 Abs. 1 Satz 3 BPersVG ). Hierzu zählen vor allem die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Personalrats, vorbereitende Verhandlungen, Ausarbeitung und Beschaffung der für die Beratung und Beschlussfassung des Personalrats nötigen Unterlagen, Organisation des Verwaltungs- und Bürobetriebs des Personal...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.1.3 Ernster Wille zur Einigung

Sowohl beim Vierteljahresgespräch als auch im Rahmen ihrer sonstigen Zusammenarbeit – etwa im Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsverfahren – müssen Dienststelle und Personalrat mit dem ernsten Willen zur Einigung verhandeln und Vorschläge zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten machen (§ 65 Satz 3 BPersVG). Das Gesetz beinhaltet also die Verpflichtung zur Kompromissbereitsc...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.1.6 Pflicht zur Objektivität und Neutralität – Verbot parteipolitischer Betätigung

Dienststelle und Personalrat haben bei ihrer Amtsführung auf Objektivität und Neutralität zu achten (§ 2 Abs. 4 Satz 3 BPersVG). Sie müssen innerhalb der Dienststelle jede parteipolitische Betätigung unterlassen. Parteipolitische Betätigung ist jede Betätigung für eine politische Partei oder Richtung, z. B. durch Mitgliederwerbung, Verteilung von Flugzetteln, Durchführung vo...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.3 Formen der Personalratsbeteiligung

Aufgabe der Personalvertretung ist es vor allem, die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle zu vertreten. Hierzu muss ihr die Möglichkeit der Einflussnahme auf alle die Beschäftigten betreffenden Maßnahmen der Dienststelle eingeräumt werden. Die Beteiligungsrechte des Personalrats stellen daher den Kern des Personalvertretungsrechts dar. Das Bundespersonalver...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 3.2.3 Stufenvertretungen

In den Behörden werden nach § 88 BPersVG dort Stufenvertretungen gebildet, wo es eine mehrstufige Verwaltung gibt. Dies ist lediglich bei den Bundes- und Landesverwaltungen der Fall, da nur dort dreistufige Verwaltungsaufbauten zu finden sind. Praxis-Beispiel Hauptpersonalräte (= HPR) bei den Ministerien Bezirkspersonalräte (= BPR) bei den Mittelinstanzen/Regierungspräsidien Da...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 3.2.2 Gesamtpersonalrat

Soweit Außenstellen oder Teile einer Dienststelle personalvertretungsrechtlich nach § 7 BPersVG verselbstständigt sind, ist ein Gesamtpersonalrat zu bilden ( § 93 BPersVG ). Dies gilt aber nicht, wenn 2 selbstständige Dienststellen nach § 6 Abs. 1 BPersVG vorliegen (z. B. auf landesgesetzlicher Ebene die Stadtverwaltung und der Eigenbetrieb einer Stadt/Gemeinde). Der Gesamtper...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.1.1 Die vertrauensvolle Zusammenarbeit

Leitsatz für das Zusammenwirken zwischen Dienststelle und Personalrat ist das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit ( § 2 Abs. 1 BPersVG ). Danach haben Dienststelle und Personalvertretung zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Mit dem Programmsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit soll dem...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.4.3 Nichtöffentlichkeit – Teilnahme anderer Personen

Die Sitzungen des Personalrats sind nicht öffentlich. Dieser Grundsatz der Nichtöffentlichkeit wird jedoch an einigen Stellen im Gesetz aufgeweicht: Der Dienststellenleiter nimmt an den Sitzungen, die auf sein Verlangen anberaumt worden sind, und an den Sitzungen, zu denen er ausdrücklich eingeladen wurde, teil (§ 37 Abs. 3 BPersVG). Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder ode...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.9.7 Abwicklung der Kostenerstattung

Die Personalvertretung hat ihren voraussichtlichen Finanzbedarf rechtzeitig vor Aufstellung des Haushaltsplans bei der Dienststelle geltend zu machen. Stellt eine Seite im Verlauf des Haushaltsjahres fest, dass die Mittel nicht ausreichen, hat sie dies dem Partner (Personalrat bzw. Dienststelle) rechtzeitig anzuzeigen; die Dienststelle hat sich sodann um die Nachbewilligung ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.10 Die Beteiligung bei Kündigungen und Entlassungen nach § 85 und § 86 BPersVG

