Fachbeiträge & Kommentare zu Pflege

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit: Anspruc... / 2 Nahe Angehörige

Zu den "nahen Angehörigen" zählen: Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, Stiefeltern, Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Lebenspartner, Geschwister, eigene (Adoptiv- und Pflege-)Kinder, sowie die des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwieger- und Enkelkinder.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität im Unternehmen / 3 Der Fahrzeugpool

Ein Fahrzeugpool schafft ideale Voraussetzungen, um E-Mobilität in Unternehmen zu nutzen, weil er wie beim Car-Sharing Fahrzeug und Fahrer/Nutzer voneinander trennt. Der Pool kann individuell auf die Bedürfnisse des einzelnen Unternehmens zugeschnitten werden. Neben dem Austausch der konventionellen Fahrzeuge durch elektrische Antriebe kann es sinnvoll sein, auch alternative ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familie und Beruf: Vereinba... / 3.2 Alleinerziehende

Seit dem Ende der 1970er-Jahre hat sich der Anteil der Alleinerziehenden-Haushalte nahezu verdoppelt. Immer mehr Mütter oder Väter stehen vor der Herausforderung, sich allein um Lebensunterhalt und Erziehungsaufgaben kümmern zu müssen. Die derzeit existierenden Rahmenbedingungen sind allerdings nur bedingt auf die Lebenssituation von Alleinerziehenden ausgerichtet. Insbesond...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familie und Beruf: Vereinba... / Zusammenfassung

Überblick Die Frage nach der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurde in den letzten Jahren für Unternehmen und deren Mitarbeiter immer wichtiger. Zentrale gesellschaftliche Veränderungen haben neue Herausforderungen geschaffen, denen sich berufstätige Menschen gegenübergestellt sehen. Während lange Zeit der Vater als Alleinernährer der Familie und die Mutter als Versorgeri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / Zusammenfassung

Überblick Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) sowie das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) eröffnet Beschäftigten die Möglichkeit, pflegebedürftige Angehörige zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern. Um Beschäftigten, die eine Freistellung nach dem PflegeZG bzw. eine Verringerung der Arbeitszeit nach dem FPfZG in Anspruch nehmen, vor ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit: Anspruc... / 3 Inanspruchnahme der Familienpflegezeit

Die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit ist dem Arbeitgeber spätestens 8 Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich anzukündigen. Gleichzeitig hat der Beschäftigte zu erklären, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Arbeitsfreistellung in Anspruch genommen werden soll. Dabei ist auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit anzugeben. Voraussetzung für die Ina...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familie und Beruf: Vereinba... / 5.3.5 Beratung zu einer Informationsanfrage

Grundsätzlich wird auch bei einer reinen Fakten- oder Informationsberatung die systemische Grundhaltung durch den Berater beibehalten. Aus einer Beratung zum Elterngeld oder der Pflegegradberatung, die hauptsächlich auf der Vermittlung von Informationen basiert, kann sich durchaus auch weiterer Beratungsbedarf auf psychosozialer Ebene ergeben. Praxis-Beispiel Paar, Kinder und...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familie und Beruf: Vereinba... / 7 Fazit

Die Frage nach der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben wird unsere Gesellschaft auch in den nächsten Jahren begleiten. Eltern mit Kindern benötigen familienfreundliche und oftmals flexible Arbeitszeiten. Außerdem muss die Kinderbetreuung innerhalb der Arbeitszeiten gewährleistet sein. Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie benötigen aber nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit: Anspruc... / Zusammenfassung

Überblick Seit 1.1.2012 ist das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) in Kraft, das neben das seit 2008 geltende Pflegezeitgesetz (PflegeZG) getreten ist. Mit dem zum 1.1.2015 in Kraft getretenen Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde in Unternehmen mit in der Regel mehr als 25 Beschäftigten ein Rechtsanspruch der Beschäftigten auf Familienpflegezeit eingef...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familie und Beruf: Vereinba... / 1.2 Geschichtlicher Rückblick

Bis in die 1960er-Jahre dominierte in Familien eine klare Rollenverteilung zwischen Mann und Frau. Der Mann war für die außerhäusliche Erwerbsarbeit zuständig, während die Frau die innerhäuslichen Hausarbeiten und Betreuungsaufgaben übernahm. Als Ende der 1960er-Jahre das Hamburger Abkommen die Reform der unteren Schulformen und Vereinheitlichung der Schulsysteme der Bundesl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familie und Beruf: Vereinba... / 5.2 Unterstützungsmöglichkeiten des Unternehmens

