Fachbeiträge & Kommentare zu Pflege-Pauschbetrag

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Menschen mit Behinderung, V... / 2 Pflege-Pauschbetrag

Ein Steuerpflichtiger kann wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die ihm durch die persönliche Pflege[1] einer hilflosen (behinderten) Person erwachsen, anstelle einer sonst möglichen Steuerermäßigung nach § 33 EStG für seine Aufwendungen einen vom Pflegegrad abhängigen jährlichen Pauschbetrag geltend machen (Pflegegrad 2: 600 EUR, Pflegegrad 3: 1.100 EUR, Pflegegrad 4 od...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 1.1 Höhe

Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem dauernden Grad der Behinderung (GdB): Tab. 1: Behinderten-Pauschbetrag Einen Pauschbetrag erhalten[1]: Menschen mit Behinderung, deren GdB auf mindestens 20 festgestellt ist, ohne weitere Vorausset...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pflegebedürftigkeit: Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Pflegebedürftigkeit kann sehr hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen, insbesondere wenn Dienstleistungen vergütet werden müssen oder eine Heimunterbringung erforderlich wird. Die Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen infolge eigener Pflegebedürftigkeit entstehen, sind regelmäßig unter dem Gesichtspunkt von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung zu...mehr

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Menschen mit Behinderung, V... / 4.4 Baumaßnahmen an Wohnung oder Haus

Seine früher vertretene Gegenwertlehre[1] hat der BFH aufgegeben. Der BFH geht jetzt generell davon aus, dass die Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung des individuellen Wohnumfelds als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind. Sie stehen so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigung / 4 Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften[1] sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten den Freibetrag von jährlich 3.000 EUR [2] nicht überschreiten.[3] Nach der neuen Gesetzessystematik verweist das Vormundschaftsrecht auf das Betreuungsrecht, nicht wie bis zum 31...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Pflegekosten

Aufwendungen für die eigene Pflege[1] und für die Pflege unterhaltsberechtigter Dritter sind abziehbar.[2] Wegen der Vergütungen an den Gebrechlichkeitspfleger/Betreuer s. "Gebrechlichkeitspfleger".mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Senioren-/Pflegeheim

Ist die Heimunterbringung durch Krankheit oder Behinderung – nicht allein wegen Alters – veranlasst, sind die Unterbringungs- und Pflegekosten, vermindert um die Haushaltsersparnis, abziehbar.[1] Zu unterscheiden sind die Kosten für die eigene Unterbringung von den Aufwendungen für die Unterbringung eines Angehörigen.[2]mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Krankheitskosten

– Zwangsläufigkeit der Aufwendungen Aufwendungen, die unmittelbar entweder der Heilung einer Krankheit dienen oder den Zweck verfolgen, eine Krankheit erträglich zu machen oder deren Folgen zu lindern, erwachsen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig.[1] Eine Krankheit liegt nicht bei jeder körperlichen Unregelmäßigkeit vor, sondern nur dann, wenn Körperfunktionen beeinträcht...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.2 Haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen (Abs. 2 S. 2, 1. Alt.)

Rz. 55 Seit dem Vz 2009 gilt auch für Pflege- und Betreuungsleistungen der einheitliche Höchstbetrag von 4.000 EUR. Voraussetzung ist, dass die Pflege- und Betreuungsdienstleistungen im inländischen oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Stpfl. oder im Haushalt der gepflegten oder betreuten Perso...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 7.8 Die technischen Regeln der Ehegatten-Einzelveranlagung

Die Einkünfte der Ehegatten werden wie bei der Zusammenveranlagung getrennt ermittelt. Auch für die Anerkennung von Verträgen zwischen den Ehegatten gelten dieselben Grundsätze wie bei der Zusammenveranlagung, insbesondere der Maßstab des Fremdvergleichs. Der Altersentlastungsbetrag [1] wird für jeden Ehegatten getrennt berechnet. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann...mehr

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Zu versteuerndes Einkommen:... / 7 Besonderheiten

Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten[1] sind nur eine Summe der Einkünfte, ein Gesamtbetrag der Einkünfte, ein Einkommen und ein zu versteuerndes Einkommen zu ermitteln. Bei der Einzelveranlagung von Ehegatten[2] sind die Summe der Einkünfte, der Gesamtbetrag der Einkünfte, das Einkommen und das zu versteuernde Einkommen für jeden Ehegatten getrennt zu ermitteln. Sondera...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 4.4 Haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen

Diese 2. Untergruppe der haushaltsnahen Dienstleistungen sieht für bestimmte Pflege- und Betreuungsleistungen dieselbe steuerliche Förderung wie für allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen vor. Für beide Sachverhalte kommt eine gemeinsame Steuerermäßigung zum Abzug, die sich mit 20 % der begünstigten Gesamtaufwendungen und einer Obergrenze von 4.000 EUR berechnet. Der Höch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5 Pflege-Pauschbetrag (Abs. 6)

5.1 Grundsätze Rz. 52 Der Pflege-Pauschbetrag wurde durch das Steuerreformgesetz 1990[1] in das Gesetz aufgenommen. Laut Gesetzesbegründung trägt die Gewährung des Pauschbetrags dem Umstand einer starken Zunahme pflegebedürftiger Personen aufgrund der sich ändernden Altersstruktur der Bevölkerung Rechnung.[2] Sinn und Zweck der Norm ist deshalb, Erleichterungen im Bereich der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5.2 Sachliche Voraussetzungen

Rz. 55 Die Vorschrift verlangt, dass einem Stpfl. außergewöhnliche Belastungen aus der Pflege einer anderen Person erwachsen und der Stpfl. hierfür keine Einnahmen erhält. Kern der Vorschrift ist mithin die Vornahme von Pflege. § 33b Abs. 6 S. 1 EStG verlangt ausdrücklich , dass die Pflege häuslich und persönlich durchgeführt werden muss. Häuslich bedeutet, dass die Pflege im...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5.1 Grundsätze

Rz. 52 Der Pflege-Pauschbetrag wurde durch das Steuerreformgesetz 1990[1] in das Gesetz aufgenommen. Laut Gesetzesbegründung trägt die Gewährung des Pauschbetrags dem Umstand einer starken Zunahme pflegebedürftiger Personen aufgrund der sich ändernden Altersstruktur der Bevölkerung Rechnung.[2] Sinn und Zweck der Norm ist deshalb, Erleichterungen im Bereich der häuslichen Pf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5.3 Mehrere pflegende (Abs. 6 S. 9) oder zu pflegende Personen

Rz. 64 Insbesondere bei familiärer Pflege kann es vorkommen, dass die Pflegehandlungen von verschiedenen Personen (meist im Wechsel ggf. aber auch gleichzeitig) vorgenommen werden. § 33b Abs. 6 S. 9 EStG schreibt für diese Fälle vor, dass eine Aufteilung des Pauschbetrags nach Köpfen erfolgen muss, sofern sämtliche pflegenden Personen die Voraussetzungen der Vorschrift erfül...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 6 Evaluation der Regelung zum Ende 2026 (Abs. 8)

Rz. 68 Nach § 33b Abs. 8 EStG ist die Regelung zum Pflege-Pauschbetrag in Abs. 6 der Vorschrift "ab" Ende 2026 neu zu evaluieren. Die Regelung enthält mithin keine konkrete, sondern lediglich eine abstrakte Verpflichtung, eine Evaluation vorzunehmen. Gem. Gesetzesbegründung soll die Evaluation vom BMF in Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsministerium möglichst bis zum 3...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.1 Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 33b EStG schafft für bestimmte Fallgruppen von außergewöhnlichen Belastungen Pauschbeträge, die statt der tatsächlichen Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können. Zweck der Regelung ist insbesondere die Vereinfachung zur ertragsteuerlichen Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen in bestimmten Fällen, da für die Gewährung der Pauschbeträge die Aufwen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.2 Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 Der persönliche Geltungsbereich der Vorschrift umfasst unbeschränkt stpfl. Personen. Dies gilt auch, wenn diese lediglich aufgrund des Antrags gem. § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt stpfl. behandelt werden. Beschr. Stpfl. sind demgegenüber gem. § 50 Abs. 1 S. 3 EStG von der Anwendung ausgeschlossen. Sachlich erstreckt sich die Vorschrift auf sämtliche Aufwendungen, die a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5.4 Keine Einnahmen der Pflegeperson

