Fachbeiträge & Kommentare zu Personalrat

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.10.4 Weiteres Verfahren

Bereits die Mitteilung über die beabsichtigte Ablehnung löst die Folgen des § 66 Abs. 3 Satz 1 -3 LPVG NW aus. Auf die Mitteilung muss binnen 2 Wochen – wobei eine einvernehmliche Verlängerung möglich ist – mit dem Ziel der Verständigung erörtert werden. Kommt eine Einigung dennoch nicht zustande, so kann von Personalrat oder Dienststellenleitung das Stufenverfahren binnen 2 W...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.7 Hessen

§ 41 HPVG Die Regelung ist wortgleich zum Bundesrecht. Auf die Kommentierung wird verwiesen. Der Personalrat entscheidet über die Einführung der Sprechstunden, hinsichtlich Zeit und Ort muss Einvernehmen mit dem Dienststellenleiter hergestellt werden. Wenn es bereits eingerichtete Sprechstunden und dafür zur Verfügung gestellte Räume gibt, bedarf es eines besonderen Grundes fü...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4 Reaktion der Dienststelle

Der Dienststelle obliegt die formelle und die materielle Prüfung des Vorschlags. § 77 Abs. 2 Satz 1 BPersVG gibt eine Frist von 6 Wochen vor, in der unter Angabe von Gründen eine Entscheidung über die beantragte Maßnahme gefällt werden soll. Mindestens ist ein Sachstandshinweis gefordert. Unmittelbare Konsequenzen oder auch Höchstbearbeitungszeiten sind der Vorschrift nicht z...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.2 Bayern

Art. 43 BayPVG Art. 43 Abs. 1 BayPVG ist identisch mit der Bestimmung des BPersVG. Art. 43 Abs. 2 BayPVG regelt ein Recht der Teilnahme der Jugend- und Ausbildungsvertreter an den Sprechstunden für den Fall, dass diese keine eigenen Sprechstunden abhalten. Dies gilt für die Schwerbehindertenvertretung entsprechend. Daraus kann im Umkehrschluss auch ein grundsätzlich bestehende...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.13 Sachsen

§ 44 SächsPersVG § 44 Abs. 1 SächsPersVG erwähnt die Jugend- und Auszubildendenvertretung ausdrücklich und lässt für beide Gremien getrennte Sprechstunden im Einvernehmen mit der Dienststelle zu. In § 44 Abs. 2 SächsPersVG wird für den Fall der getrennten Sitzungen ein wechselseitiges Zugangsrecht für ein Mitglied mit ausdrücklichem Beratungsrecht gewährt. Sowohl der Personalr...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4.2 Ablehnung aus Sachgründen

Kommt die Dienststelle zur Zulässigkeit des Vorschlags, so prüft sie diesen in sachlicher Hinsicht. Grundsätzlich bestimmt der Inhalt des Mitbestimmungstatbestandes auch den Umfang des daraus abgeleiteten Initiativrechts. So ist die Mitbestimmung bei der Eingruppierung ein Mitbeurteilungsrecht und kein Mitgestaltungsrecht. Der Personalrat kann daher den Arbeitgeber auch nicht ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15 Schleswig-Holstein

§ 33 MBG SH § 33 Abs. 1 MBG SH erwähnt die Jugend- und Auszubildendenvertretung ausdrücklich und lässt für beide Gremien getrennte Sprechstunden im Einvernehmen mit der Dienststelle zu. In § 33 Abs. 2 MBG SH wird für den Fall der getrennten Sitzungen ein wechselseitiges Zugangsrecht für ein Mitglied mit ausdrücklichem Beratungsrecht gewährt. § 33 Abs. 3 MBG SH enthält eine nic...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.6 Hamburg

§ 46 HmbPersVG § 46 Abs.1 Satz 1 und 2 HmbPersVG stimmen mit der Regelung des Bundes überein. Die Einrichtung der Sprechstunde erfolgt hinsichtlich Zeit und Ort wie im Bund im Einvernehmen mit der Dienststelle. Ergänzend wird in § 46 Abs. 1 Satz 3 HmbPersVG der Rechtsweg für den Streitfall bestimmt. Es ist die Einigungsstelle anzurufen. Die Jugendvertretung kann nach § 46 Abs. ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.1.2 Verfahren

