Fachbeiträge & Kommentare zu Personenbeförderung

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Umsatzsteuer in Portugal / 11 Vorsteuerabzug

Ab 1.1.2017 können Importeure bei Einfuhren die EUSt in der Voranmeldung für den Einfuhrzeitpunkt erklären und gleichzeitig – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – als Vorsteuer geltend machen. Vorher war die EUSt zunächst an die Zollbehörde zu entrichten und erst in der folgenden Voranmeldung als Vorsteuer abziehbar. Das Recht auf Vorsteuerabzug besteht auch für...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Besteuerung der Personenbeförderungen im Mietwagenverkehr

Rz. 23 Das BVerfG hat entschieden, dass es sowohl mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG als auch mit der durch Art. 12 Abs. 1 GG verbürgten Berufsfreiheit vereinbar ist, dass der Personenverkehr mit Taxis nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG umsatzsteuerrechtlich besser behandelt wird als der Personenverkehr mit Mietwagen.[1] Auch der BFH sah es bislang als v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.14 Übergangs- und Vereinfachungsregelungen

Rz. 67e Die Verwaltung hat sich im BMF-Schreiben v. 30.6.2020 [1] zu weiteren mit dem Übergang auf die abgesenkten Steuersätze verbundenen umsatzsteuerlichen Fragen in bestimmten Branchen geäußert und weitere Vereinfachungsregelungen getroffen. Dies betrifft ein vereinfachtes Verfahren bei der Erstattung von Pfandbeträgen (Rz. 31 des BMF v. 30.6.2020); die Umsatzbesteuerung von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Berichte des Bundesrechnungshofs

Rz. 33 Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in den letzten Jahren die Wirkungsweise einzelner Umsatzsteuerermäßigungen geprüft. In seinem Bericht v. 28.6.2010[1] fasst er seine Prüfungserkenntnisse zusammen. Der BRH kritisiert dabei insbesondere, dass die Begünstigung von Gegenständen in der Anlage 2 zum UStG unübersichtlich und widersprüchlich sei, die Anwendung der Begünstigung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Übersicht über die Verfassungsbeschwerden

Rz. 18 Gegen § 12 Abs. 1 UStG sind nach Einführung der MwSt in Deutschland mehrere Verfassungsbeschwerden eingelegt worden. Sie richten sich gegen die Anwendung des allgemeinen Steuersatzes auf bestimmte gewerbliche Dienstleistungen, auf die Umsätze von Schallplatten, auf die Lieferungen von Kundenzeitschriften, auf die Personenbeförderung im Mietwagenverkehr, auf die Umsätze von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2 Ermäßigter Steuersatz

Rz. 108 Der in Deutschland seit 1.7.1983 geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % stand im Einklang mit Art. 12 Abs. 3 Buchst. a dritter Unterabsatz der 6. EG-Richtlinie (Rz. 60) und konnte deshalb auch ab 1.1.1993 unverändert beibehalten werden. Zulässig wäre auch eine Absenkung bis auf 5 %. Hiervon hat der Gesetzgeber tatsächlich Gebrauch gemacht. Durch das Zweite Corona-Steu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug, Durchschnit... / 7 Wie der pauschale Vorsteuerabzug beantragt werden muss und welche Vorsteuerpauschalen es gab

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, besteht die freie Wahl zwischen dem pauschalen Vorsteuerabzug und dem Abzug nach den tatsächlichen Werten. Allerdings muss der pauschale Vorsteuerabzug beim Finanzamt beantragt werden. Eine besondere Form ist jedoch nicht vorgeschrieben. Das bedeutet, dass der Antrag jederzeit gestellt werden kann, solange der Steuerbescheid noch nicht bes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes zum 1.1.2007