Rz. 66 Die Geltendmachung des Pflege-Pauschbetrags hängt davon ab, dass der Stpfl. keine Einnahmen für die Pflege erhält. Da das Gesetz insoweit auf den Begriff der "Einnahme" (§ 8 EStG) abstellt, kommt es weder auf die Art (Geld- oder Sachzuwendung) oder Höhe der Zuwendung noch auf die steuerliche Behandlung dieser an (stpfl. oder steuerfrei bzw. nicht steuerbar).[1] In ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 223. Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen v 09.12.2020, BGBl I 2020, 2770 (Behinderten-Pauschbetragsgesetz)

Rn. 243 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 33 Abs 2a EStG: Neu eingeführt wurde eine sog behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale für Fahrten, die durch eine Behinderung veranlasst sind. Diese beträgt 900 EUR jährlich für geh- und stehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder einem Grad von mindestens 70 und dem Merkzeichen "G", und für außergewöhnlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslief...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / I. Steuern

Rz. 1604 Hinweis Siehe § 4 Rdn 1 ff. Rz. 1605 Nur Schadenersatzleistungen wegen Erwerbsausfall unterliegen der Versteuerung (vgl. § 24 EStG). Rz. 1606 Nach § 33b Abs. 6 S. 1 EStG kann ein Steuerpflichtiger wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die ihm durch die Pflege einer Person erwachsen, die nicht nur vorübergehend hilflos ist, an Stelle einer Steuerermäßigung nach § 33...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge: Lohn- und eink... / 4.2.5 Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen

Für diese Pauschbeträge ist generell das Finanzamt zuständig. Dies gilt auch für die Speicherung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen und Hinterbliebene im Rahmen der ELStAM. Seit 2021 gelten erhöhte Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen und Hinterbliebene sowie ein neuer behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag und ein Pflege-Pauschbetrag.[1]mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Mindestpflegedauer und Wohnungsbegriff für den Pflege-Pauschbetrag

Leitsatz Der Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG kann nur gewährt werden, wenn die Tätigkeit des Steuerpflichtigen eine Mindestpflegedauer von mindestens 10 % des gesamten pflegerischen Zeitaufwandes erreicht. Eine Wohnung im Sinne des § 33b Abs. 6 EStG kann auch ein Zimmer im Alten- oder Pflegeheim sein, wenn die betreute Person in ihrer persönlichen Umgebung verblei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Freibetrag / 1 ELStAM-Datenbank

Sachverhalt Für einen Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn von 1.885,50 EUR ist in der ELStAM-Datenbank ein Freibetrag i. H. v. 1.200 EUR jährlich bzw. 100 EUR monatlich eingetragen. Wie wirkt sich dieser Freibetrag bei der Entgeltabrechnung aus? Ergebnis Lohnsteuerfreibeträge, die in der ELStAM-Datenbank eingetragen wurden, sind immer persönliche Freibeträge des Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 2.1.5 Abziehbarkeit des Pflege-Pauschbetrags

Für die persönliche Pflege einer anderen Person kann ein Pflege-Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, wenn die Pflege in einer Wohnung in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat durchgeführt wird.[1] Dies ist ab dem 1.1.2021 bei der Pflege in einer Wohnung im Vereinigten Königreich nicht mehr der Fall.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mantelbogen/Hauptvordruck 2... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 378 [Familienstand → Zeile 18] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 379 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tariflichen ESt is...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Mit dem Abzug von Kinderbetreuungskosten als > Sonderausgaben setzt § 10 Abs 1 Nr 5 EStG idF seit 2012 (> Rz 10) die Absicht des Gesetzgebers fort, die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Beruf zu erleichtern (vgl Gesetzesbegründung – BT-Drs 16/643) und Anreize zur Schaffung von legalen Beschäftigungsverhältnissen in privaten Haushalten zu ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kinderadditive

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Belastungen der Eltern durch ihre Kinder werd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pflegekosten / 4 Pflege-Pauschbetrag

Ohne Nachweis der entstehenden Einzelkosten erhält ein Steuerpflichtiger einen Pflege-Pauschbetrag [1], wenn er aus zwangsläufigen Gründen eine hilflose Person in der eigenen Wohnung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen persönlich pflegt und dafür keine Einnahmen erhält. Die Unterstützung durch eine ambulante Pflegekraft ist hierbei unschädlich. Mehreren Pflegepersonen wird d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pflegekosten / 2.1 Pflege in der eigenen Wohnung