Den Umgang mit diesen Anträgen regelt § 70 Abs. 2 LPVG BW. Zu diesem Antrag soll der Leiter der Dienststelle binnen 3 Wochen schriftlich Stellung nehmen. Falls die Frist nicht eingehalten werden kann, ist ein Zwischenbescheid erforderlich. Die Ablehnung ist schriftlich oder elektronisch zu begründen, § 70 Abs. 2 Satz 2 LPVG BW. Für den Fall der Ablehnung ist kein Verweis in §...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15.6 Entscheidung

Die Dienststelle prüft zunächst ihre Zuständigkeit. Ist sie nach eigener Einschätzung unzuständig, so leitet sie den Antrag an die zuständige Dienststelle weiter, was ebenfalls unverzüglich zu geschehen hat. Das Gesetz sieht hier keinen Zwischenbescheid oder eine Information an die Personalvertretung vor. Man wird das jedoch im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit erwa...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.16.1 Zulässigkeit

Der Initiativantrag ist erst zulässig, wenn zuvor eine "Aufforderung" zu einem Regelungsvorschlag von der Personalvertretung an die Dienststellenleitung erfolgte, § 70 Abs. 6 Satz 1 ThürPersVG. Hat der Dienststellenleiter auf diese Aufforderung nicht innerhalb eines Monats durch einen Regelungsvorschlag reagiert, dann kann die Personalvertretung einen Antrag nach § 70 Abs. 1 ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2 Abweichende Vereinbarung

Es ist zulässig im Wege einer Vereinbarung, die keine förmliche Dienstvereinbarung sein muss[1], die Durchführung im Einzelfall auf die Personalvertretung zu übertragen. Allerdings muss die Personalvertretung zunächst ihrerseits die Übernahme der Ausführung beschließen. Da es sich um einen Ausnahmefall handelt, ist das kein Geschäft der laufenden Verwaltung.[2] Die Verwendun...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.13 Kosten der Sprechstunde

Der Arbeitgeber trägt die Kosten im Rahmen des § 44 BPersVG. Das sind die Kosten für Räume und deren Ausstattung. Die Kosten der Fortzahlung der Entgelte für die Mitglieder der Personalvertretung, wobei zwar vorzugsweise vorhandene freigestellte Mitglieder[1] entsandt werden sollen, aber nicht müssen und gegebenenfalls hinzugezogenen Sachverständigen, trägt auch die Dienstste...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1 Einführung

Die Sprechstunden der Personalvertretung sind deren wichtigstes Kommunikationselement mit den Beschäftigten. Nur hier kann unter dem Schutz der Vertraulichkeit der Auftrag aus § 62 BPersVG erfüllt werden. Somit stellt sich die Frage nach der Zeit und dem Ort sowie den Kosten der Sprechstunde. Aus der Sicht des Arbeitgebers fallen durch die Sprechstunden mindestens 2 Beschäftigt...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3.4 Weiteres Verfahren

Aus § 80 PersVG BE ist das Verfahren bei Nichteinigung zu entnehmen. Das ist als genau je nach Behörde geregeltes Verfahren auch bei einer Ablehnung des Antrags anzuwenden. Gegen die im Verfahren des § 80 PersVG BE ergehenden Entscheidungen kann dann der Hauptpersonalrat die Einigungsstelle anrufen. Will der Hauptpersonalrat von diesem Recht keinen Gebrauch machen, unterricht...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.16 Thüringen

§ 70 ThürPersVG Die Personalvertretung hat in Thüringen ein durch § 70 Abs. 1 und Abs. 2 ThürPersVG auf alle Mitbestimmungsfälle geregeltes Initiativrecht, das jedoch durch § 70 Abs. 3 Satz 4 ThürPersVG nicht in Personalangelegenheiten besteht.[1] 3.16.1 Zulässigkeit Der Initiativantrag ist erst zulässig, wenn zuvor eine "Aufforderung" zu einem Regelungsvorschlag von der Person...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.2 Organisatorische Maßnahmen