Rz. 10 Durch Art. 4 des Haushaltbegleitgesetzes 2006 v. 29.6.2006[1] ist der allgemeine Steuersatz mWv 1.1.2007 von bisher 16 auf 19 % erhöht worden. Während bei allen vorherigen Steuersatzanhebungen der allgemeine Steuersatz lediglich um einen Prozentpunkt erhöht wurde, war dies die erste Anhebung um gleich drei Prozentpunkte. Wegen der Gründe der Steuersatzerhöhung s. § 12...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes

Rz. 24 Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 UStG bestimmt in einem umfangreichen Katalog diejenigen Umsätze, die nicht dem allgemeinen, sondern nur dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Systematisch lassen sich die Vergünstigungstatbestände in folgende Gruppen zusammenfassen: Lieferungen, unentgeltliche Wertabgaben, Einfuhr, innergemeinschaftlicher Erwerb und Vermietung bestimmter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Forderungen nach einem einheitlichen Steuersatz

Rz. 10 Im Verlauf der Diskussion im Vorfeld der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 war zunächst zwar mehrfach die Forderung nach einem einheitlichen Steuersatz erhoben worden. Der Vorteil eines einheitlichen Steuersatzes läge in erster Linie in seinem Vereinfachungseffekt, weil zahlreiche Abgrenzungsschwierigkeiten, die mit jeder Differenzierung zwangsläufig ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Zuständigkeiten und Modalitäten für die Erteilung der Bescheinigung

Rz. 39 Die Modalitäten über die Ausstellung der Bescheinigungen und die Zuständigkeit hierfür sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. I. d. R. ist für jeden Einrichtungsbereich eine zuständige Landesbehörde bestimmt. Über die Zuständigkeit ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu entscheiden. Das bedeutet, dass i. d. R. die Behörde zuständig ist, welche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4 Einbeziehung der Klausel als Vertragsinhalt

Für die Anwendung der Regeln über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es erforderlich, dass eine vorformulierte Regelung auf Vorschlag eines Vertragspartners zum Vertragsinhalt bestimmt ist, ohne dass dem ein Aushandeln vorausgegangen wäre. Es muss hierbei nicht zwingend schon ein Vertrag entstanden sein. Hierzu genügt die Anbahnung eines Vertrags, der Verwender hierauf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Durchschnittssätze für die Berechnung sämtlicher Vorsteuerbeträge nach § 70 Abs. 1 UStDV – Abschnitt A der Anlage zur UStDV

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Ort einer Personenbeförderung (§ 3b Abs. 1 S. 1 und 2 UStG)

Rz. 26 Gemäß § 3b Abs. 1 S. 1 UStG wird eine Beförderung einer Person dort ausgeführt, wo die Beförderung bewirkt wird. Erstreckt sich eine solche Beförderung nicht nur auf das Inland, fällt gem. § 3b Abs. 1 S. 2 UStG nur der Teil der Leistung unter das UStG, der auf das Inland entfällt (Streckenprinzip bzw. Aufteilungsprinzip). Abgesehen davon, dass die S. 1 und 2 im Vergle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Ort der Personenbeförderung und der nicht innergemeinschaftlichen Güterbeförderung (§ 3b Abs. 1 UStG)

2.1 Vorbemerkungen Rz. 21 § 3b Abs. 1 UStG regelt den Ort einer Personenbeförderungsleistung an Unternehmer und Nichtunternehmer (§ 3b Abs. 1 S. 1 und 2 UStG) sowie den Ort einer Güterbeförderungsleistung, die keine innergemeinschaftliche Güterbeförderung ist, an Nichtunternehmer (§ 3b Abs. 1 S. 3 UStG). Der Ort dieser Beförderungsleistungen liegt dort, wo die Beförderung bew...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.3 Sonderregelungen für kurze Beförderungsstrecken (§ 3b Abs. 1 S. 4 UStG)

Rz. 39 Die Bundesregierung hat aufgrund der Ermächtigung in § 3b Abs. 1 S. 4 UStG in den §§ 2–7 UStDV Vereinfachungsregelungen für grenzüberschreitende Beförderungen getroffen. Es handelt sich im Wesentlichen darum, dass kurze Beförderungsstrecken im Inland als ausländische und kurze ausländische Strecken als Beförderungsstrecken im Inland angesehen und kurze Beförderungsstr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Vorbemerkungen