Wird der Pflegebedürftige in seiner eigenen Wohnung oder in der Wohnung des Steuerpflichtigen betreut, kommen – sofern die Zwangsläufigkeit gegeben ist – folgende Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung in Betracht: Kosten einer angestellten Pflegekraft [1], für einen Pflegedienst oder für die Betreuung durch die Sozialstation; Aufwendungen für die vorübergehende Unterbring...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pflegekosten / Zusammenfassung

Begriff Eine Pflegebedürftigkeit kann sehr hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen, insbesondere, wenn Dienstleistungen vergütet werden müssen oder eine Heimunterbringung erforderlich ist. Die Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen infolge eigener Pflegebedürftigkeit entstehen, sind regelmäßig unter dem Gesichtspunkt von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pauschbetrag

Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Über den Pauschbetrag (§ 9a EStG) für > Werbungskosten > Arbeitnehmer-Pauschbetrag, > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 65 ff, > Lohnsteuertarif Rz 35. Über den Pauschbetrag für > Sonderausgaben (ergänzend > Sonderausgaben Rz 120 ff sowie § 10c EStG). Ergänzend > Lohnsteuertarif Rz 36. Die > Vorsorgepauschale ist in § 39b Abs 2 Nr 3 EStG geregelt....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Mieterhöhung infolge behindertengerechter Baumaßnahmen als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz Mehraufwendungen für einen behindertengerechten Um- oder Neubau eines Hauses oder einer Wohnung sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Sie sind weder durch den Grund- oder Kinderfreibetrag noch durch den Behinderten- und Pflege-Pauschbetrag abgegolten. Sachverhalt Die Beteiligten streiten über die Anerkennung einer Mieterhöhung infolge behindert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hauptvordruck (ESt1A) 2022 ... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 363 [Familienstand → Zeilen 18 und 29] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 364 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tarifliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Pauschbeträge für Behinderte, Hinterbliebene und Pflegepersonen (§ 33b EStG)

Rn. 321 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 33b EStG gewährt in § 33b Abs 1–3, 5 EStG: Behinderten-Pauschbeträge, gestaffelt nach dem dauernden Grad der Behinderung ab 20 % (deren Höhe war für die Jahre 1988–1990 verfassungsgemäß, so BVerfG DStZ 1996, 112; ebenso BFH BFH/NV 2003, 1164; s § 33b Rn 36 (Nacke)); § 33b Abs 4, 5 EStG: Hinterbliebenen-Pauschbeträge (s § 33b Rn 136ff (Nacke...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 1. Anlage Außergewöhnliche Belastungen

Die Anlage Außergewöhnliche Belastungen ist bei Zusammenveranlagung gemeinsam auszufüllen (s. Hinweis in Zeile 3). Wesentliche Änderungen haben sich aufgrund des Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen v. 9.12.2020[15] ergeben. Die Anlage Außergewöhnliche Belastungen gliedert sich in folgende Abschnitte: Behindert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. § 33b EStG

Rn. 26 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach § 33b Abs 1 EStG haben Menschen mit Behinderungen das Wahlrecht, den Pauschbetrag nach § 33b Abs 3 EStG oder die Aufwendungen aufgrund von Einzelaufstellungen nach § 33 EStG geltend zu machen. Mit der Gesetzesänderung in § 33b Abs 1 S 1 EStG durch das JStG 2008 (BGBl I 2007, 3150) hat der Gesetzgeber "klarstellend" drei Arten von Aufwen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Pflege-Pauschbetrag (§ 33b Abs 6 EStG)

A. Allgemeines Rn. 162 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 EUR im VZ (ab VZ 2021 gestaffelt in 600 EUR, 1 100 EUR und 1 800 EUR, abhängig vom Pflegegrad) soll vor allem eine steuerwirksame Berücksichtigung von persönlicher Pflegeleistung an hilfsbedürftige Personen bewirken. Denn im Unterschied zur Übernahme von Heim- und Unterbringungskosten bz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Bedeutung des Pflege-Pauschbetrages für andere Rechtsnormen

Rn. 181 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Pflege-Pauschbetrag kann auch im Rahmen anderer steuerlicher Regelungen von Bedeutung sein. So besteht iRd §§ 62 Abs 1, 63 Abs 1 S 2 EStG iVm § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG für ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, Anspruch auf Kindergeld, wenn es wegen"körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Voraussetzungen