Bei organisatorischen Maßnahmen ist das Initiativrecht auf die Fälle des § 65 Ziffer 5-7 LPVG-BB beschränkt. Damit sind die Bereiche elektronische Datenverarbeitung bezüglich der Beschäftigten, Überwachungseinrichtungen zur Kontrolle von Leistung und Verhalten, sowie die Arbeitsmethoden einschließlich der Rationalisierung einer Initiative entzogen. Die Personalvertretung ist ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.5 Bremen

Das Personalvertretungsgesetz in Bremen (PVG-HB) enthält keine entsprechende Regelung. Die h. M. geht dennoch davon aus, das auch hier die Prinzipien (ausschließliches Direktionsrecht der Dienststelle[1]) des Bundes gelten, wobei es an einer Grundlage für die Übertragung der Ausführung an die Personalvertretung fehlt.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.7 Hessen

Das HPVG enthält keine entsprechende Regelung. Die h. M. geht dennoch davon aus, das auch hier die Prinzipien (ausschließliches Direktionsrecht der Dienststelle) des Bundes gelten, wobei es an einer Grundlage für die Übertragung der Ausführung an die Personalvertretung fehlt.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.14 Sachsen-Anhalt

Das PersVG LSA enthält keine entsprechende Regelung. Die h. M. geht dennoch davon aus, das auch hier die Prinzipien (ausschließliches Direktionsrecht der Dienststelle) des Bundes gelten, wobei es an einer Grundlage für die Übertragung der Ausführung an die Personalvertretung fehlt.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.9.3 Bezug zum Personalvertretungsrecht

Die Themen müssen sich auf das allgemeine Aufgabengebiet der Personalvertretung beziehen, ohne stets ein ausdrückliches Beteiligungsrecht vorauszusetzen.[1]mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.1 Direktionsrecht der Dienststelle

Während § 74 Abs. 1 LPVG-BB der Bundesnorm entspricht, wird auf das bundesgesetzliche Verbot des einseitigen Eingriffs durch die Personalvertretung, das im Grunde ja nur eine Selbstverständlichkeit wiederholt, verzichtet. Der Gesetzgeber in Berlin-Brandenburg verlangt aber darüber hinaus die Durchführung innerhalb einer angemessenen Frist.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.9 Niedersachsen

Das NPersVG enthält keine entsprechende Regelung. Die h.M. geht dennoch davon aus, das auch hier die Prinzipien (ausschließliches Direktionsrecht der Dienststelle) des Bundes gelten, wobei es an einer Grundlage für die Übertragung der Ausführung an die Personalvertretung fehlt.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.11 Rheinland-Pfalz

§ 77 Satz 1 LPersVG RP entspricht § 64 Abs. 1 BPersVG. § 77 Satz 2 LPersVG RP erstreckt die Umsetzungskompetenz § 77 Satz 1 LPersVG RP ausdrücklich auch auf Vereinbarungen zwischen Dienststelle und Personalvertretung, einschließlich des Spruchs der Einigungsstelle. Eine § 64 Abs. 2 BPersVG entsprechende Vorschrift gibt es nicht.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15.2 Ausschluss

Gänzlich ausgeschlossen ist das Initiativrecht in personellen Angelegenheiten der Beamten ab Besoldungsstufe B und vergleichbaren Arbeitnehmern, § 56 Abs. 4 MBG SH i. V. m. § 51 Abs. 6 MBG SH Auch bei personellen Angelegenheiten, die den Erlass von Rechtsvorschriften oder Organisationsentscheidungen des Ministerpräsidenten betreffen, ist das Initiativrecht der Personalvertret...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.6 Verpflichtung zur Umsetzung in besonderen Fällen