Die Normen regeln die Beteiligung der Personalvertretung bei ordentlichen Kündigungen von Arbeitnehmern nach § 85 BPersVG, außerordentlichen Kündigungen von Arbeitnehmern nach § 86 BPersVG, fristlosen Entlassungen von Beamten. Der Personalrat erhält bei der ordentlichen Kündigung ein Mitwirkungsrecht, bei der außerordentlichen Kündigung und bei der Entlassung ist als Beteiligung...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.9.3 Räume, Geschäftsbedarf und Büropersonal

Die Dienststelle hat dem Personalrat die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Räume, den Geschäftsbedarf und das Büropersonal zur Verfügung zu stellen (§ 47Abs. 2 BPersVG). Räume einschließlich geeigneter Möblierung benötigt der Personalrat vor allem für die Durchführung von Personalratssitzungen, ggf. auch für die Abhaltung von Sprechstunden sowie für die laufende...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.5 Schutz des Arbeitsplatzes

Um die Unabhängigkeit der Personalvertretung sicherzustellen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten, Personalräte gegen ihren Willen abzuordnen oder zu versetzen oder ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen, durch § 55 BPersVG stark eingeschränkt. Zweck der Vorschrift ist außerdem die Sicherstellung der ungestörten Ausübung und Unabhängigkeit des personalvertretungsrechtlichen Man...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 5.1 Vorzeitige Neuwahlen

Fälle, in denen die Amtszeit durch eine zwingend zu erfolgende vorzeitige Neuwahl frühzeitig endet, sind in der Vorschrift des § 28 Abs. 1 BPersVG abschließend aufgezählt. Demnach ist neu zu wählen, bei erheblicher Änderung der Beschäftigtenzahl zum Stichtag von 24 Monaten vom Tag der letzten Wahl an gerechnet, bei Absinken der Zahl der Personalratsmitglieder um mehr als ein Vi...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.9.6 Tätigkeiten außerhalb des gesetzlichen Aufgabenbereichs

Kosten von Aktivitäten, die nicht zum Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Personalvertretung zählen, braucht die Dienststelle nicht zu ersetzen. Hierzu gehören etwa Aufwendungen des Personalrats für Jubiläumsgeschenke, Reisekosten für Besuche bei erkrankten Beschäftigten oder für die Teilnahme an Beerdigungen. Handelt das Personalratsmitglied in diesen Fällen jedoch im A...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 7 Die Personalversammlung

Weiteres Organ der personalvertretungsrechtlichen Dienststellenverfassung ist die Personalversammlung der Beschäftigten der Dienststelle. Deren Aufgabe besteht lediglich in der beratenden Stellungnahme des Personalrats. Sie kann auch Anträge stellen. Außerdem ist der Personalrat ihr gegenüber bezüglich seiner Personalratstätigkeit Rechenschaft in Form eines Tätigkeitsberichts...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.9.4 Fachliteratur, Schulungskosten

Zum Sachaufwand gehört weiter die Ausstattung mit Fachliteratur. Der Personalrat benötigt grundsätzlich – auch in kleineren Dienststellen – die für die Personalratsarbeit einschlägigen Gesetzestexte (insbesondere Vorschriften des Personalvertretungsrechts, des Beamtenrechts, des Arbeits- und Tarifrechts), Kommentierungen der häufig benötigten Gesetzeswerke (z. B. zum BPersVG u...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 7.2 Ordentliche und außerordentliche Personalversammlungen

Regelmäßig alle halbe Jahr muss eine Personalversammlung einberufen werden ( § 59 Abs. 1 BPersVG ). Zuständig hierfür ist der Personalrat. Er hat hierbei seinen Tätigkeitsbericht abzugeben, der so umfassend sein muss, dass die Beschäftigten einen Überblick über die Tätigkeiten des Gremiums im vergangenen Halbjahr erhalten und gezielt Rückfragen, Kritik oder Anregungen geben kö...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.9 Anhörung

Unterliegt eine Maßnahme dem Anhörungsrecht, so hat der Personalrat lediglich ein Recht zur Stellungnahme. Auch dieses Beteiligungsrecht verlangt die rechtzeitige Bekanntgabe der beabsichtigten Maßnahme sowie eine umfassende Information (unter anderem) durch Vorlage der vorhandenen Unterlagen. Die Stellungnahme des Personalrats bindet die Dienststelle jedoch in keiner Weise....mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.7 Rechtsfolgen bei Missachtung des Mitbestimmungsrechts