Rn. 167 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Pflege-Pauschbetrag setzt bis VZ 2020 voraus, dass die pflegebedürftige Person nicht nur vorübergehend hilflos ist. Der Begriff Hilflosigkeit ist in S 3 des § 33b Abs 6 EStG entsprechend dem neu gefassten § 35 Abs 1 BVG geregelt. Diese Regelung gilt seit dem VZ 1995. Mit dieser entsprechenden Normierung hat der Gesetzgeber insb erreicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 162 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 EUR im VZ (ab VZ 2021 gestaffelt in 600 EUR, 1 100 EUR und 1 800 EUR, abhängig vom Pflegegrad) soll vor allem eine steuerwirksame Berücksichtigung von persönlicher Pflegeleistung an hilfsbedürftige Personen bewirken. Denn im Unterschied zur Übernahme von Heim- und Unterbringungskosten bzw Pflegekosten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mehrere Pflegepersonen und Pflegebedürftige

Rn. 173 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Pflegen mehrere Personen denselben Pflegebedürftigen, so müssen sie sich den Pauschbetrag nach Köpfen teilen (§ 33b Abs 6 S 6 EStG aF; § 33 Abs 6 S 9 EStG nF). Dies gilt auch dann, wenn sich der Pauschbetragsanteil bei einer Person nicht einkommensteuerlich auswirkt (BFH BStBl II 1998, 20; H 33b EStH 2020 "Pflege-Pauschbetrag"). Zwar erford...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kanzler, Familienarbeit, Erziehungs- u Pflegeleistung im Steuerrecht FR 1988, 205; Fischer, Hilflosigkeit iSd § 33b Abs 3 S 3 EStG, DB 1988, 1574; Kanzler, Der Pflege-Pauschbetrag des § 33b Abs 6 EStG u die damit zusammenhängende Änderung des § 33a Abs 3 EStG – Bemerkungen zu einer neuen durch das StReformG 1990 eingeführten Ermäßigung, FR 1992, 669; Kanzler, Scheidungsfolgen i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Evaluierung (§ 33b Abs 8 EStG)

Rn. 196 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 33b Abs 8 EStG ist ab Ende des Kj 2026 die Vorschrift des § 33b Abs 6 EStG zu evaluieren. Die Evaluierung soll vom BMF unter Beteiligung des Bundesministeriums für Gesundheit möglichst bis zum 31.12.2027 durchgeführt werden. IRd Evaluierung soll im Vergleich zum Status quo untersucht werden, in welchem Umfang der Pflege-Pauschbetrag ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 41 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Vorschrift des § 33b EStG ist lex specialis zu § 33 EStG. Sie beinhaltet Ausnahmen vom Grundsatz des Abzugsverbots nach § 12 EStG. § 33b EStG betrifft der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs 4 EStG). Grundsätzlich kann der StPfl wählen, ob er die Pauschbeträge nach § 33b EStG oder die tatsächlichen Aufwendungen nach § 33 EStG geltend mach...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Beweislast

Rn. 182 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der BFH ist bei der Frage, wer nachzuweisen hat, ob der Pflegende Einnahmen aus der Pflege nach § 33b Abs 6 S 1 EStG erzielt, streng. Danach trägt der StPfl die Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen des die Gewährung des Pflegepauschbetrages ausschließenden Tatbestands in § 33b Abs 6 S 1 EStG ("wenn die Pflegeperson dafür keine Einnahm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zusammenveranlagung (§ 26b EStG)

Rn. 52 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Bei der Zusammenveranlagung kommt jedem Ehegatten der Pauschbetrag nach § 33b EStG des anderen Ehegatten zugute. Dies ist Ausfluss der Zusammenveranlagung und gilt auch, wenn der Ehegatte, dem ein Pauschbetrag zusteht, selbst keine Einkünfte erzielt. Zu den Besonderheiten beim Pflege-Pauschbetrag s Rn 169.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Berücksichtigung der Pauschbeträge im Vorauszahlungs- und LSt-Ermäßigungsverfahren

Rn. 56 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Bei der Bemessung der ESt-Vorauszahlungen ist der Behinderten-, Pflege- und Hinterbliebenen-Pauschbetrag stets zu berücksichtigen. Auch im Fall der Übertragung der Pauschbeträge gilt diese Berücksichtigung. Die Eintragung eines Pauschbetrages nach § 33b EStG auf der LSt-Karte im LSt-Ermäßigungsverfahren kann nach § 39a Abs 1 Nr 3 u 4 EStG er...mehr