Es gibt zahlreiche Angebote, mit denen Unternehmen ihre Mitarbeiter in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in unterschiedlichen Lebensphasen unterstützen können. Diese Maßnahmen reichen von Teilzeit und Gleitzeit über flexible Jahres- und Lebensarbeitszeit. Auch die Rücksichtnahme bei Urlaubsregelungen kann eine wertvolle Maßnahme für belastete Mitarbeiter sein. Unterneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit (Entgeltunterlagen)

Begriff Der Arbeitgeber hat Angaben zum Beginn und Ende der Altersteilzeit sowie die zusätzliche beitragspflichtige Einnahme in den Entgeltunterlagen festzuhalten. Bei Altersteilzeit im Blockmodell sind in der Arbeitsphase die Zugänge aufgrund der Vorarbeit oder freiwilliger besonderer Zahlungen und in der Freistellungsphase die Abgänge des Wertguthabens aufzuführen. Bei eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Außenanlage (WEMoG) / 2 Pflege und Erhaltung gemeinschaftlicher Außenanlagen

2.1 Durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Pflege und Erhaltung der Außenanlagen obliegen nach der Bestimmung des § 18 Abs. 1 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, da diese für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zuständig ist. Der Verwalter als ihr gesetzlicher Vertreter hat insoweit in aller Regel die entsprechende Handlungsermächtigung nach § 27 Abs. 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Außenanlage (WEMoG) / 2.1 Durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Pflege und Erhaltung der Außenanlagen obliegen nach der Bestimmung des § 18 Abs. 1 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, da diese für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zuständig ist. Der Verwalter als ihr gesetzlicher Vertreter hat insoweit in aller Regel die entsprechende Handlungsermächtigung nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG auch ohne Beschluss der Wohnungseigentü...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Außenanlage (WEMoG) / 2.2 Durch Sondernutzungsberechtigten

Einzelnen Wohnungen können Gartenflächen als Sondernutzungsrecht zugewiesen werden. Ist den Wohnungseigentümern in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung die Befugnis eingeräumt, über die Gartengestaltung der ihrem Sondernutzungsrecht unterliegenden Gemeinschaftsflächen frei entscheiden zu können, umfasst dies auch die Befugnis, dort befindliche Bäume zu fällen.[1] Ist zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Außenanlage (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Zum gemeinschaftlichen Eigentum zählen gem. § 1 Abs. 5 WEG das Grundstück, sowie Teile, Anlagen und Einrichtungen, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Somit obliegen Pflege und Erhaltung der Außenanlage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Durch Beschluss können den Wohnungseigentümern insoweit keine Pflichten auferlegt werden. Er w...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Pflege- und Betreuungsleistungen an hilfsbedürftige Personen

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hilfsbedürftig sind alle Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands der Betreuung oder Pflege bedürfen. Der Betreuung oder Pflege bedürfen Personen, die krank, behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. Dies schließt auch Personen mit ein, bei denen ein Grundpflegebedarf oder eine erhebliche Einschrä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anhörung von Pflege- oder Bezugspersonen (Abs 2).

Rn 10 Die in Abs 2 geregelte Anhörung der Pflege- und Bezugspersonen entspricht inhaltlich § 50c S 1 FGG aF. Allerdings liegt die Entscheidung über die Anhörung nunmehr nicht mehr im Ermessen des Gerichts; dieses ist zur Anhörung der in Abs 1 S 1 und 2 genannten Personen verpflichtet (›sind anzuhören‹), ohne dass hierfür deren förmliche Beteiligung erforderlich ist. Die Anhö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Hinzuziehen der Pflege- oder Bezugspersonen als Beteiligte (Abs 1).

1. Voraussetzungen. Rn 4 Abs 1 S 1 bezweckt den Schutz der Kinder, die seit längerer Zeit in Familienpflege bei der Pflegeperson leben. Diese Formulierung findet sich auch in §§ 1630 III, 1632 IV, 1688 I BGB. Von einer ›Familienpflege‹ ist auszugehen, wenn ein Kind außerhalb seiner Herkunftsfamilie zur Pflege und Erziehung mit der Erwartung untergebracht wird, dass dieses Kin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Die Entscheidung des Gerichts.