Anders verhält es sich, wenn die Initiative nach § 77 BPersVG von der Personalvertretung ausgegangen ist und eine Zusage seitens der Dienststellenleitung gemacht wurde. Auch Anweisungen der obersten Dienstbehörde oder der Einigungsstelle sind auszuführen[1] Gleichwohl ist die Zielrichtung der Bundesnorm im Unterschied zu einigen Landesregelungen eher die Kompetenzzuweisung al...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.1.3 Mitbestimmung nach § 80 BPersVG

Im Hinblick auf die Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten ist ebenfalls ein Initiativrecht der Personalvertretung im § 77 Abs. 1 BPersVG geregelt. Aus dem umfangreichen Katalog des § 80 BPersVG wird durch enumerative Aufzählung zwischen den gegebenenfalls durch die Einigungsstelle zu entscheidenden Mitbestimmungsgegenständen in § 77 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG und den d...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.8.3 Verstoß gegen Beteiligungsrechte

§ 67 Abs. 3 PersVG M-V schließlich regelt den Fall der Umsetzung von Maßnahmen ohne die vorgeschriebene vorherige Beteiligung der Personalvertretung oder unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften. Diese Maßnahmen sind generell unzulässig und grundsätzlich zurückzunehmen, es sei denn Rechtsvorschriften stünden dem im Einzelfall entgegen. Praxis-Beispiel Rücknahme einer Kündig...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4.2 Jugend- und Auszubildendenvertretung

Mit der Regelung des § 45 Abs. 2 BPersVG hat der Gesetzgeber die Gelegenheit genutzt, die Streitfragen hinsichtlich der Zulässigkeit von Sprechstunden seitens der Jugend- und Auszubildendenvertretung beizulegen. Unter der Voraussetzung, dass die Jugend- und Auszubildendenvertretung keine eigenen Sprechstunden abhält, wird ein Teilnahmerecht eines Mitglieds der Jugend- und Au...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15.3 Verstoß gegen Beteiligungsrechte

§ 58 Abs. 3 MBG SH schließlich regelt den Fall der Umsetzung von Maßnahmen ohne die vorgeschriebene vorherige Beteiligung der Personalvertretung oder unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften. Diese Maßnahmen sind generell unzulässig und grundsätzlich zurückzunehmen, es sei denn, Rechtsvorschriften stünden dem im Einzelfall entgegen. Praxis-Beispiel Rücknahme einer Kündigung...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.15.7 Weiteres Verfahren

Bei Ablehnung hat die Personalvertretung die Möglichkeit, das Stufenverfahren gegebenenfalls bis zur Einigungsstelle einzuleiten. § 56 Abs. 6 Satz 2 MBG SH verweist für das Stufenverfahren auf § 52 Abs. 3 bis 7 MBG SH. Das Verfahren kann auch bis zur Einigungsstelle § 54 MBG SH gehen, § 56 Abs. 7 MBG SH. Das Recht der Dienststelle Beschlüsse der Einigungsstelle zu widerrufen, ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.2.4 Form

Die Personalvertretung hat ihren Antrag in jedem Falle mittels eines dauerhaften Datenträgers, Art 70a Abs. 1 Satz 1 BayPVG, zu stellen.[1] Eine Begründung schreibt das Gesetz nicht explizit vor. Da aber das weitere Verfahren ganz entscheidend von dem als Grundlage in Bezug genommenen Mitbestimmungs- bzw. Mitwirkungstatbestand abhängt, empfiehlt sich eine Begründung. Die Dien...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.3 Verstoß gegen Beteiligungsrechte

§ 74 Abs. 3 LPVG-BB schließlich regelt den Fall der Umsetzung von Maßnahmen ohne die vorgeschriebene vorherige Beteiligung der Personalvertretung oder unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften. Diese Maßnahmen sind generell unzulässig und grundsätzlich zurückzunehmen, es sei denn, Rechtsvorschriften stünden dem im Einzelfall entgegen. Praxis-Beispiel Rücknahme einer Kündigun...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3.3 Mehrere Räume bei mehreren Betriebsteilen