Rz. 21 § 3b Abs. 1 UStG regelt den Ort einer Personenbeförderungsleistung an Unternehmer und Nichtunternehmer (§ 3b Abs. 1 S. 1 und 2 UStG) sowie den Ort einer Güterbeförderungsleistung, die keine innergemeinschaftliche Güterbeförderung ist, an Nichtunternehmer (§ 3b Abs. 1 S. 3 UStG). Der Ort dieser Beförderungsleistungen liegt dort, wo die Beförderung bewirkt wird. Damit i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Aufteilung der Entgelte

Rz. 37 Ist eine Beförderungsleistung nur teilweise steuerbar, so muss zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage das auf den steuerbaren Leistungsteil entfallende (vereinbarte oder vereinnahmte) Entgelt ermittelt werden.[1] Ein einheitliches Gesamtentgelt ist dabei nach dem Verhältnis der Streckenlängen aufzuteilen. Andere Aufteilungsmethoden (z. B. nach Zeitanteilen oder nach V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 34 Bei grenzüberschreitenden Beförderungsleistungen (Personenbeförderungen und drittlandsbezogene Güterbeförderungen an Nichtunternehmer) ist nur der Teil steuerbar, der auf den inländischen Teil entfällt. Daher ist bei diesen Beförderungsleistungen die Beförderungsstrecke in einen steuerbaren und einen nicht steuerbaren Leistungsteil aufzuteilen.[1] Rz. 35 Die Aufteilung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Grenzüberschreitende Beförderungen

2.4.1 Allgemeines Rz. 34 Bei grenzüberschreitenden Beförderungsleistungen (Personenbeförderungen und drittlandsbezogene Güterbeförderungen an Nichtunternehmer) ist nur der Teil steuerbar, der auf den inländischen Teil entfällt. Daher ist bei diesen Beförderungsleistungen die Beförderungsstrecke in einen steuerbaren und einen nicht steuerbaren Leistungsteil aufzuteilen.[1] Rz....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Inhalt und Bedeutung der Vorschrift; Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 5 § 3b Abs. 1 UStG regelt zunächst den Ort einer Personenbeförderungsleistung. Danach wird eine solche Beförderungsleistung dort ausgeführt, wo die Beförderung tatsächlich bewirkt wird. Bei grenzüberschreitenden Beförderungsleistungen unterliegt nur der inländische Streckenanteil der deutschen Besteuerung (§ 3b Abs. 1 S. 1 und 2 UStG); jeder ausländische Streckenanteil i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 14 § 3b UStG hat mit seinen Regelungen als lex specialis Vorrang vor den Grundregeln zum Ort der sonstigen Leistung in § 3a Abs. 1 und 2 UStG. Rz. 15 Von Bedeutung ist § 3b UStG für verschiedene Befreiungsvorschriften. So sind nach § 4 Nr. 3 UStG (grenzüberschreitende) Güterbeförderungsleistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr, Einfuhr und der Durchfuhr (externer Versand...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Ort einer nicht innergemeinschaftlichen Güterbeförderung (§ 3b Abs. 1 S. 3 UStG)

Rz. 30 Nach § 3b Abs. 1 S. 3 UStG gelten die S. 1 und 2 (Streckenprinzip) entsprechend für die Beförderung von Gegenständen, die keine innergemeinschaftliche Beförderung eines Gegenstands i. S. d. Absatzes 3 ist, wenn der Empfänger weder ein Unternehmer, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nichtunternehmerisch tätige juristische Person ist, der eine U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