Führt der Leiter der Dienststelle eine der Mitbestimmung unterliegende Maßnahme ohne Zustimmung des Personalrats aus, so verletzt er eine ihm nach dem BPersVG obliegende Pflicht. Die Rechtsverletzung kann sich außerdem – in unterschiedlicher Weise – auf die getroffene Maßnahme selbst auswirken: Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen in Form von Verwaltungsakten (insbesondere Perso...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 1 Sinn und Zweck von Personalvertretungen

Die Wahl der Personalvertretungen in den öffentlichen Verwaltungen soll ein Repräsentativorgan schaffen, welches die Interessen der Beschäftigten in Bezug auf Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen wahrt. Den Beschäftigten einer Dienststelle soll durch die Personalvertretung gegenüber der Dienststellenleitung die Möglichkeit gegeben werden, an der Gestaltung des Dienstbetriebs ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.1 Grundsätze des Zusammenwirkens

9.1.1 Die vertrauensvolle Zusammenarbeit Leitsatz für das Zusammenwirken zwischen Dienststelle und Personalrat ist das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit ( § 2 Abs. 1 BPersVG ). Danach haben Dienststelle und Personalvertretung zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Mit dem Programmsatz der ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7 Die Mitbestimmung

9.7.1 Inhalt des Mitbestimmungsverfahrens Das Verfahren der Mitbestimmung ist für den Bereich des Bundes in §§ 70-77 BPersVG geregelt. Dabei beinhaltet § 70 BPersVG das Verfahren zwischen der Dienststelle, die die mitbestimmungspflichtige Maßnahme beabsichtigt, sowie dem hierfür zuständigen Personalrat, das Stufenverfahren sowie in welchen Fällen im Anschluss an das Stufenver...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.8 Mitbestimmungsrechte in Personalangelegenheiten

In folgenden Personalangelegenheiten steht der Personalvertretung das eingeschränkte Mitbestimmungsrecht zu (§ 75 Abs. 3 Satz 1 BPersVG): In Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer nach § 78 Abs. 1 BPersVG Einstellung nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG Einstellung ist grundsätzlich die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses. Deshalb unterfallen der Mitbestimmung im Sinne der V...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.5 Beschlussfassung

8.5.1 Beschlussfähigkeit Voraussetzung für einen wirksamen Beschluss ist, dass der Personalrat beschlussfähig ist. Dazu muss mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sein (§ 39 Abs. 2 BPersVG). Geladene Ersatzmitglieder sind für den Vertretungsfall vollwertige Personalräte in diesem Sinne. Die Zahl der Personalräte bemisst sich nach dem tatsächlichen Ist-Bestand und n...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.3 Freistellung von Personalratsmitgliedern

Mitglieder des Personalrats müssen auf Antrag des Personalrats von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt werden, wenn und soweit es nach Umfang und Art der Dienststelle zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist (§ 52 Abs. 1 BPersVG). Freistellung bedeutet eine Befreiung von dienstlicher Tätigkeit, die generell – also nicht jeweils für den Einzelfal...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.10.1 Die Beteiligung bei der ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers nach § 85 Abs. 1 BPersVG

Eine ordentliche Kündigung ist eine Kündigung unter Einhaltung der gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegten oder im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist. Nach § 85 Abs. 1 BPersVG wirkt der Personalrat bei der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber mit. Er kann gegen die beabsichtigte Kündigung Einwendungen erheben. Das daraufhin durchzuführende Mitwirkungsve...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.4.1 Einberufung und Leitung

Die erste (konstituierende) Sitzung des Personalrats wird vom Wahlvorstand einberufen und bis zur Bestellung eines Wahlleiters vom Wahlvorstand geleitet (§ 36 Abs. 1 BPersVG). Die weiteren Sitzungen des Personalrats werden vom Personalratsvorsitzenden anberaumt. Jedoch können die in § 36 Abs. 3 BPersVG aufgezählten Personen (z. B. der Dienststellenleiter) und Gruppen (z. B. ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 5.2 Die Wahlanfechtung

Wird in Durchführung der Wahl gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen, und unterbleibt eine Berichtigung durch den die Wahl durchführenden Wahlvorstand, ist die Wahl anfechtbar (§ 26 BPersVG). Praxis-Beispiel Teilnahme von Nichtwahlberechtigten zur Wahl, fehlerhaftes Wahlverzeichnis, Verstöße gegen das Prinzip der ge...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.4.5 Sitzungsprotokoll