Rn 7 Nach dem Wortlaut des § 161 I 1 erfolgt die Hinzuziehung (nur) vAw; gleichwohl wird (wie in § 7 III ausdrücklich vorgesehen) auch ein entsprechendes Antragsrecht der Pflege- und Bezugspersonen anerkannt (Prütting/Helms/Hammer § 161 Rz 7; Haußleiter/Eickelmann § 161 Rz 11; Musielak/Borth/Frank/Frank § 161 Rz 4; Heilmann/Heilmann § 161 Rz 17; Dutta/Jacoby/Schwab/Lack § 16...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 27 EuBVO – Referenzimplementierungssoftware.

Gesetzestext (1) Die Kommission ist verantwortlich für die Schaffung, Wartung und Pflege sowie künftige Weiterentwicklung einer Referenzimplementierungssoftware, für deren Einsatz sich die Mitgliedstaaten als ihr Back-End-System anstelle eines nationalen IT-Systems entscheiden können. Die Schaffung, Wartung und Pflege sowie künftige Weiterentwicklung der Referenzimplementier...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / D. Kündigungsschutz nach dem PflegeZG und dem FPfZG

Rz. 45 Am 1.7.2008 ist das Gesetz über die Pflegezeit in Kraft getreten. Das Ziel dieses Gesetzes ist, wie in § 1 PflegeZG normiert, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen, ohne dass berufliche Nachteile eintreten. Damit soll eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege geschaffen werden.[83...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 27 EuZVO – Referenzimplementierungssoftware.

Gesetzestext (1) Die Kommission ist verantwortlich für die Schaffung, Wartung und Pflege sowie künftige Weiterentwicklung einer Referenzimplementierungssoftware, für deren Einsatz sich die Mitgliedstaaten als ihr Back-End-System anstelle eines nationalen IT-Systems entscheiden können. Die Schaffung, Wartung und Pflege sowie künftige Weiterentwicklung der Referenzimplementier...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.13 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. m UStG

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. m UStG ist ein Auffangtatbestand. Sofern Betreuungs- oder Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen von Einrichtungen erbracht werden, die nicht nach Sozialrecht anerkannt sind und mit denen weder ein Vertrag noch eine Vereinbarung nach Sozialrecht besteht, sind die Betreuungs- oder Pflegeleistungen gleichwohl steue...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 16 UStG befreit Leistungen "zur Betreuung oder Pflege körperlich, kognitiv oder psychisch hilfsbedürftiger Personen" von der Umsatzsteuer. Aus sozialpolitischen Gründen soll verhindert werden, dass derartige Leistungen um die Umsatzsteuer verteuert werden. Entlastet werden sollen sowohl die Sozialversicherungsträger als auch die selbst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Beteiligung und Anhörung von Pflegepersonen sowie der in Abs 1 S 2 genannten Bezugspersonen. Sie enthält im Vergleich zu § 50c FGG aF eine ganz wesentliche Verbesserung der Stellung dieses Personenkreises im Verfahren: War in § 50c FGG aF lediglich ihre Anhörung vorgesehen, kann das Gericht sie nun gem Abs 1 als ›Kann-Beteiligte‹ (§ 7 III) zum ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.3 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. c UStG

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Soweit Krankenkassen gem. § 132a Abs. 4 SGB V Verträge über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege, Pflegekassen gem. § 72 Abs. 1 S. 1 SGB XI Versorgungsverträge über ambulante oder stationäre Pflege, Pflegekassen gem. § 77 Abs. 1 S. 1 SGB XI Verträge zur Sicherstellung der häuslichen Pflege und Betreuung sowie der hauswirtschaftlichen Vers...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sozialversicherung (Nr 2).

Rn 18 Hierunter fallen die Beträge, die kraft Gesetzes zur Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten sind. Bei Arbeitnehmern ergibt sich der Abzug bereits aus der Lohnabrechnung. Bei Freiberuflern und Selbstständigen sind die entsprechenden Zahlungen abzusetzen. Das sind etwa die Beiträge zur Künstlersozialkasse oder nach dem Gesetz zur A...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sachlich knüpft § 4 Nr. 16 UStG an die Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Personen an.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Sonderkündigungsschutz / 2. Voraussetzungen der Pflegezeit nach §§ 3, 4 PflegeZG

Rz. 50 Der Anspruch auf Pflegezeit besteht nur gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten. Beachte Anders als im KSchG wird hier nach "Köpfen" gezählt.[91] Neben Arbeitnehmern werden auch die in § 7 Abs. 1 PflegeZG genannten Personen mitgezählt. Zudem kommt es nicht auf den Betriebsbegriff nach dem KSchG an, entscheidend ist der Arbeitgeberbegriff in § ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Voraussetzungen.