Rz. 1 Die durch Art. 1 Nr. 6 des Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes (UStBG) v. 25.8.1992[1] m. W. v, 1.1.1993 in das UStG 1993 neu eingefügte Vorschrift des § 3b UStG (a. F.) regelte den Ort der Beförderungsleistungen und der damit zusammenhängenden Leistungen, den Begriff der innergemeinschaftlichen Beförderung eines Gegenstands und den Ort dieser Leistung, den Ort der im Zus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Besteuerungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland

Rz. 107 Steuerschuldner bei im Inland erbrachten Beförderungsleistungen oder damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen ist der leistende Unternehmer.[1] Ist dieser im Ausland ansässig (§ 13b UStG Rz. 37ff.), so ist der inländische Leistungsempfänger Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer oder eine juristische Person ist.[2] Rz. 108 Wird ein Unternehmer bei einem FA im In...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (L... / 2.3 Sonstige Leistungen ohne Reverse-Charge-Regelung

Bei folgenden Leistungen bleibt der im Ausland ansässige Leistende selbst Steuerschuldner, d. h. die Reverse-Charge-Regelung gilt nicht (§ 13b Abs. 6 UStG): Personenbeförderung im eine Drittlandsgrenze überschreitenden Gelegenheitsverkehr mit nicht im Inland zugelassenem Kraftomnibus (hier erfolgt u. U. eine Besteuerung an der Grenze bei der Zollstelle, § 16 Abs. 5 UStG, oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerpauschalierung / 1.4 Übersicht über Berufszweige und Prozentsätze

Abschnitt A der Anlage (zu den §§ 69 und 70 UStDV): Durchschnittssätze für die Berechnung sämtlicher Vorsteuerbeträge (§ 70 Abs. 1 UStDV, Vorsteuer jeweils in % des Umsatzes)mehr

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Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.12.5 Grenzüberschreitende Personenbeförderungen

Bei einer grenzüberschreitenden Personenbeförderung im Luftverkehr würde eigentlich der Inlandsanteil als steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz der Besteuerung unterliegen. Nach § 26 Abs. 3 UStG kann aber auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichtet werden. Diese unter die Nichterhebung fallenden Umsätze sind in Zeile 114 zu erklären. Wichtig Umsatzsteuer darf nicht gesond...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2022 / 1.2 Inhalt der Erklärung

In der Umsatzsteuererklärung (Vordruck USt 2 A) muss der Unternehmer sämtliche steuerbaren Umsätze angeben, die er in diesem Besteuerungszeitraum ausgeführt hat. Dabei sind die Umsätze in die verschiedenen Steuersätze und die verschiedenen Arten der Steuerbarkeit (entgeltliche und unentgeltliche Umsätze) aufzuteilen. Darüber hinaus muss er sämtliche Vorsteuerbeträge dieses B...mehr

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§ 6 Nutzungsausfall und mer... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 55 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Überprüfung stand. Die Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs stellt nach allgemeiner Rechtsauffassung grundsätzlich ein vermögenswertes Gut dar und ist als geldwerter Vorteil anzusehen, so dass sich bei vorübergehender Entziehung ein Vermögensschaden ergeben kann. Dies ergibt sich vor allem daraus, dass die Verfügbarke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Pauschale Kilometersätze nach BRKG

Rn. 641 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Mit der Neuregelung des Reisekostenrechts hat der Gesetzgeber erstmalig in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 2 EStG eine gesetzliche Kilometerpauschale festgelegt, die die bisherige Verwaltungsregelung in R 9.5 Abs 1 S 5 LStR 2011 und in H 9.5 LStH 2013 "Pauschale Kilometersätze" ersetzt hat. Insoweit handelt es sich um eine typisierende Vereinfachungs...mehr

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§ 1 Messverfahren / 2. Gesetze und Richtlinien

Rz. 1697 Zur gewerblichen Güter- und Personenbeförderung eingesetztes Fahrpersonal unterliegt in Deutschland folgenden Gesetzen: Bis 2,8 t zGG = Arbeitszeitgesetz Von 2,8 t bis 3,5 t zGG = Fahrpersonalverordnung Ab 3,5 t zGG = VO (EG) 561/2006 In diesen Gesetzen und Verordnungen sind die zulässigen Lenkzeiten und notwendigen Pausenzeiten jeweils spezifisch geregelt.mehr