Gliedert sich eine Dienststelle in mehrere Betriebsteile, kann, soweit nicht ohnedies in jedem Betriebsteil eine eigenständige Personalvertretung gebildet ist, wird zumindest zeitweise die Zurverfügungstellung einer Räumlichkeit erforderlich sein. Das auch schon im Interesse der Dienststelle, da umfangreiche Reisetätigkeiten zur Wahrnehmung der Sprechstunde vermieden werden ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.9 Beamte in Privatbetrieben

Rz. 33 Soweit Beamte aufgrund eines privatrechtlichen Arbeitsvertrags, etwa im Rahmen einer Nebentätigkeit, in einem privatrechtlichen Unternehmen tätig werden, sind sie Arbeitnehmer i. S. d. § 5 Abs. 1. Problematisch sind die Fälle, in denen Beamte im Wege der Abordnung oder Zuweisung durch ihren Dienstherrn in einen Betrieb eingegliedert werden. Nach der früheren Entsprech...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.5.5 Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Kranken- und Rentenversicherung (für die Zeit nach dem 31.8.2011)

Rz. 37 Die Rechtsprechung des BSG hat die grundlegenden Voraussetzungen für die Weiterzahlung des Übergangsgeldes bei der stufenweisen Wiedereingliederung festgelegt (vgl. Rz. 30 ff.). In der Praxis erfordert die Umsetzung der Abgrenzungskriterien einen hohen personellen Aufwand, weil in jedem Einzelfall konkret geprüft werden muss, ab wann nur noch ein arbeitsplatzspezifisch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Einen Freistellungsauftrag kann der unbeschränkt stpfl. Gläubiger nur für die Kapitalerträge erteilen, die ihm aus Wertpapierdepots oder Konten zufließen, die bei dem jeweiligen Schuldner der Kapitalerträge bzw. der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle unter seinem Namen geführt werden (Rz. 102ff.). Rz. 25a Gebühren darf das Kreditinstitut für die Einrichtung, Änderu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / (7) Kündigung

Rz. 68 Bei der vertraglichen Regelung von Kündigungsfristen sind die gesetzlichen und tarifvertraglichen Mindestkündigungsfristen zu beachten (§ 622 BGB). Da eine ordentliche Kündigung im befristeten Arbeitsverhältnis generell ausgeschlossen ist, bedarf es einer vertraglichen Regelung des Rechts zur ordentlichen fristgerechten Kündigung, was insbesondere bei einer längeren Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / aa) Schwerbehinderte

Rz. 412 Der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen[735] gilt gem. §§ 168 ff. SGB IX für Schwerbehinderte und über § 151 Abs. 3 SGB IX diesen i.S.d. § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte behinderte Menschen. Die Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen erfolgt aufgrund einer Feststellung nach §§ 151 Abs. 2, 152 SGB IX auf Antrag des behinde...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.2.3 Mitbestimmung

Die Personalvertretungsgesetze der Bundesländer sowie auch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) enthalten Bestimmungen, deren Rechtsfolgen von der Anzahl der unter den persönlichen Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes fallenden Personen abhängen. Dazu gehören i. d. R. die Bestimmungen zur Größe der Personalvertretung, der Anzahl der freizustellenden Mitglieder und der M...mehr

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Versetzung / 10.1 Mitbestimmung des Personalrats

Hinweis Die folgenden Ausführungen zur Mitbestimmung des Personalrats beziehen sich auf die Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Die Bestimmungen der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze können hiervon abweichen. Zur Wirksamkeit einer Maßnahme i. S. d. § 4 TVöD ist die Beteiligung des Personalrats vorgeschrieben (§ 78 Abs. 1 Nr. 5, 6, 7 BPersVG...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Versetzung / 10.3 Sonderproblem: Versetzung von Personalrats-/Betriebratsmitgliedern