Von jeder Sitzung ist eine Niederschrift (Protokoll) anzufertigen. Dies dient zum einen der Dokumentation der Sitzung, zum anderen auch der Information der nicht anwesenden Mitglieder. Das Protokoll muss Ort, Tag und Beginn und Ende der Sitzung, den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst wurden, enthalten. Sie muss ferner unterschrieben sein, und...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.5.1 Beschlussfähigkeit

Voraussetzung für einen wirksamen Beschluss ist, dass der Personalrat beschlussfähig ist. Dazu muss mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sein (§ 39 Abs. 2 BPersVG). Geladene Ersatzmitglieder sind für den Vertretungsfall vollwertige Personalräte in diesem Sinne. Die Zahl der Personalräte bemisst sich nach dem tatsächlichen Ist-Bestand und nicht nach dem sich aus d...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.7 Sprechstunden

Der Personalrat kann während der Arbeitszeit Sprechstunden einrichten (§ 45 BPersVG). Macht er hiervon Gebrauch, so sind Zeit und Ort im Einvernehmen mit dem Dienststellenleiter festzulegen. Sprechstunden dürfen nur von Personalratsmitgliedern, nicht etwa von Gewerkschaftsvertretern abgehalten werden. Beschäftigte können die Sprechstunde besuchen, ohne dass sich hierdurch ihr...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 4.4 Wahlberechtigung und Wählbarkeit zum Gesamtpersonalrat und zu den Stufenvertretungen

Wahlberechtigt zum Gremium des Gesamtpersonalrats sind all die Beschäftigten der Hauptdienststelle und der nach § 7 BPersVG verselbstständigten Nebenstellen bzw. Dienststellenteile. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie das aktive Wahlrecht zum dortigen Personalrat besitzen (§ 89 Abs. 1 – 4 BPersVG). Für die Wählbarkeit zum Gesamtpersonalrat gilt nichts anderes als zur Wählbar...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.1 Inhalt des Mitbestimmungsverfahrens

Das Verfahren der Mitbestimmung ist für den Bereich des Bundes in §§ 70-77 BPersVG geregelt. Dabei beinhaltet § 70 BPersVG das Verfahren zwischen der Dienststelle, die die mitbestimmungspflichtige Maßnahme beabsichtigt, sowie dem hierfür zuständigen Personalrat, das Stufenverfahren sowie in welchen Fällen im Anschluss an das Stufenverfahren die Einigungsstelle anzurufen ist ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.3 Verfahren bei Nichteinigung

Kommt zwischen Dienststelle und Personalrat keine Einigung zustande, so kann der Partner, der die Sache weiterverfolgen möchte (dies wird in aller Regel die Dienststelle sein), die Angelegenheit binnen 5 Arbeitstagen der übergeordneten Dienststelle, bei der eine Stufenvertretung besteht, vorlegen. Die Gegenseite ist hiervon unter Angabe der Gründe zu unterrichten (§ 71 Abs. ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.5 Vorläufige Regelungen

Die Dienststelle darf die mitbestimmungspflichtige Maßnahme grundsätzlich erst dann durchführen, wenn die Zustimmung des Personalrats vorliegt. Nach § 76 BPersVG kann sie jedoch ausnahmsweise vorläufige Regelungen treffen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Maßnahme der Natur der Sache nach keinen Aufschub duldet und durch die vorläufige Umsetzung der Maßnahme keine endgült...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 4.5 Grundzüge des Wahlverfahrens

Wie bereits zuvor erörtert, obliegt die Entscheidung, ob eine Wahl der Personalvertretung durchgeführt wird, zuvorderst den Beschäftigten. Da bis auf den Fall der Wahlmüdigkeit der Beschäftigten in einer nach § 13 BPersVG personalratsfähigen Dienststelle stets ein Personalrat gewählt werden soll, stellt sich die Frage, wer die Wahl einzuleiten und durchzuführen hat. In Diensts...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.4 Freistellung für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

Die Mitglieder des Personalrats haben einen Anspruch auf Freistellung vom Dienst unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen (§ 54 BPersVG). Voraussetzung für die Freistellung und Kostenübernahme ist, dass Kenntnisse vermittelt werden, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Schulung muss also in Bereichen erfo...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.6 Überblick über die Formen und Verfahren der Beteiligung

Mitbestimmung und Mitwirkung sind die stärksten Beteiligungsrechte. Daneben räumt das Gesetz dem Personalrat auch noch Anhörungs- und Beratungsrechte ein. Eingehende Verfahrensregeln stellt das BPersVG jedoch nur für das Mitbestimmungsverfahren (§ 70 ff. BPersVG) und das Mitwirkungsverfahren (§ 81 ff. BPersVG) auf. Das Verfahren zur Anhörung und dessen Voraussetzungen sind ü...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.5.2 Beschlussfassung – notwendige Mehrheiten