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§ 1 Messverfahren / a) Allgemein

Rz. 1698 Die Ausrüstung der Kfz mit Geräten zur Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten ist vielfältig geregelt. Maßgeblich ist die VO (EWG) Nr. 3821/85 mit den Regelungen zum "Kontrollgerät im Straßenverkehr". Rz. 1699 Eine Ausrüstungspflicht besteht für:mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / VI. Hamburg

Rz. 6 SPL-Anweisung 2022–1 Leitlinie der Geschwindigkeitsüberwachung – Überwachung des Straßenverkehrs Stand: 29.3.2022 Vorwort Verkehrssituation und -entwicklung in Hamburg Hamburg hat aufgrund seiner geographischen Lage und verkehrlichen Bedeutung eine besondere Gewichtung in der Metropolregion. Die vorliegenden Prognosen zum Mobilitätsverhalten signalisieren dabei eine steige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1056 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses ...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 691 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 47–49] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten, soweit nicht bereits behandelt, in alphabetischer Reihenfolge: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen (Papier, Passbilder, Schutzhüllen, Porto) oder R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.2 Die Vermutungsregelungen der MwStVO

Rz. 463 Von besonderer Bedeutung für die Rechtsanwendung in der Praxis sind die zum Zwecke der Besteuerung der digitalen Dienstleistungen in die MwStVO eingeführten Unterabschnitte 3a bis 3c (Art. 24a bis Art. 24f), die bestimmte "Vermutungsregelungen" für digitale Dienstleistungen enthalten. Der Unionsgesetzgeber regelt hier besonders häufig vorkommende Sachverhalte in der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.3 Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (Restaurationsleistungen; § 3a Abs. 3 Nr. 3b UStG)

Rz. 265 In der seit dem 1.1.2010 geltenden Gesetzesfassung des § 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG ist der Buchst. b der Regelung neu eingefügt worden; diese Nummer war in dem bis zum 31.12.2009 geltenden § 3a UStG nicht belegt. Die Regelung dient der Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgabe in Art. 55 MwStSystRL. § 3a Abs. 3 Nr. 3b UStG gilt sowohl für sonstige Leistungen an Nichtunterne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.6 Sonderfälle der Leistungsortsbestimmung in Fällen des § 3a Abs. 2 UStG

Rz. 147 Die Regelung zur Begründung des Leistungsorts am Sitz des Leistungsempfängers des § 3a Abs. 2 UStG gilt grundsätzlich bei allen zwischenunternehmerischen Leistungen (B2B-Umsätzen), sofern nicht eine der Sonderregelungen des § 3a Abs. 3 oder der Abs. 5 bis 8 UStG zum Tragen kommt, wie z. B. die praxisrelevanten Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück nach § 3a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 3a UStG regelt die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen – unionsrechtlich spricht man hier von Dienstleistungen – für die Zwecke der Umsatzbesteuerung seit dem 1.1.1980. Der Ort der Steuerbarkeit sonstiger Leistungen war immer schon anders geregelt als die – einfacher bestimmbare – Ortsbestimmung bei Lieferungen. Die Änderung der bis zu diesem Datum geltenden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen im Überblick und die Rechtsquellen

Rz. 45 § 3a UStG bestimmt den Ort der Leistung bei einem großen Teil der im Wirtschaftsleben anzutreffenden grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen; die Beförderungsleistungen als weitere wichtige spezielle sonstige Leistungen finden ihre Regelung in § 3b UStG. Allgemein spricht man unionsrechtlich bei den sonstigen Leistungen von "Dienstleistungen", gemeint ist damit abe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Zusammenhang mit § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG

Rz. 8 Die Vorschrift des § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG steht in Zusammenhang mit § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 2 UStG. Nach § 8 Abs. 2 UStG werden ab 1.1.1994 Umsätze an Unternehmer, die mit Luftfahrzeugen den Vorsteuerabzug ausschließende Beförderungen i. S. d. § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG durchführen, von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 UStG ausgenommen. Hierdurch sollen gleiche Wettbew...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 17 § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL. Danach befreien die EU-Mitgliedstaaten die "Lieferung von menschlichen Organen, menschlichem Blut und Frauenmilch". Danach dürfte § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG richtlinienkonform sein. Dies ergibt sich auch aus dem EuGH-Urteil v. 3.6.2010.[1] Das belgische Vorabentscheidungsersuchen betraf die Ausl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Beförderungen von Kranken und Verletzten

Rz. 32 Steuerbegünstigt ist - unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift – die Beförderung aller erkrankten oder verletzten Personen, die aufgrund dieser Behinderung auf die Beförderung mit Spezialfahrzeugen angewiesen sind. Die Steuerbefreiung gilt daher nicht nur für die Beförderung von akut erkrankten oder verletzten Personen, sondern auch für die Beförderung von P...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Begünstigte Leistungen

Rz. 17 Im Eisenbahnverkehr enden die Beförderungsstrecken der nationalen Eisenbahnverwaltungen in der Regel an der Grenze des jeweiligen Hoheitsgebiets. In Ausnahmefällen betreiben jedoch die Eisenbahnverwaltungen kurze Beförderungsstrecken im Nachbarstaat bis zu einem dort befindlichen vertraglich festgelegten Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhof (Anschlussstrecken). ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Beförderung von kranken und verletzten Personen

Leitsatz Die Beförderung kranker oder verletzter Personen oder solcher mit Behinderung durch einen hierfür anerkannten Unternehmer ist als "eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung" i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei. Normenkette § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. g und p, Art. 134 Buchst. b EGRL 11...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Restaurationsleistungen

Rz. 30 Neben den Lieferungen an Bord der Beförderungsmittel erfasst die Ortsregelung nach § 3e Abs. 1 UStG auch eine dort ausgeführte sonstige Leistung, die in der Abgabe von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle besteht. Diese Leistung bezeichnet § 3e Abs. 1 UStG in dem Klammerzusatz als Restaurationsleistung. Die Ortsregelung umfasst die entgeltliche Abgabe von Speisen und...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.8 Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht

Rz. 55 Bei einem Vergleich von Art. 37 MwStSystRL bzw. Art. 57 MwStSystRL mit § 3e Abs. 2 UStG stellt sich die Frage, ob das Unionsrecht zutreffend umgesetzt worden ist. Die Vorschriften der MwStSystRL sprechen von "während" eines "innerhalb der Gemeinschaft stattfindenden Teils einer (Personen)Beförderung", nicht auch von einer rein innergemeinschaftlichen Beförderung, d. h...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrecht

Rz. 10 Die 6. EG-RL in der bis 31.12.1992 geltenden Fassung enthielt noch keine spezielle Ortsbestimmung für die Lieferungen an Bord von Beförderungsmitteln. Deshalb bestimmte sich bis zum 31.12.1992 der Ort der Lieferung in diesen Fällen grundsätzlich nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der 6. EG-RL. Danach galt für den Fall, dass der Gegenstand nicht versandt oder befördert wird,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Lieferungen an Bord bestimmter Beförderungsmittel

Rz. 21 Die besondere Ortsbestimmung des § 3e Abs. 1 UStG gilt nur für Lieferungen an Bord der Beförderungsmittel Schiff, Luftfahrzeug und Eisenbahn. Wegen der abschließenden Aufzählung dieser Beförderungsmittel schließt die Vorschrift Lieferungen an Bord anderer Beförderungsmittel aus. Sie kommt daher z. B. für Reisebusse, andere Kfz wie z. B. Taxis oder spezielle Ausflugsbe...mehr