Rn 4 Abs 1 S 1 bezweckt den Schutz der Kinder, die seit längerer Zeit in Familienpflege bei der Pflegeperson leben. Diese Formulierung findet sich auch in §§ 1630 III, 1632 IV, 1688 I BGB. Von einer ›Familienpflege‹ ist auszugehen, wenn ein Kind außerhalb seiner Herkunftsfamilie zur Pflege und Erziehung mit der Erwartung untergebracht wird, dass dieses Kind so, wie Kinder in...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Leistungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Pflege- und Betreuungseinrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft (z. B. kommunales Altersheim) sind nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a UStG ohne weitere Voraussetzungen steuerfrei.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Übergangsregelungen

Tz. 6 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Hinweise: Die Regelung zur Gleitzone gilt nicht für Auszubildende, für Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahr sowie für Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst. Beschäftigungsverhältnisse mit einem Arbeitsentgelt in der Gleitzone begründen in der Regel Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Ar...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3 Vieh- und Pflanzenzucht (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit dem ermäßigten Steuersatz werden gem. § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG begünstigt: die Aufzucht und das Halten von Vieh sowie die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere. Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift gelangt aber nur für Unternehmer zur Anwendung, die nicht gem. § 24 UStG nach Durchschnittssätzen versteu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Das Mandat im Kündigun... / I. Arbeitnehmerfragebogen

Rz. 99 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.1: Arbeitnehmerfragebogen Kündigungsschutz Persönliche Daten Arbeitnehmer Name: _________________________ Anschrift: _________________________ (Telefon, Telefax, E-Mail, Mobiltelefon): _________________________ Geburtsdatum: _________________________ Familienstand: _________________________ Grad der Behinderung, g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 25 EuZVO – Erlass von Durchführungsrechtsakten durch die Kommission.

Gesetzestext (1) Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Einrichtung des dezentralen IT-Systems, durch die sie Folgendes festlegt:mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.9 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. i UStG

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Soweit Pflege- und Betreuungsleistungen aufgrund von Verträgen mit Sozialleistungsträgern für den Bereich der Landwirte erbracht werden, greift § 4 Nr. 16 S. 2 Buchst. i UStG. § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. i UStG begünstigt die Krankenpflege und Haushaltshilfe. Für die Gestellung von Betriebshelfern kann § 4 Nr. 27 Buchst. b UStG eingreifen (vgl. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Umsatzsteuerliche Behandlung von Betreuungsleistungen

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dieser Rechtsnorm sind auch die Aufwandsentschädigungen für solche Betreuer umsatzsteuerfrei, die von den Amtsgerichten als ehrenamtlicher Pfleger für volljährige, nicht voll geschäftsfähige Menschen bestellt werden (OFD Saarbrücken vom 15.07.1997, Az: S 7185 – 5 – St 24a, StED 1997, 585). Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur Klarstellung...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Forstwirtschaftlicher Betrieb

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein forstwirtschaftlicher Betrieb liegt vor, soweit der Zweck des Betriebs in der planmäßigen Bewirtschaftung von Waldgrundstücken zur Gewinnung von Erzeugnissen des Waldes besteht. Als Bewirtschaftung des Waldbodens ist die Bestellung, die Durchforstung, die Pflege (einschließlich Schädlingsbekämpfung und "Waldsterbevorsorge") sowie Haupt- u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Nicht zu Erwerbszwecken gehalten (Buchst a).