Beschlüsse können nur während der Personalratssitzung gefasst werden. Wobei eine Sitzung grundsätzlich immer die gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Personalratsmitglieder in einem Raum erfordert. Daraus folgt, dass Beschlüsse im Umlaufverfahren unzulässig sind.[1] Achtung Seit der Reform des Bundespersonalvertretungsgesetzes im Jahr 2021 ist auch eine Beschlussfassung ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.1.2 Das Monatsgespräch

Der Dienststellenleiter oder sein Beauftragter und der Personalrat sollen nach § 65 BPersVG mindestens einmal im Monat zu einer gemeinsamen Besprechung zusammenkommen. Sinn und Zweck ist die Wahrung des Informationsaustauschs unter den Beteiligten vor dem Hintergrund der Überlegung, dass vertrauensvolle Zusammenarbeit ohne einen solchen nur schwerlich vorstellbar scheint. Ge...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.10.2 Die Beteiligung bei der außerordentlichen Kündigung und fristlosen Entlassung nach § 86 BPersVG

Beide Fälle unterliegen einem Anhörungsrecht des Personalrats, wobei der Begriff "fristlose Entlassung" lediglich Beamte, die "außerordentliche Kündigung" nur Arbeitnehmer betrifft. Durch Mitteilung der beabsichtigten Maßnahme und deren Begründung wird das Verfahren eingeleitet. Entscheidend für die Stellungnahmefrist des Personalrats von 3 Arbeitstagen ist der Zugang der um...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 6 Eintreten von Ersatzmitgliedern

Ersatzmitglieder rücken in den folgenden Fällen in den Personalrat (zeitweise) auf: wenn ein Mitglied des Personalrats aus diesem auf Dauer ausscheidet, wenn ein PR-Mitglied zeitweilig verhindert ist. Ersteres tritt ein in den Fällen des § 31 BPersVG. Eine zeitweilige Verhinderung setzt voraus, dass ein Personalratsmitglied sein Amt nicht ausüben kann oder die Ausübung ihm nicht...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.9.1 Erstattung notwendiger Personalratskosten

Die durch die Tätigkeit des Personalrats entstehenden Kosten trägt die Dienststelle (§ 46 Abs. 1 BPersVG). Eine Pflicht zur Kostenübernahme besteht danach nur für notwendige Kosten. Hierzu zählen alle Aufwendungen, die aus einer Tätigkeit herrühren, die zum gesetzlichen Aufgabenbereich des Personalrats gehört, und die dieser bei objektiver Betrachtung und vernünftiger Abwägu...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.5.2 Besonderer Kündigungsschutz

Personalratsmitglieder im Arbeitsverhältnis[1] genießen einen weitgehenden Kündigungsschutz: Ihre ordentliche Kündigung ist unzulässig. Eine außerordentliche Kündigung ist – sofern der hierfür erforderliche wichtige Grund überhaupt vorliegt – zulässig, wenn die zuständige Personalvertretung zustimmt oder das Verwaltungsgericht die nicht erteilte Zustimmung ersetzt. Das Verbot d...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.5.3 Gemeinsame Beratung – getrennte Beschlussfassung

Die Beschlussfassung erfolgt durch das gesamte Gremium, es sei denn, dass ausschließlich eine Gruppe betroffen ist, dann wird gemeinsam beraten, die Gruppe fasst ihren Beschluss jedoch alleine (§ 40 BPersVG). Hintergrund ist die Tatsache, dass das Gesetz den Personalrat zwar als ein einheitliches, für alle Beschäftigtengruppen zuständiges Gremium betrachtet, den teilweise un...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.6 Schweigepflicht

Personen, die Aufgaben nach dem Personalvertretungsgesetz wahrnehmen, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Einhaltung der Schweigepflicht ist Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung. Bei Verstößen läuft der Personalrat rasch Gefahr, das Vertrauen der Beschäftigten in seine Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit zu...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 4.3 Wählbarkeit

Die Wählbarkeit bestimmt sich nach § 15 BPersVG. Danach sind wählbar alle wahlberechtigten Beschäftigten gemäß § 14 BPersVG, die seit 6 Monaten Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar hingegen sind der Dienststellenleiter und sein ständiger Vertreter. Deren Ausschluss ergibt sich zwingend aus dem zu vermeidenden K...mehr