Personalratsmitglieder Bei Personalratsmitgliedern besteht durch § 55 Abs. 2 BPersVG eine erhebliche Einschränkung der Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes: Mitglieder des Personalrats dürfen gegen ihren Willen nur versetzt, abgeordnet oder unter Wechsel des Dienstorts umgesetzt werden, wenn dies auch unter Berücksichtigung der Mitgliedschaft im Personalrat aus wichtigen di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Versetzung / 10 Beteiligung der Personalvertretung

10.1 Mitbestimmung des Personalrats Hinweis Die folgenden Ausführungen zur Mitbestimmung des Personalrats beziehen sich auf die Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Die Bestimmungen der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze können hiervon abweichen. Zur Wirksamkeit einer Maßnahme i. S. d. § 4 TVöD ist die Beteiligung des Personalrats vorgeschrieb...mehr

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Versetzung / 9.5 Geltung von Dienst- und Betriebsvereinbarungen

Erfolgt eine Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung, stellt sich die Frage, ob die Dienst- und Betriebsvereinbarungen des abgebenden und/oder aufnehmenden Arbeitgebers auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden. Der persönliche Geltungsbereich einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung erstreckt sich zunächst auf alle Arbeitnehmer des Betriebs/der Dienststelle, die mit dem...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Versetzung / 10.2 Mitbestimmung des Betriebsrats

Ausgangspunkt für die Frage der Mitbestimmung des Betriebsrats ist § 99 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Das BetrVG kennt als mitbestimmungspflichtige Maßnahme die Versetzung, die sich jedoch von der Versetzung i. S. d. § 4 TVöD grundlegend unterscheidet. Nach dem in § 95 Abs. 3 BetrVG geregelten weiten Versetzungsbegriff ist di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung im Arbeitsschutz / 6 Sonderfall: Mitbestimmung beim Arbeitsschutz des öffentlichen Dienstes

Abweichend von den Regeln und Abläufen zur Mitbestimmung in der Privatwirtschaft stellt sich, bei ansonsten absolut identischen Arbeitsschutzvorschriften, die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst dar. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat das Einsetzen der Mitbestimmung auf den Punkt fixiert, ab dem aus der – insoweit noch mitbestimmungsfreien – Gefährdungsanalyse Maßnah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung im Arbeitsschutz / 1 Rechtsgrundlagen

Das Arbeitsschutzrecht ist nicht nur von den wechselseitigen Rechten und korrespondierenden Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern auch von Rechten und Pflichten Dritter geprägt. Dies gilt für das Arbeitsschutzgesetz ebenso wie für die daraus abgeleiteten Verordnungen. Zu diesem Kreis der "Dritten" gehören auch die Betriebs- und Personalräte, die z. B. ein Anhör...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung im Arbeitsschutz / 1.2 Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder

Da das Arbeitsschutzgesetz und seine Folgeverordnungen nicht allein für die Privatwirtschaft, sondern auch für den öffentlichen Dienst in all seinen Ausgestaltungen gelten, sind die einschlägigen Vorschriften des jeweiligen Personalvertretungsrechts des Bundes und der Länder im Kontext des Arbeitsschutzes zu beachten. § 75 Abs. 3 Nr. 11 und 16 BPersVG regeln die Mitbestimmun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung im Arbeitsschutz / Zusammenfassung

Begriff Spricht man von Mitbestimmung des Betriebsrats, so ist damit regelmäßig die "echte" Mitbestimmung gemeint, die bedeutet, dass eine Entscheidung des Arbeitgebers nur mit Zustimmung des Betriebsrats wirksam ist. Im Gegensatz dazu bleibt der Arbeitgeber bei den sonstigen Beteiligungsrechten des Betriebsrats letztlich in seiner Entscheidung frei. Im Hinblick auf den Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Zentrales Regelwerk der betrieblichen Mitbestimmung ist das Betriebsverfassungsgesetz. Neben den organisationsrechtlichen Bestimmungen (Größe des Betriebsrats, Wahl und Konstituierung des Betriebsrats, Gremien usw.) finden sich hier die zentralen Vorschriften, die regeln, wann und in welchem Umfang der Betriebsrat an unternehmerischen Entscheidungen mitwirken darf bzw. muss....mehr