Rn 22a Halter eines Tieres ist derjenige, der für die Versorgung, Pflege und Aufsicht einschließlich der hierfür anfallenden Kosten verantwortlich ist und über die Verwendung zu bestimmen hat (Zö/Seibel Rz 33). Eine räumliche Nähe des Tieres zum häuslichen Bereich ist für den Pfändungsschutz nicht erforderlich. Es kann auch dauerhaft bei einem Dritten untergebracht sein. Ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fassung Brüssel IIb-VO

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1), nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Arbeitslosengeld I / C. Sozialversicherungsschutz des Arbeitslosen

Rz. 71 Die Bezieher von Arbeitslosengeld sind pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 Hs. 1 Alt. 1 SGB V) und in der gesetzlichen Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 2 Hs. 1 SGB XI). Erforderlich ist aber, dass das Arbeitslosengeld tatsächlich bezogen wird.[74] Rz. 72 In der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Bezieher vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 25 EuBVO – Erlass von Durchführungsrechtsakten durch die Kommission.

Gesetzestext (1) Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Einrichtung des dezentralen IT-Systems, durch die sie Folgendes festlegt:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 28 EuZVO – Kosten des dezentralen IT-Systems.

Gesetzestext (1) Jeder Mitglied-staat trägt die Kosten für Installation, Betrieb sowie Wartung und Pflege seiner Zugangspunkte, über welche die nationalen IT-Systeme im Rahmen des dezentralen IT-Systems vernetzt sind. (2) Jeder Mitgliedstaat trägt die Kosten für die Einrichtung und Anpassung seiner nationalen IT-Systeme zur Herstellung der Interoperabilität mit den Zugangspun...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.12 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. l UStG

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der durch das JStG 2020 eingeführte § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. l UStG begünstigt Pflegeberatungsleistungen. Pflegeberatung ist gem. § 7a Abs. 1 S. 1 SGB XI die individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin bei der Auswahl und Inanspruchnahme von rechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.4 Hat die unentgeltliche Bereitstellung von medizinisch geschultem Personal sowie Material an Einrichtungen umsatzsteuerliche Konsequenzen, wenn diese einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Corona-Krise leisten?

Wenn Material oder Personal aus einem Unternehmen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, könnte diese sogenannte unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer unterliegen. Wenn Unternehmen aber medizinische Bedarfsgegenstände (zum Beispiel Schutzkleidung, Schutzmasken, Arzneimittel, Desinfektionsmittel, Beatmungsgeräte u. ä.) oder Personal für medizinische Zwecke unentgelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.5 Kann bei Ärztinnen und Ärzten im Ruhestand oder auch Pflegerinnen und Pflegern im Ruhestand, die infolge der Corona-Krise für ein Gesundheitsamt oder ein staatliches oder gemeinnütziges Krankenhaus Patientinnen und Patienten versorgen, der sogenannte Übungsleiterfreibetrag in Anspruch genommen werden?

Die ärztliche Versorgung von kranken Menschen zählt zu den begünstigten Tätigkeiten, für die der sogenannte Übungsleiterfreibetrag anzuwenden ist. Daher sind die Einnahmen aus dieser Tätigkeit in Höhe von bis zu 2.400 Euro im Kalenderjahr (3.000 Euro ab Kalenderjahr 2021) steuerfrei, wenn folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sind: Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4 Hilfsmaßnahmen als Zweckbetrieb

Tz. 9 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Überlässt eine steuerbegünstigte Körperschaft entgeltlich Personal, Räumlichkeiten, Sachmittel oder andere Leistungen in Bereichen, die für die Bewältigung von Auswirkungen der Corona-Krise notwendig sind (z. B. an Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime), dann gelten diese Tätigkeiten sowohl ertragsteuerlich als auch umsatzsteuerlich als Zweck...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelfe (Abs 2).

Rn 8 Gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bzgl der Löschung wegen Fristablaufs ist die Erinnerung nach § 573 statthaft (Abs 2). Über die Erinnerung entscheidet der Rechtspfleger des zentralen Vollstreckungsgerichts (§ 20 I Nr 17 RPflG) – gerade nicht wie bei § 882d der Rechtspfleger des Vollstreckungsgerichts nach § 764 II. Gegen eine Entscheidung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Kündigung bei Betriebs... / IV. Arbeitnehmer in Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit

Rz. 59 Keine Besonderheiten ergeben sich ferner hinsichtlich des besonderen Kündigungsschutzes nach § 9 MuSchG bzw. § 18 BEEG für Schwangere und Arbeitnehmer in der Elternzeit sowie Sonderkündigungsschutz nach § 5 PflegeZG.[130] Probleme können sich allenfalls dann ergeben, wenn dem Betriebserwerber dieser Sonderkündigungsschutz nicht bekannt ist. Eine Kenntnis des früheren ...mehr